Urteil gegen U-Bahn-Schläger
Urteil gegen U-Bahn-Schläger
Die Zukunft selbst verschenkt
Harte Strafen: Auf Milde konnten die beiden Münchner U-Bahn-Schläger im Prozess nicht hoffen - das Gericht erlässt ihnen nichts von ihrer Verantwortung.
Von Joachim Käppner
Es ist nur ein kleiner Gegenstand, wie ihn die meisten Menschen besitzen; aber er ist fort, und sein Verschwinden erzählt vielleicht mehr über die Abgründe, die im Münchner Verfahren gegen die U-Bahn-Schläger deutlich wurden, als ein Dutzend Beweisanträge. Der frühere Schulleiter Hubert N., 76 Jahre alt, besaß eine kleine Olympus-Kamera, die er stets mitführte. Einmal, am 20. Dezember 2007, hatte er seine alten Freunde und Kollegen aufgenommen, auf der Weihnachtsfeier seiner alten Schule. Gut gelaunt stieg er kurz vor 22 Uhr in einen Wagen der U-Bahn-Linie 4 - und sein Leben veränderte sich für immer.
In der Station Arabellapark traten ihn Spyridon L. und Serkan A. beinahe tot, weil er sie ermahnt hatte, in der U-Bahn nicht zu rauchen. Sie nahmen seinen Rucksack mit, den fand die Polizei - aber die Kamera blieb verschwunden. Als die beiden jungen Männer sich vor Gericht stockend entschuldigten, sagte N., er habe es gehört: “Aber wo ist meine Kamera?” Nein, sie wollten sie nicht gesehen haben. Und weder sie noch ihr Umfeld sind je auf die Idee gekommen, ihm vielleicht eine neue Olympus zu schenken, als kleinen Akt persönlicher Wiedergutmachung - wo sie ihm doch so wichtig war.
Die Gefühle anderer jedoch waren nichts, was im Leben der beiden sogenannten U-Bahn-Schläger eine Rolle gespielt hätte. Und was sie selbst am Dienstag im fensterlosen großen Sitzungssaal des Münchner Landgerichts fühlen, als Richter Reinhold Baier das harte Urteil verkündet - man kann es nur ahnen. Zwölf Jahre nach Erwachsenenstrafrecht wegen Mordversuchs für Serkan A., den hageren Türken mit dem melancholischen Blick. Er schüttelt immer wieder den Kopf; oft schaut er hinauf zum Zuschauerrang, wo seine deutsche Verlobte Natascha mit der kleinen, erst neun Monate alten Tochter sitzt - eine Zukunft, die er selbst verschenkt hat. Und Spyridon L., der junge Grieche, der achteinhalb Jahre Haft nach Jugendstrafrecht absitzen soll: Er nickt vor sich hin wie hospitalisiert, als Richter Baier dem Duo ihre “erbarmungslose, gnadenlose und an roher Gesinnung nicht zu übertreffende Attacke” auf den alten Mann vorhält.
Ein Zwang, der stärker ist
Für seinen Mandaten, für Serkan A., sei das Urteil “vernichtend”, sagt Anwalt Michael Gallus, er befürchte, dass “A. am Rande des Selbstmordes stehe”. Da sind sie nun, zwei junge Männer, abgedriftet in die Gewalt und in die Hoffnungslosigkeit, und paradoxerweise könnte erst jetzt so etwas wie Hoffnung aufkeimen. Zum ersten Mal müssen sie sich mit den Folgen ihrer Lebensweise auseinandersetzen. Zum ersten Mal ist da ein Zwang, der stärker ist als ihr Wille, alle Chancen auszuschlagen, die das Leben jungen Menschen bieten könnte. Es liegt nun in ihrer Hand: Gute Führung, Ausbildung, nachgeholter Schulabschluss, das alles ist im Gefängnis nicht unmöglich.
Denn bisher hat es eines in diesen Leben nicht gegeben: jenes “stürmische Bedürfnis” der meisten Menschen in Schwierigkeiten, wie Robert Musil in “Der Mann ohne Eigenschaften” schrieb, “zurückzukehren zu dem Punkt, der vor der falschen Abzweigung liegt”. Das werden sich viele gewünscht haben nach diesem Verbrechen, nachdem die schockierenden Videobilder, die eine Überwachungskamera von der Tat aufgezeichnet hatte, deutschlandweit gezeigt wurden.
Zuerst die Helfer, die Ämter und Sozialbehörden und Jugendbetreuer in München - sie alle haben Hände ausgestreckt, zu den abdriftenden Jungs und ihren Familien, aber ergriffen wurden die Hände nicht. Es gab aber einen Punkt, zum Beispiel im Leben Serkan A.’s, in seiner verwahrlosenden, von roher Gewalt des Vaters zersetzten Familie, da hätte man ihn dort herausholen und den Eltern das Sorgerecht entziehen müssen. Doch das ist nicht geschehen.
