Archive for September, 2008

Streitbarer Polizist ermittelt nun für Berlin

Dienstag, September 30th, 2008

Rechtsextremismus

In Sachsen-Anhalt ging man einen eigenen Weg zur Reduzierung rechter Straftaten: Die Innenbehörden legten der Kriminalpolizei nahe, es mit der Verfolgung rechter Straftaten nicht mehr allzu ernst zu nehmen. Einer der Kommissare, die frustriert den anhaltischen Dienst quittierten, beginnt jetzt seinen Dienst in Berlin.

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Als Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) Anfang Juni den Verfassungsschutzbericht für das vergangene Jahr vorstellte, wirkte er zutiefst beunruhigt. Musste er doch verkünden, dass die Zahl der Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund in seinem Bundesland um fast neun Prozent auf 1350 gestiegen ist.

Bezogen auf die Einwohnerzahl hält Sachsen-Anhalt zudem den traurigen Rekord der meisten rechten Gewalttaten (99). “Wir brauchen weiterhin ein entschlossenes gemeinsames Handeln von Politik, Polizei und Gesellschaft, wie es in der Kampagne Hingucken & Einmischen angelegt ist”, forderte Hövelmann energisch. Mit seinen Worten erreicht der Innenminister jedoch nicht mehr alle Polizisten. Einige von denen, die hingeguckt und sich eingemischt haben, fühlen sich inzwischen von dem Politiker im Stich gelassen. Sie beklagen, in ihrem Engagement gegen Rechts ausgebremst worden zu sein.

Anweisung zum Weggucken
Einer von ihnen ist Kriminaloberkommissar Swen Ennullat - er wird ab morgen in Diensten der Berliner Polizei stehen. “In Sachsen-Anhalt habe ich keine Zukunft mehr gesehen”, sagt der 32-Jährige. Ihm und zwei seiner Kollegen war im vergangenen Jahr vom damaligen Vizepräsidenten der Polizeidirektion, Hans-Christoph Glombitza, nahe gelegt worden, nicht mehr alle Fälle mit rechtsextremistischem Hintergrund zu bearbeiten. “Ich habe gesagt, die hohen Zahlen, die die Polizeidirektion Dessau produziert, führen notwendig zu einem Imageschaden”, räumte der inzwischen pensionierte Polizeiführer vor dem Untersuchungssausschuss im Magdeburger Landtag ein. Zudem habe er den Beamten erklärt, sie bräuchten die Kampagne “Hingucken & Einmischen” nicht so ernst zu nehmen. Sie sei nur für die Galerie.

Von dem unglaublichen Vorgang erfuhr die Öffentlichkeit nur deshalb, weil die betroffenen Polizisten von dem Gespräch ein Gedächtnisprotokoll angefertigt hatten. Ihre Hoffnung, dass sie künftig ungehindert rechte Straftaten verfolgen können, erfüllte sich jedoch nicht. Keiner von ihnen arbeitet mehr beim Staatsschutz, von Vorgesetzten und Kollegen fühlen sie sich systematisch schikaniert.

Kriminaloberkommissar Swen Ennullat hatte sogar darüber nachgedacht, seinen Job an den Nagel zu hängen. Doch Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch bietet ihm einen Neuanfang. “Herr Ennullat ist ein tüchtiger, junger Kriminalbeamter. In Berlin sind Stellen für den höheren Dienst vakant. Es spricht nichts dagegen, ihn nach seinem Ratslehrgang bei uns zu beschäftigen.” Die genaue Verwendung stehe noch nicht fest.

Ennullats ehemalige Kollegen aus der Dessauer Staatsschutzabteilung kämpfen dagegen noch ums berufliche Überleben in Sachsen-Anhalt. Der ehemalige Leiter Sven Gratzik, so heißt es in dessen Umfeld, sei in seiner neuen Funktion als Verantwortlicher für den Bereich Organisierte Kriminalität der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd in Halle kalt gestellt worden. Informationen über Einsätze und verdeckte Ermittler würden ihm vorenthalten. Gratzik sei ein Chef ohne Befugnisse. Das habe ihn zwischenzeitlich krank gemacht. Ein Vertrauter bestätigt, dass der Kriminalrat wegen seiner Arbeitssituation unter Bluthochdruck und Herzrasen leide. “Dabei war er einmal ein Polizist, der seinen Beruf mit Leidenschaft ausgeübt hat”, sagt ein guter Freund von ihm.

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Innenminister Hövelmann bezeichnet solche Aussagen als ein Gemisch aus Halbwahrheiten und haltlosen Gerüchten. “Seit seinem Amtsantritt geht es ihm gerade darum, in der Einsatztätigkeit der Polizei die Bekämpfung rechtsextremistisch motivierter Kriminalität als Schwerpunkt fest zu verankern”, betont Hövelmanns Sprecher Martin Krems. Zum Wechsel des Polizisten Ennullat nach Berlin wollte er sich nicht äußern.
Kritik am Innenminister

Der CDU-Landtagsabgeordnete Herbert Hartung hält den Minister dagegen für unglaubwürdig. “Wenn er seine Worte ernst meinen würde, müsste er gerade die Polizisten unterstützen, die sich gegen Rechts engagieren. Das ist aber nicht der Fall”, kritisiert er.

Weiteres Beispiel dafür ist der Dessauer Polizeioberrat Heinz-Günther Buß. Er wurde jahrelang gemobbt, weil er den Hallenser Polizeipräsidenten über einen fremdenfeindlichen Ausspruch eines Kollegen aus der Führungsebene informiert hatte. Weil gegen ihn kurz vor seiner Pensionierung noch ein Disziplinarverfahren eröffnet worden war, wurde er nervlich so krank, dass er seiner Arbeit nicht mehr nachgehen konnte.

Keiner der Vorgesetzten habe sich während seiner Krankheit nach seinem Befinden erkundigt. Buß fühlte sich wie ein Aussätziger, obwohl er nur die Forderung Hövelmanns, sich einzumischen, befolgt hatte. “Ich habe das Vertrauen in die polizeiliche und politische Führung Sachsen-Anhalts endgültig verloren”, sagt er.

Quelle: Internet

Wie normale Menschen zu Folterknechten werden

Donnerstag, September 25th, 2008

Milgram-Experiment

Beim Milgram-Experiment quälten vor knapp einem halben Jahrhundert normale Bürger andere Versuchspersonen. Zwei Drittel der Testpersonen waren bereit, auf autoritäre Anweisungen Grausamkeiten zu begehen. Jetzt ist der Versuch wiederholt worden – mit erschreckenden Ergebnissen.

