Archive for the ‘Deutschland’ Category

Kinderpornografie ist strafbar!

Donnerstag, März 4th, 2010

Kinderpornografie ist strafbar!

Durch die Paragrafen 184 ff. StGB unter Strafe gestellt sind bestimmte Formen der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes pornografischer Schriften, denen gemäß §11 Abs. III StGB auch Ton- und Bildträger sowie Datenspeicher gleichstehen. Dies bezieht sich zum einen auf „allgemeine” Pornografie (§ 184 Abs. I StGB) und zum anderen auf pornografische Darstellungen, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§184 a, gewalt- oder tierpornografische Schriften, und §184b StGB, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften).

unbenannt.jpg

Durch die Neufassung hat der Gesetzgeber einerseits bisherige Lücken bei der Bekämpfung der Kinderpornografie geschlossen und andererseits den Strafrahmen für den Besitz von kinderpornografischem Material weiter gefasst. Durch die Schaffung eines gesonderten Paragrafen zur Kinderpornografie wurde darüber hinaus verdeutlicht, dass diese Form sexueller Darstellungen anders bewertet wird als die Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Schriften.

Im Bereich der Kinderpornografie wurden am 5. November 2008 in einem neuen Straftatbestand künftig pornografische Schriften unter Strafe gestellt, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen zwischen vierzehn und achtzehn Jahren (Jugendliche) zum Gegenstand haben (§184c StGB, Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften).

Darüber hinaus ist im Jahr 2008 das Posing-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 2006 aufgehoben worden. Seither ist somit auch das so genannte Posing, das aufreizende Zur-Schau-Stellen von Genitalien oder des Schambereichs der Kinder strafbar.

Die in §184b StGB angesprochenen “Begehungsformen” sind ihrer Ausgestaltung sehr komplex, weshalb wir Ihnen nachfolgend nur einen kurzen Überblick der dort angesprochenen Tathandlungen geben können: Die Verbreitung umfasst jede Form der Weitergabe an Dritte, unabhängig davon, ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht. Dazu gehören alle Formen des Tausches, der Miete, der Leihe sowie die kostenlose Überlassung und Vorführung.

Auch hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es für das Verbreiten im Sinne des Abs. III Nr. 1 nicht darauf ankommt, ob bei einer elektronischen Übersendung die Datei auf einem permanenten Speichermedium (z. B. Festplatte oder CD-ROM) gespeichert wird oder nicht. Es genügt, wenn die Datei auf dem Rechner eines Nutzers angekommen ist. Irrelevant bleibt, ob sie vom Versender aktiv geschickt (”upload”) oder vom Nutzer abgerufen wird (”download”) und ob sie “lediglich” in den Arbeitsspeicher geladen wurde oder nicht.

Ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des §184b Abs. I Nr. 2 liegt z. B. dann vor, wenn entsprechende Darstellungen ins Internet eingestellt werden, insbesondere auf einer Internet-Seite, aber auch, wenn sie in so genannten geschlossenen Benutzergruppen angeboten werden.

Die Tathandlungen sollen eine lückenlose Strafbarkeit gewährleisten und umfassen daher in §184 b Abs. I Nr. 3 auch Vorbereitungshandlungen. So macht sich z. B. auch derjenige strafbar, der entsprechendes Material vorrätig hält, um es Dritten künftig zugänglich zu machen.

Der Besitz kinderpornografischer Darstellungen bzw. die Besitzverschaffung, auch zugunsten Dritter, ist weiterhin strafbar, sofern ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergegeben wird. Damit wird auch eine Scheinwirklichkeit erfasst, die nach dem Willen des Herstellers nicht als solche erkennbar sein soll. Zum Besitz gehört auch das Anfertigen entsprechender Darstellungen.

Mit der Ausgestaltung als Unternehmensdelikt wird eine Vorverlagerung der Strafbarkeit erreicht: Strafbar macht sich daher bereits derjenige, der gezielt nach entsprechenden Darstellungen sucht (z. B. durch Surfen im Internet), unabhängig von der Motivation. Daher macht sich auch strafbar, wer im Internet nach Kinderpornografie sucht, um dies der Polizei mitzuteilen. Gesetzlich geregelt ist, dass dies selbstverständlich nicht für bestimmte Berufsgruppen in ausschließlicher Erfüllung ihrer dienstlichen Pflicht gilt.

Quelle: polizei-beratung.de

Knöpfchen gegen Kinderpornos

Donnerstag, März 4th, 2010

Aus Versehen helfen
Knöpfchen gegen Kinderpornos

Private Internetnutzer sollen künftig den Kampf gegen Kinderpornografie im Netz unterstützen. Ein Bündnis aus Politik, Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft stellte dazu ein Zusatzprogramm namens “White IT-Button” vor.

 227104.jpg

Dieser Meldeknopf soll helfen, kinderpornografische Fotos und Videos im Internet flächendeckend zu löschen. Das kleine Zusatzprogramm, ein so genanntes Add-On, könne sich jeder Nutzer in seinem Internetbrowser installieren, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Falls man beim Surfen versehentlich auf kinderpornografisches Material stoße, müsse lediglich der installierte Meldeknopf gedrückt werden. Die Seite werde dann automatisch und anonym an eine Beschwerdestelle weitergeleitet und dort geprüft. “Wenn Kinderpornografie im Internet gelöscht werden soll, dann müssen wir auch wissen, wo sie gespeichert wird”, sagte Schünemann.

“Löschen besser als Sperren”
Das Löschen sei der bessere Weg als eine Sperrung von Internet-Seiten, weil dies sehr schnell umgangen werden könne. “Wenn es gelöscht ist, kann man darauf nicht mehr zugreifen.” Die entsprechenden Seiten im Netz müssten aber erst einmal gefunden werden.

Das Bündnis gegen Kinderpornografie im Internet war im vergangenen November gegründet worden. Mitglieder sind unter anderem IT-Unternehmen, der Hightech-Branchenverband Bitkom, der Deutsche Kinderschutzbund und die Leibniz Universität Hannover. Schünemann sagte, das Bündnis werde von der Innenministerkonferenz unterstützt.

Auch Google soll helfen
Der Minister führt auch Gespräche mit dem Suchmaschinen-Riesen Google, damit dieser bei dem Bündnis mitwirkt. In einer Datenbank beim Bundeskriminalamt könnten “digitale Fingerabdrücke” von Kinderporno-Dateien aus den einzelnen Landeskriminalämtern zusammengeführt werden. Anhand dieser “digitalen Fingerabdrücke” sollen kommerzielle Suchmaschinen verbotene Dateien finden und melden.

Das umstrittene Gesetz zur Sperrung einschlägiger Internetseiten war zwar von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet worden. Laut Bundesregierung soll es aber dennoch keinen Aufbau einer Infrastruktur geben. Ein neues Gesetz soll nun zügig auf den Weg gebracht werden, um die Seiten zu löschen.

Quelle: dpa
Ganzer Artikel: n-tv.de

FAZ: Richter stoppen Vorratsdatenspeicherung

Dienstag, März 2nd, 2010

Bundesverfassungsgericht

Richter stoppen Vorratsdatenspeicherung

Von Reinhard Müller

datenschutz007.jpg

Mit Flugblättern gegen die Vorratsdatenspeicherung
02. März 2010 Die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen das Grundgesetz, ist aber nicht generell unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Die Speicherung ist nur unter strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen zulässig, die bisher gespeicherten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden.

Die Telekommunikationsfirmen und Internetprovider waren bisher dazu verpflichtet, aufgrund einer europäischen Richtlinie die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass vorsorglich sechs Monate lang zu speichern. Die Vorschriften, die jetzt von den Karlsruher Richtern für nichtig erklärt wurden, gewährleisteten weder „eine hinreichende Datensicherheit noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten“.

Ein besonders schwerer Eingriff
Und sie genügen nach Auffassung des Ersten Senats nicht den „verfassungsrechtlichen Transparenz- und Rechtsschutzanforderungen“. Es handele sich bei der anlasslosen Speicherung der Daten um einen besonders schweren Eingriff „mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt.“ Auch wenn die Inhalte nicht gespeichert würden, so das Gericht, lassen sich aus den Daten „bis in den Intimbereich hinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen“.

Zwar sei die Vorratsdatenspeicherung nicht auf eine „Totalerfassung“ der Bürger angelegt, doch müsse sie die Ausnahme bleiben. Nur bei dem Verdacht einer schwerwiegenden Straftat oder etwa einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, oder für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes ist die Vorratsdatenspeicherung nach dem Karlsruher Urteil zulässig.

