Archive for Juli, 2009

Zentralisierung von EU-Fahndungsdatenbanken in der Kritik

Sonntag, Juli 12th, 2009

12.07.2009 15:51Uhr. Bei Datenschützern und EU-Parlamentariern regt sich Widerstand gegen das im Juni bekannt gegebene Vorhaben der EU-Kommission, eine “Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen” im Bereich innere Sicherheit aufzubauen.

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So fürchtet etwa Alexander Alvaro, Innenexperte der Liberalen im EU-Parlament, laut einem Bericht des Spiegel, dass mit der Initiative eine “gigantische Menge unterschiedlicher Daten” zentralisiert würde. Dies ergebe nur Sinn, wenn damit ausgefeilte Personenprofile erstellt werden sollten. Die Folge wären “amerikanische Verhältnisse” in Europa.

Der vor allem von etlichen Innenministern der EU-Mitgliedsstaaten einschließlich Wolfgang Schäuble (CDU) unterstützte Plan sieht vor, zunächst drei große Datensammelstellen zusammenzuführen. Neben dem Schengener Informationssystem (SIS) mit seinen allgemeinen Fahndungsdaten sollen von Anfang an das “Visa-Informationssystem” (VIS) und das “Eurodac”-Register integriert werden.

In den beiden Datenbanken werden biometrische Merkmale von Einreisenden aus Nicht-Mitgliedsstaaten beziehungsweise Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern gespeichert. Später soll der Zentralstelle das Management weiterer einschlägiger Datenbanken und IT-Großsysteme übertragen werden.

Die Kommission begründet ihren Vorstoß damit, dass der Betrieb derartiger Anlagen nicht zu ihren “Kernaufgaben” gehöre. Daher müsse eine Verwaltungsbehörde geschaffen werden, “die die Kontinuität und das Betriebsmanagement der Systeme sowie einen konstanten Datenfluss gewährleistet”. Durch “Nutzung von Synergien” könnten die Produktivität gesteigert und die Betriebskosten senken.

Die Kosten für das Betriebsmanagement der drei zunächst ins Visier genommenen Fahndungssysteme der geplanten Agentur, die wegen des komplexen EU-Rechts auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen errichtet werden müsste, beziffert die Brüsseler Behörde mit 113 Millionen Euro allein für den Zeitraum der ersten drei Jahre bis 2013.

Der Bundesrat hat unterdessen während seiner Marathonsitzung vor der Sommerpause am Freitag im Rahmen seiner zahlreichen Beschlüsse zu Sicherheits- und Datenschutzgesetzen auch die neuen Anti-Terror-Paragraphen abgesegnet. Mit dem zuvor vom Bundestag Ende Mai verabschiedeten Gesetz sollen unter anderem die gezielte Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen über das Internet und der vorsätzliche Besuch von Terrorcamps kriminalisiert werden.

Das Gesetz sieht auch vor, die neuen Strafvorschriften durch eine Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung, des großen Lauschangriffs, der Wohnungsdurchsuchung bei “anderen Personen” sowie die Einrichtung von Kontrollstellen zu begleiten. Darüber hinaus soll der dringende Tatverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat einen Haftgrund begründen und die Vermögensbeschlagnahme ermöglichen können. Um beispielsweise nicht schon neugierige Surfer in die Bredouille zu bringen, sind die neuen Paragraphen 89a und b sowie 91 Strafgesetzbuch (StGB) an eine einschränkende Klausel geknüpft. Ihr zufolge muss ein Täter den Vorsatz haben, eine der erfassten Straftaten zu begehen. Die Opposition warnt trotzdem vor der Einführung eines Gesinnungsstrafrechts.

(Stefan Krempl) /(anw[6]/c’t)

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Ausweitung der Web-Sperren auf Hasspropaganda gefordert

Sonntag, Juli 12th, 2009

09.07.2009 13:55 Uhr. Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, hat sich für eine Blockade auch von Hassseiten mithilfe der geplanten staatlichen Filterliste ausgesprochen. Natürlich müssten entsprechende rechtsextremistische Inhalte im Web in die inzwischen gesetzlich verankerten Sperrbemühungen des Bundeskriminalamts (BKA) gegen Kinderpornographie mit aufgenommen werden, erklärte Rose am Rand einer Konferenz gegen die Verbreitung von Hass im Internet am heutigen Donnerstag gegenüber heise online.

