Vorwand Kinderpornografie: EU-weites Zensurgesetz droht
Mittwoch, 31. März 2010
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat am Montag eine Richtlinie vorgestellt, die den Aufbau einer Zensurinfrastruktur vorschreibt. Was in Deutschland mittlerweile als unsinnig anerkannt ist, soll jetzt in ganz Europa eingeführt werden.
Von Christoph H. Hochstätter

Am Montagmorgen verkündete[1] die EU-Kommissarin für Inneres[2], Cecilia Malmström[3] von der schwedischen liberalen Volkspartei (FL[4]), dass die Kommission dem Ministerrat und dem europäischen Parlament eine Richtlinie[5] (PDF) vorlegen werde, die in etwa den Vorschriften des deutschen Internetzensurgesetzes[6] entspricht. Diese Richtlinie muss jeder Mitgliedsstaat in nationales Recht transformieren, sofern sie Ministerrat und Parlament absegnen.
Noch bevor Malmström die Richtlinie offiziell vorstellte, verteidigte sie das Vorhaben in ihrem Gastbeitrag “Dunkle Ecken des Internets aufräumen[7]” in der F.A.Z. Wer die Diskussion um das Internetzensurgesetz in Deutschland verfolgt hat, erkennt sofort, dass Malmström exakt dieselben und allesamt widerlegten Argumente der deutschen Sperrbefürworter benutzt. Daher darf es nicht verwundern, dass die “Netzgemeinde” Malmström prompt den Spitznamen “Censilia” verpasst hat - analog zu “Zensursula”.
Die Meinungsfreiheit sei Malmström sehr wichtig, allerdings höre sie bei der Verbreitung von kinderpornografischem Material auf. Das habe mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit nichts zu tun. Löschen allein könne keine wirksame Maßnahme sein, da die Mehrzahl der kinderpornografischen Angebote auf Servern außerhalb der EU gehostet werden.
Die Richtlinie besteht aus insgesamt 26 Artikeln. Die meisten davon sind nachvollziehbar und dürften weite Zustimmung in ganz Europa finden. Sexueller Missbrauch, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie werden unter Strafe gestellt, wobei alle Personen unter 18 Jahren als Kinder im Sinne der Richtlinie bezeichnet werden.
Mit einen Informationsaustauschsystem soll verhindert werden, dass verurteilte Straftäter Zugang zu Berufsgruppen mit Kontakt zu Kindern erhalten. Ferner wird minderjährigen Opfern Zugang zu kostenfreier Rechtsberatung garantiert, auch zum Zwecke der zivilrechtlichen Entschädigung. Darüber hinaus dürfen Opfer nur vernommen werden, wenn es für die Strafverfolgung unbedingt erforderlich ist. Dazu müssen speziell ausgebildete Fachkräfte in geeigneten Räumlichkeiten, also nicht in “Verhörzellen”, eingesetzt werden.
Artikel 21 der Richtlinie fordert Zensurinfrastruktur
Die Censilia-Richtlinie enthält viele legitime Forderungen. Stein des Anstoßes ist Artikel 21 (Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten). Dort heißt in Absatz 1: “Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, damit der Zugang von Internet-Nutzern zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, gesperrt wird.”
Wie die einzelnen Mitgliedsstaaten die Sperren umsetzen, bleibt ihnen überlassen. Das ist explizit in einer Pressemitteilung[8] der EU-Kommission zu lesen. In den meisten Mitgliedsstaaten dürfte das jedoch auf DNS-Sperren und Umleitung auf ein Stoppschild herauslaufen, wie es im Internetzensurgesetz formuliert ist.
Absatz 2 fordert von jedem Mitgliedsstaat die Löschung kinderpornografischer Inhalte. Eine Sperre muss trotzdem erfolgen. Die Richtlinie sieht nicht vor, eine Sperre nur dann zu implementieren, wenn eine Löschung nicht möglich ist. In jedem Fall müssen alle Internetprovider in der EU eine Zensurinfrastruktur aufbauen.
Artikel 6 verbietet das sogenannte “Grooming[9]”. Darunter versteht man heute vor allem, Kinder oder Jugendliche zu einem Treffen zu überreden - meist unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. “Groomer” geben sich in Chats und sozialen Netzwerken als Jugendliche aus. Oft werden dazu auch falsche Profilbilder eingesetzt.
