Elena: Brüderle stoppt Speicherung von Mitarbeiterdaten
05.07.2010, 06:07 Uhr. Seit dem 1. Januar sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an eine bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelte zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Nun will Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle die groß angelegte Speicherung der Arbeitnehmerdaten vorerst aussetzen.
von Thomas Sigmund
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle setzt “Elena” vorerst aus.
BERLIN. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) will die groß angelegte Speicherung von Arbeitnehmerdaten auf unbestimmte Zeit aussetzen. “Wir müssen verschärft über ein Moratorium nachdenken”, sagte Brüderle dem Handelsblatt. Die Belastungen der öffentlichen Haushalte dürften durch dieses Verfahren nicht durch die Decke gehen. “Außerdem ist immer noch nicht klar, ob bei Teilen des Mittelstands tatsächlich eine Entlastung stattfindet”, sagte der Minister.
Seit dem 1. Januar sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an eine bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelte zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Das Vorhaben geht auf eine noch unter Rot-Grün eingesetzte Kommission unter Vorsitz von Peter Hartz zurück. Erklärtes Ziel war die Entbürokratisierung der Wirtschaft. Jedes Jahr stellen die drei Millionen Arbeitgeber in Deutschland etwa 60 Millionen Einkommensbescheinigungen in Papierform aus, die für Anträge auf bestimmte Sozialleistungen wie Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld erforderlich sind. Dieser Aufwand sollte durch den elektronischen Einkommensnachweis (Elena) erheblich verringert werden.
Wie aus Verbandskreisen verlautete, traf sich vergangene Woche eine Staatssekretärsrunde aus den beteiligten Ministerien und dem Kanzleramt, um eine “Bestandsaufnahme” zu erstellen. Dabei sei auf Kostenprobleme, aber auch auf datenschutzrechtliche Schwierigkeiten hingewiesen worden.
Arbeitgeber dürfen ab 1. Juli die Datenlieferung an Elena kurzzeitig stoppen. Zumindest in einem Punkt, wie FOCUS Online erfuhr. Der Ärger über Deutschlands größte Datenbank bleibt indes bestehen.
Von FOCUS-Online-Autorin Michaela Hutterer
29.06.2010, 06:17 Uhr. Beinahe hätte Stufe zwei gezündet. Dann hätte Elena, kurz für Elektronischer Entgeltnachweis, die größte und umstrittenste Datenbank nach der vorläufig gestoppten Vorratsdatenspeicherung von Telefondaten, auch Interna aus der Personalabteilung im Falle einer Kündigung erfahren. Neben den Angaben zu Gehalt, Sozialabgaben und Fehlzeiten eines jeden Angestellten, die dort bereits zentral abgelegt werden, versteht sich. Dabei hätte die Datenbank nicht nur Art, Dauer und Inhalt des Beschäftigungsverhältnisses festgehalten, sondern auch die Gründe, warum einem Mitarbeiter gekündigt wurde, welche Zahlungen noch ausstehen, wie hoch der Resturlaubsanspruch ist und welche Abfindung gezahlt wurde.
Grund ist eine weitgehend unbekannte Vorschrift in der Elena-Datensatzverordnung vom 27. Februar 2010. Danach hätten Arbeitgeber neben entgeltbezogenen Daten auch Details zu einer Kündigung, etwa Abfindungshöhe und Kündigungsgründe, an den Zentralrechner melden müssen.
Zentralserver verweigert Datenmaterial
Wie FOCUS Online nun aus dem zuständigen Bundesarbeitsministerium erfuhr, soll es rechtzeitig vor Inkrafttreten eine Änderung des technischen Ablaufs geben. Danach sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, ab Juli die Kündigungsdaten zu melden und dürfen die entsprechenden Felder der Datenbank freilassen.
Die Befreiung gilt bis 31. Dezember 2010. Dennoch übermittelte Daten werden laut Ministerium als fehlerhaft zur Korrektur an den Arbeitgeber zurückgesandt, sodass Arbeitgeber die Daten zwar melden können, der Zentralrechner die Daten jedoch nicht annimmt. Haben Arbeitgeber schon vor dem 1. Juli Kündigungsinterna an Elena gemeldet, werden die entsprechenden Bausteine zum 1. Juli gelöscht. Nach derzeitigem Stand sollen auch in der neuen Software-Version von Elena zum Jahresende keine entsprechenden Bausteine mehr vorhanden sein.
Trotz der Änderung ist und bleibt Elena die wohl größte Datensammlung des deutschen Staats. Elena ist ein Datenpool mit Arbeitnehmerdaten wie Lohn, Sozialabgaben, Steuerklasse, Familienstand, Fehl- oder Urlaubszeiten. Seit Januar 2010 sammelt ein Zentralrechner der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg Daten rund um den Job – von mehr als 40 Millionen Arbeitnehmern und Beamten. Von Januar bis April wurden 70,9 Millionen Datensätze erfasst. Gespeist wird der Pool von den Arbeitgebern, die über ihre Lohn- und Gehaltssoftware die Daten verschlüsselt an den Rechner senden. Ein Ausspähen von Daten soll durch zwei Verschlüsselungen unmöglich sein.
Bürokratieabbau gegen Datenschutz
Ziel der Sammlung ist eine Arbeitserleichterung für Sozialbehörden und Arbeitgeber. Beantragen Arbeitnehmer Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Wohn- oder Elterngeld, sollen die Behörden ab 2012 die notwendigen Daten aus dem Datenpool ziehen können, statt wie bislang, Bescheinigungen über Lohn- und Sozialabgaben des Arbeitgebers in das Rechenprogramm eintippen zu müssen.
Kritiker sehen jedoch in der Datenbank eine unnötige Speicherung persönlicher Daten auf Vorrat, die ähnlich wie das Sammeln von Telefonverbindungsdaten gegen das Grundgesetz verstößt. Da die Daten auch dann gesendet werden, wenn der betreffende Mitarbeiter keine Sozialleistungen beantragen kann oder, wie im Falle Beschäftigter des öffentlichen Dienstes, darf. Eine Massenverfassungsbeschwerde von über 22 000 Arbeitnehmern, Richtern, Soldaten und Beamten gegen Elena ist bereits beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Ein Entscheidungstermin ist aber noch nicht bekannt.
Elena auf dem Prüfstand
Die verantwortlichen Ministerien für Arbeit und Wirtschaft überprüfen derzeit das Elena-Verfahren darauf, welche Daten wirklich notwendig sind. Eine generelle Verfassungswidrigkeit sehen Ministerien wie die Deutsche Rentenversicherung Bund, die ab 2015 als zweite Stelle neben den Sozialbehörden auf den Datenpool Zugriff haben soll, nicht. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, sollen Details zum weiteren Umgang mit Elena bekannt gemacht werden.
Seit März sitzt Jörg Kachelmann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in Untersuchungshaft. Obwohl der Strafjustiz die Beweise abhandenkommen, hält sie an ihrer Anklage fest – und zerstört die Existenz des Fernsehmeteorologen
von Sabine Rückert
28.6.2010 - 10:14 Uhr. Zu Jörg Kachelmann dürfte nach einer wahren Flut der Berichterstattung inzwischen jeder eine Meinung haben – und nicht mehr übermäßig viele Menschen eine gute. Da ist ein Mann, der eine Frau vergewaltigt haben soll, der beträchtliche Liebschaften pflegte – und dessen harmloses Fernsehgesicht anscheinend nicht sein wahres Ich zeigt. Allerdings ist alles andere als sicher, dass der 51 Jahre alte Wettermann aus dem Ersten Programm jene Radiomoderatorin aus Schwetzingen, die in den Medien mal als Simone, mal als Sabine, Sandra, Tatjana oder Silvia firmiert, wirklich vergewaltigt hat. Die Beweise zerrinnen den Staatsanwälten geradezu unter den Händen. Aber der Schaden, den Kachelmanns Ansehen erlitten hat, ist total.
Selbst wenn das Landgericht Mannheim die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Kachelmann ablehnen und ihn demnächst aus der Untersuchungshaft entlassen sollte – wer soll noch über seine ulkigen Wetteransagen in der ARD lachen? Wer könnte dabei vergessen, dass der Mann vor der Wetterkarte mit dem Vorwurf einer Vergewaltigung kontaminiert ist? Oder dass er durch Gefühlskälte und Gewissenlosigkeit eine Frau in die äußerste Verzweiflung getrieben hat?
Die Bezichtigungen der 37-jährigen Radiojournalistin – nennen wir sie fortan auch Simone – haben nämlich inzwischen stark an Glaubhaftigkeit verloren. Als die Frau am Morgen des 9. Februar 2010 den Fernsehmeteorologen Kachelmann anzeigte, behauptete sie, in der vorangegangenen Nacht – nach einem Beziehungsstreit – von ihm mit einem Küchenmesser bedroht und, so eingeschüchtert, zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden zu sein. Ursache für den Streit war ein anonymer Brief, den Simone am Nachmittag in ihrer Post gefunden haben wollte. Darin steckte die Kopie zweier auf Kachelmann und eine andere Frau ausgestellter Flugtickets nach Kanada nebst dem Hinweis, die beiden hätten ein Verhältnis. Mit dem Briefinhalt konfrontiert, soll Kachelmann in jener Nacht zunächst eine Beziehung zu jener Fremden geleugnet, diese dann aber doch eingeräumt haben und schließlich – als Simone ihn aus der Wohnung wies – hasserfüllt über sie hergefallen sein. So weit die Aussage der Frau. Die Polizei vermerkte damals, sie mache einen glaubwürdigen Eindruck.
Kachelmann selbst hat nach seiner Festnahme am 24. März vor dem Ermittlungrichter zwar eingeräumt, Simone zu kennen und an jenem Abend mit ihr intim gewesen zu sein, die Tat selbst aber hat er entschieden bestritten. Zwar soll es die Eifersuchtsszene gegeben haben, auch habe die Zeugin danach die Beziehung zu ihm beendet, aber er habe das akzeptiert und sei in ein Hotel gefahren, um dort zu übernachten. Anderntags flog Kachelmann ins Ausland. Der Rezeptionistin jenes Hotels erschien der Überraschungsgast beim Einchecken gegen 3.30 Uhr morgens weder aufgewühlt noch besorgt. Sie schildert ihn als eher entspannt. Lächelnd habe er sich nach einem Zimmer erkundigt und noch ein Weilchen mit ihr geplaudert.
Einige Wochen nach ihrer Anzeige hat Simone nach weiteren Ermittlungen der Polizei zugeben müssen, mindestens in Teilen ihrer Aussage gelogen zu haben: Den anonymen Brief, der die Tat ausgelöst haben soll, hatte sie sich selbst geschrieben. Und die Beziehung Kachelmanns zu jener Mitreisenden hatte sie auch schon Wochen zuvor gründlich ausspioniert. Unter falschem Namen hatte sie sich im Internet via Facebook als vermeintliche alte Bekannte an die Konkurrentin herangepirscht, hatte sich deren Bild schicken lassen und die Bestätigung erschlichen, dass diese ebenfalls mit Kachelmann zusammen sei.
Was ihre eigene Beziehung zu dem Wettermann angeht, so behauptete Simone, seit elf Jahren dessen »Lebensgefährtin« zu sein, konnte der Polizei allerdings weder die Anschrift von Kachelmanns Schweizer Firma nennen noch die Frage beantworten, ob er einen Wohnsitz in Deutschland habe. In der Gesamtschau aller Aussagen und Tatsachen stellt sich das Verhältnis der beiden weniger als ein reales und beständiges Miteinander dar denn als ein aus bürgerlichen Illusionen, utopischen Theorien und erotischen Fantasien zusammengefügtes Gedankengebäude. Ein Luftschloss, in dem niemand haust.
Keinen einzigen Tag hat die Moderatorin mit Jörg Kachelmann eine gemeinsame Adresse gehabt. Die Polizei fand in ihrer Wohnung keine seiner Utensilien: keine Zahnbürste, keine Socke, keine Unterhose. Es gab keine gemeinsamen Skiurlaube, keine Weihnachtsfeiern, keine Silvesterpartys. Nicht einmal zu seinem fünfzigsten Geburtstag war sie eingeladen. Das bisschen Wirklichkeit, das es gab, waren vor allem kurze Nächte, meist auf der Durchfahrt, alle paar Wochen. Sie freute sich mächtig auf ihn. Er kam spät und ging früh. Stürmte durch die Republik von Messstation zu Messstation, von Medienevent zu Medienevent – angeblich immer im Stress. Dass dieser Zeitdruck auch daher rührte, dass Kachelmann eine Art ambulanter Liebhaber war und Schwetzingen bei Weitem nicht seine einzige Anlaufstelle, weiß Simone inzwischen. Und mit ihr weiß es die ganze Nation. Irgendwann müssen Wolken, Luft und Winde ganz von Kachelmann Besitz ergriffen haben: Er wurde selber wie das Wetter. Er zog vorbei.