Quelle: faz.net

Auszug aus der Urteilsbegründung:

„Allerdings handelt es sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt. Auch wenn sich die Speicherung nicht auf die Kommunikationsinhalte erstreckt, lassen sich aus diesen Daten bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen. Adressaten, Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongesprächen erlauben, wenn sie über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen. Je nach Nutzung der Telekommunikation kann eine solche Speicherung die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers ermöglichen. Auch steigt das Risiko von Bürgern, weiteren Ermittlungen ausgesetzt zu werden, ohne selbst hierzu Anlass gegeben zu haben. Darüber hinaus verschärfen die Missbrauchsmöglichkeiten, die mit einer solchen Datensammlung verbunden sind, deren belastende Wirkung. Zumal die Speicherung und Datenverwendung nicht bemerkt werden, ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.“

Lesen Sie hier: bundesverfassungsgericht.de

Dringender Appell zur Generalrevision des Datenschutzrechts

Sonntag, Oktober 11th, 2009

Dringender Appell zur Generalrevision des Datenschutzrechts

09.10.2009 12:22 Uhr. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben zum Abschluss ihrer 78. Konferenz in Berlin am heutigen Freitag die Politik aufgefordert, der “zunehmenden Überwachung” und der “ausufernden Verknüpfung von Daten in Staat und Wirtschaft” entgegenzuwirken.

datenschutz007.jpg

Der neugewählte Bundestag – aber auch die Landesparlamente – müssten eine “Generalrevision des veralteten und unübersichtlichen Datenschutzrechts” vornehmen und dieses “an die Herausforderungen der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts anpassen”, heißt es in einer Mitteilung des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix. Die kleinen “Not-Operationen” des letzten Bundesgesetzgebers am Bundesdatenschutzgesetz etwa zur Einschränkung des Scoring zur Bonitätsprüfung oder des Adresshandels seien “nicht das Ende der Fahnenstange”. Die Bürger müssten “endlich die Selbstbestimmung über ihre Daten wiedergewinnen”.

Konkret pochen die Datenschützer in ihrer Entschließung zum “aktuellen Handlungsbedarf” rechtzeitig zur heißen Phase der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und FDP darauf, gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen “die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme zu gewährleisten”. Die Möglichkeit für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Inspizieren von Festplatten sei generell genauso zurückzunehmen wie die Vorratsdatenspeicherung. Auch die übrigen in den letzten Jahren verschärften Einschränkungen der Grundrechte durch Sicherheitsgesetze gehörten auf den Prüfstand.

Weiter setzen sich die Hüter der Privatsphäre dafür ein, die Rechte der Internetnutzer insbesondere auf Löschung ihrer Daten zu verbessern, die Überwachung am Arbeitsplatz durch ein Beschäftigtendatenschutzgesetz “effektiv zu begrenzen” sowie die Videoüberwachung einzuschränken. Für verbesserungswürdig halten sie den Schutz der Meldedaten, die Betroffenenrechte im Fall der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und die Durchsetzungsmöglichkeiten der Kontrollaufgaben der Aufsichtsbehörden. Datenschutz müsse generell auch “als Bildungsaufgabe” verstanden wissen. Dabei helfen könne, ein “praktikables Datenschutzaudit” zu schaffen. Die große Koalition hatte diese Aufgabe angesichts großer Meinungsverschiedenheiten im Frühjahr verschoben.

In zwei weiteren Entschließungen plädiert die Konferenz für die Verabschiedung hoher datenschutzrechtlicher Grundstandards vor allem auf EU-Ebene und ein Ende des “verdachtslosen Zugriffs auf Fluggast- und Bankdaten”. Konkret sehen die Praktiker Datenschutzdefizite auch in den EU-Plänen für das ” Stockholmer Programm” zum Bereich Sicherheitspolitik für die kommenden fünf Jahre. Zwar erwähne der Entwurf der EU-Kommission die Wahrung der persönlichen Freiheitsrechte und des Schutzes der Privatsphäre als “Prioritäten”. Zugleich enthalte der Vorstoß aber einen umfangreichen Katalog von zum Teil äußerst eingriffsintensiven Maßnahmen wie etwa zum Aufbau einer elektronischen Registrierungsdatenbank für Ein- und Ausreisen oder eines europäischen Strafregisterinformationssystems. Die ebenfalls angestrebte einheitliche IT-Plattform für Fahndungsdatenbanken mit “beinahe beliebigen Datenverarbeitungsmöglichkeiten” gefährde die Bürgerrechte zusätzlich.

Mit im Zentrum der Kritik stehen auch die laufenden Verhandlungen über ein Abkommen zwischen Brüssel und Washington zum Transfer von Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT. Besonders scharf beäugt die Konferenz hier, dass “die US-Behörden Zugriffsmöglichkeiten auf Transaktionsdaten anstreben, auch wenn gegen die Betroffenen kein hinreichend konkreter Verdacht” auf die Unterstützung oder Beteiligung an Terroraktivitäten bestehe. Eine solche Regelung würde den USA Befugnisse einräumen, die hierzulande den Sicherheitsbehörden “von Verfassungs wegen verwehrt sind”. Dies wäre auch im Hinblick auf den Vertrauensschutz der europäischen Wirtschaft höchst fragwürdig.

Gesondert macht sich die Konferenz dafür stark, Krankenhausinformationssysteme datenschutzgerecht zu gestalten. Heutzutage seien die Daten aller Patienten in Hospitälern elektronisch gespeichert und jederzeit für das medizinische Personal abrufbar. Dies erleichtere den Missbrauch der sensiblen Informationen, wie sich schon häufig herausgestellt habe. Die Datenschutzbeauftragten treten daher für restriktive Zugriffsbefugnisse und Kontrollmöglichkeiten ein. Weiter bemängeln sie, dass beim geplanten Staatsvertrag über die Errichtung eines IT-Planungsrats von Bund und Ländern Belange des Datenschutzes ausgeklammert würden. Dies sei auch wegen der nötigen öffentlichen Akzeptanz von E-Government-Verfahren “nicht hinnehmbar”.

Nicht zuletzt stoßen sich die Datenschützer an einem Boom von “Reality-TV-Produktionen”, bei denen Menschen von Gerichtsvollziehern aufgesucht oder als Verkehrssünder zur Rede gestellt werden. Die Betroffenen würden an den Pranger gestellt, um den “Voyeurismus” der Zuschauer zu befriedigen. Die Konferenz fordert daher alle Behörden auf, mögliche Einsatzorte etwa von Sicherheitskräften nicht mehr bekannt zu geben und personenbezogene Filmaufnahmen in diesem Umfeld zu untersagen. (Stefan Krempl) / (jk/c’t)

URL dieses Artikels

Copyright © 2009 Heise Zeitschriften Verlag

Ein zahnloser Tiger …

Montag, Oktober 5th, 2009

DGB - Ein zahnloser Tiger feiert Jubiläum

Seit der Gründung im Jahr 1949 demontieren die Gewerkschaften ihren eigenen Dachverband DGB. An ihrem Jubeltag möchte die Organisation ihre Skandale wie Misswirtschaft und Vergeudung von Mitgliedsgeldern gerne vergessen.
Von FOCUS-Redakteur Herbert Weber

dgb-logo.gif

05.10.2009, 14:56 Uhr. Die höchsten Repräsentanten Deutschlands, Vertreter der Westmächte, internationale Beobachter und 487 Delegierte kamen im Oktober 1949 im früheren Kongresszentrum des Deutschen Museums in München zusammen, um der Rede eines gewissen Hans Böckler aufmerksam zuzuhören. Der wetterte gegen Versuche, die deutsche Wirtschaft zu demontieren, forderte die „Vergesellschaftung der Schlüsselindustrien“ und bekannte sich zur Einheit des deutschen Staates und der Demokratie. Am Ufer der Isar gründeten 16 Einzelgewerkschaften den DGB, ihre politische Dachorganisation. Hans Böckler wurde legendärer erster Vorsitzender. Er war der einzige starke DGB-Chef.

logo_dgb.jpg

Heute, 60 Jahre danach, feiert sich die Organisation wieder. Zu Gast ist unter anderem Bundespräsident Horst Köhler. Doch der DGB steht schwächer da als je zuvor. Die inzwischen acht Einzelgewerkschaften haben aus ihm einen zahnlosen Tiger gemacht. Immer mehr Beschäftigte wenden sich von den Gewerkschaften ab. Mittlerweile vereint der DGB kaum mehr als sechs Millionen Arbeitnehmer unter seinem Dach.

Leistungen und Affären
Mit dem DGB verbunden sind Mitbestimmung, Lohnfortzahlung, Notstandsgesetze, Anti-Atom-Bewegung, Arbeitszeitverkürzung, Bündnis für Arbeit, aber auch Skandale wie Neue Heimat, Vetternwirtschaft und Steinkühler-Affäre. In den 90er-Jahren begaben sich die Gewerkschaften in die Rolle des Bremsklotzes. Zu starre Tarifverträge und Widerstand gegen Reformen am Sozialrecht machten die deutsche Wirtschaft zu schwerfällig. Dazu das sture Festhalten an der verkürzten Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich.

Vom finanziellen wie moralischen Desaster Neue Heimat hat sich der DGB nie wieder erholt. Der Milliardenbetrug von Albert Vietor und seinen Kumpanen zerstörten den Glauben der Mitglieder an das angeblich bessere Modell der Gemeinwirtschaft. Inzwischen tendiert das wirtschaftliche Engagement des DGB gen null.

