EuGH: “Völlige Unabhängigkeit” der Datenschutzaufsicht

März 9th, 2010

EuGH: “Völlige Unabhängigkeit” der Datenschutzaufsicht zu gewährleisten [Update]

09.03.2010 12:17 Uhr. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Bundesrepublik Deutschland im Einklang mit einem Antrag der EU-Kommission für schuldig befunden, mit der in den Bundesländern vielfach gehandhabten Praxis der “staatlichen Aufsicht” über Instanzen zur Datenschutzkontrolle gegen EU-Recht verstoßen zu haben.

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In dem am heutigen Dienstag verkündeten Urteil (Az. C-518/07) betont die Große Kammer, dass die EU-Datenschutzrichtlinie die “völlige Unabhängigkeit” der Arbeit der zuständigen Kontrollstellen vorschreibe. Die Bundesrepublik habe diese Vorgabe falsch umgesetzt, indem sie die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen ihrerseits einer staatlichen Kontrolle unterworfen habe.

Die Richter wenden sich mit der Entscheidung gegen die Empfehlung des Generalanwalts Jan Mazak vom November, was selten vorkommt. Dieser hatte in seinem Schlussantrag die Meinung vertreten, aus einer staatlichen Aufsicht der Kontrollstellen sei nicht zu schlussfolgern, dass sie ihre Arbeit nicht vollkommen unabhängig im Sinne der EU-Vorgaben durchführen könnten. Der EuGH hielt dagegen, dass die Datenschutzaufsicht im privaten Bereich “jeglicher äußeren Einflussnahme entzogen sein” müsse, “die ihre Entscheidungen steuern könnte”. Dies sei erforderlich, um in allen Mitgliedstaaten ein gleich hohes Niveau des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen, und trage so zum “freien Datenverkehr” im Binnenmarkt bei. Die Grundrechte müssten in der EU überall auf gleichem Niveau gewahrt werden.

[Update: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, sieht in dem Urteil eine deutliche Stärkung des Datenschutzes. Der EuGH habe klargestellt, dass jedes Risiko einer Einflussnahme auf die objektive und unabhängige Entscheidung der Datenschutzaufsichtsbehörden vermieden werden muss. In Schaars Stellungnahme heißt es weiter, auch wenn sich das Urteil direkt auf die Aufsichtsbehörden der Länder beziehe, müsse auch untersucht werden, welche weiteren Konsequenzen sich für die anderen Stellen ergeben, die über den Datenschutz wachen.]

Der Streit zwischen Kommission und der Bundesrepublik um die Aufsicht über die Gewährleistung der Privatsphäre zieht sich schon gut fünf Jahre hin. 2005 hatte die Brüsseler Behörde wegen angeblich unzulässiger Datenschutzgesetze ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und eine Stellungnahme verlangt. Ende 2006 forderte sie die Bundesrepublik dazu auf, die Organisation der Kontrollstellen für die Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich in den Bundesländern zu ändern. Im Allgemeinen dienen hierzulande die Regierungspräsidien der Länder als Datenschutz-Aufsichtbehörden. Ein Rechtsstreit um die Aufbewahrung von IP-Adressen in Hessen etwa hatte aber Anlass zu der Vermutung gegeben, dass diese Kontrolle nicht immer wirklich frei von Interessenkonflikten agiert.

Einzelne Bundesländer haben bereits vor dem Richterspruch begonnen, die Zuständigkeiten für die Datenschutzaufsicht neu zu organisieren und zu vereinheitlichen. Zuletzt machte in Brandenburg Anfang des Jahres die rot-rote Regierungskoalition den Weg frei für eine entsprechende Gesetzesänderung. So soll die Kontrolle für den privaten und den öffentlichen Bereich bei der Landesdatenschutzbeauftragten Dagmar Hartge gebündelt werden. Ein Ziel dabei ist es, den EU-Anforderungen Rechnung zu tragen. Vergleichbare kombinierte Kontrollansätze gibt es bereits in Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. (Stefan Krempl)

Der ganze Artikel: www.heise.de

Polizeigewerkschaft manipulierte Wahlen

März 5th, 2010

Polizeigewerkschaft manipulierte Wahlen

Von Till-r. Stoldt 18. Januar 2009, 02:43 Uhr


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Laut Gerichten eroberte GdP mit rechts- und sittenwidrigen Methoden die Macht

Würden bei der nächsten Landtagswahl ausschließlich CDU-Mitglieder und -Kandidaten die Wahlen organisieren, die Wahllokale besetzen und Wahlurnen samt Wählerverzeichnissen kontrollieren - dann ginge das als antidemokratischer GAU in die Geschichte der Bundesrepublik ein.

Wenn aber die hiesige Gewerkschaft der Polizei (GdP) ganz ähnlich vorgeht - dann interessiert dies kaum jemanden. Außer der kleineren Konkurrenz: der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) und dem Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Sie haben nun für die Polizei Düsseldorf und Düren die Ergebnisse der Personalratswahlen bei Gericht angefochten und Präzedenzentscheidungen erzwungen.

In beiden Fällen ordneten die Richter an, die Wahlen zu wiederholen, weil sie sitten- und rechtswidrig gewesen seien. Der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt forderte daraufhin, die Personalratswahlen in ganz NRW zu wiederholen, weil es bei Wahlen in mindestens 20 von 48 NRW-Polizeibehörden ähnliche Zustände gegeben habe.

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Tatsächlich liegen dieser Zeitung Belege und Zeugenaussagen vor, denen zufolge bei Polizeiwahlen seit Jahren Bedingungen herrschten, die laut Gerichten rechts- oder sittenwidrige Manipulationen begünstigten. Beispielsweise saßen dort, wo die GdP den Personalrat stellt, im Wahlvorstand häufig nur GdP-Funktionäre. Versuchten andere Gewerkschaften als Beobachter zugelassen zu werden, wurden sie abgewiesen (dass es anders geht, zeigt die DPolG: wo sie die Mehrheit erzielte, wurden Wahlvorstände paritätisch besetzt).

Dadurch konnte die GdP als wahlkämpfende Gewerkschaft zugleich die Wahlen organisieren, ungestört über das Wählerverzeichnis verfügen und den korrekten Ablauf überprüfen. Sprich: Der Wahlkontrolleur kontrollierte sich selbst - mit vorhersehbaren Folgen: So wurden die Wahlurnen schon mal vom Vorsitzenden des Wahlvorstands mit nach Hause genommen und manipuliert. Offiziell muss die Urne zwar im Polizeipräsidium bleiben, das wurde aber von niemandem überprüft.

In anderen Fällen gaben Wähler angeblich ihre Stimme ab, die anschließend eidesstattlich versicherten, an der Wahl nicht teilgenommen zu haben. Manipulationsmöglichkeiten wurden aber auch dadurch eröffnet, dass die Anzahl der Wahlzettel fast nie festgeschrieben wurde (obwohl das die Wahlordnung verlangt). Das heißt: Während bei jeder Wahl von Volksvertretern registriert und verglichen wird, wie viele Wahlzettel ausgegeben und wie viele abgegeben wurden, prüfte bei Polizeiwahlen oft niemand, ob mehr Stimmen abgegeben als ausgeteilt wurden.

Sodann wurden die Wahlzettel vielerorts nicht in ein geschlossenes Couvert gesteckt, sondern nur gefaltet und unverschlossen abgegeben - was der Wahlfälschung ebenfalls Tür und Tor öffnet. Schließlich lassen sich nicht eingetüteten Zettel problemlos vernichten und durch Stimmzettel ersetzen, auf dem ein genehmerer Kandidat das Kreuz erhalten hat.

Erstaunlich ist angesichts dieser Liste von Missständen, die an Studentenparlamente der 70er-Jahre erinnert, die Reaktion der GdP. Deren Vertreter warnten vor “hohem personellem und finanziellem Aufwand”, der mit Neuwahlen unweigerlich verbunden sei. Bei BDK und DPolG stichelte man daraufhin, wer bei undemokratischen Machenschaften ertappt werde, sollte sich besser in Selbstkritik üben und sich um eine Wiedergutmachung bemühen.

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Damit gerät erneut auch der GdP-Landesvorsitzende Frank Richter ins Zwielicht. Denn der verzichtete darauf, die Rechtsbrecher in den eigenen Reihen vernehmlich zur Ordnung zu rufen. Erst kürzlich war Frank Richter sowohl vonseiten der Polizei als auch der Politik angegriffen worden, weil er wiederholt an einem Parteitag der vom Verfassungsschutz beobachteten Linkspartei/PDS in NRW teilgenommen und dort seine Sympathie für “Die Linke” zum Ausdruck gebracht hatte.

Allzu schnell dürften sich die Missstände bei Polizeiwahlen allerdings nicht beheben lassen. Denn die Wahlordnung untersagt bereits jetzt die meisten Zustände, die zu Manipulationen führten. Aus diesem Grund sieht man im Innenministerium auch keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Die Einhaltung der Wahlordnung müsse nur von den Behörden vor Ort konsequenter kontrolliert werden.

Doch da liegt das Problem: Die Behörden halten sich tunlichst aus dem Streit der Gewerkschaften heraus, in dem man schnell zwischen die Fronten geraten kann. Deshalb fordern DPolG und BDK nun, das Innenministerium müsse deutlich mehr Druck auf die Behörden ausüben, die Personalratswahlen strikt zu überwachen. Schließlich schaffe Gelegenheit nicht nur Diebe, sondern auch Wahlfälscher.