Diesem Lebenswandel kamen die Kommunikationsmittel des 21. Jahrhunderts entgegen. Kachelmann ist ein multimedialer Typus, sonst wären seine raumgreifenden amourösen Parallelaktivitäten gar nicht denkbar. Auch seine Beziehung zu Simone hielt er vor allem aus der Ferne am Leben, durch lauter kleine elektronische Impulse über das weltweite Netz. Seine Leidenschaft übermittelte er via SMS, Mails, Chats, Skypes und hin und wieder in Kurztelefonaten. Er war immer irgendwie zu erreichen und blieb letztlich doch unfassbar. Niemand konnte nachprüfen, ob er sich gerade vom Frankfurter Flughafen meldete, aus dem Nordseewatt oder vom Matterhorn. An jedem Ort der Welt konnte Kachelmann Liebe schwören – ohne den Schwur in messbarer Lebenszeit einzulösen. Drohte ihm eine seiner E-Mail-Adressatinnen tatsächlich zu nahe zu rücken, blieb ihm immer noch die Möglichkeit, sich im Nirwana des Internet zu verflüchtigen. Aus seinem richtigen Leben habe er sie herausgehalten, sind sich mehrere Gefährtinnen in ihren Aussagen gegenüber der Polizei einig. Eine von ihnen sagt, trotz aller Mühe habe man immer draußen gestanden.
Dort wartete auch die blonde Simone aus Schwetzingen. Elf Jahre auf Stand-by, sich an Versprechungen klammernd, auf bessere Zeiten hoffend. Sie war 26 Jahre alt, als sie Kachelmann nach einem Interview ihre Visitenkarte gab, knapp 37 Jahre, als sie ihn anzeigte. Andere Frauen heiraten in dieser Lebensspanne, bekommen Kinder, bauen Häuser, gehen ins Ausland, machen Karriere. Bei Simone tat sich nicht viel. Sie saß in Schwetzingen und blieb ihm treu. Reduzierte sogar ihre Arbeitszeit bei dem Privatradio deutlich, um noch einfacher abrufbar zu sein.
Die Bremer Psychologieprofessorin Luise Greuel, eine angesehene Sachverständige und Autorin des gängigsten Lehrbuchs über Aussagepsychologie, hat Simone im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mannheim umfassend befragt, um herauszufinden, ob zumindest deren Vergewaltigungsvorwürfe auf realem Erleben basieren oder nicht. In ihrer Expertise vom 31. Mai 2010 kommt Luise Greuel zu dem Ergebnis, dass die Angaben der Opferzeugin nicht einmal den qualitativen Mindestanforderungen an eine tragfähige Aussage genügen. Und dass Simone die geschilderten Vergewaltigungshandlungen höchstwahrscheinlich nicht erlebt habe: Über den Ablauf der Tat berichte sie zum Teil Unwahrscheinliches bis Unmögliches.
So konnte Simone nicht plausibel machen, wie Kachelmann ihr ununterbrochen das Messer an die Kehle gehalten und zugleich sie und sich selbst teilweise entkleidet haben soll. Darüber hinaus behauptete sie, sich an komplette Handlungssequenzen nicht erinnern zu können. Schon bei Polizei und Staatsanwaltschaft hatte Simone in vier unterschiedlichen Vernehmungen hartnäckig die beschriebenen nachweislich falschen Angaben zum erweiterten Tatgeschehen gemacht. Nun geht die Sachverständige davon aus, dass die Frau bei der Schilderung des Kerngeschehens Erinnerungslücken geltend macht, um ihr Aussagemanagement abzusichern.
Der Rechtsmediziner hält die Verletzungen für selbst beigebracht
In den langen Gesprächen fällt der Sachverständigen außerdem auf, unter welchem Erfolgsdruck die Frau steht: Kachelmann dürfe nicht gewinnen, sagt Simone. Wie viele andere Frauen habe auch die Opferzeugin den Fernsehstar einst idealisiert und sich für ihn aufgegeben, stellt Luise Greuel fest. Für Kachelmann dagegen sei Simone kaum mehr als eine passagere Liebelei gewesen, ein ideales Projektionsobjekt für eigene Grandiositätsgefühle und deshalb: austauschbar. Als die Moderatorin ihren wahren Stellenwert im Kachelmannschen Ranking erkannt habe, sei dies dem Zusammenbruch ihres Selbstbildes und einer existenziellen Vernichtung gleichgekommen. Schlug also die Huldigung einer blind Verliebten um in Vernichtungswünsche gegen den Verräter? Die Sachverständige jedenfalls findet bei Simone starke Anhaltspunkte dafür.
Die Expertise der Professorin Greuel ist nicht das einzige Dokument, das Simones Glaubwürdigkeit erschüttert. Auch ein Gutachten des Gerichtsmediziners Bernd Brinkmann lässt Zweifel an ihren Vorwürfen aufkommen. Brinkmann ist emeritierter Professor, leitete 30 Jahre lang das Rechtsmedizinische Institut der Universität Münster und gehört zu den kompetentesten Rechtsmedizinern im Land. Der Generalbundesanwalt bat ihn regelmäßig bei besonders komplizierten Kriminalfällen um Gutachten oder rief ihn als Schiedsrichter, wenn unklare Befunde von anderen Rechtsmedizinischen Instituten unterschiedlich interpretiert worden waren. Im Fall Kachelmann wurde Brinkmann von der Verteidigung um die sachverständige Beurteilung jener – durch eine Vielzahl von Fotografien dokumentierten – Verletzungen gebeten, die von Simone als Vergewaltigungsfolgen präsentiert worden waren.
Der zuständige Rechtsmediziner in Heidelberg hatte am 9. Februar über dem Kehlkopf der Moderatorin eine horizontale, bandförmige Hautrötung festgestellt, die laut Simone durch den starken Druck des – während der Vergewaltigung an den Hals gepressten – Messers entstanden sein soll. Außerdem begutachtete er enorme blaurote Blutunterlaufungen an den Innenseiten der Oberschenkel, deren Herkunft die Opferzeugin allerdings nicht erklären konnte. Das Rechtsmedizinische Institut Heidelberg, dem damals nur das Protokoll der ersten der vier Geschädigtenvernehmungen vorlag, mochte sich nicht festlegen bei der Frage, ob die Verletzungen durch Fremdeinwirkung entstanden oder von Simone sich selbst zugefügt worden waren.
Brinkmann dagegen legte sich fest: Seiner Einschätzung nach hat sich Simone selbst verletzt. Für den von der Opferzeugin behaupteten Hautkontakt mit der scharfgezackten Schneide des Küchenmessers sei ihre Halshaut viel zu oberflächlich beschädigt. Ein an die Kehle gehaltener Messerrücken wiederum könne die vertikalen Kratzer und parallelen Linien innerhalb des entzündeten Hautfeldes nicht erklären. Überdies sei schwer vorstellbar, dass Kachelmann bei dem beschriebenen Gerangel, dem doppelten Entkleiden und dem – mit entsprechenden Bewegungen einhergehenden – Geschlechtsakt das Messer akkurat auf immer dieselbe kleine Fläche über dem Kehlkopfs habe drücken können. Umso weniger, als er nach Aussage der Zeugin ihr zeitweise auch noch den Mund zugehalten haben soll, sie also mit gekreuzten Armen hätte vergewaltigen müssen.
Abgesehen davon, dass keinerlei Kachelmann zuordenbare DNA-Spur auf dem Messer gefunden werden konnte, hält der Rechtsmediziner Brinkmann es für unmöglich, dass überhaupt irgendein Messer die Hautbeschädigung am Hals verursacht hat. Seiner Einschätzung nach war das ursächliche Werkzeug weit ungefährlicher: ein spitzer Fingernagel.
Auch die Erklärung Brinkmanns für die Hämatome an den Oberschenkeln entlasten Kachelmann. Die beiden Unterblutungen sind fast genau gleich groß und liegen einander spiegelbildlich gegenüber. Ihr Umriss schließe ein (möglicherweise die Beine spreizendes) Knie als Ursache aus. Ihre Gestalt lege eher den Einsatz einer geballten Faust nahe, denn die Abdrücke der vier Handknöchel seien ziemlich gut erkennbar. Hätte Kachelmann aber mit seinen Fäusten auf die Beine der Frau eingeboxt, hätte er dazu das Messer aus der Hand legen müssen, was – laut Aussage – nicht der Fall war. Außerdem wären massive Schläge auf die Beininnenseiten, weil äußerst schmerzhaft, der Frau sicher nicht entgangen. In der Vernehmung hätte Simone die Hämatome dann auch leicht erklären können und nicht – wie geschehen – behauptet, sie habe deren Entstehung nicht mitbekommen, sondern die Blutunterlaufungen erst in der Klinik bemerkt.
In einem Selbstversuch mit eingefärbten Fäusten ist es einer Mitarbeiterin des Sachverständigen Brinkmann ohne Weiteres gelungen, ähnliche Abdrücke auf ihren eigenen Schenkeln hervorzurufen.
Aus der Summe aller im Gutachten aufgelisteten Erkenntnisse zieht Brinkmann den Schluss, dass die Frau sich die Hämatome selbst zugefügt hat. Deren eindrucksvolle Verfärbung dürfte durch die vorherige Einnahme von Aspirin noch begünstigt worden sein. Aspirin ist nämlich nicht nur ein schmerzstillendes Mittel, sondern trägt als Gerinnungshemmer auch zur Blutverdünnung bei. Wer das Medikament konsumiert, neigt zu stärkeren Blutungen und übermäßiger Hämatombildung. Dass Simone am Abend der angeblichen Tat Aspirin zu sich genommen hatte, sagte sie bei der Polizei selbst aus.
Für den Sachverständigen Brinkmann ist dieses Phänomen nicht neu. Erst vor wenigen Jahren musste er ein Gericht in einem Wiederaufnahmeverfahren auf den Zusammenhang zwischen Blutungsneigung und bestimmten Medikamenten aufmerksam machen: Das Landgericht Osnabrück hatte zwei Männer nacheinander wegen Vergewaltigung ein und derselben jungen Frau zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Gericht und Staatsanwaltschaft waren von der Schuld der beiden Angeklagten überzeugt, auch der Bundesgerichtshof fand keine Rechtsfehler. Diesem Bollwerk an Gewissheit gegenüber stand bloß ein Gutachten des Rechtsmediziners Brinkmann. Er hatte sich den Fall im Auftrag von Angehörigen der Verurteilten noch einmal vorgenommen.
In seiner Expertise entlarvte er die auf Lichtbildern festgehaltenen angeblichen Vergewaltigungsverletzungen als klassische Selbstbeibringungen und diagnostizierte außerdem – wegen der ungewöhnlichen Intensität der Hämatome – beim angeblichen Opfer eine Blutgerinnungsstörung. Brinkmanns Gutachten wurde zum Schlüssel für eine Wiederaufnahme der beiden Fälle. Nach zähem Kampf gegen die Strafjustiz wurden die Männer schließlich wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. In dem Wiederaufnahmeverfahren des Osnabrücker Falls hatte sich unter anderem herausgestellt, dass die Frau vor ihren Selbstverletzungen die Blutverdünnungsmittel Aspirin und Marcomar geschluckt hatte, um ihre Vergewaltigungsgeschichte optisch aufzubessern.
Seit Anfang Juni sind der Strafjustiz in Mannheim nun die beiden Gutachten der Sachverständigen Brinkmann und Greuel bekannt. Trotzdem sitzt Jörg Kachelmann weiterhin in Untersuchungshaft. Unbeeindruckt von den Erkenntnissen der Gutachter, halten die Staatsanwälte hartnäckig an Simones Darstellung fest. Sie verweisen auf den von ihnen beauftragten rechtsmedizinischen Gegengutachter, der anders als Brinkmann eine Fremdbeibringung für möglich hält. Als die ZEIT bei Simone anruft und ihr anbietet, sich zu den beiden Gutachten zu äußern, sagt sie bloß »Nein, danke« und legt auf.
Zur Expertise der von der Staatsanwaltschaft selbst ausgesuchten Professorin Greuel hatte der Pressesprecher der Strafverfolgungsbehörde – noch bevor er das fertige Gutachten offiziell in Händen hielt – voreilig an die Medien durchsickern lassen, sie entkräfte den Tatverdacht gegen Kachelmann nicht. Jetzt greifen die Staatsanwälte sogar nach einer Stellungnahme von Simones eigenem – und damit nicht neutralen – Psychotherapeuten, der ihr Aussageverhalten als Folge von Traumatisierung ausgibt und meint, damit ihre unstimmigen Schilderungen und Gedächtnislücken erklären zu können.
Nach demselben Rezept war schon das Landgericht Osnabrück bei seinen beiden Fehlurteilen verfahren: Als den Richtern Zweifel kamen, hatten sie sich von den behandelnden Ärzten des vermeintlichen Opfers bescheinigen lassen, mit der Aussage der Frau habe alles seine Ordnung.
Auf leisen Sohlen verteidigt man nicht den Unschuldigen, sondern den Täter
Für die Strafverfolger kann es in dieser Schlacht nicht mehr allein um Kachelmann und dessen angebliche Schuld gehen – sondern es muss ihnen auch darum gehen, selber ohne Gesichtsverlust aus der Sache herauszukommen. Immerhin hat die Staatsanwaltschaft Mannheim im Leben des Fernsehstars den totalen Kahlschlag angerichtet. Schon am 20. März 2010, als die Ermittler um 11.45 Uhr Kachelmann nach seiner Rückkehr aus dem Ausland auf dem Frankfurter Flughafen am Stellplatz 29 der Airport-Tiefgarage festnehmen ließen, haben sie dessen Reputation ramponiert. Und zerstören sie mit jedem weiteren Hafttag mehr.