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Die Sperrung von Hass-Seiten könne nicht in einem Wort genannt werden mit Filtertätigkeiten von Diktaturen, politische Meinungen aus dem Netz zu nehmen.
Prinzipiell trete seine Vereinigung gegen Zensur ein, hatte Rose zuvor auf dem Podium betont. Die Freiheit der Information im Internet diene schließlich auch dem Schutz von Minderheiten. Sinti und Roma würden aber in immer schlimmeren Maße bedroht und mit rassistischer Propaganda diffamiert. Dies stelle eine Gefahr für den Rechtsstaat dar. Viele Internetseiten erinnerten an den “Stürmer” in der Zeit des Nationalsozialismus. Musik der Gruppe “Landser” etwa werde tausendfach über Videoportale wie YouTube verbreitet, obwohl diese hierzulande als kriminelle Vereinigung verurteilt worden sei. Nach dem Herunternehmen entsprechender Clips, würden diese teils nur wieder eingestellt unter der Bezeichnung: “Netzwerk gegen Zensur”. Ein strafrechtliches Vorgehen gegen dieses Treiben sei kaum möglich. Es sei daher unbedingt nötig, “neue Mittel und Wege” zur Bekämpfung von Hassseiten zu finden.

Neben einer Vereinbarung zu Sperren mit der Internetindustrie machte sich Rose für die Einrichtung einer europäischer Aufsichtsstelle im Stile der von den Bundesländern getragenen Organisation jugendschutz.net oder des 18 Länder umfassenden International Network Against CyberHate (INACH) stark. Diese sollte das Internet laufend überwachen und auf eine Sperrung ausgemachter Seiten hinwirken. Die bei der Vorläuferkonferenz 2000 beschlossene Erklärung gegen Hass im Netz bezeichnete der Zentralratsvorsitzende als “Signal an Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft für ein globales Bündnis”. Dazu sollten jetzt wirksame Schritte eingeleitet werden. Er sei “entsetzt”, dass die Kontrolle durch den Staat kaum greife und die Strafverfolgung beim Bekanntwerden einschlägiger Webseiten of eingestellt werde mit der Begründung, dass der Server sich im Ausland befinde.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die zu der Tagung geladen hatte, setzte ihre Hoffnung vor allem auf internationale “Netzwerke” zur Koordination des gemeinsamen Vorgehens gegen extremistische Internet-Propaganda. Diese könnten helfen, dass entsprechende Inhalte auf freiwilliger Basis über die Ansprache der Host-Anbieter aus dem Netz verschwänden. “Nur mit dem Strafrecht kommen wir nicht weiter”, betonte die SPD-Politikerin. Wichtig sei es auch, das “Engagement im Netz mit den Mitteln des Netzes” zu erhöhen. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf viele Initiativen wie “Mut gegen rechte Gewalt”, “Blick nach rechts”, “Gesicht zeigen”, das NPD-Blog oder die vom Justizministerium finanziell unterstützten “Störungsmelder”.

Als weitere Felder des nötigen Engagements nannte Zypries die Förderung der Medienkompetenz und die Aufklärung über Strategien der Rechten, digitale Gegendemonstrationen und Mitmachaktionen über “witzig gemachte” Videos oder das “Füllen von Gästebüchern” auf rechtsextremen Webseiten. Letztlich handele es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Hass aus dem Netz und aus den Köpfen der Menschen zu bekommen, die bis hin zur Integrationspolitik reichen müsse. Generell forderte die Ministerin mehr Kooperationsbereitschaft: “Online wie Offline wird es entscheidend darauf ankommen, dass Staat und Zivilgesellschaft gemeinsam handeln.”

Inwieweit die Zusammenarbeit bereits funktioniert, führte Stefan Glaser von jugendschutz.net aus. Demnach bestehen “in 80 Prozent der unzulässigen Angebote im In- und Ausland Handlungsmöglichkeiten.” Während in Deutschland Provider “zu 100 Prozent” reagieren und entsprechende Inhalte herunternehmen würden, gebe es in den USA etwa zwar keine entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten. Jugendschutz.net agiere dort aber auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Provider. Diese würden oft Klauseln gegen “Hate Speech” enthalten. “Sehr gute Kooperationsansätze” lobte Glaser auch bei YouTube: “Nahezu 100 Prozent der weitergeleiteten Videos werden zeitnah entfernt.” Das Problem des erneuten Uploads werde damit aber nicht gelöst. Es bestehe so weiterer Handlungsbedarf, “damit diese Inhalte nachhaltig verschwinden”. Gefunden werde müsse etwa ein länderübergreifende Konsens zur Ächtung von Hass im Netz.

Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, sprach von der großen Gefahr, dass Jugendliche und Erwachsene im Cyberspace “unvermittelt Hetze ausgesetzt sind”. Er warf sein Augenmerk vor allem auf die Möglichkeiten durch das Internet, Propaganda für Terrorismus und den Dschihad zu betreiben. Eine “Cyber-Mobilisierung” finde statt, die von der schnellen Bildung netzwerkartiger Strukturen über geographische Grenzen hinweg bis hin zur Entwicklung handlungsfähiger radikaler Gruppierungen reiche. Extremisten könnten mit dem Internet eine Breitenwirkung erhalten, die sie auf herkömmlichen Wege niemals zu erreichen wäre. Deutsche Nachrichtendienste und Strafverfolger hätten daher ein Gemeinsames Internetzentrum gegründet und ihre Ressourcen gegen den Aufbau einer solchen Drohkulisse gebündelt. “Wir haben nicht die Illusion, dass wir diese Dinge unmittelbar aus dem Netz entfernen können”, machte Fromm klar. Die rechtlichen Schwierigkeiten seien zu groß. Es sei daher wichtig, “die gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren, um dem Hass entgegenzutreten”.
(Stefan Krempl) / (jk[13]/c’t)

