Archive for the ‘Sachsen-Anhalt’ Category

Gericht ordnet Rückgabe von Beweismaterial an

Montag, September 21st, 2009

Gericht ordnet Rückgabe von Beweismaterial an

21.09.2009 um 17:12:22 Uhr.

Aschersleben/ Magdeburg - Das Amtsgericht Aschersleben hat die Rückgabe beschlagnahmter Beweismittel an einen Kinderporno- Verdächtigen angeordnet, weil deren Auswertung bei der Polizei zu lange dauerte.

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Das teilte ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage mit. Die Entscheidung fiel demnach bereits vor einigen Tagen. In dem Fall hatten Ermittler bei einem Verdächtigen Computer und Zubehör sichergestellt - auch nach eineinhalb Jahren waren die Beweismittel noch nicht ausgewertet. Vor dem Ascherslebener Amtsgericht hatte bereits das Landgericht Magdeburg diese lange Frist als unangemessen bezeichnet, ohne jedoch in der Sache zu entscheiden.

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“Polizeigeneralisten” sind kein Mittel gegen Kriminalität

Freitag, September 18th, 2009

3. Stammtisch des Bundes Deutscher Kriminalbeamter /
Ermittler wehren sich gegen geplante Einheitsausbildung mit Bachelor-Abschluss:

“Polizeigeneralisten” sind kein Mittel gegen Kriminalität
Von Bernd Kaufholz

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Magdeburg. Die Ausbildung von Kriminalisten in Sachsen-Anhalt werde immer schlechter. Darüber waren sich die Ermittler beim 3. Stammtisch des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Magdeburg einig.

Besonders in der Kritik stand dabei das Vorhaben des Innenministeriums, sogenannte Polizeigeneralisten auszubilden.

“Das heißt, das jeder Polizeibeamte nach dem, Bachelor-Rundumschlag-Studium an der Polizeifachhochschule in Aschersleben für jeden Dienst eingesetzt werden kann”, erklärte BDK-Landesvizechef Peter Gräber.

“Was wird aus den Kriminalisten?” fragte der Wirtschaftsermittler vom Landeskriminalamt und: “Werden Morde demnächst im Rahmen der Streifentätigkeit gelöst und die Mafia durch erhöhten Streifendienst zurückgedrängt?”

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Bisher, so Gräber, laufe die kriminalistische Arbeit noch “irgendwie so”, aber in den nächsten Jahren gehe “eine große Zahl Fachwissen durch die Pensionierung erfahrener Kriminalisten in den Ruhestand”.

Durch die drei Jahre dauernde Bachelorausbildung, die den Abschluss “Diplomverwaltungswirt (Polizei)” ersetzen soll, könne nicht gegengesteuert werden, ist er sich sicher. “Im Gegenteil.”

Gudrun Tiedge, rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, sprach sich klar gegen die angedachte “einspurige Ausbildung” in Aschersleben aus.

“Zu DDR Zeiten gab es die zweigeteilte Ausbildung in die Richtungen Schutzpolizei und Kriminalisten. Ich weiß nicht, was daran schlecht gewesen sein soll?”

Holger Stahlknecht, rechtspolitischer Sprecher der CDU Fraktion, sah es ähnlich. Richtig sei, dass am Ende des Studiums für den gehobenen Polizeidienst der Bachelor-Abschluss stehen solle, um einen vergleichbaren Abschluss zu haben, meinte der ehemalige Staatsanwalt. Allerdings müsse es eine Spezialisierung in die Kripo- oder Schutzpolizeirichtung geben. “Alles andere ist nicht zielführend.“

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Eine völlige Ausbildungstrennung hält Tiedge nicht für effektiv. Es sei schon wichtig, dass die Studenten “eine gewisse Zeit gemeinsam lernen, damit die einzelnen Polizeistränge voneinander wissen”.

Die Kriminalisten waren sich einig darüber, dass es zwingend nötig sei, über das Problem zu reden. Alles deute jedoch darauf hin, dass über die Polizeiausbildung “nicht fachlich, sondern politisch entschieden” werde.

Das Ziel des BDK sei eine “Y Ausbildung”.

Gräber: “Das Grundstudium und die Praktika gemeinsam, nach 12 spätestens 18 Monaten, dann jedoch die getrennte Spezialisierung.”

“Wir werden im Rahmen des Bachelor-Studiums die Möglichkeit der Spezialisierung für angehende Kriminalisten schaffen – durch entsprechende Praktika und Ausbildungsmodule”, so Innenminister Holger Hövelmann ( SPD ) zur Volksstimme. Das Land brauche Polizeibeamte, die sich Spezialkenntnisse aneignen, aber zugleich bei neuen Herausforderungen breit einsetzbar seien. “Einen Glaubenskrieg um Generalisten- oder Spezialistenausbildung brauchen wir nicht.“

Ebenso in der BDK-Kritik steht die Tatsache, dass Absolventen – auch angehende Kriminalisten – erst einmal fünf Jahre “bei der Landesbereitschaftspolizei geparkt” werden. Dadurch gehe viel Fachwissen verloren.

Tiedge: “Da bin ich völlig ihrer Meinung. Die Zeit bei der Bereitschaftspolizei sollte um ein Vielfaches gekürzt werden.”

Hövelmann dazu: “Die niedrigen Einstellungszahlen der letzten Jahre führten dazu, dass die Verweildauer in der Bereitschaftspolizei immer weiter anstieg.“ Dieser Trend sei aber gestoppt worden.” Mit jetzt 150 Neueinstellungen pro Jahr schaffen wir die Voraussetzungen, die Standzeiten weiter zu verringern.“

Die Kriminalisten gaben den Landtagsabgeordneten mit auf den Weg, sich in ihren Fraktionen dafür einzusetzen, dass es nicht zu der “Einer-kann-alles-Ausbildung” kommt.

Ein anwesender Kripo-Beamter: “Von der Basis gibt es eine Menge Hinweise. Wir haben jedoch den Eindruck, dass sie im Innenministerium nicht ankommen.”

Am Montag wird es ein Gespräch zwischen BDK und Innenminister Hövelmann geben.

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CDU will dauerhaft mehr Personal für Ermittlungen

Donnerstag, September 10th, 2009

Magdeburg - Die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt hat eine dauerhafte Aufstockung des Polizeipersonals zur Sicherung elektronischer Beweise gefordert. Die von Innenminister Holger Hövelmann (SPD) angekündigte zeitweise Abordnung zusätzlicher Ermittler in die entsprechenden Abteilungen reiche nicht, sagte der CDU-Innenpolitiker Jens Kolze am Donnerstag nach Angaben der Fraktion in Magdeburg. “Es ist abzusehen, dass der Auswertungsaufwand aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung weiter zunehmen wird. Ziel muss es deshalb sein, dauerhaft mehr gut ausgebildete Spezialisten für die Auswertungsarbeit einzusetzen.”

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Erscheinungsdatum 10.09.2009

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Zentrale Beschwerdestelle Polizei hat ihre Arbeit aufgenommen

Mittwoch, September 2nd, 2009

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 185/09
Magdeburg, den 1. September 2009

Zentrale Beschwerdestelle Polizei hat ihre Arbeit aufgenommen

In Anwesenheit von Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) hat die Zentrale Beschwerdestelle Polizei am heutigen Tag ihre Arbeit auf­genommen. Insgesamt fünf Bedienstete versehen ihren Dienst in dieser neu geschaffenen Organisationseinheit und stehen den Bürgerinnen und Bürgern sowie Polizeibeamtinnen und -beamten von nun an als zentraler Ansprechpartner in Beschwerdefällen zur Verfügung.

