Elena: Brüderle stoppt Speicherung von Mitarbeiterdaten
05.07.2010, 06:07 Uhr. Seit dem 1. Januar sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an eine bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelte zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Nun will Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle die groß angelegte Speicherung der Arbeitnehmerdaten vorerst aussetzen.
von Thomas Sigmund
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle setzt “Elena” vorerst aus.
BERLIN. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) will die groß angelegte Speicherung von Arbeitnehmerdaten auf unbestimmte Zeit aussetzen. “Wir müssen verschärft über ein Moratorium nachdenken”, sagte Brüderle dem Handelsblatt. Die Belastungen der öffentlichen Haushalte dürften durch dieses Verfahren nicht durch die Decke gehen. “Außerdem ist immer noch nicht klar, ob bei Teilen des Mittelstands tatsächlich eine Entlastung stattfindet”, sagte der Minister.
Seit dem 1. Januar sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an eine bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelte zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Das Vorhaben geht auf eine noch unter Rot-Grün eingesetzte Kommission unter Vorsitz von Peter Hartz zurück. Erklärtes Ziel war die Entbürokratisierung der Wirtschaft. Jedes Jahr stellen die drei Millionen Arbeitgeber in Deutschland etwa 60 Millionen Einkommensbescheinigungen in Papierform aus, die für Anträge auf bestimmte Sozialleistungen wie Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld erforderlich sind. Dieser Aufwand sollte durch den elektronischen Einkommensnachweis (Elena) erheblich verringert werden.
Wie aus Verbandskreisen verlautete, traf sich vergangene Woche eine Staatssekretärsrunde aus den beteiligten Ministerien und dem Kanzleramt, um eine “Bestandsaufnahme” zu erstellen. Dabei sei auf Kostenprobleme, aber auch auf datenschutzrechtliche Schwierigkeiten hingewiesen worden.
Brisantes Gutachten: Euro-Rettungsschirm verstößt gegen das Grundgesetz
Laut Studie ist die Öffentlichkeit getäuscht worden: Das Rettungspaket sei anders als behauptet nicht zeitlich befristet.
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Das von der Bundesregierung mitbeschlossene Euro-Rettungspaket ist voller formaler und inhaltlicher Mängel: Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten. Die Öffentlichkeit sei hintergegangen worden, heißt es darin
von Dorothea Siems
5. Juli 2010, 10:35 Uhr. Der von der Europäischen Union beschlossene Euro-Rettungsschirm ist ein grober Verstoß sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch gegen EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Centrums für Europäische Politik (CEP), die WELT ONLINE exklusiv vorliegt.
Die Öffentlichkeit sei zudem über die Ausgestaltung des Euro-Rettungsschirms in einigen Punkten getäuscht worden. Anders als behauptet sei der sogenannte Europäische Finanzierungsmechanismus beispielsweise nicht auf drei Jahre begrenzt, sondern „zeitlich unbefristet installiert“, schreibt der Autor Marcell Jeck.
Als Reaktion auf die Vertrauenskrise an den Finanzmärkten hatten die EU-Regierungschefs am 11. Mai 2010 einen 500 Milliarden Euro umfassenden Rettungsfonds beschlossen. Die EU-Kommission wurde durch die Verordnung ermächtigt, Schulden zu machen, um Kredite an notleidende Euro-Staaten geben zu können. „In der Öffentlichkeit wurde verbreitet, dass die EU maximal 60 Milliarden Euro an Anleihen aufnehmen darf. In der Verordnung findet sich eine entsprechende Regelung jedoch nicht“, moniert der Jurist. Ebenso wenig die Befristung auf drei Jahre.
Die Euro-Staaten stellen darüber hinaus 440 Milliarden Euro an Garantien zur Verfügung, um trudelnde Euro-Staaten zu unterstützen. Dafür wurde eigens eine Zweckgesellschaft gegründet. Auf Deutschland entfällt mit 148 Milliarden Euro der größte Anteil.
Bundestag stimmt Euro-Schutzschirm zu Die Studie beklagt, dass sich die EU bei ihrer Hilfe ungerechtfertigterweise auf „außergewöhnliche Ereignisse“ berufe. Denn nur dann ist laut EU-Recht ein Abweichen von dem Grundsatz erlaubt, dass jeder Staat für seine eigenen Schulden alleine haften muss. Dass Länder wie Griechenland an den Finanzmärkten das Vertrauen verloren hätten, sei aber „in erster Linie auf deren desolate Haushaltslage zurückzuführen“, schreibt Jeck.
Einen Bruch von EU-Recht stelle der Rettungsschirm auch deshalb dar, weil das Europäische Parlament dem Beschluss hätte zustimmen müssen, was aber versäumt wurde. „Die Verordnung erfüllt damit nicht die vom EU-Recht gestellten formellen Voraussetzungen“, heißt es in der Studie. Grundsätzlich gelte zudem, dass die EU keine Anleihen ausgeben dürfe, um einen Beistand eines Euro-Staates zu finanzieren.
Der Jurist rügt darüber hinaus, dass die vom Verfassungsgericht verlangte Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat unzureichend gewesen sei. Zwar hätten das hiesige Parlament und die Länderkammer die Übernahme des deutschen Anteils abgesegnet. Doch stand derjenige Teil des Rettungsschirms, der den finanziellen Beistand über die EU-Kommission betrifft, hierbei nicht zur Abstimmung. Dies ist nach Ansicht des Europa-Experten ein Verstoß gegen die Verfassung.
Die Studie gibt den Skeptikern der Euro-Hilfe Rückendeckung. Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits mehrere Klagen anhängig. Allerdings hatte es das oberste deutsche Gericht abgelehnt, die Hilfe per einstweilige Verfügung kurzfristig zu stoppen.
02.07.2010 10:00 Uhr. Die parlamentarische Debatte um die von der EU-Kommission geplanten Websperren[1] hat begonnen: Am gestrigen Donnerstag hatte die konservative EVP-Fraktion[2] auf Initiative der deutschen Europaabgeordneten Sabine Verheyen[3] (CDU) zur Diskussion der vorgeschlagene Richtlinie[4] von EU-Kommissarin Cecilia Malmström über die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern eingeladen. Insbesondere um die geplanten Websperren gab es Auseinandersetzungen; das von der Kommission vorgelegte Tempo wurde kritisiert.
“Kinderpornografie ist keine normale Pornografie”, betonte Malmström in der Anhörung: Bei den von der britischen Internet Watch Foundation[5] registrierten kinderpornografischen Abbildungen zeigten 44 Prozent Vergewaltigungen oder Gewalttaten gegen Kinder, 80 Prozent der Opfer seien unter 10 Jahren alt. Durch die Veröffentlichung der Bilder würden die Kinder ein zweites Mal zum Opfer. In dem von ihr vorgeschlagenen Maßnahmenpaket sind sowohl größere Anstrengungen zur Löschung von Webseiten und Stärkung der Strafverfolgung inklusive verdeckter Ermittler als auch die Sperrung von kinderpornografischen Angeboten vorgesehen. Den Einwand, dass diese Sperren Täter nicht abhielten, will Malmström nicht gelten lassen: “50 Prozent der Abnehmer haben keinerlei oder nur wenige Computerkenntnisse”, erklärte sie. Die Polizeibehörden in den sieben Ländern, die bereits Websperren einsetzten, seien von der Maßnahme überzeugt.
Ein anderes Bild zeichnete Rob Wainwright, Präsident der europäischen Polizeibehörde Europol[6]. Seine Behörde sei seit 10 Jahren mit Ermittlungen im Bereich von Kinderpornografie beschäftigt. In 20 aufwendigen Ermittlungen seien über 100 Opfer ermittelt worden. Wainwright stellte die Täter, mit denen seine Behörde zu tun hat, als organisierte, technisch kompetente Netzwerke vor. Zur Zeit beobachteten seine Mitarbeiter Gruppen, die Missbrauchsvideos nach dem Pay-per-View-Prinzip vermarkteten. Die Einnahmen würden über legitime wirkende Webseiten umgeleitet und seien so schwer zu verfolgen. Zur Effizienz von Websperren gebe es trotz der technischen Versiertheit der Täter “operationelle Belege”. Die Maßnahme wirke zumindest in einigen Fällen, sei aber nicht im Zentrum der Bemühungen der Polizei.
Ulrike Sachs, die für das niedersächsische Innenministerium das Bündnis White IT[7] repräsentierte, verwies auf die bisher mangelhafte Grundlagenforschung. “Sollte sich herausstellen, dass ein Großteil der Kinderpornografie über das World Wide Web verkauft wird, müssen wir uns bemühen, die Täter zu ermitteln und die Zahlungsströme zu verfolgen.” Werden die Bilder des Missbrauchs hingegen vorrangig unkommerziell über Peer-to-Peer-Netzwerke vertrieben, müsse man sich auf die Bereitstellung von Ermittlungswerkzeugen für dieses Umfeld konzentrieren, Bevor man über Maßnahmen entscheiden wolle, müsse man die Fakten klären – erste Ergebnisse einer Grundlagenstudie will das Bündnis im Herbst vorlegen.
Wie sehr die Grundlagen umstritten sind, zeigte der litauische Europaabgeordnete Vytautas Landsbergis, der in einer Stellungnahme Homosexuelle für einen Großteil des Kindesmissbrauchs verantwortlich machte[8]. Malmström entgegnete, dass es keine Hinweise dafür gebe, dass Homosexualität mit dem Kindesmissbrauch verknüpft sei.
Christian Bahls vom Verein “Missbrauchsopfer gegen Internetsperren” (MOGIS[9]) beklagte in der Anhörung die mangelhafte Folgenabschätzung in der Richtlinie. Bahls forderte zudem eine Überarbeitung der Maßnahmen gegen das “Grooming”, bei dem Erwachsene Kinder über das Internet zu sexuellen Handlungen anstiften – der derzeitige Entwurf sei unzureichend, da letztlich über die Absicht eines Erwachsenen geurteilt werde, der sich Kindern nähere. Dadurch würden Erwachsene davon abgehalten, mit Kindern ohne Vorbehalte zu kommunizieren. “Man braucht viel Zeit, um die Gesetzgebung in dem Bereich korrekt hinzubekommen”, so Bahls.
Bahls forderte zusammen mit Joe McNamee von der europäischen Bürgerrechtsorganisation EDRI[10] Aufklärung über die European Financial Coalition, die im Auftrag der EU Zahlungsströme von kommerziellen Kinderpornografie-Ringen verfolgen soll. Diese Organisation habe bisher keine Berichte zum Erfolg der Maßnahmen vorgelegt. Auch von anderer Seite gab es Nachfragen, ob die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich Kindesmissbrauch effektiv verhindern könnten. Mehrere Teilnehmer forderten verstärkte Anstrengungen zur Prävention und zur Therapie von potenziellen Tätern.
