Archive for the ‘Deutschland’ Category

Mehr Internetkriminalität, weniger Kinderpornos

Montag, Juli 5th, 2010

Polizeistatistik: Mehr Internetkriminalität, weniger Kinderpornos

227104.jpg

18.05.2010 14:59 Uhr. Im Unterschied zum Trend bei der allgemeinen Kriminalitätsentwicklung wies der Bereich Cybercrime im vergangenen Jahr steigende Fallzahlen auf. Die Polizeiliche Kriminalstatistik[1] (PKS) 2009, die Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus (beide CDU) am heutigen Dienstag in Berlin vorstellten, verzeichnet 206.909 Delikte im Internetbereich. Im Jahr 2008 markierten[2] die Ermittler noch 167.451 Straftaten mit der Sonderkennung “Tatmittel Internet”. Das entspricht einem Zuwachs um 23,6 Prozent. 82 Prozent der Online-Kriminalität entfallen auf Betrugsdelikte, wobei es mit einem Anteil von 37,6 Prozent vor allem um Waren geht.

Erneut stark zurückgegangen auf 2,9 Prozent ist der Anteil des Internets an der Verbreitung pornographischer Schriften. 2008 lag der Wert noch bei 6,2 Prozent. Der Teilbereich des Besitzes und der Beschaffung von Kinderpornographie schrumpfte insgesamt im Jahr 2009 ebenfalls. Verzeichnet sind 3823 Fälle, was einem Minus von 43 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Tendenz deckt sich mit jüngsten Stimmen[3] aus der Wissenschaft, wonach der in der Debatte[4] um Websperren viel beschworene “Massenmarkt im Web” für Kinderpornographie nicht existiert. Insgesamt ist für den sexuellen Missbrauch von Kindern im Jahr 2009 mit 11.319 Fälle und einem Minus von 6,1 Prozent der niedrigste Wert seit 1993 zu verzeichnen. In diesem Deliktsbereich gehen die Strafverfolger aber nach wie vor von einem hohen Dunkelfeld aus.

Beim digitalen Identitätsdiebstahl hat das Bundeskriminalamt (BKA) knapp 7000 Fälle registriert. Das Ausspähen von Kontodaten[5] per Phishing beim Online-Banking nahm um rund 64 Prozent auf 2923 gemeldete Fälle zu.

Für die allgemeine Computerkriminalität weist die aktuelle Statistik eine Zunahme um 17,7 Prozent auf 74.911 Fälle aus. Diese wird überwiegend mit der Steigerung der Fallzahlen beim Computerbetrug mit einem Plus von 35 Prozent auf 22.963 Fälle, beim Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel mit einem Anstieg um 6,1 Prozent auf 70.918 Fälle und beim Ausspähen, Abfangen von Daten einschließlich Vorbereitungshandlungen mit einer deutlichen Zunahme 48,7 Prozent auf 11.491 Fälle begründet.

Einen Rückgang um 27,1 Prozent auf 1351 Fälle gibt es – im Gegensatz zu Angaben von Wirtschaftsvereinigungen[6] – bei der “Softwarepiraterie” etwa von Computerspielen zu vermelden. Mit einem Minus von 33,6 Prozent auf 11.943 Fälle befanden sich auch die Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen im Sinkflug. Als eine mögliche Ursache dafür nennt die Statistik einen “Anzeigenrückgang der Musikindustrie”. Die Aufklärungsquote im Bereich der Computerdelikte insgesamt ist von 40,3 Prozent auf 37,5 Prozent leicht gesunken und liegt damit unter dem Durchschnitt.

Einen Anstieg verzeichnet das BKA beim sogenannten Skimming, bei dem Lesegeräte für EC- oder Kreditkarten manipuliert und Daten abgegriffen werden. Allein 960 Geldautomaten waren demnach im vergangenen Jahr von entsprechenden Angriffen betroffen, während es im Vorjahr[7] noch 809 waren. Die Wiesbadener Polizeibehörde schätzt den Schaden, der durch den Einsatz gefälschter EC-Karten mit deutschen Kundendaten hierzulande entsteht, auf rund 40 Millionen Euro. Im Ausland stellten die Ermittler 11.000 kriminelle Transaktionen mit Bezug zu Deutschland und einen Verlust in Höhe von zwei Millionen Euro fest.

Generell war 2009 – wie bereits in den Vorjahren – die polizeilich registrierte Kriminalität rückläufig. Im Berichtszeitraum 2009 sanken die Straftaten um 1,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt wurden etwas über 6 Millionen Delikte registriert. Die allgemeine Quote bei der Aufklärung liegt mit 55,6 Prozent auf dem höchsten Stand seit Einführung der gesamtdeutschen PKS 1993. Bundesinnenminister Thomas de Maizière zog dann auch zufrieden das Fazit: “Weniger gemeldete Straftaten bei gleichzeitig steigender Aufklärungsquote – der positive Trend der Vorjahre hat sich auch 2009 fortgesetzt.” Der erneute Rückgang der Fallzahlen der Kinder- und Jugendkriminalität mache zudem Hoffnung, dass “die bereits im Vorjahr festgestellte Trendwende im Hinblick auf die Gewaltbereitschaft Jugendlicher anhält”. (Stefan Krempl) / (jk[8])

URL dieses Artikels: hier

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/1069004/publicationFile/65239/PKS2009.pdf
[2] http://www.heise.de/meldung/Polizeistatistik-Verbreitung-von-Kinderpornographie-im-Internet-ist-ruecklaeufig-181574.html
[3] http://www.heise.de/ct/artikel/Deja-vu-971943.html
[4] http://www.heise.de/meldung/EU-Innenpolitiker-hinterfragen-Vorstoss-zu-Websperren-987934.html
[5] http://www.heise.de/meldung/BKA-Phishing-Faelle-haben-weiter-zugenommen-998992.html
[6] http://www.heise.de/meldung/Studie-sieht-Softwarepiraterie-in-Deutschland-leicht-steigen-997638.html
[7] http://www.heise.de/meldung/Massiver-Anstieg-bei-Manipulationen-von-Geldautomaten-200839.html
[8] mailto:jk@ct.de

Soldaten leiden in der Heimat unter Schikanen

Sonntag, Juli 4th, 2010

Soldaten leiden in der Heimat unter Schikanen

Im Auslandseinsatz riskieren Bundeswehrsoldaten ihr Leben.
Zu Hause werden sie dafür offenbar oft angepöbelt und Opfer grausamer Scherze.

krieg.jpg

Einige Bundeswehr-Soldaten im Auslandseinsatz oder deren Angehörige werden in der Heimat offensichtlich schikaniert. Das berichtet die in Halle erscheinende „Mitteldeutsche Zeitung“ unter Berufung auf Bundeswehr-Kreise und das Verteidigungsministerium. Demnach komme es vor, dass entweder in die Wohnungen der Soldaten eingebrochen werde, während sie nicht da sind, oder aber Familienmitglieder anonyme Anrufe erhielten, wonach ihre Angehörigen in Afghanistan gefallen seien, obwohl dies gar nicht stimme. Bei der Verabschiedung von knapp 20 Soldatinnen und Soldaten aus der Clausewitz-Kaserne in Nienburg an der Weser am vergangenen Freitag seien deren Gesichter deshalb auf für die lokale Presse bestimmten Fotos unkenntlich gemacht worden.

bundeswehr002.jpg

Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums bestätigte dem Blatt: „Das kommt immer wieder vor.“ Auch würden Soldaten oder deren Angehörige vereinzelt angepöbelt. Die Bundeswehr sei deshalb dazu übergangen, die Anonymität der Soldaten im Auslandseinsatz grundsätzlich zu wahren. So würden öffentlich nur ihre Vornamen genannt und die Gesichter auf Fotos gepixelt. Darüber hinaus würden Informationen über Tod und Verwundung immer persönlich überbracht und nicht via Telefon, um Falsch-Informationen auszuschließen.

1.jpg

Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hellmut Königshaus (FDP), sagte der Zeitung, neben gewöhnlichen Kriminellen, die sich für einen Einbruch auf offensichtlich leerstehende Wohnungen konzentrierten, seien „Wirrköpfe“ und „angebliche Antimilitaristen“ am Werke, „die zynisch mit den Gefühlen von Angehörigen spielen“ und eine „gezielte Strategie der Verunsicherung“ betrieben. Unter anderem lade diese Szene zu Besäufnissen ein, wenn Soldaten gefallen seien – und zwar unter dem Motto: „Feste feiern, wie sie fallen.“ Der SPD-Verteidigungsexperte Hans-Peter Bartels betonte: „Das ist kein Witz, sondern ein Fall für den Staatsanwalt.“

Link

Bund hält 7,5 Millionen Akten geheim

Dienstag, Juni 22nd, 2010

Historiker: Bund hält 7,5 Millionen Akten geheim

heise online, 19.06.2010 14:16 Uhr. In den Ministerien und Archiven des Bundes lagern nach Berechnungen eines Historikers mehr als 7,5 Millionen Geheimakten. Allein im Bundeskanzleramt und im Bundesinnenministerium würden über 3,5 Millionen als Verschlusssache gestempelte Dokumente liegen, errechnete der Freiburger Historiker Josef Foschepoth nach Informationen des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel”. Diese seien in aller Regel der zeitgeschichtlichen Forschung entzogen.

datenschutz007.jpg

Grundsätzlich gilt für Geheimakten eine Verschlussfrist von 30 Jahren. Geheimakten aus den Jahren 1949 bis 1959 werden nach einer Neuregelung bis 2013 zugänglich gemacht. Akten, die zwischen 1960 und 1994 angelegt wurden, sollen bis 2025 schrittweise (drei Jahrgänge pro Kalenderjahr) geöffnet werden. Für Verschlusssachen, die von 1995 an erstellt wurden, gilt dann die 30-Jahres-Frist.

6b2602aabded2efb.jpeg

Verlangt mehr Informationsfreiheit:
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar.
Bild: dpa

Demgegenüber hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz[1], Peter Schaar, eine weitgehende Offenlegungspflicht für bisher geheime Verträge zwischen Bund und Unternehmen gefordert: “Der Bund sollte hier dem Land Berlin folgen”, sagte Schaar dem Spiegel. Berlin plant als erstes Bundesland, Verträge mit Wirtschaftsunternehmen, die den “Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge” betreffen, künftig zu veröffentlichen. Darunter fallen Privatisierungen von Krankenhäusern, Wasser- und Abwasseranlagen, Strom- und Gasnetzen sowie Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr oder der Müllentsorgung.