Weiterlesen: welt.de

DNA-Standards - Keine zweite “Phantom”-Panne

März 4th, 2010

DNA-Standards -
Keine zweite “Phantom”-Panne

Rüdiger Bäßler, veröffentlicht am 03.03.2010

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Stuttgart - Die Bedenkzeit läuft ab. Bis kommenden Montag haben die Innenminister der Länder Zeit, Einwände gegen die unter Verschluss gehaltene Vorschlagsliste der bundesdeutschen Arbeitsgruppe DNA-Standards zu erheben. Bei der anstehenden Innenministerkonferenz unter Leitung des Hamburger Innensenators Christoph Ahlhaus (CDU) soll ein Beschluss zur Umsetzung fallen. Die Arbeit der beim Bundeskriminalamt angesiedelten Arbeitsgruppe, die im Dezember abgeschlossen wurde, hatte einen einzigen Zweck: Die Panne um das “Phantom”, dessen DNA sich nach jahrelanger Jagd als die einer bayerischen Packerin erwiesen hatte, soll sich niemals wiederholen.

Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) hat ein besonderes Interesse an raschen Maßnahmen; das hochgelobte Landeskriminalamt in Stuttgart war es schließlich, das die Panne am stärksten in der Öffentlichkeit zu verantworten hatte. Rech war es auch, der zuerst ankündigte, seinen Polizeiapparat auf Schwachstellen zu überprüfen. So ist es kein Zufall, dass Rech diese Woche als erster seiner Amtskollegen einen der Vorschläge aus der Liste öffentlich machte. Die DNA aller “Tatortberechtigten” innerhalb der Polizei, fordert der Minister, solle anonym erfasst und gespeichert werden. Eingeschlossen sind auch die Mitarbeiter in den Kriminallaboren.

Ob das so einfach ist, wird sich zeigen müssen. Zwar werden schon bis jetzt in der polizeilichen Praxis DNA-Proben von Spurensicherern erhoben, um Fehlinterpretationen auszuschließen, sagt Joachim Lautensack, Landesvorsitzender der Polizeigewerkschaft DPolG, doch das Anlegen einer ganzen Datenbank gehe “ins Intimste rein”. Möglicherweise reiche es, gezielter als bisher Einzelproben von Beamten zu nehmen, sagt Lautensack.

Packer sollen freiwillig DNA abgeben
Diskussionswürdig sind auch noch andere Vorschläge aus dem Expertengremium. Es erörterte nämlich auch, nicht nur die DNA von Polizeibeamten zu sammeln und zu speichern, sondern auch von allen Mitarbeiter der Firmen, die Laborbedarf zur Spurensicherung herstellen und an die Polizei liefern. Doch ohne die freiwillige Mitarbeit der infrage kommenden Personen dürfte das nicht zu machen sein. Ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde bestätigt: “Eine Rechtsprüfung läuft noch.”

Als unbestritten unter den Wissenschaftlern innerhalb der Arbeitsgruppe gilt die Notwendigkeit, Laborartikel nach der Herstellung garantiert frei von DNA zu machen. Möglich ist das mit einer Bedampfung mittels Ethylenoxid. Das toxische Gas tötet nicht nur Bakterien und Pilze ab, sondern zerlegt DNA-Ketten in nicht mehr messbare Fragmente. Die mittlerweile von baden-württembergischen Ermittlern verwendeten Laborwattestäbchen werden allesamt mit Ethylenoxid behandelt, bevor sie ausgeliefert werden. Bezogen werden sie von zwei Herstellern aus Deutschland und der Schweiz.

Schnelltest wird nicht umgesetzt
Auch die Produzenten von Plastikgefäßen und Einwegartikeln wie Handschuhen und Mundschutzmasken sollen laut Vorschlag auf diesen Produktionsstandard eingeschworen werden. Streng befolgt wird innerhalb der Landespolizei die aus dem vergangenen Jahr datierende Anweisung, systematische “Negativkontrollen” zu machen. Im Labor wird dabei jeder Wattetupfer von einem Tatort mit einem unbenutzten Laborstäbchen aus derselben Charge auf DNA untersucht.

Unbeantwortet lässt der Minister Rech bisher den Antrag auf Förderung eines Forschungsprojektes, in dem eine Art Schnelltest für Polizeilabors entwickelt werden soll. Die Idee dazu stammt vom Institut für Rechtsmedizin in Freiburg. Kriminalbiologen sollen die Möglichkeit bekommen, zu überprüfen, ob die angelieferten Laborartikel tatsächlich frei von DNA sind. Eine andere, billigere Idee hat offenbar mehr Chancen auf eine baldige Umsetzung: die Experten der Arbeitsgruppe regen Schulungen für Spurensicherer an. Hauptaugenmerk ist das korrekte Reinigen von mehrfach verwendeten Gerätschaften.

Ganzer Artikel: stuttgarter-zeitung.de

Rechtssituation in Deutschland

März 4th, 2010

Rechtssituation in Deutschland

Das Strafgesetzbuch regelt den Umgang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie mit kinder- und jugendpornografischen Materialien. Grundlage des strafrechtlichen Umgangs mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie kinder- und jugendpornografischen Materialien sind die Paragraphen 176 bis 176b sowie 182 und 184 – 184d und 184g des StGB.

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Prinzipiell gilt
- Alle sexuellen Handlungen an und in Gegenwart von Kindern unter 14 Jahren sind strafbar.
- Entsprechende Handlungen bei Jugendlichen ab 14 Jahren bis unter 18 Jahren können strafbar sein.
- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Materialien ist strafbar.
- Das “Anklicken” kinder- und jugendpornografischer Darstellungen im Internet gilt als strafbare Handlung.
- Unter kinder- und jugendpornografischen Materialien versteht man alle realen und real wirkenden Darstellungen in Form von Bildern, Texten, Videos, die sexuelle Handlungen durch, an oder in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen wiedergeben.
- Auch Posing-Material fällt unter den Begriff Kinderpornografie (siehe Darstellungen zur sexuellen Erregung).

Im Sinne von §184g StGB sind sexuelle Handlungen nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind, und sexuelle Handlungen vor einem anderen nur solche, die vor einem anderen vorgenommen werden, der den Vorgang wahrnimmt.

Darstellung der einzelnen Paragraphen
Nachstehend findet sich eine Übersicht über die relevanten Paragraphen mit entsprechenden Erläuterungen. Diese sind im Strafgesetzbuch dem 13. Abschnitt “Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung” zugeordnet. Die Übersicht beinhaltet die Gesetzesänderung aufgrund des Rahmenbeschlusses der Europäischen Union von Oktober 2008.

Der Begriff der “Schriften”
In den Paragraphen wird immer wieder auf den Begriff der “Schriften” verwiesen. Unter “Schriften” in diesem Sinne versteht das Gesetz gemäß § 11 Absatz 3 StGB auch “Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen”.

Kinderpornografie
- § 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften

- § 184c: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften

-  § 184d: Verbreitung pornografischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste

Diese Paragraphen definieren Kinderpornografie und die Strafbarkeit des Umgangs mit kinderpornografischen “Schriften” (s.o.). Als Kinderpornografie wird dabei die Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern nach §176 StGB verstanden. Jugendpornografie stellt sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren dar. Eine Bewertung der Strafbarkeit im Einzelfall kann nur Aufgabe eines qualifizierten Juristen sein.

Die Einschätzung des Alters der dargestellten Personen bezieht sich auf den Augenschein, wie er sich einem “objektiven Betrachter” darstellt. Als kinderpornografische Darstellung versteht der Bundesgerichtshof damit auch pornografische Darstellungen von Personen, die tatsächlich nicht minderjährig sind, auf den Betrachter aber wie ein Kind wirken. Dies gilt auch für “bloß fiktive Personen”.

Der Bundesgerichtshof hat die strafrechtliche Relevanz auch fiktiver Darstellungen ausdrücklich bejaht (BGH, Urteil vom 15.12.1999, Az. 2 StR 365/99). Die Einschätzung fiktiver kinder- und jugendpornografischer “Schriften” ist in der Rechtswissenschaft jedoch umstritten.

Herstellung zur Verbreitung und tatsächliche Verbreitung jeglicher, auch fiktiver kinder- und jugendpornografischer “Schriften” ist strafbar. Auch Tauschen und Anbieten von kinder- und jugendpornografischen Schriften mittels Filesharing-/P2P-Netwerken (Bittorrents, emule etc) sowie über E-Mail und Chaträume ist strafbar. Für den Tatbestand der Verbreitung in diesem Sinne reicht aus, wenn Dateien auf einem Computer für andere abrufbar sind. Gegenstand der pornografischen Schrift können auch Zeichnungen, Texte oder Comics sein. Für die Strafbarkeit kommt es nicht auf die Wiedergabe objektiver Gegebenheiten, sondern auf den Sinngehalt der Schrift an.

Der Besitz und die Besitzverschaffung sind bei solchen Schriften strafbar, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen darstellen. Wirklichkeitsnah ist ein Geschehen dann, wenn ein durchschnittlicher Beobachter nicht sicher ausschließen kann, dass es sich um ein tatsächliches, reales Geschehen handelt. Die Beurteilung im Einzelfall obliegt den Strafverfolgungsbehörden. So wird nicht ausgeschlossen, dass bei entsprechender Technik auch gezeichnete oder am Computer generierte “Schriften” von einem objektiven Betrachter nicht mehr als nicht real eingeschätzt werden können, und somit unter „wirklichkeitsnah“ subsumiert werden müssen.