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Gesetz zu Web-Sperren passiert den Bundesrat

Sonntag, Juli 12th, 2009

10.07.2009 14:44 Uhr. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag den heftig umkämpften Gesetzesentwurf zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet nach einer kurzen Aussprache abgenickt.

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Mit der Bestätigung des Beschlusses des Bundestags von Mitte Juni müssen Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Kunden voraussichtlich schon vom 1. August an Filter auf Basis einer geheimen Blockadeliste des Bundeskriminalamts (BKA) einrichten. Wer eine Webadresse ansurft, die in dem Sperrverzeichnis gelistet ist, soll eine Stopp-Seite zu Gesicht bekommen; dabei anfallende Verkehrs- und Nutzungsdaten sollen, so legt §5 des Gesetzes fest, nicht für Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden. Das Gesetz ist zunächst auf drei Jahre befristet.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hatte im Vorfeld die an Landesregierungen beteiligten Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke aufgefordert, dem Gesetz ihre Zustimmung in der Länderkammer zu verweigern. Vertreter der Bundestagsfraktionen dieser politischen Gruppierungen hatten die Initiative zuvor scharf als Einstieg in eine allgemeine Internetzensur kritisiert und verfahrensrechtliche Fehler ausgemacht. Das Plädoyer aus Teilen der Netzgemeinde war aber letztlich auf taube Ohren gestoßen.

Das BKA soll außereuropäische gemäß dem “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” Webseiten nach eigenen Ermessen auf die Schwarze Liste setzen dürfen. Eine Information der betroffenen Anbieter über die Aufnahme auf das Filterverzeichnis soll nur “in der Regel” erfolgen, sofern der Hoster “mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist”. Lagert ein illegales kinderpornographisches “Telemedienangebot” außerhalb der EU, darf es “sofort in die Sperrliste aufgenommen werden”. Dafür muss nach Einschätzung des BKA davon auszugehen sein, “dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen”.

Die Filterliste des BKA, die von einem fünfköpfigen, beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelten Expertengremium mindestens vierteljährlich anhand von Stichproben überprüft werden soll, wird nach den Vorgaben des Gesetzes täglich aktualisiert. Die Provider müssen ihre Implementierungen des Sperrverzeichnisses folglich auch sonn- und feiertags auf den neuesten Stand bringen. Pauschale Ausnahmen von den Verpflichtungen etwa für Universitäten oder andere öffentliche Einrichtungen sind nicht vorgesehen. Nur auf Provider, die selbst “vergleichbar wirksame Sperrmaßnahmen einsetzen”, soll das Gesetz nicht angewendet werden. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Die Zugangsanbieter dürfen weiter als Betreiber der geplanten Stopp-Seiten dort anfallende Nutzerdaten wie IP-Adressen aufzeichnen. Diese dürfen nicht mehr direkt für Strafverfolgungszwecke herausgeben, können aber von der Polizei in Verdachtsfällen abgefragt werden. Die Provider haben dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Webseiten zu übermitteln. Eine materielle Ausweitung der Sperren etwa auf “Killer-Spiele” oder Hass-Seiten wird unter anderem vom Zentralverband der Sinti und Roma beziehungsweise von CDU-Politikern bereits gefordert. Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

(Stefan Krempl) / (jk[15]/c’t)

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Wie aus Stasi-Mitarbeitern Staatsdiener wurden

Sonntag, Juli 12th, 2009

Donnerstag, 9. Juli 2009 15:49 - Von Uwe Müller und Grit Hartmann

Die Opfer des SED-Regimes sprechen von einem “Skandal erster Güte”: Nach 1990 hat die Bundesrepublik Heerscharen von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern in den öffentlichen Dienst übernommen. Wie es dazu kommen konnte, zeigt das Buch “Vorwärts und Vergessen”. Morgenpost Online veröffentlicht exklusiv ein Kapitel.

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Nicht enthalten ist die Bundesebene. Sie hatte bereits 1993 nach Auskunft der Bundesregierung 2597 einstige Stasi-Mitarbeiter in den öffentlichen dienst übernommen. Damals waren 40.014 Beschäftigte überhaupt noch nicht überprüft.

