Elena weiß alles über Arbeitnehmer
Elektronischer Entgeltnachweis
Elena weiß alles über Arbeitnehmer
Seit Januar sammelt ein Server in Würzburg Millionen Jobdaten von Arbeitnehmern, Beamten, Richtern und Soldaten. Widersprechen können sie fast nicht – nur klagen.
Von FOCUS-Online-Autorin Michaela Hutterer
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Eine riesige Datenbank sammelt alle Angaben
24.03.2010, 11:00 Uhr. Kaum haben die Bundesverfassungsrichter ein Machtwort zur Vorratsdatenspeicherung gesprochen, droht dem deutschen Staat das nächste Überwachungsprojekt um die Ohren zu fliegen. Am kommenden Mittwoch reicht die Verbraucherinitiative Foebud e.V. eine Verfassungsbeschwerde von mehr als 20 000 Arbeitnehmern gegen das größte Datensammelprojekt der Bundesrepublik ein.
„Die Bürger wollen nicht länger tatenlos zusehen, wie ihre Daten zu Verdienst, Freibeträgen, Kündigungsgründen oder Gesundheitszustand zentral gespeichert werden – auf Vorrat“, sagt Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der das Verfahren leiten wird. Bis Donnerstag können sich Arbeitnehmer dem Kampf gegen den Elektronischen Entgeltnachweis (Elena) noch anschließen.
Das Ziel der riesigen Datensammlung ist durchaus legitim: weniger Papier, mehr Effektivität. Behörden sollen schneller über Sozialleistungen wie Wohn- oder Arbeitslosengeld entscheiden können. Die Idee: Arbeitgeber müssen keine Verdienstbescheinigungen etwa für den Antrag auf Stütze des Ex-Mitarbeiters mehr ausfüllen, die Arbeitsagenturen ziehen sich die notwendigen Daten von einem Zentralserver, der alle wichtigen Informationen speichert. Das Vorhaben, mit dem der damalige Regierungsberater und VW-Personalvorstand Peter Hartz 2002 die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD) faszinierte, fand 2009 den Segen der großen Koalition unter Angela Merkel (CDU).
Weniger Papier, weniger Privatsphäre
Herausgekommen ist jedoch ein Datenmonster: Mehr als 35 Millionen Daten wie Verdienst, Freibeträge oder Kündigungsgründe haben Deutschlands Arbeitgeber im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft bereits in den ersten drei Monaten ermittelt und an die Zentrale Speicherstelle (ZSS), einen Server bei der Rentenversicherung Bund, weitergeleitet. Dort werden die Daten verschlüsselt und gehortet, bis die Sozialämter im Jahr 2012 erstmals darauf zugreifen können. Dabei lagern in Würzburg nicht nur Daten von potenziellen Wohngeldempfängern oder Arbeitslosen. Jeder Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldat gibt seine Gehaltsdetails und Jobinterna preis – ohne Mitspracherecht und auch dann, wenn jemand niemals Sozialleistung beantragt.
Was meldet der Chef?
Juristen wissen: keine Datensammlung ohne Gesetz. Im Fall Elena heißt es schlicht Elena-Verfahrensgesetz und bestimmt, welche Daten seit Januar 2010 an die Zentrale Speicherstelle in Würzburg übermittelt werden. Juristen wissen auch, nicht jedes Gesetz ist per se verständlich, also muss eine Verordnung her, die die wirklich wichtigen Details regelt: Die Elena-Datensatzverordnung gilt seit Ende Februar 2010 und bestimmt, welche Daten der Arbeitgeber abfragt und melden muss.
Dabei geht es nicht ohne Fachchinesisch: Jeder Mitarbeiter bekommt einen Datensatz. Der „multifunktionale Verdienstdatensatz“ (MVDS) enthält Name, Firmenangaben, Geburtsangaben, Anschrift, Beschäftigungsort, Angaben zum Einkommen und Sozialabgaben sowie Lohnsteuer. Daneben meldet der Arbeitgeber seit Januar 2010 auch Fehlzeiten, Informationen zur Ausbildung, Nebenbeschäftigung, Kündigung und Streiktagen. Letzteres hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf Druck der Gewerkschaften jedoch wieder fallen lassen.
Die Verordnung nennt in ihrem Paragraf 4 insgesamt 22 Informationen, die der Arbeitgeber dem Zentralserver liefern muss.
Vereinfacht sind das:
-Name, Geschlecht, Anschrift, Geburtsort, -datum und -name des Arbeitnehmers
-Bruttoentgelt und Steuerklasse
-Kinderfreibetrag oder Steuerfreibetrag bei Werbungskosten
-Angaben zur Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit
-Steuerliche Abzüge, Abzüge für die Sozialversicherung
-Arbeitgeberanteil zur Berufsständischen Versorgung
-Angaben zu Arbeitgeber und Betrieb
-Anzahl, Beginn und Ende sowie „Arten“ von Fehlzeiten (z.B. Krankheit, Mutterschutz, Pflegezeit, Elternzeit, Wehrdienst/Zivildienst, usw.)