Bei Artikel 6 muss man sich vor allem über die Formulierung wundern. Es heißt dort in der nicht ganz gelungenen deutschen Übersetzung: “Ein Erwachsener, der einem Kind, […] mittels Informations- und Kommunikationstechnologie ein Treffen vorschlägt, mit der Absicht, eine Straftat nach Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 6 zu begehen, wird mit Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens zwei Jahren bedroht, …”
Die Einschränkung “mittels Informations- und Kommunikationstechnologie” ist nicht nachvollziehbar. Offensichtlich soll das Internet unterschwellig als Hauptursache für den sexuellen Missbrauch von Kindern gegeißelt werden. Warum Lehrer, Erzieher, Geistliche, Verwandte und andere Personen, die ein solches Treffen ohne Nutzung von “Informations- und Kommunikationstechnologie” zu arrangieren versuchen, von Artikel 6 nicht erfasst werden, bleibt unklar - vor allem vor dem Hintergrund jetzt bekanntwerdender Fälle von Kindesmissbrauch aus der Zeit, als das Internet noch kein Massenmedium war.
Spanien soll Malmström zu der Richtlinie veranlasst haben
Dass Malmström eine Richtlinie entwirft, die die europaweite Errichtung einer Zensurinfrastruktur vorschreibt, muss eigentlich verwundern, denn sie gehört einer liberalen Partei an, die wie die deutsche FDP auf europäischer Ebene in der EDLR[10] organisiert ist. Nach Informationen[11] der Süddeutschen Zeitung sei die Kommissarin bisher als Gegnerin von Internetzensur bekannt gewesen. Das sagte Joe McNamee[12] von der europäischen Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights[13] (EDRI). Die EDRI besteht aus 27 Mitgliedsvereinigungen in Europa, darunter dem Chaos Computer Club[14] (CCC) und dem Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs[15] (FoeBud).
Nach der Auffassung der Süddeutschen Zeitung sei Malmström durch die spanische Ratspräsidentschaft zu der verpflichtenden Zensur gedrängt worden. In Spanien erteilen nämlich die Gerichte der Regierung bei ihren Bemühungen im Kampf gegen illegales Filesharing regelmäßig Dämpfer. So urteilte[16] erst vor einer Woche ein Zivilgericht in Barcelona, dass das Setzen von Links auf Inhalte in P2P-Netzwerken nicht illegal sei.
Die spanische Regierung versuche daher auf EU-Ebene strenge gesetzliche Regelungen durchzusetzen und schere “dabei augenscheinlich Filesharing und Kinderpornographie über einen Kamm”. Malmström wolle mit den Netzsperren gegen Kinderpornografie weitergehende Regelungen verhindern. Die spanische EU-Ratspräsidentschaft hat bereits einen Fragebogen[17] (PDF) verschickt, in dem die Mitgliedsländer auch dazu Stellung nehmen sollen, wie sie gegen Urheberrechtsverletzungen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus vorgehen wollen.
Auch wenn Fremdenfeindlichkeit und Rassismus genau wie Kinderpornografie keine tolerierbaren Delikte darstellen, darf man dagegen nicht mit Internetsperren vorgehen. Von dort aus ist es nur noch ein kleiner Schritt bis zur Sperre von unliebsamen Inhalten. Praktiziert wird dies beispielsweise in Italien. Dort sind bereits Glückspielseiten auf der Sperrliste, weil sie den staatlichen Lotterien Einnahmeverluste bescheren. Dieselbe Forderung[18] wurde auch von der hessischen Landesregierung gestellt.
Sollte “Censilia” wirklich die Absicht haben, schlimmere Zensurmaßnahmen zu verhindern und mit der Sperre von kinderpornografischen Inhalten weiteren Forderungen Einhalt zu gebieten, dann ist sie schlecht beraten. Ist die Zensurinfrastruktur einmal aufgebaut, kommen die Begehrlichkeiten nach weitergehender Zensur ganz von selbst.
Nach der Ankündigung des deutschen Internetzensurgesetzes meldeten sich zahlreiche Politiker zu Wort[19], die zusätzliche Sperren forderten. In Dänemark klagt derzeit die Privatwirtschaft, um weitere Websites auf die Sperrlisten zu setzen.
Befürworter und Gegner der Richtlinie
Artikel 21 der Richtlinie ist auch in der EU-Kommission nicht unumstritten. Die EU-Kommissarin für Justiz und Bürgerrechte, Vivane Reding[20] von der Christlich Sozialen Volkspartei[21] in Luxemburg, versuchte Malmström letzte Woche zu überzeugen, Artikel 21 mit den verpflichtenden Websperren aus der Richtlinie zu streichen. Sie hatte dabei genau so wenig Erfolg bei der liberalen Kommissarin wie die liberale Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die sich ebenfalls letzte Woche an Malmström wandte.