Malmström antwortete auf diese Fragen nur zurückhaltend und brachte ihre Haltung auf eine simple Formel: “Wir wissen nicht, was wir nicht wissen”. Zwar sei der Umfang des Handels mit Kinderpornografie nicht bekannt, man wisse aber, dass es ihn gebe. Die Kommission habe aber vor dem Entwurf der Richtlinie sehr wohl Nachforschungen betrieben. Im Herbst wolle die Kommission mehr Zahlen vorlegen. Dann soll die Richtlinie auch erstmals fraktionsübergreifend im Parlament diskutiert werden. Ein Vertreter der Kommission ergänzte, dass keine Zeit für eine wissenschaftliche Aufarbeitung aller Fragen bleibe: “Wir können es uns politisch nicht leisten, untätig zu bleiben” – statt lange zu forschen müsse man nun politische Entscheidungen treffen.
Auch im konservativen Lager scheint Malmströms Entwurf noch nicht auf durchgängige Zustimmung zu stoßen. So äußerte Sabine Verheyen in ihrem Schlusswort Zweifel an der Durchsetzung der Maßnahmen: “Es gibt die Befürchtung, dass die wichtigen Schritte nicht mit dem notwendigen Nachdruck verfolgt werden, wenn Websperren erst einmal etabliert sind”, sagte die Abgeordnete. Abgesehen von der Durchsetzung der Richtlinie müsse man sich um bessere internationale Zusammenarbeit bemühen, um Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten gleich an der Quelle zu schließen: “Die Erfahrungen aus dem SWIFT-Abkommen[11] haben gezeigt, dass wir durchaus mit anderen Staaten auf Augenhöhe sprechen können.” (Torsten Kleinz) / (hob[12])
Polizeistatistik: Mehr Internetkriminalität, weniger Kinderpornos
18.05.2010 14:59 Uhr. Im Unterschied zum Trend bei der allgemeinen Kriminalitätsentwicklung wies der Bereich Cybercrime im vergangenen Jahr steigende Fallzahlen auf. Die Polizeiliche Kriminalstatistik[1] (PKS) 2009, die Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus (beide CDU) am heutigen Dienstag in Berlin vorstellten, verzeichnet 206.909 Delikte im Internetbereich. Im Jahr 2008 markierten[2] die Ermittler noch 167.451 Straftaten mit der Sonderkennung “Tatmittel Internet”. Das entspricht einem Zuwachs um 23,6 Prozent. 82 Prozent der Online-Kriminalität entfallen auf Betrugsdelikte, wobei es mit einem Anteil von 37,6 Prozent vor allem um Waren geht.
Erneut stark zurückgegangen auf 2,9 Prozent ist der Anteil des Internets an der Verbreitung pornographischer Schriften. 2008 lag der Wert noch bei 6,2 Prozent. Der Teilbereich des Besitzes und der Beschaffung von Kinderpornographie schrumpfte insgesamt im Jahr 2009 ebenfalls. Verzeichnet sind 3823 Fälle, was einem Minus von 43 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Tendenz deckt sich mit jüngsten Stimmen[3] aus der Wissenschaft, wonach der in der Debatte[4] um Websperren viel beschworene “Massenmarkt im Web” für Kinderpornographie nicht existiert. Insgesamt ist für den sexuellen Missbrauch von Kindern im Jahr 2009 mit 11.319 Fälle und einem Minus von 6,1 Prozent der niedrigste Wert seit 1993 zu verzeichnen. In diesem Deliktsbereich gehen die Strafverfolger aber nach wie vor von einem hohen Dunkelfeld aus.
Beim digitalen Identitätsdiebstahl hat das Bundeskriminalamt (BKA) knapp 7000 Fälle registriert. Das Ausspähen von Kontodaten[5] per Phishing beim Online-Banking nahm um rund 64 Prozent auf 2923 gemeldete Fälle zu.
Für die allgemeine Computerkriminalität weist die aktuelle Statistik eine Zunahme um 17,7 Prozent auf 74.911 Fälle aus. Diese wird überwiegend mit der Steigerung der Fallzahlen beim Computerbetrug mit einem Plus von 35 Prozent auf 22.963 Fälle, beim Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel mit einem Anstieg um 6,1 Prozent auf 70.918 Fälle und beim Ausspähen, Abfangen von Daten einschließlich Vorbereitungshandlungen mit einer deutlichen Zunahme 48,7 Prozent auf 11.491 Fälle begründet.
Einen Rückgang um 27,1 Prozent auf 1351 Fälle gibt es – im Gegensatz zu Angaben von Wirtschaftsvereinigungen[6] – bei der “Softwarepiraterie” etwa von Computerspielen zu vermelden. Mit einem Minus von 33,6 Prozent auf 11.943 Fälle befanden sich auch die Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen im Sinkflug. Als eine mögliche Ursache dafür nennt die Statistik einen “Anzeigenrückgang der Musikindustrie”. Die Aufklärungsquote im Bereich der Computerdelikte insgesamt ist von 40,3 Prozent auf 37,5 Prozent leicht gesunken und liegt damit unter dem Durchschnitt.
Einen Anstieg verzeichnet das BKA beim sogenannten Skimming, bei dem Lesegeräte für EC- oder Kreditkarten manipuliert und Daten abgegriffen werden. Allein 960 Geldautomaten waren demnach im vergangenen Jahr von entsprechenden Angriffen betroffen, während es im Vorjahr[7] noch 809 waren. Die Wiesbadener Polizeibehörde schätzt den Schaden, der durch den Einsatz gefälschter EC-Karten mit deutschen Kundendaten hierzulande entsteht, auf rund 40 Millionen Euro. Im Ausland stellten die Ermittler 11.000 kriminelle Transaktionen mit Bezug zu Deutschland und einen Verlust in Höhe von zwei Millionen Euro fest.
Generell war 2009 – wie bereits in den Vorjahren – die polizeilich registrierte Kriminalität rückläufig. Im Berichtszeitraum 2009 sanken die Straftaten um 1,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt wurden etwas über 6 Millionen Delikte registriert. Die allgemeine Quote bei der Aufklärung liegt mit 55,6 Prozent auf dem höchsten Stand seit Einführung der gesamtdeutschen PKS 1993. Bundesinnenminister Thomas de Maizière zog dann auch zufrieden das Fazit: “Weniger gemeldete Straftaten bei gleichzeitig steigender Aufklärungsquote – der positive Trend der Vorjahre hat sich auch 2009 fortgesetzt.” Der erneute Rückgang der Fallzahlen der Kinder- und Jugendkriminalität mache zudem Hoffnung, dass “die bereits im Vorjahr festgestellte Trendwende im Hinblick auf die Gewaltbereitschaft Jugendlicher anhält”. (Stefan Krempl) / (jk[8])
Im Auslandseinsatz riskieren Bundeswehrsoldaten ihr Leben.
Zu Hause werden sie dafür offenbar oft angepöbelt und Opfer grausamer Scherze.
Einige Bundeswehr-Soldaten im Auslandseinsatz oder deren Angehörige werden in der Heimat offensichtlich schikaniert. Das berichtet die in Halle erscheinende „Mitteldeutsche Zeitung“ unter Berufung auf Bundeswehr-Kreise und das Verteidigungsministerium. Demnach komme es vor, dass entweder in die Wohnungen der Soldaten eingebrochen werde, während sie nicht da sind, oder aber Familienmitglieder anonyme Anrufe erhielten, wonach ihre Angehörigen in Afghanistan gefallen seien, obwohl dies gar nicht stimme. Bei der Verabschiedung von knapp 20 Soldatinnen und Soldaten aus der Clausewitz-Kaserne in Nienburg an der Weser am vergangenen Freitag seien deren Gesichter deshalb auf für die lokale Presse bestimmten Fotos unkenntlich gemacht worden.
Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums bestätigte dem Blatt: „Das kommt immer wieder vor.“ Auch würden Soldaten oder deren Angehörige vereinzelt angepöbelt. Die Bundeswehr sei deshalb dazu übergangen, die Anonymität der Soldaten im Auslandseinsatz grundsätzlich zu wahren. So würden öffentlich nur ihre Vornamen genannt und die Gesichter auf Fotos gepixelt. Darüber hinaus würden Informationen über Tod und Verwundung immer persönlich überbracht und nicht via Telefon, um Falsch-Informationen auszuschließen.
Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hellmut Königshaus (FDP), sagte der Zeitung, neben gewöhnlichen Kriminellen, die sich für einen Einbruch auf offensichtlich leerstehende Wohnungen konzentrierten, seien „Wirrköpfe“ und „angebliche Antimilitaristen“ am Werke, „die zynisch mit den Gefühlen von Angehörigen spielen“ und eine „gezielte Strategie der Verunsicherung“ betrieben. Unter anderem lade diese Szene zu Besäufnissen ein, wenn Soldaten gefallen seien – und zwar unter dem Motto: „Feste feiern, wie sie fallen.“ Der SPD-Verteidigungsexperte Hans-Peter Bartels betonte: „Das ist kein Witz, sondern ein Fall für den Staatsanwalt.“
Arbeitgeber dürfen ab 1. Juli die Datenlieferung an Elena kurzzeitig stoppen. Zumindest in einem Punkt, wie FOCUS Online erfuhr. Der Ärger über Deutschlands größte Datenbank bleibt indes bestehen.
Von FOCUS-Online-Autorin Michaela Hutterer
29.06.2010, 06:17 Uhr. Beinahe hätte Stufe zwei gezündet. Dann hätte Elena, kurz für Elektronischer Entgeltnachweis, die größte und umstrittenste Datenbank nach der vorläufig gestoppten Vorratsdatenspeicherung von Telefondaten, auch Interna aus der Personalabteilung im Falle einer Kündigung erfahren. Neben den Angaben zu Gehalt, Sozialabgaben und Fehlzeiten eines jeden Angestellten, die dort bereits zentral abgelegt werden, versteht sich. Dabei hätte die Datenbank nicht nur Art, Dauer und Inhalt des Beschäftigungsverhältnisses festgehalten, sondern auch die Gründe, warum einem Mitarbeiter gekündigt wurde, welche Zahlungen noch ausstehen, wie hoch der Resturlaubsanspruch ist und welche Abfindung gezahlt wurde.
Grund ist eine weitgehend unbekannte Vorschrift in der Elena-Datensatzverordnung vom 27. Februar 2010. Danach hätten Arbeitgeber neben entgeltbezogenen Daten auch Details zu einer Kündigung, etwa Abfindungshöhe und Kündigungsgründe, an den Zentralrechner melden müssen.
Zentralserver verweigert Datenmaterial
Wie FOCUS Online nun aus dem zuständigen Bundesarbeitsministerium erfuhr, soll es rechtzeitig vor Inkrafttreten eine Änderung des technischen Ablaufs geben. Danach sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, ab Juli die Kündigungsdaten zu melden und dürfen die entsprechenden Felder der Datenbank freilassen.
