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Euro-Rettungsschirm verstößt gegen das Grundgesetz

Dienstag, Juli 6th, 2010

Brisantes Gutachten: Euro-Rettungsschirm verstößt gegen das Grundgesetz
Laut Studie ist die Öffentlichkeit getäuscht worden: Das Rettungspaket sei anders als behauptet nicht zeitlich befristet.

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Foto: dpa

Das von der Bundesregierung mitbeschlossene Euro-Rettungspaket ist voller formaler und inhaltlicher Mängel: Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten. Die Öffentlichkeit sei hintergegangen worden, heißt es darin

von Dorothea Siems

5. Juli 2010, 10:35 Uhr. Der von der Europäischen Union beschlossene Euro-Rettungsschirm ist ein grober Verstoß sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch gegen EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Centrums für Europäische Politik (CEP), die WELT ONLINE exklusiv vorliegt.

Die Öffentlichkeit sei zudem über die Ausgestaltung des Euro-Rettungsschirms in einigen Punkten getäuscht worden. Anders als behauptet sei der sogenannte Europäische Finanzierungsmechanismus beispielsweise nicht auf drei Jahre begrenzt, sondern „zeitlich unbefristet installiert“, schreibt der Autor Marcell Jeck.

Als Reaktion auf die Vertrauenskrise an den Finanzmärkten hatten die EU-Regierungschefs am 11. Mai 2010 einen 500 Milliarden Euro umfassenden Rettungsfonds beschlossen. Die EU-Kommission wurde durch die Verordnung ermächtigt, Schulden zu machen, um Kredite an notleidende Euro-Staaten geben zu können. „In der Öffentlichkeit wurde verbreitet, dass die EU maximal 60 Milliarden Euro an Anleihen aufnehmen darf. In der Verordnung findet sich eine entsprechende Regelung jedoch nicht“, moniert der Jurist. Ebenso wenig die Befristung auf drei Jahre.

Die Euro-Staaten stellen darüber hinaus 440 Milliarden Euro an Garantien zur Verfügung, um trudelnde Euro-Staaten zu unterstützen. Dafür wurde eigens eine Zweckgesellschaft gegründet. Auf Deutschland entfällt mit 148 Milliarden Euro der größte Anteil.

Bundestag stimmt Euro-Schutzschirm zu
Die Studie beklagt, dass sich die EU bei ihrer Hilfe ungerechtfertigterweise auf „außergewöhnliche Ereignisse“ berufe. Denn nur dann ist laut EU-Recht ein Abweichen von dem Grundsatz erlaubt, dass jeder Staat für seine eigenen Schulden alleine haften muss. Dass Länder wie Griechenland an den Finanzmärkten das Vertrauen verloren hätten, sei aber „in erster Linie auf deren desolate Haushaltslage zurückzuführen“, schreibt Jeck.

Einen Bruch von EU-Recht stelle der Rettungsschirm auch deshalb dar, weil das Europäische Parlament dem Beschluss hätte zustimmen müssen, was aber versäumt wurde. „Die Verordnung erfüllt damit nicht die vom EU-Recht gestellten formellen Voraussetzungen“, heißt es in der Studie. Grundsätzlich gelte zudem, dass die EU keine Anleihen ausgeben dürfe, um einen Beistand eines Euro-Staates zu finanzieren.

Der Jurist rügt darüber hinaus, dass die vom Verfassungsgericht verlangte Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat unzureichend gewesen sei. Zwar hätten das hiesige Parlament und die Länderkammer die Übernahme des deutschen Anteils abgesegnet. Doch stand derjenige Teil des Rettungsschirms, der den finanziellen Beistand über die EU-Kommission betrifft, hierbei nicht zur Abstimmung. Dies ist nach Ansicht des Europa-Experten ein Verstoß gegen die Verfassung.

Die Studie gibt den Skeptikern der Euro-Hilfe Rückendeckung. Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits mehrere Klagen anhängig. Allerdings hatte es das oberste deutsche Gericht abgelehnt, die Hilfe per einstweilige Verfügung kurzfristig zu stoppen.

WELT ONLINE

Websperren: EU-Kommission will schnell handeln

Montag, Juli 5th, 2010

Websperren: EU-Kommission will schnell handeln

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02.07.2010 10:00 Uhr. Die parlamentarische Debatte um die von der EU-Kommission geplanten Websperren[1] hat begonnen: Am gestrigen Donnerstag hatte die konservative EVP-Fraktion[2] auf Initiative der deutschen Europaabgeordneten Sabine Verheyen[3] (CDU) zur Diskussion der vorgeschlagene Richtlinie[4] von EU-Kommissarin Cecilia Malmström über die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern eingeladen. Insbesondere um die geplanten Websperren gab es Auseinandersetzungen; das von der Kommission vorgelegte Tempo wurde kritisiert.

“Kinderpornografie ist keine normale Pornografie”, betonte Malmström in der Anhörung: Bei den von der britischen Internet Watch Foundation[5] registrierten kinderpornografischen Abbildungen zeigten 44 Prozent Vergewaltigungen oder Gewalttaten gegen Kinder, 80 Prozent der Opfer seien unter 10 Jahren alt. Durch die Veröffentlichung der Bilder würden die Kinder ein zweites Mal zum Opfer. In dem von ihr vorgeschlagenen Maßnahmenpaket sind sowohl größere Anstrengungen zur Löschung von Webseiten und Stärkung der Strafverfolgung inklusive verdeckter Ermittler als auch die Sperrung von kinderpornografischen Angeboten vorgesehen. Den Einwand, dass diese Sperren Täter nicht abhielten, will Malmström nicht gelten lassen: “50 Prozent der Abnehmer haben keinerlei oder nur wenige Computerkenntnisse”, erklärte sie. Die Polizeibehörden in den sieben Ländern, die bereits Websperren einsetzten, seien von der Maßnahme überzeugt.

