E-Personalausweis- Der digitale Alleskönner?

In Zukunft sollen die Bürger mit dem Personalausweis im Internet sicher bezahlen können und sich Behördengänge ersparen. Kritiker bezweifeln jedoch den Nutzen der teuren Chipkarte.

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Geht es nach Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, werden die Bundesbürger ab 2010 nicht nur einen elektronischen, sondern einen multifunktionalen Ausweis erhalten. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den neuen Ausweis auf den Weg gebracht. Ob Grenzkontrollen oder Online-Banking – der Ausweis im Scheckkartenformat soll den Alltag der Deutschen an vielen Stellen vereinfachen.Streitpunkt Fingerabdrücke
Das Projekt ist umstritten. So plante Schäuble (CDU) zunächst wie beim elektronischen Reisepass auch beim Personalausweis die Fingerabdrücke des Inhabers zu speichern. Dieser Plan stieß auf Widerstand von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Mitte Juni kamen beide zu einem Kompromiss: Der Fingerabdruck wird nur dann auf dem Personalausweis abgespeichert, wenn der Inhaber zustimmt.

In der Opposition regt sich Widerstand gegen die Kompromisslösung von CDU und SPD. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, warnt vor einer „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ durch die Aufnahme von Fingerabdrücken – „diejenigen, die ihren Fingerabdruck abgeben und unverdächtig sind und diejenigen, die das nicht tun und verdächtig erscheinen“. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Silke Stokar, warnt vor Missbrauch: „Ich appelliere an die Bürger, nicht gefährlich gutgläubig zu sein: Niemand sollte freiwillig seinen Fingerabdruck abgeben, weil Herr Schäuble niemandem zusichern kann, was damit im Ausland geschieht.“

Unterstützung kommt hingegen von der Privatwirtschaft: „Wir begrüßen die Entscheidung, Fingerabdrücke optional auf den Personalausweis zu nehmen“, sagt Dieter Kempf vom Branchenverband Bitkom. In den Diskussionen um den neuen Ausweis sei es immer wieder zu dem Missverständnis gekommen, die Fingerabdrücke könnten auch für privatwirtschaftliche E-Business-Anwendungen eingesetzt werden. Dies hat die Bundesregierung jedoch nicht vorgesehen.

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Teurer Ausweis
Für die neuen Möglichkeiten müssen die Bürger tief in die Tasche greifen: Die alten Personalausweise kosteten lediglich acht Euro – die neuen Ausweise im Scheckkartenformat sollen nach einer ersten Schätzung 59 Euro kosten. Dazu kommen weitere Extrakosten, wenn die Bürger die Zusatzfunktionen des neuen Ausweises nutzen wollen.

Entscheidende Neuerung: Auch die Privatwirtschaft soll von dem Ausweis profitieren. Ob Interneteinkauf oder Zugangssysteme – mit dem integrierten Chip sollen viele neue Anwendungen möglich sein. Auf den folgenden Seiten stellen wir die Funktionen des neuen Personalausweises vor.

Biometrisch und berührungsfrei
Anhand der biometrischen Bilder sollen beispielsweise Überwachungskameras Personen identifizieren können

Zwar waren schon die alten Bundespersonalausweise maschinenlesbar und fälschungssicher – mit der Integration neuer Techniken will das Bundesinnenministerium die Handhabbarkeit aber verbessern.

Kernstück des neuen Ausweises ist ein RFID-Chip, auf dem die persönlichen Daten des Besitzers abgespeichert sind: zum Beispiel Name, Geburtstag, ein biometrisches Passbild und – sofern es der Passinhaber wünscht – auch zwei digitalisierte Fingerabdrücke.

Abgleich mit Überwachungskameras
Der Chip wird berührungsfrei ausgelesen: Um sich auszuweisen, muss man den Ausweis nur in die Nähe eines Lesegeräts halten – die Informationen werden per Funk übertragen. Die Daten sind verschlüsselt – nur Behörden können auf sie zugreifen.

Dank der digitalen Technik soll zum Beispiel die Abfertigung auf Flughäfen beschleunigt werden. Per automatisierter Gesichtserkennung kann das gespeicherte Bild mit dem Gesicht der Person am Check-in verglichen werden – so plant es zumindest das Innenministerium. In Praxistests haben sich solche Abgleiche mit Überwachungskameras bisher noch nicht als sehr zuverlässig erwiesen.