Kleine Anfragen bringen manchmal großen Erkenntnisgewinn. Die FPD-Fraktion wollte von der Bundesregierung wissen, wie viele ehemalige Stasi-Mitarbeiter in einzelnen Ministerien und oberen Bundesbehörden tätig sind und wie viele davon eine leitende Tätigkeit ausüben. «In der gewünschten detaillierten Aufschlüsselung» und «in der zur Verfügung stehenden Zeit» sei keine Auskunft möglich, teilte die Regierung mit. Ohnehin könnten die erbetenen Zahlen nur ressortbezogen ermittelt werden. Das war im Februar 2007. Im Mai fragten die Abgeordneten nochmals nach, dieses Mal konkret nach dem Innenressort. Nun hieß es, eine Auskunft sei «praktisch nicht leistbar». Zum Teil seien die Daten nicht erfasst und Akten auf Grundlage von Aufbewahrungspflichten schon vernichtet.

1993 war die Bundesregierung auskunftsfähiger – aber erst, nachdem das Parlament einen Untersuchungsausschuss eingesetzt hatte. Damals wurden 2597 einstige MfS-Mitarbeiter beim Bund eingeräumt. Da war schon fast jeder Fünfte unkündbar ins Beamtenverhältnis überführt worden. Und 40.014 Beschäftigte waren überhaupt nicht überprüft.

So gut wie keine Kenntnis hatte man damals über DDR-Spione mit westdeutschem Pass. Allein die Auslandsspionage führte seit den sechziger Jahren rund 6000 Mitarbeiter in der Bundesrepublik.

Kurz vor dem Mauerfall gab es 449 «Objektquellen», die Top-Kategorie unter den Agenten – sie waren in «feindlichen» Einrichtungen aktiv. Nicht zuletzt saßen sie in Ministerien und Behörden, Bares war ihnen wichtiger als der Amtseid. Anfang der neunziger Jahre gerieten einige von ihnen ins Visier der Staatsanwaltschaften, doch die dürftige Quellenlage bewahrte damals die meisten vor einer Anklage und dem Arbeitsplatzverlust. Seitdem hat niemand mehr so richtig hingeschaut. Heute wird ein ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter nur enttarnt, wenn ein Forscher bei Recherchen auf seine Geschichte stößt und dann auch noch zufällig Interesse für den beruflichen Verbleib der Person entwickelt. Das kommt ausgesprochen selten vor. Deshalb rief es die FDP-Fraktion erneut auf den Plan, als im Jahr 2008 gleich zwei solcher Stecknadeln aus dem Heuhaufen auftauchten.

Danach beließen die Liberalen es nicht mehr bei einer Kleinen Anfrage. Sie stellten gleich einen umfassenden Antrag. Nach ihrem Willen soll der Bundestag die Regierung verpflichten, eine wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben. Das Ziel: endlich herauszufinden, wie viele ehemalige Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes in den Bundesministerien und Bundesbehörden «arbeiten und welche Entscheidungs- und Einflussmöglichkeiten diese Mitarbeiter heute noch haben».38 Verwiesen wurde ausdrücklich auf die Fälle von IM «Konrad» und IM «Helene»: Unter diesen Decknamen führte das MfS zwei «Objektquellen», die den gleichen Namen und das gleiche Geburtsdatum haben wie zwei an sensibler Stelle tätige Beamte – ein Ministerialrat im Reich von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und eine Sachbearbeiterin im gehobenen Dienst bei Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU).

Die brisanten Dokumente, die IM «Helene» zwischen 1973 und 1985 über die Bonner Wirtschaftspolitik beschaffte, interessierten sogar den KGB. Die Stasi stufte die Agentin, die unter der Nummer XV/447/ 71 registriert war, als absolut zuverlässig ein. Um die Quelle nicht zu gefährden, wurde eigens ein Instrukteur eingeschaltet, der die Verbindung pflegte. Ihre Akte füllte einst elf Bände mit etwa 3300 Seiten. Acht Lieferungen hatten die höchste Geheimhaltungsstufe mindestens vier erreichten den sowjetischen Geheimdienst.

Vom Verrat der Dienstgeheimnisse waren viele Minister betroffen: Hans Friderichs, Otto Graf Lambsdorff (beide FDP), Manfred Lahnstein (SPD) und Martin Bangemann (FPD). Die Quelle in Bonn gab beispielsweise Auskunft über Organisationspläne des Ministeriums, seine Personal- und Strukturpolitik sowie über Forschungsaufträge, die Finanzierung des Osthandels, Kredite für sozialistische Länder und die jeweils neuesten internen Wirtschaftsdaten.

Angeworben wurde die Top-Agentin schon 1970, als sie bei einem Verlag arbeitete. Erst 1972 wechselte sie ins Ministerium. In der Sprache des Geheimdienstes erfolgte die Kontaktaufnahme «unter fremder Flagge» – ihr Werber hatte sich unter einer Legende vorgestellt. Ob es bei der Unkenntnis blieb, erschließt sich aus den Unterlagen nicht. Vermerkt ist hingegen, dass die Zusammenarbeit auf «materieller Basis» erfolgte, also vermutlich eine Menge Geld floss. Als IM «Helene» führte die Auslandsspionage Helga Z. – gegen sie leitete die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Anfang der neunziger Jahre ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Agententätigkeit ein. Damals standen drei Blatt Papier aus dem Stasi- Nachlass zur Verfügung. Heute sind es 110 Seiten. Doch die Sache ist verjährt.