Posing und Sexueller Missbrauch von Kindern
- § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern

In diesem Paragraphen wird sexueller Missbrauch von Kindern und dessen Strafbarkeit definiert. Dieser Paragraph ist auch für sogenanntes Posing relevant. Hierunter versteht man das aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern. Mit Änderung des Gesetzes zum 31.10.2008 sind von dessen Wortlaut eindeutig auch Handlungen erfasst, die keine Berührung des eigenen Körpers durch das Kind voraussetzen. Posing kann somit als sexueller Missbrauch von Kindern strafrechtlich verfolgt werden. Damit fallen auch Darstellungen, die Posing zum Gegenstand haben, unter § 184b StGB und sind strafbar. Dies entspricht den Vorgaben des EU-Rahmenbeschlusses, der derartige Darstellungen ausdrücklich als Kinderpornografie qualifiziert.

Weiterlesen: kein-taeter-werden-ppk.charite.de

Kinderpornografie ist strafbar!

März 4th, 2010

Kinderpornografie ist strafbar!

Durch die Paragrafen 184 ff. StGB unter Strafe gestellt sind bestimmte Formen der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes pornografischer Schriften, denen gemäß §11 Abs. III StGB auch Ton- und Bildträger sowie Datenspeicher gleichstehen. Dies bezieht sich zum einen auf „allgemeine” Pornografie (§ 184 Abs. I StGB) und zum anderen auf pornografische Darstellungen, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§184 a, gewalt- oder tierpornografische Schriften, und §184b StGB, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften).

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Durch die Neufassung hat der Gesetzgeber einerseits bisherige Lücken bei der Bekämpfung der Kinderpornografie geschlossen und andererseits den Strafrahmen für den Besitz von kinderpornografischem Material weiter gefasst. Durch die Schaffung eines gesonderten Paragrafen zur Kinderpornografie wurde darüber hinaus verdeutlicht, dass diese Form sexueller Darstellungen anders bewertet wird als die Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Schriften.

Im Bereich der Kinderpornografie wurden am 5. November 2008 in einem neuen Straftatbestand künftig pornografische Schriften unter Strafe gestellt, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen zwischen vierzehn und achtzehn Jahren (Jugendliche) zum Gegenstand haben (§184c StGB, Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften).

Darüber hinaus ist im Jahr 2008 das Posing-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 2006 aufgehoben worden. Seither ist somit auch das so genannte Posing, das aufreizende Zur-Schau-Stellen von Genitalien oder des Schambereichs der Kinder strafbar.

Die in §184b StGB angesprochenen “Begehungsformen” sind ihrer Ausgestaltung sehr komplex, weshalb wir Ihnen nachfolgend nur einen kurzen Überblick der dort angesprochenen Tathandlungen geben können: Die Verbreitung umfasst jede Form der Weitergabe an Dritte, unabhängig davon, ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht. Dazu gehören alle Formen des Tausches, der Miete, der Leihe sowie die kostenlose Überlassung und Vorführung.

Auch hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es für das Verbreiten im Sinne des Abs. III Nr. 1 nicht darauf ankommt, ob bei einer elektronischen Übersendung die Datei auf einem permanenten Speichermedium (z. B. Festplatte oder CD-ROM) gespeichert wird oder nicht. Es genügt, wenn die Datei auf dem Rechner eines Nutzers angekommen ist. Irrelevant bleibt, ob sie vom Versender aktiv geschickt (”upload”) oder vom Nutzer abgerufen wird (”download”) und ob sie “lediglich” in den Arbeitsspeicher geladen wurde oder nicht.

Ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des §184b Abs. I Nr. 2 liegt z. B. dann vor, wenn entsprechende Darstellungen ins Internet eingestellt werden, insbesondere auf einer Internet-Seite, aber auch, wenn sie in so genannten geschlossenen Benutzergruppen angeboten werden.

Die Tathandlungen sollen eine lückenlose Strafbarkeit gewährleisten und umfassen daher in §184 b Abs. I Nr. 3 auch Vorbereitungshandlungen. So macht sich z. B. auch derjenige strafbar, der entsprechendes Material vorrätig hält, um es Dritten künftig zugänglich zu machen.

Der Besitz kinderpornografischer Darstellungen bzw. die Besitzverschaffung, auch zugunsten Dritter, ist weiterhin strafbar, sofern ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergegeben wird. Damit wird auch eine Scheinwirklichkeit erfasst, die nach dem Willen des Herstellers nicht als solche erkennbar sein soll. Zum Besitz gehört auch das Anfertigen entsprechender Darstellungen.

Mit der Ausgestaltung als Unternehmensdelikt wird eine Vorverlagerung der Strafbarkeit erreicht: Strafbar macht sich daher bereits derjenige, der gezielt nach entsprechenden Darstellungen sucht (z. B. durch Surfen im Internet), unabhängig von der Motivation. Daher macht sich auch strafbar, wer im Internet nach Kinderpornografie sucht, um dies der Polizei mitzuteilen. Gesetzlich geregelt ist, dass dies selbstverständlich nicht für bestimmte Berufsgruppen in ausschließlicher Erfüllung ihrer dienstlichen Pflicht gilt.

Quelle: polizei-beratung.de

Knöpfchen gegen Kinderpornos

März 4th, 2010

Aus Versehen helfen
Knöpfchen gegen Kinderpornos

Private Internetnutzer sollen künftig den Kampf gegen Kinderpornografie im Netz unterstützen. Ein Bündnis aus Politik, Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft stellte dazu ein Zusatzprogramm namens “White IT-Button” vor.

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Dieser Meldeknopf soll helfen, kinderpornografische Fotos und Videos im Internet flächendeckend zu löschen. Das kleine Zusatzprogramm, ein so genanntes Add-On, könne sich jeder Nutzer in seinem Internetbrowser installieren, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Falls man beim Surfen versehentlich auf kinderpornografisches Material stoße, müsse lediglich der installierte Meldeknopf gedrückt werden. Die Seite werde dann automatisch und anonym an eine Beschwerdestelle weitergeleitet und dort geprüft. “Wenn Kinderpornografie im Internet gelöscht werden soll, dann müssen wir auch wissen, wo sie gespeichert wird”, sagte Schünemann.

“Löschen besser als Sperren”
Das Löschen sei der bessere Weg als eine Sperrung von Internet-Seiten, weil dies sehr schnell umgangen werden könne. “Wenn es gelöscht ist, kann man darauf nicht mehr zugreifen.” Die entsprechenden Seiten im Netz müssten aber erst einmal gefunden werden.

Das Bündnis gegen Kinderpornografie im Internet war im vergangenen November gegründet worden. Mitglieder sind unter anderem IT-Unternehmen, der Hightech-Branchenverband Bitkom, der Deutsche Kinderschutzbund und die Leibniz Universität Hannover. Schünemann sagte, das Bündnis werde von der Innenministerkonferenz unterstützt.

Auch Google soll helfen
Der Minister führt auch Gespräche mit dem Suchmaschinen-Riesen Google, damit dieser bei dem Bündnis mitwirkt. In einer Datenbank beim Bundeskriminalamt könnten “digitale Fingerabdrücke” von Kinderporno-Dateien aus den einzelnen Landeskriminalämtern zusammengeführt werden. Anhand dieser “digitalen Fingerabdrücke” sollen kommerzielle Suchmaschinen verbotene Dateien finden und melden.

Das umstrittene Gesetz zur Sperrung einschlägiger Internetseiten war zwar von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet worden. Laut Bundesregierung soll es aber dennoch keinen Aufbau einer Infrastruktur geben. Ein neues Gesetz soll nun zügig auf den Weg gebracht werden, um die Seiten zu löschen.

Quelle: dpa
Ganzer Artikel: n-tv.de

Online Statistik 2009

März 2nd, 2010

Wir danken allen Besuchern unseres Blogs für das Interesse.
Man kann auch zu den Beiträgen mitbloggen…

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Amerikas Staatsfeinde 1 bis 4

März 2nd, 2010

Amerikas Staatsfeinde 1 bis 4 - Jugendthriller „Little Brother“

Von Fridtjof Küchemann

02. März 2010 Es ist keine Frage der technischen Verfügbarkeit. Welche Informationen sich heute aus den Datenspuren der Telekommunikation gewinnen lassen, hat Frank Rieger gerade in der F.A.Z. erläutert (siehe auch: Vorratsdatenspeicherung: Du kannst dich nicht mehr verstecken). Der Einsatz dieser Technik ist umstritten: Gerade hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten in Deutschland verfassungswidrig ist. Was passieren kann, wenn die staatlich legitimierte elektronische Überwachung zum Gebot der Stunde wird und selbst außer Kontrolle gerät, spielt Cory Doctorow in seinem Jugendthriller „Little Brother“ durch, der gerade in deutscher Übersetzung erschienen ist.

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In dem Szenario, das der Blogger, Aktivist und Autor entwirft, erhält der amerikanische Heimatschutz nach einem Anschlag auf San Francisco in einem Patriot Act II Zugriff auf die Daten von Kartenzahlungen und auf die Daten, die von den Citymaut-Sendern in den Autos der Stadt empfangen werden. Der öffentliche Nahverkehr muss Tickets mit RFID, mit Funkchip, einsetzen. Flächendeckend werden Überwachungskameras installiert. Gesichtserkennungssoftware, deren Einsatz gegen simple Schulschwänzer gerade verboten worden war, wertet die Bilder aus. Alle Bürger mit auffälligen Bewegungsprofilen werden zur Rede gestellt.