Als Hannah Arendt 1961 „Eichmann in Jerusalem“ schrieb und den Begriff „Banalität des Bösen“ prägte, wusste sie nicht, was zur gleichen Zeit an der Yale University im amerikanischen New Haven passierte. Dort machte sich der jungen Psychologe Stanley Milgram daran, ihre These – die er damals noch nicht kannte – empirisch zu untermauern. Er entwickelte einen Test, mit dem man die Autoritätshörigkeit von Menschen realistisch auf die Probe stellen kann.

Wie weit würden Menschen gehen, wenn ein Vorgesetzter es von ihnen verlangt? Können ganz normale Menschen Grausamkeiten begehen, die man eigentlich nur krankhaften Sadisten und aufgehetzten Fanatikern zutraut? Das Ergebnis war niederschmetternd: Zwei Drittel der Testpersonen waren dazu bereit. Das Milgram-Experiment wurde zum bekanntesten psychologischen Versuch aller Zeiten. Fast ein halbes Jahrhundert später und mehr als zwei Jahrzehnte nach Milgrams frühem Tod ist es immer noch weltbekannt. Die Ergebnisse lassen bis heute niemanden kalt, der von ihnen hört oder liest.

Jetzt hat der Psychologe Jerry M. Burger von der Santa Clara University in Kalifornien das Experiment erneut durchgeführt und damit die Hoffnung zerstört, die Menschheit hätte sich seit den frühen 60er-Jahren moralisch weiterentwickelt. Trotz gesellschaftlicher Liberalisierung, der gestiegenen Bedeutung individuellen Glücks, der harschen Kritik an traditionellen Autoritäten und der Emanzipation von konventionellen Zwängen hat sich die Zahl derer, die sich einer unmenschlichen Anweisung verweigern, nicht erhöht. Im Konfliktfall bleibt ein Drittel moralisch standfest, und zwei Drittel gehorchen.

“Sie haben keine Wahl, Sie müssen weitermachen!“
Milgrams Versuchsaufbau war ganz einfach. Den Testpersonen wurde erzählt, sie nähmen an einem Lernexperiment teil und sollten dabei als Lehrer fungieren. Man zeigte ihnen im Nachbarraum den Schüler, der auf einer Art elektrischer Stuhl festgeschnallt war. Was sie nicht wussten: Der Schüler war Mitglied des Forscherteams und schauspielerte nur. Nun sollten sie dem Schüler Aufgaben stellen und ihm mithilfe eines Apparats Stromstöße verpassen, wenn seine Antworten falsch waren. Schräg hinter ihnen saß dabei der Versuchsleiter, die Autoritätsperson.

Die Stromstöße waren anfangs schwach, dann gab der Versuchsleiter Anweisung, sie schrittweise zu verstärken. Wenn vermeintlich 120 Volt erreicht waren, stieß der Schüler Schmerzensrufe aus. Bei 150 erklärte er, dass er am Versuch nicht mehr teilnehmen will. Bei 200 Volt brüllte er vor Schmerzen. Ab 330 Volt war es im Nebenraum still, was das Schlimmste vermuten ließ. Ebenso wie die Reaktionen des Schülers hatte Milgram die Anweisungen des Versuchsleiters standardisiert. Es begann stets mit „Bitte machen Sie weiter!“, steigerte sich zu „Sie müssen unbedingt weitermachen!“. Die höchste Stufe lautete: „Sie haben keine Wahl, Sie müssen weitermachen!“ Nur 35 Prozent der Probanden weigerten sich und brachen das grausame Experiment ab.

Dabei gab es keine Unterschiede zwischen Alten und Jungen, Männern und Frauen, Frommen und Ungläubigen oder den Anhängern unterschiedlicher Religionen oder Weltanschauungen. Ein Drittel widersteht, zwei Drittel nicht – so ist der Mensch. Milgram sagte damals: „Vor einiger Zeit fragte ich mich in einem unschuldigen Moment, ob ein bösartiges Regime in den USA im ganzen Land genug moralisch Unzurechnungsfähige finden würde, um ein nationales System von Todeslagern, ähnlich dem der Nazis in Deutschland, zu unterhalten. Ich fange an zu glauben, dass sich die dafür nötigen Leute allein schon in New Haven rekrutieren ließen.“

Sind wir wirklich so schlecht?
Burger führte den neuen Versuch in gleicher Weise durch. Wie Milgram sagte er den Probanden zuvor, dass sie ihr Honorar fürs Erscheinen kriegen, unabhängig vom Mitmachen. Nur eines war bei der aktuellen Wiederholung anders. Die Ethikkommission der Universität gestattete ihm nicht, dass die vorgetäuschte Stromstärke wie beim alten Experiment bis 450 Volt ging. Das sei eine zu starke psychologische Belastung für die Probanden. Es wurde Burger jedoch erlaubt, das Spiel bis 150 Volt zu treiben. Dann musste er abbrechen. Interessanterweise war schon bei Milgrams Testreihe die 150-Volt-Schwelle bedeutend. Die meisten Versuchspersonen die sich weigerten, taten dies bei dieser Stromstärke, bei der der Schüler gemäß dem Versuchsplan zu sagen hatte: „Ich will nicht mehr mitmachen.“

Nach dem Versuch wurden die Probanden aufgeklärt und gefragt, was während des Tests in ihnen vorging. Verweigerer und die Gehorsame zeigten deutliche Unterschiede in der Einordnung der Situation. Die, die Nein gesagt hatten, betonten ihre Eigenverantwortlichkeit. Die Jasager sahen die Verantwortung beim Versuchsleiter. Typische Erklärungen lauteten: „Ich tat, was ich tun sollte.“ Oder: „Ich bin hier, um ein Experiment durchzuführen, und deshalb trage ich meinen Teil dazu bei.“

Dass so erschütternd wenige Nein sagen, mag eingefleischte Misanthropen bestätigen, für die meisten Menschen sind die Ergebnisse des Milgram-Experiments schwer zu ertragen. Sind wir wirklich so schlecht? Steckt in zwei Dritteln der Menschheit ein Eichmann-Potenzial? Burger sieht seine eigenen Ergebnisse kritisch und räumt ein, dass die Anordnung des Tests das Ergebnis verfälschen könnte. Womöglich würden bei einem anderen Versuchsaufbau mehr Menschen das moralisch Richtige tun.