Die Befreiung gilt bis 31. Dezember 2010. Dennoch übermittelte Daten werden laut Ministerium als fehlerhaft zur Korrektur an den Arbeitgeber zurückgesandt, sodass Arbeitgeber die Daten zwar melden können, der Zentralrechner die Daten jedoch nicht annimmt. Haben Arbeitgeber schon vor dem 1. Juli Kündigungsinterna an Elena gemeldet, werden die entsprechenden Bausteine zum 1. Juli gelöscht. Nach derzeitigem Stand sollen auch in der neuen Software-Version von Elena zum Jahresende keine entsprechenden Bausteine mehr vorhanden sein.
Trotz der Änderung ist und bleibt Elena die wohl größte Datensammlung des deutschen Staats. Elena ist ein Datenpool mit Arbeitnehmerdaten wie Lohn, Sozialabgaben, Steuerklasse, Familienstand, Fehl- oder Urlaubszeiten. Seit Januar 2010 sammelt ein Zentralrechner der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg Daten rund um den Job – von mehr als 40 Millionen Arbeitnehmern und Beamten. Von Januar bis April wurden 70,9 Millionen Datensätze erfasst. Gespeist wird der Pool von den Arbeitgebern, die über ihre Lohn- und Gehaltssoftware die Daten verschlüsselt an den Rechner senden. Ein Ausspähen von Daten soll durch zwei Verschlüsselungen unmöglich sein.
Bürokratieabbau gegen Datenschutz
Ziel der Sammlung ist eine Arbeitserleichterung für Sozialbehörden und Arbeitgeber. Beantragen Arbeitnehmer Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Wohn- oder Elterngeld, sollen die Behörden ab 2012 die notwendigen Daten aus dem Datenpool ziehen können, statt wie bislang, Bescheinigungen über Lohn- und Sozialabgaben des Arbeitgebers in das Rechenprogramm eintippen zu müssen.
Kritiker sehen jedoch in der Datenbank eine unnötige Speicherung persönlicher Daten auf Vorrat, die ähnlich wie das Sammeln von Telefonverbindungsdaten gegen das Grundgesetz verstößt. Da die Daten auch dann gesendet werden, wenn der betreffende Mitarbeiter keine Sozialleistungen beantragen kann oder, wie im Falle Beschäftigter des öffentlichen Dienstes, darf. Eine Massenverfassungsbeschwerde von über 22 000 Arbeitnehmern, Richtern, Soldaten und Beamten gegen Elena ist bereits beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Ein Entscheidungstermin ist aber noch nicht bekannt.
Elena auf dem Prüfstand
Die verantwortlichen Ministerien für Arbeit und Wirtschaft überprüfen derzeit das Elena-Verfahren darauf, welche Daten wirklich notwendig sind. Eine generelle Verfassungswidrigkeit sehen Ministerien wie die Deutsche Rentenversicherung Bund, die ab 2015 als zweite Stelle neben den Sozialbehörden auf den Datenpool Zugriff haben soll, nicht. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, sollen Details zum weiteren Umgang mit Elena bekannt gemacht werden.
Seit März sitzt Jörg Kachelmann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in Untersuchungshaft. Obwohl der Strafjustiz die Beweise abhandenkommen, hält sie an ihrer Anklage fest – und zerstört die Existenz des Fernsehmeteorologen
von Sabine Rückert
28.6.2010 - 10:14 Uhr. Zu Jörg Kachelmann dürfte nach einer wahren Flut der Berichterstattung inzwischen jeder eine Meinung haben – und nicht mehr übermäßig viele Menschen eine gute. Da ist ein Mann, der eine Frau vergewaltigt haben soll, der beträchtliche Liebschaften pflegte – und dessen harmloses Fernsehgesicht anscheinend nicht sein wahres Ich zeigt. Allerdings ist alles andere als sicher, dass der 51 Jahre alte Wettermann aus dem Ersten Programm jene Radiomoderatorin aus Schwetzingen, die in den Medien mal als Simone, mal als Sabine, Sandra, Tatjana oder Silvia firmiert, wirklich vergewaltigt hat. Die Beweise zerrinnen den Staatsanwälten geradezu unter den Händen. Aber der Schaden, den Kachelmanns Ansehen erlitten hat, ist total.
Selbst wenn das Landgericht Mannheim die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Kachelmann ablehnen und ihn demnächst aus der Untersuchungshaft entlassen sollte – wer soll noch über seine ulkigen Wetteransagen in der ARD lachen? Wer könnte dabei vergessen, dass der Mann vor der Wetterkarte mit dem Vorwurf einer Vergewaltigung kontaminiert ist? Oder dass er durch Gefühlskälte und Gewissenlosigkeit eine Frau in die äußerste Verzweiflung getrieben hat?
Die Bezichtigungen der 37-jährigen Radiojournalistin – nennen wir sie fortan auch Simone – haben nämlich inzwischen stark an Glaubhaftigkeit verloren. Als die Frau am Morgen des 9. Februar 2010 den Fernsehmeteorologen Kachelmann anzeigte, behauptete sie, in der vorangegangenen Nacht – nach einem Beziehungsstreit – von ihm mit einem Küchenmesser bedroht und, so eingeschüchtert, zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden zu sein. Ursache für den Streit war ein anonymer Brief, den Simone am Nachmittag in ihrer Post gefunden haben wollte. Darin steckte die Kopie zweier auf Kachelmann und eine andere Frau ausgestellter Flugtickets nach Kanada nebst dem Hinweis, die beiden hätten ein Verhältnis. Mit dem Briefinhalt konfrontiert, soll Kachelmann in jener Nacht zunächst eine Beziehung zu jener Fremden geleugnet, diese dann aber doch eingeräumt haben und schließlich – als Simone ihn aus der Wohnung wies – hasserfüllt über sie hergefallen sein. So weit die Aussage der Frau. Die Polizei vermerkte damals, sie mache einen glaubwürdigen Eindruck.
Kachelmann selbst hat nach seiner Festnahme am 24. März vor dem Ermittlungrichter zwar eingeräumt, Simone zu kennen und an jenem Abend mit ihr intim gewesen zu sein, die Tat selbst aber hat er entschieden bestritten. Zwar soll es die Eifersuchtsszene gegeben haben, auch habe die Zeugin danach die Beziehung zu ihm beendet, aber er habe das akzeptiert und sei in ein Hotel gefahren, um dort zu übernachten. Anderntags flog Kachelmann ins Ausland. Der Rezeptionistin jenes Hotels erschien der Überraschungsgast beim Einchecken gegen 3.30 Uhr morgens weder aufgewühlt noch besorgt. Sie schildert ihn als eher entspannt. Lächelnd habe er sich nach einem Zimmer erkundigt und noch ein Weilchen mit ihr geplaudert.
Einige Wochen nach ihrer Anzeige hat Simone nach weiteren Ermittlungen der Polizei zugeben müssen, mindestens in Teilen ihrer Aussage gelogen zu haben: Den anonymen Brief, der die Tat ausgelöst haben soll, hatte sie sich selbst geschrieben. Und die Beziehung Kachelmanns zu jener Mitreisenden hatte sie auch schon Wochen zuvor gründlich ausspioniert. Unter falschem Namen hatte sie sich im Internet via Facebook als vermeintliche alte Bekannte an die Konkurrentin herangepirscht, hatte sich deren Bild schicken lassen und die Bestätigung erschlichen, dass diese ebenfalls mit Kachelmann zusammen sei.
Was ihre eigene Beziehung zu dem Wettermann angeht, so behauptete Simone, seit elf Jahren dessen »Lebensgefährtin« zu sein, konnte der Polizei allerdings weder die Anschrift von Kachelmanns Schweizer Firma nennen noch die Frage beantworten, ob er einen Wohnsitz in Deutschland habe. In der Gesamtschau aller Aussagen und Tatsachen stellt sich das Verhältnis der beiden weniger als ein reales und beständiges Miteinander dar denn als ein aus bürgerlichen Illusionen, utopischen Theorien und erotischen Fantasien zusammengefügtes Gedankengebäude. Ein Luftschloss, in dem niemand haust.
Keinen einzigen Tag hat die Moderatorin mit Jörg Kachelmann eine gemeinsame Adresse gehabt. Die Polizei fand in ihrer Wohnung keine seiner Utensilien: keine Zahnbürste, keine Socke, keine Unterhose. Es gab keine gemeinsamen Skiurlaube, keine Weihnachtsfeiern, keine Silvesterpartys. Nicht einmal zu seinem fünfzigsten Geburtstag war sie eingeladen. Das bisschen Wirklichkeit, das es gab, waren vor allem kurze Nächte, meist auf der Durchfahrt, alle paar Wochen. Sie freute sich mächtig auf ihn. Er kam spät und ging früh. Stürmte durch die Republik von Messstation zu Messstation, von Medienevent zu Medienevent – angeblich immer im Stress. Dass dieser Zeitdruck auch daher rührte, dass Kachelmann eine Art ambulanter Liebhaber war und Schwetzingen bei Weitem nicht seine einzige Anlaufstelle, weiß Simone inzwischen. Und mit ihr weiß es die ganze Nation. Irgendwann müssen Wolken, Luft und Winde ganz von Kachelmann Besitz ergriffen haben: Er wurde selber wie das Wetter. Er zog vorbei.
Diesem Lebenswandel kamen die Kommunikationsmittel des 21. Jahrhunderts entgegen. Kachelmann ist ein multimedialer Typus, sonst wären seine raumgreifenden amourösen Parallelaktivitäten gar nicht denkbar. Auch seine Beziehung zu Simone hielt er vor allem aus der Ferne am Leben, durch lauter kleine elektronische Impulse über das weltweite Netz. Seine Leidenschaft übermittelte er via SMS, Mails, Chats, Skypes und hin und wieder in Kurztelefonaten. Er war immer irgendwie zu erreichen und blieb letztlich doch unfassbar. Niemand konnte nachprüfen, ob er sich gerade vom Frankfurter Flughafen meldete, aus dem Nordseewatt oder vom Matterhorn. An jedem Ort der Welt konnte Kachelmann Liebe schwören – ohne den Schwur in messbarer Lebenszeit einzulösen. Drohte ihm eine seiner E-Mail-Adressatinnen tatsächlich zu nahe zu rücken, blieb ihm immer noch die Möglichkeit, sich im Nirwana des Internet zu verflüchtigen. Aus seinem richtigen Leben habe er sie herausgehalten, sind sich mehrere Gefährtinnen in ihren Aussagen gegenüber der Polizei einig. Eine von ihnen sagt, trotz aller Mühe habe man immer draußen gestanden.