Dabei muss auch Staatsanwälten klar sein, dass für einen Vorabendprotagonisten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens ein Rufschaden solchen Ausmaßes nicht behoben werden kann. Für die erlittene U-Haft kann Kachelmann dereinst vielleicht ein paar Tausend Euro geltend machen – denn staatliche Entschädigung gibt es bloß für unmittelbare Haftfolgen wie Verdienstausfall. Auf dem exorbitanten Imageverlust aber wird der Fernsehmeteorologe sitzen bleiben.
Zu Opferzeugin und Staatsanwaltschaft gesellt sich für Kachelmann aber noch ein drittes Problem: Reinhard Birkenstock, sein eigener Verteidiger. Zwar muss man dem Kölner Rechtsanwalt zugutehalten, die Lügen der Opferzeugin von Anfang an gerochen, nachgeforscht und die Staatsanwälte zu den entscheidenden Ermittlungen angehalten zu haben – darüber hinaus gibt es aber wenig, was sich an Birkenstocks Verteidigung rühmen ließe. Während des gesamten Ermittlungsverfahrens hat er es unterlassen, den dringenden Tatverdacht, der Kachelmanns Freiheitsentzug begründen soll, mit einer Haftbeschwerde anzugreifen. Das aber wäre spätestens am 20. April erforderlich gewesen – jenem Tag, an dem sich herausgestellt hatte, dass Simones Aussagen auf Lügen und einem gefälschten Brief basieren.
Die spärlichen Briefe des Verteidigers an die Staatsanwaltschaft legen die Befürchtung nahe, er beherrsche nicht das gesamte der Verteidigung zu Gebote stehende Instrumentarium der Strafprozessordnung gleichermaßen virtuos. Statt das Landgericht (und wenn nötig das Oberlandesgericht) anzurufen und zu versuchen, Kachelmanns Haftentlassung zu erzwingen, nähert sich Birkenstock den Strafverfolgern auf Samtpfötchen und sucht vor allem das Gespräch.
Als die beiden Staatsanwälte – trotz der zutage getretenen Lügen ihrer Zeugin – keinerlei Anstalten machen, Kachelmann auf freien Fuß zu setzen, kritisiert Birkenstock deren Unbelehrbarkeit zwar vorsichtig, schiebt aber – aus Gründen der Redlichkeit, wie er hervorhebt – rasch Versöhnliches nach: »Sie beide haben sich nicht nur stets meine Bedenken gegen den Verdacht angehört, sondern Sie sind auch meinen sachlichen Beweisanregungen, soweit praktisch durchführbar, jeweils stets nachgekommen. Sie haben mir Ihre Aufmerksamkeit in einem Ausmaß gewährt, die ich jedem Verteidiger nur wünschen kann. Dabei hatte ich den Eindruck, dass Sie meine Argumente nicht nur hören, sondern auch in Ihre Verdachtsprüfung einbeziehen. Ich betone erneut, dass ich stets und ständig, wenn Sie nicht durch Hauptverhandlungen verhindert waren, von Ihnen empfangen und angehört worden bin.«
Wer solche Äußerungen auf sich wirken lässt, den wundert nicht, dass Kachelmann noch sitzt. In Justizkreisen gilt Birkenstock vor allem als Rechtsbeistand von Steuersündern und Wirtschaftskriminellen, einer Klientel also, die meistens auch getan hat, was man ihr vorwirft, und von deren Verfehlungen umfangreicher Schriftverkehr und Aktenkonvolute künden. Die klassische Verteidigerkunst in Wirtschaftsstrafsachen besteht darin, in den Hinterzimmern der Strafjustiz die Vergehen der Mandanten durch Deals und außergerichtliche Einigungen ohne Aufsehen aus der Welt zu schaffen. Doch mit solcher Geschicklichkeit ist Birkenstocks Klienten Kachelmann nicht gedient.
Selbst wenn Birkenstocks Schmusekurs seinem reinen Glauben an das Gute im Staatsanwalt geschuldet sein sollte – bei seinen Adressaten dürfte er eine ganz andere Wirkung hervorrufen. Ein Verteidiger, der für den Mandanten nicht zu den Waffen greift, läuft Gefahr, ungewollt die unausgesprochene fatale Botschaft zu vermitteln, der Vorwurf träfe zu. Auf leisen Sohlen verteidigt man nicht den Unschuldigen, sondern den Täter. In den Medien wird Birkenstock mit dem Satz zitiert, Vergewaltigung sei eben ein Delikt, »bei dem man schneller verhaftet als enthaftet ist«. Dazu, dass die Enthaftung seines Mandanten Kachelmann etwas länger dauert (oder vielleicht sogar ganz ausbleibt), könnte auch die Durchsetzungsschwäche seines Verteidigers beitragen.
Immerhin war in den drei Monaten, die seit der Festnahme des Fernsehstars verstrichen sind, genügend Zeit, dass die öffentliche Stimmung kippte. Als sich Kachelmann am 24. März 2010, unmittelbar nach seiner Vernehmung durch den Ermittlungsrichter, den Fotografen und Reportern mit den Worten »Ich bin unschuldig« präsentierte, versuchte er Optimismus zu verbreiten. Damals konnte er sich gewisser Zuneigung der Massen und Massenmedien noch gewiss sein. Inzwischen sind die Solidaritätsbekundungen weitgehend verstummt. In Zeitungen und Magazinen sind Artikel erschienen, die Kachelmanns Charakter fragwürdig erscheinen lassen und das Bild eines rücksichtslosen Egomanen zeichnen, der sich jahrelang in der Maske des sympathischen Sonderlings präsentiert hat.
Auf der Titelseite der Illustrierten Bunte zum Beispiel prangte Ende April das madonnenhafte Konterfei eben jener Kachelmann-Begleiterin, auf welche das Flugticket aus dem »anonymen Brief« der Simone ausgestellt war: Jetzt spricht die Ex-Freundin, lautete die Schlagzeile. In der Exklusivstory breitet die betrogene Geliebte das Mehrfach-Liebesleben des Wetteransagers aus und schildert detailreich seine ins Groteske abgleitenden Ausflüchte, mit denen er die eine Gespielin vor der anderen geheim hielt. Die Zweifelhaftigkeit solcher – gegen einen weitgehend wehrlosen Untersuchungshäftling gerichteten – Enthüllungen wird von der Bunten im Text mit altruistischen Absichten geadelt: Die Frau wolle »keine Liebesrache« nehmen, heißt es da, »aber sie wünscht sich, dass die Wahrheit über Kachelmann geschrieben wird – um andere Frauen vor ihm zu schützen«.
In ihren Gesprächen mit der Polizei äußerte sich die Titelheldin weniger abgeklärt. Dort machte sie kein Geheimnis aus ihrer frischgebackenen Abneigung gegen Kachelmann: Sie freue sich über jeden Tag, den dieser im Knast sitze, und wünsche sich, dass er dort verrecke. Kurz zuvor hatte dieselbe Frau Kachelmanns Verteidiger allerdings noch gebeten, seinem Mandanten auszurichten, sie sei in Gedanken stets bei ihm und ganz von seiner Unschuld überzeugt.
Viele Frauen machten es Kachelmann leicht, Spielchen mit ihnen zu spielen
Der unverhohlene Sinneswandel dieser Ex-Freundin ist umso problematischer, als sie in einem möglichen Strafprozess für Kachelmann als zentrale Entlastungszeugin infrage kommt: Sie war es, an die sich Simone aus Schwetzingen unter einem Decknamen per Facebook herangemacht und versucht hatte, Nachrichten aus dem Kachelmannschen Intimleben zu erhaschen. Doch anstatt sich bis zum Abschluss des Verfahrens zurückzuhalten, hat die Ex-Freundin nun ihrerseits versucht, weitere Kachelmann-Geliebte aufzustöbern, und ist dabei in Kontakt mit Simone geraten. Die jedenfalls hat in der aussagepsychologischen Untersuchung erzählt, sie tausche sich mit der in der Bunten aufgetretenen Ex-Freundin aus und man plane, sich in einer Art Selbsthilfegruppe auch mit anderen Langzeitgeliebten des Beschuldigten zu treffen. Immerhin sei man ja eine Schicksalsgemeinschaft der seelisch Missbrauchten.
Schon das Alte Testament erzählt im 1. Buch Mose von der Vergeltungssucht der zurückgewiesenen Frau: In der 4000 Jahre alten Josephsgeschichte wird der Rachefeldzug der Gemahlin des Ägypters Potiphar geschildert, die vergeblich versucht hatte, den schönen Israeliten Joseph zu verführen. Weil dieser ihre Offerten schroff zurückweist, zerreißt sie sich die Kleider und behauptet, von ihm vergewaltigt worden zu sein. Die Obrigkeit schenkt ihr Glauben und Joseph wird in den Kerker geworfen. Gott selbst muss eingreifen und den Unschuldigen aus dem Gefängnis retten. So weit die Bibel.
Jetzt verfolgen enttäuschte Frauen den weniger schönen Kachelmann. Auf ihren Chor darf man, sollte es zur Hauptverhandlung kommen, gespannt sein. Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls fleißig nach aktuellen und verflossenen Bettgenossinnen Kachelmanns suchen lassen und deren Auskünfte gesammelt. Diese zeigen, wie leicht viele Frauen es dem Wetterpropheten machten, mit ihnen seine Spielchen zu spielen, und wie widerspruchslos sie sich seinen Wünschen fügten. Von großer Liebe reden sie. Wer soll das glauben? Hätten all die schönen Damen den Mann mit dem zerknautschten Gesicht, dem fusseligen Bart und dem vermüllten Auto auch so bezaubernd gefunden, wenn er Steuerberater gewesen wäre oder Landwirt?
Wer heute eine Zeit lang im Fernsehen zu sehen ist, gilt bereits als Prominenter. Dafür reicht es schon, vor einer Deutschlandkarte zu stehen und die Tiefdruckwirbel zu deuten. Derartige Medienkreaturen seien Einkommensmillionäre in der neuen Währung Aufmerksamkeit, schreibt der Ökonom Georg Franck: »Sie verbreiten anonym gestreute Information und empfangen dafür persönlich gewidmete Zuwendung.«
Wartete Aschenputtel früher auf den Märchenprinzen, so verzehrt es sich heute nach dem Mann vor der Kamera. So manche Kachelmann-Freundin, die sich jetzt als sein Opfer fühlt, wird mindestens ebenso Opfer ihrer eigenen Sucht geworden sein, von seinem Glanz zu profitieren. Wer schönen Schein wollte, hat ihn von Kachelmann bekommen. Viel mehr gab es nicht.
Die Akte Kachelmann ist deshalb auch ein Dokument weiblicher Selbsterniedrigung, in ihr stellen sich junge, attraktive Frauen unserer Zeit selbst dar wie die Mätressen eines Fürsten. Sie zeigt, dass 50 Jahre Feminismus zwar bewirkt haben, dass Männer sich heute bei Delikten gegen die weibliche Selbstbestimmung als wütende Strafverfolger betätigen, dass aber die Idee vom aufrechten Gang ganze Teile der Frauenwelt nicht erreicht hat.
heise online, 19.06.2010 14:16 Uhr. In den Ministerien und Archiven des Bundes lagern nach Berechnungen eines Historikers mehr als 7,5 Millionen Geheimakten. Allein im Bundeskanzleramt und im Bundesinnenministerium würden über 3,5 Millionen als Verschlusssache gestempelte Dokumente liegen, errechnete der Freiburger Historiker Josef Foschepoth nach Informationen des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel”. Diese seien in aller Regel der zeitgeschichtlichen Forschung entzogen.
Grundsätzlich gilt für Geheimakten eine Verschlussfrist von 30 Jahren. Geheimakten aus den Jahren 1949 bis 1959 werden nach einer Neuregelung bis 2013 zugänglich gemacht. Akten, die zwischen 1960 und 1994 angelegt wurden, sollen bis 2025 schrittweise (drei Jahrgänge pro Kalenderjahr) geöffnet werden. Für Verschlusssachen, die von 1995 an erstellt wurden, gilt dann die 30-Jahres-Frist.
Verlangt mehr Informationsfreiheit:
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar.
Bild: dpa
Demgegenüber hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz[1], Peter Schaar, eine weitgehende Offenlegungspflicht für bisher geheime Verträge zwischen Bund und Unternehmen gefordert: “Der Bund sollte hier dem Land Berlin folgen”, sagte Schaar dem Spiegel. Berlin plant als erstes Bundesland, Verträge mit Wirtschaftsunternehmen, die den “Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge” betreffen, künftig zu veröffentlichen. Darunter fallen Privatisierungen von Krankenhäusern, Wasser- und Abwasseranlagen, Strom- und Gasnetzen sowie Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr oder der Müllentsorgung.
Noch vor der Sommerpause will das Berliner Abgeordnetenhaus eine entsprechende Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes verabschieden. Damit werde ein “hohes Maß an Transparenz und Publizität” geschaffen, heißt es in einer Stellungnahme des Senats zu der Initiative von Grünen und den Berliner Regierungsparteien SPD und Die Linke.
Bisher wurde eine Veröffentlichung auch in Berlin unter Berufung auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse abgelehnt, darunter fielen der umstrittene S-Bahn-Vertrag mit der Deutschen Bahn AG und die Teilprivatisierung der Wasserversorgung an die Konzerne Veolia und RWE. “Der Bürger hat aber ein Recht darauf zu wissen, zu welchen Bedingungen der Staat Leistungen privatisiert”, sagt der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar. Das gelte auch für den Bund, wo “selbst Verträge mit Staatsunternehmen wie der Deutschen Bahn AG wegen Vertraulichkeitsklauseln vor der Öffentlichkeit geschützt werden”. Damit, so der Datenschutzbeauftragte, werde das Gesetz „teilweise ad absurdum geführt“. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen und Niedersachsen haben bisher noch nicht einmal ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz erlassen.