Die Zentrale Beschwerdestelle Polizei arbeitet unabhängig und ist organisatorisch unmittelbar dem Staatssekretär im Ministerium des Innern, Rüdiger Erben, unterstellt. Geleitet wird sie von Kriminal­oberrat Frank Bendzka.

Innenstaatssekretär Rüdiger Erben: „Gerade die Polizei ist mehr als jeder andere Bereich der öffentlichen Verwaltung auf das Vertrauen der Bevölkerung angewiesen. Um dieses Vertrauen zu rechtfertigen, ist es notwendig, auch mit Kritik und Problemen professionell und transparent umzugehen. Ein modernes Beschwerdemanagement ist keine Misstrauenserklärung gegenüber der Polizei, sondern eine Chance, Fehler abzustellen und die Arbeit im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern.“

Der zentralen Beschwerdestelle obliegt die abschließende Bearbei­tung aller Beschwerden, die direkt an sie oder das Ministerium des Innern gerichtet sind. Die Beschwerden können telefonisch, persön­lich, schriftlich per Brief oder Telefax sowie per E-Mail übermittelt werden.

Erreichbarkeit

Zentrale Beschwerdestelle Polizei
Halberstädter Straße 69
39112 Magdeburg

Sprechzeiten:
Montags bis Freitag 10.00 – 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Telefon: 0391 – 5075 570
Fax: 0391 – 5075 560
E-Mail: zentralebeschwerdestellepolizei@polizei.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Verantwortlich: Martin Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517
Fax: (0391) 567-5520
Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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Bekannter Kinderporno-Ermittler gibt auf

Mittwoch, September 2nd, 2009

In Sachsen-Anhalt müssen Verfahren wegen des Verdachts auf Kinderpornographie eingestellt werden, weil kein Personal zur fristgerechten Sichtung der Beweismittel da ist. Die Politik schiebt den Schwarzen Peter zu den Ermittlern.

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Der Leiter der Zentralstelle im Kampf gegen Kinderpornografie in Sachsen-Anhalt, Oberstaatsanwalt Peter Vogt, hat am Mittwoch den Generalstaatsanwalt um seine Entbindung von dieser Funktion gebeten. Ab 1. Januar 2010 stehe er für die Aufgabe nicht mehr zur Verfügung, sagte Vogt der Nachrichtenagentur AP. Grund seien unhaltbare Zustände in den Polizeidirektionen, die zu einem langen Ermittlungsstau geführt hätten. So müssten Strafverfahren eingestellt werden, weil die Beweismittel wegen Personalmangels bei der Polizei nicht fristgerecht ausgewertet werden könnten, sagte er.

Vor dem Landgericht Magdeburg hat gerade ein Kläger erfolgreich auf die Herausgabe von Datenträgern nach anderthalb Jahren geklagt. Gegen ihn war wegen des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt worden.

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Drei Jahre alte Fälle
Oberstaatsanwalt Vogt sagte weiter, er ziehe seine Konsequenzen aus den Äußerungen von Innenminister und Justizministerin. Diese hatten bestritten, dass das Problem das Ausmaß von mehreren hundert Fällen annehme. Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hatte die Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben: Diese hätte mehr Druck auf die Polizei ausüben müssen.

Am Mittwoch räumte Justitzministerin Angela Kolb (SPD) dann ein, dass allein im Amtsgerichtsbezirk Halle-Quedlinburg-Wernigerode 135 Kinderporno- Verfahren scheitern könnten.

In ganz Sachsen-Anhalt sollen mehrere hundert Ermittlungen aus allen Bereichen der Kriminalität seit mehr als einem Jahr auf Auswertung warten, weil der Polizei Personal fehlt. Das Landgericht Magdeburg hatte kürzlich den Verbleib nicht untersuchter Beweismittel bei der Polizei für eineinhalb Jahre als unangemessen kritisiert. Die Polizeigewerkschaften klagen über den Kräftemangel. Üblich ist es, Datenträger im Zeitraum von sechs bis neun Monaten zu sichten. In Sachsen-Anhalt liegen noch Fälle aus den Jahren 2005 und 2006 bei der Polizei.

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Vogt gilt als bundesweit geachteter Spezialist bei der Klärung von Kinderporno-Delikten. Er hatte gemeinsam mit Fahndern des Landeskriminalamts in den zurückliegenden Jahren mehrere große Ermittlungserfolge erzielt. Dazu gehört die Operation «Marcy», bei der ein Internetring mit 25.000 Tätern aus 166 Ländern der Welt gesprengt worden war. (AP/nz)

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Minister erklären Debakel bei der Polizei für beendet

Freitag, Juli 3rd, 2009

Abschlussbericht nach Kritik der Staatsanwälte liegt nun vor

erstellt 26.06.09, 20:53h, aktualisiert 26.06.09, 21:01h

MAGDEBURG/MZ/MAB. Die durch die Polizeistrukturreform in Sachsen-Anhalt ausgelösten Missstände in der Ermittlungsarbeit sind im Wesentlichen beseitigt. Das erklärten am Freitag Justizministerin Angela Kolb und Innenminister Holger Hövelmann (beide SPD) gemeinsam vor Journalisten. Bereits am kommenden Dienstag soll dem Kabinett ein entsprechender Abschlussbericht der Arbeitsgruppe beider Ministerien zugeleitet werden.

Die Missstände waren im Dezember 2008 durch die MZ bekannt geworden, der ein interner Bericht der Staatsanwälte des Landes vorlag. Diese sahen große Defizite bei der Kriminalitätsbekämpfung, unter anderem wegen zahlreicher Versetzungen von Polizisten und fehlender Spezialisten in den Polizeidirektionen. Daraufhin war eiligst die Arbeitsgruppe des Justiz- und Innenressorts eingesetzt worden, die Problemlösungen erarbeiten sollte. Hövelmann hatte seine Polizeireform schließlich in Teilen mit einem Änderungserlass korrigieren müssen. Seitdem arbeiten zum Beispiel Spezialermittler im Bereich Kinderpornographie oder Umweltkriminalität wieder zentral in den Polizeidirektionen.

Auch Kommunikationsprobleme zwischen Polizei und Staatsanwaltschaften seien nun ausgeräumt, betonte Kolb. Möglicherweise sei der öffentliche Paukenschlag nötig gewesen, um diesen Prozess in Gang zu setzen. “Wir sind auch bei der Aufklärungsquote wieder im normalen Bereich”, ergänzte Hövelmann. Sie sei im Zeitraum von Januar bis Mai 2009 nach oben geklettert und habe mit 56,4 Prozent den Stand wie vor der Polizeistrukturreform erreicht, sagte er.

Mit der Strukturreform zum Januar 2008 sollte die Polizei effektivere Strukturen bekommen. Die Zahl der Polizeidirektionen sank von sechs auf drei. Die Zahl der Reviere verringerte sich von 29 auf 14. Auch die Aufgabenverteilung wurde neu organisiert.

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Kripo fehlen Spezialisten

Mittwoch, Juli 1st, 2009

Kripo fehlen Spezialisten

Bund deutscher Kriminalbeamter beklagt Personalmangel und fordert eine veränderte Ausbildung

05.06.09, 22:04 Uhr. PEISSEN/MZ/LÖ. Sachsen-Anhalt hat zu wenige gut ausgebildete Kriminalisten - das ist die Quintessenz einer Diskussion auf dem gestrigen Landesdelegiertentag des Bundes deutscher Kriminalbeamter (BdK) in Peissen (Saalekreis).