Das Diktum aus Brechts Dreigroschenoper
Zwei besondere Umstände sind dazu angetan, den Impuls zum Gehorchen zu verstärken: der Zeitdruck, der den Versuchspersonen suggeriert wurde, und die ungewohnte, verwirrende Situation. Nur wenige können innerhalb von Minuten feste moralische Entscheidungen treffen, andere brauchen ein bisschen länger dafür. Dennoch könnte man diese Zögerer nicht als KZ-Wächter einsetzen. Sind die Menschen doch ein bisschen besser?

Milgram selbst ließ sich damals einige Varianten einfallen, die die Zahl der Aufrechten erheblich erhöhten. Wenn zum Beispiel andere (eingeweihte) Mitspieler im Raum waren, die ebenfalls Stromstöße erteilen sollten, sich aber dagegen sträubten, dann sank die Quote der bedingungslos Gehorsamen auf zehn Prozent. Wenn zwei Versuchsleiter Uneinigkeit simulierten, brachen sogar hundert Prozent Testpersonen ab. Auch wenn der Versuchsleiter nicht im Raum war, nahm die Zahl der Verweigerer zu, ebenso wenn die Probanden den Schüler sahen und ihn anfassen mussten, um ihm den angeblichen Stromschlag zu verpassen.

Noch eine andere Beobachtung gibt ein wenig Glauben an die Menschheit zurück. Die meisten Getesteten waren während des Versuchs emotional sehr aufgewühlt, und es war offensichtlich, dass sie sich unwohl fühlten. Milgram fiel besonders ein nervöses Lachen auf, das 35 Prozent der Getesteten überkam. Möglicherweise würden bei einem anderen Versuchsaufbau mehr Menschen Nein sagen.

Bis es Wissenschaftlern gelingt, den Milgram-Versuch zu relativieren, gilt weiterhin das Diktum aus Brechts Dreigroschenoper: „Der Mensch ist nicht gut.“

Quelle: Internet

Telekom durchleuchtete DGB-Chef

Mittwoch, September 24th, 2008

Spitzelskandal

Die Spitzelaffäre bei der Telekom zieht offenbar weitere Kreise. Es wurden auch Telefonverbindungsdaten von DGB-Chef Michael Sommer ausspioniert.

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“Die Deutsche Telekom hat mehrere Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat unterrichtet, dass im Rahmen der Ermittlungen zum Datenmissbrauch ihre Mobilfunknummern aufgetaucht sind“, sagte ein Sprecher des Konzerns am Dienstag. Die Aufsichtsräte seien wohl aber nicht systematisch ausspioniert worden: „Der Staatsanwaltschaft liegen offenbar derzeit keine Erkenntnisse vor, dass diese Aufsichtsratsmitglieder Ziele eines gezielten Ausspähungsangriffs waren“, betonte der Sprecher. Auch Telefondaten vom Chef des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Michael Sommer, seien offenbar im Auftrag der Telekom durchleuchtet worden, berichtete die „Financial Times Deutschland“ (FTD) vorab aus ihrer Mittwochsausgabe.

Sommer selbst bestätigte dem Blatt, dass Telekom-Chef René Obermann ihn über entsprechende Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft Bonn informiert habe. Die Bonner Staatsanwaltschaft erklärte lediglich, zu Details ihrer Ermittlungen äußere sie sich nicht.

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„Er (Obermann) wirkte betroffen, aber das würde ich nicht als Entschuldigung werten“, sagte Sommer der „FTD“ weiter. „Es ist ein Skandal, dass man nicht einmal vor dem DGB und dessen Vorsitzenden haltmacht.“ Die Spitzeleien belasteten die Mitbestimmung und die Sozialpartnerschaft. Er erwarte nun eine Entschuldigung der Telekom, sagte Sommer.

Missbräuchliche Nutzung

Die Telekom hatte eingeräumt, dass es 2005 und möglicherweise auch 2006 zu Fällen missbräuchlicher Nutzung von Verbindungsdaten gekommen war. Ziel soll es gewesen sein, Verbindungen zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und Journalisten auszuspähen, um so die Veröffentlichung vertraulicher Informationen in den Medien zu unterbinden.

Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte eine Untersuchung eingeleitet. Im Kern ermittelt sie gegen acht Beschuldigte. Darunter sind der ehemalige Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke, der einstige Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel und der Chef einer Berliner Sicherheitsfirma, die die Daten ausgewertet haben soll. Es geht unter anderem um mögliche Verstöße gegen das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz. In mit dem Vorgang vertrauten Kreisen hieß es, Sommers Telefondaten könnten möglicherweise im Zusammenhang mit Nachforschungen gegen andere Aufsichtsratsmitglieder erfasst worden sein. Sommer sitzt als Vertreter der Arbeitnehmerseite in dem Gremium.

Quelle: Internet

Bundesrat fordert mehr Datenschutz beim elektronischen Einkommensnachweis

Dienstag, September 23rd, 2008

Der Bundesrat hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den umstrittenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) vorgebracht.

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“Mit dem ELENA-Verfahren wird eine der größten Datensammlungen mit personenbezogenen Daten in Deutschland entstehen, die für nahezu jeden beschäftigten Bürger und jedes Unternehmen von Bedeutung ist”, schreibt die Länderkammer in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme.

Dadurch ergeben sich “grundsätzliche datenschutz- und verfassungsrechtliche Probleme”. Einkommensrelevante Informationen von allen über 30 Millionen hierzulande Beschäftigten sollten im Rahmen einer Vorratsdatenspeicherung vorgehalten werden, ohne das feststehe, ob die Daten im Einzelfall tatsächlich gebraucht werden.

Für um so notwendiger halten die Länder daher eine “substantiierte” Darlegung der datenschutzrechtlichen Erforderlichkeit des ELENA-Systems. Ihrer Auffassung nach sichern die in der Gesetzesbegründung enthaltenen Ausführungen zu diesem Punkt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit nicht ausreichend ab.

Vor allem bei der Erhebung und Ausstellung von Auskünften, Bescheinigungen und Nachweisen bei Empfängern von Sozialleistungen hat der Bundesrat Bedenken. Er erkennt zwar ausdrücklich an, dass Datenschutzbeauftragte am Projekt beteiligt waren. Das bisherige Datenschutzkonzept genüge aber den Anforderungen etwa an die Löschung nicht benötigter Informationen noch nicht. Es müsse klarer werden, dass Daten bereits zu vernichten seien, sobald sie für eine hypothetische Anspruchberechtigung nicht mehr benötigt werden.

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Auch die Kostenrechnungen scheinen dem Bundesrat nicht ganz solide. So würden die jährlichen Entlastungen für die Wirtschaft zwar auf rund 85 Millionen Euro beziffert, die mittel- und langfristigen Belastungen insbesondere für die Länder einschließlich der Kommunen aber nur ungenügend dargestellt.