Selbst in einer Schicksalsfrage der Demokratie, dem Schutz des Wahlverfahrens vor Manipulation, hat sich das Informationsfreiheitsgesetz im Ernstfall als wirkungslos erwiesen. Auf dem Höhepunkt der Diskussion um den Einsatz von Wahlcomputern verweigerte[2] die zuständige Behörde dem c’t-Korrespondenten Richard Sietmann den beantragten Einblick in das Zulassungsverfahren. In dem Prozess, den Sietmann daraufhin mit Unterstützung des Heise-Verlags führte, entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig im Oktober 2007 gegen die Informationsfreiheit[3]. (18 Monate später befand das Bundesverfassungsgericht den Einsatz der Wahlcomputer bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig)[4]. (dpa) / (cp[5])
“Sie haben sich den Beruf selber ausgesucht, viele nur aus purer Machtgeilheit. Und wie ein Soldat, der bei seiner Berufswahl damit rechnen muss, eines Tages zu den Gefallenen zu gehören, muss ein Bulle - der eben auch im politischen, wie militärischen Sinne kein Zivilist mehr ist - ebenso damit rechnen, bei Revolten getötet zu werden - oder aber er ist klug und schlägt sich auf die Seite der Revolutionäre, läuft also über, die Option steht ihm ja frei.”
Nach Anschlag in Berlin
Empörung über Gewalt gegen Polizisten
Die Detonation einer Splitterbombe bei einer Demonstration in Berlin hat die Debatte über härtere Strafen für Gewalt gegen Polizisten wiederbelebt. Von einer „neuen Brutalität“ sprach Berlins Innensenator Körting.
Eine Splitterbombe verletzt bei einer Demo in Berlin mehrere Polizisten
14. Juni 2010
Bundesinnenminister de Maizière (CDU) hat eine umgehende Reaktion auf die zunehmende Brutalität linker Gewalttäter gegenüber der Polizei verlangt. Nachdem am Samstag während einer Demonstration unter dem Titel „Die Krise heißt Kapitalismus – Banken und Konzerne sollen zahlen“ zwei Berliner Polizisten durch eine gezielt gezündete Splitterbombe schwer und 13 weitere Beamte leicht verletzt worden waren, warb de Maizière abermals für eine Verschärfung des Strafrechts.
Berlins Innensenator Körting (SPD) sprach von einer „neuen Brutalität“. Bei den Gewalttätern sei, „das Verletzen von Menschen zum eigentlichen Ziel geworden“. Der Regierende Bürgermeister Wowereit sagte, für Angriffe auf Polizeibeamte könne und dürfe es keine Legitimation geben“. Die Polizeigewerkschaft sprach von einem „grausamen Anschlag“. Die Täter bewegten sich „hart an der Grenze zum Terrorismus“.
„Eine neue Eskalationsstufe der Brutalität“ Sämtliche Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses fanden sich am Montag in äußerst seltener Einstimmigkeit zu einer Verurteilung des „kriminellen Anschlags“ zusammen. In ihrer gemeinsamen Erklärung von SPD, CDU, Linkspartei, Grünen und FDP heißt es: „Wir verurteilen aufs Schärfste den Sprengsatzanschlag auf die Polizeibeamten, die die Demonstration am Samstag auf der Torstraße begleitet haben. Dieser Anschlag stellt eine neue Eskalationsstufe der Brutalität gegen Polizeibeamte dar und ist nicht zu rechtfertigen. Wir verurteilen jegliche Form der Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung.“ Die Täter müssten „mit allen rechtsstaatlich zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt und zur Verantwortung gezogen werden“.
Sehr viel zurückhaltender äußerte sich die Gewerkschaft Verdi, die neben der Linkspartei und anderen, auch linksradikalen Organisationen zu der Demonstration aufgerufen hatte. Zwei Tage nach dem Splitterbombenattentat hat die Gewerkschaft es als „unerträglich“ bezeichnet, dass „Gewalttäter – aus welchen Gründen auch immer – Demonstrationen und öffentliche Kundgebungen missbrauchen“.
Allerdings blieb unerwähnt, dass die Demonstrationsleitung einen untergehakt marschierenden Block vermummter Gewalttäter in ihren Reihen geduldet hatte. Unmittelbar nach den drei aufeinander folgenden Explosionen, bei denen insgesamt 15 Polizisten durch Splitter oder Knalltrauma verletzt wurden, forderte ein Megaphon-Sprecher dieses Blocks die schockierten Einsatzkräfte auf, „Provokationen gegen eine angemeldete Demonstration“ unverzüglich einzustellen und abzurücken.
Den von den Gewerkschaft so genannten „Missbrauch“ ihrer Kundgebung nennt die Berliner Staatsanwaltschaft „versuchten Totschlag“. Sie konnte aber am Montag noch keinen Fahndungserfolg vermelden, nachdem drei Festgenommene wieder auf freien Fuß gesetzt worden waren.
„Mit dem Schlimmsten rechnen“ Forderungen nach Strafverschärfungen für Gewalttäter gegen Polizisten waren bereits mehrfach erhoben worden, auch nachdem in Hamburg vor einigen Monaten maskierte Linksautonome die Polizeiwache in der Stresemannstraße angegriffen und versuchten hatten, sie in Brand zu setzen. In Berlin hatte es vor dem Versuch des Totschlags an Polizeibeamten am Samstag bereits fast als „üblich“ zu bezeichnende Rangeleien gegeben, die sich innerhalb der Demonstration gegen die Sparpläne der Bundesregierung ereigneten.
Die Polizisten wurde dabei aus dem Block der Autonomen mit Steinen und Flaschen beworfen. Auf Videobildern, die nach den Explosionen aufgenommen wurden, kann man erkennen, wie an den Beinen blutende Polizisten von Kollegen von dem stark rauchenden Tatort weggeschleift werden. Im Bundeswehr-Krankenhaus, wohin die beiden 36 und 47 Jahre alten Familienväter gebracht wurden, mussten sie sofort operiert werden.
Berlins Polizeipräsident Glietsch wurde mit der Bemerkung zitiert: „Wir unterstellen bei unserer Einsatzplanung seit langem, dass wir mit dem Schlimmsten rechnen müssen, wenn wir es mit gewaltbereiten Linksextremisten zu tun haben.“
Demonstration in Berlin Extremisten werfen Sprengsatz auf Polizisten
Samstag, 12. Juni 2010 19:17
Bei der Berliner Demonstration gegen das Sparpaket der Bundesregierung haben Unbekannte einen Sprengsatz auf Polizisten geworfen. Drei Beamten mussten im Krankenhaus Splitter aus dem Körper entfernt werden.
Bei der Berliner Demonstration gegen die Sparpläne der Bundesregierung hat es anscheinend einen Anschlag auf Polizisten gegeben. Insgesamt An der Veranstaltung beteiligten sich mehr als 10.000 Menschen, darunter auch ein laut Schätzungen etwa 450 Personen starker “antikapitalistischer Block”. Aus dieser Gruppe heraus wurde an der Torstraße nahe der Gormannstraße ein Sprengsatz auf Polizisten geworfen.
Durch die Explosion wurden mindestens 14 Polizisten verletzt, zwei davon schwer: Sie mussten in ein Krankenhaus gebracht werden. Dort wurden ihnen bei einer Operation Splitter aus den Beinen entfernt - um welche Art von Splittern e sich handelt, steht bislang nicht fest. Anscheinend war der Sprengsatz so gefertigt war, dass bei der Explosion kleine Teile freigesetzt wurden.
Der Staatschutz ermittelt nun, die Kriminaltechnik untersucht den besagten Sprengsatz und den Tatort.
Insgesamt beteiligten sich an der Großdemonstration unter dem Motto „Die Krise heißt Kapitalismus“ beteiligten sich verschiedenen Schätzungen zufolge 15.000 bis 20.000 Menschen. Die Polizei gab offiziell zunächst keine Zahlen bekannt. Die Linken-Vorsitzende Gesine Lötzsch rief bei der Abschlusskundgebung zum Kampf für ein „gerechtes Land“ auf.
Lötzsch beklagte in Berlin eine wachsende gesellschaftliche Ungleichheit und betonte: „Ich will ein anderes Land.“ Sie wolle nicht in einem Land leben, in dem Hartz-IV-Empfänger zu Umzügen gezwungen würden, während andere Leute nicht wüssten, wie sie ihre fünfte oder sechste Wohnung einrichten. Auf Plakaten und Transparenten von Demonstranten standen Forderungen wie „Verursacher der Krise zur Kasse bitten“.
Zu der Demonstration hatte das Bündnis „Wir zahlen nicht für Eure Krise“ aufgerufen. Organisiert in diesem Bündnis sind verschiedene Initiativen, Teile der Gewerkschaften Ver.di und IG Metall sowie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und eine Reihe von linken Parteien wie Die Linke und die Deutsche Kommunistische Partei (DKP). Parallel zum Berliner Protestmarsch fand in Stuttgart eine ähnliche Demonstration statt.
Schon während der Abschlusskundgebung vor dem Roten Rathaus war es wiederholt zu Rangeleien zwischen Polizei und Demonstranten gekommen. Während der Demonstrationsroute waren Polizisten mit Steinen, Flaschen und Feuerwerkskörpern beworfen worden. Die Veranstalter der Demonstration sehen die Schuld für die Auseinandersetzungen bei der Polizei, sprachen von Provokationen und „willkürlichen Verhaftungen“.
Tumultartige Szenen überschatteten die Demo in der baden- württembergischen Landeshauptstadt.
SPD-Landtagsfraktionschef Claus Schmiedel wurde während seiner Rede aus einem Block von rund 300 Menschen mit Eiern und Bananen beworfen. Die Polizei stürmte auf die Bühne. Schmiedel wurde mit Regenschirmen geschützt. Schon zuvor war die Rede des SPD-Politikers durch Trillerpfeifen und Buh-Rufe so vehement gestört worden, dass kaum ein Wort zu verstehen war.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) warb angesichts der Proteste für mehr Verständnis. „Viele Menschen wissen, dass wir sparen und Schulden abbauen müssen“, sagte die CDU-Chefin der „Bild am Sonntag“. „Die Maßnahmen im Arbeitsmarktbereich zielen im Übrigen darauf, deutlich mehr Langzeitarbeitslose als bisher wieder in Arbeit zu bringen.“ Für Bildung, Forschung und Investitionen bleibe aber ohne Sparen zu wenig übrig. dpa/rtr/sei
Die mächtigste Frau der Welt heißt nicht mehr Angela Merkel - sondern “Tina”. Sie regiert die Politik und dirigiert die Kanzlerin.
Ein Kommentar von Heribert Prantl
Das neue Basta: “There is no alternative” (Foto: Reuters)
17.05.2010, 17:30 Uhr. Angela Merkel gilt als die mächtigste Frau der Welt; aber das stimmt nicht. Die mächtigste Frau heißt Tina, sie wird auch von der Kanzlerin gern in Anspruch genommen. Tina ist das Kürzel für there is no alternative.
Die Behauptung, dass es keine Alternative zu einer Entscheidung gibt, ist eine Ausrede, die Diskussionen unterbinden soll. Sie ist neuerdings die Begründung für die rasende Eile, mit der folgenreichste Beschlüsse gefasst werden. Wenn Milliardenpakete gepackt und der Börse vor die Tür gestellt werden - dann lautet die Begründung: es gibt keine Alternative. So wird das Parlament entparlamentarisiert und vor vollendete Tatsachen gestellt. Es gibt ja, angeblich, keine Alternative.
Deutschland und die EU stehen am Beginn einer Woche, in der es ständig heißen wird there ist no alternative. Tina regiert die Politik, Tina dirigiert Angela Merkel, Tina macht aber nicht nur die CDU/CSU rebellisch; es macht die Bevölkerung misstrauisch. Tina ist das neue Wort für Basta.
Mit Basta hat einst Kanzler Schröder Hartz IV eingeführt. Und dieses Hartz IV war damals für die Führung der SPD so “alternativlos” wie der Kosovo-Krieg und die Verteidigung Deutschlands am Hindukusch. Aber verglichen mit den neuen finanzwirtschaftlichen Großentscheidungen waren die genannten militärischen Großentscheidungen sorgfältig gereift. Das Parlament war und ist zwar bei der Entscheidung über die Kriegseinsätze unter Druck, aber es redet und streitet immerhin. Seit dem Bankenrettungspaket nickt es Milliardenausgaben nur noch ab Es gibt, sagt die Regierung, keine Alternative.
Das ist, mit Verlaub, Unfug. Es gibt sicherlich nicht Tatas, nicht also tausende von Alternativen (there are thousands of alternatives). Aber ein paar Alternativen gibt es immer: Anstelle eines gewaltigen Milliarden-Paketes für Euro, Griechenland & Co hätte man sich, zum Beispiel, einen (Teil-)Schuldenerlass für Griechenland vorstellen können. Sicherlich: Die EU-Regierungen mögen den Zeitdruck als so groß empfunden haben, dass für sie eine solche Lösung nicht in Frage kam. Aber dann müssen sie das sagen, und sich nicht hinter der angeblichen “Alternativlosigkeit” verschanzen. Das Parlament ist das Getriebe der demokratischen Politik. Wenn es ausgeschaltet wird, entsteht der Eindruck einer getriebenen Politik.