Schwindender Einfluss im Parlament
Ausgerechnet mit der SPD-Regierung unter Gerhard Schröder begann für den DGB die größte Krise. Mit der Agenda 2010 war für die Gewerkschaften das Tischtuch zwischen ihnen und ihrem politischen Statthalter im Parlament, der SPD, zerschnitten. Dem DGB kam der Einfluss in die Politik abhanden. Deshalb unterstützten vor allem die mächtige IG Metall und Ver.di die Gründung der WASG, die später mit der PDS zur Linkspartei verschmolz. Ergebnis: Die SPD liegt am Boden, die Linkspartei ist ohne Chance auf Regierungsbeteiligung. Verzweifelt suchen die Arbeitnehmerorganisationen, aus der Wirtschaftskrise Honig zu saugen sowie mit Kampagnen gegen Neoliberalismus und Schwarz-Gelb Mitglieder zu gewinnen.

igm-logo.gif

IG Metall und Ver.di bestimmen
Überhaupt war es vor allem die IG Metall, die immerzu den eigenen Dachverband für seine Zwecke missbrauchte und über die Jahre bis zur Unkenntlichkeit demontierte. Wie vom ersten Tag an braucht, wer DGB-Vorsitzender werden will, die Unterstützung der IG Metall – mittlerweile auch von Ver.di. Böckler selbst kam aus der IG Metall, der heutige DGB-Chef, Michael Sommer, ist Ver.di-Mitglied.

logo_verdi_farbe_.jpg

Schwache Trommeln
Und so schließt sich nach 60 Jahren der Kreis: Wie Böckler sucht auch Sommer die überparteiliche Zusammenarbeit. Er rühmt sich guter Beziehungen zu Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Gleichwohl steckt er im Geschirr der Großgewerkschaften. Ver.di und IG Metall bleiben auf strammem Linkskurs. Schon jetzt, vor Regierungsbildung, trommeln sie gegen eine liberale Wirtschaftspolitik, drohen mit Konflikten und sozialen Unruhen. Der DGB steht – schwächer organisiert denn je – vor schweren Zeiten.

Copyright © FOCUS Online 1996-2009

Staatsgewalt mit Tarnkappe

Samstag, September 26th, 2009

Pläne im Innenministerium - Staatsgewalt mit Tarnkappe
Eine Geschichte der Affären

Die Wand, die den Inlandsgeheimdienst bislang von der Polizei trennte, wird eingerissen. Warum aus dem Verfassungsschutz keine geheime Polizei werden darf.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

schaeuble_500.jpg

25.09.2009 18:18 Uhr. 45 Jahre lang war die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst in Deutschland zugesperrt und verriegelt. Vor 15 Jahren wurde sie erstmals aufgesperrt und einen Spalt weit geöffnet; das geschah mit dem sogenannten Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994.

Dann wurde die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst ganz aufgerissen; das geschah mit den Sicherheitsgesetzen nach dem 11. September 2001.

Dann wurde sie ganz aus den Angeln gehoben und ausgehängt; das geschah mit dem sogenannten Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz von 2006.

In der nächsten Legislaturperiode soll nun, so die Pläne des Bundesinnenministeriums, die ganze Wand eingerissen werden. Aus dem Verfassungsschutz, aus dem Inlandsgeheimdienst also, soll eine allgemeine Sicherheitsbehörde werden.

Das heißt: Polizei und Geheimdienst werden zusammengeführt. Die Verquickung von Polizei und Geheimdienst, die 1994 begonnen hat, soll nun vollendet werden. Das also ist die neue Sicherheitsarchitektur, von der seit Jahren die Rede ist.

Die Geheimdienste erhalten, darin besteht die Politik der inneren Sicherheit seit 15 Jahren, immer mehr Kompetenzen, und zwar nicht irgendwelche, sondern Kompetenzen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung.

Das heißt: Der Geheimdienst übernimmt immer mehr Polizei- und Staatsanwaltsaufgaben, ohne aber den gerichtlichen Kontrollen zu unterliegen, wie sie für die ordentlichen Sicherheitsbehörden, also für Polizei und Staatsanwaltschaft, vorgesehen sind. Aus dem Geheimdienst wird eine Geheimpolizei.

1994 wurde der Bundesnachrichtendienst, also der Auslandsgeheimdienst, zum großen Ohr der Polizei; er bekam das Recht, zur Bekämpfung der Drogenkriminalität Gespräche des internationalen Telefonverkehrs aufzuzeichnen, sobald bestimmte Stichwörter fallen.

Die Erkenntnisse darüber werden, ohne dass Betroffene davon erfahren, an andere Sicherheitsbehörden weitergegeben. Solche Ermittlungsbefugnisse wurden seitdem stark ausgeweitet. Den Geheimdiensten sind Sonderrechte aber eigentlich nur zum Schutz der freiheitlichen Grundordnung eingeräumt. Die neueren Sicherheitsgesetze verleihen ihnen diese Sonderrechte auch zur allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung und losgelöst von den Kontrollen, die sonst bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten gelten.

Staatsgewalt mit Tarnkappe
Die Pläne, die im Bundesinnenministerium ausgearbeitet wurden und die Grundlage für die Koalitionsverhandlungen werden sollen, sehen alles vor, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verboten hat: Der Inlandsgeheimdienst soll künftig Computer online durchsuchen dürfen. Das höchste Gericht in Karlsruhe hat das, als Nordrhein-Westfalen ein solches Gesetz für den Landesverfassungsschutz gemacht hat, ausdrücklich verboten.

Der Inlandsgeheimdienst soll auch auf die Daten der Vorratsspeicherung zugreifen dürfen, also auf die Verbindungsdaten jedes Menschen, der in Deutschland telefoniert, faxt, E-Mails oder SMS-Kurzmitteilungen verschickt. Das dürfen bislang nur Polizei und Justiz, und auch diese Befugnis ist äußerst umstritten. Das einschlägige Gesetz liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Dem Inlandsgeheimdienst sollen schließlich Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden, offensichtlich ohne die strikten und scharfen Bedingungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum großen Lauschangriff der Polizei und der Justiz auferlegt hat. Der Verfassungsschutz wird auf diese Weise zur Geheimpolizei.

Von langer Hand vorbereitet
Die Pläne zum Umbau des Verfassungsschutzes in eine allgemeine Sicherheitsbehörde sind von langer Hand vorbereitet. Man muss zwanzig Jahre zurückblättern, in die Jahre 1989/90. Der damalige und heutige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stellte mit gelassener Genugtuung den Verfassungsschutzbericht vor: Die Bedrohung aus dem Osten war zusammengebrochen, die Gefahren, so lange beschworen, existierten nicht mehr. Wer sollte jetzt noch wühlen, wer noch zersetzen? Die zahlreichen Ableger der SED im Westen waren eingegangen.

Der Verfassungsschutzbericht, den der Bundesinnenminister Schäuble im Juli 1990 vorlegte, war deshalb der letzte von der alten Art. War mit dem Ende des Berichtszeitraums 1989 die große Geschäftsgrundlage entfallen, auf welcher der Verfassungsschutz seit seiner Gründung gearbeitet hatte?

War der Verfassungsschutz nun überflüssig. Spannend war deshalb damals nicht Schäubles Rückblick, sondern sein Ausblick in die Zukunft. Das gesetzliche Aufgabenspektrum, so sagte er damals, “wird sich allen politischen Umwälzungen zum Trotz nicht verengen”. Das machte hellhörig. Neue Aufgaben sollten die alten, die entfallenen, ersetzen.

Schäuble meinte unter anderem Aufgaben im Bereich der organisierten Kriminalität und des Handels mit Rauschgift. Es sei darüber nachzudenken, “ob und gegebenenfalls wie der Verfassungsschutz zur Lösung der Probleme eingesetzt werden kann”. Damals begannen die Überlegungen, aus dem Verfassungsschutz eine Bundesbehörde für innere Sicherheit zu machen.

Dieser Umbau wurde sodann betrieben - er begann noch zu Zeiten der Regierung Kohl, also während der CDU/CSU-FDP-Koalition, er wurde fortgesetzt zu Zeiten der Regierung Schröder, also während der rot-grünen Koalition und unter der Ägide von Innenminister Schily, und er ging weiter zu Zeiten der Regierung Merkel, also während der schwarz-roten Koaliton mit Innenminister Schäuble.

Diese Politik durchbricht und beendet die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst. Die hatte und hat aber ihren guten Grund. Die Geheimdienste stehen nämlich außerhalb der allgemeinen rechtsstaatlichen Kontrolle, sonst könnten sie ihre geheime Arbeit nicht tun.

Zwingende Konsequenz dieses Privilegs aber ist eine äußerst enge Beschreibung von Aufgabe und Kompetenzen. Geheimdienst und geheimdienstliche Methoden - das bedeutet immer: der Betroffene erfährt nichts, er kann sich nicht wehren, eine richterliche Kontrolle gibt es nicht.

Die Zurückhaltung der Geheimdienste, die Beschneidung ihrer Kompetenzen, gehört zur Staatsvernunft, sie gehört zu den Lehren aus der deutschen Geschichte, sie steht am Anfang der Geschichte der Bundesrepublik. Warum? Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs war von den Nationalsozialisten ein Reichssicherheitshauptamt eingerichtet worden: ein Generalstab, der die Führung von Geheimer Staatspolizei, Sicherheitsdienst SD und Kriminalpolizei koordinierte.

Alles, was in diese Richtung geht, sollte in der demokratischen Bundesrepublik Deutschland verboten sein. Deshalb schrieben die West-Alliierten im sogenannten Polizeibrief der Militärgouverneure vom 8./14. April 1949 über die Geheimdienste: “Der Bundesregierung wird es gestattet, eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnis haben.” Entscheidend ist und bleibt dieser letzte Satz. Er ist zur Verfassungstradition der Bundesrepublik geworden. Diese Verfassungstradition wird nun zerstört.

Seltsame Dinge des Geheimdienstes
Die bundesdeutsche Geschichte zeigt, wie viele seltsame Dinge sich die Geheimdienste schon erlaubt haben. Ihre Geschichte ist auch eine Geschichte der Affären. Mehr als die Hälfte aller Untersuchungsausschüsse, die in den deutschen Parlamenten eingerichtet wurden, haben sich mit Geheimdienstaffären beschäftigt.