Neben den zusätzlichen Hard- und Softwarekosten, die für die Bereiche Wohn- und Elterngeld vor allem bei den Kommunen entstünden, würden Gebühren für Datenabrufe an die zentrale Speicherstelle zu entrichten sein. Zur Darstellung der finanziellen Auswirkungen bedürfe es daher zumindest Modellrechnungen, in denen die Einsparungen und Mehrkosten für Länder und Kommunen aufgeführt sind.

Weiter empfiehlt der Bundesrat, den Bezug von Wohngeld nicht in das ELENA-Verfahren einzubeziehen. Andernfalls käme auf die Länder erheblicher, nicht gerechtfertigter Verwaltungsaufwand zu. Zu streichen seien auch Meldepflichten für Beamte, Richter und Soldaten. Einführen will der Bundesrat ELENA nicht vor 2011, um Arbeitgebern Zeit für die Anpassung zu lassen und um parallele Verfahren der Ausstellung von Entgeltnachweisen und elektronischen Übermittlungen der Verdienstdaten zu verkürzen.

Insgesamt begrüßen die Länder, dass mit ELENA der Grundstein für ein umfassendes elektronisches Verfahren für den Entgeltnachweis gelegt werden soll. Einzubeziehen seien möglichst schnell auch weitere Bescheinigungspflichten. Hierzu erwarten die Länder von der Bundesregierung für die Zeit nach 2015 eine konkrete Strategie.

Quelle: Internet

Behörden sollen ihre Video-Praxis prüfen

Dienstag, September 23rd, 2008

Datenschutz-Beauftragter nach Missbrauchsfall:
Behörden sollen ihre Video-Praxis prüfen

Magdeburg. Nach der unrechtmäßigen Video-Überwachung am Magdeburger Justizzentrum dringt Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose auf weitere Überprüfungen: “Ich gehe davon aus, dass andere Behörden diesen Fall zum Anlass nehmen und überprüfen. Das ist ein Anstoß zur Selbstprüfung”, sagte er. Das Justizministerium kündigte derweil an, dass ein externer Experte beauftragt werde, Empfehlungen für eine optimale Umsetzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften vorzulegen.

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Das Amtsgericht hatte eingeräumt, dass Bilder der Videoüberwachung missbräuchlich eingesetzt worden waren. Eine leitende Mitarbeiterin soll die Aufnahmen genutzt und zwei Bilder gespeichert haben, um einer Beschäftigten ein Arbeitszeitvergehen nachzuweisen. Auf den Bildern soll zu sehen sein, dass die Frau das Gebäude verließ und nach einem Einkauf zurückkam, ohne dass die Abwesenheit wie vorgeschrieben erfasst worden war.
Gegen die leitende Mitarbeitern wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Erst nach Abschluss eines Verwaltungs-Ermittlungsverfahrens könne über weitere Schritte entschieden werden, sagte eine Ministeriumssprecherin.

Der Fall wird am Donnerstag auf einer nicht-öffentlichen Sondersitzung des Rechtsausschusses des Landtages behandelt werden. Dazu werden auch Justizministerin Angela Kolb (SPD) und weitere Ministeriumsmitarbeiter erwartet.

Quelle: Internet

Amtsgericht räumt Überwachung eines Angestellten ein

Freitag, September 19th, 2008

Mitarbeiter sollte durch Videotechnik ein Arbeitszeitvergehen nachgewiesen werden

MAGDEBURG. Mehrere Tage nach der Kritik des Datenschutzbeauftragten an der Videoüberwachung am Magdeburger Justizzentrum hat das dortige Amtsgericht die gezielte Beobachtung zumindest eines Beschäftigten eingeräumt.

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In mindestens einem Fall sei Videotechnik durch einen Vorgesetzten benutzt worden, um einem Mitarbeiter ein Arbeitszeitvergehen nachzuweisen, teilte Justizstaatssekretär Burkhard Lischka (SPD) am Freitag in Magdeburg mit. Zwei Bilder seien dazu abgespeichert worden.

Bisher habe das Amtsgericht als für die Hausverwaltung zuständige Behörde behauptet, es habe keine Datenauswertung gegeben, fügte Lischka hinzu. Bei der Befragung von Beteiligten am Freitag habe sich herausgestellt, dass die bisherigen Angaben über die Nutzung von Videotechnik unvollständig und teilweise falsch gewesen seien.

«Wir werden die Vorfälle lückenlos aufklären und die notwendigen disziplinarrechtlichen Schritte einleiten», sagte Lischka nach Angaben seines Ministeriums weiter. «Nach derzeitigem Sachstand ist vollkommen unverständlich, mit welcher Sorglosigkeit mit sensiblen Daten umgegangen worden ist. Alle Verstöße gegen den Datenschutz müssen unverzüglich aufgedeckt werden. Fehlverhalten und Verantwortlichkeiten in der Vergangenheit sind zu klären. Das ist die Justiz ihrem Ansehen und der Öffentlichkeit schuldig.»

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Der Landes-Datenschutzbeauftragte Harald von Bose hatte die aus Sicherheitsgründen praktizierte Videoüberwachung an dem Gebäude in der Magdeburger Innenstadt, in dem Gerichte und Staatsanwaltschaft untergebracht sind, Anfang der Woche als gesetzwidrig und unverhältnismäßig kritisiert. Daraufhin wurden die Kameras laut Justizministerium neu eingestellt, so dass sie im Außenbereich nicht mehr so viel erfassen. Zudem wurde die Möglichkeit unterbunden, Geräusche aufzuzeichnen. Aufnahmen dürfen nunmehr noch drei Tage gespeichert werden, zuletzt waren sie laut von Bose teils mehrere Wochen aufbewahrt worden.

Um die Vorgänge zu untersuchen, leitete das Justizministerium am Freitag ein sogenanntes Verwaltungs-Ermittlungsverfahren ein. Damit soll geklärt werden, warum Kameras angeschafft wurden, die auch die Aufzeichnung von Gesprächen ermöglichen. Zudem gehe es um die Frage, in welchem Ausmaß ein persönliches Verschulden einzelner Mitarbeiter des Justizzentrums vorliegt, sagte Lischka. Mit der Untersuchung wurde das Amtsgericht Magdeburg beauftragt. Bis zur Sondersitzung des Rechtsausschusses des Landtages, der am Donnerstag über das Thema beraten will, werde ein Zwischenbericht vorliegen.

