Amtsgericht räumt Überwachung eines Angestellten ein

Mitarbeiter sollte durch Videotechnik ein Arbeitszeitvergehen nachgewiesen werden

MAGDEBURG. Mehrere Tage nach der Kritik des Datenschutzbeauftragten an der Videoüberwachung am Magdeburger Justizzentrum hat das dortige Amtsgericht die gezielte Beobachtung zumindest eines Beschäftigten eingeräumt.

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In mindestens einem Fall sei Videotechnik durch einen Vorgesetzten benutzt worden, um einem Mitarbeiter ein Arbeitszeitvergehen nachzuweisen, teilte Justizstaatssekretär Burkhard Lischka (SPD) am Freitag in Magdeburg mit. Zwei Bilder seien dazu abgespeichert worden.

Bisher habe das Amtsgericht als für die Hausverwaltung zuständige Behörde behauptet, es habe keine Datenauswertung gegeben, fügte Lischka hinzu. Bei der Befragung von Beteiligten am Freitag habe sich herausgestellt, dass die bisherigen Angaben über die Nutzung von Videotechnik unvollständig und teilweise falsch gewesen seien.

«Wir werden die Vorfälle lückenlos aufklären und die notwendigen disziplinarrechtlichen Schritte einleiten», sagte Lischka nach Angaben seines Ministeriums weiter. «Nach derzeitigem Sachstand ist vollkommen unverständlich, mit welcher Sorglosigkeit mit sensiblen Daten umgegangen worden ist. Alle Verstöße gegen den Datenschutz müssen unverzüglich aufgedeckt werden. Fehlverhalten und Verantwortlichkeiten in der Vergangenheit sind zu klären. Das ist die Justiz ihrem Ansehen und der Öffentlichkeit schuldig.»

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Der Landes-Datenschutzbeauftragte Harald von Bose hatte die aus Sicherheitsgründen praktizierte Videoüberwachung an dem Gebäude in der Magdeburger Innenstadt, in dem Gerichte und Staatsanwaltschaft untergebracht sind, Anfang der Woche als gesetzwidrig und unverhältnismäßig kritisiert. Daraufhin wurden die Kameras laut Justizministerium neu eingestellt, so dass sie im Außenbereich nicht mehr so viel erfassen. Zudem wurde die Möglichkeit unterbunden, Geräusche aufzuzeichnen. Aufnahmen dürfen nunmehr noch drei Tage gespeichert werden, zuletzt waren sie laut von Bose teils mehrere Wochen aufbewahrt worden.

Um die Vorgänge zu untersuchen, leitete das Justizministerium am Freitag ein sogenanntes Verwaltungs-Ermittlungsverfahren ein. Damit soll geklärt werden, warum Kameras angeschafft wurden, die auch die Aufzeichnung von Gesprächen ermöglichen. Zudem gehe es um die Frage, in welchem Ausmaß ein persönliches Verschulden einzelner Mitarbeiter des Justizzentrums vorliegt, sagte Lischka. Mit der Untersuchung wurde das Amtsgericht Magdeburg beauftragt. Bis zur Sondersitzung des Rechtsausschusses des Landtages, der am Donnerstag über das Thema beraten will, werde ein Zwischenbericht vorliegen.

Quelle: Internet

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