Dort wartete auch die blonde Simone aus Schwetzingen. Elf Jahre auf Stand-by, sich an Versprechungen klammernd, auf bessere Zeiten hoffend. Sie war 26 Jahre alt, als sie Kachelmann nach einem Interview ihre Visitenkarte gab, knapp 37 Jahre, als sie ihn anzeigte. Andere Frauen heiraten in dieser Lebensspanne, bekommen Kinder, bauen Häuser, gehen ins Ausland, machen Karriere. Bei Simone tat sich nicht viel. Sie saß in Schwetzingen und blieb ihm treu. Reduzierte sogar ihre Arbeitszeit bei dem Privatradio deutlich, um noch einfacher abrufbar zu sein.
Die Bremer Psychologieprofessorin Luise Greuel, eine angesehene Sachverständige und Autorin des gängigsten Lehrbuchs über Aussagepsychologie, hat Simone im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mannheim umfassend befragt, um herauszufinden, ob zumindest deren Vergewaltigungsvorwürfe auf realem Erleben basieren oder nicht. In ihrer Expertise vom 31. Mai 2010 kommt Luise Greuel zu dem Ergebnis, dass die Angaben der Opferzeugin nicht einmal den qualitativen Mindestanforderungen an eine tragfähige Aussage genügen. Und dass Simone die geschilderten Vergewaltigungshandlungen höchstwahrscheinlich nicht erlebt habe: Über den Ablauf der Tat berichte sie zum Teil Unwahrscheinliches bis Unmögliches.
So konnte Simone nicht plausibel machen, wie Kachelmann ihr ununterbrochen das Messer an die Kehle gehalten und zugleich sie und sich selbst teilweise entkleidet haben soll. Darüber hinaus behauptete sie, sich an komplette Handlungssequenzen nicht erinnern zu können. Schon bei Polizei und Staatsanwaltschaft hatte Simone in vier unterschiedlichen Vernehmungen hartnäckig die beschriebenen nachweislich falschen Angaben zum erweiterten Tatgeschehen gemacht. Nun geht die Sachverständige davon aus, dass die Frau bei der Schilderung des Kerngeschehens Erinnerungslücken geltend macht, um ihr Aussagemanagement abzusichern.
Der Rechtsmediziner hält die Verletzungen für selbst beigebracht
In den langen Gesprächen fällt der Sachverständigen außerdem auf, unter welchem Erfolgsdruck die Frau steht: Kachelmann dürfe nicht gewinnen, sagt Simone. Wie viele andere Frauen habe auch die Opferzeugin den Fernsehstar einst idealisiert und sich für ihn aufgegeben, stellt Luise Greuel fest. Für Kachelmann dagegen sei Simone kaum mehr als eine passagere Liebelei gewesen, ein ideales Projektionsobjekt für eigene Grandiositätsgefühle und deshalb: austauschbar. Als die Moderatorin ihren wahren Stellenwert im Kachelmannschen Ranking erkannt habe, sei dies dem Zusammenbruch ihres Selbstbildes und einer existenziellen Vernichtung gleichgekommen. Schlug also die Huldigung einer blind Verliebten um in Vernichtungswünsche gegen den Verräter? Die Sachverständige jedenfalls findet bei Simone starke Anhaltspunkte dafür.
Die Expertise der Professorin Greuel ist nicht das einzige Dokument, das Simones Glaubwürdigkeit erschüttert. Auch ein Gutachten des Gerichtsmediziners Bernd Brinkmann lässt Zweifel an ihren Vorwürfen aufkommen. Brinkmann ist emeritierter Professor, leitete 30 Jahre lang das Rechtsmedizinische Institut der Universität Münster und gehört zu den kompetentesten Rechtsmedizinern im Land. Der Generalbundesanwalt bat ihn regelmäßig bei besonders komplizierten Kriminalfällen um Gutachten oder rief ihn als Schiedsrichter, wenn unklare Befunde von anderen Rechtsmedizinischen Instituten unterschiedlich interpretiert worden waren. Im Fall Kachelmann wurde Brinkmann von der Verteidigung um die sachverständige Beurteilung jener – durch eine Vielzahl von Fotografien dokumentierten – Verletzungen gebeten, die von Simone als Vergewaltigungsfolgen präsentiert worden waren.
Der zuständige Rechtsmediziner in Heidelberg hatte am 9. Februar über dem Kehlkopf der Moderatorin eine horizontale, bandförmige Hautrötung festgestellt, die laut Simone durch den starken Druck des – während der Vergewaltigung an den Hals gepressten – Messers entstanden sein soll. Außerdem begutachtete er enorme blaurote Blutunterlaufungen an den Innenseiten der Oberschenkel, deren Herkunft die Opferzeugin allerdings nicht erklären konnte. Das Rechtsmedizinische Institut Heidelberg, dem damals nur das Protokoll der ersten der vier Geschädigtenvernehmungen vorlag, mochte sich nicht festlegen bei der Frage, ob die Verletzungen durch Fremdeinwirkung entstanden oder von Simone sich selbst zugefügt worden waren.
Brinkmann dagegen legte sich fest: Seiner Einschätzung nach hat sich Simone selbst verletzt. Für den von der Opferzeugin behaupteten Hautkontakt mit der scharfgezackten Schneide des Küchenmessers sei ihre Halshaut viel zu oberflächlich beschädigt. Ein an die Kehle gehaltener Messerrücken wiederum könne die vertikalen Kratzer und parallelen Linien innerhalb des entzündeten Hautfeldes nicht erklären. Überdies sei schwer vorstellbar, dass Kachelmann bei dem beschriebenen Gerangel, dem doppelten Entkleiden und dem – mit entsprechenden Bewegungen einhergehenden – Geschlechtsakt das Messer akkurat auf immer dieselbe kleine Fläche über dem Kehlkopfs habe drücken können. Umso weniger, als er nach Aussage der Zeugin ihr zeitweise auch noch den Mund zugehalten haben soll, sie also mit gekreuzten Armen hätte vergewaltigen müssen.
Abgesehen davon, dass keinerlei Kachelmann zuordenbare DNA-Spur auf dem Messer gefunden werden konnte, hält der Rechtsmediziner Brinkmann es für unmöglich, dass überhaupt irgendein Messer die Hautbeschädigung am Hals verursacht hat. Seiner Einschätzung nach war das ursächliche Werkzeug weit ungefährlicher: ein spitzer Fingernagel.
Auch die Erklärung Brinkmanns für die Hämatome an den Oberschenkeln entlasten Kachelmann. Die beiden Unterblutungen sind fast genau gleich groß und liegen einander spiegelbildlich gegenüber. Ihr Umriss schließe ein (möglicherweise die Beine spreizendes) Knie als Ursache aus. Ihre Gestalt lege eher den Einsatz einer geballten Faust nahe, denn die Abdrücke der vier Handknöchel seien ziemlich gut erkennbar. Hätte Kachelmann aber mit seinen Fäusten auf die Beine der Frau eingeboxt, hätte er dazu das Messer aus der Hand legen müssen, was – laut Aussage – nicht der Fall war. Außerdem wären massive Schläge auf die Beininnenseiten, weil äußerst schmerzhaft, der Frau sicher nicht entgangen. In der Vernehmung hätte Simone die Hämatome dann auch leicht erklären können und nicht – wie geschehen – behauptet, sie habe deren Entstehung nicht mitbekommen, sondern die Blutunterlaufungen erst in der Klinik bemerkt.
In einem Selbstversuch mit eingefärbten Fäusten ist es einer Mitarbeiterin des Sachverständigen Brinkmann ohne Weiteres gelungen, ähnliche Abdrücke auf ihren eigenen Schenkeln hervorzurufen.
Aus der Summe aller im Gutachten aufgelisteten Erkenntnisse zieht Brinkmann den Schluss, dass die Frau sich die Hämatome selbst zugefügt hat. Deren eindrucksvolle Verfärbung dürfte durch die vorherige Einnahme von Aspirin noch begünstigt worden sein. Aspirin ist nämlich nicht nur ein schmerzstillendes Mittel, sondern trägt als Gerinnungshemmer auch zur Blutverdünnung bei. Wer das Medikament konsumiert, neigt zu stärkeren Blutungen und übermäßiger Hämatombildung. Dass Simone am Abend der angeblichen Tat Aspirin zu sich genommen hatte, sagte sie bei der Polizei selbst aus.
Für den Sachverständigen Brinkmann ist dieses Phänomen nicht neu. Erst vor wenigen Jahren musste er ein Gericht in einem Wiederaufnahmeverfahren auf den Zusammenhang zwischen Blutungsneigung und bestimmten Medikamenten aufmerksam machen: Das Landgericht Osnabrück hatte zwei Männer nacheinander wegen Vergewaltigung ein und derselben jungen Frau zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Gericht und Staatsanwaltschaft waren von der Schuld der beiden Angeklagten überzeugt, auch der Bundesgerichtshof fand keine Rechtsfehler. Diesem Bollwerk an Gewissheit gegenüber stand bloß ein Gutachten des Rechtsmediziners Brinkmann. Er hatte sich den Fall im Auftrag von Angehörigen der Verurteilten noch einmal vorgenommen.
In seiner Expertise entlarvte er die auf Lichtbildern festgehaltenen angeblichen Vergewaltigungsverletzungen als klassische Selbstbeibringungen und diagnostizierte außerdem – wegen der ungewöhnlichen Intensität der Hämatome – beim angeblichen Opfer eine Blutgerinnungsstörung. Brinkmanns Gutachten wurde zum Schlüssel für eine Wiederaufnahme der beiden Fälle. Nach zähem Kampf gegen die Strafjustiz wurden die Männer schließlich wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. In dem Wiederaufnahmeverfahren des Osnabrücker Falls hatte sich unter anderem herausgestellt, dass die Frau vor ihren Selbstverletzungen die Blutverdünnungsmittel Aspirin und Marcomar geschluckt hatte, um ihre Vergewaltigungsgeschichte optisch aufzubessern.
Seit Anfang Juni sind der Strafjustiz in Mannheim nun die beiden Gutachten der Sachverständigen Brinkmann und Greuel bekannt. Trotzdem sitzt Jörg Kachelmann weiterhin in Untersuchungshaft. Unbeeindruckt von den Erkenntnissen der Gutachter, halten die Staatsanwälte hartnäckig an Simones Darstellung fest. Sie verweisen auf den von ihnen beauftragten rechtsmedizinischen Gegengutachter, der anders als Brinkmann eine Fremdbeibringung für möglich hält. Als die ZEIT bei Simone anruft und ihr anbietet, sich zu den beiden Gutachten zu äußern, sagt sie bloß »Nein, danke« und legt auf.