Noch vor der Sommerpause will das Berliner Abgeordnetenhaus eine entsprechende Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes verabschieden. Damit werde ein “hohes Maß an Transparenz und Publizität” geschaffen, heißt es in einer Stellungnahme des Senats zu der Initiative von Grünen und den Berliner Regierungsparteien SPD und Die Linke.

aktenordner1.jpg

Bisher wurde eine Veröffentlichung auch in Berlin unter Berufung auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse abgelehnt, darunter fielen der umstrittene S-Bahn-Vertrag mit der Deutschen Bahn AG und die Teilprivatisierung der Wasserversorgung an die Konzerne Veolia und RWE. “Der Bürger hat aber ein Recht darauf zu wissen, zu welchen Bedingungen der Staat Leistungen privatisiert”, sagt der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar. Das gelte auch für den Bund, wo “selbst Verträge mit Staatsunternehmen wie der Deutschen Bahn AG wegen Vertraulichkeitsklauseln vor der Öffentlichkeit geschützt werden”. Damit, so der Datenschutzbeauftragte, werde das Gesetz „teilweise ad absurdum geführt“. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen und Niedersachsen haben bisher noch nicht einmal ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz erlassen.

Selbst in einer Schicksalsfrage der Demokratie, dem Schutz des Wahlverfahrens vor Manipulation, hat sich das Informationsfreiheitsgesetz im Ernstfall als wirkungslos erwiesen. Auf dem Höhepunkt der Diskussion um den Einsatz von Wahlcomputern verweigerte[2] die zuständige Behörde dem c’t-Korrespondenten Richard Sietmann den beantragten Einblick in das Zulassungsverfahren. In dem Prozess, den Sietmann daraufhin mit Unterstützung des Heise-Verlags führte, entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig im Oktober 2007 gegen die Informationsfreiheit[3]. (18 Monate später befand das Bundesverfassungsgericht den Einsatz der Wahlcomputer bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig)[4]. (dpa) / (cp[5])

URL dieses Artikels

Links in diesem Artikel:
[1]
[2]
[3]
[4]
[5] mailto:cp@ct.de

Widerstand gegen E-Ausweis ist erlahmt

Dienstag, Juni 22nd, 2010

ZEIT ONLINE: Widerstand gegen E-Ausweis ist erlahmt

Die Liberalen waren gegen den neuen Personalausweis. Davon ist keine Rede mehr: Ab 1. November gibt es Ausweise nur noch mit Chip – trotz aller Kritik.

Wer für weitere zehn Jahre verhindern will, einen Personalausweis mit biometrischen Daten mit sich herumtragen zu müssen, hat noch bis zum 31. Oktober Zeit, seinen alten Ausweis zu verlieren und einen der bisherigen zu beantragen. Ab dem 1. November wird es dann nur noch den “neuen Personalausweis (nPA)” oder elektronischen Personalausweis (ePA) geben, wie er bis vor einiger Zeit noch hieß.

Im März sah es noch so aus, als sei der sogenannte neue Personalausweis unter Umständen aufzuhalten. Zumindest ließen sich Abgeordnete der FDP-Fraktion mit entsprechenden Plänen zitieren. Dazu aber wird es nicht kommen.

 icard-540×304.jpg

Muster des neuen Personalausweises © Scan: ZEIT ONLINE

Die Einführung des Ausweises solle “bis 2020 ausgesetzt werden”, denn er sei nicht sicher, sagte damals Gisela Piltz, die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion. Und weiter: Die Menschen liefen Gefahr, dass ihre Daten unbefugt ausgelesen und ihre Identität missbraucht würde. “Zudem besteht keine Notwendigkeit, biometrische Merkmale in den Ausweis aufzunehmen.”

Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Christian Ahrend, forderte damals, der Staat müsse sich bei seiner Datensammelwut zurücknehmen und deshalb die Entscheidung für den Ausweis korrigieren.

Der neue Personalausweis ist eines der Lieblingsprojekte des Bundesinnenministeriums. Im Dezember 2008 wurde er unter dem schwarz-roten Kabinett im Bundestag beschlossen. Er enthält einen RFID-Chip, auf dem, wie im Reisepass, neben dem biometrischen Foto auch Fingerabdrücke gespeichert werden. Das erfolgt allerdings nur freiwillig. Außerdem birgt der Chip eine Funktion zur elektronischen Identifizierung. Dessen Daten können also per Lesegerät abgerufen werden.

Diese Funktion ist es, die die Verteidiger am meisten preisen und die Kritiker vor allem fürchten. Sie erlaubt einerseits, dass man sich beispielsweise im Internet eindeutig identifizieren kann, um einzukaufen oder Formulare auszufüllen. Sie erlaubt theoretisch aber auch, dass Unbefugte an die Daten kommen können. Denn die RFID-Technik des Chips ist darauf ausgelegt, berührungslos zu funken.
Ohne dass es der Inhaber mitbekommt, können Informationen wie Name und Geburtsdatum ausgelesen werden. Wie gesagt: theoretisch. Praktisch wird das durch verschiedene Schranken verhindert, unter anderem wie bei der EC-Karte durch eine hier sechsstellige PIN.

Was aber, so die besorgte Frage, wenn diese samt Ausweis weg ist? Dann kann damit ungehindert in falschem Namen eingekauft werden und niemand schöpft Verdacht. Denn eine weitere Prüfung der Identität findet nicht mehr statt. “Ich finde es unglücklich, was da auf uns zukommt”, sagt Ahrend von der FDP. “Sie haben dann eine komplette Identität zur Verfügung und nicht nur den Dispositionskredit desjenigen.”

Was Ahrend nicht sagt, was aber offensichtlich ist: Der politische Widerstand gegen das Projekt ist trotz solcher Bedenken erlahmt. Seit März gibt es keine nennenswerte Gegenwehr mehr und das Innenministerium arbeitete in den vergangenen Monaten unbeirrt seine Agenda zur Einführung ab, Punkt für Punkt.

melderegister-artikel.jpg

Am 3. Mai beispielsweise gab es eine Mitteilung heraus, dass der Ausweis wie geplant ab dem 1. November in Kommunen auf Bürgerämtern beantragt werden könne. Kurz zuvor, am 1. Mai, war ein Gesetz in Kraft getreten, dank dessen die “Vergabestelle für Berechtigungszertifikate im Bundesverwaltungsamt” ihre Arbeit aufnehmen konnte.

Solch ein Zertifikat braucht beispielsweise ein Internetverkäufer, wenn er von seinen Kunden den Ausweis als Identifizierung fordern will. Diese Zertifikate können nun beantragt werden.
Gleichzeitig startete im Internet ein Informationsportal, auf dem selbstbewusst prangt: “Der Neue kommt.”

Bei der FDP war man sich zu diesem Zeitpunkt dessen noch nicht so sicher, oder wollte sich die eigene Hilflosigkeit noch nicht eingestehen. Auf Nachfrage zumindest hieß es im Mai, man berate noch, was die Linie der Koalition zum Ausweis sei – wohl gemerkt der Koalition, nicht der Fraktion.

Das BMI ließ sich davon nicht aus dem Tritt bringen. Am 3. Juni meldete es: “Das Bundesinnenministerium hat heute den Entwurf einer Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis vorgelegt.” Diese solle “nach Abstimmung mit den zu beteiligenden Ressorts” den Ländern zugeleitet und noch vor der Sommerpause im Bundesrat verabschiedet werden.

Vorgesehen im Übrigen ist ein Preis von 28,80 Euro, was drei Mal so teuer ist wie die 8 Euro für den alten Ausweis. Wer jünger ist als 24 Jahre zahlt 19,80 Euro, dafür gilt er dann für sechs und nicht für zehn Jahre.

Am 17. Juni dann präsentierte Innenminister Thomas de Maizère persönlich das Dokument in der Bundesdruckerei, die den Ausweis herstellt. Zitat: “Dieser neue Personalausweis ist die sicherste elektronische Identitätskarte, die es auf dem Markt gibt.”

Ein Fakt, den niemand bezweifelt, nicht einmal der Bundesbeauftragte für Datenschutz, was Kritiker allerdings in keiner Weise beruhigt. Ihr Argument ist eine simple Frage: Wie lange wird er denn sicher bleiben? Die gesamten zehn Jahre, die er gültig ist? Immerhin werden auch noch so sichere technische Systeme inzwischen in ziemlich kurzen Zeiträumen überwunden. Das aber wäre eine Katastrophe.

Denn dann hilft nur noch die Hotline des Ministeriums. Bei der muss man anrufen und ein Sperrkennwort nennen, um den Ausweis ungültig zu machen und das Schlimmste zu verhüten. Was beispielsweise im Urlaub schwierig werden kann, wenn man es vergessen hat. Damit aber ist der einzige Schutz der Identität das eigene Gedächtnis. Angesichts der Tatsache, dass die schwächste Stelle in solchen Systemen immer der Mensch ist, nicht gerade viel.

Padeluun, Künstler, Datenschutzaktivist und Mitgründer des Vereins Foebud, will deswegen auch weiter dagegen kämpfen, selbst wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen sei, wie er sagt. “Wir geben grundsätzlich nie auf und fordern jetzt: Der Chip muss raus!”

ZEIT ONLINE

Speicherung von Surf-Daten

Dienstag, Juni 22nd, 2010

SPEICHERUNG VON SURF-DATEN
Wenn Konzerne mitloggen

Egal ob man ein Programm startet, auf Newsseiten surft oder sein Smartphone einschaltet – überall hinterlässt man Spuren.
Der Umgang mit diesen Daten ist bisher kaum geregelt.
VON BEN SCHWAN

20100621log.jpg

Vermeintliche Anonymität im Internet:
Mitschnitt der identifizierbaren IP-Adressen.Foto: dpa

21.06.2010. Wenn man früher zu einem Kiosk ging und sich eine Zeitung besorgte, erfolgte die anschließende Lektüre völlig anonym: Niemand erfuhr, dass man den Politikteil rasch überblätterte, um sich schnurstracks an den jüngsten Abenteuern von “Schweini”, “Poldi” und Co. zu delektieren.

Im Internet ist das nicht so: Bei jedem Aufruf eines Dokuments im Web wird irgendwo mitgezeichnet, was man abgerufen hat. Der Fachbegriff nennt sich “Logging” und der digitale Ordner, in dem diese Daten landen, “Log-Datei”. So lassen sich Wege rückverfolgen – wer wann wo in eine Seite eingestiegen ist und wo sie wieder verlassen wurde.

Doch die Server-Betreiber sind nicht die einzigen, die Informationen über die Nutzung speichern. Marketingfirmen und Werbepartner, deren Banner und Textreklame nachgeladen werden, erfassen für ihre Abrechnung ebenfalls jeden Abruf.

Das Mitloggen geht längst über die Web-Nutzung hinaus. Zahlreiche Programme besitzen Routinen, die bei ihrem Start “nach Hause telefonieren”. Im harmlosesten Fall tun sie dies zur Überprüfung, ob ein neues Update vorliegt – aber auch, um Nutzungsmuster zu erfassen oder Raubkopien zu verhindern. Auch moderne Smartphones melden sich gerne bei ihrem Hersteller, ohne dass Nutzer das explizit mitbekämen.