Der Kritik der Generalstaatsanwaltschaft an der Polizeistrukturreform schloss sich der BdK dabei aber nur zum Teil an. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende 2008 in einem Brief an das Justizministerium mangelhafte oder fehlende Ermittlungen in verschiedenen Kriminalitätsbereichen seit Inkrafttreten der Reform vor anderthalb Jahren beklagt.

Mit der Strukturreform sei man jetzt im Großen und Ganzen zufrieden, hieß es gestern. Nach einer kleinen “Delle” würden die Aufklärungsquoten inzwischen wieder steigen, so Johann Lottmann, Präsident der Polizeidirektion Nord. Viele Probleme haben nach Ansicht des Verbandes weniger mit der Reform, sondern eher mit dem Personalmangel bei der Polizei zu tun.

Der führe etwa dazu, dass ein Drittel der Kriminalisten mit Einsatzaufgaben wie der Absicherung von Demos oder Fußballspielen statt mit Ermittlungen beschäftigt sei, sagte Landesvorsitzender Hanno Schulz am Rande einer Diskussion mit den innenpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen von CDU, SPD und FDP. Mit Altersteilzeitregelungen gingen zudem nun verstärkt Spezialisten verloren.

Seit Jahren fordere der Verband die Ausbildung von Spezialisten, um auf neue Formen von Kriminalität zu reagieren, sagte BdK-Vorstandsmitglied Norbert Postler. Es sei müßig, über Polizeistrukturreform, Dezentralisierung oder neue Aufgabenverteilung zu diskutieren: “Wenn Spezialisten fehlen, dann sowohl an der Basis als auch in der Zentrale.” Trotz zunehmender Computer- und Internetkriminalität könne sich eine Dienststelle glücklich schätzen, die eine qualifizierte IT-Fachkraft habe, so Schulz.

“Sie können jeden Euro nur einmal ausgeben. Daher müssen sie an der Stellschraube Qualität drehen”, mahnte BdK-Bundesvorsitzender Klaus Jansen. Der Verband fordert nach der Grundausbildung eine Trennung von Kriminalistik und Schutzpolizei im Studium an der Polizeifachhochschule Aschersleben. Laut Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) soll es mit der Neukonzipierung des Studiums “stärkeres Augenmerk auf Spezialisierung geben”.

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Gefängnis voller Drogen – Polizei guckt weg

Sonntag, Januar 18th, 2009

Alarmierende Berichte der Staatsanwaltschaften :
Gefängnis voller Drogen – Polizei guckt weg
Von Michael Bock und Jens Schmidt

Ein mit Drogen ” überfluteter ” Knast bleibt unbehelligt, Polizisten ermitteln schlampig oder gar nicht, Kommissare spielen ” Akten-Tennis “, schieben sich aufwändige Verfahren hin und her. So steht es in Berichten der Staatsanwaltschaften aus Magdeburg, Halle, Stendal, Halberstadt und Dessau. Der Zustand der Polizei ist demnach offenbar noch weit schlechter als es im Dezember zunächst schien.

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Magdeburg. Ende 2008 war ein zusammenfassender Lagebericht der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg an das Justizministerium publik geworden, in dem Polizei und Innenminister außergewöhnlich schlecht wegkamen. Die Zuarbeiten aus den Regionaldienststellen der Staatsanwälte, die der Volksstimme seit dieser Woche vorliegen, zeichnen ein noch düstereres Bild.

Quell allen Versagens ist nach einhelliger Auffassung der Staatsanwälte vor allem die schlecht umgesetzte Polizeireform. Am 1. Januar 2008 waren im Nachgang zur Kreisgebietsreform sechs Polizeidirektionen zu drei Direktionen zentralisiert worden. Zugleich wurde Ermittlungsarbeit von den Zentralen auf die Reviere der Landkreise verteilt.

Ein Jahr nach der Reform fällt die Bilanz der Staatsanwälte verheerend aus. An erster Stelle dafür zuständig ist Innenminister Holger Hövelmann ( SPD ). Er hatte in einem Volksstimme-Interview im Dezember eingeräumt: ” Probleme gibt es. Das überrascht bei einer so tief greifenden Polizeistrukturreform auch nicht. Da knirscht es manchmal im Gebälk. ”

Nur ein Knirschen ? Nach Auffassung der Staatsanwälte liegt der Geräuschpegel im Gebälk deutlich höher. Die Behörde von Halberstadts Oberstaatsanwalt Helmut Windweh meldet: Die Polizeireform ” hat das System an den Rand der Funktionsfähigkeit geführt “. So habe man bei den Ermittlern von Sexual-, Umwelt- und Vermögensdelikten Leistungsträger ziehen lassen und die Ausfälle nicht kompensiert. ” Verdachtsermittlung findet kaum noch statt.“

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Keine Observation
In Halle beschweren sich Staatsanwälte, dass Polizisten aufwändige Recherchen abwimmeln. Zum Beispiel im Gefängnis: ” Strukturermittlungen bezüglich des organisierten Drogenhandels in einer Justizvollzugsanstalt sind durch die Polizeidirektion abgelehnt worden, obwohl nach Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden diese Justizvollzugsanstalt mit Betäubungsmitteln geradezu, überflutet ‘ wird.“ Oder: ” Notwendige Observationen zum Beispiel von vietnamesischen Einzelhändlern in Halle werden nicht durchgeführt, obwohl diese ersichtlich mit Diebesgut von Drogenabhängigen dealen.“

Ähnliches berichten Staatsanwälte aus Magdeburg. ” Eine Vielzahl von Polizeibeamten ist für die Bearbeitung von BtM ( Betäubungsmittel ) -Sachen zuständig geworden, denen diesbezüglich jegliche Berufserfahrung fehlt.“ Die Auswirkungen der Reform seien daher zum Teil ” verheerend “, schreibt die Behörde unter Oberstaatsanwalt Rudolf Jaspers. Verdächtige kamen davon, da selbst schwere Delikte wegen löchriger Ermittlungsarbeit zu den Akten gelegt werden mussten.

Beinah wehmütig erinnern Staatsanwälte an frühere Zeiten, als die Spezialisten des Landeskriminalamts bei Drogendelikten kräftig mithalfen, nicht nur Dealer vor Ort, sondern auch Zwischenhändler außerhalb Sachsen-Anhalts ausfindig zu machen. Nun sei die Polizei vor Ort zuständig. Doch: ” Ein Polizeirevier ist personell nicht in der Lage, Strukturermittlungen zu führen “, und selbst das Niveau der Polizeidirektion reiche nicht an die Kompetenz eines LKA heran, urteilen Staatsanwälte. Halles Oberstaatsanwalt Jörg Wilkmann schreibt in seinem Fazit von einem ” massiven Qualitätseinbruch “.

Die Einschätzungen der Staatsanwälte werden auch genährt von Erfahrungen, die ihnen Polizisten anvertrauen. Zitiert wird ein hoher Polizeibeamter, wonach die Polizei zwar nun mehr, Häuptlinge ‘ habe, aber immer weniger, Indianer ‘, die letztendlich die Arbeit leisten müssen. Die Rede ist von Frust, hohen Krankenständen und durcheinander gewürfelten Zuständigkeiten. Das alles führe dazu, dass die Zahl der Anklagen zurückging – nicht etwa, weil die Bürger rechtstreuer geworden sind, wie ein Staatsanwalt schreibt, sondern weil der ” wohlinformierte Dorfpolizist ” fehlt. Fatalerweise würden einige Amtsgerichte schon darüber nachdenken, Personal zu reduzieren.