Der Ministerialrat Hermann-Josef Rodenbach bestreitet energisch eine wissentliche Zusammenarbeit mit der Stasi. Er behauptet, dass er «lediglich über Jahre hinweg Kontakt mit einem vermeintlichen Mitarbeiter eines schwedischen Industrieverbands» hatte, der Stasi-Offizier gewesen sei. Jedem, der behauptet, er sei IM gewesen, droht er rechtliche Schritte an. Auch das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde Anfang der neunziger Jahre eingestellt.

Laut Akte trat das MfS 1974 mit Rodenbach in Kontakt, ohne dabei den geheimdienstlichen Hintergrund erkennen zu lassen. Zehn Jahre später wurde der Vorgang umregistriert, der Deckname «Konrad» und die Registriernummer XV/1671/84 vergeben. Die Akte wuchs rasch an, im Dezember 1987 wurde der achte Arbeitsband angelegt. Nach dem elektronischen Posteingangsbuch der Stasi waren bis dahin mindestens 116 Informationen geliefert worden, von denen 25 als «wertvoll» und eine sogar als «sehr wertvoll» eingestuft wurden. Damals stand der Schreibtisch des Juristen in einer Einrichtung, die den Gedanken an das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes wachhalten sollte – im 1969 gegründeten Gesamtdeutschen Institut.

Das Institut ist stasitechnisch gesehen ein Sonderfall unter den Bundesbehörden. Das hat mit einem Mann zu tun, der 1972 zum Präsidenten berufen wurde und diese Funktion bis zur Auflösung des Hauses Ende 1991 ausübte – mit dem Juristen Detlef Kühn. Als Pensionär waren seine Ambitionen nicht erloschen, er wollte vielmehr ganz genau wissen, welchen Loyalitäten seine einstigen Kollegen verpflichtet waren, und stellte fleißig Forschungsanträge bei der Birthler-Behörde. Zuletzt stieß er bei seinen Recherchen auf den Klarnamen von IM «Konrad» – zuvor hatte er die Fälle IM «Berger», IM «Christoph», «Claudia», IM «Töpfer», IM «Talar», IM «Fichtel», IM «Kleinert», «Moritz», IM «Dr. Luther», IM «Zady» und IM «Erich» aufgedeckt. Alle diese Agenten waren gegen das Gesamtdeutsche Institut eingesetzt. Kühn sagt: «Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.»

Vielleicht sollte die Bundesregierung doch einmal genauer hinschauen. Die Länder halten es inzwischen wie der Bund, auch sie sind wenig auskunftsfreudig. Dafür haben sie gute Gründe. Ausgerechnet am Jahrestag des Volksaufstandes, am 17. Juni 1992, schickte das Sächsische Staatsministerium des Innern eine «vertrauliche Personalsache» an den Landespolizeipräsidenten. Ihm wurde mitgeteilt, dass der CDU-Innenminister seine Position hinsichtlich stasibelasteter Polizeibediensteter insoweit geändert habe, dass diese «weiterhin für die Polizei zu verwenden sind. Sie müssten allerdings ‹versteckt› werden (Beschäftigung in nichtöffentlichkeitswirksamen Bereichen, z. B. Stäben).» Als das Versteckspiel publik wurde, stellte die SPD-Fraktion im Landtag eine Große Anfrage. Dabei kam heraus: Gleich in Kompaniestärke waren Stasimitarbeiter, angeführt von Oberstleutnanten und Majoren, in sächsische Polizeistuben einmarschiert. Als der Bundestag 1997 wissen wollte, wie viele Polizisten eine MfS-Biographie hatten, war Sachsen als einziges unter den neuen Ländern nicht auskunftsfähig. Offenbar hatte man den Überblick verloren.

Einige der Ordnungshüter beziehen ihr staatliches Ruhegeld, andere warten noch darauf: Nach Erkenntnissen der Stasi-Unterlagenbehörde waren Ende 2006 in den Polizeibehörden von Bund und Ländern insgesamt rund 1500 und beim Bundesgrenzschutz etwa 300 frühere MfS-Mitarbeiter beschäftigt.

Und wer musste eigentlich gehen? In Brandenburg kaum jemand. Denn dort wurde schon 1995 unter Ministerpräsident Stolpe die Regelanfrage per Kabinettsbeschluss abgeschafft. Das hieß in der Praxis: Neue Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst wurden nur dann auf eine Stasi-Verstrickung überprüft, wenn gegen sie ein dringender Verdacht vorlag oder wenn ihnen eine wichtige Leitungsfunktion übertragen werden sollte. Das rot-rot regierte Mecklenburg-Vorpommern folgte 1998 dem Brandenburger Beispiel.

Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt hingegen ließen nach der Jahrtausendwende einen Teil ihrer Landesbeschäftigten nochmals von der Stasi-Unterlagenbehörde checken – Anlass waren die ab 2003 verfügbaren Dateien der Auslandsspionage.

Bund, Ländern und Kommunen blieb es von Anfang an selbst überlassen, ob und wie sie Verwaltungen, Hochschulen, Polizei, Lehrerschaft oder Justiz durchleuchten und welche Konsequenzen sie daraus ziehen wollten. Kein einziges Bundesland trennte sich von mehr als der Hälfte der enttarnten Stasi-Zuträger im Öffentlichen Dienst. Mit Nachsicht wurden nicht nur Pförtner oder Köche behandelt: So trug die im Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport angesiedelte Abteilung zur Koordination der Lehrer-Überprüfungen zwar den großspurigen Titel «Referat für Vergangenheitsaufarbeitung/Förderung demokratischer Kultur», doch von 1139 MfS-belasteten Pädagogen kündigte man gerade einmal 397 und verabschiedete 218 mit einem Auflösungsvertrag.

Solche Zahlen zum Elitentausch hat die zweite Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zur «Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit» systematisch zusammentragen lassen. Die Daten für einige Berufsgruppen reichen nur bis Ende 1996, dennoch handelt es sich um eine Art Bilanz: Schon zu diesem Zeitpunkt galten die Überprüfungen der Landesbeschäftigten als größtenteils erledigt. Dabei ging es nicht allein um das Thema Stasi. Nach dem Einigungsvertrag konnten auch kompromittierte SED-Funktionäre entlassen werden. Als «besondere Kündigungsgründe» galten bis Ende 1993 mangelnde fachliche Qualifikation oder mangelnde persönliche Eignung. Das Beispiel der Lehrerschaft zeigt, dass dieses Instrumentarium durchaus genutzt wurde: Im Auftrag der ostdeutschen Kultusministerien (ohne Berlin) prüften Personalkommissionen 220.000 Angestellte im Schulbetrieb. Sie kündigten 19500 Lehrern, lediglich zehn Prozent davon wegen MfS-Mitarbeit. Häufiger scheiterten Pädagogen an mangelnder fachlicher Qualifikation oder weil sie bei ihrer Einstellung unwahre Angaben über ihre Vergangenheit gemacht hatten.

In Sachsen mussten alle Lehrer gehen, die ausschließlich Staatsbürgerkunde unterrichtet und den Schülern den richtigen Klassenstandpunkt beigebracht hatten. Mecklenburg-Vorpommern hingegen verpflichtete diese Lehrer zu Schulungen, danach unterrichteten sie sogleich Gesellschaftskunde.

Besonders rigorose Kriterien stellte das CDU-regierte Thüringen auf: Die Personalkommissionen sollten sich nicht nur ein Bild von der Vergangenheit eines jeden Lehrers verschaffen, vielmehr sollte geprüft werden, ob seine aktuelle Haltung ihn befähige, «entsprechend dem Grundgesetz junge Menschen zu bilden und zu erziehen ». Einstigen hauptamtlichen Parteifunktionären, Schulräten, Parteisekretären, Pionierleitern und langjährigen Direktoren sowie Lehrern für Staatsbürgerkunde oder Wehrkunde wurde das nicht unbedingt zugetraut. Der Vorsitzende des Bildungsausschusses im Landtag monierte allerdings, nach diesen Maßstäben würden «auch Mitglieder der Landesregierung» durchfallen. Der Name des Parlamentariers: Dieter Althaus, vormals Mathematikund Physiklehrer, seit 1985 CDU-Mitglied. Als er Anfang 1992 das Kultusministerium übernahm, erinnerten sich ehemalige Schüler, dass er sich als stellvertretender Schulleiter lautstark für den «Erhalt des Sozialismus» eingesetzt habe.

Eine zentrale Kommission in Thüringen bezweifelte zunächst die persönliche Eignung von rund 4500 der 40000 Thüringer Lehrer, dann lud sie 3000 Pädagogen zu mündlichen Anhörungen, die Kündigung erhielten schließlich 1400. Wegen ungenügender fachlicher Eignung mussten rund 1900 Pädagogen gehen. Dazu trafen bis Ende 1996 aus der Gauck-Behörde 1270 «Positivbescheide» ein. Nur 329 dieser Lehrer verließen den Schuldienst. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt, die nicht so laut getönt hatte wie die Thüringer, kündigte 466 von belasteten 1140 Pädagogen, das waren zumindest vier von zehn.
Angesichts solcher Zahlen schwante dem Berichterstatter der Enquete-Kommission nichts Gutes: Schüler hätten ein Recht auf Lehrer, die sie «mit der ganzen Vergangenheit» konfrontierten. Er befürchtete, dass an vielen Schulen «der alte Stil mit Erziehung zur Denunziation, mit drillähnlichen Veranstaltungen, mit Missachtung der christlich-abendländischen Tradition» weitergepflegt würde.