Ein anderes Bild zeichnete Rob Wainwright, Präsident der europäischen Polizeibehörde Europol[6]. Seine Behörde sei seit 10 Jahren mit Ermittlungen im Bereich von Kinderpornografie beschäftigt. In 20 aufwendigen Ermittlungen seien über 100 Opfer ermittelt worden. Wainwright stellte die Täter, mit denen seine Behörde zu tun hat, als organisierte, technisch kompetente Netzwerke vor. Zur Zeit beobachteten seine Mitarbeiter Gruppen, die Missbrauchsvideos nach dem Pay-per-View-Prinzip vermarkteten. Die Einnahmen würden über legitime wirkende Webseiten umgeleitet und seien so schwer zu verfolgen. Zur Effizienz von Websperren gebe es trotz der technischen Versiertheit der Täter “operationelle Belege”. Die Maßnahme wirke zumindest in einigen Fällen, sei aber nicht im Zentrum der Bemühungen der Polizei.

Ulrike Sachs, die für das niedersächsische Innenministerium das Bündnis White IT[7] repräsentierte, verwies auf die bisher mangelhafte Grundlagenforschung. “Sollte sich herausstellen, dass ein Großteil der Kinderpornografie über das World Wide Web verkauft wird, müssen wir uns bemühen, die Täter zu ermitteln und die Zahlungsströme zu verfolgen.” Werden die Bilder des Missbrauchs hingegen vorrangig unkommerziell über Peer-to-Peer-Netzwerke vertrieben, müsse man sich auf die Bereitstellung von Ermittlungswerkzeugen für dieses Umfeld konzentrieren, Bevor man über Maßnahmen entscheiden wolle, müsse man die Fakten klären – erste Ergebnisse einer Grundlagenstudie will das Bündnis im Herbst vorlegen.

Wie sehr die Grundlagen umstritten sind, zeigte der litauische Europaabgeordnete Vytautas Landsbergis, der in einer Stellungnahme Homosexuelle für einen Großteil des Kindesmissbrauchs verantwortlich machte[8]. Malmström entgegnete, dass es keine Hinweise dafür gebe, dass Homosexualität mit dem Kindesmissbrauch verknüpft sei.

Christian Bahls vom Verein “Missbrauchsopfer gegen Internetsperren” (MOGIS[9]) beklagte in der Anhörung die mangelhafte Folgenabschätzung in der Richtlinie. Bahls forderte zudem eine Überarbeitung der Maßnahmen gegen das “Grooming”, bei dem Erwachsene Kinder über das Internet zu sexuellen Handlungen anstiften – der derzeitige Entwurf sei unzureichend, da letztlich über die Absicht eines Erwachsenen geurteilt werde, der sich Kindern nähere. Dadurch würden Erwachsene davon abgehalten, mit Kindern ohne Vorbehalte zu kommunizieren. “Man braucht viel Zeit, um die Gesetzgebung in dem Bereich korrekt hinzubekommen”, so Bahls.

Bahls forderte zusammen mit Joe McNamee von der europäischen Bürgerrechtsorganisation EDRI[10] Aufklärung über die European Financial Coalition, die im Auftrag der EU Zahlungsströme von kommerziellen Kinderpornografie-Ringen verfolgen soll. Diese Organisation habe bisher keine Berichte zum Erfolg der Maßnahmen vorgelegt. Auch von anderer Seite gab es Nachfragen, ob die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich Kindesmissbrauch effektiv verhindern könnten. Mehrere Teilnehmer forderten verstärkte Anstrengungen zur Prävention und zur Therapie von potenziellen Tätern.

Malmström antwortete auf diese Fragen nur zurückhaltend und brachte ihre Haltung auf eine simple Formel: “Wir wissen nicht, was wir nicht wissen”. Zwar sei der Umfang des Handels mit Kinderpornografie nicht bekannt, man wisse aber, dass es ihn gebe. Die Kommission habe aber vor dem Entwurf der Richtlinie sehr wohl Nachforschungen betrieben. Im Herbst wolle die Kommission mehr Zahlen vorlegen. Dann soll die Richtlinie auch erstmals fraktionsübergreifend im Parlament diskutiert werden. Ein Vertreter der Kommission ergänzte, dass keine Zeit für eine wissenschaftliche Aufarbeitung aller Fragen bleibe: “Wir können es uns politisch nicht leisten, untätig zu bleiben” – statt lange zu forschen müsse man nun politische Entscheidungen treffen.

Auch im konservativen Lager scheint Malmströms Entwurf noch nicht auf durchgängige Zustimmung zu stoßen. So äußerte Sabine Verheyen in ihrem Schlusswort Zweifel an der Durchsetzung der Maßnahmen: “Es gibt die Befürchtung, dass die wichtigen Schritte nicht mit dem notwendigen Nachdruck verfolgt werden, wenn Websperren erst einmal etabliert sind”, sagte die Abgeordnete. Abgesehen von der Durchsetzung der Richtlinie müsse man sich um bessere internationale Zusammenarbeit bemühen, um Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten gleich an der Quelle zu schließen: “Die Erfahrungen aus dem SWIFT-Abkommen[11] haben gezeigt, dass wir durchaus mit anderen Staaten auf Augenhöhe sprechen können.” (Torsten Kleinz) / (hob[12])

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Links in diesem Artikel:
[1] http://www.heise.de/meldung/EU-will-Websperren-einfuehren-965666.html
[2] http://www.epp.eu/
[3] http://www.sabine-verheyen.de
[4] http://ec.europa.eu/justice_home/news/intro/doc/com_2010_94_de.pdf
[5] http://www.iwf.org.uk/
[6] http://www.europol.europa.eu/
[7] http://www.heise.de/meldung/White-IT-Staat-und-Wirtschaft-vereint-gegen-Kinderpornographie-870937.html
[8] http://www.lgbt-ep.eu/press-releases/paedophilia-and-homosexuality-are-linked-say-conservative-meps/
[9] http://mogis-verein.de/
[10] http://www.edri.org/
[11] http://www.heise.de/meldung/Kompromiss-fuer-neues-SWIFT-Abkommen-steht-1028859.html
[12] mailto:hob@ct.de

EU-weites Zensurgesetz droht

Donnerstag, April 15th, 2010

Vorwand Kinderpornografie: EU-weites Zensurgesetz droht

Mittwoch, 31. März 2010

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat am Montag eine Richtlinie vorgestellt, die den Aufbau einer Zensurinfrastruktur vorschreibt. Was in Deutschland mittlerweile als unsinnig anerkannt ist, soll jetzt in ganz Europa eingeführt werden.