Verhaftet, verschleppt, verhört, gepeinigt
Am Tag, als Terroristen die Bay Bridge in die Luft sprengten, hatte Marcus drei Freunde überredet, die Schule zu schwänzen, um die neue Aufgabe in einem übers Internet organisierten Orientierungswettspiel zu lösen: vier Siebzehnjährige, die ihre Neugier, ihr Wissen und ihre Kraft bislang zu wenig mehr verwendet hatten, als gelegentlich die elektronischen Kontrollsysteme ihrer Schulen zu überlisten. In der Panik nach dem Anschlag wird der junge Darryl verletzt, die vier suchen Hilfe und geraten an den Heimatschutz, der sie wie Verdächtige behandelt: Sie sind zur falschen Zeit am falschen Ort, haben auffälliges elektronisches Equipment dabei, werden verhaftet, verschleppt, verhört, gepeinigt. Als sie nach einigen Tagen freikommen, ist Darryl nicht dabei. Marcus beschließt zu kämpfen. Zuerst für den verletzten, vielleicht toten Freund. Und für die Freiheit. Für sein Land.

Weil sein Laptop manipuliert worden ist, hackt er eine X-Box, installiert das (bislang fiktive) Betriebssystem ParanoidLinux, das Überwachung unmöglich machen soll, verbreitet dieses Verfahren und entwickelt so ein Netz, dessen Kontrolle für den Heimatschutz kaum möglich ist. Er findet unter dem Namen M1k3y (gesprochen Mikey) Verbündete, die seine Idee begeistert aufgreifen, mit einem RFID-Kloner Marke Eigenbau die Daten von Passanten so durcheinanderzubringen, dass der Heimatschutz der Masse an Auffälligen nicht mehr Herr wird.
Etwas, das man sich nehmen muss

Natürlich rüstet der Heimatschutz auf und infiltriert das Xnet, jagt M1k3y und erwischt Marcus, der letztlich auf nahezu klassische Art gerettet wird. Dass Doctorow seinen Helden nicht nur von diesem ungleichen Kampf erzählen lässt, sondern vom Alltag eines aufgeweckten Digital Natives, von erster Liebe und anderen Teenagerthemen, gibt dem Roman Farbe und Fülle. Und ein Gegengewicht zu seinen ausführlichen datenschutz- und bürgerrechtlichen Diskussionen in Schule und Elternhaus, vor allem aber zu Erläuterungen und Exkursen vieler IT- und Hackerthemen, zur Kryptographie wie zum Domain-Name-Service-Protokoll oder, ganz praktisch, zu den Möglichkeiten, Handy-Identifikationen zu fälschen oder die Kamerakennung auf jedem digitalen Bild unkenntlich zu machen.

Cory Doctorow ist Mitherausgeber des populären Blogs „Boingboing“, Zeitungskolumnist, Verfasser einiger Cyberthriller und Vortragsreisender. Zuvor leitete der heute 38 Jahre alte gebürtige Kanadier in London vier Jahre lang das europäische Büro der Electronic Frontier Foundation, einer Organisation, die für Datenschutz und Selbstverteidigung gegen Überwachung eintritt. In seinem Roman stellt er auf einem von den Widerständlern organisierten Freiluftkonzert, dessen Besucher mit Tränengas und Schlagstöcken überwältigt werden, eine Veteranin vor die Jugendlichen auf die Bühne: „Ihr seid die erste Generation, die im GULag Amerika aufwächst“, ruft sie, „und ihr wisst auf den letzten gottverdammten Cent genau, was eure Freiheit wert ist!“ Sie selbst sei für diesen Kampf mit ihren zweiunddreißig Jahren zu alt, lasse ihre Freiheit beschneiden, statt zu begreifen, dass man sich seine Freiheit nehmen muss.

Dem Blick des Orwellschen „Big Brother“ standhalten
„Little Brother“, Doctorows erster Roman für Jugendliche, liest sich auch als Weckruf: für alle, die glauben, nichts zu verbergen zu haben, und für unbedachte Eigendatenschleudern in sozialen Netzwerken. Mehr als das: Er liest sich als Handlungsanleitung. Und seine Leser handeln, oft zur Begeisterung des Autors, unter einer Creative-Commons-Lizenz, die das Buch im Internet frei zugänglich macht und zu seiner Bearbeitung einlädt: In einer Wiki-Version des Buches können Fans Kommentare absetzen. In der Google Group „Watching Back“ tauschen sich Jugendliche über Freiheit in der elektronischen Welt aus - ganz im Sinne des „Little Brother“, der dem Blick des Orwellschen „Big Brother“ standhält. Eine Website erklärt die im Buch angeführten Tricks, Überwachung zu erkennen und zu verhindern, Programmierer wollen ParanoidLinux Wirklichkeit werden lassen, es gibt zahllose nichtkommerzielle Übersetzungen, allein in vier burmesische Sprachen.

Christian Wöhrl, der schon im Juni vergangenen Jahres eine eigene deutsche Übersetzung des Romans ins Netz gestellt hat, spricht von mehr als 140.000 Abrufen seiner PDF-Datei. Was heißt das für das gedruckte Buch, das jetzt bei Rowohlt erscheint (512 S., br., 14,95 €)? Cory Doctorow ist überzeugt, dass die freie Verbreitung im Internet den Verkaufszahlen seines Buchs nicht schadet. Und genutzt hat Wöhrls Arbeit zumindest einem: Uwe-Michael Gutzschhahn, der das Buch für den Verlag aus dem Englischen übertragen hat, war froh, bei all den Fachbegriffen nachschauen zu können, wie der Amateurkollege aus dem Internet sie übersetzt hat.

Quelle: faz.net

Christian Wöhrl, deutsche Übersetzung des Romans: hier

FAZ: Richter stoppen Vorratsdatenspeicherung

März 2nd, 2010

Bundesverfassungsgericht

Richter stoppen Vorratsdatenspeicherung

Von Reinhard Müller

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Mit Flugblättern gegen die Vorratsdatenspeicherung
02. März 2010 Die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen das Grundgesetz, ist aber nicht generell unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Die Speicherung ist nur unter strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen zulässig, die bisher gespeicherten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden.

Die Telekommunikationsfirmen und Internetprovider waren bisher dazu verpflichtet, aufgrund einer europäischen Richtlinie die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass vorsorglich sechs Monate lang zu speichern. Die Vorschriften, die jetzt von den Karlsruher Richtern für nichtig erklärt wurden, gewährleisteten weder „eine hinreichende Datensicherheit noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten“.

Ein besonders schwerer Eingriff
Und sie genügen nach Auffassung des Ersten Senats nicht den „verfassungsrechtlichen Transparenz- und Rechtsschutzanforderungen“. Es handele sich bei der anlasslosen Speicherung der Daten um einen besonders schweren Eingriff „mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt.“ Auch wenn die Inhalte nicht gespeichert würden, so das Gericht, lassen sich aus den Daten „bis in den Intimbereich hinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen“.

Zwar sei die Vorratsdatenspeicherung nicht auf eine „Totalerfassung“ der Bürger angelegt, doch müsse sie die Ausnahme bleiben. Nur bei dem Verdacht einer schwerwiegenden Straftat oder etwa einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, oder für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes ist die Vorratsdatenspeicherung nach dem Karlsruher Urteil zulässig.

Quelle: faz.net

Auszug aus der Urteilsbegründung:

„Allerdings handelt es sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt. Auch wenn sich die Speicherung nicht auf die Kommunikationsinhalte erstreckt, lassen sich aus diesen Daten bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen. Adressaten, Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongesprächen erlauben, wenn sie über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen. Je nach Nutzung der Telekommunikation kann eine solche Speicherung die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers ermöglichen. Auch steigt das Risiko von Bürgern, weiteren Ermittlungen ausgesetzt zu werden, ohne selbst hierzu Anlass gegeben zu haben. Darüber hinaus verschärfen die Missbrauchsmöglichkeiten, die mit einer solchen Datensammlung verbunden sind, deren belastende Wirkung. Zumal die Speicherung und Datenverwendung nicht bemerkt werden, ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.“

Lesen Sie hier: bundesverfassungsgericht.de

Dringender Appell zur Generalrevision des Datenschutzrechts

Oktober 11th, 2009

Dringender Appell zur Generalrevision des Datenschutzrechts

09.10.2009 12:22 Uhr. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben zum Abschluss ihrer 78. Konferenz in Berlin am heutigen Freitag die Politik aufgefordert, der “zunehmenden Überwachung” und der “ausufernden Verknüpfung von Daten in Staat und Wirtschaft” entgegenzuwirken.

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Der neugewählte Bundestag – aber auch die Landesparlamente – müssten eine “Generalrevision des veralteten und unübersichtlichen Datenschutzrechts” vornehmen und dieses “an die Herausforderungen der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts anpassen”, heißt es in einer Mitteilung des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix. Die kleinen “Not-Operationen” des letzten Bundesgesetzgebers am Bundesdatenschutzgesetz etwa zur Einschränkung des Scoring zur Bonitätsprüfung oder des Adresshandels seien “nicht das Ende der Fahnenstange”. Die Bürger müssten “endlich die Selbstbestimmung über ihre Daten wiedergewinnen”.