Dann ist da das Opfer, der alte Schuldirektor Hubert N., der sich seither vielleicht tausendmal gefragt hat, ob er die beiden in der U-Bahn wirklich hätte konfrontieren sollen. Nur wenige hätten das getan: zwei hochaggressive, angetrunkene junge Männer zurechtzuweisen, nur um der Ordnung selbst willen: “In der U-Bahn wird nicht geraucht!” N.ist weder in ärztlicher noch in psychotherapeutischer Behandlung; er macht die Sache mit sich aus.
Bei den Tätern selbst aber ist der Punkt schwer zu erkennen, an dem ihr Leben aus den Fugen geriet, es ist eher ein Lebensweg, der stets nach unten führt. Die Mutter von Serkan A., sie sitzt nach einem Schlaganfall im Rollstuhl, weint bei der Urteilsverkündung still in ein weißes Taschentuch hinein, Serkans Schwester lehnt zusammengekauert an ihrer Schulter. Er selbst wagt kaum einen Blick hinüber zur Familie. Frau A. hat ihr Bestes für das Kind gewollt, aber ihr Bestes war nicht gut genug.
Sie konnte den Jungen nicht vor dem sadistischen Vater schützen und nicht vor sich, Serkan, selbst. Und Serkans Mittäter Spyridon L. mag, wie dessen Mutter vor Gericht um Fassung ringend sagte, “früher immer so ein liebes Kind gewesen” sein, das erst durch den ungeliebten Umzug von Saloniki nach Deutschland unhaltbar entglitt - es muss aber, wie nach und nach deutlich wurde, schon lange vorher Gewalt und Verlust des kindlichen Vertrauens gegeben haben.
Richter Baier war stets freundlich, aber unbeirrbar. Er hat es abgelehnt, A. nach Jugendstrafrecht zu verurteilen - das ist bei Heranwachsenden unter 21Jahren möglich und wird von vielen Gerichten gewohnheitsmäßig so gehandhabt, so als ob die Schwere einer Tat nur dadurch zu erklären sei, dass der Täter “jugendbedingte Reifeverzögerungen” aufweise. “Er war zur Tatzeit immerhin zwanzigeinhalb Jahre alt”, sagt Baier fest, und seine unkontrollierte Aggressivität sei keineswegs Ausdruck jugendbedingter Unreife, sondern gerade im Gegenteil “ein verfestigtes dissoziales Verhalten”. Mit anderen Worten: Der Angeklagte A. wusste, was er tat, und er kann niemand anderen dafür verantwortlich machen.
“Die bayerische Justiz wollte zeigen, dass sie hart durchgreift”, zürnt dagegen A.’s Verteidiger Florian Wurtinger über das “unverhältnismäßig harte und übertriebene Urteil”. Leider gebe es in Deutschland ähnliche Straftaten “jede Woche, und manches Opfer liegt noch im Koma - und trotzdem fallen die Strafen nicht so aus.” Sagt Wurtinger. Vielleicht hat das Gericht aber auch gezeigt, dass das Jugendstrafrecht nicht dafür da ist, volljährige Straftäter wie verirrte Kinder zu behandeln.
“Auf tiefster sittlicher Stufe”
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe hatte dagegen während des Verfahrens dringlichst plädiert, auch bei A. das Jugendstrafrecht anzuwenden; sie sprach von beiden jungen Männern wie von zwei kleinen Engeln, die zufällig einmal von der Wolke gefallen seien.Es ging also nicht nur um die Höhe der Strafe, sondern auch um die Eigenverantwortung des Einzelnen. An der gab es nichts zu deuteln: Keine Psychose, kein Vollrausch und was noch die Verteidigung aufgefahren hatte, um an der vollen Schuldfähigkeit vorbeizukommen.
Das ist der Kern des Urteils: Man kann den Weg zu dieser Tat psychologisch erklären und begreifen, dass die Münchner U-Bahn-Schläger keine Monster aus Angstphantasien sind, sondern Menschen, deren Leben aufs Schlimmste aus der Bahn gelaufen ist. Das aber befreit sie nicht von der Verantwortung für ihre Tat. Diese war, so Richter Reinhold Baier abschließend, “verachtenswert und auf tiefster sittlicher Stufe stehend”. Sollten Spyridon L. und Serkan A. jemals in die Normalität finden - es wird ein sehr langer Weg sein.
(SZ vom 09.07.2008/wib)