Von Christoph H. Hochstätter

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Am Montagmorgen verkündete[1] die EU-Kommissarin für Inneres[2], Cecilia Malmström[3] von der schwedischen liberalen Volkspartei (FL[4]), dass die Kommission dem Ministerrat und dem europäischen Parlament eine Richtlinie[5] (PDF) vorlegen werde, die in etwa den Vorschriften des deutschen Internetzensurgesetzes[6] entspricht. Diese Richtlinie muss jeder Mitgliedsstaat in nationales Recht transformieren, sofern sie Ministerrat und Parlament absegnen.

Noch bevor Malmström die Richtlinie offiziell vorstellte, verteidigte sie das Vorhaben in ihrem Gastbeitrag “Dunkle Ecken des Internets aufräumen[7]” in der F.A.Z. Wer die Diskussion um das Internetzensurgesetz in Deutschland verfolgt hat, erkennt sofort, dass Malmström exakt dieselben und allesamt widerlegten Argumente der deutschen Sperrbefürworter benutzt. Daher darf es nicht verwundern, dass die “Netzgemeinde” Malmström prompt den Spitznamen “Censilia” verpasst hat - analog zu “Zensursula”.

Die Meinungsfreiheit sei Malmström sehr wichtig, allerdings höre sie bei der Verbreitung von kinderpornografischem Material auf. Das habe mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit nichts zu tun. Löschen allein könne keine wirksame Maßnahme sein, da die Mehrzahl der kinderpornografischen Angebote auf Servern außerhalb der EU gehostet werden.

Die Richtlinie besteht aus insgesamt 26 Artikeln. Die meisten davon sind nachvollziehbar und dürften weite Zustimmung in ganz Europa finden. Sexueller Missbrauch, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie werden unter Strafe gestellt, wobei alle Personen unter 18 Jahren als Kinder im Sinne der Richtlinie bezeichnet werden.

Mit einen Informationsaustauschsystem soll verhindert werden, dass verurteilte Straftäter Zugang zu Berufsgruppen mit Kontakt zu Kindern erhalten. Ferner wird minderjährigen Opfern Zugang zu kostenfreier Rechtsberatung garantiert, auch zum Zwecke der zivilrechtlichen Entschädigung. Darüber hinaus dürfen Opfer nur vernommen werden, wenn es für die Strafverfolgung unbedingt erforderlich ist. Dazu müssen speziell ausgebildete Fachkräfte in geeigneten Räumlichkeiten, also nicht in “Verhörzellen”, eingesetzt werden.

Artikel 21 der Richtlinie fordert Zensurinfrastruktur
Die Censilia-Richtlinie enthält viele legitime Forderungen. Stein des Anstoßes ist Artikel 21 (Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten). Dort heißt in Absatz 1: “Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, damit der Zugang von Internet-Nutzern zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, gesperrt wird.”

Wie die einzelnen Mitgliedsstaaten die Sperren umsetzen, bleibt ihnen überlassen. Das ist explizit in einer Pressemitteilung[8] der EU-Kommission zu lesen. In den meisten Mitgliedsstaaten dürfte das jedoch auf DNS-Sperren und Umleitung auf ein Stoppschild herauslaufen, wie es im Internetzensurgesetz formuliert ist.

Absatz 2 fordert von jedem Mitgliedsstaat die Löschung kinderpornografischer Inhalte. Eine Sperre muss trotzdem erfolgen. Die Richtlinie sieht nicht vor, eine Sperre nur dann zu implementieren, wenn eine Löschung nicht möglich ist. In jedem Fall müssen alle Internetprovider in der EU eine Zensurinfrastruktur aufbauen.

Artikel 6 verbietet das sogenannte “Grooming[9]”. Darunter versteht man heute vor allem, Kinder oder Jugendliche zu einem Treffen zu überreden - meist unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. “Groomer” geben sich in Chats und sozialen Netzwerken als Jugendliche aus. Oft werden dazu auch falsche Profilbilder eingesetzt.

Bei Artikel 6 muss man sich vor allem über die Formulierung wundern. Es heißt dort in der nicht ganz gelungenen deutschen Übersetzung: “Ein Erwachsener, der einem Kind, […] mittels Informations- und Kommunikationstechnologie ein Treffen vorschlägt, mit der Absicht, eine Straftat nach Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 6 zu begehen, wird mit Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens zwei Jahren bedroht, …”

Die Einschränkung “mittels Informations- und Kommunikationstechnologie” ist nicht nachvollziehbar. Offensichtlich soll das Internet unterschwellig als Hauptursache für den sexuellen Missbrauch von Kindern gegeißelt werden. Warum Lehrer, Erzieher, Geistliche, Verwandte und andere Personen, die ein solches Treffen ohne Nutzung von “Informations- und Kommunikationstechnologie” zu arrangieren versuchen, von Artikel 6 nicht erfasst werden, bleibt unklar - vor allem vor dem Hintergrund jetzt bekanntwerdender Fälle von Kindesmissbrauch aus der Zeit, als das Internet noch kein Massenmedium war.