Zur Expertise der von der Staatsanwaltschaft selbst ausgesuchten Professorin Greuel hatte der Pressesprecher der Strafverfolgungsbehörde – noch bevor er das fertige Gutachten offiziell in Händen hielt – voreilig an die Medien durchsickern lassen, sie entkräfte den Tatverdacht gegen Kachelmann nicht. Jetzt greifen die Staatsanwälte sogar nach einer Stellungnahme von Simones eigenem – und damit nicht neutralen – Psychotherapeuten, der ihr Aussageverhalten als Folge von Traumatisierung ausgibt und meint, damit ihre unstimmigen Schilderungen und Gedächtnislücken erklären zu können.
Nach demselben Rezept war schon das Landgericht Osnabrück bei seinen beiden Fehlurteilen verfahren: Als den Richtern Zweifel kamen, hatten sie sich von den behandelnden Ärzten des vermeintlichen Opfers bescheinigen lassen, mit der Aussage der Frau habe alles seine Ordnung.
Auf leisen Sohlen verteidigt man nicht den Unschuldigen, sondern den Täter
Für die Strafverfolger kann es in dieser Schlacht nicht mehr allein um Kachelmann und dessen angebliche Schuld gehen – sondern es muss ihnen auch darum gehen, selber ohne Gesichtsverlust aus der Sache herauszukommen. Immerhin hat die Staatsanwaltschaft Mannheim im Leben des Fernsehstars den totalen Kahlschlag angerichtet. Schon am 20. März 2010, als die Ermittler um 11.45 Uhr Kachelmann nach seiner Rückkehr aus dem Ausland auf dem Frankfurter Flughafen am Stellplatz 29 der Airport-Tiefgarage festnehmen ließen, haben sie dessen Reputation ramponiert. Und zerstören sie mit jedem weiteren Hafttag mehr.
Dabei muss auch Staatsanwälten klar sein, dass für einen Vorabendprotagonisten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens ein Rufschaden solchen Ausmaßes nicht behoben werden kann. Für die erlittene U-Haft kann Kachelmann dereinst vielleicht ein paar Tausend Euro geltend machen – denn staatliche Entschädigung gibt es bloß für unmittelbare Haftfolgen wie Verdienstausfall. Auf dem exorbitanten Imageverlust aber wird der Fernsehmeteorologe sitzen bleiben.
Zu Opferzeugin und Staatsanwaltschaft gesellt sich für Kachelmann aber noch ein drittes Problem: Reinhard Birkenstock, sein eigener Verteidiger. Zwar muss man dem Kölner Rechtsanwalt zugutehalten, die Lügen der Opferzeugin von Anfang an gerochen, nachgeforscht und die Staatsanwälte zu den entscheidenden Ermittlungen angehalten zu haben – darüber hinaus gibt es aber wenig, was sich an Birkenstocks Verteidigung rühmen ließe. Während des gesamten Ermittlungsverfahrens hat er es unterlassen, den dringenden Tatverdacht, der Kachelmanns Freiheitsentzug begründen soll, mit einer Haftbeschwerde anzugreifen. Das aber wäre spätestens am 20. April erforderlich gewesen – jenem Tag, an dem sich herausgestellt hatte, dass Simones Aussagen auf Lügen und einem gefälschten Brief basieren.
Die spärlichen Briefe des Verteidigers an die Staatsanwaltschaft legen die Befürchtung nahe, er beherrsche nicht das gesamte der Verteidigung zu Gebote stehende Instrumentarium der Strafprozessordnung gleichermaßen virtuos. Statt das Landgericht (und wenn nötig das Oberlandesgericht) anzurufen und zu versuchen, Kachelmanns Haftentlassung zu erzwingen, nähert sich Birkenstock den Strafverfolgern auf Samtpfötchen und sucht vor allem das Gespräch.
Als die beiden Staatsanwälte – trotz der zutage getretenen Lügen ihrer Zeugin – keinerlei Anstalten machen, Kachelmann auf freien Fuß zu setzen, kritisiert Birkenstock deren Unbelehrbarkeit zwar vorsichtig, schiebt aber – aus Gründen der Redlichkeit, wie er hervorhebt – rasch Versöhnliches nach: »Sie beide haben sich nicht nur stets meine Bedenken gegen den Verdacht angehört, sondern Sie sind auch meinen sachlichen Beweisanregungen, soweit praktisch durchführbar, jeweils stets nachgekommen. Sie haben mir Ihre Aufmerksamkeit in einem Ausmaß gewährt, die ich jedem Verteidiger nur wünschen kann. Dabei hatte ich den Eindruck, dass Sie meine Argumente nicht nur hören, sondern auch in Ihre Verdachtsprüfung einbeziehen. Ich betone erneut, dass ich stets und ständig, wenn Sie nicht durch Hauptverhandlungen verhindert waren, von Ihnen empfangen und angehört worden bin.«
Wer solche Äußerungen auf sich wirken lässt, den wundert nicht, dass Kachelmann noch sitzt. In Justizkreisen gilt Birkenstock vor allem als Rechtsbeistand von Steuersündern und Wirtschaftskriminellen, einer Klientel also, die meistens auch getan hat, was man ihr vorwirft, und von deren Verfehlungen umfangreicher Schriftverkehr und Aktenkonvolute künden. Die klassische Verteidigerkunst in Wirtschaftsstrafsachen besteht darin, in den Hinterzimmern der Strafjustiz die Vergehen der Mandanten durch Deals und außergerichtliche Einigungen ohne Aufsehen aus der Welt zu schaffen. Doch mit solcher Geschicklichkeit ist Birkenstocks Klienten Kachelmann nicht gedient.
Selbst wenn Birkenstocks Schmusekurs seinem reinen Glauben an das Gute im Staatsanwalt geschuldet sein sollte – bei seinen Adressaten dürfte er eine ganz andere Wirkung hervorrufen. Ein Verteidiger, der für den Mandanten nicht zu den Waffen greift, läuft Gefahr, ungewollt die unausgesprochene fatale Botschaft zu vermitteln, der Vorwurf träfe zu. Auf leisen Sohlen verteidigt man nicht den Unschuldigen, sondern den Täter. In den Medien wird Birkenstock mit dem Satz zitiert, Vergewaltigung sei eben ein Delikt, »bei dem man schneller verhaftet als enthaftet ist«. Dazu, dass die Enthaftung seines Mandanten Kachelmann etwas länger dauert (oder vielleicht sogar ganz ausbleibt), könnte auch die Durchsetzungsschwäche seines Verteidigers beitragen.
Immerhin war in den drei Monaten, die seit der Festnahme des Fernsehstars verstrichen sind, genügend Zeit, dass die öffentliche Stimmung kippte. Als sich Kachelmann am 24. März 2010, unmittelbar nach seiner Vernehmung durch den Ermittlungsrichter, den Fotografen und Reportern mit den Worten »Ich bin unschuldig« präsentierte, versuchte er Optimismus zu verbreiten. Damals konnte er sich gewisser Zuneigung der Massen und Massenmedien noch gewiss sein. Inzwischen sind die Solidaritätsbekundungen weitgehend verstummt. In Zeitungen und Magazinen sind Artikel erschienen, die Kachelmanns Charakter fragwürdig erscheinen lassen und das Bild eines rücksichtslosen Egomanen zeichnen, der sich jahrelang in der Maske des sympathischen Sonderlings präsentiert hat.
Auf der Titelseite der Illustrierten Bunte zum Beispiel prangte Ende April das madonnenhafte Konterfei eben jener Kachelmann-Begleiterin, auf welche das Flugticket aus dem »anonymen Brief« der Simone ausgestellt war: Jetzt spricht die Ex-Freundin, lautete die Schlagzeile. In der Exklusivstory breitet die betrogene Geliebte das Mehrfach-Liebesleben des Wetteransagers aus und schildert detailreich seine ins Groteske abgleitenden Ausflüchte, mit denen er die eine Gespielin vor der anderen geheim hielt. Die Zweifelhaftigkeit solcher – gegen einen weitgehend wehrlosen Untersuchungshäftling gerichteten – Enthüllungen wird von der Bunten im Text mit altruistischen Absichten geadelt: Die Frau wolle »keine Liebesrache« nehmen, heißt es da, »aber sie wünscht sich, dass die Wahrheit über Kachelmann geschrieben wird – um andere Frauen vor ihm zu schützen«.
In ihren Gesprächen mit der Polizei äußerte sich die Titelheldin weniger abgeklärt. Dort machte sie kein Geheimnis aus ihrer frischgebackenen Abneigung gegen Kachelmann: Sie freue sich über jeden Tag, den dieser im Knast sitze, und wünsche sich, dass er dort verrecke. Kurz zuvor hatte dieselbe Frau Kachelmanns Verteidiger allerdings noch gebeten, seinem Mandanten auszurichten, sie sei in Gedanken stets bei ihm und ganz von seiner Unschuld überzeugt.
Viele Frauen machten es Kachelmann leicht, Spielchen mit ihnen zu spielen
Der unverhohlene Sinneswandel dieser Ex-Freundin ist umso problematischer, als sie in einem möglichen Strafprozess für Kachelmann als zentrale Entlastungszeugin infrage kommt: Sie war es, an die sich Simone aus Schwetzingen unter einem Decknamen per Facebook herangemacht und versucht hatte, Nachrichten aus dem Kachelmannschen Intimleben zu erhaschen. Doch anstatt sich bis zum Abschluss des Verfahrens zurückzuhalten, hat die Ex-Freundin nun ihrerseits versucht, weitere Kachelmann-Geliebte aufzustöbern, und ist dabei in Kontakt mit Simone geraten. Die jedenfalls hat in der aussagepsychologischen Untersuchung erzählt, sie tausche sich mit der in der Bunten aufgetretenen Ex-Freundin aus und man plane, sich in einer Art Selbsthilfegruppe auch mit anderen Langzeitgeliebten des Beschuldigten zu treffen. Immerhin sei man ja eine Schicksalsgemeinschaft der seelisch Missbrauchten.
Schon das Alte Testament erzählt im 1. Buch Mose von der Vergeltungssucht der zurückgewiesenen Frau: In der 4000 Jahre alten Josephsgeschichte wird der Rachefeldzug der Gemahlin des Ägypters Potiphar geschildert, die vergeblich versucht hatte, den schönen Israeliten Joseph zu verführen. Weil dieser ihre Offerten schroff zurückweist, zerreißt sie sich die Kleider und behauptet, von ihm vergewaltigt worden zu sein. Die Obrigkeit schenkt ihr Glauben und Joseph wird in den Kerker geworfen. Gott selbst muss eingreifen und den Unschuldigen aus dem Gefängnis retten. So weit die Bibel.