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Elektronisch unterschreiben
Computer und Chipkarte ersetzen die eigenhändige Unterschrift
Zweiter Bestandteil des neuen Ausweises ist die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur. Sie dient als Ersatz zur eigenhändigen Unterschrift. Mit Chipkarte und einer Geheimzahl kann man so zum Beispiel per Internet einen rechtsverbindlichen Vertrag abschließen.

„Für Firmenkunden gibt es eine ganze Reihe von Anwendungen“, erklärt Rüdiger Mock-Hecker, Leiter der Geschäftssparte Kartensysteme des Deutschen Sparkassenverlags. Er ist zuversichtlich, dass neue Gesetze neuen Schwung in den Markt für Signaturen bringen werden. So plant das Bundeswirtschaftsministerium den elektronischen Einkommensnachweis (Elena). Wer Arbeitslosen- oder Kindergeld beantragen will, kann dies nur noch mit einer elektronischen Signaturkarte machen.

Der Bürger muss zahlen
Der Haken: Für die Zertifikate muss der Bürger selbst zahlen. Durch die Millionennachfrage sollen die Preise für die Signaturen zwar auf drei Euro pro Jahr fallen. Dazu kommen jedoch noch die Kosten für einen Chipkartenleser für den Heim-PC.

Die Privatwirtschaft zeigt Interesse an dem System – schließlich könnten mit einer fälschungssicheren Signatur viele Geschäftsabläufe vereinfacht werden. So planen die Sparkassen, in Zukunft auch Online-Banking mit der elektronischen Unterschrift zu ermöglichen. Statt mit PINs und TAN zu hantieren, könnten die Kunden dann mit ihrem Ausweis ihre Bankgeschäfte bestätigen. Das ist aber noch Zukunftsmusik. So existieren die notwendigen Kartenleser bis heute gar nicht – alte Geräte können nicht mit dem neuen Personalausweis umgehen.

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Frank Rosengart vom Chaos Computer Club (CCC) zeigt sich skeptisch: „Ich glaube nicht, dass das zu einer Massenanwendung wird. Schon in den letzten Jahren hätten sich Banken bemüht, Chipkarten als sichere Alternative zum Online-Banking mit PIN und TAN zu etablieren. Doch die Nachfrage blieb gering: Die notwendigen Chipkartenleser sind noch zu teuer, die Anwendungsmöglichkeiten für Privatkunden zu gering.”

Identifikation im Internet
Erotik-Webseiten könnten in Zukunft mit dem elektronischen Ausweis abrufbar sein
Noch brisanter ist die dritte Anwendung auf dem elektronischen Personalausweis: die elektronische Identität (eID). Nach den Plänen des Innenministeriums soll in Zukunft auch die Privatwirtschaft auf die Ausweisdaten zugreifen können.

Die Anwendungsfälle sind vielfältig: So könnten sich zum Beispiel Versandhäuser die Anschrift eines Kunden per Internet bestätigen lassen – der Kunde muss dafür seinen Personalausweis in den Chipkartenleser einlegen und die Abfrage per PIN-Nummer bestätigen.

Versandhandel und Erotik-Web-Seiten
Das Projekt ist ambitioniert – während im Ausland elektronisch auslesbare Ausweise nichts Neues sind, betritt Deutschland mit der sogenannten „eID“ Neuland. Der Staat tritt dabei als Dienstleister der Privatwirtschaft auf: Eine neu zu schaffende Behörde muss den Firmen den Zugriff auf die Personalausweisdaten geben. Will beispielsweise ein Erotikportal seine Seiten nur erwachsenen Kunden zugänglich machen, kann die Firma ein Zertifikat bei der Bundesbehörde beantragen. Die Firmen sollen nur Zugriff auf die Daten bekommen, die sie tatsächlich brauchen.

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Der Branchenverband Bitkom begrüßt in einer ersten Stellungnahme die neuen Möglichkeiten: „Je eher die Bürger die neuen Ausweise – mit den zusätzlichen Sicherheitsfunktionen wie der digitalen Signatur – nutzten, umso besser.“ Die Hacker vom CCC zeigen sich weniger begeistert: „Die eID wird dazu führen, dass elektronische Dienste nicht mehr anonym benutzt werden können“, erklärt Rosengart. Selbst bei alltäglichen Vorgängen wie der Nutzung eines öffentlichen Funknetzes oder dem Besuch in einem Internetkaffee könnte in Zukunft eine solche digitale Identitätsprüfung zur Pflicht werden – „Damit hätten wir Zustände wie in China“, erklärt der CCC-Sprecher.

Quelle: Internet

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