So kam es im vergangenen Jahr zu einem kleinen Skandal, als bekannt wurde, dass jeder einzelne der brandneuen Palm Pre-Geräte sich einmal am Tag mit der aktuellen Nutzungsstatistik, möglichen Abstürzen des Gerätes, sowie dem ungefähren Ort des Benutzers an einen Server in Amerika zurückmeldet. Den Vorgang hatte sich Palm in seinen AGBs abnicken lassen und begründete ihn mit dem Verlangen, “die Nutzererfahrung noch besser zu machen”.

melderegister-artikel.jpg

Doch wie gefährlich ist das Mitloggen all dieser Infos überhaupt? Gespeichert wird – neben der jeweiligen Aktion des Nutzers vom Betrachten einer Web-Seite bis zum Download eines Videos – üblicherweise die so genannte Internet-Protokoll-Adresse (IP).

Diese Zahlenkombination bekommt ein Kunde automatisch bei der Einwahl ins Netz von seinem Breitband-Provider zugeteilt – sie sorgt im Internet dafür, dass angefragte Daten auch ans Ziel kommen. Da IPs derzeit zumeist dynamisch vergeben werden, weiß zunächst nur der Provider, wer wann hinter welcher Adresse steckt. Allerdings erlauben mittlerweile überarbeitete Urheberrechtsgesetze, dass Anwaltskanzleien bei Verdacht des Raubkopierens über Gerichte an die Namen hinter IPs gelangen. Gleiches gilt auch für Polizeibehörden oder Geheimdienste; IPs sind also keineswegs “anonym”.

Oft landen die beim Surfen und der Computerbenutzung entstandenen und potenziell sensiblen Infos auf Servern im Ausland, für die der verhältnismäßig strikte europäische Datenschutz nicht mehr gilt. Zugriffsrechte für staatliche Stellen, Drittfirmen oder auch die Speicherdauer bleiben im Dunkeln oder stecken in wortreichen “Privacy Policy”-Dokumenten. Hinzu kommt die Diskussion darüber, was überhaupt als “persönliche Daten” gilt: Während zum Beispiel der Internet-Riese Google darauf pocht, IP-Adressen seien gar nicht personenbezogen, weil man ohne den zugehörigen Provider (oder gerichtliche Hilfe) nicht an den Namen des Nutzers gelangt, sehen das Datenschützer ganz anders.

Die Situation könnte in den nächsten Jahren noch schlimmer werden. Mit der Einführung des neuen Internet-Protokolls IPv6, das den IP-Adressraum radikal erweitert, wird es viel leichter möglich werden, jedem Nutzer seine eigene, persönliche “Anschrift” zu vergeben, die dann noch leichter rückverfolgbar sein wird als heute. Schon fordern Politiker so genannte “Internet-Ausweise”, die der Anonymisierung im Netz einen vollkommenen Riegel vorschieben. Ob man dann noch will, dass jeder kleine Nutzungsvorgang auf dem eigenen Rechner mitgeloggt wird?

Der ganze Artikel: www.taz.de

Amoklauf - «Da lässt man die Hosen runter»

Freitag, Juni 18th, 2010

Amoklauf -
«Da lässt man die Hosen runter»

Schreckliche Bilder verfolgen die Polizisten, die beim Amoklauf von Winnenden oder Ansbach eingeschritten sind. Damit sie sich erholen können, hat die Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft ein weiteres Ferienhaus für Betroffene in Lenggries eröffnet.

007c5358b4d4c4103e0cb41cc56b.jpg

Hauptkommissar Peter Gerlach,
der den Amokläufer von Ansbach angeschossen hat,
und andere traumatisierte Polizisten,
sollen sich in einem Ferienhaus der Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft regenerieren. Foto: dpa

Mit drei Schüssen hatte Hauptkommissar Peter Gerlach im September 2009 den 19-jährigen Amokläufer Georg K. im Gymnasium Carolinum in Ansbach gestoppt. Als er mit seiner Frau und dem jüngsten seiner vier Kinder an Pfingsten in Lenggries war, lernte er die Familie eines Kollegen aus Winnenden kennen, dem der Amokläufer Tim K. durch den Hals geschossen hatte. «Die teilen eigentlich das gleiche Schicksal mit uns», stellte er fest.

Der 45-jährige Gerlach war damals als einer der ersten am Tatort gewesen. Als ihm blutüberströmte Kinder entgegenrannten, setzte bei ihm «eine emotionale Taubheit ein. Ich hatte keine Angst, kein Zittern, keine Nervosität, ich habe nur noch funktioniert», sagte er. Einige Tage später aber setzten enorme Kopfschmerzen und Alpträume ein. «Alte Bilder wurden wieder hochgespült, die ich schon lang verdrängt hatte. Bald war klar, das sich das allein nicht mehr packe.»

Plötzlich Bettnässer
Eine Psychotherapie habe ihm sehr geholfen, «die Bilder einfach wegzusperren». Am meisten aber habe ihn das Gespräch mit Kollegen weitergebracht, die ähnliche Erlebnisse hatten: «Da ist man Gleicher unter Gleichen. Da lässt man die Hosen runter. Da redet man anders als vor dem Staatsanwalt.»

Sein Kollege aus Winnenden sagte ein Pressegespräch in letzter Minute ab - die Nerven versagten. Sein damaliger Einsatzleiter Ralf Michelfelder sagte, 29 Kollegen hätten in den Stiftungshäusern mit ihren Familien Abstand und Ruhe gefunden. Eine Beamtin, deren Tochter in der Schule erschossen worden war, war ebenso in Lenggries wie ein Polizist, dessen Frau als Lehrerin getötet worden war.

Michelfelder berichtete von einem Kriminaltechniker, der bei der Spurensicherung neben einem erschossenen Mädchen ständig dessen Handy klingeln hörte und auf dem Display las: «Papa ruft an.» Jede Nacht sei der Beamte nachts aufgewacht und habe das Klingeln gehört. Ein anderer Kollege sei plötzlich zum Bettnässer geworden.

Schläge und Messerattacken kein Tabu mehr
Wie Polizisten auf solche Erfahrungen reagierten, hänge davon ab, «wie voll der Belastungsakku schon ist». Und die Belastung sei durch die zunehmende Aggression gegen Polizisten gestiegen.

Nach einer soeben vorgelegten Studie des Kriminologischen Instituts Niedersachsen sind im vergangenen Jahr 96 Prozent der Streifenpolizisten beschimpft oder bedroht worden, 39 Prozent wurden geschlagen oder getreten, elf Prozent mit Messern oder anderen Waffen angegriffen. «Im Vergleich der fünf Jahre des Untersuchungszeitraums zeigt sich ein deutlicher Anstieg der Gewaltübergriffe», stellten die Forscher fest. Vor allem bei der Festnahme von Tatverdächtigen, bei Familienstreitigkeiten und bei Demonstrationen wurden mehr Beamte verletzt.

Härtere Strafen gefordert
Charlotte Knobloch, Präsidentin des Zentralrats der Juden und Mitglied des Förderkreises der Stiftung, forderte in Lenggries härtere Strafen für Angriffe auf diejenigen, «die für uns den Kopf hinhalten». Dass in Berlin soeben 15 Polizisten bei einer Demonstration durch Sprengstoff verletzt worden seien, sei nur die Spitze des «alltäglichen Wahnsinns». Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, kritisierte, dass ein Angriff auf einen Polizisten mit zwei Jahren, ein Angriff auf ein Polizeiauto aber mit fünf Jahren Haft bestraft werden könne.

Verletzte Polizisten würden in Bayern am besten versorgt, «die psychosoziale Betreuung ist beispielhaft», sagte der Gewerkschaftschef. Schlusslicht sei Berlin - das sei «der miserabelste Arbeitgeber für Polizeibeamte in Deutschland».

Gründer und Leiter der Stiftung, die neben verletzten Polizisten auch Rettungssanitätern oder Feuerwehrleuten Erholung bietet, ist Berend Jochem. Als nordrhein-westfälischer Polizist war er 1972 zum Attentat bei den Olympischen Spielen nach München abkommandiert worden und hatte später als Scharfschütze und als Personalrat die Not vieler Kollegen erlebt. Heute sorgt der 64-Jährige bundesweit dafür, dass betroffene Kollegen mit ihren Familien mal zwei Wochen Abstand gewinnen und mit anderen reden können - und dass Spenden und Bußgelder von Gerichten reinkommen.

«Familie leidet ungemein»
Anders als Therapie- und Kurangebote wende sich die Stiftung auch an die Familie des Polizisten, lobte Gerlach. «Die Familien kommen eigentlich immer viel zu kurz bei einer solchen Geschichte», sagte der Ansbacher Polizist. «Meine Familie leidet ungemein darunter.» Seine Frau und die Frau des Kollegen aus Winnenden hätten in Lenggries «ganz ähnliche Erfahrungen und gewaltige Parallelen» bei sich entdeckt. Dass der Beruf des Streifenpolizisten eigentlich harmlos und ungefährlich sei, habe er seiner Frau nach dem Amoklauf nicht mehr glaubhaft machen können. Sie bat ihn, aus der Schusslinie zu gehen. «Das ist der Hauptgrund, warum ich heute in der zweiten Reihe arbeite.»

sck/news.de/ap

Führung: Fall Merkel

Dienstag, Mai 18th, 2010

Führung: Fall Merkel
Für “Angie” kommt “Tina”

Die mächtigste Frau der Welt heißt nicht mehr Angela Merkel - sondern “Tina”. Sie regiert die Politik und dirigiert die Kanzlerin.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

merkeltt-1274111049.jpg

Das neue Basta: “There is no alternative” (Foto: Reuters)

17.05.2010, 17:30 Uhr. Angela Merkel gilt als die mächtigste Frau der Welt; aber das stimmt nicht. Die mächtigste Frau heißt Tina, sie wird auch von der Kanzlerin gern in Anspruch genommen. Tina ist das Kürzel für there is no alternative.

Die Behauptung, dass es keine Alternative zu einer Entscheidung gibt, ist eine Ausrede, die Diskussionen unterbinden soll. Sie ist neuerdings die Begründung für die rasende Eile, mit der folgenreichste Beschlüsse gefasst werden. Wenn Milliardenpakete gepackt und der Börse vor die Tür gestellt werden - dann lautet die Begründung: es gibt keine Alternative. So wird das Parlament entparlamentarisiert und vor vollendete Tatsachen gestellt. Es gibt ja, angeblich, keine Alternative.

Deutschland und die EU stehen am Beginn einer Woche, in der es ständig heißen wird there ist no alternative. Tina regiert die Politik, Tina dirigiert Angela Merkel, Tina macht aber nicht nur die CDU/CSU rebellisch; es macht die Bevölkerung misstrauisch. Tina ist das neue Wort für Basta.

Mit Basta hat einst Kanzler Schröder Hartz IV eingeführt. Und dieses Hartz IV war damals für die Führung der SPD so “alternativlos” wie der Kosovo-Krieg und die Verteidigung Deutschlands am Hindukusch. Aber verglichen mit den neuen finanzwirtschaftlichen Großentscheidungen waren die genannten militärischen Großentscheidungen sorgfältig gereift. Das Parlament war und ist zwar bei der Entscheidung über die Kriegseinsätze unter Druck, aber es redet und streitet immerhin. Seit dem Bankenrettungspaket nickt es Milliardenausgaben nur noch ab Es gibt, sagt die Regierung, keine Alternative.