Untragbarer Zustand

Karsten Schmidt, Chef der Gewerkschaft der Polizei, warnt davor, alle Probleme auf die Reform zu schieben. Auf die Schreiben angesprochen, sagte er der Volksstimme: ” Es ist falsch, die Zahl der Polizeistellen auf 5500 reduzieren zu wollen, wir brauchen 7000 Stellen.“ Zudem habe die Regierung den Staatsschutz im Kampf gegen Neonazis ausgeweitet, was aber zu Lasten anderer gehe. ” Die Politik kann dann sagen: ‚ Wir haben was gegen Rechts getan. ‘ Das heißt aber automatisch, dass Leute von woanders abgezogen werden müssen. ”

Einige Staatsanwälte ermitteln lieber selbst, da sie den Polizeikollegen nicht mehr trauen. Dessau-Roßlaus Behördenchef Folker Bittmann berichtet, dass zum Teil Beweise nicht verlässlich gesichert wurden. In etlichen Fällen müssten die Staatsanwälte nachermitteln – je nach Deliktart betreffe das 10 bis 60 Prozent der Fälle.

Die Staatsanwaltschaft Stendal weiß: ” Wegen der knappen Personalressourcen werden in einem Polizeirevier die sogenannten Todesermittlungsursachen von einem Beamten der Schutzpolizei bearbeitet, der keine kriminalistische Ausbildung hat.“ Oberstaatsanwältin Uta Wilkmann meint dazu: ” In Anbetracht der ständig wiederkehrenden Diskussion über die vermeintlich hohe Dunkelziffer bei Tötungsdelikten und unter Berücksichtigung des Umstands, dass Ärzte jeder Fachrichtung ohne rechtsmedizinische Erfahrungen die Totenscheine ausfüllen, halte ich diesen Zustand für untragbar.“ Meinung

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Dokument erstellt am 16.01.2009 um 06:05:25 Uhr
Erscheinungsdatum 16.01.2009 | Ausgabe: mdx

URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?em_cnt=1302594

Danke für Ihr Interesse…

Samstag, Januar 10th, 2009

35.020 Klicks im Jahr 2008, zeigt das Interesse für diese Seite!

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Polizeiarbeit mangelhaft

Dienstag, Dezember 23rd, 2008

19.12.08 08:40 Uhr - Sachsen-Anhalt

Polizeiarbeit mangelhaft

Dessau - Roßlau, den 18.12.08 - Mit Erstaunen haben wir die Reaktionen des Innenministeriums auf die Medienberichte zur Kritik der Justiz an der Polizeiarbeit zur Kenntnis genommen.

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Im Rahmen eines informellen Gespräches der BDK- Spitze mit dem Innenminister Holger Hövelmann und dem zuständigen Abteilungsleiter Klaus- Dieter Liebau am 26.11.2008 wurden genau diese Punkte angesprochen, die Inhalte des Positionspapiers der Justiz sind.

Aus unserer Sicht hätte die neue Polizeistruktur eigentlich einen Gewinn für die Kriminalpolizei bringen können, aber aus dieser Struktur heraus werden jetzt Defizite deutlich sichtbar, welche teilweise leider nicht so neu sind.

Aus Sicht der Justiz erscheint die Sicherstellung einer effektiven Strafverfolgung nicht mehr ausreichend gewährleistet.

Kompetenzverluste und fachliche Defizite, planwidrige Aufgabenverteilung und insbesondere Motivationsverluste der Polizeibeamten auf allen Ebenen, sowie fehlende Kontrolldichte und falsche Prioritäten als Hauptkritikpunkte der Justiz sind eine im wesendlichen konkrete Situationsbeschreibung.

Die Ursachen dafür sind nicht schwer verifizierbar.

Jahrelanger Aufgabenzuwachs bei der Polizei, verbunden mit permanentem Personalabbau, zunehmende Belastung der Polizeibeamten bei gleichzeitiger Abkopplung von der Einkommensentwicklung hinterlassen eben grundsätzliche Folgen.

Die Kripo fühlt sich verständlicherweise besonders betroffen von der staatsanwaltschaftlichen Kritik.

Die Qualität kriminalpolizeilicher Arbeit ergibt sich aus der besonderen Spezialisierung unserer Kollegen. Diese passt aber nicht in das System einer Generalistenausbildung mit der dann folgenden notwendigen Dienstposten- Rotation, um in den Genuss einer Beförderung zu kommen.

Dienstpostenbesetzungen wurden im Rahmen der Umstrukturierung nicht nach fachlichen Kriterien vollzogen, sondern im Bewerbungs- und Auswahlverfahren nach reinen Verwaltungskriterien.

Aus kriminalistischer Sicht wurden wichtige Dienstposten nicht besetzt oder unausgeglichen bewertet.

Der BDK in Sachsen- Anhalt fordert seit über 15 Jahren das Modell der „Y- Ausbildung“, das Kriminalist ein Ausbildungsberuf ist und kein Fortbildungsjob.

Eine gerechte Bewertung der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung, d.h. auch Beförderungen, hätte z.B. den Vorwurf des Kompetenzverlustes und der fachlichen Defizite erspart, da die meisten betroffenen Kollegen keinen Grund zum Wechsel gehabt hätten.

Das Innenministerium arbeitet an einem „Personalentwicklungskonzept“, welches nichts anderes als ein Personalvernichtungskonzept ist.

Der BDK Sachsen- Anhalt hat dazu schon vor Monaten eine weitere Mitarbeit aufgekündigt.

Kriminalbeamte werden, auch als Folge des generellen Personalmangels, zunehmend im polizeilichen Einsatzgeschehen verheizt.

Die zu bearbeitenden Ermittlungsvorgänge verlieren zunehmend an Priorität im Tagesgeschäft und enden dann oft, wie leider von der Justiz beschrieben.

Und dieses Problem ist systembedingt.

Hanno Schulz, BDK Landesvorsitzender Sachsen-Anhalt
Für Rückfragen : Telefon 0177 2245212

http://www.bdk.de/index.php?id=871&tx_ttnews[tt_news]=2751&tx_ttnews[year]=2008&tx_ttnews[month]=12&cHash=5a689aa6ec

Ein Skandal, aber kein Mord

Donnerstag, Dezember 11th, 2008

Tod in Polizeizelle in Dessau - Ein Skandal, aber kein Mord

08.12.2008. Freispruch für die angeklagten Polizisten: Der Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh hat auch mit der Kaltschnäuzigkeit des Polizeialltags zu tun.

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Ein Kommentar von Hans Holzhaider

Der Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau ist ein Skandal und eine Tragödie; ein Mordfall ist er nicht. Der Staatsanwalt hat das hinreichend deutlich klargemacht: Es gibt nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme keinen vernünftigen Zweifel daran, dass der Afrikaner die Matratze, auf der er angekettet war, selbst in Brand gesetzt hat. Der Prozess war auch kein Scheinprozess und keine Alibiveranstaltung.