Am konsequentesten wurde gegen die SED-Justizfunktionäre vorgegangen. Die DDR kam gerade mal mit 3018 Richtern und Staatsanwälten aus, das waren bezogen auf die Einwohner nicht einmal halb so viele wie in der Bundesrepublik. Alle Mitarbeiter der «Rechtspflegeorgane» hatten, so die einschlägige Richtlinie, der «sozialistischen Staats- und Rechtsordnung» zu dienen. Es gab keinen einzigen Staatsanwalt ohne Parteiabzeichen am Revers. Noch dazu gehörten viele von ihnen Kreis- oder Bezirksparteileitungen der SED an. Auch 96 Prozent der Richter waren SED-Genossen. Weil mit diesen Juristen kein Rechtsstaat zu machen war, handelte bereits die letzte DDR-Regierung: Jeder fünfte Staatsanwalt und jeder sechste Richter musste gehen – viele dieser Leitungskader schafften allerdings den Übergang in den Stand der freien Rechtsanwälte.

Außerdem verabschiedete die Volkskammer ein Richterwahlgesetz, für Staatsanwälte galt es entsprechend, nach dem die rund 2300 Verbliebenen einzeln auf ihre Weiterverwendung überprüft werden sollten. Diese Idee fand Eingang in den Einigungsvertrag und stellte die neuen Länder alsbald vor ein Dilemma: Die «roten Juristen» mussten auf ihre «Treue zum freiheitlichen Rechtsstaat» und ihre «moralische und politische Integrität» überprüft werden.

Doch schon für die Ausschüsse zur Richterwahl und zur Staatsanwaltsberufung, in denen in jedem der früheren DDR-Bezirke acht Juristen aus Ostdeutschland mit entscheiden sollten, fand sich kaum unbelastetes Personal. Brandenburg suchte noch im April 1991 nach geeigneten Juristen. Mecklenburg-Vorpommern warf die Bestimmungen des Einigungsvertrages kurzerhand über Bord und ließ Richter und Staatsanwälte durch den Rechtsausschuss des Landtages bestimmen. Tempo war vonnöten: Viele Bürger nahmen die diskreditierte Justiz nicht mehr ernst, Zeugen erschienen nicht vor Gericht, Angeklagte ignorierten die Vorladung. Sachsens Justizminister Steffen Heitmann beklagte «chaotische Zustände», sein anhaltischer Kollege Walter Remmers sah die Rechtsprechung gar «vor einem Kollaps».

Eine Minderheit von rund 35 Prozent der ostdeutschen Bewerber überstand schließlich die Auslese. Berufen wurden 399 Staatsanwälte und 681 Richter, letztere waren zumeist im Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht eingesetzt. Die Übernahmequoten nach Ländern: Mecklenburg-Vorpommern 34 Prozent, Sachsen-Anhalt 35 Prozent, Thüringen 39 Prozent und Sachsen 47 Prozent. Den Schnitt nach unten drückte das Land Berlin, wo die Senatsverwaltung erst einmal sämtliche Juristen in den Wartestand schickte. Die Hürden für den Weg zurück nahmen ganze 33 Richter (11 Prozent) und nur zehn Staatsanwälte (vier Prozent). Hingegen galt in Brandenburg die «Gnade der regionalen Geburt», dort wurden so viele SED-Juristen übernommen wie sonst nirgendwo – 55 Prozent der Staatsanwälte und 45 Prozent der Richter.

Der Potsdamer Justizminister Hans Otto Bräutigam, zuvor zehn Jahre in Bonns Ständiger Vertretung in Ost-Berlin, meinte dazu lapidar: «Es muss deutlich werden, dass Loyalität auch in einem Unrechtssystem nicht als verwerflich angesehen werden kann.»

Der Text ist dem Buch “Vorwärts und Vergessen! Kader, Spitzel und Komplizen: Das gefährliche Erbe der SED-Diktatur” entnommen. Es ist bei Rowohlt Berlin erschienen und kostet 16,90 Euro. Autoren sind Morgenpost-Online-Redakteur Uwe Müller und die Leipziger Journalistin Grit Hartmann.

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Minister erklären Debakel bei der Polizei für beendet

Freitag, Juli 3rd, 2009

Abschlussbericht nach Kritik der Staatsanwälte liegt nun vor

erstellt 26.06.09, 20:53h, aktualisiert 26.06.09, 21:01h

MAGDEBURG/MZ/MAB. Die durch die Polizeistrukturreform in Sachsen-Anhalt ausgelösten Missstände in der Ermittlungsarbeit sind im Wesentlichen beseitigt. Das erklärten am Freitag Justizministerin Angela Kolb und Innenminister Holger Hövelmann (beide SPD) gemeinsam vor Journalisten. Bereits am kommenden Dienstag soll dem Kabinett ein entsprechender Abschlussbericht der Arbeitsgruppe beider Ministerien zugeleitet werden.

