BKA-Gesetz - “Teilweise verfassungswidrig”
Im Innenausschuss gehen Experten mit dem Entwurf des BKA-Gesetzes hart ins Gericht. Es greife zu weit in Grundrechte ein.
Die Bundesregierung aber bleibt stur
Es ist wohl die letzte Chance, noch etwas an dem umstrittenen BKA-Gesetz zu revidieren: Der Innenausschuss des Bundestages hatte BKA-Präsident Jörg Ziercke, den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und sieben Rechtsexperten geladen, um über die geplanten Antiterrorbefugnisse des Bundeskriminalamtes zu diskutieren.
Die mehrstündige Anhörung lässt sich kurz zusammenfassen: BKA-Chef Ziercke glaubt, die Gefahr durch den Terror sei groß und gewachsen, seine Behörde als oberstes Sicherheitsorgan brauche deshalb dringend zusätzliche Kompetenzen.
Die Rechtswissenschaftler dagegen erwiderten: Mag sein, aber nicht so. Ihr Fazit: Der Gesetzentwurf von Innen- und Justizministerium sei unübersichtlich, nicht “normenklar”, also uneindeutig und in Teilen – so zumindest die überwiegende Meinung der Fachleute – verfassungswidrig. Er werde die Sicherheitsarchitektur des Landes, die Arbeit der Polizei und das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat verändern.
Die Bundesregierung möchte, dass das Bundeskriminalamt bei Terrorverdacht künftig von sich aus aktiv werden kann, um mit neuen, eingreifenden Mitteln Gefahren schon im Vorfeld abzuwehren, bevor es zu Anschlägen kommt. Bereits der Sinn dieses Ansatzes aber wurde in der Anhörung bezweifelt. “Warum eigentlich soll eine Oberbehörde operative Kompetenzen haben?”, fragte Christoph Möllers, Professor für Staats- und Verfassungsrecht von der Universität Göttingen. Immerhin sehe die deutsche Sicherheitsstruktur vor, dass dies Aufgabe der Länder sei. Für ihn zeige sich dahinter eine unausgesprochene Tendenz: “Wir geben allen Behörden, die wir haben, alle Kompetenzen, die wir kennen.”
Ändern jedoch lässt sich an der Grundidee aufgrund der Föderalismusreform wohl nichts mehr. Danach ist jetzt das BKA für die Terrorbekämpfung zuständig, nicht mehr die Länderpolizeibehörden. Die übrigen Experten bezogen daher ihre Kritik auf einzelne Teile des Gesetzentwurfs.
Im Kreuzfeuer standen vor allem der mangelnde Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensführung, die unklaren Verantwortlichkeiten und der zweifelhafte Umgang mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.
“Die Vorschrift zur Onlinedurchsuchung etwa enthält keine gesetzlichen Vorkehrungen, dass das BKA nicht in die falschen Computer eindringt. Der Gesetzgeber nimmt damit in Kauf, dass die Ermittler unbescholtene Bürger ausforschen”, erklärte der Anwalt und Bürgerrechtler Fredrik Roggan. “Der Gesetzentwurf lässt einen ernsthaften Schutz der Privatsphäre vermissen”, bei der Onlinedurchsuchung werde er gar “de facto abgeschafft”.
Der Frankfurter Rechtsprofessor und ehemalige BND-Chef Hansjörg Geiger meinte, dem Entwurf sei zwar das Bemühen anzusehen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil zur Onlinedurchsuchung zu berücksichtigen. Allerdings ignoriere die Bundesregierung “den Geist der Verfassung”. Das sogenannte Richterband beispielsweise – eigentlich als Schutz gedacht – sei an sich schon ein Verstoß gegen den Kernbereich.
Nach dieser Vorschrift soll ein Richter entscheiden, welche der etwa von Computerfestplatten Verdächtiger abgefischten Daten an die Ermittler weitergegeben werden dürfen.
Der frühere Chef des Bundesnachrichtendienstes schrieb in seiner Stellungnahme ferner, der Entwurf berge die Gefahr einer “Rundumüberwachung”, sollten mehrere der möglichen Instrumente gegen jemanden angewandt werden. Und das könne auch schnell geschehen, wenn Polizisten von Bund und Ländern und Geheimdienstler ohne Wissen voneinander am gleichen Fall arbeiteten. Nach Geigers Meinung ist das gut möglich. Denn die Verantwortlichkeiten und Informationspflichten seien nicht klar genug geregelt.
Geiger sorgt sich außerdem, dass das Trennungsgebot des Grundgesetzes ausgehöhlt wird, wenn die Polizei geheimdienstliche Möglichkeiten erhält. Wie andere der Experten auch ist er der Meinung, dass es gefährlich ist, einer so “schlagkräftigen, personell und sächlich bestens ausgestatteten polizeilichen Großbehörde” wie dem BKA so viel Spielraum zu geben, selbst wenn sich viele der vorgesehenen Eingriffsbefugnisse auch in einigen Polizeigesetzen finden.
Das fürchtet auch Christoph Gusy, Rechtsprofessor von der Universität Bielefeld. In seinem Gutachten wendet er ein, dass die Länderpolizeien aus Personal- und Geldmangel längst nicht alle Kompetenzen ausschöpfen könnten. Beim BKA jedoch werde das anders sein. Außerdem gehe der Entwurf in einigen Punkten wie der Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts etwa für Journalisten und des Vertrauensschutzes der Presse zu weit. Ein Punkt, an dem auch die Journalistengewerkschaften heftige Kritik üben.