Die Milliardenrettungspakete sind der Versuch der exekutivischen Politik, mit dem Tempo und der Brutalität von ökonomischen Prozessen zu konkurrieren. Das kann sinnvoll sein, aber die Politik muss dann für diese Sinnhaftigkeit werben. Das Wort “alternativlos” ist das Gegenteil von solcher Werbung. Demokratische Politik besteht darin, Entscheidungen auf der Grundlage des Abwägens der Alternativen zu treffen und zu begründen. Der Ort dafür ist das Parlament: Es ist der Ort, wo Vertrauen des Volks gesät wird. Ohne dieses Vertrauen hält auch der weltgrößte Rettungsschirm nicht. Dieses Vertrauen der Bürge - es ist wirklich alternativlos für die Demokratie.
Wie würden Sie die Etappen der Entwicklung Berlins seit 1989 beschreiben, die Meilensteine der Entwicklung? Sie sagten im Jahre 2006, der Schutt sei abgeräumt, man sei nicht mehr im Jahre 1945, sondern schon im Jahre 1947 angekommen. Wo befindet sich Berlin heute?
Am 8. November 1989 gab es zwei Berlins, eines im Westen, eines im Osten. Ostberlin war eine Großstadt von 1,3 Millionen Einwohnern, mit einer veralteten Industrie, die sich nach dem Mauerfall größtenteils auflöste. Es war das Zentrum der DDR. In Berlin lebten Hunderttausende, die dem Regime zugetan waren und für es arbeiteten, wie man heute noch an den Wahlergebnissen bestimmter Stadtviertel ablesen kann.
Eine politisierte Bürokratie, Militärs, Parteiangehörige, Verwaltungsleiter, leitende Kader. Daneben gab es das Berlin der DDR-Subkultur, das von den Intellektuellen über Bärbel Bohley und das Neue Forum bis zum Underground des Prenzlauer Bergs reichte. Für die übrige DDR war Berlin Symbol des Bösen. Es gab zwei Symbole des Bösen: einmal das Sächsische von Walter Ulbricht und zum anderen die Berliner.
Nach Leipzig kamen Bananen und Apfelsinen nur einmal im Jahr zur Messe, während Berlin fortwährend die Ressourcen des übrigen Landes abzog. Achtzig Prozent aller Baugerüste der DDR standen in der Berliner Innenstadt, jedes dritte Haus war eingerüstet, nur geschah nichts, weil Material fehlte. Das war Ostberlin.
Westberlin war von dynamischer Wirtschaft weitgehend entleert, es gab Ausnahmen wie Schering und den Siemens-Turbinenbau, doch die Schicht der Spitzenmanager war verschwunden, die Topentwickler der Unternehmen waren weg, es gab vor allem verlängerte Werkbänke, die von üppigen Subventionen lebten.
Das hatte Folgen für die Bevölkerungsstruktur. Auch der immense jüdische Aderlaß konnte nie kompensiert werden. Dreißig Prozent aller Ärzte und Anwälte, achtzig Prozent aller Theaterdirektoren in Berlin waren 1933 jüdischer Herkunft. Auch Einzelhandel und Banken waren großenteils in jüdischem Besitz. Das alles gab es nicht mehr, und das war gleichbedeutend mit einem gewaltigen geistigen Aderlaß.
Die Vernichtung und Vertreibung der Juden aus dem deutschsprachigen Raum insgesamt betraf zu sechzig bis siebzig Prozent Berlin und Wien. Dazu kam der Weggang des klassischen leistungsorientierten Bürgertums. Hermann Josef Abs, Vorstand der Deutschen Bank, wohnte bis 1945 im Berliner Westend. Unauffällig hatte er seine Familie im Herbst 1944 nach Remagen im Rheinland geschafft, wo er 1940 ein Landgut gekauft hatte; er selbst war nach Hamburg entschwunden.
Der Siemens-Vorstand hatte im Oktober 1944 beschlossen, die Führung heimlich nach München zu verlegen. Später gab es zwar ein gewisses Innehalten dieses Verlagerungsprozesses, aber nach 1961 hat er sich wieder beschleunigt. Die wirtschaftliche Leistungselite – Industrie, Verlage, Medien – hat Berlin verlassen.
Von Kunst und Kultur ist manches geblieben. Die Berliner Subventionswirtschaft, die ein notwendiger Teil der Wirtschaft und Politik der Stadt bis 1989 war, hat es geschafft, für all das, was staatlichen Subventionen zugänglich war – wie die Freie Universität, Theater –, möglichst viele Mittel ranzuholen.
Doch es ist ein Unterschied, ob man sich am Markt durchkämpft oder in einem geschützten Bereich angesiedelt ist, wo man komfortabel von staatlichen Mitteln lebt. Die leistungsorientierten Berliner gingen weg. Das war ein kontinuierlicher Prozeß; wer als Westberliner Schüler ein Ingenieursstudium machte und dann als Elektroingenieur arbeiten wollte, hat das zu achtzig Prozent woanders tun müssen.
Es kamen die Achtundsechziger und alle, die Berlin eher als Lebensplattform suchten. Menschen, die gerne beruflich aktiv waren, wurden ersetzt durch solche, die gerne lebten. Dieser Austausch führte zu einer gewissen Stagnation. Berlin war immer hip und toll, barbusige Frauen im Tiergarten konnte man schon 1975 bestaunen. Auch die Politik war etwas Besonderes, einerseits getragen von dem Appell: „Völker der Welt, schaut auf diese Stadt“ von Ernst Reuter bis zu Willy Brandt, aber gleichzeitig geprägt von wachsendem Provinzialismus und Kleinlichkeit, also Steglitzer Kreisel, Architektin schläft mit Baustadtrat usw.
Am Ende war die Stadt personell auf Westimporte angewiesen. Der Landeshaushalt lebte zu fünfzig Prozent vom Bundeszuschuß. Für den Erfolg der Berliner Politik war es wichtiger, in Bonn zu antichambrieren, als die Kräfte der Stadt zu stärken. Dazu gab es eine vermachtete Bauwirtschaft.
Ich war in den achtziger Jahren im Aufsichtsrat des Berliner Flughafens und wußte von anderen Flughäfen, was zum Beispiel eine Halle kostet. Ich wunderte mich immer, daß in Berlin alles dreißig Prozent teurer war. Das war eine kartellartige Struktur. Im Wohnungsbau war alles doppelt so teuer wie in Westdeutschland.
Es brauchte Zeit, bis das aufbrach. Diese subventionsverwöhnte Politikerklasse war noch am Ruder, als 1991 die Subventionen rapide einbrachen. Das Bundesfinanzministerium hat entschieden, die Berlinförderung zusammenzustreichen; die 13 Milliarden pro Jahr für Berlin brauchte die ehemalige DDR dringender. Natürlich auch Ostberlin – aber das Geld wurde umgeschichtet.
Die Berliner verstanden die Zeichen der Zeit nicht und haben weitergewirtschaftet wie zuvor. So sind sie von einem Schuldenstand, der niedriger war als der in Bayern, in zehn Jahren auf einen Weltrekordschuldenstand geraten, weil die Umsteuerung in den ersten Jahren gar nicht, ab 1995 nur halbherzig und erst ab Januar 2002 richtig stattfand.
In diesen Jahren nach 1989 lebte man im Wolkenkuckucksheim. Es wurde ein riesiges Wohnungsbauprogramm aufgezogen, weil man meinte, Berlin würde 1 bis 2 Millionen neue Bewohner bekommen. 1939 hatte Berlin 4,3 Millionen Einwohner, Charlottenburg hatte in den dreißiger Jahren doppelt so viele wie heute.
Man ging also von einem hohen Bevölkerungswachstum aus. 1989 hatte der Westen etwa 1,9 Millionen, der Osten 1,3 Millionen Einwohner. Heute sind es zusammen 3,3 Millionen. Wir erreichen nicht einmal die Vorkriegszahlen und werden schon gar nicht die phantastischen 5 Millionen bekommen, die damals prognostiziert wurden. Man schaute in die Ferne und hat alles, was vor Ort wichtig war, vernachlässigt.
Der Ausbau des internationalen Flughafens Schönefeld hätte schon vor zehn Jahren stattfinden können. Die „Drehscheibe zwischen Ost und West“ war die große Formel, aber substantiell geschah gar nichts. Die Industrie in Ostberlin ging zugrunde, sie ging in Westberlin zugrunde, wir haben jetzt noch 95 000 Industriearbeitsplätze.
In den neunziger Jahren waren die Handelsbeziehungen zwischen Polen und Baden-Württemberg enger als die zwischen Polen und Berlin, denn die Baden-Württemberger hatten, was die Polen brauchten: Maschinen – die Berliner nicht. Bei uns waren die Beziehungen insoweit eng, als jeder bessere Berliner Haushalt einen Polen beschäftigte, der ihm für acht Mark Stundenlohn die Wände strich oder die Wohnung putzte. Man hat den Kopf in die Wolken gesteckt, reichlich öffentliches Geld genossen und lebte nicht auf dem Boden der Tatsachen.
Die Berliner Wirtschaftskraft pro Einwohner war im vereinten Deutschland im Jahre 1991 exakt auf dem Bundesniveau von hundert Prozent; Westberlin hatte ein höheres Sozialprodukt, Ostberlin ein niedrigeres als andere Stadtstaaten.
Berlin wuchs bis 1997 leicht stärker als der Bundesdurchschnitt. Heute wissen wir, daß das durch den Bauboom verursacht war. Irgendwann brach das Berliner Baulöwenkartell zusammen, die Preise normalisierten sich, und es gingen viele Bauaufträge an Firmen außerhalb Berlins. Heute ist die Berliner Bauwirtschaft zu Recht weitgehend kaputt und muß sich erst wieder aufbauen. Nachdem der Potsdamer Platz und der Reichstag vergeben waren, ließen die großen Aufträge nach.
Das Sonderphänomen, daß extrem viel öffentliches Geld in kürzester Zeit auf wenigen Quadratkilometern verbaut wurde, hatte man für Normalität gehalten. Manche sahen schon ein neues Schanghai entstehen. Irrtümer ohne Ende! Denn dann ging Berlin auf Schrumpfkur. Heute hat Berlin etwa 85 Prozent der bundesdeutschen Wirtschaftskraft, mehr als Ostdeutschland mit zirka 75 Prozent, aber für einen Stadtstaat dramatisch wenig. Langsam fängt die Stadt wieder an zu wachsen.
1990/91 hatte man eine Vision von der Wiedererstehung Berlins der zwanziger Jahre, doch Berlin ist weder Industriezentrum noch Bankenzentrum; ein intellektuelles Zentrum schon, aber nicht mit dem Gewicht der zwanziger Jahre. Die Drehscheibenfunktion zwischen Ost und West wurde nicht von Berlin übernommen, sondern von Wien.
Die Wiener haben das alte k. u. k. Vorfeld wiedergewonnen und profitieren von den einstigen Verhältnissen. Österreich hat mehr internationale Organisationen für sich gewonnen, seine Banken sind zügig in den Osten hineingegangen.
Wien war eine dynamische Stadt, die sich am kapitalistischen Markt behaupten mußte, in Berlin saß ein verfetteter Subventionsempfänger, der durch Entzugsschmerzen erst wieder an die Wirklichkeit gewöhnt werden mußte. So etwas kann sich nur durch einen Bevölkerungsaustausch vollziehen, man ändert ja niemanden.
Wenn sich in Berlin etwas ändert, dann dadurch, daß Generationen auswachsen. Davon leben Metropolen immer. Welcher berühmte Pariser Schriftsteller wurde schon in Paris geboren? Man kommt aus der Provinz, man geht in die Hauptstadt, man wird etwas, und im Alter zieht man auf sein Landgut in der Provinz zurück. So ist es auch mit New York.
Die Aufregung ist groß über Thilo Sarrazin. Ein Interview über seine Erfahrungen als Berliner Finanzsenator verstört viele. Seine Wortwahl (”Kopftuchmädchen”, “türkischen Wärmestuben”) empfanden nicht nur Ausländer als verletzend. In der Sache aber widerspricht ihm kaum jemand – wie auch?
Ein Aufschrei der Empörung – nicht anders kann man die zahlreichen Reaktion zusammenfassen, die Berlins vor knapp einem halben Jahr in den Bundesbankvorstand gewechselter Ex-Finanzsenator Thilo Sarrazins hervorgerufen hat. Seit dem Erscheinen eines fünfzehn großformatige Spalten langen Interviews mit ihm in “Lettre International“ in der vergangenen Woche werden einige wenige Zitate daraus zum Anlass für höchste Erregung genommen.
In der SPD wurde prompt sein Parteiausschluss verlangt, die Gewerkschaften zeigen sich ebenso tief empört wie türkische Lobbyverbände und sein unmittelbarer Vorgesetzter, Bundesbankschem Axel Weber legte ihm – wenn auch verklausuliert – den Rücktritt nahe.