Das Gericht hat ihm Rahmen seiner Möglichkeiten alles getan, um die Umstände, die zum Tod Oury Jallohs führten, aufzuklären. Es gibt keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass irgendjemand den Tod des Afrikaners vorsätzlich herbeigeführt hat. Die Behauptung, Jalloh sei ermordet worden, war zu Beginn des Prozesses bestenfalls fahrlässig; sie jetzt zu wiederholen, ist infam.

Aber die trotzige Verbissenheit, mit der Menschenrechtsgruppen den Fall Jalloh zu einem Exempel für rassistische staatliche Gewaltausübung stilisieren, hat einen leider sehr realen Hintergrund. In keinem anderen deutschen Bundesland leben Menschen mit dunkler Hautfarbe so gefährlich wie in Sachsen-Anhalt. Rassistische Beleidigungen und tätliche Angriffe auf Schwarze sind in manchen Städten in Sachsen-Anhalt nahezu an der Tagesordnung, und es gibt genügend Beispiele dafür, dass die Polizei sich bei der Verfolgung der Täter keines allzu großen Eifers befleißigt.

Dunkelhäutige Asylbewerber, gerade auch in Dessau, fühlen sich von der Polizei schikaniert und drangsaliert, und bestimmt nicht in allen Fällen zu Unrecht. Andererseits ist aber auch richtig, dass die Polizei oft genug Anlass hat, sich mit Asylbewerbern aus afrikanischen Ländern zu befassen. Oury Jalloh wurde nur wenige Wochen vor seinem Tod wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt; die Tatsache, das er am Morgen seiner Festnahme schwer unter Alkohol und Drogen stand zeigt, dass er aus dieser Verurteilung keine Lehre gezogen hat.

Den Tod hat er deshalb noch lange nicht verdient, und dass man einen betrunkenen und bekifften Mann stundenlang an Händen und Füßen angekettet in einer Zelle liegen lässt, verdient nicht das Prädikat menschenwürdig, egal, ob er schwarz oder weiß ist. Als Konsequenz aus dem Tod Jallohs wurde die Gewahrsamsordnung in Sachsen-Anhalt mittlerweile geändert - Personen mit mehr als zwei Promille im Blut müssen jetzt in ein Krankenhaus gebracht werden. Ein verantwortungsvoller Arzt hätte das auch im Fall Jalloh anordnen müssen; es hätte das Leben des 23-Jährigen gerettet.

Falls Andreas S., der Dienstgruppenleiter im Dessauer Polizeirevier, freigesprochen werden sollte, hätte er das aber nur dem Umstand zu verdanken, dass Oury Jalloh eines untypisch schnellen Todes starb und deshalb wohl auch bei größerer Eile nicht zu retten gewesen wäre. Drei Jahre vor Jalloh starb schon einmal ein Mann in einer Dessauer Polizeizelle an den Folgen eines Schädelbruchs, den der Arzt - es war derselbe wie bei Jalloh - nicht erkannt hatte.

Auch damals war Andreas S. Dienstgruppenleiter, und der Hinweis eines Kollegen, mit dem Mann in der Zelle stimme etwas nicht, bewog ihn nicht dazu, persönlich nachzuschauen. Das Opfer damals war ein Weißer; man sieht daran, dass die Neigung des Polizeibeamten S., sich nur dann in Bewegung zu setzen, wenn es sich partout nicht verhindern lässt, nicht rassistisch motiviert ist. Es wäre aber sicherlich eine menschenfreundliche Maßnahme, Andreas S. künftig nicht mehr als Dienstgruppenleiter in einem Polizeirevier einzusetzen.

Den Tod Oury Jallohs jedoch ausschließlich als Folge einer Verkettung unglücklicher Umstände zu betrachten, wäre eine Verharmlosung des Falles. Denn Jalloh ist nicht nur aufgrund unglücklicher Umstände gestorben, sondern auch wegen einer gewissen institutionellen Kaltschnäuzigkeit im Polizeialltag.

(SZ vom 09.12.2008/jüsc)

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Bis aller Rauch verzogen ist

Dienstag, Dezember 9th, 2008

Bis aller Rauch verzogen ist - Prozess um Tod in Polizeizelle

07.12.2008. Vor vier Jahren verbrannte der Asylbewerber Oury Jalloh gefesselt in einer Zelle in Dessau. Nun fällt das Urteil. An eine Bestrafung glaubt niemand mehr.

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Eine Reportage von H. Holzhaider, Dessau
Draußen, vor dem Eingang des Landgerichts Dessau, hatten sich an diesem Morgen wieder einmal Demonstranten eingefunden, nicht so viele wie damals, im Frühjahr 2007, als alle noch dachten, dieser Prozess könnte in ein paar Wochen beendet sein.

Ein knappes Dutzend mochte es sein; die Protestierenden hielten ein Transparent aufgespannt, auf dem stand “Oury Jalloh - in Afrika verfolgt, Asyl verweigert, gefesselt, verbrannt”, und darunter, in großen roten Lettern: “Anklage wegen Mord”. Dazu skandierten sie “Oury Jalloh, das war Mord”.

Drinnen, im Gerichtssaal, waren die Presseplätze zum ersten Mal seit langer Zeit wieder vollbesetzt. Etliche Journalisten waren von weither angereist, denn an diesem Tag, so war es angekündigt, sollte Staatsanwalt Christian Preissner sein Plädoyer halten.

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Man wartete, eine Viertelstunde, eine halbe Stunde. Niemand erschien. Kein Angeklagter, kein Staatsanwalt, kein Nebenklägervertreter, kein Gericht. Dann, nach 40 Minuten, kam die Protokollführerin und verkündete: “Der Termin ist abgesagt.” Keine weitere Erklärung.

Staatsanwalt Preissner ließ sich kurz im Saal blicken, er war kreidebleich, beantwortete keine Fragen. Die Nebenklagevertreter Ulrich von Klinggräff und Regina Götz, sonst stets auskunftsbereit, erklärten, es habe ein Gespräch mit dem Gericht stattgefunden, über dessen Inhalt sie nichts sagen dürften. Von den Mitgliedern der 6. Strafkammer war an diesem Tag nicht einmal eine Nasenspitze zu sehen.

Das war am vorigen Dienstag, es war der 59. Prozesstag nach einer Verhandlungsdauer von 20 Monaten, und wer diesen Prozess über lange Zeit hinweg beobachtet hat, der war nur mäßig überrascht von diesem grob ungehörigen Umgang des Gerichts mit der Öffentlichkeit. Manfred Steinhoff, der Vorsitzende Richter der 6. Strafkammer, ist ein Herr von etwas sprunghaftem Temperament; er hat in den zurückliegenden Monaten schon gelegentlich zu erkennen gegeben, dass er die Anwesenheit des Publikums nicht unbedingt als Bereicherung empfindet.

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Verhandlung in schwierigen Umfeld
Natürlich muss man in Rechnung stellen, dass der Prozess um den Tod des Afrikaners Oury Jalloh in einem schwierigen Umfeld stattfindet. In keinem anderen Bundesland hat es in den letzten Jahren so viele Übergriffe auf Ausländer und wirkliche oder vermeintliche “Linke” gegeben wie in Sachsen-Anhalt. Nirgendwo sonst gab es so viele Anhaltspunkte für den Verdacht, dass Polizei und Justiz bei der Verfolgung von Straftätern aus dem rechtsextremen Bereich systematisch nachlässig vorgehen.

