Kindesmissbrauch - Härtere Strafen für Sex-Täter

Das Vergehen soll künftig als Verbrechen eingestuft werden

Magdeburg. Sexuelle Vergehen an Kindern sollten nach Meinung von Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) härter bestraft werden. “Sexueller Missbrauch hat schwerste und jahrelange Folgen für die Kinder.

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Gerade bei Taten im sozialen Nahraum wird Urvertrauen zerstört”, sagte die Ministerin am Wochenende in Magdeburg und forderte eine ernsthafte Debatte über eine Gesetzesverschärfung. Die meisten Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern seien juristisch bloße Vergehen, die durch Strafbefehl erledigt werden könnten.

“Während Raub in jedem Fall als Verbrechen bestraft wird, gilt das für Vergehen an Kindern nicht. Da stimmen die Relationen nicht”, sagte Kolb. Die Ministerin knüpfte mit ihrer Forderung an einen Vorstoß Bayerns an. Ziel der bayerischen Initiative ist es, dass sogenannte Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht als Vergehen, sondern als Verbrechen eingestuft und damit härter bestraft werden müssen.

Als solche Missbrauchs-Grundfälle gelten alle Taten, bei denen es keine erschwerenden Begleitumstände wie besonders schwerwiegende Erniedrigungen oder Drohungen gegen das misshandelte Kind gebe.

Bei sexuellem Missbrauch von Kindern gilt nach Angaben des Magdeburger Justizministeriums zurzeit eine Mindeststrafe von sechs Monaten. Das Gericht kann das Verfahren wegen geringer Schuld einstellen oder per Strafbefehl erledigen. Das sei bei Verbrechen, für die eine Mindeststrafe von einem Jahr gelte, nicht möglich.

Die Deutsche Kinderhilfe begrüße den Vorstoß Kolbs und hofft auf eine “große Koalition der Vernunft”, sagte der Vorsitzende der Organisation, Georg Ehrmann. Die geforderte Strafrechtsverschärfung sei “längst überfällig”. Endlich äußere sich mit Kolb eine SPD-Politikerin zu der Problematik und greife dieses Thema auf. “Ich hoffe sehr, dass sie ihre Kollegin im Bund, Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), überzeugen kann”, fügte Ehrmann hinzu. Derzeit gebe es in der deutschen Rechtsordnung eine erhebliche “Schieflage”. “Denn Eigentumsdelikte stehen unter deutlich höheren Strafandrohungen als Delikte, in denen Kinder Opfer sind”, sagte der Verbandsvorsitzende.

Ehrmann forderte Bayerns Landesregierung auf, es nicht nur bei Ankündigungen unmittelbar vor der Landtagswahl zu belassen. Bayerns Kabinett hatte die Bundesratsinitiative damit begründet, dass im Koalitionsvertrag eine Gesamtreform des Sexualstrafrechts vereinbart wurde, es im Bund aber bisher keine Entwicklung gegeben habe.

Quelle: Internet

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