Konkret pochen die Datenschützer in ihrer Entschließung zum “aktuellen Handlungsbedarf” rechtzeitig zur heißen Phase der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und FDP darauf, gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen “die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme zu gewährleisten”. Die Möglichkeit für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Inspizieren von Festplatten sei generell genauso zurückzunehmen wie die Vorratsdatenspeicherung. Auch die übrigen in den letzten Jahren verschärften Einschränkungen der Grundrechte durch Sicherheitsgesetze gehörten auf den Prüfstand.

Weiter setzen sich die Hüter der Privatsphäre dafür ein, die Rechte der Internetnutzer insbesondere auf Löschung ihrer Daten zu verbessern, die Überwachung am Arbeitsplatz durch ein Beschäftigtendatenschutzgesetz “effektiv zu begrenzen” sowie die Videoüberwachung einzuschränken. Für verbesserungswürdig halten sie den Schutz der Meldedaten, die Betroffenenrechte im Fall der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und die Durchsetzungsmöglichkeiten der Kontrollaufgaben der Aufsichtsbehörden. Datenschutz müsse generell auch “als Bildungsaufgabe” verstanden wissen. Dabei helfen könne, ein “praktikables Datenschutzaudit” zu schaffen. Die große Koalition hatte diese Aufgabe angesichts großer Meinungsverschiedenheiten im Frühjahr verschoben.

In zwei weiteren Entschließungen plädiert die Konferenz für die Verabschiedung hoher datenschutzrechtlicher Grundstandards vor allem auf EU-Ebene und ein Ende des “verdachtslosen Zugriffs auf Fluggast- und Bankdaten”. Konkret sehen die Praktiker Datenschutzdefizite auch in den EU-Plänen für das ” Stockholmer Programm” zum Bereich Sicherheitspolitik für die kommenden fünf Jahre. Zwar erwähne der Entwurf der EU-Kommission die Wahrung der persönlichen Freiheitsrechte und des Schutzes der Privatsphäre als “Prioritäten”. Zugleich enthalte der Vorstoß aber einen umfangreichen Katalog von zum Teil äußerst eingriffsintensiven Maßnahmen wie etwa zum Aufbau einer elektronischen Registrierungsdatenbank für Ein- und Ausreisen oder eines europäischen Strafregisterinformationssystems. Die ebenfalls angestrebte einheitliche IT-Plattform für Fahndungsdatenbanken mit “beinahe beliebigen Datenverarbeitungsmöglichkeiten” gefährde die Bürgerrechte zusätzlich.

Mit im Zentrum der Kritik stehen auch die laufenden Verhandlungen über ein Abkommen zwischen Brüssel und Washington zum Transfer von Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT. Besonders scharf beäugt die Konferenz hier, dass “die US-Behörden Zugriffsmöglichkeiten auf Transaktionsdaten anstreben, auch wenn gegen die Betroffenen kein hinreichend konkreter Verdacht” auf die Unterstützung oder Beteiligung an Terroraktivitäten bestehe. Eine solche Regelung würde den USA Befugnisse einräumen, die hierzulande den Sicherheitsbehörden “von Verfassungs wegen verwehrt sind”. Dies wäre auch im Hinblick auf den Vertrauensschutz der europäischen Wirtschaft höchst fragwürdig.

Gesondert macht sich die Konferenz dafür stark, Krankenhausinformationssysteme datenschutzgerecht zu gestalten. Heutzutage seien die Daten aller Patienten in Hospitälern elektronisch gespeichert und jederzeit für das medizinische Personal abrufbar. Dies erleichtere den Missbrauch der sensiblen Informationen, wie sich schon häufig herausgestellt habe. Die Datenschutzbeauftragten treten daher für restriktive Zugriffsbefugnisse und Kontrollmöglichkeiten ein. Weiter bemängeln sie, dass beim geplanten Staatsvertrag über die Errichtung eines IT-Planungsrats von Bund und Ländern Belange des Datenschutzes ausgeklammert würden. Dies sei auch wegen der nötigen öffentlichen Akzeptanz von E-Government-Verfahren “nicht hinnehmbar”.

Nicht zuletzt stoßen sich die Datenschützer an einem Boom von “Reality-TV-Produktionen”, bei denen Menschen von Gerichtsvollziehern aufgesucht oder als Verkehrssünder zur Rede gestellt werden. Die Betroffenen würden an den Pranger gestellt, um den “Voyeurismus” der Zuschauer zu befriedigen. Die Konferenz fordert daher alle Behörden auf, mögliche Einsatzorte etwa von Sicherheitskräften nicht mehr bekannt zu geben und personenbezogene Filmaufnahmen in diesem Umfeld zu untersagen. (Stefan Krempl) / (jk/c’t)

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Thilo Sarrazin im Gespräch

Oktober 6th, 2009

Thilo Sarrazin im Gespräch

KLASSE STATT MASSE

(Auszug/LI 86)

Wie würden Sie die Etappen der Entwicklung Berlins seit 1989 beschreiben, die Meilensteine der Entwicklung? Sie sagten im Jahre 2006, der Schutt sei abgeräumt, man sei nicht mehr im Jahre 1945, sondern schon im Jahre 1947 angekommen. Wo befindet sich Berlin heute?

Am 8. November 1989 gab es zwei Berlins, eines im Westen, eines im Osten. Ostberlin war eine Großstadt von 1,3 Millionen Einwohnern, mit einer veralteten Industrie, die sich nach dem Mauerfall größtenteils auflöste. Es war das Zentrum der DDR. In Berlin lebten Hunderttausende, die dem Regime zugetan waren und für es arbeiteten, wie man heute noch an den Wahlergebnissen bestimmter Stadtviertel ablesen kann.

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Eine politisierte Bürokratie, Militärs, Parteiangehörige, Verwaltungsleiter, leitende Kader. Daneben gab es das Berlin der DDR-Subkultur, das von den Intellektuellen über Bärbel Bohley und das Neue Forum bis zum Underground des Prenzlauer Bergs reichte. Für die übrige DDR war Berlin Symbol des Bösen. Es gab zwei Symbole des Bösen: einmal das Sächsische von Walter Ulbricht und zum anderen die Berliner.

Nach Leipzig kamen Bananen und Apfelsinen nur einmal im Jahr zur Messe, während Berlin fortwährend die Ressourcen des übrigen Landes abzog. Achtzig Prozent aller Baugerüste der DDR standen in der Berliner Innenstadt, jedes dritte Haus war eingerüstet, nur geschah nichts, weil Material fehlte. Das war Ostberlin.

Westberlin war von dynamischer Wirtschaft weitgehend entleert, es gab Ausnahmen wie Schering und den Siemens-Turbinenbau, doch die Schicht der Spitzenmanager war verschwunden, die Topentwickler der Unternehmen waren weg, es gab vor allem verlängerte Werkbänke, die von üppigen Subventionen lebten.

Das hatte Folgen für die Bevölkerungsstruktur. Auch der immense jüdische Aderlaß konnte nie kompensiert werden. Dreißig Prozent aller Ärzte und Anwälte, achtzig Prozent aller Theaterdirektoren in Berlin waren 1933 jüdischer Herkunft. Auch Einzelhandel und Banken waren großenteils in jüdischem Besitz. Das alles gab es nicht mehr, und das war gleichbedeutend mit einem gewaltigen geistigen Aderlaß.

Die Vernichtung und Vertreibung der Juden aus dem deutschsprachigen Raum insgesamt betraf zu sechzig bis siebzig Prozent Berlin und Wien. Dazu kam der Weggang des klassischen leistungsorientierten Bürgertums. Hermann Josef Abs, Vorstand der Deutschen Bank, wohnte bis 1945 im Berliner Westend. Unauffällig hatte er seine Familie im Herbst 1944 nach Remagen im Rheinland geschafft, wo er 1940 ein Landgut gekauft hatte; er selbst war nach Hamburg entschwunden.

Der Siemens-Vorstand hatte im Oktober 1944 beschlossen, die Führung heimlich nach München zu verlegen. Später gab es zwar ein gewisses Innehalten dieses Verlagerungsprozesses, aber nach 1961 hat er sich wieder beschleunigt. Die wirtschaftliche Leistungselite – Industrie, Verlage, Medien – hat Berlin verlassen.

Von Kunst und Kultur ist manches geblieben. Die Berliner Subventionswirtschaft, die ein notwendiger Teil der Wirtschaft und Politik der Stadt bis 1989 war, hat es geschafft, für all das, was staatlichen Subventionen zugänglich war – wie die Freie Universität, Theater –, möglichst viele Mittel ranzuholen.

Doch es ist ein Unterschied, ob man sich am Markt durchkämpft oder in einem geschützten Bereich angesiedelt ist, wo man komfortabel von staatlichen Mitteln lebt. Die leistungsorientierten Berliner gingen weg. Das war ein kontinuierlicher Prozeß; wer als Westberliner Schüler ein Ingenieursstudium machte und dann als Elektroingenieur arbeiten wollte, hat das zu achtzig Prozent woanders tun müssen.

Es kamen die Achtundsechziger und alle, die Berlin eher als Lebensplattform suchten. Menschen, die gerne beruflich aktiv waren, wurden ersetzt durch solche, die gerne lebten. Dieser Austausch führte zu einer gewissen Stagnation. Berlin war immer hip und toll, barbusige Frauen im Tiergarten konnte man schon 1975 bestaunen. Auch die Politik war etwas Besonderes, einerseits getragen von dem Appell: „Völker der Welt, schaut auf diese Stadt“ von Ernst Reuter bis zu Willy Brandt, aber gleichzeitig geprägt von wachsendem Provinzialismus und Kleinlichkeit, also Steglitzer Kreisel, Architektin schläft mit Baustadtrat usw.