Spanien soll Malmström zu der Richtlinie veranlasst haben
Dass Malmström eine Richtlinie entwirft, die die europaweite Errichtung einer Zensurinfrastruktur vorschreibt, muss eigentlich verwundern, denn sie gehört einer liberalen Partei an, die wie die deutsche FDP auf europäischer Ebene in der EDLR[10] organisiert ist. Nach Informationen[11] der Süddeutschen Zeitung sei die Kommissarin bisher als Gegnerin von Internetzensur bekannt gewesen. Das sagte Joe McNamee[12] von der europäischen Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights[13] (EDRI). Die EDRI besteht aus 27 Mitgliedsvereinigungen in Europa, darunter dem Chaos Computer Club[14] (CCC) und dem Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs[15] (FoeBud).

Nach der Auffassung der Süddeutschen Zeitung sei Malmström durch die spanische Ratspräsidentschaft zu der verpflichtenden Zensur gedrängt worden. In Spanien erteilen nämlich die Gerichte der Regierung bei ihren Bemühungen im Kampf gegen illegales Filesharing regelmäßig Dämpfer. So urteilte[16] erst vor einer Woche ein Zivilgericht in Barcelona, dass das Setzen von Links auf Inhalte in P2P-Netzwerken nicht illegal sei.

Die spanische Regierung versuche daher auf EU-Ebene strenge gesetzliche Regelungen durchzusetzen und schere “dabei augenscheinlich Filesharing und Kinderpornographie über einen Kamm”. Malmström wolle mit den Netzsperren gegen Kinderpornografie weitergehende Regelungen verhindern. Die spanische EU-Ratspräsidentschaft hat bereits einen Fragebogen[17] (PDF) verschickt, in dem die Mitgliedsländer auch dazu Stellung nehmen sollen, wie sie gegen Urheberrechtsverletzungen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus vorgehen wollen.

Auch wenn Fremdenfeindlichkeit und Rassismus genau wie Kinderpornografie keine tolerierbaren Delikte darstellen, darf man dagegen nicht mit Internetsperren vorgehen. Von dort aus ist es nur noch ein kleiner Schritt bis zur Sperre von unliebsamen Inhalten. Praktiziert wird dies beispielsweise in Italien. Dort sind bereits Glückspielseiten auf der Sperrliste, weil sie den staatlichen Lotterien Einnahmeverluste bescheren. Dieselbe Forderung[18] wurde auch von der hessischen Landesregierung gestellt.

Sollte “Censilia” wirklich die Absicht haben, schlimmere Zensurmaßnahmen zu verhindern und mit der Sperre von kinderpornografischen Inhalten weiteren Forderungen Einhalt zu gebieten, dann ist sie schlecht beraten. Ist die Zensurinfrastruktur einmal aufgebaut, kommen die Begehrlichkeiten nach weitergehender Zensur ganz von selbst.

Nach der Ankündigung des deutschen Internetzensurgesetzes meldeten sich zahlreiche Politiker zu Wort[19], die zusätzliche Sperren forderten. In Dänemark klagt derzeit die Privatwirtschaft, um weitere Websites auf die Sperrlisten zu setzen.

Befürworter und Gegner der Richtlinie
Artikel 21 der Richtlinie ist auch in der EU-Kommission nicht unumstritten. Die EU-Kommissarin für Justiz und Bürgerrechte, Vivane Reding[20] von der Christlich Sozialen Volkspartei[21] in Luxemburg, versuchte Malmström letzte Woche zu überzeugen, Artikel 21 mit den verpflichtenden Websperren aus der Richtlinie zu streichen. Sie hatte dabei genau so wenig Erfolg bei der liberalen Kommissarin wie die liberale Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die sich ebenfalls letzte Woche an Malmström wandte.

Damit die Richtlinie Rechtskraft erlangt, muss sie von den EU-Innenministern und dem EU-Parlament gebilligt werden. In Großbritannien, Skandinavien und Italien wird Internetzensur bereits praktiziert. Man kann daher wie bei Spanien davon ausgehen, dass die Innenminister der Richtlinie zustimmen werden. Auch Frankreich wird mit Sicherheit zustimmen. Schließlich hat die derzeitige Regierung das Hadopi-Gesetz[22] auf den Weg gebracht.

Deutschland wird sich gegen Artikel 21 einsetzen. Leutheusser-Schnarrenberger will die anderen EU-Staaten vom deutschen Weg überzeugen. Das erklärte sie in einem Interview[23] mit dem Hamburger Abendblatt. Sie erwarte in den anstehenden Beratungen eine breit gefächerte Debatte, in der sie den Grundsatz “Löschen statt sperren” vertrete und für eine möglichst breite Unterstützung im Rat und im Europäischen Parlament werben werde”, sagte die Ministerin.

Aus Österreich kommen hingegen andere Töne. Ein Sprecher der parteilosen, von der ÖVP nominierten Justizministerin Claudia Bandion-Ortner[24] erklärte[25] gegenüber dem ORF, es dürfe keine Denkverbote im Kampf gegen Kinderpornografie geben. Man sei dankbar für Malmströms Vorstoß. Andreas Wildberger, Generalsekretär des österreichischen Providerverbands ISPA[26], hält von der Richtlinie nichts. Die Politik verlange von den Providern die Lösung eines Problems, das in Wirklichkeit gar nicht technischer Natur sei. Gegen Missbrauch würden Netzsperren nicht helfen.

Kritik übte Wildberger auch an den USA: “Die meisten Kinderporno-Inhalte werden in den USA gehostet. Wenn die USA genauso viel Energie in die Verfolgung der Täter stecken würden wie in die Verhandlungen um das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA[27], dann würde die Situation gleich ganz anders aussehen.”