Quelle: Internet

Ein Auto ist keine «Waffe»

Freitag, September 19th, 2008

Dresdner gewinnt Klage vor dem Verfassungsgericht -
Urteil: Nicht gebaut, um zu zerstören

Karlsruhe. Ein Auto ist strafrechtlich keine «Waffe». Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Ein Kraftfahrzeug werde «weder von der Zweckbestimmung noch von seinem typischen Gebrauch her zur Bekämpfung anderer oder zur Zerstörung von Sachen eingesetzt», heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss zur Begründung.

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Damit war die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Dresden erfolgreich, der sich mit seinem Pkw einer Polizeikontrolle widersetzt hatte. Er war wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Er war am Abend des 22. Dezember 2005 - leicht alkoholisiert - kontrolliert worden, weil er mit seinem Pkw die Vorfahrt nicht beachtet hatte und außerdem schnell fuhr. Obwohl sich der kontrollierende Polizeibeamte durch das geöffnete Fahrerfenster in das Fahrzeug beugte, legte der Beschwerdeführer den Rückwärtsgang ein und fuhr mit Vollgas rückwärts. Dadurch wurde der Polizist einige Meter mitgerissen, wobei er zunächst neben dem Pkw mitlaufen und weitere 10 bis 15 Meter auf seinen Schuhen rutschen konnte, bis er sich von dem Auto abdrücken konnte. Verletzt wurde der Beamte nicht.

Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht Dresden waren der Ansicht, dass der Pkw «eine Waffe im untechnischen Sinne» darstelle, die der Fahrer «zur Gewaltanwendung eingesetzt» habe. Das Verfassungsgericht widersprach: Unter dem Begriff der «Waffe» dürften nicht alle Gegenstände verstanden werden, die für andere Personen möglicherweise gefährlich seien. «Kraftfahrzeuge, auch wenn sie im konkreten Fall dazu benutzt werden können, einer anderen Person Verletzungen zuzufügen, fallen jedenfalls nicht darunter», heißt es in dem Beschluss.

(AZ: 2 BvR 2238/07 - Beschluss vom 1. September 2008)

Quelle: Internet

Land darf Beamte nicht in Stellenpool abschieben

Freitag, September 19th, 2008

Gerichtsentscheid

Berlin. Der Berliner Senat hat vor Gericht einen herben Rückschlag erlitten. Sein wichtigstes Instrument zum Stellenabbau, die Versetzung von Mitarbeitern der Verwaltung in einen Stellenpool ist – zumindest was Beamte angeht – verfassungswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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Beamte in Berliner Ämtern dürfen nach einem Wegfall ihrer Posten nicht in einen „Stellenpool“ abgeschoben werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Versetzung sei verfassungswidrig. Beamten müsse ein ihrem Status entsprechendes Amt übertragen werden. Im „Stellenpool“ waren sie jedoch „geparkt“ und wie Leiharbeiter zu verschiedenen Dienststellen abgeordnet oder – wenn es gar nichts für sie zu tun gab - umgeschult worden. In den beiden jetzt entschiedenen Fällen waren zudem die Mitbestimmungsrechte des Personalrats verletzt worden.

Die Entscheidung bedeutet einen Rückschlag für Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) und sein Konzept zum Stellenabbau in der Verwaltung. Anfang des Jahres hatte er dem Stellenpool des Landes noch ein langes Leben vorausgesagt. Das zentrale Personalüberhangmanagement (ZeP) werde mindestens noch bis 2014/2015 arbeiten, sagte er bei der Vorstellung der Jahresbilanz 2007 des ZeP.

Er nannte Stellenpool ein innovatives Instrument der Personalwirtschaft.

Von 19.000 Vollzeitstellen, die seit Gründung der neuen Behörde 2004 abgebaut wurden, waren bis Ende Januar 9100 Dienstkräfte in den Pool versetzt worden. 2007 hatten Sarrazin zufolge erstmals mehr Mitarbeiter den Pool verlassen als neue dorthin versetzt wurden. 1354 kamen neu hinzu, die Hälfte davon aus Bezirksämtern, ein Viertel aus den Senatsverwaltungen und ein weiteres Viertel aus Kita-Eigenbetrieben. 2090 Personen konnten dauerhaft vermittelt werden. 1069 gelangten auf feste Stellen in der Berliner Verwaltung, 226 wurden mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet. 598 wechselten auf Dienststellen außerhalb des direkten Landesdienstes. Von den insgesamt 5000 aktuell im Pool registrierten Kräften seien 1020 dauerkrank, in Altersteilzeit oder in längerfristiger Qualifizierung.

Dennoch ist der Stellenpool politisch schon immer stark umstritten. Zum einen wird kritisiert, dass die Arbeitskräfte im Pool nicht ausreichend geschult würden. Zum anderen gab es trotz Stellenpools in der Vergangenheit immer wieder Personalengpässe, etwa bei den Ordnungsämtern, zumal dem aussortierten Personal oft die Motivation für neue Tätigkeiten fehlt.

Az: BVerwG 2 C 3.07 und 2 C 8.07

Quelle: Internet

Hausdurchsuchung wegen Bundestrojaner

Mittwoch, September 17th, 2008

Bedingt abhörbereit

Hat Bayern den Bundestrojaner bereits illegal eingesetzt? Die Piratenpartei hatte einen Brief veröffentlicht, der das nahelegt. Jetzt durchsuchte die Polizei die Wohnung des Pressesprechers.

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Was kostet es, einen Bundestrojaner auf den Computer eines Verdächtigen einzuschleusen? Zumindest die Preise der bayerischen Variante sind bekannt. Im Januar 2008 veröffentlichte die Piratenpartei auf ihrer Website ein Schreiben des bayerischen Justizministeriums.

Darin teilen die Beamten den Generalstaatsanwälten in München, Nürnberg und Bamberg unter anderem mit, dass die umstrittene Schnüffelsoftware bereits für 3500 Euro im Monat einsatzbereit sei. Der Brief ist der Piratenpartei nach deren Angaben von einem Informanten zugespielt worden.

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Die Veröffentlichung des Schreibens hatte für die kleine Partei, die sich für einen freien Wissensaustausch, für besseren Datenschutz und ein neues Urheberrecht einsetzt, schwerwiegende Folgen. Vergangene Woche durchsuchten bayerische Beamte die Münchner Wohnung des Pressesprechers Ralph Hunderlach und beschlagnahmten dessen Computer, um die Identität des Informanten zu ermitteln.