Jetzt verfolgen enttäuschte Frauen den weniger schönen Kachelmann. Auf ihren Chor darf man, sollte es zur Hauptverhandlung kommen, gespannt sein. Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls fleißig nach aktuellen und verflossenen Bettgenossinnen Kachelmanns suchen lassen und deren Auskünfte gesammelt. Diese zeigen, wie leicht viele Frauen es dem Wetterpropheten machten, mit ihnen seine Spielchen zu spielen, und wie widerspruchslos sie sich seinen Wünschen fügten. Von großer Liebe reden sie. Wer soll das glauben? Hätten all die schönen Damen den Mann mit dem zerknautschten Gesicht, dem fusseligen Bart und dem vermüllten Auto auch so bezaubernd gefunden, wenn er Steuerberater gewesen wäre oder Landwirt?
Wer heute eine Zeit lang im Fernsehen zu sehen ist, gilt bereits als Prominenter. Dafür reicht es schon, vor einer Deutschlandkarte zu stehen und die Tiefdruckwirbel zu deuten. Derartige Medienkreaturen seien Einkommensmillionäre in der neuen Währung Aufmerksamkeit, schreibt der Ökonom Georg Franck: »Sie verbreiten anonym gestreute Information und empfangen dafür persönlich gewidmete Zuwendung.«
Wartete Aschenputtel früher auf den Märchenprinzen, so verzehrt es sich heute nach dem Mann vor der Kamera. So manche Kachelmann-Freundin, die sich jetzt als sein Opfer fühlt, wird mindestens ebenso Opfer ihrer eigenen Sucht geworden sein, von seinem Glanz zu profitieren. Wer schönen Schein wollte, hat ihn von Kachelmann bekommen. Viel mehr gab es nicht.
Die Akte Kachelmann ist deshalb auch ein Dokument weiblicher Selbsterniedrigung, in ihr stellen sich junge, attraktive Frauen unserer Zeit selbst dar wie die Mätressen eines Fürsten. Sie zeigt, dass 50 Jahre Feminismus zwar bewirkt haben, dass Männer sich heute bei Delikten gegen die weibliche Selbstbestimmung als wütende Strafverfolger betätigen, dass aber die Idee vom aufrechten Gang ganze Teile der Frauenwelt nicht erreicht hat.
heise online, 19.06.2010 14:16 Uhr. In den Ministerien und Archiven des Bundes lagern nach Berechnungen eines Historikers mehr als 7,5 Millionen Geheimakten. Allein im Bundeskanzleramt und im Bundesinnenministerium würden über 3,5 Millionen als Verschlusssache gestempelte Dokumente liegen, errechnete der Freiburger Historiker Josef Foschepoth nach Informationen des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel”. Diese seien in aller Regel der zeitgeschichtlichen Forschung entzogen.
Grundsätzlich gilt für Geheimakten eine Verschlussfrist von 30 Jahren. Geheimakten aus den Jahren 1949 bis 1959 werden nach einer Neuregelung bis 2013 zugänglich gemacht. Akten, die zwischen 1960 und 1994 angelegt wurden, sollen bis 2025 schrittweise (drei Jahrgänge pro Kalenderjahr) geöffnet werden. Für Verschlusssachen, die von 1995 an erstellt wurden, gilt dann die 30-Jahres-Frist.
Verlangt mehr Informationsfreiheit:
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar.
Bild: dpa
Demgegenüber hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz[1], Peter Schaar, eine weitgehende Offenlegungspflicht für bisher geheime Verträge zwischen Bund und Unternehmen gefordert: “Der Bund sollte hier dem Land Berlin folgen”, sagte Schaar dem Spiegel. Berlin plant als erstes Bundesland, Verträge mit Wirtschaftsunternehmen, die den “Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge” betreffen, künftig zu veröffentlichen. Darunter fallen Privatisierungen von Krankenhäusern, Wasser- und Abwasseranlagen, Strom- und Gasnetzen sowie Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr oder der Müllentsorgung.
Noch vor der Sommerpause will das Berliner Abgeordnetenhaus eine entsprechende Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes verabschieden. Damit werde ein “hohes Maß an Transparenz und Publizität” geschaffen, heißt es in einer Stellungnahme des Senats zu der Initiative von Grünen und den Berliner Regierungsparteien SPD und Die Linke.
Bisher wurde eine Veröffentlichung auch in Berlin unter Berufung auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse abgelehnt, darunter fielen der umstrittene S-Bahn-Vertrag mit der Deutschen Bahn AG und die Teilprivatisierung der Wasserversorgung an die Konzerne Veolia und RWE. “Der Bürger hat aber ein Recht darauf zu wissen, zu welchen Bedingungen der Staat Leistungen privatisiert”, sagt der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar. Das gelte auch für den Bund, wo “selbst Verträge mit Staatsunternehmen wie der Deutschen Bahn AG wegen Vertraulichkeitsklauseln vor der Öffentlichkeit geschützt werden”. Damit, so der Datenschutzbeauftragte, werde das Gesetz „teilweise ad absurdum geführt“. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen und Niedersachsen haben bisher noch nicht einmal ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz erlassen.
Selbst in einer Schicksalsfrage der Demokratie, dem Schutz des Wahlverfahrens vor Manipulation, hat sich das Informationsfreiheitsgesetz im Ernstfall als wirkungslos erwiesen. Auf dem Höhepunkt der Diskussion um den Einsatz von Wahlcomputern verweigerte[2] die zuständige Behörde dem c’t-Korrespondenten Richard Sietmann den beantragten Einblick in das Zulassungsverfahren. In dem Prozess, den Sietmann daraufhin mit Unterstützung des Heise-Verlags führte, entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig im Oktober 2007 gegen die Informationsfreiheit[3]. (18 Monate später befand das Bundesverfassungsgericht den Einsatz der Wahlcomputer bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig)[4]. (dpa) / (cp[5])
ZEIT ONLINE: Widerstand gegen E-Ausweis ist erlahmt
Die Liberalen waren gegen den neuen Personalausweis. Davon ist keine Rede mehr: Ab 1. November gibt es Ausweise nur noch mit Chip – trotz aller Kritik.
Wer für weitere zehn Jahre verhindern will, einen Personalausweis mit biometrischen Daten mit sich herumtragen zu müssen, hat noch bis zum 31. Oktober Zeit, seinen alten Ausweis zu verlieren und einen der bisherigen zu beantragen. Ab dem 1. November wird es dann nur noch den “neuen Personalausweis (nPA)” oder elektronischen Personalausweis (ePA) geben, wie er bis vor einiger Zeit noch hieß.
Im März sah es noch so aus, als sei der sogenannte neue Personalausweis unter Umständen aufzuhalten. Zumindest ließen sich Abgeordnete der FDP-Fraktion mit entsprechenden Plänen zitieren. Dazu aber wird es nicht kommen.
Die Einführung des Ausweises solle “bis 2020 ausgesetzt werden”, denn er sei nicht sicher, sagte damals Gisela Piltz, die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion. Und weiter: Die Menschen liefen Gefahr, dass ihre Daten unbefugt ausgelesen und ihre Identität missbraucht würde. “Zudem besteht keine Notwendigkeit, biometrische Merkmale in den Ausweis aufzunehmen.”
Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Christian Ahrend, forderte damals, der Staat müsse sich bei seiner Datensammelwut zurücknehmen und deshalb die Entscheidung für den Ausweis korrigieren.
Der neue Personalausweis ist eines der Lieblingsprojekte des Bundesinnenministeriums. Im Dezember 2008 wurde er unter dem schwarz-roten Kabinett im Bundestag beschlossen. Er enthält einen RFID-Chip, auf dem, wie im Reisepass, neben dem biometrischen Foto auch Fingerabdrücke gespeichert werden. Das erfolgt allerdings nur freiwillig. Außerdem birgt der Chip eine Funktion zur elektronischen Identifizierung. Dessen Daten können also per Lesegerät abgerufen werden.
Diese Funktion ist es, die die Verteidiger am meisten preisen und die Kritiker vor allem fürchten. Sie erlaubt einerseits, dass man sich beispielsweise im Internet eindeutig identifizieren kann, um einzukaufen oder Formulare auszufüllen. Sie erlaubt theoretisch aber auch, dass Unbefugte an die Daten kommen können. Denn die RFID-Technik des Chips ist darauf ausgelegt, berührungslos zu funken.
Ohne dass es der Inhaber mitbekommt, können Informationen wie Name und Geburtsdatum ausgelesen werden. Wie gesagt: theoretisch. Praktisch wird das durch verschiedene Schranken verhindert, unter anderem wie bei der EC-Karte durch eine hier sechsstellige PIN.
Was aber, so die besorgte Frage, wenn diese samt Ausweis weg ist? Dann kann damit ungehindert in falschem Namen eingekauft werden und niemand schöpft Verdacht. Denn eine weitere Prüfung der Identität findet nicht mehr statt. “Ich finde es unglücklich, was da auf uns zukommt”, sagt Ahrend von der FDP. “Sie haben dann eine komplette Identität zur Verfügung und nicht nur den Dispositionskredit desjenigen.”
Was Ahrend nicht sagt, was aber offensichtlich ist: Der politische Widerstand gegen das Projekt ist trotz solcher Bedenken erlahmt. Seit März gibt es keine nennenswerte Gegenwehr mehr und das Innenministerium arbeitete in den vergangenen Monaten unbeirrt seine Agenda zur Einführung ab, Punkt für Punkt.
Am 3. Mai beispielsweise gab es eine Mitteilung heraus, dass der Ausweis wie geplant ab dem 1. November in Kommunen auf Bürgerämtern beantragt werden könne. Kurz zuvor, am 1. Mai, war ein Gesetz in Kraft getreten, dank dessen die “Vergabestelle für Berechtigungszertifikate im Bundesverwaltungsamt” ihre Arbeit aufnehmen konnte.
Solch ein Zertifikat braucht beispielsweise ein Internetverkäufer, wenn er von seinen Kunden den Ausweis als Identifizierung fordern will. Diese Zertifikate können nun beantragt werden.
Gleichzeitig startete im Internet ein Informationsportal, auf dem selbstbewusst prangt: “Der Neue kommt.”
Bei der FDP war man sich zu diesem Zeitpunkt dessen noch nicht so sicher, oder wollte sich die eigene Hilflosigkeit noch nicht eingestehen. Auf Nachfrage zumindest hieß es im Mai, man berate noch, was die Linie der Koalition zum Ausweis sei – wohl gemerkt der Koalition, nicht der Fraktion.
Das BMI ließ sich davon nicht aus dem Tritt bringen. Am 3. Juni meldete es: “Das Bundesinnenministerium hat heute den Entwurf einer Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis vorgelegt.” Diese solle “nach Abstimmung mit den zu beteiligenden Ressorts” den Ländern zugeleitet und noch vor der Sommerpause im Bundesrat verabschiedet werden.