Unionsparteien trotz widerlegten Argumenten für Sperren
Nach einer Analyse des BKA[28] (PDF) der dänischen Sperrlisten von Oktober 2008 bis Januar 2009 kommen 1148 Websites mit kinderpornografischen Inhalten aus den USA. Es folgen Deutschland (199), die Niederlande (79), Kanada (57), Russland (27), Japan (20), Korea (19), Tschechien (15) und Großbritannien (14). In sogenannten “Failed States”, in denen keine Löschung kinderpornografischer Inhalte zu erreichen ist, konnte keine einzige Website ausgemacht werden.

Daher ist es nicht weiter verwunderlich, dass der deutsche Providerverband eco am Montag in einer Presseerklärung[29] bei der Löschung von kinderpornografischen Inhalten eine Erfolgsquote von 100 Prozent verzeichnen konnte. In Deutschland gehostete Angebote mit Kinderpornografie sind binnen Minuten oder Stunden offline. Im Ausland könne eine Löschung von 50 Prozent der Inhalte innerhalb von fünf Tagen erreicht werden. Nach zwei Wochen sind 93 Prozent verschwunden. Bei den restlichen sieben Prozent dauert es etwas länger.

Noch erfolgreicher ist das Bundeskriminalamt bei der Löschung ausländischer Angebote. Auf einer Anhörung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 17. März 2010 konnte das BKA vermelden, dass 86 Prozent aller beanstandeten Inhalte nach nur einer Woche verschwunden sind. Damit widerlegte es seine eigenen Argumente, dass Sperren notwendig seien.

In Deutschland hat die von Franziska Heine gestartete Petition mit mehr als 134.000 Unterschriften dazu geführt, dass im Deutschen Bundestag eine breite Mehrheit der Abgeordneten inzwischen von der Sinnlosigkeit der Sperren überzeugt ist. Zahlreiche Bürgerrechtler haben dargelegt, dass mit Sperren nur ein Vorhang vor die Verbrechen gehängt wird, während die Konsumenten von Kinderpornografie weiter ungehindert ihrer Neigung nachgehen können. Internetsperren sind bei der Bekämpfung von Verbrechen im Internet kontraproduktiv, da sie die Täter vor Strafverfolgung schützen und kein einziges Delikt verhindern.

Weitgehend beratungsresistent sind allerdings viele Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion. So begrüßte etwa Hans-Peter Uhl (CSU) den Vorstoß Malmströms als “taugliches Mittel”. Uhl hat sich bereits mehrfach für weitergehende Zensur eingesetzt, beispielsweise die Sperrung von sogenannten Killerspielen. Auch der Vorsitzende des Innenausschusses Wolfgang Bosbach setzt sich für Internetsperren ein. Der Frankfurter Rundschau sagte er, es werde ein einheitlicher Standard geschaffen, um gegen das grenzüberschreitende Problem vorzugehen. Was offline verboten sei, müsse auch online untersagt werden.

Zu den Befürwortern der Censilia-Richtlinie zählen auch die deutschen Unionsabgeordneten des europäischen Parlaments. Manfred Weber[30] (CSU), Vizechef der EVP-Fraktion[31], lässt keinen Zweifel daran, dass die Union nicht hinter dem mit der FDP im Koalitionsvertrag ausgehandelten Kompromiss steht und ihn unterlaufen möchte. In einer Presseerklärung[32] auf seiner Website schreibt er: “Wenn sich die FDP in Berlin diesem unverzichtbaren Ansinnen widersetzt, dann müssen wir diesen Sachverhalt eben über Brüssel regeln.”

Einordnung der Censilia-Richtlinie in ein netzpolitisches Gesamtkonzept
Man darf nicht davon ausgehen, dass “Censilia” Malmström die Websperren in guter Absicht vorschlägt. Dazu war sie auf der Pressekonferenz am Montag viel zu gut über die Diskussion in Deutschland informiert. Auf die Frage eines Journalisten nach der Umgehbarkeit von DNS-Sperren[33] konnte sie prompt antworten. Auch hat sie sich nicht zufällig den Blog einer großen deutschen Tageszeitung ausgesucht, um ihre Argumente darzulegen.

Dass die Meinungs- und Informationsfreiheit bei der Darstellung von Kinderpornografie im Internet aufhört und dass der Schutz der Menschenwürde der missbrauchten Kinder Vorrang hat, ist auch unter den Sperrgegnern unumstritten. Das Problem liegt darin, dass die Sperren einerseits keine Wirkung zeigen und andererseits das sensible Thema Kinderpornografie dazu missbraucht wird, einen Vorwand zu liefern, europaweit eine Sperrinfrastruktur zu errichten.

Wenn man einzelne Puzzleteile wie DNS-Sperren[34], ACTA-Abkommen[35], Jugendmedienstaatsvertrag[36] und Leistungsschutzrecht der Presse vor Google[37] zusammenfügt, geht es darum, dass Medien, Musikindustrie und Politiker Angst davor haben, dass jedermann mit geringen Einstiegskosten zum eigenen Verleger werden und mit Hilfe von Google Millionen von Menschen erreichen kann. Alvar Freude vom Arbeitskreis Zensur hat dazu in einem aktuellen Blog[38] eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zitiert, die bereits aus dem Jahr 2000 stammt.

Dort wurde schon vor 10 Jahren zusammengefasst, was die offizielle Netzpolitik in Europa und den USA erreichen will: “Die Internet-Entwicklung gibt ihm [dem Internet-Nutzer] unweigerlich die Kontrolle darüber, welche Informationen und Inhalte ihn wann und wie erreichen. Das neue Medium ist nicht mehr auf Vermittler wie Verlage, Sender, Zeitungen oder die Musikindustrie angewiesen. Im Internet wird eine ‘Massenkommunikation’ von Individuum zu Individuum möglich. Auf diese Entwicklung hin zur Nutzerkontrolle sind wir bisher nicht vorbereitet. Wir müssen neue Regulierungsmechanismen entwickeln.”

