Gericht ordnet Rückgabe von Beweismaterial an
Gericht ordnet Rückgabe von Beweismaterial an
21.09.2009 um 17:12:22 Uhr.
Aschersleben/ Magdeburg - Das Amtsgericht Aschersleben hat die Rückgabe beschlagnahmter Beweismittel an einen Kinderporno- Verdächtigen angeordnet, weil deren Auswertung bei der Polizei zu lange dauerte.
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Das teilte ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage mit. Die Entscheidung fiel demnach bereits vor einigen Tagen. In dem Fall hatten Ermittler bei einem Verdächtigen Computer und Zubehör sichergestellt - auch nach eineinhalb Jahren waren die Beweismittel noch nicht ausgewertet. Vor dem Ascherslebener Amtsgericht hatte bereits das Landgericht Magdeburg diese lange Frist als unangemessen bezeichnet, ohne jedoch in der Sache zu entscheiden.
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