Die Münchner Staatsanwaltschaft begründet den Durchsuchungsbeschluss damit, dass mit der Veröffentlichung des vertraulichen Schreibens das Dienstgeheimnis verletzt und die Arbeit der Ermittlungsbehörden behindert worden sei.

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Umstrittene Spionagesoftware
Das Schriftstück des Justizministeriums, dass die Piratenpartei ins Netz gestellt hatte, ist auf den Dezember 2007 datiert. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt der Einsatz eines Trojaners illegal. Erst im Juli 2008 hat der CSU-geführte bayerische Landtag ein Polizeigesetz beschlossen, dass das Ausspähen von Computern erlaubt.

Der Bund ist bislang noch nicht so weit.
Nachdem im Februar das Bundesverfassungsgericht das nordrhein-westfälische Gesetz zum Trojanereinsatz für verfassungswidrig erklärt hatte, berät der Innenausschuss derzeit noch das neue BKA-Gesetz, das Regelungen zur umstrittenen Verwendung der staatlichen Spionagesoftware enthalten soll.

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“Das Vorgehen der Münchner Staatsanwaltschaft kann man nur als Repression unserer politischen Arbeit verstehen”, sagt Jens Seipenbusch, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei. “Einige unserer Staatsdiener möchten den Überwachungsstaat wohl zu gerne ohne Wissen der Bevölkerung installieren.“ Die Münchner Staatsanwaltschaft will sich zur Hausdurchsuchung nicht äußern. “Zu laufenden Ermittlungsverfahren geben wir keine Stellungnahme ab”, sagt deren Sprecher, Oberstaatsanwalt Anton E. Winkler.

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Welche Folgen die polizeiliche Maßnahme der Staatsanwaltschaft für die Partei und ihren Informanten hat, ist somit noch unklar. Anders als Journalisten genießen Organisationen wie Parteien keinen Informantenschutz. Erst 2007, zur Cicero-Affäre, hatte das Bundesverfassungsgericht den Schutz der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit gestärkt: Durchsuchungen bei Journalisten sind dann unzulässig, wenn sie allein dazu dienen, die Identität eines Informanten zu ermitteln.

Das Monatsmagazin Cicero hatte 2005 einen Artikel veröffentlicht, der ausführlich aus einem Bericht des Bundeskriminalamtes zitiert. Daraufhin wurden die Potsdamer Redaktionsräume und die Wohnung des Autors des Artikels durchsucht, Datenträger sichergestellt und eine Kopie der Computerfestplatte angelegt.

Quelle: Internet

Innenpolitiker weit weg

Mittwoch, September 17th, 2008

Gespräche in Nordirland

Magdeburg. Innenpolitiker aus Sachsen-Anhalt sind gerade weit weg. Sie weilen in Nordirland. Hier einige Daten der Dienstreise.

Teilnehmer: Mitglieder des Innenausschusses (CDU, SPD, FDP, Linke), Innenminister Holger Hövelmann (SPD), Fraktionsmitarbeiter, Personenschützer – insgesamt 20 Damen und Herren

Reiseentfernung: Magdeburg – Belfast: 1187 Kilometer

Reisedauer: Sonnabend, 13. 9., bis Donnerstag, 18.9.

Kostenschätzung: 16 000 Euro für den Innenausschuss. Innenminister und Fraktionen zahlen extra.

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Ein wichtiger Reisegrund: Gespräche mit dem Ombudsmann der nordirischen Polizei Al Hutchinson. Er leitet die Beschwerdestelle, an die sich alle Bürger wenden, wenn es Ärger mit der Polizei gibt. Hövelmann will auch in Sachsen-Anhalt eine Beschwerdestelle einrichten.

Vorgeschichte: Al Hutchinson war am 9. Juni 2008 in Sachsen-Anhalt bei einer Podiumsdiskussion der Grünen. Ort: Magdeburg, Roncallihaus. Thema: Polizei-Beschwerdestelle. Eingeladen waren auch die Abgeordneten des Landtags sowie der Innenminister – erschienen war von ihnen niemand.

Quelle: Internet

Arbeitszeit - „41,1 Stunden sind familienfeindlich“

Montag, September 15th, 2008

Laut einer EU-Studie ist die Wochenarbeitszeit in kaum einem anderen Mitgliedsstaat länger als in Deutschland. Nun fordert der DGB zum Umdenken auf.

Sommer fordert eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit

“Der Trend zu immer längeren Arbeitszeiten muss umgekehrt werden. Immer längere Arbeitszeiten behindern den Beschäftigungsaufbau, sind familienfeindlich und gesundheitsschädlich“, sagte DGB-Chef Michael Sommer der Zeitung „Die Welt“ am Montag. Wenn die Arbeit auf mehrere Schultern verteilt werde, hätten auch mehr Menschen eine Chance auf einen Arbeitsplatz und ältere Beschäftigte die Möglichkeit, bis zur Rente durchzuhalten. Außerdem steige die Lebensqualität.

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„Ohne Mehrarbeit weniger Wohlstand“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wies diese Darstellung des DGB allerdings entschieden zurück. Die Behauptung, längere Arbeitszeiten behinderten den Beschäftigungsaufbau, sei falsch.

„Die Entwicklung am Arbeitsmarkt der vergangenen Jahre zeigt: Wo immer es möglich ist, haben die Unternehmen zusätzliche Mitarbeiter eingestellt“, sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt der AP. Die Unternehmen benötigten aber auch flexible Arbeitszeiten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und den Mangel an Fachkräften auszugleichen.“

„Ohne Mehrarbeit unserer Fachkräfte würde kein Arbeitsplatz zusätzlich besetzt, die Wirtschaft könnte vielmehr Aufträge nicht abwickeln“, sagte Hundt. Die Folge wäre weniger Wohlstand für alle. Hintergrund der Äußerungen Sommers ist dem Blatt zufolge eine Studie der EU-Agentur zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im Auftrag der 27 Mitgliedsstaaten, wonach die tatsächliche Wochenarbeitszeit in Deutschland bei 41,1 Stunden liegt – das sind 3,3 Stunden mehr als 2003.

Deutschland belegt danach im europäischen Vergleich einen Spitzenplatz. Nur die Arbeitnehmer in Bulgarien (41,7 Wochenstunden), Großbritannien (41,4) und Tschechien (41,2) arbeiten länger. Der Studie zufolge arbeiten die Arbeitnehmer in Deutschland deutlich mehr als in den Tarifverträgen vereinbart, wie die Zeitung schrieb.