Die Kritik an Sarrazin bezieht sich dabei – bis auf wenige Ausnahmen – vor allem auf Ton und Klangfarbe der wenigen Interviewausschnitte, die öffentlich wieder gegeben werden. In einem Beitrag für den Berliner „Tagesspiegel“ schrieb – sicherlich vielen aus der Seele sprechend –die ehemalige Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John (CDU) über Thilo Sarrazin: „In vielen Formulierungen und in den dahinter liegenden Gedanken offenbart er sich nicht nur als bornierter Ignorant, was zum Beispiel Integrationsverläufe angeht, sondern vor allem als ein unmenschlicher Verurteiler, und das erschreckt und verstört tief.“
Das klingt danach, dass hier einer endgültig ins Abseits verstoßen werden soll, dem vor einem halben Jahr noch Berlin zujubelte, weil er – was allen anderen völlig unmöglich schien – den Berliner Landeshaushalt in die schwarzen Zahlen gebracht hatte. An diesen Widerspruch stößt sich auch einer, der in Sachen politischer Korrektheit ebenfalls nicht zimperlich ist – und im Auge des Orkans einwanderungspolitisch seinen Mann steht.
Berlin-Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky, wie Sarrazin SPD-Mitglied sagt zum harten Urteil der ehemaligen Ausländerbeauftragten John: „Also ich fand das Interview mit Herrn Sarrazin kein Interview mit einer Bestie.“ Der Text sei von hohem Intellekt geprägt und weite Teile sollten zum Nachdenken anregen. Was Sarrazin zum Beispiel über die Globalisierung der Wirtschaft sage, sei unbestreitbar. „Auch die Aussagen über die Berliner Verwaltung sind so falsch nicht“, meint Buschkowsky.
“Die Empörung über Sarrazin kann ich mir nur so erklären, dass viele das sehr lange Interview gar nicht gelesen haben, sondern nur die wenigen öffentlich zitierten Passagen kennen.“ Die hätten es allerdings schon in sich, und er verstehe nicht, warum Sarrazin die Problemstellungen unbedingt hätte „ethnisieren“ müssen. „Von ´türkischen Wärmestuben´ zu reden, ist doch völlig unnötig. ‘Wärmestuben’ hätte doch gereicht. Das sind die Pferde mit Thilo durchgegangen.“ Es sei sehr schade, dass eine sachliche Debatte über die vielen zutreffenden Überlegungen von Sarrazin jetzt nicht mehr möglich sei, weil der mit einigen Formulierungen sein gesamtes Anliegen und seine Analyse unzitierbar gemacht habe.
„Jetzt wird jeder sagen: Mit dem Volksverhetzter´ machst Du dich gemein?“ Einen Parteiausschluss, wie in aus Untergliederungen der Partei laut wurde, lehnt Buschkowsky ab. „Wir können nicht alle Querdenker – ich könnte auch sagen Querköpfe – ausschließen, sonst wird die SPD monoton und gesichtslos“. Letztendlich habe Sarrazin einer ungeschönten Betrachtung der Integrationsproblematik aber einen Bärendienst erwiesen, bedauert er. „Es ist schade und war völlig unnötig, dass Sarrazin die Probleme Berlins ethnisiert hat“.
“Auch in der dritten Generation haben sehr viele keine vernünftigen Deutschkenntnisse, viele gar keinen Schulabschluss…”
In der Tat hebt Sarrazin auf die unterschiedlichen Mentalitäten von Berlins Immigranten-Communities ab.
Das liest sich so: „Die Vietnamesen: Die Eltern können kaum Deutsch, verkaufen Zigaretten oder haben einen Kiosk. Die Vietnamesen der zweiten Generation haben durchweg bessere Schulnoten als die Deutschen?absolut abfallend sind die türkische Gruppe und die Araber. Auch in der dritten Generation haben sehr viele keine vernünftigen Deutschkenntnisse, viele gar keinen Schulabschluss?“.
Eine Ethnisierung der Probleme oder Probleme der unterschiedlichen Ehtnien?
Bildungsforscher weisen auf die von Sarrazin angeführten Sachverhalte seit Jahren hin. Politiker brachten die Sanktioniereung bildungsunwilliger Migranten ins Gespräch. Im Gespräch sind sie geblieben, gelöst sind die Probleme mitnichten.
In der Tat ist das Sarrazin-Interview über weite Strecken analytisch sehr anspruchsvoll und verrät genaue Kenntnis der Problemlagen Berlins – nicht nur in Bezug auf die Immigrationsfolgen. Sein Berliner Lagebericht gliedert sich in vier Abschnitte, in denen es um die Gretchenfragen der Berliner Nachwendezeit geht:
1. Was ist in der häufig als „Werkstatt der Einheit“ bezeichneten Stadt geschehen, nachdem ihre zwei Hälften wieder vereint wurden und in welchem Zustand waren damals die beiden Teilstädte?
2. Welche Rolle spielt heutzutage Immigration in der traditionell als Zuwandererstadt fungierenden Metropole?
3. Welche typischen Erscheinungsformen kennzeichnen die verschiedenen Zuwanderergruppen?
4. Welch Impulse können Eliten und Eliteförderung geben?
Antwort 1:
Es gehört heute zu den unbestrittenen Tatsachen, das beide Halbstädte – West- ebenso wie Ost-Berlin – politische Schaufensterprojekte sich diametral gegenüber stehender politischer Systeme waren. Als solche waren sie nahezu jeder Eigendynamik beraubt, dafür aber hoch subventioniert und von der Mentalität ihrer jeweiligen Eliten geschlagen. Das Elite-Vakuum im Westen, das sich infolge von Mauerbau und Abwanderung von Großkonzernen, ergeben hatte, wurde nach der Wende gefüllt von den in Ost-Berlin konzentrierten Systemträgern der „Arbeiter- und Bauerndiktatur“.
Antwort 2: Wie keine andere Stadt in Deutschland – einmal abgesehen vom Ruhrgebiet als Metropolenregion gesehen – hat sich Schicksal und Wohlergehen Berlins an der Qualität seiner Zuwanderer entschieden. Darüber nachzudenken und die Frage zu stellen, was Zuwanderer in Berlin tun, tun können und nicht tun, muss erlaubt sein. Dass Sarrazin damit Aufsehen erregt, kann auch damit zusammenhängen, das dies lange niemand mehr getan hat.
Antwort 3: Eine nicht erst von Sarrazin vielfach kritisierte Einwanderungspolitik hat in Berlin Nischengesellschaften von – vor allem türkischen und arabischen – Zuwanderern entstehen lassen, die in der Generationenfolge immer desintegrierter erscheinen und vor allem als soziales und weniger als stadtpolitisches Problem begriffen werden. Das Tabu kontrollierter, gewünschter Einwanderung ist erst in den letzten Jahren durchbrochen worden – als die Sicherheitslage immer prekärer wurde. Inzwischen gibt es Teile der Stadt, in die sich normale Streifenwagenbesatzungen der Polizei nicht mehr allein hineintrauen.
Antwort 4: Die Frage der Elite ist eine, die man stellen muss, auch wenn das in einer Stadt, die entweder keine oder die falsche Elite hat – nämlich diejenige einer untergegangen Diktatur hat – unbequem ist. Dass sich damit keine Wähler in der Unterschicht werben lassen, ist kein Gesetz. Jedenfalls könnte eine Debatte über Eliten ja auch Aufstiegswege entwickeln und aufzeigen, die für die „Nicht-Elite“ interessant erscheinen könnten.
“Wir brauchen Klasse statt Masse.“ Das ist der letzte Satz des Sarrazin-Interviews in „Lettre International“. Das gilt wohl auch für die Vielzahl der empörten Stimmen, die – oft fern jeder genauen Kenntnis des vollen Interviewtextes – Stimmungen schüren. Wie zum Beispiel der Vizechef der türkischen Zentralbank, Ibrahim Turhan. Der sagte nach einer Meldung der Zeitung „Sabah“ vom Sonntag zum Fall Sarrazin: “Allah möge ihm mehr Verstand geben“. Allah, das kann man in Berlin vielerorts besichtigen, hilft bei dem, was Sarrazin an Problemen reflektiert, leider nicht viel weiter.
1. Mai in Berlin
Berliner Polizisten wurden mit Giftgas angegriffen
19. September 2009 16:37 Uhr. Bei den diesjährigen Krawallen zum 1. Mai sollen Randalierer in Kreuzberg eine Giftgas-Bombe auf Polizisten geworfen haben. 47 Polizisten seien dabei verletzt worden. Die Polizeiführung habe seit längerem gewusst, welche Substanz ausgeströmt sei, erklärt jetzt die Deutsche Polizeigewerkschaft. Der Polizeipräsident weist die Vorwürfe zurück.
Bei den diesjährigen Berliner Mai-Krawallen sind nach Gewerkschaftsangaben 47 Polizisten durch eine Giftgasbombe verletzt worden. Die Beamten seien in Kreuzberg mit einer Militärgranate aus britischen Beständen angegriffen worden, teilte die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) jetzt mit.
Der Vorfall hatte sich am Abend in der Nähe des Kottbusser Tores ereignet. Der zu dem Zeitpunkt noch unbekannte Gegenstand war aus einer Gruppe von Randalierer heraus geworfen worden. Den ausströmenden gelben Rauch hatten die Polizisten zunächst für eine normale Rauchbombe gehalten. Kurz darauf aber verloren die Beamten die Orientierung, bewegten sich nur noch kriechend vorwärts. Viele mussten sich zudem übergeben. Das Gutachten über den Sprengsatz liege jedoch erst jetzt vor, schreibt die Bild-Zeitung jetzt.
Die Polizeigewerkschaft ist dagegen der Ansicht, dass die Berliner Polizeiführung schon seit längerem wisse, was damals explodierte und Gas freisetzte. Dennoch seien die betroffenen Beamten nicht informiert worden, kritisierte der DPolG-Landesvorsitzende Bodo Pfalzgraf. Polizeipräsident Dieter Glietsch habe es versäumt, die notwendige Transparenz herzustellen.
Polizeipräsident Dieter Glietsch hat Vorwürfe der Gewerkschaft als „haltlos“ zurückgewiesen. Es entbehre jeder Grundlage, dass die Polizisten angeblich nicht informiert wurden und der Vorgang nicht transparent dargestellt wurde, sagte Glietsch. Der Polizeichef verwies darauf, dass der Sachverhalt von der Polizei bereits unmittelbar nach dem 1. Mai umfassend untersucht und ausgewertet worden sei. dpa/hed
Donnerstag, 9. Juli 2009 15:49 - Von Uwe Müller und Grit Hartmann
Die Opfer des SED-Regimes sprechen von einem “Skandal erster Güte”: Nach 1990 hat die Bundesrepublik Heerscharen von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern in den öffentlichen Dienst übernommen. Wie es dazu kommen konnte, zeigt das Buch “Vorwärts und Vergessen”. Morgenpost Online veröffentlicht exklusiv ein Kapitel.
Nicht enthalten ist die Bundesebene. Sie hatte bereits 1993 nach Auskunft der Bundesregierung 2597 einstige Stasi-Mitarbeiter in den öffentlichen dienst übernommen. Damals waren 40.014 Beschäftigte überhaupt noch nicht überprüft.
Kleine Anfragen bringen manchmal großen Erkenntnisgewinn. Die FPD-Fraktion wollte von der Bundesregierung wissen, wie viele ehemalige Stasi-Mitarbeiter in einzelnen Ministerien und oberen Bundesbehörden tätig sind und wie viele davon eine leitende Tätigkeit ausüben. «In der gewünschten detaillierten Aufschlüsselung» und «in der zur Verfügung stehenden Zeit» sei keine Auskunft möglich, teilte die Regierung mit. Ohnehin könnten die erbetenen Zahlen nur ressortbezogen ermittelt werden. Das war im Februar 2007. Im Mai fragten die Abgeordneten nochmals nach, dieses Mal konkret nach dem Innenressort. Nun hieß es, eine Auskunft sei «praktisch nicht leistbar». Zum Teil seien die Daten nicht erfasst und Akten auf Grundlage von Aufbewahrungspflichten schon vernichtet.
1993 war die Bundesregierung auskunftsfähiger – aber erst, nachdem das Parlament einen Untersuchungsausschuss eingesetzt hatte. Damals wurden 2597 einstige MfS-Mitarbeiter beim Bund eingeräumt. Da war schon fast jeder Fünfte unkündbar ins Beamtenverhältnis überführt worden. Und 40.014 Beschäftigte waren überhaupt nicht überprüft.
So gut wie keine Kenntnis hatte man damals über DDR-Spione mit westdeutschem Pass. Allein die Auslandsspionage führte seit den sechziger Jahren rund 6000 Mitarbeiter in der Bundesrepublik.
Kurz vor dem Mauerfall gab es 449 «Objektquellen», die Top-Kategorie unter den Agenten – sie waren in «feindlichen» Einrichtungen aktiv. Nicht zuletzt saßen sie in Ministerien und Behörden, Bares war ihnen wichtiger als der Amtseid. Anfang der neunziger Jahre gerieten einige von ihnen ins Visier der Staatsanwaltschaften, doch die dürftige Quellenlage bewahrte damals die meisten vor einer Anklage und dem Arbeitsplatzverlust. Seitdem hat niemand mehr so richtig hingeschaut. Heute wird ein ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter nur enttarnt, wenn ein Forscher bei Recherchen auf seine Geschichte stößt und dann auch noch zufällig Interesse für den beruflichen Verbleib der Person entwickelt. Das kommt ausgesprochen selten vor. Deshalb rief es die FDP-Fraktion erneut auf den Plan, als im Jahr 2008 gleich zwei solcher Stecknadeln aus dem Heuhaufen auftauchten.