Damit die Richtlinie Rechtskraft erlangt, muss sie von den EU-Innenministern und dem EU-Parlament gebilligt werden. In Großbritannien, Skandinavien und Italien wird Internetzensur bereits praktiziert. Man kann daher wie bei Spanien davon ausgehen, dass die Innenminister der Richtlinie zustimmen werden. Auch Frankreich wird mit Sicherheit zustimmen. Schließlich hat die derzeitige Regierung das Hadopi-Gesetz[22] auf den Weg gebracht.
Deutschland wird sich gegen Artikel 21 einsetzen. Leutheusser-Schnarrenberger will die anderen EU-Staaten vom deutschen Weg überzeugen. Das erklärte sie in einem Interview[23] mit dem Hamburger Abendblatt. Sie erwarte in den anstehenden Beratungen eine breit gefächerte Debatte, in der sie den Grundsatz “Löschen statt sperren” vertrete und für eine möglichst breite Unterstützung im Rat und im Europäischen Parlament werben werde”, sagte die Ministerin.
Aus Österreich kommen hingegen andere Töne. Ein Sprecher der parteilosen, von der ÖVP nominierten Justizministerin Claudia Bandion-Ortner[24] erklärte[25] gegenüber dem ORF, es dürfe keine Denkverbote im Kampf gegen Kinderpornografie geben. Man sei dankbar für Malmströms Vorstoß. Andreas Wildberger, Generalsekretär des österreichischen Providerverbands ISPA[26], hält von der Richtlinie nichts. Die Politik verlange von den Providern die Lösung eines Problems, das in Wirklichkeit gar nicht technischer Natur sei. Gegen Missbrauch würden Netzsperren nicht helfen.
Kritik übte Wildberger auch an den USA: “Die meisten Kinderporno-Inhalte werden in den USA gehostet. Wenn die USA genauso viel Energie in die Verfolgung der Täter stecken würden wie in die Verhandlungen um das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA[27], dann würde die Situation gleich ganz anders aussehen.”
Unionsparteien trotz widerlegten Argumenten für Sperren
Nach einer Analyse des BKA[28] (PDF) der dänischen Sperrlisten von Oktober 2008 bis Januar 2009 kommen 1148 Websites mit kinderpornografischen Inhalten aus den USA. Es folgen Deutschland (199), die Niederlande (79), Kanada (57), Russland (27), Japan (20), Korea (19), Tschechien (15) und Großbritannien (14). In sogenannten “Failed States”, in denen keine Löschung kinderpornografischer Inhalte zu erreichen ist, konnte keine einzige Website ausgemacht werden.
Daher ist es nicht weiter verwunderlich, dass der deutsche Providerverband eco am Montag in einer Presseerklärung[29] bei der Löschung von kinderpornografischen Inhalten eine Erfolgsquote von 100 Prozent verzeichnen konnte. In Deutschland gehostete Angebote mit Kinderpornografie sind binnen Minuten oder Stunden offline. Im Ausland könne eine Löschung von 50 Prozent der Inhalte innerhalb von fünf Tagen erreicht werden. Nach zwei Wochen sind 93 Prozent verschwunden. Bei den restlichen sieben Prozent dauert es etwas länger.
Noch erfolgreicher ist das Bundeskriminalamt bei der Löschung ausländischer Angebote. Auf einer Anhörung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 17. März 2010 konnte das BKA vermelden, dass 86 Prozent aller beanstandeten Inhalte nach nur einer Woche verschwunden sind. Damit widerlegte es seine eigenen Argumente, dass Sperren notwendig seien.
In Deutschland hat die von Franziska Heine gestartete Petition mit mehr als 134.000 Unterschriften dazu geführt, dass im Deutschen Bundestag eine breite Mehrheit der Abgeordneten inzwischen von der Sinnlosigkeit der Sperren überzeugt ist. Zahlreiche Bürgerrechtler haben dargelegt, dass mit Sperren nur ein Vorhang vor die Verbrechen gehängt wird, während die Konsumenten von Kinderpornografie weiter ungehindert ihrer Neigung nachgehen können. Internetsperren sind bei der Bekämpfung von Verbrechen im Internet kontraproduktiv, da sie die Täter vor Strafverfolgung schützen und kein einziges Delikt verhindern.