Die in den Tarifverträgen festgelegte Wochenarbeitszeit liegt in Deutschland bei 37,6 Stunden. Viele Beschäftigte müssen aber Überstunden machen, außerdem haben immer weniger Unternehmen eine Tarifbindung.

Quelle: Internet

BKA-Gesetz - “Teilweise verfassungswidrig”

Montag, September 15th, 2008

Im Innenausschuss gehen Experten mit dem Entwurf des BKA-Gesetzes hart ins Gericht. Es greife zu weit in Grundrechte ein.

Die Bundesregierung aber bleibt stur
Es ist wohl die letzte Chance, noch etwas an dem umstrittenen BKA-Gesetz zu revidieren: Der Innenausschuss des Bundestages hatte BKA-Präsident Jörg Ziercke, den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und sieben Rechtsexperten geladen, um über die geplanten Antiterrorbefugnisse des Bundeskriminalamtes zu diskutieren.

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Die mehrstündige Anhörung lässt sich kurz zusammenfassen: BKA-Chef Ziercke glaubt, die Gefahr durch den Terror sei groß und gewachsen, seine Behörde als oberstes Sicherheitsorgan brauche deshalb dringend zusätzliche Kompetenzen.

Die Rechtswissenschaftler dagegen erwiderten: Mag sein, aber nicht so. Ihr Fazit: Der Gesetzentwurf von Innen- und Justizministerium sei unübersichtlich, nicht “normenklar”, also uneindeutig und in Teilen – so zumindest die überwiegende Meinung der Fachleute – verfassungswidrig. Er werde die Sicherheitsarchitektur des Landes, die Arbeit der Polizei und das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat verändern.

Die Bundesregierung möchte, dass das Bundeskriminalamt bei Terrorverdacht künftig von sich aus aktiv werden kann, um mit neuen, eingreifenden Mitteln Gefahren schon im Vorfeld abzuwehren, bevor es zu Anschlägen kommt. Bereits der Sinn dieses Ansatzes aber wurde in der Anhörung bezweifelt. “Warum eigentlich soll eine Oberbehörde operative Kompetenzen haben?”, fragte Christoph Möllers, Professor für Staats- und Verfassungsrecht von der Universität Göttingen. Immerhin sehe die deutsche Sicherheitsstruktur vor, dass dies Aufgabe der Länder sei. Für ihn zeige sich dahinter eine unausgesprochene Tendenz: “Wir geben allen Behörden, die wir haben, alle Kompetenzen, die wir kennen.”

Ändern jedoch lässt sich an der Grundidee aufgrund der Föderalismusreform wohl nichts mehr. Danach ist jetzt das BKA für die Terrorbekämpfung zuständig, nicht mehr die Länderpolizeibehörden. Die übrigen Experten bezogen daher ihre Kritik auf einzelne Teile des Gesetzentwurfs.

Im Kreuzfeuer standen vor allem der mangelnde Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensführung, die unklaren Verantwortlichkeiten und der zweifelhafte Umgang mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

“Die Vorschrift zur Onlinedurchsuchung etwa enthält keine gesetzlichen Vorkehrungen, dass das BKA nicht in die falschen Computer eindringt. Der Gesetzgeber nimmt damit in Kauf, dass die Ermittler unbescholtene Bürger ausforschen”, erklärte der Anwalt und Bürgerrechtler Fredrik Roggan. “Der Gesetzentwurf lässt einen ernsthaften Schutz der Privatsphäre vermissen”, bei der Onlinedurchsuchung werde er gar “de facto abgeschafft”.

Der Frankfurter Rechtsprofessor und ehemalige BND-Chef Hansjörg Geiger meinte, dem Entwurf sei zwar das Bemühen anzusehen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil zur Onlinedurchsuchung zu berücksichtigen. Allerdings ignoriere die Bundesregierung “den Geist der Verfassung”. Das sogenannte Richterband beispielsweise – eigentlich als Schutz gedacht – sei an sich schon ein Verstoß gegen den Kernbereich.

Nach dieser Vorschrift soll ein Richter entscheiden, welche der etwa von Computerfestplatten Verdächtiger abgefischten Daten an die Ermittler weitergegeben werden dürfen.

Der frühere Chef des Bundesnachrichtendienstes schrieb in seiner Stellungnahme ferner, der Entwurf berge die Gefahr einer “Rundumüberwachung”, sollten mehrere der möglichen Instrumente gegen jemanden angewandt werden. Und das könne auch schnell geschehen, wenn Polizisten von Bund und Ländern und Geheimdienstler ohne Wissen voneinander am gleichen Fall arbeiteten. Nach Geigers Meinung ist das gut möglich. Denn die Verantwortlichkeiten und Informationspflichten seien nicht klar genug geregelt.

Geiger sorgt sich außerdem, dass das Trennungsgebot des Grundgesetzes ausgehöhlt wird, wenn die Polizei geheimdienstliche Möglichkeiten erhält. Wie andere der Experten auch ist er der Meinung, dass es gefährlich ist, einer so “schlagkräftigen, personell und sächlich bestens ausgestatteten polizeilichen Großbehörde” wie dem BKA so viel Spielraum zu geben, selbst wenn sich viele der vorgesehenen Eingriffsbefugnisse auch in einigen Polizeigesetzen finden.

Das fürchtet auch Christoph Gusy, Rechtsprofessor von der Universität Bielefeld. In seinem Gutachten wendet er ein, dass die Länderpolizeien aus Personal- und Geldmangel längst nicht alle Kompetenzen ausschöpfen könnten. Beim BKA jedoch werde das anders sein. Außerdem gehe der Entwurf in einigen Punkten wie der Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts etwa für Journalisten und des Vertrauensschutzes der Presse zu weit. Ein Punkt, an dem auch die Journalistengewerkschaften heftige Kritik üben.

So oder ähnlich klang der Tenor fast aller Einschätzungen des Experten: Sind die neuen Instrumente wirklich notwendig? Hat das BKA nicht auch andere Möglichkeiten der Gefahrenabwehr, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar fragte. Und wenn nicht, müssen die Befugnisse unbedingt so hart an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit formuliert werden?

Die Bundesregierung allerdings scheint nicht gewillt zu sein, Abstriche an ihren Plänen zu machen. Nirgends sei schließlich festgelegt, dass man die von Karlsruhe gezogenen Grenzen nicht ausschöpfen könne, sagte der Staatssekretär im Innenministerium, Peter Altmaier, am Rande der Anhörung. Ergo wird die Große Koalition sie ausschöpfen, was immer Experten dazu sagen. Es sei denn, Karlsruhe schreitet noch einmal ein.