Das ist, mit Verlaub, Unfug. Es gibt sicherlich nicht Tatas, nicht also tausende von Alternativen (there are thousands of alternatives). Aber ein paar Alternativen gibt es immer: Anstelle eines gewaltigen Milliarden-Paketes für Euro, Griechenland & Co hätte man sich, zum Beispiel, einen (Teil-)Schuldenerlass für Griechenland vorstellen können. Sicherlich: Die EU-Regierungen mögen den Zeitdruck als so groß empfunden haben, dass für sie eine solche Lösung nicht in Frage kam. Aber dann müssen sie das sagen, und sich nicht hinter der angeblichen “Alternativlosigkeit” verschanzen. Das Parlament ist das Getriebe der demokratischen Politik. Wenn es ausgeschaltet wird, entsteht der Eindruck einer getriebenen Politik.

Die Milliardenrettungspakete sind der Versuch der exekutivischen Politik, mit dem Tempo und der Brutalität von ökonomischen Prozessen zu konkurrieren. Das kann sinnvoll sein, aber die Politik muss dann für diese Sinnhaftigkeit werben. Das Wort “alternativlos” ist das Gegenteil von solcher Werbung. Demokratische Politik besteht darin, Entscheidungen auf der Grundlage des Abwägens der Alternativen zu treffen und zu begründen. Der Ort dafür ist das Parlament: Es ist der Ort, wo Vertrauen des Volks gesät wird. Ohne dieses Vertrauen hält auch der weltgrößte Rettungsschirm nicht. Dieses Vertrauen der Bürge - es ist wirklich alternativlos für die Demokratie.

(SZ vom 18.05.2010/woja)

Copyright © sueddeutsche.de GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH

Wie sicher sind die Daten bei Elena?

Mittwoch, März 24th, 2010

Doppelt verschlüsselt
Wie sicher sind die Daten bei Elena?

Mit ausgeklügelter Verschlüsselung sollen die Daten des elektronischen Einkommensnachweises geschützt werden. Doch selbst die Industrie meldet Bedenken an.

Von FOCUS-Online-Autor Torsten Kleinz

elena2.jpg

Andrea Danti - Fotolia

Ausgeklügelte Verschlüsselung soll die Elena-Daten schützen
24.03.2010, 11:00 Uhr. Der große Datenstrom fließt bereits. Seit Jahresbeginn sind Arbeitgeber verpflichtet, die Daten ihrer Arbeitnehmer im Zuge des elektronischen Einkommensnachweises – kurz: Elena – an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden.

Mittlerweile sind Informationen über 35 Millionen Arbeitnehmer auf den Servern gespeichert. Doch angesichts der Fülle an Schlampereien und Spionageskandalen der letzten Jahre stellt sich die Frage: Wie sicher sind die Daten bei Elena?

Spardose für Millionen Daten
Dass von heute auf morgen die Daten von Millionen Beschäftigen gestohlen werden könnten, ist nicht zu befürchten. Denn bisher ist der Datenstrom nur eine Einbahnstraße. Erst ab 2012 bekommen die „abrufenden Stellen“ Zugriff auf die Datensätze. Bis dahin fungiert ein Rechenzentrum in Würzburg als Zwischenlager. Niemand darf an die Daten heran – nicht einmal die Techniker, die die gewaltige Datenbank betreuen.

Wie das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Webseite versichert, werden die Daten „sofort geprüft, zweifach verschlüsselt und danach gespeichert“. Die doppelte Verschlüsselung ist Ergebnis der ständigen Arbeit der Datenschutzbeauftragten, die einen Missbrauch der Daten von Anfang an verhindern wollten.

Zwei Schlüssel sind nötig
„Selbst wenn jemand eine DVD mit den Datensätzen brennen würde, könnte er nichts damit anfangen“, erklärt ein Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Nur wenn zwei verschiedene Schlüssel vorliegen, können die Daten tatsächlich gelesen werden – ohne sie ist die Datenbank nur ein unlesbarer Wust aus Nullen und Einsen.

Beide kryptografischen Schlüssel sind auf Chipkarten abgespeichert. Einer davon wird in der Dienststelle des Bundesdatenschutzbeauftragten in Bonn verwahrt. Ohne diesen Schlüssel geht nichts: „Für Wartungsarbeiten muss einer unserer extra hierfür berechtigten Mitarbeiter nach Würzburg fahren, der dort die Chipkarte mit dem Zentralschlüssel einführt“, erklärt ein Sprecher der Behörde.

Arbeitnehmer schaltet Datenzugriffe frei
Wenn ab 2012 die Datenbank auch für Behörden geöffnet werden soll, kommt auch der zweite Schlüssel zum Einsatz. Arbeitnehmer erhalten dafür eine Chipkarte. Will eine Behörde Zugriff auf die Daten haben, muss der Arbeitnehmer zustimmen. Dazu muss er seine Chipkarte vorlegen und den Zugriff mit einer PIN-Nummer freischalten – erst dann können die Daten gelesen werden.

Auf den Chipkarten selbst sind keine Informationen über das Arbeitsentgelt enthalten – nur der Schlüssel, mit dem die Daten entschlüsselt werden können. Diese elektronische Signatur kann auch auf anderen Chipkarten wie dem elektronischen Personalausweis (ePerso), der geplanten Gesundheitskarte oder einer extra dafür ausgerüsteten Bankkarte gespeichert sein.

Schwachpunkt ist die Gültigkeitsdauer einer Signatur: Ist sie zu kurz, wird der Aufwand zur Verwaltung der Signaturen zu groß – ist er zu lang, drohen Sicherheitslücken. Denn mit steigender Rechenkraft und neuen Forschungsergebnissen werden alte Codes immer wieder geknackt.

elena3.jpg

Mehr Schutz durch weniger Daten
Also alles sicher? Datenschützer kritisieren das Verfahren an sich. Denn die Betroffenen haben oft keine Wahl, ob sie den Datenzugriff erlauben oder nicht. Und selbst wenn auf Behördencomputern alles korrekt abläuft, können Daten nach außen dringen – sei es vom Computer des Arbeitgebers oder von anderen Stellen, die mit den Daten in zwei Jahren routinemäßig umgehen werden. Noch sind viele Details nicht geklärt.

Selbst der Branchenverband Bitkom, der sich durch Elena Millioneneinsparungen auf Arbeitgeberseite erhofft, möchte das Elena-System einschränken. „Zweifelhafte Angaben wie Kündigungsgründe und Streiktage sollten nicht erfasst werden.“ Denn nur Daten, die erst gar nicht erfasst werden, können auch nicht missbraucht werden.

Foto: Andrea Danti - Fotolia
Copyright © FOCUS Online 1996-2010

Der ganze Artikel: hier

Elena weiß alles über Arbeitnehmer

Mittwoch, März 24th, 2010

Elektronischer Entgeltnachweis
Elena weiß alles über Arbeitnehmer

Seit Januar sammelt ein Server in Würzburg Millionen Jobdaten von Arbeitnehmern, Beamten, Richtern und Soldaten. Widersprechen können sie fast nicht – nur klagen.

Von FOCUS-Online-Autorin Michaela Hutterer

elena1.jpg

Fotolia

Eine riesige Datenbank sammelt alle Angaben
24.03.2010, 11:00 Uhr. Kaum haben die Bundesverfassungsrichter ein Machtwort zur Vorratsdatenspeicherung gesprochen, droht dem deutschen Staat das nächste Überwachungsprojekt um die Ohren zu fliegen. Am kommenden Mittwoch reicht die Verbraucherinitiative Foebud e.V. eine Verfassungsbeschwerde von mehr als 20 000 Arbeitnehmern gegen das größte Datensammelprojekt der Bundesrepublik ein.

„Die Bürger wollen nicht länger tatenlos zusehen, wie ihre Daten zu Verdienst, Freibeträgen, Kündigungsgründen oder Gesundheitszustand zentral gespeichert werden – auf Vorrat“, sagt Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der das Verfahren leiten wird. Bis Donnerstag können sich Arbeitnehmer dem Kampf gegen den Elektronischen Entgeltnachweis (Elena) noch anschließen.

Das Ziel der riesigen Datensammlung ist durchaus legitim: weniger Papier, mehr Effektivität. Behörden sollen schneller über Sozialleistungen wie Wohn- oder Arbeitslosengeld entscheiden können. Die Idee: Arbeitgeber müssen keine Verdienstbescheinigungen etwa für den Antrag auf Stütze des Ex-Mitarbeiters mehr ausfüllen, die Arbeitsagenturen ziehen sich die notwendigen Daten von einem Zentralserver, der alle wichtigen Informationen speichert. Das Vorhaben, mit dem der damalige Regierungsberater und VW-Personalvorstand Peter Hartz 2002 die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD) faszinierte, fand 2009 den Segen der großen Koalition unter Angela Merkel (CDU).

Weniger Papier, weniger Privatsphäre
Herausgekommen ist jedoch ein Datenmonster: Mehr als 35 Millionen Daten wie Verdienst, Freibeträge oder Kündigungsgründe haben Deutschlands Arbeitgeber im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft bereits in den ersten drei Monaten ermittelt und an die Zentrale Speicherstelle (ZSS), einen Server bei der Rentenversicherung Bund, weitergeleitet. Dort werden die Daten verschlüsselt und gehortet, bis die Sozialämter im Jahr 2012 erstmals darauf zugreifen können. Dabei lagern in Würzburg nicht nur Daten von potenziellen Wohngeldempfängern oder Arbeitslosen. Jeder Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldat gibt seine Gehaltsdetails und Jobinterna preis – ohne Mitspracherecht und auch dann, wenn jemand niemals Sozialleistung beantragt.

Was meldet der Chef?
Juristen wissen: keine Datensammlung ohne Gesetz. Im Fall Elena heißt es schlicht Elena-Verfahrensgesetz und bestimmt, welche Daten seit Januar 2010 an die Zentrale Speicherstelle in Würzburg übermittelt werden. Juristen wissen auch, nicht jedes Gesetz ist per se verständlich, also muss eine Verordnung her, die die wirklich wichtigen Details regelt: Die Elena-Datensatzverordnung gilt seit Ende Februar 2010 und bestimmt, welche Daten der Arbeitgeber abfragt und melden muss.

Dabei geht es nicht ohne Fachchinesisch: Jeder Mitarbeiter bekommt einen Datensatz. Der „multifunktionale Verdienstdatensatz“ (MVDS) enthält Name, Firmenangaben, Geburtsangaben, Anschrift, Beschäftigungsort, Angaben zum Einkommen und Sozialabgaben sowie Lohnsteuer. Daneben meldet der Arbeitgeber seit Januar 2010 auch Fehlzeiten, Informationen zur Ausbildung, Nebenbeschäftigung, Kündigung und Streiktagen. Letzteres hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf Druck der Gewerkschaften jedoch wieder fallen lassen.

Die Verordnung nennt in ihrem Paragraf 4 insgesamt 22 Informationen, die der Arbeitgeber dem Zentralserver liefern muss.