Am Ende war die Stadt personell auf Westimporte angewiesen. Der Landeshaushalt lebte zu fünfzig Prozent vom Bundeszuschuß. Für den Erfolg der Berliner Politik war es wichtiger, in Bonn zu antichambrieren, als die Kräfte der Stadt zu stärken. Dazu gab es eine vermachtete Bauwirtschaft.

Ich war in den achtziger Jahren im Aufsichtsrat des Berliner Flughafens und wußte von anderen Flughäfen, was zum Beispiel eine Halle kostet. Ich wunderte mich immer, daß in Berlin alles dreißig Prozent teurer war. Das war eine kartellartige Struktur. Im Wohnungsbau war alles doppelt so teuer wie in Westdeutschland.

Es brauchte Zeit, bis das aufbrach. Diese subventionsverwöhnte Politikerklasse war noch am Ruder, als 1991 die Subventionen rapide einbrachen. Das Bundesfinanzministerium hat entschieden, die Berlinförderung zusammenzustreichen; die 13 Milliarden pro Jahr für Berlin brauchte die ehemalige DDR dringender. Natürlich auch Ostberlin – aber das Geld wurde umgeschichtet.

Die Berliner verstanden die Zeichen der Zeit nicht und haben weitergewirtschaftet wie zuvor. So sind sie von einem Schuldenstand, der niedriger war als der in Bayern, in zehn Jahren auf einen Weltrekordschuldenstand geraten, weil die Umsteuerung in den ersten Jahren gar nicht, ab 1995 nur halbherzig und erst ab Januar 2002 richtig stattfand.

In diesen Jahren nach 1989 lebte man im Wolkenkuckucksheim. Es wurde ein riesiges Wohnungsbauprogramm aufgezogen, weil man meinte, Berlin würde 1 bis 2 Millionen neue Bewohner bekommen. 1939 hatte Berlin 4,3 Millionen Einwohner, Charlottenburg hatte in den dreißiger Jahren doppelt so viele wie heute.

Man ging also von einem hohen Bevölkerungswachstum aus. 1989 hatte der Westen etwa 1,9 Millionen, der Osten 1,3 Millionen Einwohner. Heute sind es zusammen 3,3 Millionen. Wir erreichen nicht einmal die Vorkriegszahlen und werden schon gar nicht die phantastischen 5 Millionen bekommen, die damals prognostiziert wurden. Man schaute in die Ferne und hat alles, was vor Ort wichtig war, vernachlässigt.

Der Ausbau des internationalen Flughafens Schönefeld hätte schon vor zehn Jahren stattfinden können. Die „Drehscheibe zwischen Ost und West“ war die große Formel, aber substantiell geschah gar nichts. Die Industrie in Ostberlin ging zugrunde, sie ging in Westberlin zugrunde, wir haben jetzt noch 95 000 Industriearbeitsplätze.

In den neunziger Jahren waren die Handelsbeziehungen zwischen Polen und Baden-Württemberg enger als die zwischen Polen und Berlin, denn die Baden-Württemberger hatten, was die Polen brauchten: Maschinen – die Berliner nicht. Bei uns waren die Beziehungen insoweit eng, als jeder bessere Berliner Haushalt einen Polen beschäftigte, der ihm für acht Mark Stundenlohn die Wände strich oder die Wohnung putzte. Man hat den Kopf in die Wolken gesteckt, reichlich öffentliches Geld genossen und lebte nicht auf dem Boden der Tatsachen.

Die Berliner Wirtschaftskraft pro Einwohner war im vereinten Deutschland im Jahre 1991 exakt auf dem Bundesniveau von hundert Prozent; Westberlin hatte ein höheres Sozialprodukt, Ostberlin ein niedrigeres als andere Stadtstaaten.

Berlin wuchs bis 1997 leicht stärker als der Bundesdurchschnitt. Heute wissen wir, daß das durch den Bauboom verursacht war. Irgendwann brach das Berliner Baulöwenkartell zusammen, die Preise normalisierten sich, und es gingen viele Bauaufträge an Firmen außerhalb Berlins. Heute ist die Berliner Bauwirtschaft zu Recht weitgehend kaputt und muß sich erst wieder aufbauen. Nachdem der Potsdamer Platz und der Reichstag vergeben waren, ließen die großen Aufträge nach.

Das Sonderphänomen, daß extrem viel öffentliches Geld in kürzester Zeit auf wenigen Quadratkilometern verbaut wurde, hatte man für Normalität gehalten. Manche sahen schon ein neues Schanghai entstehen. Irrtümer ohne Ende! Denn dann ging Berlin auf Schrumpfkur. Heute hat Berlin etwa 85 Prozent der bundesdeutschen Wirtschaftskraft, mehr als Ostdeutschland mit zirka 75 Prozent, aber für einen Stadtstaat dramatisch wenig. Langsam fängt die Stadt wieder an zu wachsen.

1990/91 hatte man eine Vision von der Wiedererstehung Berlins der zwanziger Jahre, doch Berlin ist weder Industriezentrum noch Bankenzentrum; ein intellektuelles Zentrum schon, aber nicht mit dem Gewicht der zwanziger Jahre. Die Drehscheibenfunktion zwischen Ost und West wurde nicht von Berlin übernommen, sondern von Wien.

Die Wiener haben das alte k. u. k. Vorfeld wiedergewonnen und profitieren von den einstigen Verhältnissen. Österreich hat mehr internationale Organisationen für sich gewonnen, seine Banken sind zügig in den Osten hineingegangen.

Wien war eine dynamische Stadt, die sich am kapitalistischen Markt behaupten mußte, in Berlin saß ein verfetteter Subventionsempfänger, der durch Entzugsschmerzen erst wieder an die Wirklichkeit gewöhnt werden mußte. So etwas kann sich nur durch einen Bevölkerungsaustausch vollziehen, man ändert ja niemanden.

Wenn sich in Berlin etwas ändert, dann dadurch, daß Generationen auswachsen. Davon leben Metropolen immer. Welcher berühmte Pariser Schriftsteller wurde schon in Paris geboren? Man kommt aus der Provinz, man geht in die Hauptstadt, man wird etwas, und im Alter zieht man auf sein Landgut in der Provinz zurück. So ist es auch mit New York.

(…)

Lettre International Verlags GmbH

Umstrittenes Interview

Oktober 6th, 2009

Umstrittenes Interview

Sarrazin und die Ruhestörung im Migrantenhain

Von Ulrich Clauß 5. Oktober 2009, 18:43 Uhr

Die Aufregung ist groß über Thilo Sarrazin. Ein Interview über seine Erfahrungen als Berliner Finanzsenator verstört viele. Seine Wortwahl (”Kopftuchmädchen”, “türkischen Wärmestuben”) empfanden nicht nur Ausländer als verletzend. In der Sache aber widerspricht ihm kaum jemand – wie auch?

Ein Aufschrei der Empörung – nicht anders kann man die zahlreichen Reaktion zusammenfassen, die Berlins vor knapp einem halben Jahr in den Bundesbankvorstand gewechselter Ex-Finanzsenator Thilo Sarrazins hervorgerufen hat. Seit dem Erscheinen eines fünfzehn großformatige Spalten langen Interviews mit ihm in “Lettre International“ in der vergangenen Woche werden einige wenige Zitate daraus zum Anlass für höchste Erregung genommen.

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In der SPD wurde prompt sein Parteiausschluss verlangt, die Gewerkschaften zeigen sich ebenso tief empört wie türkische Lobbyverbände und sein unmittelbarer Vorgesetzter, Bundesbankschem Axel Weber legte ihm – wenn auch verklausuliert – den Rücktritt nahe.

Die Kritik an Sarrazin bezieht sich dabei – bis auf wenige Ausnahmen – vor allem auf Ton und Klangfarbe der wenigen Interviewausschnitte, die öffentlich wieder gegeben werden. In einem Beitrag für den Berliner „Tagesspiegel“ schrieb – sicherlich vielen aus der Seele sprechend –die ehemalige Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John (CDU) über Thilo Sarrazin: „In vielen Formulierungen und in den dahinter liegenden Gedanken offenbart er sich nicht nur als bornierter Ignorant, was zum Beispiel Integrationsverläufe angeht, sondern vor allem als ein unmenschlicher Verurteiler, und das erschreckt und verstört tief.“

Das klingt danach, dass hier einer endgültig ins Abseits verstoßen werden soll, dem vor einem halben Jahr noch Berlin zujubelte, weil er – was allen anderen völlig unmöglich schien – den Berliner Landeshaushalt in die schwarzen Zahlen gebracht hatte. An diesen Widerspruch stößt sich auch einer, der in Sachen politischer Korrektheit ebenfalls nicht zimperlich ist – und im Auge des Orkans einwanderungspolitisch seinen Mann steht.

Berlin-Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky, wie Sarrazin SPD-Mitglied sagt zum harten Urteil der ehemaligen Ausländerbeauftragten John: „Also ich fand das Interview mit Herrn Sarrazin kein Interview mit einer Bestie.“ Der Text sei von hohem Intellekt geprägt und weite Teile sollten zum Nachdenken anregen. Was Sarrazin zum Beispiel über die Globalisierung der Wirtschaft sage, sei unbestreitbar. „Auch die Aussagen über die Berliner Verwaltung sind so falsch nicht“, meint Buschkowsky.