Und dann verbrennt ein dunkelhäutiger Asylbewerber, an Händen und Füßen angekettet, in der Gewahrsamszelle im Keller des Polizeireviers in Dessau, und es dauert mehr als zwei Jahre, bis die Justiz einen Prozess gegen zwei Polizeibeamte in Gang bringt, die möglicherweise für den Tod des 23 Jahre alten Mannes aus Sierra Leone verantwortlich sind.

Das erregte naturgemäß Verdacht. Eine äußerst rührige “Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh” ließ Menschenrechtsbeobachter bis aus Südafrika einfliegen, drei Berliner Anwälte, mit allen Wassern ihres Berufsstandes gewaschen, übernahmen die Vertretung der Nebenkläger, des Vaters, der Mutter und eines Bruders des Verstorbenen.

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Auch die andere Seite, die Rechtsextremen, schickte ein paar Leute in den Prozess, die sich zwar unauffällig benahmen, aber durch ihre bloße Anwesenheit bei den Jalloh-Freunden Anstoß erregten. Diese unterstellten dem Gericht von vornherein, es wolle die aus ihrer Sicht mörderische Untat der Dessauer Polizei unter den Teppich kehren, die anderen, die Rechten, geißelten das Verfahren auf den einschlägigen Internetseiten als “Schauprozess” des Linkskartells gegen aufrechte deutsche Polizeibeamte.

Man kann nachvollziehen, dass ein Richter bei solcher Begleitmusik gelegentlich die Contenance verliert, zumal wenn er es mit Zeugen zu tun hat, die nicht immer über jeden Zweifel erhaben sind. Polizisten haben meist eine ausgesprochene Scheu, einen der ihren zu belasten.

Richter Steinhoff hat sich, wenn er Zweifel an der Wahrheitsliebe eines Zeugen hegte, gelegentlich in einer Weise geäußert, die mit der Würde eines Vorsitzenden Richters schwer in Einklang zu bringen war: “Wenn ich den Eindruck habe, dass ein Zeuge mich anlügt, dann steppt der Bär” oder “Der Beamte, der hier falsch aussagt, muss ans Kreuz genagelt werden” oder “Ich werde diesen Prozess in Grund und Boden verhandeln, und wenn ich jeden Zeugen zehnmal vorladen muss”.

Das war, wie sich bald herausstellte, keine leere Drohung. Die 6. Strafkammer in Dessau hat über viele Verhandlungstage hinweg Zeugen vernommen, von denen man von vornherein wusste, dass sie nichts zur Wahrheitsfindung würden beitragen können. Das hat diesen Prozess über jedes vertretbare Maß hinaus aufgebläht. Der Gerichtsmediziner und der Brandgutachter hingegen, die beiden Sachverständigen, deren Feststellungen eigentlich die Grundlage jeder Beweisaufnahme hätten sein müssen, kamen erst am 49. und 50. Prozesstag zu Wort, nach einer Prozessdauer von fast anderthalb Jahren.

Angeklagt sind Andreas S., 48, der an dem Tag, als Oury Jalloh starb, Dienstgruppenleiter im Polizeirevier Dessau war, und Hans-Ulrich M., 45, einer der Streifenbeamten, die den Afrikaner am Morgen des 7. Januar 2005 festnahmen und ihn durchsuchten.

In der Zelle fixiert
Jalloh wehrte sich gegen die Festnahme und gegen die Blutentnahme, Hans-Ulrich M. und sein Kollege hatten Mühe, ihn zu bändigen. Er hatte fast drei Promille Alkohol und Abbauprodukte diverser Rauschgifte im Blut. Der Arzt, der Jalloh untersuchte, erklärte ihn dennoch für gewahrsamstauglich und empfahl, ihn wegen der Gefahr der Selbstverletzung in der Zelle zu fixieren. Dafür gab es im Polizeirevier die Spezialzelle fünf mit einer auf einem niedrigen Podest liegenden Kunststoffmatratze und in Boden und Wand eingelassenen Stahlbügeln, an denen Hände und Füße angekettet werden konnten.

Zwei Stockwerke höher, im ersten Stock des Polizeireviers, saßen der Dienstgruppenleiter Andreas S. und die Streifeneinsatzführerin Beate H., 39. Über eine Videokamera konnten sie beobachten, was im Flur vor den Gewahrsamszellen geschah; in der Zelle selbst gab es keine Kamera. Man hatte das einmal beim Innenministerium beantragt, aber es war abgelehnt worden, aus Kostengründen.

Zweimal im Lauf des Vormittags wurde die Gewahrsamszelle, in der Jalloh lag, kontrolliert. Beim zweiten Mal, gegen 10.30 Uhr, sagte der kontrollierende Beamte zu Beate H., der Mann in der Zelle sei jetzt wach. Beate H. schaltete daraufhin die Gegensprechanlage ein, sie fand, ein in der Zelle fixierter Mensch müsse Gelegenheit haben, sich bemerkbar zu machen. Das tat dieser auch ausdauernd und lautstark; Andreas S. wollte deshalb die Gegensprechanlage leiser stellen, aber Beate H. verhinderte das.

Um 11.45 Uhr beschloss sie, die Zelle selbst zu kontrollieren. Jalloh beschwerte sich über die Fesselung, sie sagte, das könne sie nicht entscheiden, und ging wieder nach oben.

Eine Viertelstunde später schrillte in der Einsatzzentrale der Alarmton des Rauchmelders in Zelle fünf. Beate H. hat als Zeugin geschildert, was danach geschah: Der Dienstgruppenleiter Andreas S. habe den Alarmton abgeschaltet. Aber der Alarm sei gleich wieder angesprungen. Jetzt habe S. den Zellenschlüssel an sich genommen und den Alarm ein zweites Mal ausgeschaltet. Sie habe ihn aufgefordert, sich zu beeilen.

In diesem Augenblick habe auch der Rauchmelder aus dem Flur vor den Zellen Alarm gegeben. S. habe sich jetzt auf den Weg nach unten gemacht. Eine Angestellte aus dem Nachbarbüro bezeugte, er sei “gelaufen”. Auf dem Weg nach unten forderte S. einen Kollegen auf mitzukommen. Als die beiden Beamten dann die Tür zur Zelle öffneten, quoll dichter schwarzer Rauch heraus. S. machte kehrt, lief nach oben und schrie nach einem Feuerlöscher.

Sein Kollege griff sich eine Wolldecke aus einem Technikraum im Keller, drang in die Zelle ein und sah den Mann auf der brennenden Matratze liegen. Er konnte nicht feststellen, ob er noch lebte, er konnte ihn auch nicht losmachen, weil er die Schlüssel nicht hatte.

Wie konnte das Feuer entstehen? Es gibt keine Indizien dafür, dass jemand unberechtigt in die Zelle eindrang und dort in mörderischer Absicht Feuer legte. Beate H. hatte die Zelle um 11.45 Uhr abgeschlossen, der Schlüssel lag in der Einsatzzentrale, der Flur vor der Zelle ist videoüberwacht. Die Annahme, Jalloh sei vorsätzlich getötet worden, würde ein Komplott voraussetzen, in das zumindest die beiden Beamten in der Einsatzzentrale hätten eingebunden sein müssen. Das ist, auch nach dem Eindruck, den Beate H. in ihrer neunstündigen Zeugenvernehmung hinterließ, eine völlig haltlose Theorie.

Im Brandschutt in der Zelle wurden die verschmorten Reste eines Feuerzeugs gefunden. Wie war es dorthin gekommen? Die Staatsanwaltschaft hat unterstellt, der Angeklagte M. habe es beim Durchsuchen des Festgenommenen übersehen, und daraus den Vorwurf der fahrlässigen Tötung abgeleitet. Einen Anhaltspunkt dafür hat der Prozess nicht erbracht.