Vorgesehen im Übrigen ist ein Preis von 28,80 Euro, was drei Mal so teuer ist wie die 8 Euro für den alten Ausweis. Wer jünger ist als 24 Jahre zahlt 19,80 Euro, dafür gilt er dann für sechs und nicht für zehn Jahre.
Am 17. Juni dann präsentierte Innenminister Thomas de Maizère persönlich das Dokument in der Bundesdruckerei, die den Ausweis herstellt. Zitat: “Dieser neue Personalausweis ist die sicherste elektronische Identitätskarte, die es auf dem Markt gibt.”
Ein Fakt, den niemand bezweifelt, nicht einmal der Bundesbeauftragte für Datenschutz, was Kritiker allerdings in keiner Weise beruhigt. Ihr Argument ist eine simple Frage: Wie lange wird er denn sicher bleiben? Die gesamten zehn Jahre, die er gültig ist? Immerhin werden auch noch so sichere technische Systeme inzwischen in ziemlich kurzen Zeiträumen überwunden. Das aber wäre eine Katastrophe.
Denn dann hilft nur noch die Hotline des Ministeriums. Bei der muss man anrufen und ein Sperrkennwort nennen, um den Ausweis ungültig zu machen und das Schlimmste zu verhüten. Was beispielsweise im Urlaub schwierig werden kann, wenn man es vergessen hat. Damit aber ist der einzige Schutz der Identität das eigene Gedächtnis. Angesichts der Tatsache, dass die schwächste Stelle in solchen Systemen immer der Mensch ist, nicht gerade viel.
Padeluun, Künstler, Datenschutzaktivist und Mitgründer des Vereins Foebud, will deswegen auch weiter dagegen kämpfen, selbst wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen sei, wie er sagt. “Wir geben grundsätzlich nie auf und fordern jetzt: Der Chip muss raus!”
SPEICHERUNG VON SURF-DATEN
Wenn Konzerne mitloggen
Egal ob man ein Programm startet, auf Newsseiten surft oder sein Smartphone einschaltet – überall hinterlässt man Spuren.
Der Umgang mit diesen Daten ist bisher kaum geregelt.
VON BEN SCHWAN
Vermeintliche Anonymität im Internet:
Mitschnitt der identifizierbaren IP-Adressen.Foto: dpa
21.06.2010. Wenn man früher zu einem Kiosk ging und sich eine Zeitung besorgte, erfolgte die anschließende Lektüre völlig anonym: Niemand erfuhr, dass man den Politikteil rasch überblätterte, um sich schnurstracks an den jüngsten Abenteuern von “Schweini”, “Poldi” und Co. zu delektieren.
Im Internet ist das nicht so: Bei jedem Aufruf eines Dokuments im Web wird irgendwo mitgezeichnet, was man abgerufen hat. Der Fachbegriff nennt sich “Logging” und der digitale Ordner, in dem diese Daten landen, “Log-Datei”. So lassen sich Wege rückverfolgen – wer wann wo in eine Seite eingestiegen ist und wo sie wieder verlassen wurde.
Doch die Server-Betreiber sind nicht die einzigen, die Informationen über die Nutzung speichern. Marketingfirmen und Werbepartner, deren Banner und Textreklame nachgeladen werden, erfassen für ihre Abrechnung ebenfalls jeden Abruf.
Das Mitloggen geht längst über die Web-Nutzung hinaus. Zahlreiche Programme besitzen Routinen, die bei ihrem Start “nach Hause telefonieren”. Im harmlosesten Fall tun sie dies zur Überprüfung, ob ein neues Update vorliegt – aber auch, um Nutzungsmuster zu erfassen oder Raubkopien zu verhindern. Auch moderne Smartphones melden sich gerne bei ihrem Hersteller, ohne dass Nutzer das explizit mitbekämen.
So kam es im vergangenen Jahr zu einem kleinen Skandal, als bekannt wurde, dass jeder einzelne der brandneuen Palm Pre-Geräte sich einmal am Tag mit der aktuellen Nutzungsstatistik, möglichen Abstürzen des Gerätes, sowie dem ungefähren Ort des Benutzers an einen Server in Amerika zurückmeldet. Den Vorgang hatte sich Palm in seinen AGBs abnicken lassen und begründete ihn mit dem Verlangen, “die Nutzererfahrung noch besser zu machen”.
Doch wie gefährlich ist das Mitloggen all dieser Infos überhaupt? Gespeichert wird – neben der jeweiligen Aktion des Nutzers vom Betrachten einer Web-Seite bis zum Download eines Videos – üblicherweise die so genannte Internet-Protokoll-Adresse (IP).
Diese Zahlenkombination bekommt ein Kunde automatisch bei der Einwahl ins Netz von seinem Breitband-Provider zugeteilt – sie sorgt im Internet dafür, dass angefragte Daten auch ans Ziel kommen. Da IPs derzeit zumeist dynamisch vergeben werden, weiß zunächst nur der Provider, wer wann hinter welcher Adresse steckt. Allerdings erlauben mittlerweile überarbeitete Urheberrechtsgesetze, dass Anwaltskanzleien bei Verdacht des Raubkopierens über Gerichte an die Namen hinter IPs gelangen. Gleiches gilt auch für Polizeibehörden oder Geheimdienste; IPs sind also keineswegs “anonym”.
Oft landen die beim Surfen und der Computerbenutzung entstandenen und potenziell sensiblen Infos auf Servern im Ausland, für die der verhältnismäßig strikte europäische Datenschutz nicht mehr gilt. Zugriffsrechte für staatliche Stellen, Drittfirmen oder auch die Speicherdauer bleiben im Dunkeln oder stecken in wortreichen “Privacy Policy”-Dokumenten. Hinzu kommt die Diskussion darüber, was überhaupt als “persönliche Daten” gilt: Während zum Beispiel der Internet-Riese Google darauf pocht, IP-Adressen seien gar nicht personenbezogen, weil man ohne den zugehörigen Provider (oder gerichtliche Hilfe) nicht an den Namen des Nutzers gelangt, sehen das Datenschützer ganz anders.
Die Situation könnte in den nächsten Jahren noch schlimmer werden. Mit der Einführung des neuen Internet-Protokolls IPv6, das den IP-Adressraum radikal erweitert, wird es viel leichter möglich werden, jedem Nutzer seine eigene, persönliche “Anschrift” zu vergeben, die dann noch leichter rückverfolgbar sein wird als heute. Schon fordern Politiker so genannte “Internet-Ausweise”, die der Anonymisierung im Netz einen vollkommenen Riegel vorschieben. Ob man dann noch will, dass jeder kleine Nutzungsvorgang auf dem eigenen Rechner mitgeloggt wird?
Die Verwaltung gibt ohne vorherige Absprache vertrauliche Unterlagen von Abgeordneten heraus.
VON HENDRIK KRANERT, 18.06.10, 21:15h, aktualisiert 18.06.10, 21:18h
MAGDEBURG/MZ. Im Landtag von Sachsen-Anhalt bahnt sich ein Datenskandal an: Nach MZ-Informationen hat die Landtagsverwaltung auf Verlangen des Landesrechnungshofs Hunderte von zum Teil vertraulichen Unterlagen von allen Abgeordneten ausgehändigt. Dabei handelt es sich um Arbeits- und Mietverträge sowie Rechnungen. Die Abgeordneten wurden darüber zuvor nicht informiert.
Dem Rechnungshof steht zwar das Prüfrecht für die Verwendung öffentlicher Mittel zu. Normalerweise werden die Betroffenen beispielsweise in Behörden aber über die bevorstehende Prüfung informiert. Genau das ist aber im Fall der Parlamentarier nicht passiert. “Wir waren nicht amüsiert”, sagte Detlef Gürth (CDU). Zumal es sich bei den Unterlagen um zum Teil vertrauliche Dokumente “zwischen den Abgeordneten und ihren Wahlkreismitarbeitern” handele.
Die Linke sieht die Schuld beim Landesrechnungshof. “Es ist höchst bedenklich, was hier passiert ist”, so Frank Thiel. SPD und FDP machen dagegen die Landtagsverwaltung verantwortlich. “Ich bin erschüttert über deren Vorgehen”, sagte Petra Grimm-Benne (SPD). Der Verwaltung stehe eine Weitergabe von Abgeordneten-Akten nicht zu, da die Verwaltung nur Dienstleister sei. Lydia Hüskens (FDP) beklagte, “dass wir nicht wissen, was alles mitgenommen wurde, ein Protokoll gibt es nicht”. Eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten werde vorbereitet. Man fürchte zudem, dass Mitarbeiter gegen die Datenweitergabe klagen werden.
Als besonders empörend wird empfunden, dass die Akten nicht nur zur Einsicht vorgelegt, sondern auch kopiert und mitgenommen wurden. Dazu habe die Landtagsverwaltung eigens ein Büro und einen Kopierer zur Verfügung gestellt. Rechnungshof-Chef Ralf Seibicke rechtfertigte das Vorgehen: “Uns stehen nach der Landeshaushaltsordnung Prüfrechte bei Landtagsabgeordneten zu, auch wenn da natürlich eine besondere Sensibilität angebracht ist.” Doch die Entscheidung, die Akten herauszugeben, “ist Sache der Landtagsverwaltung”. Dass Akten kopiert wurden, sei “im Rahmen des Üblichen” geschehen.
Landtagspräsident Dieter Steinecke (CDU) räumte schriftlich ein, dass die Abgeordneten erst nachträglich über die Weitergabe ihrer Akten informiert worden seien. Die Frage, warum dies passierte, beantwortete Steinecke in seiner Stellungnahme nicht. Er kündigte für die kommende Woche ein Gespräch mit dem Rechnungshof und den Fraktionsvorsitzenden an. “Wir werden den Vorgang erörtern, um ein rechtssicheres und geordnetes Verfahren mit einheitlichen Prüfkriterien sicher zu stellen”, so Steinecke.
Halle/MZ. Sachsen-Anhalts Rechnungshof ist bekannt dafür, bei Prüfungen wenig zimperlich zu sein. Denn am Ende geht es immer um die ordnungsgemäße Verwendung von Steuergeld. Es steht also außer Frage, dass der Rechnungshof auch den Landtag und seine Abgeordneten unter die Lupe nimmt. Man denke nur an die Doppeljob-Affäre des CDU-Mannes Thomas Madl.
Doch das aktuelle Vorgehen der Landtagsverwaltung und des Rechnungshofes sind datenschutzrechtlich höchst problematisch und werfen Fragen auf: Warum wurden die Abgeordneten nicht über die Prüfung informiert? Und warum hat die Landtagsverwaltung die datenschutzrechtliche Bedeutung ihres Handelns nicht überprüft? Schließlich ist besondere Sensibilität angebracht, wenn es um Unterlagen unbeteiligter Dritter geht - in diesem Fall von Mitarbeitern der Abgeordneten.