Danach beließen die Liberalen es nicht mehr bei einer Kleinen Anfrage. Sie stellten gleich einen umfassenden Antrag. Nach ihrem Willen soll der Bundestag die Regierung verpflichten, eine wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben. Das Ziel: endlich herauszufinden, wie viele ehemalige Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes in den Bundesministerien und Bundesbehörden «arbeiten und welche Entscheidungs- und Einflussmöglichkeiten diese Mitarbeiter heute noch haben».38 Verwiesen wurde ausdrücklich auf die Fälle von IM «Konrad» und IM «Helene»: Unter diesen Decknamen führte das MfS zwei «Objektquellen», die den gleichen Namen und das gleiche Geburtsdatum haben wie zwei an sensibler Stelle tätige Beamte – ein Ministerialrat im Reich von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und eine Sachbearbeiterin im gehobenen Dienst bei Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU).
Die brisanten Dokumente, die IM «Helene» zwischen 1973 und 1985 über die Bonner Wirtschaftspolitik beschaffte, interessierten sogar den KGB. Die Stasi stufte die Agentin, die unter der Nummer XV/447/ 71 registriert war, als absolut zuverlässig ein. Um die Quelle nicht zu gefährden, wurde eigens ein Instrukteur eingeschaltet, der die Verbindung pflegte. Ihre Akte füllte einst elf Bände mit etwa 3300 Seiten. Acht Lieferungen hatten die höchste Geheimhaltungsstufe mindestens vier erreichten den sowjetischen Geheimdienst.
Vom Verrat der Dienstgeheimnisse waren viele Minister betroffen: Hans Friderichs, Otto Graf Lambsdorff (beide FDP), Manfred Lahnstein (SPD) und Martin Bangemann (FPD). Die Quelle in Bonn gab beispielsweise Auskunft über Organisationspläne des Ministeriums, seine Personal- und Strukturpolitik sowie über Forschungsaufträge, die Finanzierung des Osthandels, Kredite für sozialistische Länder und die jeweils neuesten internen Wirtschaftsdaten.
Angeworben wurde die Top-Agentin schon 1970, als sie bei einem Verlag arbeitete. Erst 1972 wechselte sie ins Ministerium. In der Sprache des Geheimdienstes erfolgte die Kontaktaufnahme «unter fremder Flagge» – ihr Werber hatte sich unter einer Legende vorgestellt. Ob es bei der Unkenntnis blieb, erschließt sich aus den Unterlagen nicht. Vermerkt ist hingegen, dass die Zusammenarbeit auf «materieller Basis» erfolgte, also vermutlich eine Menge Geld floss. Als IM «Helene» führte die Auslandsspionage Helga Z. – gegen sie leitete die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Anfang der neunziger Jahre ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Agententätigkeit ein. Damals standen drei Blatt Papier aus dem Stasi- Nachlass zur Verfügung. Heute sind es 110 Seiten. Doch die Sache ist verjährt.
Der Ministerialrat Hermann-Josef Rodenbach bestreitet energisch eine wissentliche Zusammenarbeit mit der Stasi. Er behauptet, dass er «lediglich über Jahre hinweg Kontakt mit einem vermeintlichen Mitarbeiter eines schwedischen Industrieverbands» hatte, der Stasi-Offizier gewesen sei. Jedem, der behauptet, er sei IM gewesen, droht er rechtliche Schritte an. Auch das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde Anfang der neunziger Jahre eingestellt.
Laut Akte trat das MfS 1974 mit Rodenbach in Kontakt, ohne dabei den geheimdienstlichen Hintergrund erkennen zu lassen. Zehn Jahre später wurde der Vorgang umregistriert, der Deckname «Konrad» und die Registriernummer XV/1671/84 vergeben. Die Akte wuchs rasch an, im Dezember 1987 wurde der achte Arbeitsband angelegt. Nach dem elektronischen Posteingangsbuch der Stasi waren bis dahin mindestens 116 Informationen geliefert worden, von denen 25 als «wertvoll» und eine sogar als «sehr wertvoll» eingestuft wurden. Damals stand der Schreibtisch des Juristen in einer Einrichtung, die den Gedanken an das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes wachhalten sollte – im 1969 gegründeten Gesamtdeutschen Institut.
Das Institut ist stasitechnisch gesehen ein Sonderfall unter den Bundesbehörden. Das hat mit einem Mann zu tun, der 1972 zum Präsidenten berufen wurde und diese Funktion bis zur Auflösung des Hauses Ende 1991 ausübte – mit dem Juristen Detlef Kühn. Als Pensionär waren seine Ambitionen nicht erloschen, er wollte vielmehr ganz genau wissen, welchen Loyalitäten seine einstigen Kollegen verpflichtet waren, und stellte fleißig Forschungsanträge bei der Birthler-Behörde. Zuletzt stieß er bei seinen Recherchen auf den Klarnamen von IM «Konrad» – zuvor hatte er die Fälle IM «Berger», IM «Christoph», «Claudia», IM «Töpfer», IM «Talar», IM «Fichtel», IM «Kleinert», «Moritz», IM «Dr. Luther», IM «Zady» und IM «Erich» aufgedeckt. Alle diese Agenten waren gegen das Gesamtdeutsche Institut eingesetzt. Kühn sagt: «Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.»
Vielleicht sollte die Bundesregierung doch einmal genauer hinschauen. Die Länder halten es inzwischen wie der Bund, auch sie sind wenig auskunftsfreudig. Dafür haben sie gute Gründe. Ausgerechnet am Jahrestag des Volksaufstandes, am 17. Juni 1992, schickte das Sächsische Staatsministerium des Innern eine «vertrauliche Personalsache» an den Landespolizeipräsidenten. Ihm wurde mitgeteilt, dass der CDU-Innenminister seine Position hinsichtlich stasibelasteter Polizeibediensteter insoweit geändert habe, dass diese «weiterhin für die Polizei zu verwenden sind. Sie müssten allerdings ‹versteckt› werden (Beschäftigung in nichtöffentlichkeitswirksamen Bereichen, z. B. Stäben).» Als das Versteckspiel publik wurde, stellte die SPD-Fraktion im Landtag eine Große Anfrage. Dabei kam heraus: Gleich in Kompaniestärke waren Stasimitarbeiter, angeführt von Oberstleutnanten und Majoren, in sächsische Polizeistuben einmarschiert. Als der Bundestag 1997 wissen wollte, wie viele Polizisten eine MfS-Biographie hatten, war Sachsen als einziges unter den neuen Ländern nicht auskunftsfähig. Offenbar hatte man den Überblick verloren.
Einige der Ordnungshüter beziehen ihr staatliches Ruhegeld, andere warten noch darauf: Nach Erkenntnissen der Stasi-Unterlagenbehörde waren Ende 2006 in den Polizeibehörden von Bund und Ländern insgesamt rund 1500 und beim Bundesgrenzschutz etwa 300 frühere MfS-Mitarbeiter beschäftigt.
Und wer musste eigentlich gehen? In Brandenburg kaum jemand. Denn dort wurde schon 1995 unter Ministerpräsident Stolpe die Regelanfrage per Kabinettsbeschluss abgeschafft. Das hieß in der Praxis: Neue Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst wurden nur dann auf eine Stasi-Verstrickung überprüft, wenn gegen sie ein dringender Verdacht vorlag oder wenn ihnen eine wichtige Leitungsfunktion übertragen werden sollte. Das rot-rot regierte Mecklenburg-Vorpommern folgte 1998 dem Brandenburger Beispiel.
Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt hingegen ließen nach der Jahrtausendwende einen Teil ihrer Landesbeschäftigten nochmals von der Stasi-Unterlagenbehörde checken – Anlass waren die ab 2003 verfügbaren Dateien der Auslandsspionage.
Bund, Ländern und Kommunen blieb es von Anfang an selbst überlassen, ob und wie sie Verwaltungen, Hochschulen, Polizei, Lehrerschaft oder Justiz durchleuchten und welche Konsequenzen sie daraus ziehen wollten. Kein einziges Bundesland trennte sich von mehr als der Hälfte der enttarnten Stasi-Zuträger im Öffentlichen Dienst. Mit Nachsicht wurden nicht nur Pförtner oder Köche behandelt: So trug die im Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport angesiedelte Abteilung zur Koordination der Lehrer-Überprüfungen zwar den großspurigen Titel «Referat für Vergangenheitsaufarbeitung/Förderung demokratischer Kultur», doch von 1139 MfS-belasteten Pädagogen kündigte man gerade einmal 397 und verabschiedete 218 mit einem Auflösungsvertrag.
Solche Zahlen zum Elitentausch hat die zweite Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zur «Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit» systematisch zusammentragen lassen. Die Daten für einige Berufsgruppen reichen nur bis Ende 1996, dennoch handelt es sich um eine Art Bilanz: Schon zu diesem Zeitpunkt galten die Überprüfungen der Landesbeschäftigten als größtenteils erledigt. Dabei ging es nicht allein um das Thema Stasi. Nach dem Einigungsvertrag konnten auch kompromittierte SED-Funktionäre entlassen werden. Als «besondere Kündigungsgründe» galten bis Ende 1993 mangelnde fachliche Qualifikation oder mangelnde persönliche Eignung. Das Beispiel der Lehrerschaft zeigt, dass dieses Instrumentarium durchaus genutzt wurde: Im Auftrag der ostdeutschen Kultusministerien (ohne Berlin) prüften Personalkommissionen 220.000 Angestellte im Schulbetrieb. Sie kündigten 19500 Lehrern, lediglich zehn Prozent davon wegen MfS-Mitarbeit. Häufiger scheiterten Pädagogen an mangelnder fachlicher Qualifikation oder weil sie bei ihrer Einstellung unwahre Angaben über ihre Vergangenheit gemacht hatten.
In Sachsen mussten alle Lehrer gehen, die ausschließlich Staatsbürgerkunde unterrichtet und den Schülern den richtigen Klassenstandpunkt beigebracht hatten. Mecklenburg-Vorpommern hingegen verpflichtete diese Lehrer zu Schulungen, danach unterrichteten sie sogleich Gesellschaftskunde.
Besonders rigorose Kriterien stellte das CDU-regierte Thüringen auf: Die Personalkommissionen sollten sich nicht nur ein Bild von der Vergangenheit eines jeden Lehrers verschaffen, vielmehr sollte geprüft werden, ob seine aktuelle Haltung ihn befähige, «entsprechend dem Grundgesetz junge Menschen zu bilden und zu erziehen ». Einstigen hauptamtlichen Parteifunktionären, Schulräten, Parteisekretären, Pionierleitern und langjährigen Direktoren sowie Lehrern für Staatsbürgerkunde oder Wehrkunde wurde das nicht unbedingt zugetraut. Der Vorsitzende des Bildungsausschusses im Landtag monierte allerdings, nach diesen Maßstäben würden «auch Mitglieder der Landesregierung» durchfallen. Der Name des Parlamentariers: Dieter Althaus, vormals Mathematikund Physiklehrer, seit 1985 CDU-Mitglied. Als er Anfang 1992 das Kultusministerium übernahm, erinnerten sich ehemalige Schüler, dass er sich als stellvertretender Schulleiter lautstark für den «Erhalt des Sozialismus» eingesetzt habe.
Eine zentrale Kommission in Thüringen bezweifelte zunächst die persönliche Eignung von rund 4500 der 40000 Thüringer Lehrer, dann lud sie 3000 Pädagogen zu mündlichen Anhörungen, die Kündigung erhielten schließlich 1400. Wegen ungenügender fachlicher Eignung mussten rund 1900 Pädagogen gehen. Dazu trafen bis Ende 1996 aus der Gauck-Behörde 1270 «Positivbescheide» ein. Nur 329 dieser Lehrer verließen den Schuldienst. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt, die nicht so laut getönt hatte wie die Thüringer, kündigte 466 von belasteten 1140 Pädagogen, das waren zumindest vier von zehn.
Angesichts solcher Zahlen schwante dem Berichterstatter der Enquete-Kommission nichts Gutes: Schüler hätten ein Recht auf Lehrer, die sie «mit der ganzen Vergangenheit» konfrontierten. Er befürchtete, dass an vielen Schulen «der alte Stil mit Erziehung zur Denunziation, mit drillähnlichen Veranstaltungen, mit Missachtung der christlich-abendländischen Tradition» weitergepflegt würde.
Am konsequentesten wurde gegen die SED-Justizfunktionäre vorgegangen. Die DDR kam gerade mal mit 3018 Richtern und Staatsanwälten aus, das waren bezogen auf die Einwohner nicht einmal halb so viele wie in der Bundesrepublik. Alle Mitarbeiter der «Rechtspflegeorgane» hatten, so die einschlägige Richtlinie, der «sozialistischen Staats- und Rechtsordnung» zu dienen. Es gab keinen einzigen Staatsanwalt ohne Parteiabzeichen am Revers. Noch dazu gehörten viele von ihnen Kreis- oder Bezirksparteileitungen der SED an. Auch 96 Prozent der Richter waren SED-Genossen. Weil mit diesen Juristen kein Rechtsstaat zu machen war, handelte bereits die letzte DDR-Regierung: Jeder fünfte Staatsanwalt und jeder sechste Richter musste gehen – viele dieser Leitungskader schafften allerdings den Übergang in den Stand der freien Rechtsanwälte.