Vereinfacht sind das:

-Name, Geschlecht, Anschrift, Geburtsort, -datum und -name des Arbeitnehmers

-Bruttoentgelt und Steuerklasse

-Kinderfreibetrag oder Steuerfreibetrag bei Werbungskosten

-Angaben zur Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit

-Steuerliche Abzüge, Abzüge für die Sozialversicherung

-Arbeitgeberanteil zur Berufsständischen Versorgung

-Angaben zu Arbeitgeber und Betrieb

-Anzahl, Beginn und Ende sowie „Arten“ von Fehlzeiten (z.B. Krankheit, Mutterschutz, Pflegezeit, Elternzeit, Wehrdienst/Zivildienst, usw.)

-Höhe und Art sonstiger steuerpflichtiger Bezüge wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, das 13. Monatsgehalt, Gratifikationen, Tantiemen, Urlaubsabgeltungen oder Abfindungen)

-Höhe und Art von steuerfreien Bezügen (z.B. Pensionskasse-Zuwendungen durch den Arbeitgeber, Kurzarbeitergeld, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse bei Mutterschaft)

-Bei Azubis: Zeitpunkt des Beginns sowie voraussichtliches und tatsächliches Ende einer Ausbildung

-Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung

-Grund von Arbeitszeitänderungen

-Arbeitsstunden – aufgeschlüsselt in Arbeitsstunden jeder einzelnen Kalenderwoche des Monats

-Urlaubsanspruch und tatsächlich genommene Urlaubstage, Höhe des Urlaubsentgelts

-Bei Arbeitslosen mit Nebenbeschäftigung: wöchentliche Arbeitszeit

-Bei Heimarbeitern: Urlaubsanspruch, davon genommene Tage, Urlaubsentgelt (falls Arbeitsvertrag beendet wurde)

-Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen

„Kündigt der Arbeitgeber oder nimmt der Arbeitnehmer freiwillig seinen Hut, wandern mit der letzten Gehaltsabrechnung auch sehr sensible Daten zum Arbeitsverhältnis in den Zentralserver“, warnt Starostik.

Das sind:

-Angaben zu Entlassungen und Kündigungen (Zeitpunkt, Frist, Grund, Angabe, wer gekündigt hat)

-Auskunft über bereits erhaltene Abmahnungen vor der Kündigung

-Schilderung von „vertragswidrigem Verhalten“ des Angestellten/Arbeiters

-Vorruhestandsleistungen und -gelder sowie Abfindungen

-Urlaubsanspruch und –abgeltung bei Ausscheiden

-Knackis und Zivis außen vor

„Keine Sorgen über ihre Daten müssen sich Abgeordnete und Politiker, Vorstände und Selbstständige machen“, sagt Starostik. Von ihnen fragt die ZSS nichts ab. Auch Wehr- und Zivildienstleistende, Strafgefangene, Hartz-IV-Empfänger, Frührentner oder –pensionäre, Putzhilfen, Nannys als geringfügig Beschäftigte im Privathaushalt sowie Beamte, Soldaten im Ruhestand und Richter a.D. sind außen vor. Für sie sieht Paragraf 97 des vierten Sozialgesetzbuchs (SGB IV) eine Ausnahme vor. Alle anderen, seien es Richter oder angestellte Ärzte, Soldaten oder Verkäufer auf 400-Euro-Basis liefern ihre Daten an den Zentralserver.

Besonders perfide: Welche Daten der Server in Würzburg speichert, können Arbeitnehmer nicht sehen. Das Recht auf Selbstauskunft gegenüber der öffentlichen Hand, das ebenfalls in der rot-grünen Regierungszeit ins Gesetz kam, bringt Arbeitnehmern bei Elena nichts. „Eine Auskunft ist vor 2012 (aber) nicht realisierbar, da der Abruf durch die abrufenden Stellen erst ab 2012 möglich ist“, lässt das offizielle Info-Portal das-elena-verfahren.de verlauten.

Welche Behörden bedienen sich?
Bislang fließen die Daten nur in eine Richtung – zur Zentralen Speicherstelle, nicht aber an die Rechner der Behörden. Grund sind die technischen Unzulänglichkeiten, mit denen die Ämter noch kämpfen. 2011 starten erste Ämter den Testlauf. 2012 müssen alle technischen Probleme behoben sein. Dann können die ersten Behörden loslegen. Nach und nach sollen weitere Ämter hinzukommen.

2012 dürfen Elena-Daten nutzen:

-Sozialämter, konkret: Wohngeldstelle

-Elterngeldstelle, je nach Bundesland die Familienkasse, das Jugendamt oder eine eigene Behörde

-Arbeitsagenturen

-2015 kommen all die Krankenkassen, die Rentenkasse und die Ämter dazu, die über Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Rentenzahlungen entscheiden.

„Bis zu 95 Prozent der Sozialleistungen sollen elektronisch abgewickelt werden“, schreiben die Elena-Verantwortlichen.

Polizei und Steuerfahnder bleiben außen vor
Glaubt man dem Arbeitskreis Elena, dem die Krankenkassen, die Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit nebst ihrer Familienkasse und der Deutsche Städte und Gemeindetag sowie die gesetzliche Unfallversicherung angehören, sollen Arbeitgeber keinen Einblick in die Elena-Daten haben. Das gilt auch für Polizei und Finanzamt sowie die Bundesknappschaft, die die Sozialabgaben für Minijobber abführt und wissen muss, ob jemand nebenher auf 400-Euro-Basis arbeitet. Selbst die Rentenversicherung Bund soll erst ab 2015 Zugriff bekommen, obwohl sie den Platz und das Personal für den Zentralserver stellt.

elena3.jpg

Technisch sicher soll das Verfahren sein: Die technische Verschlüsselung muss doppelt erfolgen. Der Bürger gibt der anfragenden Behörde mittels Signaturkarte seine Daten frei, die das ZSS verschlüsselt hat. Nur Beamten der Wohngeld- und Elterngeldstelle sowie in den Arbeitsagenturen haben Zugriff auf den Elena-Datenpool, um ihn zu entschlüsseln. So weit die Theorie, wie es in der Praxis aussieht, muss sich zeigen.

Foto: Fotolia
Copyright © FOCUS Online 1996-2010

Der ganze Artikel: hier

FDP will zentrales Einkommensregister Elena zu Fall bringen

Dienstag, März 16th, 2010

FDP will zentrales Einkommensregister Elena zu Fall bringen

datenschutz007.jpg

14.03.2010 10:37. Spitzenpolitiker der Liberalen machen im Lichte des Urteils[1] des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gegen den elektronischen Entgeltnachweis[2] (Elena) mobil. Die FDP wolle das System, mit dem monatliche Gehaltsabrechnungen und andere persönliche Daten von Arbeitnehmern in einem zentralen Register bei der Deutschen Rentenversicherung gespeichert werden sollen, kippen, kündigten[3] FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz und der parlamentarische Geschäftsführer der Liberalen, Christian Ahrendt, gegenüber der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ) an.

Mit Elena drohe “die lückenlose Dokumentation des Alltags aller Berufstätigen”, warnte Ahrendt laut dem Bericht. Der Staat dürfe aber nicht verdachtsunabhängig etwa Informationen erheben, wann ein Arbeitnehmer gestreikt habe oder wann er oder seine Kinder krank gewesen seien. Generell lesen die beiden FDP-Politiker das Urteil aus Karlsruhe als Aufforderung an die Politik, “sich bei der Datensammelwut zurückzunehmen”. Bundesregierung und Bundestag müssten “die klaren Feststellungen” des Verfassungsgerichts ernst nehmen und “ein neues Datenbewusstsein schaffen”.

Zuvor hatte auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Fortbestand von Elena sehr skeptisch beäugt. Es sei “sehr fraglich, ob das Sammeln all dieser Daten geboten ist”, sagte die Liberale laut einem Bericht[4] der Financial Times Deutschland auf einer Tagung der “Berliner Datenschutzrunde” am Donnerstag. Der Richterspruch aus Karlsruhe werde Auswirkungen auf viele Projekte zur Datenerfassung haben.

Erst Anfang März hatte der Bundestag einen Antrag der Grünen zur Aussetzung von Elena kontrovers diskutiert[5]. Die Opposition hatte damals mit Ausnahme der SPD vorgebracht, dass der Spielraum für anlasslose Datenspeicherungen wie das ursprünglich von Rot-Grün vorangebrachte Elena-Verfahren gemäß der neuen Vorgaben der Hüter des Grundgesetzes enger werde. Politiker der Union und der SPD hatten beim Einkommensregister dagegen alle Auflagen aus Karlsruhe erfüllt gesehen.

Ahrendt und Piltz verschärften laut NOZ auch ihre Kritik an der geplanten Einführung des elektronischen Personalausweises[6] im November. Das neue Hoheitsdokument ist ihrer Ansicht nach “nicht sicher, schon gar nicht für zehn Jahre Gültigkeitsdauer”. Die Bürger liefen damit Gefahr, dass ihre Daten unbefugt ausgelesen würden. Es drohe verstärkter Identitätsdiebstahl. Zudem bestünde keine Notwendigkeit, biometrische Merkmale in den Ausweis aufzunehmen. Die beiden FDP-Politiker wiederholten zugleich ihre Forderung[7], das Großprojekt bis 2020 auf Eis zu legen. (Stefan Krempl) / (se[8])

Ganzer Artikel: www.heise.de

zdnet.de: Vorratsdatenspeicherung: Freibrief für den Gesetzgeber

Freitag, März 12th, 2010

Vorratsdatenspeicherung: Freibrief für den Gesetzgeber
Dienstag, 9. März 2010

Den Prozess gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht haben die Kläger nur formal gewonnen. Der Gesetzgeber darf die Daten trotzdem erheben lassen. Der Datenschutz wurde um über 25 Jahre zurückgeworfen.

Von Christoph H. Hochstätter

datenschutz007.jpg

Vor genau einer Woche hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung, wie sie in Deutschland seit Januar 2008 Gesetz ist, für verfassungswidrig erklärt. Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes[1] werde verletzt, urteilte das Gericht.

Unmittelbar nach seiner Verkündung wurde das Urteil von vielen Parteien gelobt. FDP, Grüne und die Piratenpartei begrüßten den Spruch der Karlsruher Richter einhellig. Wirft man jedoch einen genaueren Blick auf den Urteilstext[2], so erkennt man, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht als grundsätzlich verfassungswidrig angesehen wird.

Bereits im ersten Leitsatz zum Urteil stellt das Gericht fest: “Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten […] ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar”. Damit entscheidet das Gericht anders als im sogenannten Volkszählungsurteil[3] vom 15. Dezember 1983.

Damals verbot das Bundesverfassungsgericht eine von der Bundesregierung geplante Volkszählung. In der Urteilsbegründung hieß es damals: “Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Artikel 2 Absatz 1[4] in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG[5] umfasst.”

Dieses Urteil wird heute als der Grundstein des modernen Datenschutzes angesehen. Mit ihm wurde der Begriff des “Grundrechts” auf informationelle Selbstbestimmung[6] geboren. Für dieses “Grundrecht” konnte sich zwar bis heute keine Mehrheit zur Verankerung im Grundgesetz finden, jedoch war es allgemein anerkannt.