Doch auch Rechnungshof-Chef Seibicke kann sich nicht darauf zurückziehen, er habe nur gefragt und die Verwaltung sei tätig geworden. Denn es suggeriert, dass man ohne Bedenken auch Daten auswerten will, deren man unter fragwürdigen Umständen habhaft geworden ist. Das schadet dem Ansehen der Behörde.
Schreckliche Bilder verfolgen die Polizisten, die beim Amoklauf von Winnenden oder Ansbach eingeschritten sind. Damit sie sich erholen können, hat die Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft ein weiteres Ferienhaus für Betroffene in Lenggries eröffnet.
Hauptkommissar Peter Gerlach,
der den Amokläufer von Ansbach angeschossen hat,
und andere traumatisierte Polizisten,
sollen sich in einem Ferienhaus der Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft regenerieren. Foto: dpa
Mit drei Schüssen hatte Hauptkommissar Peter Gerlach im September 2009 den 19-jährigen Amokläufer Georg K. im Gymnasium Carolinum in Ansbach gestoppt. Als er mit seiner Frau und dem jüngsten seiner vier Kinder an Pfingsten in Lenggries war, lernte er die Familie eines Kollegen aus Winnenden kennen, dem der Amokläufer Tim K. durch den Hals geschossen hatte. «Die teilen eigentlich das gleiche Schicksal mit uns», stellte er fest.
Der 45-jährige Gerlach war damals als einer der ersten am Tatort gewesen. Als ihm blutüberströmte Kinder entgegenrannten, setzte bei ihm «eine emotionale Taubheit ein. Ich hatte keine Angst, kein Zittern, keine Nervosität, ich habe nur noch funktioniert», sagte er. Einige Tage später aber setzten enorme Kopfschmerzen und Alpträume ein. «Alte Bilder wurden wieder hochgespült, die ich schon lang verdrängt hatte. Bald war klar, das sich das allein nicht mehr packe.»
Plötzlich Bettnässer Eine Psychotherapie habe ihm sehr geholfen, «die Bilder einfach wegzusperren». Am meisten aber habe ihn das Gespräch mit Kollegen weitergebracht, die ähnliche Erlebnisse hatten: «Da ist man Gleicher unter Gleichen. Da lässt man die Hosen runter. Da redet man anders als vor dem Staatsanwalt.»
Sein Kollege aus Winnenden sagte ein Pressegespräch in letzter Minute ab - die Nerven versagten. Sein damaliger Einsatzleiter Ralf Michelfelder sagte, 29 Kollegen hätten in den Stiftungshäusern mit ihren Familien Abstand und Ruhe gefunden. Eine Beamtin, deren Tochter in der Schule erschossen worden war, war ebenso in Lenggries wie ein Polizist, dessen Frau als Lehrerin getötet worden war.
Michelfelder berichtete von einem Kriminaltechniker, der bei der Spurensicherung neben einem erschossenen Mädchen ständig dessen Handy klingeln hörte und auf dem Display las: «Papa ruft an.» Jede Nacht sei der Beamte nachts aufgewacht und habe das Klingeln gehört. Ein anderer Kollege sei plötzlich zum Bettnässer geworden.
Schläge und Messerattacken kein Tabu mehr Wie Polizisten auf solche Erfahrungen reagierten, hänge davon ab, «wie voll der Belastungsakku schon ist». Und die Belastung sei durch die zunehmende Aggression gegen Polizisten gestiegen.
Nach einer soeben vorgelegten Studie des Kriminologischen Instituts Niedersachsen sind im vergangenen Jahr 96 Prozent der Streifenpolizisten beschimpft oder bedroht worden, 39 Prozent wurden geschlagen oder getreten, elf Prozent mit Messern oder anderen Waffen angegriffen. «Im Vergleich der fünf Jahre des Untersuchungszeitraums zeigt sich ein deutlicher Anstieg der Gewaltübergriffe», stellten die Forscher fest. Vor allem bei der Festnahme von Tatverdächtigen, bei Familienstreitigkeiten und bei Demonstrationen wurden mehr Beamte verletzt.
Härtere Strafen gefordert Charlotte Knobloch, Präsidentin des Zentralrats der Juden und Mitglied des Förderkreises der Stiftung, forderte in Lenggries härtere Strafen für Angriffe auf diejenigen, «die für uns den Kopf hinhalten». Dass in Berlin soeben 15 Polizisten bei einer Demonstration durch Sprengstoff verletzt worden seien, sei nur die Spitze des «alltäglichen Wahnsinns». Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, kritisierte, dass ein Angriff auf einen Polizisten mit zwei Jahren, ein Angriff auf ein Polizeiauto aber mit fünf Jahren Haft bestraft werden könne.
Verletzte Polizisten würden in Bayern am besten versorgt, «die psychosoziale Betreuung ist beispielhaft», sagte der Gewerkschaftschef. Schlusslicht sei Berlin - das sei «der miserabelste Arbeitgeber für Polizeibeamte in Deutschland».
Gründer und Leiter der Stiftung, die neben verletzten Polizisten auch Rettungssanitätern oder Feuerwehrleuten Erholung bietet, ist Berend Jochem. Als nordrhein-westfälischer Polizist war er 1972 zum Attentat bei den Olympischen Spielen nach München abkommandiert worden und hatte später als Scharfschütze und als Personalrat die Not vieler Kollegen erlebt. Heute sorgt der 64-Jährige bundesweit dafür, dass betroffene Kollegen mit ihren Familien mal zwei Wochen Abstand gewinnen und mit anderen reden können - und dass Spenden und Bußgelder von Gerichten reinkommen.
«Familie leidet ungemein» Anders als Therapie- und Kurangebote wende sich die Stiftung auch an die Familie des Polizisten, lobte Gerlach. «Die Familien kommen eigentlich immer viel zu kurz bei einer solchen Geschichte», sagte der Ansbacher Polizist. «Meine Familie leidet ungemein darunter.» Seine Frau und die Frau des Kollegen aus Winnenden hätten in Lenggries «ganz ähnliche Erfahrungen und gewaltige Parallelen» bei sich entdeckt. Dass der Beruf des Streifenpolizisten eigentlich harmlos und ungefährlich sei, habe er seiner Frau nach dem Amoklauf nicht mehr glaubhaft machen können. Sie bat ihn, aus der Schusslinie zu gehen. «Das ist der Hauptgrund, warum ich heute in der zweiten Reihe arbeite.»
Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: Datenspeicherung üblich
Magdeburg (dpa). Sachsen-Anhalts Polizei speichert landesweit Computerdaten aller Beschäftigten. Von Protokollen, Akten, Briefen, Bildern oder Videos auf dem Zentralserver würden täglich Sicherungskopien erstellt, sagte gestern der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Uwe Petermann. “Das ist übliche Praxis, über die alle Beamten informiert sind.”
Uwe Petermann (Bildmitte)
Die Daten würden sechs bis zwölf Wochen aufbewahrt und dann gelöscht. “Anders wird mit dem Internet- und E-Mail-Verkehr verfahren.” Dieser – auch private Mails – werde nach einem Monat gelöscht. “Unüblich ist die von der Polizeidirektion Dessau praktizierte Speicherung eines Datensatzes über mehrere Jahre”, sagte Petermann.
“Sie haben sich den Beruf selber ausgesucht, viele nur aus purer Machtgeilheit. Und wie ein Soldat, der bei seiner Berufswahl damit rechnen muss, eines Tages zu den Gefallenen zu gehören, muss ein Bulle - der eben auch im politischen, wie militärischen Sinne kein Zivilist mehr ist - ebenso damit rechnen, bei Revolten getötet zu werden - oder aber er ist klug und schlägt sich auf die Seite der Revolutionäre, läuft also über, die Option steht ihm ja frei.”
Theater Magdeburg
Beschimpfte Intendantin einen Polizisten als Nazi?
14.06.2010
Magdeburg/dpa. Die Magdeburger Theaterintendantin Karen Stone will an diesem Dienstagvormittag in einem Gespräch mit der Polizei Beleidigungsvorwürfe ausräumen. «Das Gespräch kommt auf Wunsch von Frau Stone zustande», sagte Polizeisprecher Stefan Brodtrück am Montag in Magdeburg. Ein Polizist hatte gegen Stone Anzeige erstattet, weil sie ihn am 5. Juni wüst beschimpft und als Faschisten und Nazi bezeichnet haben soll. Theatersprecherin Julia Lonkwitz sagte der Nachrichtenagentur dpa, Stone habe von der Stadt Rückendeckung. Man sei in engem Kontakt. «Ein Rücktritt steht nicht zur Debatte.» Die Generalintendantin ist seit rund einem Jahr im Amt.
Aus dem Büro des Magdeburger Oberbürgermeisters Lutz Trümper (SPD) hieß es, man wolle das Gespräch am Dienstag abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Es stehe Aussage gegen Aussage, sagte Stadtsprecherin Cornelia Poenicke. Ziel des Gesprächs am Dienstag sei, den Sachverhalt zu klären, betonte Lonkwitz. «Es war mehr als ein Beamter da. Das haben mehrere mitbekommen», sagte der Sprecher über Stones Aufenthalt bei der Polizei. Die Intendantin, die betrunken gewesen sein soll, bestreitet die Vorwürfe. So etwas habe sie nicht gesagt.
Stone hatte sich laut MDR bei der Polizei über alkoholisierte und randalierende Jugendliche beschweren wollen, sich aber nicht ernst genommen gefühlt und die Fassung verloren. In einem Aktenvermerk, den die «Magdeburger Volksstimme» am Samstag veröffentlicht hatte, wird Stone mit den Worten zitiert: «Fuck you! Du bist ein Nazi! Du Faschist! Du und ihr von der Polizei, ihr seid alle nichts. Ich bin Engländerin. Ich stehe über allem, ich bin die Intendantin und du bist nichts!» Dem MDR hatte sie gesagt, sie habe sich von den Jugendlichen bedroht gefühlt, einer habe mit einer Flasche nach ihr geworfen. Es sei nicht ihre Absicht gewesen, jemanden zu beleidigen.
(...) Ministerpräsident Wolfgang Böhmer fordert ... mehr Bürgersinn. "Statt die eigene Verantwortung zu hinterfragen, fordern wir strengere Gesetze, mehr Polizei, kurz mehr Staat", ... Das werde aber nicht helfen... Der Gesellschaft mangele es an Würde und Achtung vor Anderen. "Wir konzentrieren uns auf die materielle Dinge des Zusammenlebens und stellen erschrocken fest, dass ideelle Werte verloren gegangen sind.“ (...) 21.09.09 (dpa)
Kann die Mitarbeit in einigen Gremien verhindern, dass es noch kälter wird, als es bereits ist? Es bemühen sich einige Menschen, eine weitere Abkühlung zu verhindern. Einiges ist hier kurz vorgestellt!
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