Die Affäre um das sogenannte Celler Loch gehört zu den Spitzenreitern auf der Liste geheimdienstlicher Verfehlungen: 1978 hatte der niedersächsische Verfassungsschutz nach Absprache mit dem Ministerpräsidenten ein Loch in die Mauer des Gefängnisses von Celle gesprengt und die Aktion Terroristen in die Schuhe geschoben, auf dass man sich so beim Wähler als effektiver Terroristenverfolger empfehlen konnte. Opfer wurden Unschuldige, aber auch die Polizei, die an eine terroristische Aktion glaubte; das Parlament und die Öffentlichkeit wurden zum Narren gehalten.

Der Skandal um das Celler Loch wird noch übertroffen von einem Schmuggel, den der Bundesnachrichtendienst 1994 einfädelte: Ein hochgefährlicher Plutonium-Schmuggel von Moskau nach München im August 1994 war von vorn bis hinten eine Inszenierung des Geheimdienstes.

Deutsche sogenannte Lockspitzel hatten so lange mit so viel Geld gewedelt, bis “normale” Kriminelle ins Nuklearschmuggel-Geschäft eingestiegen waren. Sie waren mit der Nase aufs Plutonium gestoßen worden - und der zu bekämpfende Markt auf diese Weise erst geschaffen worden. Kriminelle Banden handeln mit nuklearem Material: Aus dieser abstrakten Gefahr machte der Geheimdienst eine konkrete - und gefährdete damit die öffentliche Sicherheit in erheblicher Weise.

Die Vermischung von Geheimdienst und Polizei macht die Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten zu einem unverantwortlichen Abenteuer für den Rechtsstaat. Auf diese Weise setzt sich die Staatsgewalt eine Tarnkappe auf.

Es geht nicht an, dass die Regeln, die das Polizeirecht und die Strafprozessordnung formulieren, dadurch umgangen werden, dass man die Bekämpfung von Straftaten einem Organ überträgt, für das diese Gesetze nicht gelten. Wenn ein Geheimdienst wie eine Polizei arbeitet, muss er künftig auch wie die Polizei angeleitet und kontrolliert werden - von Staatsanwaltschaft und Justiz. Eine Geheimpolizei darf es im Rechtsstaat Bundesrepublik nicht geben.

Copyright © sueddeutsche.de GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH

“Wir brauchen in Deutschland keine Geheimpolizei”

Freitag, September 25th, 2009

“Wir brauchen in Deutschland keine Geheimpolizei”

25.09.2009 15:20 Uhr. Die angeblich geplante Zusammenlegung von Polizei und Verfassungsschutz stößt auf den Widerstand der organisierten Polizei. Sowohl die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) äußerten deutliche Kritik an einem Konzeptpapier des Bundesinnenministeriums, das seinen Weg in die Öffentlichkeit gefunden hat. Auch SPD, FDP und Grüne kritisierten die Pläne.

polizei059.jpg

Hinter den Kulissen ist die Aufregung groß. Das Konzeptpapier, aus dem die Süddeutsche Zeitung zitiert, wird von allen Seiten als Eingriff in den Wahlkampf interpretiert. “Das ist eine einzige Aufforderung, bloß nicht CDU/CSU zu wählen”, grantelte ein ranghoher Polizeibeamter gegenüber heise online. “Irgendwelche Bürokraten, die ab Sonntag sowieso nicht mehr im Amt sind, missbrauchen die Kritik an der Polizeiarbeit zu wahltaktischen Manövern.”

Auch die verschiedenen Polizeiverbände kritisierten offiziell die Inhalte des Konzeptpapiers. Klaus Jansen vom Bund deutscher Kriminalbeamter wird in einer Pressemitteilung deutlich: “Wir brauchen in der Bundesrepublik Deutschland keine Geheimpolizei”.

Während Polizei wie Verfassungsschutz verdeckt ermittelten, unterliege die Polizeiarbeit der Überprüfbarkeit durch den betroffenen Bürger. Dieser wichtige Unterschied zum Verfassungsschutz (der in den einzelnen Bundesländern von G10-Kommissionen beaufsichtigt wird) dürfe nicht aufgegeben werden. Konrad Freiberg von der Gewerkschaft der Polizei stellte in einer Mitteilung fest, dass die bewährte Sicherheitsstruktur nicht leichtfertig in Frage gestellt werden sollte. “Im Übrigen sollte man zunächst das Wahlergebnis abwarten, um danach zu wissen, mit welchem Gesprächspartner man es zu tun hat,” bemerkte der Gewerkschafter.

Wahlkampfbedingt heftige Reaktionen kamen von den politischen Parteien. Auf Seiten der FDP kündigte der Rechtsanwalt Gerhard Baum eine Verfassungsklage an, sollten die Pläne realisiert werden. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann ging direkt den Hausherrn des Bundesinnenministerium an: Das Konzeptpapier zeige, das Wolfgang Schäuble die roten Linien einer rechtsstaatlichen Innenpolitik überschreiten möchte. Volker Beck, sein Pendant bei den Grünen, warnte davor, dass nach der Bundestagswahl ein Anschlag auf die Bürgerrechte drohe.

Für die Piratenpartei kommentierte Uli König, der schleswig-holsteinische Parteivorsitzende den Vorgang. Er wolle Herrn Schäuble gerne an seinen Amtseid erinnern, in dem dieser gelobt hatte, das Grundgesetz zu verteidigen. Weiter heißt es in der Stellungnahme der jungen Partei: “Für die Piratenpartei besteht das strikte Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten in Deutschland aus gutem Grund, da in der deutschen Geschichte insbesondere Inlandsgeheimdienste durch ihre Methoden bei der Bekämpfung Oppositioneller den Staat als Ganzes delegitimiert und in Misskredit gebracht haben.” Die Linkspartei orientierte sich in ihrer Stellungnahme gleich am Kommunistischen Manifest: “Ein Gespenst geht um in Europa…”

Im Bundesinnenministerium werden die bekanntgewordenen Pläne unterdessen heruntergespielt. “Es war und ist üblich, dass zur Vorbereitung auf die nächste Legislaturperiode in allen Abteilungen am Ende einer Wahlperiode die Referatsleiter in einer Stoffsammlung die erledigten und noch offenen fachlichen Punkte aus ihrer Sicht zusammenstellen.

Dies dient ausschließlich dem eigenen Überblick der betroffenen Arbeitseinheiten. Auch die Referate der Sicherheitsabteilung des BMI waren beauftragt, eine solche Stoffsammlung zu erstellen. Es handelt sich um eine interne Aufzeichnung erledigter und offener Themen”, erklärte Staatssekretär August Hanning in einer BMI-Mitteilung den Status des Papiers. Die Zusammenlegung von Polizei und Verfassungsschutz sei keineswegs eine Politik des Bundesinnenministeriums, so Hanning weiter.

Ungeachtet der wahlkampfbedingten Aufregung häufen sich die Indizien, dass nach der Wahl ein großes Revirement bei den Sicherheits- und Polizeibehörden geplant ist. Anfang September berichtete der Behörden-Spiegel von Plänen des Innenministeriums, die SPD-Mitglieder und Amtsleiter Jörg Ziercke (Bundeskriminalamt), Heinz Fromm (Verfassungsschutz) und Ernst Uhrlau (Bundesnachrichtendienst) in der kommenden Legislaturperiode durch CDU-Mitglieder zu ersetzen.

Das Blatt spekulierte außerdem darüber, dass der Innen-Staatssekretär Hanning Leiter des Bundeskanzleramtes werden und dessen Leiter Thomas de Maizière als Bundesinnenminister weiter arbeiten könnte. (Detlef Borchers)

URL dieses Artikels!

Pkw-Maut: Gerecht und umweltschonend

Freitag, September 25th, 2009

Pressemitteilung vom 25.09.2009
Pkw-Maut: Gerecht und umweltschonend

Eine Pkw-Straßennutzungsgebühr ist in der Autofahrer-Nation Deutschland politischer Sprengstoff. Doch im Zuge der Debatte über die Erschließung neuer Einnahmequellen zur Sanierung des Staatshaushalts kam zuletzt auch die Pkw-Maut wieder ins Spiel.

motiv_sparen1.jpg

DIW-Verkehrsexpertin Dominika Kalinowska hat jetzt untersucht, welche Auswirkungen die Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland hätte. Ihr zunächst wenig überraschendes Ergebnis: Eine Pkw-Maut erhöht die Staatseinnahmen und hilft der Umwelt. Doch gleichzeitig ist sie auch sozial und ökonomisch gerechter als eine höhere Mineralölsteuer – sofern die Umsetzung stimmt.

Die Zeit der Spritschlucker geht zu Ende. Das freut den Verbraucher, den Staat aber nur bedingt: Denn während sinkender Kraftstoffverbrauch zu niedrigeren Einnahmen aus der Mineralölsteuer führt, nimmt die Autonutzung kaum ab – mit entsprechenden Kosten für Infrastruktur und Umwelt. „Wenn man diese Einnahmelücke schließen will, dann sollte man über eine Pkw-Maut nachdenken“, sagt DIW-Verkehrsexpertin Dominika Kalinowska. Sie geht in ihrer Modellrechnung nicht nur von einer Autobahn-Maut, sondern von einer grundsätzlichen Nutzungsgebühr für alle Straßen aus.

