Bundeswehreinsatz im Innern

DPolG: Wir brauchen keine „Reserve-Polizei“

Berlin. Die Einigung in der Großen Koalition auf eine Grundgesetzänderung, um die Bundeswehr zukünftig im Bedarfsfall im Landesinneren einzusetzen, stößt bei der Deutschen Polizeigewerkschaft auf scharfe Kritik.

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DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt äußerte in Berlin: „Wir werden uns den Wortlaut der Grundgesetzänderung genau anschauen, aber das was bisher bekannt ist und was führende Politiker vor allem der Unionsparteien schon seit Jahren fordern, ruft bei uns entschiedene Ablehnung hervor.

Die Union will unter dem Deckmantel „Terrorismusbekämpfung“ den Ausnahmefall zum Regelfall werden zu lassen. Damit sucht sie eine billige Lösung, um den seit Jahren betriebenen Personalabbau bei der Polizei – vor allem in den Unionsgeführten Bundesländern – zu kaschieren.

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Ländern, die in der Vergangenheit ohne Sinn und Verstand Stellen bei der Polizei gestrichen haben, fällt ihre eigene Personalpolitik nun auf die Füße. Die ersten Absagen von Fußballspielen in den Regionalligen sind Beweis dafür, dass das Personal bei der Polizei zum Schutz solcher Spektakel nicht mehr ausreicht.

Die Politiker, die die Bundeswehr als ‚Reservepolizei‘ aufbauen wollen, müssen wissen, dass Ausbildung, Ausstattung und Aufgaben von Polizei und Bundeswehr so unterschiedlich sind, dass eine Vermischung unverantwortlich wäre. Wer sie in einen Topf wirft, hat die Prinzipien unserer Verfassung nicht verstanden.

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Schon jetzt darf die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe - Artikel 35 GG - unterstützend tätig werden, wenn die Polizei nicht über die ausreichenden Mittel verfügt.

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Der Ausnahmefall des maritimen Küstenschutzes und des Einsatzes der Waffen der Marine innerhalb der Küstengewässer kann durch einfaches Bundesgesetz geregelt werden. Es muss bei dem Grundsatz bleiben: Bundeswehr für die äußere Sicherheit, Polizei für die innere Sicherheit!“

Quelle: Internet

2 Responses to “Bundeswehreinsatz im Innern”

  1. admin Says:

    Schäuble will schießen lassen

    Durch eine Grundgesetzänderung will Innenminister Schäuble Terrorgefahr im Inland auch durch die Bundeswehr abwehren lassen. Die SPD spielt die Einigung herunter und gibt sich als Hüter der Gewaltentrennung. Strittig ist der Einsatz «militärischer Mittel».

    Eine Armee soll ihr Land verteidigen, wenn es ein Gegner überfällt. Das war auch Aufgabe der Bundeswehr – war es vor Ende des Kalten Krieges. Seither sind Bundeswehrsoldaten in Afghanistan unterwegs, am Horn von Afrika oder halfen bei der Wahl in Kongo.

    Feinde im eigenen Land sind eher klimatischer Natur: Treten in ganzen Regionen Flüsse über die Ufer oder schleudert ein Orkan Bäume auf Wohnsiedlungen, hilft die Bundeswehr auch mal mit der Muskelkraft tausender Soldaten und schwerem Gerät. DIe Soldaten durften eingreifen, wo sich Wasser mit Sandsäcken stoppen und Holz wieder wegräumen lässt. Gegen das Tun von Terroristen war das Militär jedoch bislang machtlos. Denn im Inland sorgt die Polizei für Ordnung. Sie ermittelte und stellte erfolgreich mehrere Terrorverdächtige, die im Falle der 2007 ausgehobenen Sauerland-Zelle, sogar schon mit dem Bombenbau begonnen hatten.

    Weil nun die Terrorgefahr als der neue Feind der Zivilisation gilt, will Deutschland seine Bundeswehr auch im Inland einsetzen dürfen. Doch bisher fehlte eine tragfähige Rechtsgrundlage. Das Luftsicherheitsgesetz von 2005, das den Abschuss in terroristischer Absicht entführter Passagierflugzeuge ermöglichte, kippte das Bundesverfassungsgericht. Die Menschenleben an Bord gegen die am Boden abzuwägen, widerspreche der Menschenwürde, argumentierten die Richter.

    Wohl bewusst, um die Aufregung gering zu halten, bediente sich die Große Koalition nicht des Grundgesetzabsatzes, der den Einsatz der Streitkräfte an sich regelt (siehe Kasten), sondern des Amtshilfe-Paragrafen. Der gestattet, dass das Militär die Landes- und Bundespolizei unterstützen darf, wenn diese überfordert ist. Nun soll die Bundeswehr auch zeigen dürfen, was sie eigentlich kann: Den Gebrauch von Waffen. Deshalb wollen Union und SPD nun das Grundgesetz ändern.