Quelle: Internet

Kindesmissbrauch - Härtere Strafen für Sex-Täter

Montag, September 15th, 2008

Das Vergehen soll künftig als Verbrechen eingestuft werden

Magdeburg. Sexuelle Vergehen an Kindern sollten nach Meinung von Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) härter bestraft werden. “Sexueller Missbrauch hat schwerste und jahrelange Folgen für die Kinder.

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Gerade bei Taten im sozialen Nahraum wird Urvertrauen zerstört”, sagte die Ministerin am Wochenende in Magdeburg und forderte eine ernsthafte Debatte über eine Gesetzesverschärfung. Die meisten Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern seien juristisch bloße Vergehen, die durch Strafbefehl erledigt werden könnten.

“Während Raub in jedem Fall als Verbrechen bestraft wird, gilt das für Vergehen an Kindern nicht. Da stimmen die Relationen nicht”, sagte Kolb. Die Ministerin knüpfte mit ihrer Forderung an einen Vorstoß Bayerns an. Ziel der bayerischen Initiative ist es, dass sogenannte Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht als Vergehen, sondern als Verbrechen eingestuft und damit härter bestraft werden müssen.

Als solche Missbrauchs-Grundfälle gelten alle Taten, bei denen es keine erschwerenden Begleitumstände wie besonders schwerwiegende Erniedrigungen oder Drohungen gegen das misshandelte Kind gebe.

Bei sexuellem Missbrauch von Kindern gilt nach Angaben des Magdeburger Justizministeriums zurzeit eine Mindeststrafe von sechs Monaten. Das Gericht kann das Verfahren wegen geringer Schuld einstellen oder per Strafbefehl erledigen. Das sei bei Verbrechen, für die eine Mindeststrafe von einem Jahr gelte, nicht möglich.

Die Deutsche Kinderhilfe begrüße den Vorstoß Kolbs und hofft auf eine “große Koalition der Vernunft”, sagte der Vorsitzende der Organisation, Georg Ehrmann. Die geforderte Strafrechtsverschärfung sei “längst überfällig”. Endlich äußere sich mit Kolb eine SPD-Politikerin zu der Problematik und greife dieses Thema auf. “Ich hoffe sehr, dass sie ihre Kollegin im Bund, Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), überzeugen kann”, fügte Ehrmann hinzu. Derzeit gebe es in der deutschen Rechtsordnung eine erhebliche “Schieflage”. “Denn Eigentumsdelikte stehen unter deutlich höheren Strafandrohungen als Delikte, in denen Kinder Opfer sind”, sagte der Verbandsvorsitzende.

Ehrmann forderte Bayerns Landesregierung auf, es nicht nur bei Ankündigungen unmittelbar vor der Landtagswahl zu belassen. Bayerns Kabinett hatte die Bundesratsinitiative damit begründet, dass im Koalitionsvertrag eine Gesamtreform des Sexualstrafrechts vereinbart wurde, es im Bund aber bisher keine Entwicklung gegeben habe.

Quelle: Internet

Heimliche Online-Überwachungen gehen zu weit

Montag, September 15th, 2008

Datenschutzbeauftragter kritisiert geplante BKA-Befugnisse - Anhörung im Innenausschuss

Berlin. Vor der am Montag stattfindenden Anhörung zum BKA-Gesetz im Bundestagsinnenausschuss kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die geplanten Ermittlungsbefugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA).

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«Je mehr im Vorfeld eines Verdachts Menschen überprüft werden, umso mehr Kontakt-und Begleitpersonen ins Blickfeld geraten, umso mehr Daten werden registriert», sagte Schaar der «Berliner Zeitung» (Montagausgabe) laut Vorabbericht. Das sei eine grundlegende Gefahr.

Schaar sagte, ihm gingen die heimlichen Überwachungen zu weit, die dem BKA ermöglichte werden sollen. «Der Kernbereich der Privatsphäre wird nicht ausreichend geschützt», beklagte er. Er verwies auf strenge Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht.

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Schaar kritisierte außerdem, dass künftig das BKA und die Landeskriminalämter gleichzeitig ermitteln dürfen und zudem die Geheimdienste tätig seien. «Es wird zu parallelen Ermittlungen und damit zu parallelen Datenerhebungen kommen», sagte er. «Das ist keine sinnvolle Lösung.»

Dem niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) gehen dagegen die Befugnisse nicht weit genug. «Es ist eine klare Regelung nötig, damit BKA-Beamte auch heimlich die Wohnung betreten dürfen», sagte Schünemann der Zeitung. Dies gelte insbesondere für die technische Vorbereitung der heimlichen Online-Durchsuchung, aber auch bei anderen Ermittlungen. Schünemann lehnte Änderungswünsche der SPD ab. «Die Nachforderungen der SPD sind unverständlich, schließlich haben sich Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) geeinigt», sagte er.

Schünemann kündigte zudem an, die heimliche Online-Durchsuchung im Landespolizeigesetz zu verankern.

Quelle: Internet

LKA zur Wirtschaftskriminalität

Montag, September 15th, 2008

83 Millionen Euro Schaden

Magdeburg. Die Wirtschaftskriminalität in Sachsen-Anhalt nimmt zu. Im vergangenen Jahr entstand durch einschlägige Straftaten ein Schaden von 83 Millionen Euro, teilte das Landeskriminalamt ( LKA ) gestern in Magdeburg mit.

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Das waren 20 Millionen Euro mehr als im Jahr davor. Die Zahl der festgestellten Delikte stieg ebenfalls um ein Drittel auf 3479, gut 1100 Tatverdächtige wurden ermittelt. Die meisten Schäden – 29 Millionen Euro – entstanden laut LKA durch Insolvenzstraftaten. Es folgen Betrügereien mit Waren im Internet sowie mit Geldanlagen. Die Aufklärungsquote bei Fällen der Wirtschaftskriminalität liegt den Angaben zufolge bei 99, 3 Prozent.

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LKA-Direktor Jürgen Schmökel verwies darauf, dass es bei der Wirtschaftskriminalität eine hohe Dunkelziffer gibt. Häufi g würden solche Taten von den Opfern aus Scham nicht angezeigt. Die registrierten Fälle hätten an der Gesamtkriminalität mit 1, 6 Prozent zwar nur einen relativ geringen Anteil, allerdings seien 2007 durch sie 40 Prozent der von Kriminalität verursachten Vermögensschäden entstanden. Daher stelle Wirtschaftskriminalität für Sachsen-Anhalt ein ernstes Problem dar.

Quelle: Internet