Außerdem verabschiedete die Volkskammer ein Richterwahlgesetz, für Staatsanwälte galt es entsprechend, nach dem die rund 2300 Verbliebenen einzeln auf ihre Weiterverwendung überprüft werden sollten. Diese Idee fand Eingang in den Einigungsvertrag und stellte die neuen Länder alsbald vor ein Dilemma: Die «roten Juristen» mussten auf ihre «Treue zum freiheitlichen Rechtsstaat» und ihre «moralische und politische Integrität» überprüft werden.
Doch schon für die Ausschüsse zur Richterwahl und zur Staatsanwaltsberufung, in denen in jedem der früheren DDR-Bezirke acht Juristen aus Ostdeutschland mit entscheiden sollten, fand sich kaum unbelastetes Personal. Brandenburg suchte noch im April 1991 nach geeigneten Juristen. Mecklenburg-Vorpommern warf die Bestimmungen des Einigungsvertrages kurzerhand über Bord und ließ Richter und Staatsanwälte durch den Rechtsausschuss des Landtages bestimmen. Tempo war vonnöten: Viele Bürger nahmen die diskreditierte Justiz nicht mehr ernst, Zeugen erschienen nicht vor Gericht, Angeklagte ignorierten die Vorladung. Sachsens Justizminister Steffen Heitmann beklagte «chaotische Zustände», sein anhaltischer Kollege Walter Remmers sah die Rechtsprechung gar «vor einem Kollaps».
Eine Minderheit von rund 35 Prozent der ostdeutschen Bewerber überstand schließlich die Auslese. Berufen wurden 399 Staatsanwälte und 681 Richter, letztere waren zumeist im Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht eingesetzt. Die Übernahmequoten nach Ländern: Mecklenburg-Vorpommern 34 Prozent, Sachsen-Anhalt 35 Prozent, Thüringen 39 Prozent und Sachsen 47 Prozent. Den Schnitt nach unten drückte das Land Berlin, wo die Senatsverwaltung erst einmal sämtliche Juristen in den Wartestand schickte. Die Hürden für den Weg zurück nahmen ganze 33 Richter (11 Prozent) und nur zehn Staatsanwälte (vier Prozent). Hingegen galt in Brandenburg die «Gnade der regionalen Geburt», dort wurden so viele SED-Juristen übernommen wie sonst nirgendwo – 55 Prozent der Staatsanwälte und 45 Prozent der Richter.
Der Potsdamer Justizminister Hans Otto Bräutigam, zuvor zehn Jahre in Bonns Ständiger Vertretung in Ost-Berlin, meinte dazu lapidar: «Es muss deutlich werden, dass Loyalität auch in einem Unrechtssystem nicht als verwerflich angesehen werden kann.»
Der Text ist dem Buch “Vorwärts und Vergessen! Kader, Spitzel und Komplizen: Das gefährliche Erbe der SED-Diktatur” entnommen. Es ist bei Rowohlt Berlin erschienen und kostet 16,90 Euro. Autoren sind Morgenpost-Online-Redakteur Uwe Müller und die Leipziger Journalistin Grit Hartmann.
Wiefelspütz dementiert Zeitungsbericht über angebliche Ausweitung von Internetsperren
07.06.2009 13:36 Uhr. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dieter Wiefelspütz sieht seine Ansichten über Internetsperren in der Berliner Zeitung falsch wiedergegeben.
In einem Eintrag auf dem Politik-Portal Abgeordnetenwatch schreibt er, es gebe weder in der SPD noch bei ihm Überlegungen, über Kinderpornografie hinaus bei anderen Internet-Inhalten Stopp-Seiten einzuführen.
Die Zeitung hatte gestern den Sprecher der Arbeitsgruppe Innenpolitik mit den Worten indirekt zitiert: “Er könne sich vorstellen, auch Seiten mit verfassungsfeindlichen oder islamistischen Inhalten zu blocken.”
“Der Bericht gibt an keiner Stelle meine Meinung wieder, schon gar nicht die Auffassung der SPD. Was die Berliner Zeitung mir in den Mund legt, ist nahezu komplett Schwachsinn”, schreibt Wiefelspütz. “Selbstverständlich darf man in unserem Land Gegner des Grundgesetzes sein und dies äußern, natürlich auch im Internet. Wer dies unterbinden will, übt Zensur. Zensur ist freilich verfassungswidrig.”
Wiefelspütz tritt dafür ein, dass der “überaus bedeutsame Raum des Internet” durch Aufnahme eines Internet-Grundrechts in das Grundgesetz besonders geschützt wird. Die Kommunikation der Bürger im Internet müsse vor unzulässigen staatlichen Eingriffen geschützt werden. Zensur dürfe auf gar keinen Fall stattfinden.
Wiefelspütz befürwortet nach eigenen Angaben das Sperren von Seiten mit kinderpornographischen Inhalten. Vorrang habe aber die Verfolgung der Täter, die Kinder missbrauchen.
Das Stopp-Schild im Internet solle ausschließlich eine Sperr- und Warnfunktion haben. Er trete dafür ein, dass an der Stopp-Seite im Internet keine Daten für die Strafverfolgung gesammelt werden sollten. (anw/c’t)
Die Telekom-Spitzelaffäre weitet sich aus. Nach übereinstimmenden Informationen der Deutschen Telekom und der Bonner Staatsanwaltschaft sind offenbar auch die Telefonverbindungsdaten von Betriebsratsmitgliedern durchleuchtet worden, die nicht zum Aufsichtsrat gehörten.
Die ersten betroffenen Arbeitnehmervertreter seien bereits informiert worden, sagte Staatsanwalt Friedrich Apostel. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass auch der Kreis der von den Spitzeleien erfassten Journalisten größer sei, als zu Beginn der Ermittlungen angenommen.
Die Telekom hatte nach dem Bekanntwerden der Affäre Mitte Mai Strafanzeige erstattet und alle im Zuge der offenbar illegalen Prüfung ausgewerteten Verbindungsdaten der Staatsanwaltschaft übergeben, die das Material seitdem untersucht. An der Spitze der Telekom standen während der in den Jahren 2005 und 2006 von Mitarbeitern der Konzernsicherheit betriebenen Spitzeleien der damalige Vorstandschef Kai-Uwe Ricke und Klaus Zumwinkel als Vorsitzender des Aufsichtsrats.
“Das ist ungeheuerlich”, kommentierte der stellvertretende Telekom-Aufsichtratschef Lother Schröder die jüngsten Erkenntnise. Er sei bislang davon ausgegangen, dass die Bespitzelung allein dem Schließen von Informationslücken im Aufsichtsrat dienen sollte, sagte Schröder weiter. “Diese Argumentation der Telekom-Führung wird völlig absurd, wenn einfache Betriebsratsmitglieder bespitzelt wurden, die gar keinen Zugang zu diesen Informationen hatten”, sagte das Verdi-Bundesvorstandsmitglied. “Das zeigt, dass in diesem Konzern völlig unverantwortlich Handelnde unterwegs waren, die offenbar überhaupt keine Skrupel hatten.”
Auch der kürzlich von Telekomchef René Obermann eingesetzte Vorstand für Datenschutz, Manfred Balz, zeigte sich empört. “Dass auch Betriebsräte bespitzelt wurden, die unter dem Schutz der Betriebsverfassung die Arbeitnehmerrechte wahren und das besondere Vertrauen der Belegschaften genießen, gibt den ungeheuerlichen Vorgängen eine zusätzliche Dimension der Anstößigkeit”, sagte Balz. Die Telekom kündigte an, sich “in angemessener Form” zu entschuldigen, sobald man die Namen der Betroffenen erfahren habe.
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Auflagen zum eingeschränkten Zugriff von Strafverfolgern auf verdachtsunabhängig vorgehaltene Verkehrsdaten um weitere sechs Monate verlängert.
Fahnder erhalten somit weiter nur bei der Verfolgung schwerer Straftaten Zugang zu den Datenbergen. Zugleich hat Karlsruhe neue Hürden für Sicherheitsbehörden für den Zugriff auf Vorratsdaten aufgestellt. Diese erweiterten Zugangsbeschränkungen richten sich gegen Befugnisse zum Datenabruf zur präventiven Gefahrenabwehr für Strafverfolger und Geheimdienste. Die Verfassungsrichter folgten damit zum Teil einem Antrag der Bevollmächtigten der “Massenklage” gegen die Vorratsdatenspeicherung von über 34.000 Bürgern.
Präventive Kompetenzen zur Nutzung der Vorratsdaten waren zuvor in Bayern mit der Novelle des Polizeiaufgaben- sowie des Verfassungsschutzgesetzes in Kraft getreten. Auch das Thüringer Polizeigesetz enthält inzwischen eine Befugnis für die Ermittler, “vorsorglich” auf Verbindungs- und Standortdaten zuzugreifen. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll künftig mit der umstrittenen Reform des BKA-Gesetzes, auf das sich die Koalition am Dienstag geeinigt hat, vergleichbare Rechte erhalten.
Karlsruhe stellte in seinem jetzt bekannt gegebenen Beschluss (1 BvR 256/08[6]) vom 28. Oktober klar, dass der Abruf der Daten nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr zulässig ist.
Zur Strafverfolgung dürfen die Informationen nur weitergeleitet oder verwendet werden, wenn es um schwere Delikte geht, bei denen auch das Abhören der Telekommunikation erlaubt wäre. An den Staatsschutz und andere Nachrichtendienste sind Verbindungs- und Standortdaten herauszugeben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verdacht bestehen, dass jemand eine schwere Straftat begangen hat. Eine richterliche Anordnung ist dafür aber nicht erforderlich.
Das Bundesverfassungsgericht begründet die weiteren Einschränkungen mit dem Hinweis, dass mit der Schaffung der neuen Abrufnormen bei den beiden Bundesländern nicht mehr nur die Strafverfolgungsbehörden, sondern auch die im Bereich der Gefahrenabwehr tätigen Polizeibehörden “weit reichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte der Betroffenen erlangen” könnten. Dabei würden neben der eigentlichen Zielperson des Auskunftsersuchens möglicherweise auch Personen erfasst, die in keiner Beziehung zu den Gründen stehen, die einen Datenabruf rechtfertigen könnten, und auch sonst keinen Anlass für den damit verbundenen Grundrechtseingriff gegeben haben.
Ins Gewicht falle dabei vor allem, dass die durch die Vorschrift ermöglichte Nutzung der Daten sehr weit reicht und nur durch die nicht spezifizierte Voraussetzung der “Erheblichkeit” eingeschränkt wird.
Durch den größer gewordenen Kreis abrufberechtigter Behörden und die Erweiterung des zulässigen Abrufszwecks erhöhe sich die Wahrscheinlichkeit für den Betroffenen, auf der Grundlage der durch einen Zugriff auf die Vorratsdaten erlangten Erkenntnisse weiteren polizeilichen Maßnahmen wie Telekommunikationsüberwachungen, Beschlagnahmen und Wohnungsdurchsuchungen ausgesetzt zu werden, monieren die Verfassungshüter weiter.
Dadurch werde das Vertrauen in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs sowie das Vertrauen in den durch Artikel 10 Grundgesetz gewährleisteten Schutz der Telekommunikation “in erheblichem Maße eingeschränkt”.
Auch die auf Bundesebene erlaubte Datenübermittlung für Aufgaben des Verfassungsschutzes, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes geht Karlsruhe inzwischen zu weit.
Der Anwendungsbereich der entsprechenden Vorschrift im Telekommunikationsgesetz (TKG) eröffne im Vergleich zu den Zugriffsmöglichkeiten im Rahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr “ein grundlegend weiteres, nur schwer überschaubares und eingrenzbares Feld”. Erweise sich im noch ausstehenden Hauptsacheverfahren die Übermittlung verdachtsunabhängig bevorrateter Verkehrsdaten als verfassungswidrig, wären die sensiblen personenbeziehbaren Daten in verfassungswidriger Weise einem zu weit gehenden Zugriff der Behörden schon vor jeglicher konkreter Gefahr oder Straftat ausgesetzt.
Das Risiko, in den Fokus der Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu geraten, wäre hierbei erheblich. Deshalb dürfe der Zugang zu den sechs Monate von den Telekommunikationsanbietern aufzubewahrenden Daten nur unter engen Grenzen erlaubt werden.
Der Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, forderte die Bundesregierung in einer ersten Reaktion einmal mehr zur gesamten Rücknahme der Speicherpflicht auf. Weder die Kundendaten noch die gespeicherten Verbindungsdaten seien bei den Telekommunikationsunternehmen sicher, monierte er in Berlin. Vertreter des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, der zu der Massenbeschwerde in Karlsruhe aufgerufen hatte, zeigten sich zuversichtlich, dass die “exzessive Totalspeicherung unserer Verbindungs-, Standort- und Internetdaten auch weiterhin schrittweise in sich zusammenfallen wird”.
(...) Ministerpräsident Wolfgang Böhmer fordert ... mehr Bürgersinn. "Statt die eigene Verantwortung zu hinterfragen, fordern wir strengere Gesetze, mehr Polizei, kurz mehr Staat", ... Das werde aber nicht helfen... Der Gesellschaft mangele es an Würde und Achtung vor Anderen. "Wir konzentrieren uns auf die materielle Dinge des Zusammenlebens und stellen erschrocken fest, dass ideelle Werte verloren gegangen sind.“ (...) 21.09.09 (dpa)
Kann die Mitarbeit in einigen Gremien verhindern, dass es noch kälter wird, als es bereits ist? Es bemühen sich einige Menschen, eine weitere Abkühlung zu verhindern. Einiges ist hier kurz vorgestellt!
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