Soziale Gerechtigkeit durch Einkommensteuerausgleich
Eine besondere Rolle beim Thema Pkw-Maut und Mineralölsteuer spielt auch die soziale Gerechtigkeit. Gerade in einkommensschwachen, ländlichen Regionen gibt es viele Pendler, die für weite Wege zum Arbeitsplatz auf ihr Auto angewiesen sind. „Deshalb müsste in Deutschland an der Stelle nachgeholfen werden“, sagt Dominika Kalinowska. „Denn es geht ja nicht darum, den Leuten einfach mehr Geld aus der Tasche zu ziehen, sondern um eine sozial gerechte Regelung.“ Erreicht werden könnte die zum Beispiel über einen Einkommensteuerausgleich ähnlich der Pendlerpauschale, zugeschnitten auf einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen.

Vorhandene Infrastruktur erleichtert Umsetzung
Ein weiterer Vorteil der Pkw-Maut ist, dass sie leichter einzuführen wäre als andere Maßnahmen – dank Lkw-Maut und TollCollect existiert die erforderliche Infrastruktur dafür zum Teil schon. Außerdem kann man einer Pkw-Maut nicht so leicht ausweichen wie einer höheren Mineralölsteuer: Wer die nicht bezahlen möchte und in Grenznähe wohnt, der tankt bei den Nachbarn. „Von der Pkw-Maut ist aber auf jeden Fall der mehr betroffen, der auch mehr Kosten verursacht“, sagt Dominika Kalinowska.

Pkw-Maut als Beitrag zum Klimaschutz
Der politischen Widerstände ist sich die DIW-Verkehrsexpertin bewusst: „Die Debatte in Deutschland konzentriert sich eher auf die Kosten für den Einzelnen – nicht auf den Nutzen für die Allgemeinheit.“ Denn der liegt nicht nur in den höheren Staatseinnahmen, nicht vergessen dürfe man zum Beispiel den Faktor Umweltschutz. „Nach unseren Berechnungen würde eine Gebühr von 5 Cent pro Kilometer zum Beispiel eine Reduktion der CO2-Emissionen um 10 Prozent bewirken.“

Dies sind die Ergebnis eines allgemeinen Gleichgewichtsmodells, das die DIW-Verkehrsexpertin Dominika Kalinowska für die Simulation verkehrspolitischer Maßnahmen entwickelt hat. Das Besondere daran: Das Modell analysiert sowohl gesamtvolkswirtschaftliche Prozesse als auch deren Auswirkungen auf das Verhalten einzelner Haushalte. Dies ermöglicht eine genaue Beobachtung der Effekte einer Pkw-Maut. Neben unterschiedlichen Maut-Szenarien können im Modell auch verschiedene umverteilungspolitische Annahmen berücksichtigt werden.

Pressemitteilung vom 25.09.2009

BKA bastelt heimlich am Zensurgesetz

Freitag, September 25th, 2009

BKA bastelt heimlich am Zensurgesetz
Das Netzsperrgesetz ist noch nicht in Kraft, die Umsetzung unklar. Doch das BKA macht mit einer geheimen Richtlinie bereits Druck auf die Internetanbieter

Von Tina Klopp

melderegister-artikel.jpg

Datum 25.9.2009 - 11:08 Uhr. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die deutschen Internetanbieter für den 2. Oktober nach Wiesbaden eingeladen. Dort will es den Unternehmen die “Technische Richtlinie zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” übergeben. So steht es in einer Mitteilung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur.

Zu dem Termin sind keine Vertreter der Branchenverbände Eco oder Bitkom zugelassen, wie der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco e.V. jetzt kritisiert. Nur die Firmen sollen kommen. Zudem ist die Richtlinie als “VS-NfD” deklariert: “Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch”, berichtet das Telekommunikations-Magazin Teltarif. “Eine Diskussion über technische Details ist dort ausdrücklich nicht erwünscht”, bemängelt der Vize-Verbandsvorsitzende Oliver Süme.

Der Eco-Verband kritisiert die Intransparenz des Verfahrens. “Eine Umsetzung der Zugangserschwerung als geheime Kommandosache ist jedenfalls nicht geeignet, das ohnehin geringe Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesetzesvorhaben zu stärken“, sagte der Vize-Verbandsvorsitzende Süme.

Malte Spitz aus dem Bundesvorstand der Grünen bezeichnete das Vorgehen des BKA als “ungeheuerlich”. Ohne eine rechtliche Grundlage schaffe man Tatsachen. Die Unternehmen würden unter Druck gesetzt, damit sie sich schon jetzt an den Verfahren beteiligen. Bis heute sei aber völlig unklar, welche Internetanbieter das Sperrgesetz überhaupt umsetzen müssen, eine Übersicht gäbe es nicht. “Wie schon im Frühjahr durch Frau von der Leyen und Herrn Ziercke wird auch jetzt wieder versucht, das Projekt Internetsperren auf Teufel komm raus umzusetzen, trotz aller rechtsstaatlichen Bedenken.” Man brauche wirksame Polizeiarbeit statt solcher Placebogesetze, sagt Spitz.

Das Gesetz sei noch gar nicht in Kraft, betont auch der Eco-Verband. “Dass das BKA jetzt so auf die Tube drückt, ist nur eine Merkwürdigkeit unter vielen”, heißt es dazu. Der Verdacht liege außerdem nahe, dass sich auf diese Weise erst einmal ein Überblick verschafft werden soll, wie viele Internetanbieter es in Deutschland überhaupt gibt. “Dazu existieren nämlich keine offiziellen Zahlen”.

Auch wenn aus der Bekanntmachung keine unmittelbare Pflicht folge – der Verband vermutet, dass viele Unternehmen nach Wiesbaden fahren werden in der Hoffnung, doch noch mitreden zu dürfen.

Copyright ZEIT ONLINE

Konzept für mächtigen Geheimdienst

Freitag, September 25th, 2009

Konzept für mächtigen Geheimdienst im Inland


25.09.2009, 10:25 Uhr. Das Innenministerium bastelt offenbar schon an einem Wunschzettel für Koalitionsverhandlungen nach der Wahl. Ganz oben auf der Liste: ein mächtiger Verfassungsschutz.

datenschutz007.jpg

Das Bundesinnenministerium bereitet sich einem Zeitungsbericht zufolge mit weitreichenden Forderungen zur inneren Sicherheit auf Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl vor. So solle der Verfassungsschutz nach den Vorstellungen mehrer Referate des Ressorts von CDU-Minister Wolfgang Schäuble zahlreiche neue Kompetenzen erhalten, zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ am Freitag aus einem internen Konzept.

Online-Durchsuchung bisher nur durch BKA
Unter anderem werde in dem Katalog mit dem Titel „Vorbereitung Koalitionspapier“ gefordert, dass der Inlandsgeheimdienst künftig Computer online durchsuchen dürfen, was bisher ausschließlich dem Bundeskriminalamt zustehe. Auch auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung solle er zugreifen dürfen. Ferner sollten dem Verfassungsschutz Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden. Der genetische Fingerabdruck solle laut dem Papier als „erkennungsdienstliche Standardmaßnahme“ erfasst werden statt wie bisher nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und auf Anordnung eines Richters.

Den Vermerken auf dem Papier zufolge seien damit mehrere Abteilungen des Innenministeriums befasst gewesen, berichtet die Zeitung weiter. Es sei vom Abteilungsleiter für Öffentliche Sicherheit gebilligt worden. Schäubles Büroleiter Bruno Kahl sagte dem Blatt, das Dokument sei bisher nicht zur Leitungsebene des Ministeriums gelangt. Es handle sich nicht um ein Papier für Koalitionsverhandlungen, sondern nur um eine Art interne Wunschliste der Referate.

Copyright © FOCUS Online 1996-2009

Deutschland missionieren

Mittwoch, September 23rd, 2009

Evangelische Kirche will Deutschland missionieren

Von Till-Reimer Stoldt

23. September 2009, 12:31 Uhr. Die Evangelische Kirche hat ein Netzwerk von Missionszentren an den Standorten Dortmund, Greifswald und Stuttgart gegründet.

Damit dürfte sie für interreligiöse Spannungen sorgen. Missionsleiter Hans-Hermann Pompe erklärt WELT ONLINE, warum sich Atheisten, Moslems und Buddhisten für Jesus öffnen sollten.

christus.jpg

WELT ONLINE:
Herr Pompe, braucht Deutschland ein neues Missionszentrum? Stiften Missionare nicht zu oft Unfrieden, indem sie Andersgläubigen ihren Heiland aufdrängen?

Hans-Hermann Pompe:
Da ist etwas dran, es gibt weltweit leider auch Missionare, die zu hartnäckig vorgehen. Aber die werbende sanfte Mission des Jesus von Nazareth ist ganz anders. Die will dienen und sich aufopfern für Menschen jeden Glaubens.

WELT ONLINE:
Europas Geschichte liefert aber Beispiele dafür, dass im Namen der Mission auch unterdrückt, gemordet und Kultur vernichtet wurde.

Pompe:
Ja, das darf man nicht unterschlagen. Aber im Westen sehe ich heute eher die umgekehrte Gefahr, dass wir die liebevolle Seite der Mission ignorieren. In Indien sind die ersten Krankenhäuser und Schulen von christlichen Missionaren errichtet worden. Vielerorts haben erst Missionare die Blutfehde-Traditionen abgeschafft. Auch Nelson Mandela hat deutlich gewürdigt, wie wichtig Missionare den schwarzen Südafrikanern auf dem Weg zur Freiheit waren.