    Die Bundesregierung soll im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei «den Einsatz militärischer Mittel» der Bundeswehr anordnen können, wenn polizeiliche Mittel nicht ausreichen, erläutert das Bundesinnenministerium einen Änderungsentwurf, auf den sich Union und SPD einigten. Neben dem Innenministerium haben auch das Außenressort, das Justiz- und das Verteidigungsministerium mit an dem Entwurf getextet. Demnach kann der Bund künftig den Ländern Weisungen erteilen. Der zuständige Bundesminister soll Einsätze im Notfall auch schnell selbst anordnen können.

    Wird die Änderung Realität, werden Irrflüge wieder riskanter: Sofern Schützen und Befehlshaber sicher sind, dass ein in der Luft befindliches Flugzeug als Waffe genutzt werden soll und an Bord keine Unbeteiligten sitzen, steht einem Abschuss über deutschem Boden nichts entgegen. Denn in der notwendigen Abwägung zählen nur die Unschuldigen am Boden. Doch was ist mit Unbeteiligten im Flugzeug? In der Begründung zum Gesetzentwurf haben sich die Autoren viel Mühe gemacht: Einsätze gegen «unbeteiligte Dritte» sollen so erfolgen, dass sie «vor der Rechtsordnung Bestand haben», heißt es im Bundesinnenministerium.

    Außenminister Frank-Walter Steinmeier deutete am Montag zudem an, dass Deutschland mit der Grundgesetzänderung «wieder in den Rechtszustand vor dem Urteil» der Karlsruher Richter zurückfällt. Den übergesetzlichen Notstand zu erklären und mit den Terroristen auch Unschuldige abzuschießen, wäre demnach immer möglich. In einem solchen Fall des kalkulierten Rechtsbruchs tragen die Verantwortlichen die Konsequenzen, strafrechtlich ebenso wie etwaigen Schadenersatz. Minister träten vom Amt zurück.

    Während das CDU-geführte Innenressort sich am Ziel seiner Wünsche sieht, spielt die SPD die Einigung herunter. «Wir reden nur über Nothilfe», sagte SPD-Fraktionschef Peter Struck. «Es geht um den Beistand im Katastrophenfall, es geht nicht um die Militarisierung der deutschen Innenpolitik», ergänzte SPD-Generalsekretär Hubertus Heil. Im Mittelpunkt stünden nicht Schäubles Ziele, sondern um eine Klarstellung im Grundgesetz. Von militärischen Mitteln sprach keiner der beiden.

    Union und SPD können die Änderung mit ihrer Zweidrittelmehrheit durch den Bundestag bringen. Die Opposition kritisierte die koalitionäre Einigung scharf: «Schritt für Schritt wird das Trennungsgebot von Polizei und Militär aufgehoben», sagte die Abrüstungsexpertin der Linksfraktion, Inge Höger. Die sicherheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Birgit Homburger, forderte: «Die Bundeswehr darf nicht zur militärischen Hilfspolizei werden, die nach Gutdünken jederzeit im eigenen Land eingesetzt werden darf.» Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck meinte,

    Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sei «damit seinem alten Wunsch nach Aufbau einer Nationalgarde in der Bundesrepublik ein großes Stück näher gekommen».

    http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/1178357.html

  2. admin Says:

    Bundeswehreinsatz durchs Hintertürchen

    Wollte die Große Koalition dem Parlament etwas unterjubeln? Ohne die Oppositionsparteien zu informieren, einigten sich SPD und CDU darauf, die Bundeswehr künftig auch im Innern einzusetzen. Dafür aber muss das Grundgesetz geändert werden. FDP und Linke sind stinksauer.

    Eine Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren? Am Montagmorgen wusste niemand so recht Bescheid. Bei der Geschäftsstelle der CDU/CSU-Bundestagsfraktion? Achselzucken. Auch bei der SPD.

    Selbst im Innenministerium mussten sie erst einmal die Aktenlage prüfen. Sehr nebulös auch das, was die Nachrichtenagentur dpa nach der abendlichen Sitzung des Koalitionsausschusses meldete: “Die Spitzen von Union und SPD einigten sich auch darauf, die Bundeswehr auch innerhalb Deutschlands bei Notfällen einzusetzen. ‘Es wird eine Grundgesetzänderung geben’, kündigte (CDU/CSU-Fraktionschef) Volker Kauder an.” Wann soll die Bundeswehr nun eingesetzt werden? Wer entscheidet darüber?