Aber am 54. Prozesstag - inzwischen wurde seit 18 Monaten verhandelt - erschien ein Polizeibeamter als Zeuge, der aussagte, er wisse von einem Kollegen, dass der Angeklagte Hans-Ulrich M., nachdem er mitgeholfen hatte, Jalloh in die Zelle zu bugsieren, sein Feuerzeug vermisst habe. M. habe das Feuerzeug üblicherweise zusammen mit seinen Zigaretten in der Brusttasche des Uniformhemdes verwahrt. M. gab auf eindringliche Nachfragen zu, so sei es in der Tat gewesen. Warum er das bisher nie erzählt hatte, versteht niemand. Es ist nicht strafbar, im Handgemenge mit einem renitenten Festgenommenen ein Feuerzeug zu verlieren.

Aber wie soll ein an Händen und Füßen angeketteter Mann mit einem Feuerzeug eine Matratze anzünden, die in einem schwer entflammbaren Kunststoffbezug steckt? Es stellte sich heraus: Das ist kein Problem. “Schwer entflammbar” heißt nicht, dass etwas nicht brennt, wenn man nur lange genug eine Flamme darunter hält. Zumindest ein Loch ist schnell geschmolzen, und die darunterliegende Schaumstofffüllung brennt sogar sehr gut.

Das Gericht ließ probeweise einen Polizeibeamten von Jallohs Statur genau so anketten wie diesen. Es zeigte sich: Er konnte problemlos ein Feuerzeug aus jeder beliebigen Hosentasche oder auch aus der Unterhose ziehen und die Matratze damit ansengen.

Hätte Oury Jalloh gerettet werden können?
Der Angeklagte Hans-Ulrich M. ist also aus dem Schneider; aber wie steht es mit Andreas S., dem Dienstgruppenleiter? Hätte er Jalloh retten können, wenn er nur ein bisschen schneller reagiert und sich auf dem Weg in den Keller mehr beeilt hätte? Man hat die Zeit gestoppt, die einer braucht, um von der Einsatzzentrale im ersten Stock zu den Gewahrsamszellen im Keller zu kommen: 80 Sekunden bei normalem Gehtempo, 53 Sekunden im flotten Schritt, 36 Sekunden im Laufschritt, ohne anzuhalten. Ob man Andreas S. verurteilen kann, hängt davon ab, wie lange es nach Ausbruch des Feuers eine realistische Rettungschance für Oury Jalloh gegeben hat.

Manfred Kleiber, Direktor des Instituts für Gerichtsmedizin in Halle, hat die Leiche Jallohs obduziert. Überraschenderweise, sagt er, fand sich im Blut kein Kohlenmonoxid. Bei 80 Prozent aller Brandopfer ist dieses giftige Gas die Todesursache. Fehle es, sagt Kleiber, dann werte man dies in der Regel als Hinweis darauf, dass der Mensch schon tot war, als das Feuer ausbrach.

Aber bei Jalloh fand der Mediziner auf der Kehlkopfschleimhaut, in den Bronchien und in der Lunge typische Hinweise auf Hitzeeinwirkung. Das, erläutert er, bedeute, Jalloh müsse mehrere Atemzüge lang sehr heiße Luft eingeatmet haben. Das bewirke einen “inhalativen Hitzeschock”, einen reflexartigen Tod binnen weniger Sekunden. Dass im Blut kein Kohlenmonoxid und in der Speise- und Luftröhre nur wenige Rußpartikel zu finden waren, lasse die Folgerung zu, dass Jalloh innerhalb einer Minute nach Entstehen des Brandes gestorben sein müsse.

Die Nebenklageanwälte wissen, was das bedeutet: Es bedeutet Freispruch. Sie beantragen die Anhörung eines zweiten Sachverständigen. Kleiber ist ein älterer Herr, vielleicht ist er nicht auf dem neuesten Stand der Wissenschaft? Man beauftragt den Freiburger Gerichtsmediziner Michael Bohnert, einen Spezialisten für Todesfälle durch Brandeinwirkung.

Aber auch er sagt: Jalloh muss sehr schnell gestorben sein, wahrscheinlich binnen zwei Minuten nach Ausbruch des Feuers. 90 Sekunden hat es aber schon gedauert, bis der Rauchmelder Alarm auslöste. Das heißt: Der Angeklagte Andreas S. hätte so schnell laufen können, wie er wollte - er wäre immer zu spät gekommen.

Das ist der Stand der Dinge am letzten Dienstag, als das Gericht den für das Plädoyer des Staatsanwalts vorgesehenen Termin platzen lässt. Man muss kein Hellseher sein, um zu wissen, um was es in dem so kurzfristig anberaumten “Rechtsgespräch” ging: Der Vorsitzende Richter hat angeregt, das Verfahren durch eine Einstellung wegen geringer Schuld ohne Urteil zu erledigen.

Das hätte, aus Sicht des Gerichts, einige Vorteile: Man könnte einen Freispruch vermeiden, der in der Öffentlichkeit vielleicht auf Proteste stoßen würde. Man müsste auch keine Revision und damit eine mühselige Neuauflage des Verfahrens riskieren. Und man könnte durch eine mit der Einstellung verknüpfte Geldauflage auch die Angehörigen des Toten ruhigstellen und so zumindest vordergründig für eine Art Rechtsfrieden sorgen. Aber daraus wird nichts. Die Angehörigen von Oury Jalloh sind mit dieser Verfahrensweise nicht einverstanden.

An diesem Montag soll der Prozess nun endlich zu Ende gehen. Es ist kaum vorstellbar, dass das Urteil anders als Freispruch lautet. Draußen vor dem Gerichtsgebäude werden ziemlich viele Demonstranten stehen und rufen: “Oury Jalloh - das war Mord.”

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(SZ vom 08.12.2008/beu)
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Sachsen-Anhalts Justizministerin zweifelt am Nutzen der Vorratsdatenspeicherung

Mittwoch, November 12th, 2008

Die sachsen-anhaltinische Justizministerin Angela Kolb hat die fortwährende Aufrüstung der Kompetenzen der Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung von Terrorismus und anderen Straftaten kritisiert. “Ich bin kein Verfechter der Vorratsdatenspeicherung”, wandte sich die SPD-Politikerin etwa gegen die vor einem Jahr vom Bundestag beschlossene verdachtsunabhängige Protokollierung der Nutzerspuren.

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“Ich habe Zweifel, ob auch nur eine Straftat des internationalen Terrorismus damit zu verhindern ist”, begründete die Rechtsexpertin ihre Haltung auf dem Vorbereitungsgipfel für das Internet Governance Forum (IGF) der UN in Berlin am Dienstag. Man müsse realistisch sein, gerade was die Strafverfolgungsbehörden angehe. Diese hätten kaum Personal, um die sechs Monate aufbewahrten Verbindungs- und Standortdaten auszuwerten. Somit entstünden letztlich “nur Datenfriedhöfe”.