Kinderpornografie soll als Türöffner für die Errichtung einer Zensurinfrastruktur dienen. Im Namen des Jugendschutzes im neuen Staatsvertrag sollen Hürden geschaffen werden, die verhindern sollen, dass Anbieter von Inhalten sein kann und nicht darauf beschränkt ist, Konsument zu sein.

In Deutschland sind die Erkenntnisse der Bertelsmann-Studie den Internetnutzern zum größten Teil bekannt - vor allem durch die Diskussion um das Internetzensurgesetz. Jetzt gilt es, das Wissen in die anderen EU-Länder zu tragen und sich vor allem Gehör bei den Abgeordneten des europäischen Parlaments zu verschaffen. Sollten die Pläne der EU und vieler Regierungen für eine Internetregulierung Gesetz werden, wäre das ein schwerer Rückschritt für die Demokratie in ganz Europa.

Der ganze Artikel: hier

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Irland sagt NEIN zu Lissabon

Montag, Oktober 5th, 2009

Irland sagt NEIN zu Lissabon

Sonntag, 4. Oktober 2009.

Zitat:

” … Die Demokratie westlicher Prägung hat bekanntlich ihre Tücken. Schnell wird etwas als “Mehrheit” verkauft, was bei genauerem Hinsehen nicht der Wahrheit entspricht. Und da, wo es mit der Wahrheit manchmal etwas hapert, muss halt die Statistik herhalten - damit die Ergebnisse den Vorgaben entsprechen.

So verhält es sich auch mit der “Mehrheit” der Iren, die angeblich für Lissabon gestimmt hätten. Eine Aussage, die zwar die Titelseiten der Massenmedien prägt. Allerdings auch eine Aussage, welche bei genauerem Hinsehen eine Lüge ist. Doch die Wahrheit hat bei der überschwenglich inszenierten EU-Propaganda bekanntlich keine Chance.

Haben die Menschen in Irland wirklich mehrheitlich für “Lissabon” gestimmt? Die Aussage kann mit einem klaren NEIN beantwortet werden.

Rechnen wir einmal nach: Von den 4,2 Millionen Iren beteiligten sich lediglich 58% an der Wahl. Von diesen 58% stimmten 67% angeblich für Lissabon.

Schlagzeile in den Massenmedien angesichts dieses Ergebnis: Zwei Drittel der Iren haben sich für den EU-Vertrag ausgesprochen. Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Auch wenn sie noch so fett gedruckt wird (Reuters meldete dies übrigens auch so), so ist sie dennoch falsch.

In Irland haben sich keineswegs Zwei Drittel der Menschen für Lissabon entschieden, sondern zwei Drittel (aufgerundet) haben NICHT dafür gestimmt - und das ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied.

Man kann deshalb sagen, dass die überwältigende Mehrheit der Iren den Vertrag ablehnten: Entweder weil sie mit NEIN gestimmt haben, oder weil sie gar nicht abgestimmt haben. Eine Stimmenthaltung muss man in diesem Fall auch als NEIN interpretieren - denn wenn ein Wähler explizeit dafür gewesen wäre, dann hätten er ja zur Wahlurne gehen müssen.

… Das bedeutet im Umkehrschluss: Über 60% der Iren haben NICHT für Lissabon gestimmt. Aber so ist es halt in unserer “Demokratie”. Da wird eine Minderheit auch schon mal als Mehrheit verkauft. Hauptsache, das Ergebnis stimmt.

Fakt ist jedenfalls: In Irland haben nur 38,9% der Wahlberechtigten FÜR Lissabon gestimmt.

… Angesichts dieses Ergebnisses ist jedoch eines klar: Die Iren haben nicht mehrheitlich für den EU-Vertrag gestimmt. Richtig ist: Es war nur eine Minderheit.

© MMnews

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Traum der EU vom Polizeistaat

Freitag, September 25th, 2009

Überwachung Indect – der Traum der EU vom Polizeistaat
Ein Forschungsprojekt soll Wege finden, Informationen aus dem Netz, aus Datenbanken und von Überwachungskameras zu verbinden – zu einem automatischen Bevölkerungsscanner.

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Von Kai Biermann
Datum 24.9.2009 - 17:48 Uhr

Die Europäische Union finanziert seit Jahresbeginn ein Forschungsprojekt, das all die bestehenden Überwachungstechnologien zu einem Instrument verbinden soll. “Indect” soll es möglich machen, dass alles gesehen und alles verfolgt werden kann. Insgesamt 14,86 Millionen Euro lässt sich die EU das auf fünf Jahre angelegte Projekt kosten.

Auf deutscher Seite arbeiten daran mit die Bergische Universität Wuppertal, die Innotec Data GmbH & Co KG und eine Firma namens Psi Transcom GmbH.

Indect ist ein Akronym von “Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment”. Daher ein Informationssystem zur Unterstützung der Suche, der Entdeckung und der Überwachung von Bürgern in städtischen Umgebungen. Ziel: Erhöhung der Sicherheit. Man könnte es auch ein integriertes Spionageprogramm nennen.

Unter anderem soll es dazu dienen, das Internet zu durchforsten. Das Projekt will erforschen, wie sich im Netz mit automatisierten Suchroutinen “Gewalt”, “Bedrohungen” und “abnormales Verhalten” finden lassen.

Gleichzeitig soll es für die Polizei zum Werkzeug werden, um “verschiedenste bewegliche Objekte” zu observieren. “Indect” soll also Daten auswerten können, um die Bewegungen von Menschen, Fahrzeugen oder Schiffen nachzuvollziehen.

Und es soll eine Suchmaschine entwickelt werden, die anhand von Wasserzeichen Bilder und Videos wiederfinden und schnell verwalten kann.