    Als FDP-Chef Guido Westerwelle am späten Vormittag vor die Presse trat, wütete er gegen die Informationspolitik der Bundesregierung. Zuerst ging es um die Finanzkrise: “Dass die Bundeskanzlerin heute Parteitermine wahrnimmt, statt das Parlament zu informieren, ist in keinster Weise akzeptabel”. Auf den Beschluss zur Grundgesetzänderung angesprochen sagte er: “Der Bundestag wird wohl nicht mehr informiert. Die Senioren Union wird informiert. Das ist ein Ergebnis der großen Koalition, das wird von Wahl zu Wahl weiter abgestraft werden.” Und: “Wir haben leider keine handlungsfähige Regierung mehr.”

    Einsatz der Bundeswehr zur “Amtshilfe”

    Im Windschatten der Finanzkrise hatte der Koalitionsausschuss eine Einigung über eines der wohl umstrittensten Vorhaben im Bereich Innenpolitik erzielt. Artikel 35 des Grundgesetzes soll dahingehend geändert werden, dass die Bundesregierung im Rahmen der so genannten “Amtshilfe” neben Kräften des Bundesgrenzschutzes auch Bundeswehreinheiten “zur wirksamen Bekämpfung besonders schwerer Unglücksfälle” einsetzen darf, wie es am Mittag in einer Stellungnahme des Innenministeriums hieß.

    Einem Sprecher der CDU zufolge müssen dazu die Polizeibehörden aktiv werden. Sie stellen fest, ob Hilfe der Bundeswehr nötig ist. Dann berät das Kabinett darüber und beschließt selbständig den Einsatz. Ohne Anhörung des Parlaments. Unangetastet bleibt Artikel 87a der Verfassung, in dem die Zuständigkeitsbereiche der Bundeswehr geregelt werden - Innenminister Wolfgang Schäuble wollte auch dort Änderungen erwirken.

    “Eilkompetenz” für Minister geplant

    Inhaltlich gesehen ist diese Änderung also bei Weitem nicht so gravierend, wie es die Anti-Terror-Kämpfer in den großen Parteien gerne gehabt hätten. Und doch könnte es so etwas wie der “Fuß in der Tür” sein, ein erster Schritt auf dem Weg zu Gesetzesänderungen, die momentan noch nicht durchsetzbar sind. Fakt ist: Erstmals darf die Bundeswehr dann laut Verfassung “zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung” eingesetzt werden - wenn auch nur in den benannten Sonderfällen. Ein Meilenstein in der Geschichte der bundesdeutschen Armee.

    Zudem soll eine “Eilkompetenz” für die “zuständigen Minister” im Grundgesetz verankert werden. Eine Sprecherin des Innenministeriums erklärt das so: “Wenn ein Flugzeug sich der Frankfurter Skyline nähert, kann es sein, dass das Kabinett nicht mehr rechtzeitig zusammentreten kann. Dann darf auch der zuständige Bundesminister selbst entscheiden, bevor das Kabinett dann berät.” Ob für diesen Fall aber überhaupt eine Grundgesetzänderung nötig wäre - und wenn, dann mit besagter “Eilkompetenz” - darüber streiten sich die Experten.

    Ratlosigkeit beim Bundeswehrverband

    Die Linke tobte erwartungsgemäß. Die stellvertretende Parteivorsitzende Halina Wawzyniak sagte: “Mit der Einigung der Großen Koalition, den Artikel 35 des Grundgesetzes zu ändern, treten Union und SPD das Erbe des Parlamentarischen Rates mit Füßen. Während der Parlamentarische Rat vor 60 Jahren versucht hat, die Lehren aus der Zeit des Faschismus zu ziehen, fabuliert die Große Koalition heute von einer abstrakten Terrorismusgefahr und will die Bundeswehr im Inneren einsetzen.”

    Beim Bundeswehrverband herrschte am frühen Nachmittag noch Ratlosigkeit über die Pläne der Bundesregierung. Man müsse sich erst einlesen, hieß es, außerdem wolle sich der Vize-Verbandschef Ulrich Kirsch dazu noch nicht äußern. Eine Stellungnahme zu der geplanten Grundgesetzänderung wird für morgen erwartet.

    FDP muss im Bundesrat zustimmen

    Auch FPD-Chef Westerwelle wollte das Vorhaben nicht inhaltlich kommentieren. Weil er nicht informiert worden sei, könne er auch keine Einschätzung dazu abgeben, sagte er Vormittag. Und es klang äußerst verärgert. Wenn sich die Große Koalition damit mal nicht selbst ein Bein gestellt hat: Denn im Bundesrat ist sie auf die Mithilfe der Liberalen angewiesen. Nur so würde auch dort eine Zweidrittelmehrheit zustande kommen.

    http://www.stern.de/politik/deutschland/641354.html

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