“Die Empörung über Sarrazin kann ich mir nur so erklären, dass viele das sehr lange Interview gar nicht gelesen haben, sondern nur die wenigen öffentlich zitierten Passagen kennen.“ Die hätten es allerdings schon in sich, und er verstehe nicht, warum Sarrazin die Problemstellungen unbedingt hätte „ethnisieren“ müssen. „Von ´türkischen Wärmestuben´ zu reden, ist doch völlig unnötig. ‘Wärmestuben’ hätte doch gereicht. Das sind die Pferde mit Thilo durchgegangen.“ Es sei sehr schade, dass eine sachliche Debatte über die vielen zutreffenden Überlegungen von Sarrazin jetzt nicht mehr möglich sei, weil der mit einigen Formulierungen sein gesamtes Anliegen und seine Analyse unzitierbar gemacht habe.

„Jetzt wird jeder sagen: Mit dem Volksverhetzter´ machst Du dich gemein?“ Einen Parteiausschluss, wie in aus Untergliederungen der Partei laut wurde, lehnt Buschkowsky ab. „Wir können nicht alle Querdenker – ich könnte auch sagen Querköpfe – ausschließen, sonst wird die SPD monoton und gesichtslos“. Letztendlich habe Sarrazin einer ungeschönten Betrachtung der Integrationsproblematik aber einen Bärendienst erwiesen, bedauert er. „Es ist schade und war völlig unnötig, dass Sarrazin die Probleme Berlins ethnisiert hat“.

“Auch in der dritten Generation haben sehr viele keine vernünftigen Deutschkenntnisse, viele gar keinen Schulabschluss…”

In der Tat hebt Sarrazin auf die unterschiedlichen Mentalitäten von Berlins Immigranten-Communities ab.

Das liest sich so: „Die Vietnamesen: Die Eltern können kaum Deutsch, verkaufen Zigaretten oder haben einen Kiosk. Die Vietnamesen der zweiten Generation haben durchweg bessere Schulnoten als die Deutschen?absolut abfallend sind die türkische Gruppe und die Araber. Auch in der dritten Generation haben sehr viele keine vernünftigen Deutschkenntnisse, viele gar keinen Schulabschluss?“.

Eine Ethnisierung der Probleme oder Probleme der unterschiedlichen Ehtnien?

Bildungsforscher weisen auf die von Sarrazin angeführten Sachverhalte seit Jahren hin. Politiker brachten die Sanktioniereung bildungsunwilliger Migranten ins Gespräch. Im Gespräch sind sie geblieben, gelöst sind die Probleme mitnichten.

In der Tat ist das Sarrazin-Interview über weite Strecken analytisch sehr anspruchsvoll und verrät genaue Kenntnis der Problemlagen Berlins – nicht nur in Bezug auf die Immigrationsfolgen. Sein Berliner Lagebericht gliedert sich in vier Abschnitte, in denen es um die Gretchenfragen der Berliner Nachwendezeit geht:

1. Was ist in der häufig als „Werkstatt der Einheit“ bezeichneten Stadt geschehen, nachdem ihre zwei Hälften wieder vereint wurden und in welchem Zustand waren damals die beiden Teilstädte?

2. Welche Rolle spielt heutzutage Immigration in der traditionell als Zuwandererstadt fungierenden Metropole?

3. Welche typischen Erscheinungsformen kennzeichnen die verschiedenen Zuwanderergruppen?

4. Welch Impulse können Eliten und Eliteförderung geben?

Antwort 1:
Es gehört heute zu den unbestrittenen Tatsachen, das beide Halbstädte – West- ebenso wie Ost-Berlin – politische Schaufensterprojekte sich diametral gegenüber stehender politischer Systeme waren. Als solche waren sie nahezu jeder Eigendynamik beraubt, dafür aber hoch subventioniert und von der Mentalität ihrer jeweiligen Eliten geschlagen. Das Elite-Vakuum im Westen, das sich infolge von Mauerbau und Abwanderung von Großkonzernen, ergeben hatte, wurde nach der Wende gefüllt von den in Ost-Berlin konzentrierten Systemträgern der „Arbeiter- und Bauerndiktatur“.

Antwort 2:
Wie keine andere Stadt in Deutschland – einmal abgesehen vom Ruhrgebiet als Metropolenregion gesehen – hat sich Schicksal und Wohlergehen Berlins an der Qualität seiner Zuwanderer entschieden. Darüber nachzudenken und die Frage zu stellen, was Zuwanderer in Berlin tun, tun können und nicht tun, muss erlaubt sein. Dass Sarrazin damit Aufsehen erregt, kann auch damit zusammenhängen, das dies lange niemand mehr getan hat.

Antwort 3:
Eine nicht erst von Sarrazin vielfach kritisierte Einwanderungspolitik hat in Berlin Nischengesellschaften von – vor allem türkischen und arabischen – Zuwanderern entstehen lassen, die in der Generationenfolge immer desintegrierter erscheinen und vor allem als soziales und weniger als stadtpolitisches Problem begriffen werden. Das Tabu kontrollierter, gewünschter Einwanderung ist erst in den letzten Jahren durchbrochen worden – als die Sicherheitslage immer prekärer wurde. Inzwischen gibt es Teile der Stadt, in die sich normale Streifenwagenbesatzungen der Polizei nicht mehr allein hineintrauen.

Antwort 4:
Die Frage der Elite ist eine, die man stellen muss, auch wenn das in einer Stadt, die entweder keine oder die falsche Elite hat – nämlich diejenige einer untergegangen Diktatur hat – unbequem ist. Dass sich damit keine Wähler in der Unterschicht werben lassen, ist kein Gesetz. Jedenfalls könnte eine Debatte über Eliten ja auch Aufstiegswege entwickeln und aufzeigen, die für die „Nicht-Elite“ interessant erscheinen könnten.

“Wir brauchen Klasse statt Masse.“ Das ist der letzte Satz des Sarrazin-Interviews in „Lettre International“. Das gilt wohl auch für die Vielzahl der empörten Stimmen, die – oft fern jeder genauen Kenntnis des vollen Interviewtextes – Stimmungen schüren. Wie zum Beispiel der Vizechef der türkischen Zentralbank, Ibrahim Turhan. Der sagte nach einer Meldung der Zeitung „Sabah“ vom Sonntag zum Fall Sarrazin: “Allah möge ihm mehr Verstand geben“. Allah, das kann man in Berlin vielerorts besichtigen, hilft bei dem, was Sarrazin an Problemen reflektiert, leider nicht viel weiter.

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Ein zahnloser Tiger …

Oktober 5th, 2009

DGB - Ein zahnloser Tiger feiert Jubiläum

Seit der Gründung im Jahr 1949 demontieren die Gewerkschaften ihren eigenen Dachverband DGB. An ihrem Jubeltag möchte die Organisation ihre Skandale wie Misswirtschaft und Vergeudung von Mitgliedsgeldern gerne vergessen.
Von FOCUS-Redakteur Herbert Weber

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05.10.2009, 14:56 Uhr. Die höchsten Repräsentanten Deutschlands, Vertreter der Westmächte, internationale Beobachter und 487 Delegierte kamen im Oktober 1949 im früheren Kongresszentrum des Deutschen Museums in München zusammen, um der Rede eines gewissen Hans Böckler aufmerksam zuzuhören. Der wetterte gegen Versuche, die deutsche Wirtschaft zu demontieren, forderte die „Vergesellschaftung der Schlüsselindustrien“ und bekannte sich zur Einheit des deutschen Staates und der Demokratie. Am Ufer der Isar gründeten 16 Einzelgewerkschaften den DGB, ihre politische Dachorganisation. Hans Böckler wurde legendärer erster Vorsitzender. Er war der einzige starke DGB-Chef.

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Heute, 60 Jahre danach, feiert sich die Organisation wieder. Zu Gast ist unter anderem Bundespräsident Horst Köhler. Doch der DGB steht schwächer da als je zuvor. Die inzwischen acht Einzelgewerkschaften haben aus ihm einen zahnlosen Tiger gemacht. Immer mehr Beschäftigte wenden sich von den Gewerkschaften ab. Mittlerweile vereint der DGB kaum mehr als sechs Millionen Arbeitnehmer unter seinem Dach.

Leistungen und Affären
Mit dem DGB verbunden sind Mitbestimmung, Lohnfortzahlung, Notstandsgesetze, Anti-Atom-Bewegung, Arbeitszeitverkürzung, Bündnis für Arbeit, aber auch Skandale wie Neue Heimat, Vetternwirtschaft und Steinkühler-Affäre. In den 90er-Jahren begaben sich die Gewerkschaften in die Rolle des Bremsklotzes. Zu starre Tarifverträge und Widerstand gegen Reformen am Sozialrecht machten die deutsche Wirtschaft zu schwerfällig. Dazu das sture Festhalten an der verkürzten Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich.

Vom finanziellen wie moralischen Desaster Neue Heimat hat sich der DGB nie wieder erholt. Der Milliardenbetrug von Albert Vietor und seinen Kumpanen zerstörten den Glauben der Mitglieder an das angeblich bessere Modell der Gemeinwirtschaft. Inzwischen tendiert das wirtschaftliche Engagement des DGB gen null.