Es geht nicht in erster Linie darum, Informationen aus dem Netz zu filtern. Vor allem sollen diese mit anderen Datenbanken verknüpft werden. Beispielsweise mit Bildern von Videoüberwachungskameras oder mit Daten von Mobiltelefonen. Das Ziel, so scheint es: In irgendeiner Weise auffällig gewordene Menschen in der Realität schnell entdecken und langfristig verfolgen zu können. Wer beispielsweise bei YouTube ein Drohvideo gepostet hat, der soll mithilfe von Überwachungskameras gesucht, via Suchmaschine identifiziert und mittels tragbarer Geräte von Polizisten verfolgt werden können.

Zumindest steht zu den Zielen auf der Projekt-Website, man wolle Prototypen einer “Familie” von mobilen Geräten entwickeln, mit deren Hilfe “Objekte verfolgt werden können”. Außerdem wolle man eine Suchmaschine zur schnellen Ermittlung von Personen und Dokumenten und Suchprogramme, die “ständig” und “automatisch” öffentliche Quellen wie Websites, Foren, Usent-Gruppen, Fileserver, P2P-Netzwerke und “individuelle Computersysteme” durchsuchen.

Wird das Projekt umgesetzt, wäre es der Albtraum jeder Bürgerrechtsbewegung. Verbindet es doch alle einzelnen Überwachungsinstrumente, die bereits jetzt installiert sind wie Videokameras, Vorratsdatenspeicherung, Handyortung, Gesichtserkennung oder Telefonüberwachung zu einem einzigen Spähprogramm.

Die britische Zeitung Telegraph, die gerade darüber berichtet hatte, nennt es daher nicht umsonst einen “Orwellschen Plan”, in der Öffentlichkeit nach “auffälligem Verhalten” zu suchen.

Mit klassischer Verbrechensbekämpfung hat so etwas nichts mehr zu tun. Es ist der Versuch, alle technischen Möglichkeiten zur sogenannten Gefahrenabwehr zu nutzen. Rechtlich ist diese längst in den Polizeigesetzen der Länder und des Bundes verankert. Allerdings verdeutlicht ein Projekt wie “Indect”, wie weit dieses Konzept gehen und wie tief es in die Gesellschaft eindringen kann. Begriffe wie Unschuldsvermutung oder gerichtsfester Beweis haben dabei keine Bedeutung mehr, ersetzt es doch die gezielte Suche nach Verdächtigen durch das vollständige und automatisierte Scannen der gesamten Bevölkerung.

Der Telegraph zitiert einen Wissenschaftler des Think Tanks “Open Europe” namens Stephen Booth: “Das ist nach meiner Meinung alles ziemlich beängstigendes Zeug. Diese Projekte würden eine riesige Invasion der Privatsphäre bedeuten und die Bürger müssen sich fragen, ob die EU wirklich ihre Steuergelder für so etwas ausgeben sollte.”

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Ende des Flüssigkeits-Verbots in Sicht

Montag, November 3rd, 2008

Flugpassagiere können auf eine Aufhebung der Beschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck hoffen. Die EU-Kommission will die Mengenbegrenzungen bis April 2010 abschaffen.

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Derzeit gelten (noch) strenge Regeln beim Handgepäck
Kommissionssprecher Jens Mester bestätigte am Montag einen entsprechenden Medienbericht. Die Pläne stünden allerdings unter dem Vorbehalt, dass bis dahin Kontrollgeräte zur Unterscheidung zwischen Flüssigsprengstoff und ungefährlichen Substanzen wie Parfum oder Zahnpasta einsatzbereit seien, sagte Mester.

Nach Angaben von Kommissionsexperten wird eine solche Technik derzeit entwickelt und in den USA, Frankreich und Großbritannien bereits im Labor getestet. Der Einsatz an Flughäfen sei bislang aber noch nicht erprobt worden. Mester erklärte, die Kommission sei „zuversichtlich, dass bis 2010 ein Einsatz solcher Geräte an Flughäfen möglich ist“. Auch die EU-Regierungen hätten sich im zuständigen Sicherheitsausschuss mit großer Mehrheit für eine Abschaffung der derzeit gültigen Einschränkungen ausgesprochen. Der Vertreter der Bundesregierung äußerte Bedenken, wurde aber überstimmt.

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Die Einschränkungen für die Mitnahme von Getränken, Cremes und anderen Flüssigkeiten im Handgepäck wurden im November 2006 eingeführt. Seither dürfen im Handgepäck nur noch Flüssigkeiten in Behältern mit einem Volumen von maximal 100 Millilitern mitgenommen werden, die in einen Plastikbeutel mit einem Volumen von einem Liter passen. Die EU reagierte mit diesen Bestimmungen auf Erkenntnisse der britischen Sicherheitsbehörden, wonach Terrorverdächtige im Sommer 2006 Anschläge mit Flüssigsprengstoff auf Transatlantikflüge planten.

Quelle: Internet

Breite Front gegen “Nackt-Scanner”

Freitag, Oktober 24th, 2008

24.10.2008. Vertreter aus Politik, Kirche und Gewerkschaften haben die von der EU-Kommission erwogenen sogenannten “Nackt-Scanner” an Flughäfen ausnahmslos abgelehnt.

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Mit den Ganzkörperscannern lassen sich Personen bis auf die Haut durchleuchten. Beispielsweise Geräte, die am Göteborger Flughafen zum Einsatz kommen, arbeiten rein passiv mit der allgegenwärtigen Strahlung im Millimeterbereich: Durch Auswertung der verschiedenen Reflexions- und Absorptionseigenschaften von Kleidung, Gegenständen und menschlichem Gewebe lassen sich Körperkonturen sichtbar machen. Backscatter-Röntgentechnik wiederum nutzt die Compton-Streuung normaler Röntgenstrahlen an Oberflächen. Auch mittels Terahertz-Strahlung lässt sich eine Person bis unter die Kleidung durchleuchten.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, sieht darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde. “Die Intimsphäre ist absolut unantastbar”, sagte der Freiburger Erzbischof der Augsburger Allgemeinen.