Die Missstände waren im Dezember 2008 durch die MZ bekannt geworden, der ein interner Bericht der Staatsanwälte des Landes vorlag. Diese sahen große Defizite bei der Kriminalitätsbekämpfung, unter anderem wegen zahlreicher Versetzungen von Polizisten und fehlender Spezialisten in den Polizeidirektionen. Daraufhin war eiligst die Arbeitsgruppe des Justiz- und Innenressorts eingesetzt worden, die Problemlösungen erarbeiten sollte. Hövelmann hatte seine Polizeireform schließlich in Teilen mit einem Änderungserlass korrigieren müssen. Seitdem arbeiten zum Beispiel Spezialermittler im Bereich Kinderpornographie oder Umweltkriminalität wieder zentral in den Polizeidirektionen.

Auch Kommunikationsprobleme zwischen Polizei und Staatsanwaltschaften seien nun ausgeräumt, betonte Kolb. Möglicherweise sei der öffentliche Paukenschlag nötig gewesen, um diesen Prozess in Gang zu setzen. “Wir sind auch bei der Aufklärungsquote wieder im normalen Bereich”, ergänzte Hövelmann. Sie sei im Zeitraum von Januar bis Mai 2009 nach oben geklettert und habe mit 56,4 Prozent den Stand wie vor der Polizeistrukturreform erreicht, sagte er.

Mit der Strukturreform zum Januar 2008 sollte die Polizei effektivere Strukturen bekommen. Die Zahl der Polizeidirektionen sank von sechs auf drei. Die Zahl der Reviere verringerte sich von 29 auf 14. Auch die Aufgabenverteilung wurde neu organisiert.

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Kripo fehlen Spezialisten

Mittwoch, Juli 1st, 2009

Kripo fehlen Spezialisten

Bund deutscher Kriminalbeamter beklagt Personalmangel und fordert eine veränderte Ausbildung

05.06.09, 22:04 Uhr. PEISSEN/MZ/LÖ. Sachsen-Anhalt hat zu wenige gut ausgebildete Kriminalisten - das ist die Quintessenz einer Diskussion auf dem gestrigen Landesdelegiertentag des Bundes deutscher Kriminalbeamter (BdK) in Peissen (Saalekreis).

Der Kritik der Generalstaatsanwaltschaft an der Polizeistrukturreform schloss sich der BdK dabei aber nur zum Teil an. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende 2008 in einem Brief an das Justizministerium mangelhafte oder fehlende Ermittlungen in verschiedenen Kriminalitätsbereichen seit Inkrafttreten der Reform vor anderthalb Jahren beklagt.

Mit der Strukturreform sei man jetzt im Großen und Ganzen zufrieden, hieß es gestern. Nach einer kleinen “Delle” würden die Aufklärungsquoten inzwischen wieder steigen, so Johann Lottmann, Präsident der Polizeidirektion Nord. Viele Probleme haben nach Ansicht des Verbandes weniger mit der Reform, sondern eher mit dem Personalmangel bei der Polizei zu tun.

Der führe etwa dazu, dass ein Drittel der Kriminalisten mit Einsatzaufgaben wie der Absicherung von Demos oder Fußballspielen statt mit Ermittlungen beschäftigt sei, sagte Landesvorsitzender Hanno Schulz am Rande einer Diskussion mit den innenpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen von CDU, SPD und FDP. Mit Altersteilzeitregelungen gingen zudem nun verstärkt Spezialisten verloren.

Seit Jahren fordere der Verband die Ausbildung von Spezialisten, um auf neue Formen von Kriminalität zu reagieren, sagte BdK-Vorstandsmitglied Norbert Postler. Es sei müßig, über Polizeistrukturreform, Dezentralisierung oder neue Aufgabenverteilung zu diskutieren: “Wenn Spezialisten fehlen, dann sowohl an der Basis als auch in der Zentrale.” Trotz zunehmender Computer- und Internetkriminalität könne sich eine Dienststelle glücklich schätzen, die eine qualifizierte IT-Fachkraft habe, so Schulz.

“Sie können jeden Euro nur einmal ausgeben. Daher müssen sie an der Stellschraube Qualität drehen”, mahnte BdK-Bundesvorsitzender Klaus Jansen. Der Verband fordert nach der Grundausbildung eine Trennung von Kriminalistik und Schutzpolizei im Studium an der Polizeifachhochschule Aschersleben. Laut Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) soll es mit der Neukonzipierung des Studiums “stärkeres Augenmerk auf Spezialisierung geben”.

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