Weitgehend beratungsresistent sind allerdings viele Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion. So begrüßte etwa Hans-Peter Uhl (CSU) den Vorstoß Malmströms als “taugliches Mittel”. Uhl hat sich bereits mehrfach für weitergehende Zensur eingesetzt, beispielsweise die Sperrung von sogenannten Killerspielen. Auch der Vorsitzende des Innenausschusses Wolfgang Bosbach setzt sich für Internetsperren ein. Der Frankfurter Rundschau sagte er, es werde ein einheitlicher Standard geschaffen, um gegen das grenzüberschreitende Problem vorzugehen. Was offline verboten sei, müsse auch online untersagt werden.
Zu den Befürwortern der Censilia-Richtlinie zählen auch die deutschen Unionsabgeordneten des europäischen Parlaments. Manfred Weber[30] (CSU), Vizechef der EVP-Fraktion[31], lässt keinen Zweifel daran, dass die Union nicht hinter dem mit der FDP im Koalitionsvertrag ausgehandelten Kompromiss steht und ihn unterlaufen möchte. In einer Presseerklärung[32] auf seiner Website schreibt er: “Wenn sich die FDP in Berlin diesem unverzichtbaren Ansinnen widersetzt, dann müssen wir diesen Sachverhalt eben über Brüssel regeln.”
Einordnung der Censilia-Richtlinie in ein netzpolitisches Gesamtkonzept
Man darf nicht davon ausgehen, dass “Censilia” Malmström die Websperren in guter Absicht vorschlägt. Dazu war sie auf der Pressekonferenz am Montag viel zu gut über die Diskussion in Deutschland informiert. Auf die Frage eines Journalisten nach der Umgehbarkeit von DNS-Sperren[33] konnte sie prompt antworten. Auch hat sie sich nicht zufällig den Blog einer großen deutschen Tageszeitung ausgesucht, um ihre Argumente darzulegen.
Dass die Meinungs- und Informationsfreiheit bei der Darstellung von Kinderpornografie im Internet aufhört und dass der Schutz der Menschenwürde der missbrauchten Kinder Vorrang hat, ist auch unter den Sperrgegnern unumstritten. Das Problem liegt darin, dass die Sperren einerseits keine Wirkung zeigen und andererseits das sensible Thema Kinderpornografie dazu missbraucht wird, einen Vorwand zu liefern, europaweit eine Sperrinfrastruktur zu errichten.
Wenn man einzelne Puzzleteile wie DNS-Sperren[34], ACTA-Abkommen[35], Jugendmedienstaatsvertrag[36] und Leistungsschutzrecht der Presse vor Google[37] zusammenfügt, geht es darum, dass Medien, Musikindustrie und Politiker Angst davor haben, dass jedermann mit geringen Einstiegskosten zum eigenen Verleger werden und mit Hilfe von Google Millionen von Menschen erreichen kann. Alvar Freude vom Arbeitskreis Zensur hat dazu in einem aktuellen Blog[38] eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zitiert, die bereits aus dem Jahr 2000 stammt.
Dort wurde schon vor 10 Jahren zusammengefasst, was die offizielle Netzpolitik in Europa und den USA erreichen will: “Die Internet-Entwicklung gibt ihm [dem Internet-Nutzer] unweigerlich die Kontrolle darüber, welche Informationen und Inhalte ihn wann und wie erreichen. Das neue Medium ist nicht mehr auf Vermittler wie Verlage, Sender, Zeitungen oder die Musikindustrie angewiesen. Im Internet wird eine ‘Massenkommunikation’ von Individuum zu Individuum möglich. Auf diese Entwicklung hin zur Nutzerkontrolle sind wir bisher nicht vorbereitet. Wir müssen neue Regulierungsmechanismen entwickeln.”
Kinderpornografie soll als Türöffner für die Errichtung einer Zensurinfrastruktur dienen. Im Namen des Jugendschutzes im neuen Staatsvertrag sollen Hürden geschaffen werden, die verhindern sollen, dass Anbieter von Inhalten sein kann und nicht darauf beschränkt ist, Konsument zu sein.
In Deutschland sind die Erkenntnisse der Bertelsmann-Studie den Internetnutzern zum größten Teil bekannt - vor allem durch die Diskussion um das Internetzensurgesetz. Jetzt gilt es, das Wissen in die anderen EU-Länder zu tragen und sich vor allem Gehör bei den Abgeordneten des europäischen Parlaments zu verschaffen. Sollten die Pläne der EU und vieler Regierungen für eine Internetregulierung Gesetz werden, wäre das ein schwerer Rückschritt für die Demokratie in ganz Europa.
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