Es leitete sich aus dem Grundrecht der Menschwürde (Artikel 1 Absatz 1) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht[7] ab. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wurde 1954 vom Bundesgerichtshof entwickelt und stützt sich auf Artikel 2 Absatz 1 (freie Entfaltung der Persönlichkeit).

barcode2.jpg

Das Urteil ist ein Rückschritt beim Datenschutz von über 25 Jahren
Auf das Volkszählungsurteil waren Verfassungsrechtler durchaus stolz. Damals vertraten die Bundesregierung und alle Landesregierungen mit Ausnahme von Hamburg den Standpunkt, die Volkszählung sei verfassungskonform. Das Bundesverfassungsgericht entschied sich gegen die Regierungen und für die Bürgerrechte.

Zum 25-jährigen Jubiläum dieses Urteils fand im Dezember 2008 sogar ein Festakt statt. Dort erklärte der in Kürze aus dem Amt scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier[8], dass das Volkszählungsurteil inzwischen eine kleine Schwester bekommen habe. Damit meinte er das Urteil[9], das die heimlichen Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen verbot. Eine präventive polizeiliche Rasterfahndung ohne konkreten Verdacht oder das routinemäßige Scannen von KFZ-Kennzeichen sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht mehr vereinbar, sagte er damals.

Als Folge des Urteils zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen entstand auf Bundesebene eine gegenüber den Planungen deutlich entschärfte Novelle des BKA-Gesetzes. § 20k Absatz 1[10] erlaubt eine heimliche Online-Durchsuchung nur dann, wenn Leib, Leben oder Freiheit einer Person bedroht sind, oder eine Gefahr für Güter vorliegt, “deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt”. Zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus reicht allerdings ein recht vager Verdacht auf die genannten Gefahren.

Mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von letztem Mittwoch muss sich der erste Senat des höchsten deutschen Gerichts unter dem Vorsitz von Papier jedoch den Vorwurf gefallen lassen, nicht im Geiste des Volkszählungsurteils gehandelt zu haben, das er vor gut einem Jahr auf dem Festakt noch als wegweisend bezeichnet hatte.

telekom.jpg

Erstellung von Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen jeden Bürgers möglich
Das Urteil schränkt die Erhebung von Daten in keiner Weise ein, sondern nur ihre Nutzung. Im Wesentlichen beschränkt es sich darauf, “normenklar” festzulegen, in welchen Fällen die vorsorglich und verdachtsunabhängig gespeicherten Daten an Ermittlungsbehörden weitergegeben werden dürfen. Insbesondere ist dazu ein Richtervorbehalt erforderlich. Ferner müssen Standards an die Datensicherheit vorgegeben werden.

Das Gericht räumt ein, dass sich aus diesen Daten bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse ließen. Adressaten, Datum, Uhrzeit und Ort jeder E-Mail, SMS und MMS sowie eines jeden Telefongesprächs erlaubten, “wenn sie über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen”. Außerdem ermögliche eine Vorratsdatenspeicherung, je nach Nutzung der Telekommunikation, die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers.

Bei diesen Feststellungen ist es umso erstaunlicher, dass das Verfassungsgericht trotzdem der Meinung ist, eine solche Speicherung könne “unter bestimmten Maßgaben mit Artikel 10 Absatz 1 GG vereinbar sein”. Zur Begründung führt das Gericht vor allem an, dass die Daten nicht beim Staat, sondern beim Dienstanbieter gespeichert werden. Der Staat habe ja keinen direkten Zugriff auf das gespeicherte Material.

datenschutz026.jpg

Unberechtigte Nutzung der Vorratsdaten ist vorprogrammiert
Die Begründung für das Urteil kann man nur als naiv bezeichnen. Auch ohne großes IT-Fachwissen bei einem Richter am Bundesverfassungsgericht vorauszusetzen, sollte man erwarten, dass der eine oder andere Datenschutzskandal der letzten Zeit auch bei Deutschlands höchstem Gericht bekannt ist.

Die Deutsche Telekom, bei der ein sehr großes Datenaufkommen durch die Vorratsdatenspeicherung entsteht, ist diesbezüglich alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Einem Unternehmen, das gerne selbst “Ermittlungen[11]” anstellt, sollte eine Vorratsdatenspeicherung tunlichst verboten werden.

Im Endeffekt kann beim derzeitigen Stand der Technik nicht sichergestellt werden, dass Daten aus einer Vorratsdatenspeicherung nicht in falsche Hände geraten. Bei der Volkszählung 1983 ging es darum, dass jeder Bürger alle paar Jahre einen Fragebogen auszufüllen hatte. Bei der Vorratsdatenspeicherung wird sämtliche Kommunikation per Telefon, SMS, MMS und E-Mail aufgezeichnet. Wer sein Handy nicht zu Hause lässt, dessen genaue Bewegungen werden mindestens “mobilfunkmastgenau” aufgezeichnet.

1983 war es einem privaten Computerbenutzer auch nicht möglich, größere Datenmengen zu verarbeiten. Sie konnten nicht einmal transportiert werden. Heute lassen sich auf einem USB-Stick mit 64 GByte Speicher mindestens eine Milliarde Datensätze mit Datum, Uhrzeit, Ort und beteiligten Kommunikationspartnern speichern, wenn man ein handelsübliches Kompressionsprogramm verwendet.

Ein Datendiebstahl ist bei den derzeitigen technischen Möglichkeiten alles andere als unwahrscheinlich. Das gestohlene Material lässt sich auf jedem Notebook auswerten. Solche Szenarien müssen auch vor dem Hintergrund des Aurora-Angriffs[12] betrachtet werden, bei dem die chinesische Regierung mit bezahlten Helfern in den angegriffenen Unternehmen zusammenarbeitete. Die meisten Unternehmen hatten den Angriff nicht einmal bemerkt und sind erst von Google darauf aufmerksam gemacht worden.

Gegen die Kombination von Angreifern innerhalb und außerhalb eines Unternehmens sowie die Ausnutzung von Sicherheitslücken, die in jeder Software vorhanden sind, gibt es heute keinen Schutz. Data-Loss-Prevention-Lösungen[13] und BSI-Zertifizierungen[14] können allenfalls das Gewissen beruhigen, das Bestmöglichste getan zu haben. Die Daten sind trotzdem in der Hand von ausländischen Regierungen oder kriminellen Datenhändlern. Der einzig mögliche Schutz besteht darin, die Daten erst gar nicht zu erheben und Verstöße gegen die Nichterhebung empfindlich zu bestrafen.

datenschutz025.jpg

Mögliche Gründe für die Entscheidung der Verfassungsrichter
Über die Gründe, warum das Gericht nicht wie beim Volkszählungsurteil bereits die massenhafte Erhebung von Daten als verfassungswidrig ansieht, kann man nur spekulieren. Heribert Prantl[15] von der Süddeutschen Zeitung hat in seinem Kommentar “Gruslige Aussichten[16]” eine einfache Erklärung: Das Gericht habe sich schlicht und ergreifend nicht getraut, festzustellen, dass die EU mit ihrer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ihre Kompetenzen überschritten habe.

Deshalb habe das Bundesverfassungsgericht die verdachtsunabhängige Massenspeicherung von Daten lieber erlaubt und das Urteil mit Warnungen an die Politik geradezu übersät. Es handele sich um einen besonders schweren Eingriff in die Rechte der Bürger mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kenne, habe das Gericht bereits selbst festgestellt.

Sollte Prantl mit seiner Theorie Recht haben, ist das Urteil ein Ausdruck dafür, dass die Balance der Gewaltenteilung in Deutschland nachhaltig gestört ist. Da es bekanntlich nicht zu einer supranationalen EU-Verfassung mit der Festschreibung von Grundrechten gekommen ist, sondern nur zum sogenannten Vertrag von Lissabon[17], der den Vertrag über die Europäische Union[18] und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft[19] reformiert, gilt nach wie vor das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Rahmen, in dem sich jegliche Gesetzgebung bewegen muss.

Selbst wenn man der Rechtsauffassung ist, dass der Vertrag von Lissabon unmittelbar geltendes Recht mit Verfassungsrang sei, lässt sich nur feststellen, dass zwar die EU-Grundrechtecharta[20] nicht mehr Bestandteil des Vertrages ist, diese jedoch in allen Mitgliedsstaaten außer Großbritannien, Polen und Tschechien geltendes Recht ist. Sie führt neben den klassischen Grundrechten explizit auch den Datenschutz als Grundrecht auf.

observationskamera-artikel-4101.jpg

Das Bundesverfassungsgericht darf sich der EU-Legislative nicht unterordnen
Für die höchsten Richter in Deutschland gibt es keinen Grund, bei verfassungsrechtlichen Fragestellungen zu unterscheiden, ob es sich bei einem Gesetz um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt oder nicht. Man muss sich schon fragen, wie Hans-Jürgen Papier noch im Dezember 2008 das Volkszählungsurteil feiern und ein gutes Jahr später eine um ein Vielfaches höhere verdachtsunabhängige Datenspeicherung für “nicht schlechthin unvereinbar” mit dem Grundgesetz erklären kann.

Sollte sich die Meinung des Gerichts tatsächlich so schnell geändert haben, dann bleibt die Frage, warum das Urteil so viele mahnende Worte an die Politik enthält. Dass dem Gericht in so einem Fall “Untertanendenken” gegenüber der EU-Legislative vorgeworfen wird, ist nicht weiter verwunderlich.

Einige Tage nach dem Urteil legte er im Deutschlandfunk[21] noch einmal nach: Es sei Aufgabe der Politik für einen gewissen harmonischen Ausgleich von Freiheit und Sicherheit zu sorgen. Das habe sie aber in den letzten Jahren nicht so getan, wie es des Bundesverfassungsgericht eigentlich verlangen müsste. Damit versucht er offensichtlich, Verantwortung des Gerichts auf die Politik abzuwälzen.
Das Grundgesetz sieht jedoch vor, dass die Abgeordneten bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Verstößt ein beschlossenes Gesetz gegen die Verfassung, ist es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, das Gesetz aufzuheben. Ob es sich dabei um EU-Vorgaben handelt, ist unerheblich.

jusitz001.jpg

Weiterer Überwachungsgesetzgebung ist Tür und Tor geöffnet
Wie sich die weitere Gesetzgebung gestaltet muss abgewartet werden. In der schwarz-gelben Koalition, die sich nicht gerade durch sonderlich viele gemeinsame Positionen auszeichnet, bahnt sich bereits ein neuer Konflikt an.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière[22] (CDU) kann es mit einem neuen Vorratsdatenspeicherungsgesetz nicht schnell genug gehen. Am Wochenende sprach er von einer “Sicherheitslücke”, die jetzt schnell geschlossen werden müsse. Noch vor der Sommerpause soll ein neuer Gesetzentwurf her, der den Vorgaben des Verfassungsgerichts genüge tut. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann[23] (CSU) bringt sogar noch ein Stück Theatralik in die Diskussion: Dieser rechtslose Zustand koste unter Umständen sogar Menschenleben. Peter Altmaier[24], parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, sprach vom berühmten “rechtsfreien Raum”, den man sich nicht “monatelang” leisten könne.

unbenannt.jpg

Anders sieht das Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger[25] (FDP). Sie fordert, dass man sich erst einmal seriös und handwerklich ordentlich mit den Auswirkungen des Gesetzes beschäftigen müsse. Bis 2008, vor dem Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung, seien sehr erfolgreich Straftaten verfolgt worden. Niemand müsse sich daher Sorgen machen, dass Deutschland in eine “Sicherheitslücke” schlittern werde.

