Land darf Beamte nicht in Stellenpool abschieben

Gerichtsentscheid

Berlin. Der Berliner Senat hat vor Gericht einen herben Rückschlag erlitten. Sein wichtigstes Instrument zum Stellenabbau, die Versetzung von Mitarbeitern der Verwaltung in einen Stellenpool ist – zumindest was Beamte angeht – verfassungswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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Beamte in Berliner Ämtern dürfen nach einem Wegfall ihrer Posten nicht in einen „Stellenpool“ abgeschoben werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Versetzung sei verfassungswidrig. Beamten müsse ein ihrem Status entsprechendes Amt übertragen werden. Im „Stellenpool“ waren sie jedoch „geparkt“ und wie Leiharbeiter zu verschiedenen Dienststellen abgeordnet oder – wenn es gar nichts für sie zu tun gab - umgeschult worden. In den beiden jetzt entschiedenen Fällen waren zudem die Mitbestimmungsrechte des Personalrats verletzt worden.

Die Entscheidung bedeutet einen Rückschlag für Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) und sein Konzept zum Stellenabbau in der Verwaltung. Anfang des Jahres hatte er dem Stellenpool des Landes noch ein langes Leben vorausgesagt. Das zentrale Personalüberhangmanagement (ZeP) werde mindestens noch bis 2014/2015 arbeiten, sagte er bei der Vorstellung der Jahresbilanz 2007 des ZeP.

Er nannte Stellenpool ein innovatives Instrument der Personalwirtschaft.

Von 19.000 Vollzeitstellen, die seit Gründung der neuen Behörde 2004 abgebaut wurden, waren bis Ende Januar 9100 Dienstkräfte in den Pool versetzt worden. 2007 hatten Sarrazin zufolge erstmals mehr Mitarbeiter den Pool verlassen als neue dorthin versetzt wurden. 1354 kamen neu hinzu, die Hälfte davon aus Bezirksämtern, ein Viertel aus den Senatsverwaltungen und ein weiteres Viertel aus Kita-Eigenbetrieben. 2090 Personen konnten dauerhaft vermittelt werden. 1069 gelangten auf feste Stellen in der Berliner Verwaltung, 226 wurden mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet. 598 wechselten auf Dienststellen außerhalb des direkten Landesdienstes. Von den insgesamt 5000 aktuell im Pool registrierten Kräften seien 1020 dauerkrank, in Altersteilzeit oder in längerfristiger Qualifizierung.

Dennoch ist der Stellenpool politisch schon immer stark umstritten. Zum einen wird kritisiert, dass die Arbeitskräfte im Pool nicht ausreichend geschult würden. Zum anderen gab es trotz Stellenpools in der Vergangenheit immer wieder Personalengpässe, etwa bei den Ordnungsämtern, zumal dem aussortierten Personal oft die Motivation für neue Tätigkeiten fehlt.

Az: BVerwG 2 C 3.07 und 2 C 8.07

Quelle: Internet

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