WELT ONLINE:
Ihr idealer Missionar ist also ein Befreier.

Pompe:
Allerdings. Wenn Missionare nicht für Befreiung eintreten, haben sie ihren Job verfehlt.

280.jpg

WELT ONLINE:
Und wovon wollen Sie Deutschland befreien?

Pompe:
In unserer Gesellschaft mit einem guten Drittel Konfessionsloser grassiert eine spirituelle Armut, die man ganz sicher nicht als kulturellen Gewinn bezeichnen kann. Dagegen kann man etwas tun.

WELT ONLINE:
Wogegen?

Pompe:
Vielen Zeitgenossen gehen grundlegende spirituelle Fähigkeiten ab. Die können einander nicht mehr trösten im Leid, die können nicht beten und sich nicht einmal nach etwas ganz Anderem sehnen. Angesichts von Tod und Leid bleibt diesen religiösen Analphabeten oft nur noch radikale Verdrängung.

WELT ONLINE:
Wie erreichen Sie solche Menschen, die sich nach dem ganz Anderen gar nicht sehnen? Deren Nachfrage für Ihr Angebot ist doch offenbar erloschen.

Pompe:
Wir müssen sie neugierig machen. Vielleicht gibt es diesen Gott, der ihr Leben bereichern kann, ja doch? Deshalb wollen wir ihnen offene Testangebote unterbreiten, so etwas wie Appetitanreger für einen fröhlichen Glauben, oder sie zum großen Experiment mit Gott ermuntern.

kreuz_ap_01.jpg

WELT ONLINE:
Wie sieht das konkret aus?

Pompe:
Beispielsweise kann man zu Glaubensgrundkursen an vier bis sechs Abenden einladen, in kirchlichen Kindergärten kann man kurze Kurse zum Thema “Wie bete ich mit Kindern?” anbieten, es gibt Gottesdienste für Zweifler, man könnte auch an zentralen Orten die Schönheit des Glaubens bewerben.

WELT ONLINE:
Also kein Traktate-Verteilen in der Fußgängerzone oder ein Infiltrieren der Medien?

Pompe:
Nein, Blättchenverteilen ist meist zu mechanisch. Aber auch Medien werden in ihrer Bedeutung für die Mission überschätzt. Allen Umfragen zufolge sind rund 80 Prozent der Menschen, die sich für den christlichen Weg entschieden haben, durch persönliche Bekanntschaften inspiriert worden - durch erlebte Gastfreundschaft, hilfreiche Nachbarn, solidarische Kollegen. Der persönliche Kontakt ist entscheidend für die Mission.

WELT ONLINE:
Das kann aber Misstrauen wecken. Dann kann man ja nie wissen, ob ein Christ aus Freundlichkeit freundlich ist - oder um Menschen zu fischen.

Pompe:
Wenn Christen einem Obdachlosen eine Wohnung verschaffen, einer verwirrten Oma helfen oder Traurige fröhlich stimmen wollen, dann aus Sympathie, Liebe und Anteilnahme. Lieben ist Selbstzweck. Auch für Christen.

main764.jpg

WELT ONLINE:
Warum reden die liebevollen Missionare dann von ihrem Glauben?

Pompe:
Warum sollten ausgerechnet Christen nicht über das sprechen, was ihnen wichtig ist, über ihre Motive und Werte?

WELT ONLINE:
Sie sagen einem Andersgläubigen letztlich: Dein Glaube ist weniger wert als meiner. Schmeiß die Dalai-Lama-Bücher weg und lies die Bibel. Das könnte man respektlos nennen.

Pompe:
So würde ich nie sprechen. Mission muss immer wertschätzen und darf niemanden schlechtreden. Aber sie darf neugierig machen.

WELT ONLINE:
Wenn jemand sagt, er sei glücklich und brauche Ihren Glauben nicht - was entgegnen Sie dem?

Pompe:
Dem wünsche ich Gottes Segen. Aber klar ist auch: Gott ist real. Und Jesus hat uns einen Befehl zur Mission erteilt. Es ist also unsere Aufgabe, anderen die Realität Gottes anzubieten.

christus19_fs.jpg

WELT ONLINE:
Warum steht das Zentrum Ihres Missionsnetzwerkes eigentlich in Dortmund? Braucht das Revier Jesus besonders dringend?

Pompe:
Die Revierstädte und insbesondere Dortmund sind Industriezentren im Umbruch, deren Bevölkerung sich stark verändert, stark multikulturell wird. Das ist eine Herausforderung für die Kirche.

WELT ONLINE:
Dann geht es Ihnen auch um die Ansprache von Muslimen?

Pompe:
Nicht zuerst, aber auch.

WELT ONLINE:
Immer wieder stoßen Missionare bei Muslimen auf Widerstand, vereinzelt gar auf Gewalt. Wirken Christen da nicht als Unruhestifter?

Pompe:
Ja, aber als heilsame Unruhestifter. Schließlich nehmen wir das Menschenrecht auf Religionsfreiheit ernst: Jeder Mensch muss sich seinen Glauben oder Unglauben ohne Gefahr frei wählen dürfen - auch ein Mensch mit muslimischem Hintergrund.

jesus-christus.jpg

WELT ONLINE:
Aber Sie missionieren doch nicht für die Menschenrechte. Sie meinen doch, der christliche Weg sei besser als der muslimische.

Pompe:
Es gibt gute Gründe, Moslem zu sein, aber die Wahrheitsfrage lässt sich nach meiner festen Überzeugung nicht an Jesus Christus vorbei beantworten.

WELT ONLINE:
Fanden Sie diesen Satz werbend?

Pompe:
Nicht unbedingt, aber er sollte auch Muslime interessieren. Wir sind überzeugt, dass Gott sich nicht in einer anderen Dimension versteckt, sondern Mensch wurde und Leid, Schmerz und Tod wie alle anderen Menschen erlitt - aus Liebe, aus dem Wunsch nach völliger Solidarität mit uns. Da geht es schon um sehr unterschiedliche Gottesbilder.

WELT ONLINE:
Obwohl Muslime erwidern könnten, dass Gott ihnen laut Koran näher als ihre Schlagader ist. Außerdem fördert Ihre Betonung von Unterschieden nicht gerade die Harmonie, oder?

Pompe:
Stimmt. Deshalb ist es auch eine große Versuchung, Unterschiede zu unterschlagen. Wer mag schon Disharmonie? Aber wäre es besser, wenn der Dialog zwischen Religionsvertretern harmoniesüchtig und unehrlich verliefe?

www.welt.de

Der ganze Artikel: hier!

Die Polizei, dein Feind und Opfer

Montag, September 21st, 2009

Gewalt gegen Polizisten-

Die Polizei, dein Feind und Opfer

21.09.2009, 11:23 Uhr. Polizisten werden immer häufiger Opfer von Gewalt. Die Polizei, dein Freund und Helfer – das war einmal. Die Rufe nach härteren Strafen werden lauter.

Von FOCUS-Korrespondentin Margarete van Ackeren

polizei059.jpg

Die beiden Pärchen streiten so heftig mit dem Sicherheitspersonal auf dem Ostwestfalenplatz in Bielefeld, dass schnell auch Zivilpolizisten auf ihrer Streife aufmerksam werden. Einer der Streithähne geht gleich auf einen der Beamten zu und schreit ihn an „Na, du Scheiß-Zivilbulle!“ Als der Polizist den Mann auffordert, sich auszuweisen, beleidigt der ihn weiter und versucht zu entkommen. Inzwischen sind etwa 100 Gaffer gekommen. Einer aus der Menge brüllt: „Jetzt haut doch endlich die Scheißbullen weg, haut denen doch auf die Fresse!“ Nur mit Hilfe der Sicherheitsbeamten der Diskothek können zwei Männer gestoppt und festgenommen werden. Sie verhindern auch, dass die Beamten bei der Aktion verletzt werden.

20 Prozent Anstieg

Der Fall, wie er im Polizeibericht beschrieben wird, ist typisch für einen Trend. Freund und Helfer, das war einmal. Der Polizist anno 2009 fühlt sich zunehmend als Feind und Opfer. „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, wie es im spröden Bürokratenjargon heißt, nimmt zu. Immer häufiger werden Polizisten dabei Opfer handfester Gewalt. Da auch Feuerwehrleute und Justizbeamte zu den Vollstreckungsbeamten zählen, ist die Statistik nicht leicht zu deuten. Polizeikreise gehen aber davon aus, dass die Gewalt gegen Polizeibeamte in den vergangenen zehn Jahren bundesweit um über 20 Prozent zunahm. Allein bei der Bundespolizei gab es im vorigen Jahr 493 Fälle von Körperverletzung.

Zu Konfrontationen kommt es nicht nur auf Straßen oder in Fußballstadien. Auch im Privaten entwickelt sich die Devise „Wenn zwei sich streiten, kriegt der helfende Dritte die Keile ab“ zu einem Trend. Bei heftigem Ehekrach kriegen Polizisten oft die Wut ab, wenn sie sich mäßigend einschalten wollen.