Auf EU-Ebene scheint man sich ganz neue Gedanken über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu machen: Seit Februar ist in der EU-Kommission das Resort Justiz, Freiheit und Sicherheit[26] in Inneres[27] sowie Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft[28] aufgeteilt.

Die neue EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström[29] von der schwedischen liberalen Volkspartei[30] steht der Richtlinie eher kritisch[31] gegenüber. Sie will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen. Man werde nicht nur überprüfen, ob sie angemessen und effektiv ist, sondern auch, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrages vereinbar ist. Nach dem 11. September 2001[32] sei die Frage der Sicherheit mitunter wichtiger gewesen als die der Grundrechte. Man habe Entscheidungen getroffen, ohne lange genug nachzudenken.

Somit bleibt abzuwarten, ob und wie die EU die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung reformiert oder abschafft und ob das Bundesjustizministerium und die FDP eine Neufassung des bundesdeutschen Gesetzes so lange hinauszögern können. Die Entscheidung des europäischen Parlaments zur SWIFT-Datenübermittlung an die USA gibt Anlass zu einem Funken Hoffnung.

cd-dpa459-1219163697.jpg

Fazit
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ist alles andere als wegweisend im Hinblick auf die Datenschutzbedürfnisse der Bürger. Das Urteil schränkt nur die Nutzung der Daten ein, nicht jedoch ihre Erhebung.

Kein Telekommunikationsunternehmen kann heutzutage sicherstellen, dass die Daten nicht gestohlen werden. Sie landen möglicherweise sogar in der Hand von ausländischen Regierungen. Ferner lässt sich nicht ausschließen, dass die Telekommunikationsunternehmen die Daten selbst nutzen, verkaufen oder eine fremde Nutzung dulden, beispielsweise durch soziale Netzwerke.

Das Volkszählungsurteil von 1983 gilt heute als wegweisendes Urteil für einen modernen Datenschutz. Es verbot schon damals die massenhafte Erhebung von Daten von Bürgern ohne hinreichenden Verdachtsgrund. Bei der aktuellen Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung macht das Gericht eine Kehrtwendung und erlaubt die Erhebung von geradezu gigantischen Datenmengen - verglichen mit den Volkszählungsdaten von 1983. Hinzu kommt, dass diese Daten heutzutage mit einfachsten Mitteln ausgewertet werden können.

Ein Urteil im Sinne der Bürgerrechte ist das sicher nicht. Das Gericht weist auf die zahlreichen Gefahren einer Vorratsdatenspeicherung hin. Man hätte erwarten können, dass es dem anerkannten Credo aus dem Volkszählungsurteil folgt. Warum es das nicht getan hat, ist die Grundlage zahlreicher Spekulationen. Das geht soweit, dass dem Gericht ein gewisses “Untertanendenken” gegenüber der EU-Legislative unterstellt wird.

Unabhängig von den Gründen für die Entscheidung muss festgehalten werden, dass sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren von den verfassungsmäßig verankerten Grundrechten weg zu mehr Überwachung und Kontrolle durch den Staat verlagert hat. Auf eine dringend notwendige Gegenbewegung durch alle Gewalten sowohl national als auch supranational kann man derzeit nur hoffen.

justizia2.jpg

Copyright (c) 2010 CBS Interactive GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Der ganze Artikel: hier

“Unantastbare Menschenwürdekerne” nicht hinreichend beachtet

Freitag, März 12th, 2010

Scheidender Verfassungsrichter: “Unantastbare Menschenwürdekerne” nicht hinreichend beachtet
08.03.2010 09:33

unbenannt.jpg

Nach mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts[1] zugunsten der Freiheitsrechte der Bürger setzt dessen scheidender Präsident Hans-Jürgen Papier auf Einsicht beim Gesetzgeber. Er hoffe, dass die Entscheidungen wie zuletzt zur Vorratsdatenspeicherung “künftig auch die Gesetzgebung prägen werden”, sagte Papier[2] am Sonntag im Deutschlandfunk.

Er gehe davon aus, dass die Gesetzgebung auf die Vorgaben des Gerichts reagieren werde, “so dass wir nicht mehr so häufig Diskrepanzen zwischen der Gesetzgebung auf der einen Seite und der verfassungsmäßigen Rechtsprechung auf der anderen Seite vorfinden werden”. Papier wies auf das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit hin und betonte, dass es zunächst Aufgabe der Politik sei, hier für einen “gewissen harmonischen Ausgleich” zu sorgen. “Und sie hat in den letzten Jahren nicht immer das an harmonischem Ausgleich gefunden, das wir – das Bundesverfassungsgericht – eigentlich verlangen müssen.” Es seien in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts “unantastbare Menschenwürdekerne” herausgearbeitet worden. Diese seien vom Gesetzgeber “in aller Regel nicht hinreichend beachtet” worden.

justizia2.jpg

Das höchste deutsche Gericht hatte am vergangenen Dienstag entschieden, dass die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten ohne konkreten Verdacht unzulässig ist[3]. Die bislang gespeicherten Daten müssten unverzüglich gelöscht werden. Mit der Regelung hatte Deutschland eine EU-Richtlinie umgesetzt. Allerdings meinte Papier im Deutschlandfunk auch, der deutsche Gesetzgeber sei weit über die Intention der Europäischen Union hinausgegangen. Während es der EU um die Verfolgung schwerer Straftaten gehe, habe der Gesetzgeber hierzulande auch die Verwendung der Daten für geringere oder mittlere Kriminalität zugelassen. “Es gibt durchaus eine grundgesetzkonforme Umsetzung der Richtlinie”, betonte Papier.

Papier räumte zugleich ein, dass das Grundrecht auf Schutz der informationellen Selbstbestimmung heute nicht nur durch den Staat, sondern auch durch Private und Unternehmen bedroht werde. “Der Staat hat wie bei den Freiheitsrechten, die körperliche Unversehrtheit, das Leben oder die Gesundheit schützen, auch hier beim Grundrecht auf Datenschutz eine Schutzpflicht. (…) Hier ist in der Tat der Gesetzgeber gerufen und gefordert.” Allerdings trage auch jeder einzelne Bürger “ein hohes Maß an Selbstverantwortung” im Umgang mit seinen Daten.

In einem Interview[4] mit der Süddeutschen Zeitung[5] hatte Papier bereits festgehalten: “Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das Verbot einer Totalüberwachung zur Identität der Verfassung Deutschlands gehört und auch von der europäischen Gesetzgebung nicht im Grundsatz negiert werden darf. Das ist eine Entscheidung, die weit über den konkreten Fall hinausreicht.” Gesetze, die Grundrechtseingriffe ermöglichen, müssten nicht nur den Menschenwürdekern unangetastet lassen. Sie hätten auch für “ein angemessenes Verhältnis von Zweck und Mittel” zu sorgen und “hinreichend bestimmt” zu sein, betonte Papier. “Einige Gesetze des Bundes und der Länder sind – absichtlich oder unabsichtlich – über das Ziel hinausgeschossen, Terrorismus oder Schwerkriminalität zu bekämpfen.”

Der ganze Artikel: www.heise.de

EuGH: “Völlige Unabhängigkeit” der Datenschutzaufsicht

Dienstag, März 9th, 2010

EuGH: “Völlige Unabhängigkeit” der Datenschutzaufsicht zu gewährleisten [Update]

09.03.2010 12:17 Uhr. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Bundesrepublik Deutschland im Einklang mit einem Antrag der EU-Kommission für schuldig befunden, mit der in den Bundesländern vielfach gehandhabten Praxis der “staatlichen Aufsicht” über Instanzen zur Datenschutzkontrolle gegen EU-Recht verstoßen zu haben.

datenschutz007.jpg

In dem am heutigen Dienstag verkündeten Urteil (Az. C-518/07) betont die Große Kammer, dass die EU-Datenschutzrichtlinie die “völlige Unabhängigkeit” der Arbeit der zuständigen Kontrollstellen vorschreibe. Die Bundesrepublik habe diese Vorgabe falsch umgesetzt, indem sie die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen ihrerseits einer staatlichen Kontrolle unterworfen habe.

Die Richter wenden sich mit der Entscheidung gegen die Empfehlung des Generalanwalts Jan Mazak vom November, was selten vorkommt. Dieser hatte in seinem Schlussantrag die Meinung vertreten, aus einer staatlichen Aufsicht der Kontrollstellen sei nicht zu schlussfolgern, dass sie ihre Arbeit nicht vollkommen unabhängig im Sinne der EU-Vorgaben durchführen könnten. Der EuGH hielt dagegen, dass die Datenschutzaufsicht im privaten Bereich “jeglicher äußeren Einflussnahme entzogen sein” müsse, “die ihre Entscheidungen steuern könnte”. Dies sei erforderlich, um in allen Mitgliedstaaten ein gleich hohes Niveau des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen, und trage so zum “freien Datenverkehr” im Binnenmarkt bei. Die Grundrechte müssten in der EU überall auf gleichem Niveau gewahrt werden.

[Update: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, sieht in dem Urteil eine deutliche Stärkung des Datenschutzes. Der EuGH habe klargestellt, dass jedes Risiko einer Einflussnahme auf die objektive und unabhängige Entscheidung der Datenschutzaufsichtsbehörden vermieden werden muss. In Schaars Stellungnahme heißt es weiter, auch wenn sich das Urteil direkt auf die Aufsichtsbehörden der Länder beziehe, müsse auch untersucht werden, welche weiteren Konsequenzen sich für die anderen Stellen ergeben, die über den Datenschutz wachen.]

Der Streit zwischen Kommission und der Bundesrepublik um die Aufsicht über die Gewährleistung der Privatsphäre zieht sich schon gut fünf Jahre hin. 2005 hatte die Brüsseler Behörde wegen angeblich unzulässiger Datenschutzgesetze ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und eine Stellungnahme verlangt. Ende 2006 forderte sie die Bundesrepublik dazu auf, die Organisation der Kontrollstellen für die Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich in den Bundesländern zu ändern. Im Allgemeinen dienen hierzulande die Regierungspräsidien der Länder als Datenschutz-Aufsichtbehörden. Ein Rechtsstreit um die Aufbewahrung von IP-Adressen in Hessen etwa hatte aber Anlass zu der Vermutung gegeben, dass diese Kontrolle nicht immer wirklich frei von Interessenkonflikten agiert.