Die Logik der Vorratsdatenspeicherung führt laut Kolb in eine Spirale, “wo es immer den Ruf nach Mehr gibt”. Sie habe daher die Hoffnung, “dass uns Karlsruhe sagt, was rechtlich zulässig ist”, sagte sie in Bezug auf die laufenden Klagen gegen die sechsmonatige Aufbewahrung der Verkehrsdaten beim Bundesverfassungsgericht. Den Gesetzgebern legte sie zudem ans Herz, vor dem Beschluss neuer Sicherheitsgesetze zuerst die bereits ergangenen einschlägigen Entscheidungen der Wahrer des Grundgesetzes zu lesen. Sie sei daher auch gespannt, wie die Karlsruher Richter die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt einschließlich heimlicher Online-Durchsuchungen sehen. Das umkämpfte Vorhaben will der Bundestag am Mittwoch verabschieden. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und die Grünen haben bereits angekündigt, dagegen Verfassungsbeschwerde einzulegen.

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Im Kampf gegen besondere Kriminalitätsherde im Internet wie die Kinderpornographie hielt Kolb Vereinbarungen der Internetwirtschaft oder der Finanzdienstleister für sinnvoller, “bestimmte Praktiken nicht zu akzeptieren”. Helfe das nicht, liebäugelte die Leiterin des Justizressorts in Magdeburg mit Websperren. Das Recht des Nutzers, wirklich jede einzelne Webseite aufzurufen, dürfe jedenfalls nicht höher angesiedelt werden als der “Schutz des Bürgers”. Generell gab sie die Losung aus, sich auf die Werte des Grundgesetzes zu besinnen und diese im digitalen Raum umzusetzen. In die internationale Diskussion auf dem IGF im Dezember im indischen Hyderabad könne Deutschland etwa das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einbringen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnte ebenfalls vor einem Rüstungswettlauf bei der inneren Sicherheit. Die Forderung des britischen Innenministeriums, nach den Verkehrsdaten auch die Kommunikationsinhalte im Internet von den Providern speichern zu lassen, bezeichnete er als letztlich konsequenten Gedankengang der Überwacher. Um die Daten noch irgendwie zeitnah zumindest teilweise auswerten zu können, müssten sie auch auf einem zentralen Server stehen. Die Frage sei nur, wie man aus dem an den Kalten Krieg erinnernden Überwachungswettbewerb wieder herauskomme. Dazu müsste es die Politik ein Stück weit in Kauf nehmen, dass es unbeobachtete Räume im Internet gebe, solange kein konkreter Verdacht gegen einzelne Nutzer bestehe. Auch Schaar setzte seine Hoffnung zur Stützung dieses Gedankengangs auf das Bundesverfassungsgericht.

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“Ich habe Angst davor, dass immer mehr Leute immer mehr Daten über mich speichern müssen”, schloss sich Hans Peter Dittler von der deutschen Abteilung der Internet Society (ISOC[8]) den Bedenkenträgern an. Die Sammelwut vergrößere die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwo mal etwas schief geht oder sich jemand unrechtmäßig verhält. Zugleich steige mit dem Web 2.0 und seinen Blogs oder sozialen Netzwerken die Möglichkeit, persönliche Informationen von sich selbst preiszugeben.

Im Mitmachnetz würden die Nutzer zumindest bei größeren Anbietern von Kommunikationsplattformen und Netzgemeinden aber verstärkt auch selbst eine Kontrollfunktion ausüben, warnte Philipp Weidenhiller, Geschäftsführer des Schülerportals spickmich.de, vor überzogenen Sorgen. Wenn ein Betreiber Daten missbrauche, verbreite sich das rasant über die ganze Seite und führe zu massiven Protesten. Die meisten Community-Anbieter böten zudem sehr präzise Möglichkeiten für Voreinstellungen zum Schutz der Privatsphäre. So könne man etwa festlegen, wer Bilder auf einer Profilseite aufrufen dürfe. Derlei Präferenzbestimmungen müssten von Anfang an aber auch datenschutzfreundlich eingestellt sein, sah Schaar hier auch die Provider in der Pflicht.

Quelle: Internet

Feuerwehrchef: ” Es besteht die Gefahr, dass alte Technik im Einsatz versagt”

Freitag, Oktober 10th, 2008

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Magdeburg. In einer Stellungnahme für den Stadtrat schlägt das Amt für Brand- und Katastrophenschutz Alarm. Nach einer Auflistung der Technik sind vor allem die Fahrzeuge zur Menschenrettung in einem sehr hohen Alter. Bei einigen Fahrzeugen ist die maximale Nutzungsdauer bereits um einige Jahre überschritten, die meiste Technik erreicht das Grenzalter demnächst. Ersatzbeschaffungen sind nicht in Sicht. Reparaturkosten wachsen damit stetig an.

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Quelle: Internet

In Ungnade gefallener Polizist wechselt in die Bundeshauptstadt

Mittwoch, Oktober 8th, 2008

Innenministerium stellt Disziplinarverfahren gegen Staatsschützer ein

Magdeburg. In Sachsen-Anhalt in Ungnade gefallen, anderswo willkommen: Der einstige Dessauer Staatsschützer Swen Ennullat (33), der mit zwei Kollegen die Dessauer Polizeiaffäre ausgelöst hatte, übernimmt einen Job bei der Polizei in Berlin.

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Ein Sprecher des sachsen-anhaltischen Innenministeriums bestätigte gestern, der Polizeioberkommissar wechsele auf eigenen Wunsch in die Hauptstadt Berlin. “Damit hat sich auch das Disziplinarverfahren gegen ihn erledigt”, so der Sprecher.

Ennullat und seine beiden ehemaligen Kollegen vom Dessauer Staatsschutz hatten sich einen Monate dauernden Streit mit ihrem Arbeitgeber, dem Innenministerium, geliefert.

Ausgangspunkt war ein Gespräch, das die drei Staatsschützer im Februar 2007 mit ihrem Chef, dem damaligen Vizepräsidenten der Polizeidirektion Dessau, Hans-Christoph Glombitza, führten. Anlass: Im Bereich Dessau war die Statistik rechtsextremistischer Straftaten emporgeschnellt, nachdem das Staatsschützer-Trio den Kampf gegen Rechts aufgenommen hatte.

Glombitza hatte den dreien daraufhin nahegelegt, ihren Aufwand zu drosseln, etwa Berichte langsamer zu schreiben. Außerdem müsse man “nicht alles sehen”, so der Polizeivize. Ennullat und seine Kollegen verfassten darüber ein Protokoll, das im Mai an die Presse gelangte und zum Politikum wurde. Denn der Kampf gegen Rechts ist erklärtes Ziel von Innenminister Holger Hövelmann (SPD).

Die Linke und die FDP im Landtag setzten einen Untersuchungsausschuss durch, der den Fall Dessau und weitere Polizei-Pannen untersucht.

Den drei Staatsschützern bekam die Sache schlecht; sie gelten seither als Nestbeschmutzer und wurden ihre Dienstposten los. Auf eigenen Wunsch, heißt es offiziell. Zudem wurden Disziplinarverfahren gegen sie wegen des Verdachts der Dienstpflichtverletzung gestartet.

Dennoch begann Swen Ennullat eine Aufstiegsausbildung. Das Ministerium versuchte, dies zu verhindern. Erst per Gericht konnte der Kommissar seine Qualifizierung durchsetzen.

Trotz der Querelen werden Ennullats Fähigkeiten in Berlin geschätzt. Sachsen-Anhalts Innenministerium will den Wechsel offiziell nicht kommentieren. Innoffiziell ist zu hören, man sei nicht unglücklich darüber, dass sich die verfahrene Situation auf diese Weise löse.

Der Imageschaden für Sachsen-Anhalt sei aber nicht zu leugnen, heißt es.

Quelle: Internet