„Haut die Bullen platt“

„Es kann und darf nicht sein, dass der Staat tatenlos zusieht, wie seine Amtsträger immer häufiger zu Prügelknaben der Nation werden, wie sich schlagende Konfliktparteien gegen die einschreitenden Polizeibeamten verbünden“, klagt Joachim Lautensack, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) von Baden-Württemberg. Parolen wie „Haut die Bullen platt“ oder auch Vokabeln der Reihe „Nazipolizei“, „Rassisten“, „Penner“ gehören längst zum üblichen Sprachschatz bei Attacken gegen Polizisten, heißt es in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift der Bundespolizei.

polizei028.jpg

Deeskalation oder Stärke zeigen?

Für alle, die ihre Aggression rauslassen wollen, ist der 1. Mai in der Hauptstadt geradezu zum Pflichttermin im Gewalt-Kalender geworden: In diesem Jahr wurden 479 Polizeibeamte verletzt. Zwei von ihnen wurden mit brennbarer Flüssigkeit bespritzt.

Applaus für Krawallmacher

Bei den Krawallen im Hamburger Schanzenviertel Anfang Juli ging es so heftig zur Sache, dass Frank Riebow von der DPolG „eine Gewaltorgie eines enthemmten und rücksichtslosen Mobs“ beklagte. Party- und Szenegänger hätten den Krawallmachern applaudiert. 88 verletzte Kollegen hatten die Polizisten am Ende zu beklagen. Bei der Neuauflage des Festes in der Hansestadt vor etwa einer Woche kam es zu einem neuen Kräftemessen mit dem Staat. 72 Einsatzkräfte erlitten Prellungen und Schnittwunden.

Die Politik will noch mal einen Anlauf starten, um die Probleme einzudämmen. Die Innenminister lassen die Ursachen und Hintergründe untersuchen, so haben sie bei ihrem letzten Treffen beschlossen. Das Kriminologische Institut Niedersachsen, das das Thema schon einmal untersuchte, soll klären, wie sich Gewalt gegen Polizisten im Dienst entwickelt hat. Dann wollen die Innenpolitiker entscheiden, welche vorbeugenden Schritte sinnvoll sind und ob die Sanktionen verschärft werden müssen.

polizei083.jpg

Deeskalation oder Stärke zeigen –
Wie soll die Polizei auf die wachsende Gewalt reagieren?

Liegen die Ergebnisse vor, wird es einmal mehr um die alte Grundsatzfrage gehen: Wie viel Härte als Reaktion auf Angriffe ist erlaubt? Deeskalationsstrategien, die im Ergebnis dazu führten, dass Polizisten massiven Gewaltausbrüchen ausgesetzt seien, dürfe es nicht mehr geben, warnt CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach. Wenn Beamte des Bundes für Einsätze angefordert würden, müsse der Bund ein Mitspracherecht bei der Einsatzplanung haben.

Während in einigen Bundesländern weiterhin Deeskalation die Leitlinie ist, setzen andere darauf, dass die Staatsdiener Stärke zeigen. Erst diese Machtgesten schürten die Aggressionen, mahnt die Gegenseite.

polizei086.jpg

Polizisten fordern härtere Strafen

Die Union will die Strafvorschriften ändern. „Solange Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht als Bagatelle verhandelt wird, bringt alleine die Erhöhung des Strafrahmen nichts“, meint Bosbach. Bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gebe es keine Mindeststrafe, und das höchste Strafmaß betrage zwei Jahre hinter Gittern, wenn kein besonders schwerer Fall vorliege. „Das ist geradezu paradox“, empört sich der Vize-Chef der Union im Bundestag. Bosbach fordert eine Mindeststrafe von drei oder sechs Monaten. Die DPolG und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verlangen seit Monaten härtere Strafen.

Bei ihrer so genannten Herbstkonferenz im Dezember wollen die Innenminister sich wieder mit dem Thema befassen. Ob sie sich nach der Diagnose auch auf eine Therapie einigen können, muss sich dann zeigen.

Copyright © FOCUS Online 1996-2009

Der ganze Artikel: hier!

Das Parlament als Farce

Samstag, September 5th, 2009

Neue Bundestags-Geschäftsordnung
Das Parlament als Farce

Reden werden ungehalten zu Protokoll gegeben, Diskussion und Öffentlichkeit entfallen: So erledigt der Deutsche Bundestag Gesetze - und sich selbst.

Von Heribert Prantl

datenschutz007.jpg

03.07.2009, 13:11 Uhr, Das Parlament muss sich einen neuen Namen suchen. Bisher heißt es so, weil es der Ort ist, an dem öffentlich Reden gehalten werden: Parlament kommt von parlare, das heißt reden. In der vergangenen Nacht aber, kurz nach Mitternacht, ist das öffentliche Reden im Bundestag abgeschafft worden, teilweise jedenfalls.

Die Geschäftsordnung, in der bisher steht, dass die “Redner grundsätzlich in freiem Vortrag” sprechen, wurde ausdrücklich geändert. Die “freie Rede” kann jetzt schriftlich abgegeben werden. Immer dann, wenn die Tagesordnung in der Fußnote “Rede zu Protokoll” vermerkt, deponiert der Redner diese im Lauf des Tages auf dem Tisch des Bundestagspräsidiums. Das nennt sich “öffentliche Verhandlung”. Darin besteht dann die Verabschiedung eines Gesetzes.

unbenannt.jpg

Was lästig ist, wird ans Ende geschoben
In der vergangenen Nacht sind mehr als 40 Tagesordnungspunkte auf diese Weise erledigt worden, darunter eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben. Dergestalt erledigt wurden Gesetze zum Strafverfahren, zum Schutz der Opfer von Zwangsheirat und Stalking, zur Strafbarkeit der Genitalverstümmelung, zum Berufsbildungsgesetz etc. etc.

recht-168×168.jpg

Neue Gesetze in Marathon-Debatte
Zu Protokoll gegeben wurden die Reden zum Strahlenschutz, zur auswärtigen Kulturpolitik, zu Genmais und Regulierung des Strommarkts, zum Klimaschutz, zur Organspende, zur Wahl der Bundesverfassungsrichter, zur Krankenversicherung - bis hin zum Finale, dem Antrag der Grünen, “vorbildlich und importunabhängig Ökostrom und Biogas einzukaufen”.

Die Reden zu all den Themen wurden einfach auf dem Tisch deponiert. Die zweite und dritte Lesung von Gesetzen bestand einzig und allein in der Niederlegung von schriftlichen Reden. Das war und ist die parlamentarische Praxis des Artikels 42 Grundgesetz, in dem es heißt: “Der Bundestag verhandelt öffentlich.”

“Rede zu Protokoll” heißt dieses merkwürdige Verfahren, das die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen aus Gründen der Effizienz erfunden haben. Vor etwa zehn Jahren wurde es erstmals häufiger praktiziert. Heute bedienen sich die Fraktionsgeschäftsführer der Koalition dieses Verfahrens behende und exzessiv. Sie platzieren ihnen lästige oder zeitraubende Themen ans Ende eines langen Beratungstages - auf dass die Abgeordneten erleichtert sind, wenn sie nicht mehr ausharren müssen und sich also “zu Protokoll” verabschieden können.

Der Bundestag wird dann zu mitternächtlicher und späterer Stunde nur noch durch seinen Präsidenten repräsentiert, der mit müder Stimme den Tagesordnungspunkt aufruft und die zu Protokoll gegebenen Reden registriert. Das Parlament verwandelt sich in eine Reden-Abwurfstelle samt Registratur. Der Clou: Die nun ganz offizielle Einführung von “Reden zu Protokoll” erfolgte durch Reden, die “zu Protokoll” gegeben wurden.

justizia2.jpg

52 Sekunden Beratung pro Tagesordnungspunkt
In der vergangenen Nacht sind 43 Tagesordnungspunkte auf diese Weise parlamentarisch “erledigt” worden. Dafür vorgesehen waren 35 Minuten. Das ergab, so errechnete süffisant der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch, 52 Sekunden Beratung pro Tagesordnungspunkt: “Wenn das keine Leistung ist!”

Soeben hat das Verfassungsgericht dem Bundestag in EU-Angelegenheiten sehr viel mehr Macht gegeben als bisher. Gleichzeitig entmachtet dieser Bundestag sich selbst - weil die Zeit drängt, weil Restanten abzuarbeiten sind, weil keine neuen Sitzungstage anberaumt werden sollen, die ja mit Ferien, Parteitagen oder Wahlkampfterminen kollidieren könnten.

Es geht den Fraktionsgeschäftsführern der Regierungsparteien um die Erledigung des politischen Programms; und ihre Kollegen von den kleineren Oppositionsfraktionen neigen angesichts der Mehrheitsverhältnisse dazu, sich auf alle Kompromisse einzulassen, um mit ihren eigenen Projekten nicht immer an das Ende der Tagesordnung zu rutschen.

recht-unrecht-schild-i.jpg

Wer debattieren will, steht allein im Sitzungssaal
Diese Geschäftsführer sind die Mechaniker der Macht. Von ihnen geht zwar selten eine politische Idee aus, aber sie entscheiden über die Tagesordnungen, bevor der Ältestenrat sie abnickt. Sie entscheiden darüber, für welche Punkte es ordentliche Beratungszeiten gibt oder nur lächerliche fünf Minuten - oder gar keine, weil nur “zu Protokoll” gegeben wird. Ein altgedienter Parlamentarier sagt von den Fraktionsgeschäftsführern: “Sie missachten die Kraft des gesprochenen Worts, weil sie diese selbst nicht besitzen.”