Der SPD-Europaparlamentarier Martin Schulz kritisierte, Nackt-Scanner würden die Sicherheit keinesfalls erhöhen. “Eine solch drakonische Maßnahme ist unverhältnismäßig und nicht erforderlich”, sagte der Vorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion im EU Parlament den Dortmunder Ruhr Nachrichten. Es sei zwar richtig, dass sie anders als Metalldetektoren auch Plastiksprengstoff oder Keramikmesser finden. Aber auch heute seien schon Leibesvisitationen im konkreten Verdachtsfall rechtlich möglich.

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Auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, wandte sich entschieden gegen Einführung solcher Durchleuchtungsgeräte für Flugreisende. Bei den Bodyscannern sei das sittliche Empfinden schwer gestört, zudem sehe er auch keinen großen Sicherheitsgewinn, sagte er der Berliner Morgenpost. Besser wären mehr Sicherheitspersonal und leistungsfähigere Detektoren. Ähnlich äußerte sich der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, in der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Der Innenexperte der Unions-Fraktion, Wolfgang Bosbach (CDU), forderte vor der Einführung von solchen Scannern erst einen Beleg, dass sie einen effektiven Sicherheitsgewinn aufweisen. “Man muss nicht alles machen, was technisch machbar ist”, sagte er der Berliner Morgenpost.

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Die Geräte durchleuchten Passagiere bis auf die Haut. Alle am Körper befestigten Gegenstände – etwa versteckte Waffen – werden sichtbar. Die Scanner sind probeweise auf Flughäfen in Amsterdam, Zürich und London im Einsatz. Die Bundespolizei versicherte am Mittwoch, dass an deutschen Flughäfen derzeit keine Ganzkörperscanner eingesetzt werden.

Dabei werde es auch künftig bleiben, erklärte ein Sprecher. Zuvor hieß es von der Bundespolizei aber auch, in Deutschland sollten zunächst im Labor Gesundheits- und Sicherheitsaspekte sowie mit Hilfe externer Experten rechtliche Fragen geklärt werden: “Erst wenn klar ist, ob dieser Scanner unseren Anforderungen entspricht, wird über einen Praxistest entschieden.”

Quelle: Internet

Für Verbrecher ist die EU ohne Grenzen ein Paradies

Samstag, August 30th, 2008

Brüssel. In ihrem Bericht zur Organisierten Kriminalität zeichnet die Europäische Polizeibehörde ein düsteres Bild: Die Banden organisieren sich mittlerweile wie multinationale Konzerne und bauen ihren Einfluss in Europa aus - sie profitieren vom guten Verkehrsnetz und fehlenden Kontrollen.

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Drogen- und Menschenhändler, Schmuggler und Produktpiraten haben in einer grenzenlosen EU oft leichtes Spiel, kriminelle Banden unterwandern mehr und mehr die legale Wirtschaft. Das geht aus dem neuen Bericht der europäischen Polizeibehörde Europol zur Organisierten Kriminalität in Europa hervor. Tausende Gruppen aller Nationalitäten sind mittlerweile in Europa aktiv. Viele nutzen Deutschland als Rückzugsraum, als Transitstrecke oder zur Geldwäsche.

Die Chefs verstehen sich als Unternehmer

Kriminelle Banden organisieren sich wie multinationale Konzerne, sie bauen ihren Einfluss aus, erobern neue Märkte – und sind deswegen umso gefährlicher, heißt es in dem Bericht. „Wer an der Spitze solcher Organisationen sitzt, will als erfolgreicher Unternehmer angesehen werden“, sagt Europol-Direktor Max-Peter Ratzel. „Diese Menschen überlassen Gewaltverbrechen den weniger strukturierten Gruppen.“ Professionelle Banden setzen sich zunehmend aus Mitgliedern verschiedener Nationalitäten zusammen, sie wickeln von der Produktion bis zum Verkauf alles ab, verdrängen lokale und kleinere Verbrechens-Gruppen. Kriminelle schleusen sich in Unternehmen ein und versuchen, ihren Einfluss in bestimmten Regionen mittels Korruption auszubauen, Behörden zu kontrollieren.

Wohlstand = Drogenmarkt

Die Nord-West-Achse, die Deutschland, die Benelux-Länder, Frankreich, Großbritannien und Irland verbindet, spielt eine entscheidende Rolle beim Drogenhandel, heißt es in dem Bericht. Der reichere Westen ist ein wichtiger Abnehmer. Aber auch Schleuser und Menschenhändler sind entlang dieser Route unterwegs. Sie profitieren von einem Wegfall der Grenzkontrollen und dem guten Verkehrsnetz mit Autobahnen, Flughäfen und den international bedeutenden Häfen Rotterdam, Antwerpen, Hamburg und Dover. Außerdem gibt es enge Verbindungen zwischen den Einwanderer-Gesellschaften und ihren Heimatländern, etwa der Türkei.

Kokain und Heroin kommt meist von Südamerika und Afghanistan nach Europa und wird über die Niederlande auf andere Länder verteilt. Synthetische Drogen werden weitgehend in den Beneluxländern produziert und in andere EU-Länder exportiert. Beim Transport und der Verteilung von Drogen spielt nach wie vor auch die Balkan-Route eine wichtige Rolle. An Bedeutung für Kriminelle gewinnt auch die Nord-Ost-Achse, die Deutschland und Polen mit den baltischen Ländern und Skandinavien verbindet. Die Erweiterung des Schengen-Raums wird sich auswirken auf illegale Einwanderung und Drogen-Schmuggel, steht in dem 47-seitigen Papier. „Es sind verstärkte kriminelle Aktivitäten zu erwarten zwischen Lettland, Russland und Weißrussland, es werden sich neue Transit-Strecken in der EU bilden.“

europol-bericht2008.pdf

Quelle: Link