So oder ähnlich klang der Tenor fast aller Einschätzungen des Experten: Sind die neuen Instrumente wirklich notwendig? Hat das BKA nicht auch andere Möglichkeiten der Gefahrenabwehr, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar fragte. Und wenn nicht, müssen die Befugnisse unbedingt so hart an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit formuliert werden?
Die Bundesregierung allerdings scheint nicht gewillt zu sein, Abstriche an ihren Plänen zu machen. Nirgends sei schließlich festgelegt, dass man die von Karlsruhe gezogenen Grenzen nicht ausschöpfen könne, sagte der Staatssekretär im Innenministerium, Peter Altmaier, am Rande der Anhörung. Ergo wird die Große Koalition sie ausschöpfen, was immer Experten dazu sagen. Es sei denn, Karlsruhe schreitet noch einmal ein.
Quelle: Internet

September 15th, 2008 at 21:15
Expertenanhörung im Bundestag
Staatsrechtler geben Okay für BKA-Gesetz
Die Online-Durchsuchung von privaten Computern stieß bei Staatsrechtlern während einer Anhörung zum umstrittenen BKA-Gesetz auf keine wesentlichen Bedenken
In einer Anhörung zum BKA-Gesetz haben Staatsrechtler den Gesetzentwurf als verfassungskonform bewertet. Selbst die umstrittenen Passagen zur Online-Durchsuchung von privaten Computern und zur Video-Überwachung stießen auf keine wesentlichen Bedenken. Die Opposition will trotzdem bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
In einer Expertenanhörung des Bundestags hat eine Mehrheit der geladenen Staatsrechtler die umstrittene Online-Durchsuchung als verfassungskonform bewertet. Auch andere Regelungen aus dem Gesetz zur Ausweitung der BKA-Kompetenzen wie die zur Videoüberwachung von Wohnungen stießen kaum auf wesentliche Bedenken.
Allerdings gab es Kritik an “Parallelzuständigen” zwischen den Polizeien in Bund und Ländern. Die Opposition blieb bei der Ablehnung des BKA-Gesetzes. Unionspolitiker sahen dagegen die Kritik an dem Regelwerk durch die Expertenanhörung widerlegt.
Der Bundestag hatte mit dem BKA-Gesetz im Juni eine der größten Polizeireformen in der Geschichte der Bundesrepublik auf den parlamentarischen Weg gebracht. Vorrangiges Ziel ist es, das Bundeskriminalamt im Kampf gegen den internationalen Terrorismus schlagkräftiger zu machen. Die Behörde soll erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr erhalten.
Neben der Online-Durchsuchung privater Computer ermöglicht die Reform auch die akustische und optische Videoüberwachung von Wohnungen. Ziel der Koalition ist es, den Gesetzentwurf im Spätherbst zu verabschieden.
Die SPD ist allerdings mit einer langen Liste von Änderungswünschen in die parlamentarischen Beratungen gegangen. Die Opposition lehnte das Gesetz geschlossen ab.
Der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) hat bereits angekündigt vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, falls der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nicht geändert wird.
“Problematische Parallelzuständigkeiten”
Die Mehrzahl der vom Innenausschuss des Bundestags angehörten Juristen hatten allerdings keine wesentlichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Das geplante Gesetz zur Ausweitung der BKA-Kompetenzen enthalte “keine grundsätzliche Verschiebung des Koordinatensystems von Freiheit und Sicherheit zulasten der Freiheit”, erklärte etwa der Bielefelder Rechtswissenschaftler Christoph Gusy.
Der Passauer Verfassungsrechtler Dirk Heckmann vertrat die Auffassung, dass sowohl die Online-Durchsuchung als auch die Regelungen zur Wohnraumüberwachung “verfassungskonform ausgestaltet” sind. “Der Entwurf berücksichtigt die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die geforderten hohen Eingriffsschwellen wurden gesetzt”, erklärte er.
Auch der Bayreuther Rechtswissenschaftler Markus Möstl nannte die Regelungen für die Online-Durchsuchung einwandfrei. Dagegen kritisierte der Berliner Staatsrechtler Martin Kutscha “problematische Parallelzuständigkeiten” von Bundes- und Landeskriminalämtern.
Das BKA werde “durch die Zuweisung zahlreicher neuer Eingriffsbefugnisse zu einer Art deutschem FBI umgewandelt, das in Konkurrenz zu den Polizeien der Länder weit im Vorfeld von Rechtsgutverletzungen agieren kann”.
Datenschutzbeauftragter kritisiert den Entwurf
Kritik an dem Gesetzentwurf kam auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Die Regelungen würden “erhebliche datenschutzrechtliche Fragen” aufwerfen, erklärte er. BKA-Chef Jörg Ziercke betonte dagegen unter Hinweis auf die Anschlagsgefahr in Deutschland, dass neue Kompetenzen für seine Behörden unabdingbar seien. “Um die Aufgabe der Gefahrenabwehr effektiv wahrnehmen zu können, benötigt das Bundeskriminalamt die Ermächtigungsgrundlagen, die in den Ländern seit Jahrzehnten praktizierter und bewährter Standard sind”, erklärte er.
Artikel vom 15. September 2008
http://www.stern.de/politik/deutschland/639192.html