Schwindender Einfluss im Parlament
Ausgerechnet mit der SPD-Regierung unter Gerhard Schröder begann für den DGB die größte Krise. Mit der Agenda 2010 war für die Gewerkschaften das Tischtuch zwischen ihnen und ihrem politischen Statthalter im Parlament, der SPD, zerschnitten. Dem DGB kam der Einfluss in die Politik abhanden. Deshalb unterstützten vor allem die mächtige IG Metall und Ver.di die Gründung der WASG, die später mit der PDS zur Linkspartei verschmolz. Ergebnis: Die SPD liegt am Boden, die Linkspartei ist ohne Chance auf Regierungsbeteiligung. Verzweifelt suchen die Arbeitnehmerorganisationen, aus der Wirtschaftskrise Honig zu saugen sowie mit Kampagnen gegen Neoliberalismus und Schwarz-Gelb Mitglieder zu gewinnen.

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IG Metall und Ver.di bestimmen
Überhaupt war es vor allem die IG Metall, die immerzu den eigenen Dachverband für seine Zwecke missbrauchte und über die Jahre bis zur Unkenntlichkeit demontierte. Wie vom ersten Tag an braucht, wer DGB-Vorsitzender werden will, die Unterstützung der IG Metall – mittlerweile auch von Ver.di. Böckler selbst kam aus der IG Metall, der heutige DGB-Chef, Michael Sommer, ist Ver.di-Mitglied.

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Schwache Trommeln
Und so schließt sich nach 60 Jahren der Kreis: Wie Böckler sucht auch Sommer die überparteiliche Zusammenarbeit. Er rühmt sich guter Beziehungen zu Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Gleichwohl steckt er im Geschirr der Großgewerkschaften. Ver.di und IG Metall bleiben auf strammem Linkskurs. Schon jetzt, vor Regierungsbildung, trommeln sie gegen eine liberale Wirtschaftspolitik, drohen mit Konflikten und sozialen Unruhen. Der DGB steht – schwächer organisiert denn je – vor schweren Zeiten.

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Irland sagt NEIN zu Lissabon

Oktober 5th, 2009

Irland sagt NEIN zu Lissabon

Sonntag, 4. Oktober 2009.

Zitat:

” … Die Demokratie westlicher Prägung hat bekanntlich ihre Tücken. Schnell wird etwas als “Mehrheit” verkauft, was bei genauerem Hinsehen nicht der Wahrheit entspricht. Und da, wo es mit der Wahrheit manchmal etwas hapert, muss halt die Statistik herhalten - damit die Ergebnisse den Vorgaben entsprechen.

So verhält es sich auch mit der “Mehrheit” der Iren, die angeblich für Lissabon gestimmt hätten. Eine Aussage, die zwar die Titelseiten der Massenmedien prägt. Allerdings auch eine Aussage, welche bei genauerem Hinsehen eine Lüge ist. Doch die Wahrheit hat bei der überschwenglich inszenierten EU-Propaganda bekanntlich keine Chance.

Haben die Menschen in Irland wirklich mehrheitlich für “Lissabon” gestimmt? Die Aussage kann mit einem klaren NEIN beantwortet werden.

Rechnen wir einmal nach: Von den 4,2 Millionen Iren beteiligten sich lediglich 58% an der Wahl. Von diesen 58% stimmten 67% angeblich für Lissabon.

Schlagzeile in den Massenmedien angesichts dieses Ergebnis: Zwei Drittel der Iren haben sich für den EU-Vertrag ausgesprochen. Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Auch wenn sie noch so fett gedruckt wird (Reuters meldete dies übrigens auch so), so ist sie dennoch falsch.

In Irland haben sich keineswegs Zwei Drittel der Menschen für Lissabon entschieden, sondern zwei Drittel (aufgerundet) haben NICHT dafür gestimmt - und das ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied.

Man kann deshalb sagen, dass die überwältigende Mehrheit der Iren den Vertrag ablehnten: Entweder weil sie mit NEIN gestimmt haben, oder weil sie gar nicht abgestimmt haben. Eine Stimmenthaltung muss man in diesem Fall auch als NEIN interpretieren - denn wenn ein Wähler explizeit dafür gewesen wäre, dann hätten er ja zur Wahlurne gehen müssen.

… Das bedeutet im Umkehrschluss: Über 60% der Iren haben NICHT für Lissabon gestimmt. Aber so ist es halt in unserer “Demokratie”. Da wird eine Minderheit auch schon mal als Mehrheit verkauft. Hauptsache, das Ergebnis stimmt.

Fakt ist jedenfalls: In Irland haben nur 38,9% der Wahlberechtigten FÜR Lissabon gestimmt.

… Angesichts dieses Ergebnisses ist jedoch eines klar: Die Iren haben nicht mehrheitlich für den EU-Vertrag gestimmt. Richtig ist: Es war nur eine Minderheit.

© MMnews

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Mobbing nach System

September 26th, 2009

Steuerfahnder in Hessen kaltgestellt - Mobbing nach System

VON MATTHIAS THIEME

In Zeiten wie diesen müsste der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) eigentlich froh sein über fähige Steuerfahnder, die dem Staat schon viele Millionen einbrachten. Doch Frankfurts ehemalige Top-Steuerfahnder wurden alle für psychisch krank erklärt und mit Mitte Vierzig aus dem Beruf gedrängt.

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Der Opposition im Hessischen Landtag erklärte Minister Weimar am Mittwoch, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Hinweise, dass ein Gutachter unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt habe, seien nicht bekannt. Die Beamten seien schon lange krank.

Dabei hatte Weimars Finanzverwaltung über Jahre versucht, die Fahnder loszuwerden - auch mit höchst fragwürdigen Gutachten. Der Neurologe und Psychiater Thomas H. attestierte den Fahndern “paranoid-querulatorische” Charaktereigenschaften und “chronische Anpassungsstörungen”.

Ungereimtheiten in Gutachten
“Mir sind in den Gutachten gröbste Ungereimtheiten aufgefallen”, sagt Ernst Gierth, Menschenrechtsbeauftragter der hessischen Landesärztekammer. Den Fahndern Rudolf Schmenger, Tina und Heiko Feser sowie Marco Wehner wurde Dienstunfähigkeit auf Lebenszeit bescheinigt.

Dabei waren sie die fähigsten Beamten der Abteilung V des Frankfurter Finanzamtes. Sie spürten die Großsteuerbetrüger und ihre Konten in Liechtenstein auf. Sie durchsuchten die Commerzbank, die ihren Kunden bei der Steuerflucht geholfen hatte und später rund 200 Millionen Euro an Steuern nachzahlen musste. Insgesamt bescherte die Arbeit der Fahnder dem Land Hessen im Jahr 2001 rund 250 Millionen Mark und dem Bund rund eine Milliarde an Steuereinnahmen.

Bis die Fahnder von der Finanzverwaltung gezwungen wurden, stattdessen nur noch kleine Steuerdelikte zu verfolgen. Bis sie versetzt, gemobbt und zwangspensioniert wurden und schließlich die ganze Abteilung zerschlagen war - mit Billigung des Ministers? Und warum überhaupt?

Mitten im CDU-Spendenskandal
Nicht wenige wundern sich über das Desinteresse von Karlheinz Weimar an den Vorgängen. Und in der Finanzverwaltung kursiert eine böse Vermutung: Hatte der Minister zu der Zeit, als seine Partei im Schwarzgeld-Skandal steckte, etwa Angst vor den Fahndern und ihrem Interesse an Liechtenstein, wo sich auch die Zaunkönig-Stiftung der CDU verbarg? Tatsache ist, dass einige der später geschassten Fahnder auch bei Durchsuchungen der hessischen CDU dabei waren.

Mehr Fälle auf der nächsten Seite…Es gibt weitere Fälle, die ein System der Zermürbung erkennen lassen, das jeden erfasste, der aufbegehrte: Ralf Amthor, Beamter der selben Abteilung, wagte es im Jahr 2000, gegen eine schlechte Beurteilung Widerspruch einzulegen. Sein Vorgesetzter vernichtete das Papier einfach. “Er hat es vor meinen Augen in den Schredder geworfen”, sagt Amthor. Er sollte den Widerspruch zurücknehmen.

“Das ist Nötigung”, sagt Amthor. Er nahm nichts zurück - und wurde wie die anderen versetzt und mit sinnlosen Aufgaben gedemütigt, sollte in einem Einzelzimmer kopieren bis er krank wurde. Jetzt ist er 41 - und gilt dem Arbeitgeber nach einem Gutachten als schwerbehindert. Den Gutachter hat er nie gesehen. Fachärztliche Untersuchungsresultate wurden nie geprüft. Trotzdem ist Amthor “unbefristet” schwerbehindert.

Von Gemobbten zu Bekloppten
“Es ist wie in einer Diktatur - wer nicht spurt, bekommt einen Termin beim Psychiater”, sagt Menschenrechtsbeauftragter Gierth. Und Ex-Steuerfahnder Frank Wehrheim fasst zusammen: “Es geht darum, ein Klima der Angst zu erzeugen - die Gemobbten sollen am Ende die Bekloppten sein.”

In der einst gefürchteten Abteilung V des Finanzamts Frankfurt, sagt ein Insider, mache man jetzt nur noch BMW: Prüfungen bei Bäckern, Metzgern, Wirten. Keine Großbanken mehr. In Zeiten wie diesen brauche das Land Hessen wohl ein günstiges Steuerklima, meint Ex-Fahnder Schmenger.

Copyright © FR-online.de 2009
Erscheinungsdatum 15.07.2009