2008

Übergangspersonalräte - 29.01.2008

Da ich darüber berichtet habe als es keine GdP Fraktion mehr im Personalrat gab, sehe ich mich nun in der Pflicht zu berichten, dass wieder eine GdP Fraktion besteht. Am 24. Januar 2008 wurde der Übergangsstufenpersonalrat bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord gebildet.

Die Vorstände des Personalrates MD (5), des Personalrates SDL (3) und des Personalrates HBS (3) sowie der Personalrat Bernburg (1) waren aufgerufen sich zu konstituieren.

Da das Stimmverhältnis so für die GdP nicht so vorteilhaft war, wurde die Übergangsverordnung so verfasst, dass die PR SDL und HBS noch zwei weitere PR Mitglieder entsenden durften, somit stand das Verhältnis 5 zu 5 zu 5 zu 1.

Dass die Beschäftigtenzahlen der ehemaligen PD Magdeburg (ca. 1400 Beschäftigte) im Verhältnis weitaus größer waren, zu denen in SDL (ca. 1000 Beschäftigte) und HBS (ca. 1000 Beschäftigte) wurde nicht berücksichtigt. Aufgrund des Stimmenverhältnis wurde der SDLer GdP Mann nun Vorsitzender des Übergangsstufenpersonalrat bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord.

Nachdem während der Reform schon der Hauptstadtbonus in Höhe von 30 Planstellen den Bach runter ging, bleibt nun abzuwarten, wie die Interessen der Beschäftigten im „polizeieinsatzgebeutelten“ Magdeburg nun vertreten werden?

Die polizeiliche Lage wird einfach nicht entspannter in Magdeburg, wie man der Tagespresse der letzten Wochen und Monate entnehmen kann. Oder ob die Polizei in Magdeburg nun ständig weiter Personal als “Landespersonalpool” abgeben muss.

Es kann sich jeder selber seine Meinung bilden, wie er denn durch seinen Personalrat vertreten wird.

Man darf aber nicht vergessen, seitdem es Personalräte in Sachsen-Anhalt gibt, ist die GdP Führend insbesondere auch im Polizeihauptpersonalrat (PHPR) vertreten. Mittlerweile fast 18 Jahre deutsche Einheit und Polizei Sachsen-Anhalt.

Jahrelang bringen die anderen Gewerkschaften konstruktive Vorschläge im Interesse der Beschäftigten ein, die im PHPR angehört werden, aber auf Mehrheitsbeschluss der GdP nicht verfolgt und aufgegriffen werden…

Nun kann man sich selber umschauen, wie es um die Polizei in Sachsen-Anhalt bestellt ist. Egal ob es sich um mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten handelt oder um das Initiativrecht der GdP-Fraktion des Hauptpersonalrates.

Da gibt es eine “Dienstvereinbarung zur sozialen Absicherung der Polizeistrukturreform 2007″, von der man sagt, dass sie keinen hilft aber auch keinen wehtut. Kolleginnen und Kollegen müssen trotzdem weiter als 30 km zum Dienstort fahren.

Wie steht es denn um die Besoldung, die Personalentwicklung, das Beurteilungssystem, die Beförderungssystem oder auch um Bekleidung und Ausrüstung für die Polizisten im Land?

Ist denn da wirklich alles immer im grünen Bereich wie es dargestellt wird oder gibt es Unstimmigkeiten?

Was ist denn mit der Organisation der Arbeit und der Wertschätzung der Arbeit? Gerade auch während der Polizeistrukturreform?

Wäre es da nicht sinnvoller einiges in den „blauen Bereich“ zu bringen?

Übrigens der von der DPolG geführte Personalrat der Polizei Hamburg hat ein beispielgebendes Personalentwicklungskonzept auf den Weg gebracht, in dem sich jeder Polizist in seiner Lebens- und Berufsplanung, von der Einstellung bis zur Pensionierung wieder finden kann.

Eine grüne Chipkarte als gewerkschaftlichen Erfolg zu verkaufen, denn die Bürger schon seit Jahrzehnten haben und auf denen noch nicht einmal die Anschrift der Abrechnungsstelle richtig geschrieben steht ist schon komisch.

Gibt es keine dringenden Probleme an der Basis, die es anzupacken gilt oder reicht es als Gewerkschaft einmal im Jahr Kalender an der Basis zu verteilen?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Andreas Bartels