-Höhe und Art sonstiger steuerpflichtiger Bezüge wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, das 13. Monatsgehalt, Gratifikationen, Tantiemen, Urlaubsabgeltungen oder Abfindungen)
-Höhe und Art von steuerfreien Bezügen (z.B. Pensionskasse-Zuwendungen durch den Arbeitgeber, Kurzarbeitergeld, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse bei Mutterschaft)
-Bei Azubis: Zeitpunkt des Beginns sowie voraussichtliches und tatsächliches Ende einer Ausbildung
-Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
-Grund von Arbeitszeitänderungen
-Arbeitsstunden – aufgeschlüsselt in Arbeitsstunden jeder einzelnen Kalenderwoche des Monats
-Urlaubsanspruch und tatsächlich genommene Urlaubstage, Höhe des Urlaubsentgelts
-Bei Arbeitslosen mit Nebenbeschäftigung: wöchentliche Arbeitszeit
-Bei Heimarbeitern: Urlaubsanspruch, davon genommene Tage, Urlaubsentgelt (falls Arbeitsvertrag beendet wurde)
-Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen
„Kündigt der Arbeitgeber oder nimmt der Arbeitnehmer freiwillig seinen Hut, wandern mit der letzten Gehaltsabrechnung auch sehr sensible Daten zum Arbeitsverhältnis in den Zentralserver“, warnt Starostik.
Das sind:
-Angaben zu Entlassungen und Kündigungen (Zeitpunkt, Frist, Grund, Angabe, wer gekündigt hat)
-Auskunft über bereits erhaltene Abmahnungen vor der Kündigung
-Schilderung von „vertragswidrigem Verhalten“ des Angestellten/Arbeiters
-Vorruhestandsleistungen und -gelder sowie Abfindungen
-Urlaubsanspruch und –abgeltung bei Ausscheiden
-Knackis und Zivis außen vor
„Keine Sorgen über ihre Daten müssen sich Abgeordnete und Politiker, Vorstände und Selbstständige machen“, sagt Starostik. Von ihnen fragt die ZSS nichts ab. Auch Wehr- und Zivildienstleistende, Strafgefangene, Hartz-IV-Empfänger, Frührentner oder –pensionäre, Putzhilfen, Nannys als geringfügig Beschäftigte im Privathaushalt sowie Beamte, Soldaten im Ruhestand und Richter a.D. sind außen vor. Für sie sieht Paragraf 97 des vierten Sozialgesetzbuchs (SGB IV) eine Ausnahme vor. Alle anderen, seien es Richter oder angestellte Ärzte, Soldaten oder Verkäufer auf 400-Euro-Basis liefern ihre Daten an den Zentralserver.
Besonders perfide: Welche Daten der Server in Würzburg speichert, können Arbeitnehmer nicht sehen. Das Recht auf Selbstauskunft gegenüber der öffentlichen Hand, das ebenfalls in der rot-grünen Regierungszeit ins Gesetz kam, bringt Arbeitnehmern bei Elena nichts. „Eine Auskunft ist vor 2012 (aber) nicht realisierbar, da der Abruf durch die abrufenden Stellen erst ab 2012 möglich ist“, lässt das offizielle Info-Portal das-elena-verfahren.de verlauten.
Welche Behörden bedienen sich?
Bislang fließen die Daten nur in eine Richtung – zur Zentralen Speicherstelle, nicht aber an die Rechner der Behörden. Grund sind die technischen Unzulänglichkeiten, mit denen die Ämter noch kämpfen. 2011 starten erste Ämter den Testlauf. 2012 müssen alle technischen Probleme behoben sein. Dann können die ersten Behörden loslegen. Nach und nach sollen weitere Ämter hinzukommen.
2012 dürfen Elena-Daten nutzen:
-Sozialämter, konkret: Wohngeldstelle
-Elterngeldstelle, je nach Bundesland die Familienkasse, das Jugendamt oder eine eigene Behörde
-Arbeitsagenturen
-2015 kommen all die Krankenkassen, die Rentenkasse und die Ämter dazu, die über Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Rentenzahlungen entscheiden.
„Bis zu 95 Prozent der Sozialleistungen sollen elektronisch abgewickelt werden“, schreiben die Elena-Verantwortlichen.
Polizei und Steuerfahnder bleiben außen vor
Glaubt man dem Arbeitskreis Elena, dem die Krankenkassen, die Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit nebst ihrer Familienkasse und der Deutsche Städte und Gemeindetag sowie die gesetzliche Unfallversicherung angehören, sollen Arbeitgeber keinen Einblick in die Elena-Daten haben. Das gilt auch für Polizei und Finanzamt sowie die Bundesknappschaft, die die Sozialabgaben für Minijobber abführt und wissen muss, ob jemand nebenher auf 400-Euro-Basis arbeitet. Selbst die Rentenversicherung Bund soll erst ab 2015 Zugriff bekommen, obwohl sie den Platz und das Personal für den Zentralserver stellt.
Technisch sicher soll das Verfahren sein: Die technische Verschlüsselung muss doppelt erfolgen. Der Bürger gibt der anfragenden Behörde mittels Signaturkarte seine Daten frei, die das ZSS verschlüsselt hat. Nur Beamten der Wohngeld- und Elterngeldstelle sowie in den Arbeitsagenturen haben Zugriff auf den Elena-Datenpool, um ihn zu entschlüsseln. So weit die Theorie, wie es in der Praxis aussieht, muss sich zeigen.
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