Einzelne Bundesländer haben bereits vor dem Richterspruch begonnen, die Zuständigkeiten für die Datenschutzaufsicht neu zu organisieren und zu vereinheitlichen. Zuletzt machte in Brandenburg Anfang des Jahres die rot-rote Regierungskoalition den Weg frei für eine entsprechende Gesetzesänderung. So soll die Kontrolle für den privaten und den öffentlichen Bereich bei der Landesdatenschutzbeauftragten Dagmar Hartge gebündelt werden. Ein Ziel dabei ist es, den EU-Anforderungen Rechnung zu tragen. Vergleichbare kombinierte Kontrollansätze gibt es bereits in Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. (Stefan Krempl)

Der ganze Artikel: www.heise.de

DNA-Standards - Keine zweite “Phantom”-Panne

Donnerstag, März 4th, 2010

DNA-Standards -
Keine zweite “Phantom”-Panne

Rüdiger Bäßler, veröffentlicht am 03.03.2010

krimi000.jpg

Stuttgart - Die Bedenkzeit läuft ab. Bis kommenden Montag haben die Innenminister der Länder Zeit, Einwände gegen die unter Verschluss gehaltene Vorschlagsliste der bundesdeutschen Arbeitsgruppe DNA-Standards zu erheben. Bei der anstehenden Innenministerkonferenz unter Leitung des Hamburger Innensenators Christoph Ahlhaus (CDU) soll ein Beschluss zur Umsetzung fallen. Die Arbeit der beim Bundeskriminalamt angesiedelten Arbeitsgruppe, die im Dezember abgeschlossen wurde, hatte einen einzigen Zweck: Die Panne um das “Phantom”, dessen DNA sich nach jahrelanger Jagd als die einer bayerischen Packerin erwiesen hatte, soll sich niemals wiederholen.

Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) hat ein besonderes Interesse an raschen Maßnahmen; das hochgelobte Landeskriminalamt in Stuttgart war es schließlich, das die Panne am stärksten in der Öffentlichkeit zu verantworten hatte. Rech war es auch, der zuerst ankündigte, seinen Polizeiapparat auf Schwachstellen zu überprüfen. So ist es kein Zufall, dass Rech diese Woche als erster seiner Amtskollegen einen der Vorschläge aus der Liste öffentlich machte. Die DNA aller “Tatortberechtigten” innerhalb der Polizei, fordert der Minister, solle anonym erfasst und gespeichert werden. Eingeschlossen sind auch die Mitarbeiter in den Kriminallaboren.

Ob das so einfach ist, wird sich zeigen müssen. Zwar werden schon bis jetzt in der polizeilichen Praxis DNA-Proben von Spurensicherern erhoben, um Fehlinterpretationen auszuschließen, sagt Joachim Lautensack, Landesvorsitzender der Polizeigewerkschaft DPolG, doch das Anlegen einer ganzen Datenbank gehe “ins Intimste rein”. Möglicherweise reiche es, gezielter als bisher Einzelproben von Beamten zu nehmen, sagt Lautensack.

Packer sollen freiwillig DNA abgeben
Diskussionswürdig sind auch noch andere Vorschläge aus dem Expertengremium. Es erörterte nämlich auch, nicht nur die DNA von Polizeibeamten zu sammeln und zu speichern, sondern auch von allen Mitarbeiter der Firmen, die Laborbedarf zur Spurensicherung herstellen und an die Polizei liefern. Doch ohne die freiwillige Mitarbeit der infrage kommenden Personen dürfte das nicht zu machen sein. Ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde bestätigt: “Eine Rechtsprüfung läuft noch.”

Als unbestritten unter den Wissenschaftlern innerhalb der Arbeitsgruppe gilt die Notwendigkeit, Laborartikel nach der Herstellung garantiert frei von DNA zu machen. Möglich ist das mit einer Bedampfung mittels Ethylenoxid. Das toxische Gas tötet nicht nur Bakterien und Pilze ab, sondern zerlegt DNA-Ketten in nicht mehr messbare Fragmente. Die mittlerweile von baden-württembergischen Ermittlern verwendeten Laborwattestäbchen werden allesamt mit Ethylenoxid behandelt, bevor sie ausgeliefert werden. Bezogen werden sie von zwei Herstellern aus Deutschland und der Schweiz.

Schnelltest wird nicht umgesetzt
Auch die Produzenten von Plastikgefäßen und Einwegartikeln wie Handschuhen und Mundschutzmasken sollen laut Vorschlag auf diesen Produktionsstandard eingeschworen werden. Streng befolgt wird innerhalb der Landespolizei die aus dem vergangenen Jahr datierende Anweisung, systematische “Negativkontrollen” zu machen. Im Labor wird dabei jeder Wattetupfer von einem Tatort mit einem unbenutzten Laborstäbchen aus derselben Charge auf DNA untersucht.

Unbeantwortet lässt der Minister Rech bisher den Antrag auf Förderung eines Forschungsprojektes, in dem eine Art Schnelltest für Polizeilabors entwickelt werden soll. Die Idee dazu stammt vom Institut für Rechtsmedizin in Freiburg. Kriminalbiologen sollen die Möglichkeit bekommen, zu überprüfen, ob die angelieferten Laborartikel tatsächlich frei von DNA sind. Eine andere, billigere Idee hat offenbar mehr Chancen auf eine baldige Umsetzung: die Experten der Arbeitsgruppe regen Schulungen für Spurensicherer an. Hauptaugenmerk ist das korrekte Reinigen von mehrfach verwendeten Gerätschaften.

Ganzer Artikel: stuttgarter-zeitung.de

Rechtssituation in Deutschland

Donnerstag, März 4th, 2010

Rechtssituation in Deutschland

Das Strafgesetzbuch regelt den Umgang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie mit kinder- und jugendpornografischen Materialien. Grundlage des strafrechtlichen Umgangs mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie kinder- und jugendpornografischen Materialien sind die Paragraphen 176 bis 176b sowie 182 und 184 – 184d und 184g des StGB.

recht-168×168.jpg

Prinzipiell gilt
- Alle sexuellen Handlungen an und in Gegenwart von Kindern unter 14 Jahren sind strafbar.
- Entsprechende Handlungen bei Jugendlichen ab 14 Jahren bis unter 18 Jahren können strafbar sein.
- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Materialien ist strafbar.
- Das “Anklicken” kinder- und jugendpornografischer Darstellungen im Internet gilt als strafbare Handlung.
- Unter kinder- und jugendpornografischen Materialien versteht man alle realen und real wirkenden Darstellungen in Form von Bildern, Texten, Videos, die sexuelle Handlungen durch, an oder in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen wiedergeben.
- Auch Posing-Material fällt unter den Begriff Kinderpornografie (siehe Darstellungen zur sexuellen Erregung).

Im Sinne von §184g StGB sind sexuelle Handlungen nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind, und sexuelle Handlungen vor einem anderen nur solche, die vor einem anderen vorgenommen werden, der den Vorgang wahrnimmt.

Darstellung der einzelnen Paragraphen
Nachstehend findet sich eine Übersicht über die relevanten Paragraphen mit entsprechenden Erläuterungen. Diese sind im Strafgesetzbuch dem 13. Abschnitt “Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung” zugeordnet. Die Übersicht beinhaltet die Gesetzesänderung aufgrund des Rahmenbeschlusses der Europäischen Union von Oktober 2008.

Der Begriff der “Schriften”
In den Paragraphen wird immer wieder auf den Begriff der “Schriften” verwiesen. Unter “Schriften” in diesem Sinne versteht das Gesetz gemäß § 11 Absatz 3 StGB auch “Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen”.

Kinderpornografie
- § 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften

- § 184c: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften

-  § 184d: Verbreitung pornografischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste

Diese Paragraphen definieren Kinderpornografie und die Strafbarkeit des Umgangs mit kinderpornografischen “Schriften” (s.o.). Als Kinderpornografie wird dabei die Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern nach §176 StGB verstanden. Jugendpornografie stellt sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren dar. Eine Bewertung der Strafbarkeit im Einzelfall kann nur Aufgabe eines qualifizierten Juristen sein.

Die Einschätzung des Alters der dargestellten Personen bezieht sich auf den Augenschein, wie er sich einem “objektiven Betrachter” darstellt. Als kinderpornografische Darstellung versteht der Bundesgerichtshof damit auch pornografische Darstellungen von Personen, die tatsächlich nicht minderjährig sind, auf den Betrachter aber wie ein Kind wirken. Dies gilt auch für “bloß fiktive Personen”.

Der Bundesgerichtshof hat die strafrechtliche Relevanz auch fiktiver Darstellungen ausdrücklich bejaht (BGH, Urteil vom 15.12.1999, Az. 2 StR 365/99). Die Einschätzung fiktiver kinder- und jugendpornografischer “Schriften” ist in der Rechtswissenschaft jedoch umstritten.

Herstellung zur Verbreitung und tatsächliche Verbreitung jeglicher, auch fiktiver kinder- und jugendpornografischer “Schriften” ist strafbar. Auch Tauschen und Anbieten von kinder- und jugendpornografischen Schriften mittels Filesharing-/P2P-Netwerken (Bittorrents, emule etc) sowie über E-Mail und Chaträume ist strafbar. Für den Tatbestand der Verbreitung in diesem Sinne reicht aus, wenn Dateien auf einem Computer für andere abrufbar sind. Gegenstand der pornografischen Schrift können auch Zeichnungen, Texte oder Comics sein. Für die Strafbarkeit kommt es nicht auf die Wiedergabe objektiver Gegebenheiten, sondern auf den Sinngehalt der Schrift an.

Der Besitz und die Besitzverschaffung sind bei solchen Schriften strafbar, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen darstellen. Wirklichkeitsnah ist ein Geschehen dann, wenn ein durchschnittlicher Beobachter nicht sicher ausschließen kann, dass es sich um ein tatsächliches, reales Geschehen handelt. Die Beurteilung im Einzelfall obliegt den Strafverfolgungsbehörden. So wird nicht ausgeschlossen, dass bei entsprechender Technik auch gezeichnete oder am Computer generierte “Schriften” von einem objektiven Betrachter nicht mehr als nicht real eingeschätzt werden können, und somit unter „wirklichkeitsnah“ subsumiert werden müssen.

Posing und Sexueller Missbrauch von Kindern
- § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern

In diesem Paragraphen wird sexueller Missbrauch von Kindern und dessen Strafbarkeit definiert. Dieser Paragraph ist auch für sogenanntes Posing relevant. Hierunter versteht man das aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern. Mit Änderung des Gesetzes zum 31.10.2008 sind von dessen Wortlaut eindeutig auch Handlungen erfasst, die keine Berührung des eigenen Körpers durch das Kind voraussetzen. Posing kann somit als sexueller Missbrauch von Kindern strafrechtlich verfolgt werden. Damit fallen auch Darstellungen, die Posing zum Gegenstand haben, unter § 184b StGB und sind strafbar. Dies entspricht den Vorgaben des EU-Rahmenbeschlusses, der derartige Darstellungen ausdrücklich als Kinderpornografie qualifiziert.

Weiterlesen: kein-taeter-werden-ppk.charite.de