Natürlich kann ein Redner darauf beharren, dass er bei seiner Rede am Pult stehen darf. Er ist dann freilich ganz mit sich allein, die anderen Diskutanten sind schon längst anderswo, sie haben nicht nur ihre Reden, sondern womöglich auch sich selbst schon niedergelegt.

Der Grüne Matthias Berninger hat, bevor er nach zwölf Jahren im Bundestag sein Amt als Abgeordneter aufgab und in die Wirtschaft ging, in der Sitzung vom 26. Oktober 2006 erklärt: “Ich spare mir und dem Rest des Parlaments die Farce, allein zu reden; ohne Kenntnis der Argumente der anderen Kolleginnen und Kollegen wird von einer Debatte nicht die Rede sein können.”

paragraphen.jpg

Das Parlament wird zum Dormitorium
Wird die fehlende Beratung im Plenum durch die Beratung in den Ausschüssen ersetzt? Derzeit nicht. Ausschusssitzungen sind nicht öffentlich. Der Bundestag muss aber, laut Grundgesetz, öffentlich verhandeln. Wenn die Sitzung im Plenum nicht mehr als öffentlich bezeichnet werden kann, müsste künftig zumindest die Ausschussberatung öffentlich gemacht werden.

Ist ein Gesetz, das in aller Heimlichkeit, mitten in der Nacht und nur zu Protokoll verabschiedet wird, verfassungswidrig? Laut Verfassungsgericht ist ein Gesetz auch nach fehlerhafter Beratung gültig, wenn der Bundespräsident es ausfertigt. Er wird sich weigern müssen, nicht beratene Gesetze auszufertigen. Ansonsten kriegt der unselige Staatsrechtler Carl Schmitt, der Kronjurist des Dritten Reiches, noch spät recht; er hat einst dem Parlament den Wegfall seiner ideellen Voraussetzungen attestiert: “Die Diskussion entfällt”, “die Öffentlichkeit entfällt”.

Wie soll ein Parlament genannt werden, das eigentlich kein Parlament mehr ist: Monumentum? Das heißt Grabmal. Dormitorium? Dormitare heißt einschlafen. Vielleicht sollte man das Wort Martyrium gebrauchen: Es ist nämlich eine Qual, feststellen zu müssen, wie das Parlament sich selbst erledigt. (SZ vom 03.07.2009/luw/dmo)

Copyright © sueddeutsche.de GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
URL: /politik/655/479149/text/

Zentralisierung von EU-Fahndungsdatenbanken in der Kritik

Sonntag, Juli 12th, 2009

12.07.2009 15:51Uhr. Bei Datenschützern und EU-Parlamentariern regt sich Widerstand gegen das im Juni bekannt gegebene Vorhaben der EU-Kommission, eine “Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen” im Bereich innere Sicherheit aufzubauen.

datenschutz007.jpg

So fürchtet etwa Alexander Alvaro, Innenexperte der Liberalen im EU-Parlament, laut einem Bericht des Spiegel, dass mit der Initiative eine “gigantische Menge unterschiedlicher Daten” zentralisiert würde. Dies ergebe nur Sinn, wenn damit ausgefeilte Personenprofile erstellt werden sollten. Die Folge wären “amerikanische Verhältnisse” in Europa.

Der vor allem von etlichen Innenministern der EU-Mitgliedsstaaten einschließlich Wolfgang Schäuble (CDU) unterstützte Plan sieht vor, zunächst drei große Datensammelstellen zusammenzuführen. Neben dem Schengener Informationssystem (SIS) mit seinen allgemeinen Fahndungsdaten sollen von Anfang an das “Visa-Informationssystem” (VIS) und das “Eurodac”-Register integriert werden.

In den beiden Datenbanken werden biometrische Merkmale von Einreisenden aus Nicht-Mitgliedsstaaten beziehungsweise Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern gespeichert. Später soll der Zentralstelle das Management weiterer einschlägiger Datenbanken und IT-Großsysteme übertragen werden.

Die Kommission begründet ihren Vorstoß damit, dass der Betrieb derartiger Anlagen nicht zu ihren “Kernaufgaben” gehöre. Daher müsse eine Verwaltungsbehörde geschaffen werden, “die die Kontinuität und das Betriebsmanagement der Systeme sowie einen konstanten Datenfluss gewährleistet”. Durch “Nutzung von Synergien” könnten die Produktivität gesteigert und die Betriebskosten senken.

Die Kosten für das Betriebsmanagement der drei zunächst ins Visier genommenen Fahndungssysteme der geplanten Agentur, die wegen des komplexen EU-Rechts auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen errichtet werden müsste, beziffert die Brüsseler Behörde mit 113 Millionen Euro allein für den Zeitraum der ersten drei Jahre bis 2013.

Der Bundesrat hat unterdessen während seiner Marathonsitzung vor der Sommerpause am Freitag im Rahmen seiner zahlreichen Beschlüsse zu Sicherheits- und Datenschutzgesetzen auch die neuen Anti-Terror-Paragraphen abgesegnet. Mit dem zuvor vom Bundestag Ende Mai verabschiedeten Gesetz sollen unter anderem die gezielte Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen über das Internet und der vorsätzliche Besuch von Terrorcamps kriminalisiert werden.

Das Gesetz sieht auch vor, die neuen Strafvorschriften durch eine Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung, des großen Lauschangriffs, der Wohnungsdurchsuchung bei “anderen Personen” sowie die Einrichtung von Kontrollstellen zu begleiten. Darüber hinaus soll der dringende Tatverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat einen Haftgrund begründen und die Vermögensbeschlagnahme ermöglichen können. Um beispielsweise nicht schon neugierige Surfer in die Bredouille zu bringen, sind die neuen Paragraphen 89a und b sowie 91 Strafgesetzbuch (StGB) an eine einschränkende Klausel geknüpft. Ihr zufolge muss ein Täter den Vorsatz haben, eine der erfassten Straftaten zu begehen. Die Opposition warnt trotzdem vor der Einführung eines Gesinnungsstrafrechts.

(Stefan Krempl) /(anw[6]/c’t)

Der ganze Artikel: hier

Copyright © 2009 Heise Zeitschriften Verlag

Gesetz zu Web-Sperren passiert den Bundesrat

Sonntag, Juli 12th, 2009

10.07.2009 14:44 Uhr. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag den heftig umkämpften Gesetzesentwurf zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet nach einer kurzen Aussprache abgenickt.

datenschutz007.jpg

Mit der Bestätigung des Beschlusses des Bundestags von Mitte Juni müssen Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Kunden voraussichtlich schon vom 1. August an Filter auf Basis einer geheimen Blockadeliste des Bundeskriminalamts (BKA) einrichten. Wer eine Webadresse ansurft, die in dem Sperrverzeichnis gelistet ist, soll eine Stopp-Seite zu Gesicht bekommen; dabei anfallende Verkehrs- und Nutzungsdaten sollen, so legt §5 des Gesetzes fest, nicht für Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden. Das Gesetz ist zunächst auf drei Jahre befristet.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hatte im Vorfeld die an Landesregierungen beteiligten Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke aufgefordert, dem Gesetz ihre Zustimmung in der Länderkammer zu verweigern. Vertreter der Bundestagsfraktionen dieser politischen Gruppierungen hatten die Initiative zuvor scharf als Einstieg in eine allgemeine Internetzensur kritisiert und verfahrensrechtliche Fehler ausgemacht. Das Plädoyer aus Teilen der Netzgemeinde war aber letztlich auf taube Ohren gestoßen.

Das BKA soll außereuropäische gemäß dem “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” Webseiten nach eigenen Ermessen auf die Schwarze Liste setzen dürfen. Eine Information der betroffenen Anbieter über die Aufnahme auf das Filterverzeichnis soll nur “in der Regel” erfolgen, sofern der Hoster “mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist”. Lagert ein illegales kinderpornographisches “Telemedienangebot” außerhalb der EU, darf es “sofort in die Sperrliste aufgenommen werden”. Dafür muss nach Einschätzung des BKA davon auszugehen sein, “dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen”.

Die Filterliste des BKA, die von einem fünfköpfigen, beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelten Expertengremium mindestens vierteljährlich anhand von Stichproben überprüft werden soll, wird nach den Vorgaben des Gesetzes täglich aktualisiert. Die Provider müssen ihre Implementierungen des Sperrverzeichnisses folglich auch sonn- und feiertags auf den neuesten Stand bringen. Pauschale Ausnahmen von den Verpflichtungen etwa für Universitäten oder andere öffentliche Einrichtungen sind nicht vorgesehen. Nur auf Provider, die selbst “vergleichbar wirksame Sperrmaßnahmen einsetzen”, soll das Gesetz nicht angewendet werden. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Die Zugangsanbieter dürfen weiter als Betreiber der geplanten Stopp-Seiten dort anfallende Nutzerdaten wie IP-Adressen aufzeichnen. Diese dürfen nicht mehr direkt für Strafverfolgungszwecke herausgeben, können aber von der Polizei in Verdachtsfällen abgefragt werden. Die Provider haben dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Webseiten zu übermitteln. Eine materielle Ausweitung der Sperren etwa auf “Killer-Spiele” oder Hass-Seiten wird unter anderem vom Zentralverband der Sinti und Roma beziehungsweise von CDU-Politikern bereits gefordert. Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

(Stefan Krempl) / (jk[15]/c’t)

Der ganze Artikel: hier

Copyright © 2009 Heise Zeitschriften Verlag