Archive for the ‘Beamtenrecht’ Category

Mobbing nach System

Samstag, September 26th, 2009

Steuerfahnder in Hessen kaltgestellt - Mobbing nach System

VON MATTHIAS THIEME

In Zeiten wie diesen müsste der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) eigentlich froh sein über fähige Steuerfahnder, die dem Staat schon viele Millionen einbrachten. Doch Frankfurts ehemalige Top-Steuerfahnder wurden alle für psychisch krank erklärt und mit Mitte Vierzig aus dem Beruf gedrängt.

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Der Opposition im Hessischen Landtag erklärte Minister Weimar am Mittwoch, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Hinweise, dass ein Gutachter unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt habe, seien nicht bekannt. Die Beamten seien schon lange krank.

Dabei hatte Weimars Finanzverwaltung über Jahre versucht, die Fahnder loszuwerden - auch mit höchst fragwürdigen Gutachten. Der Neurologe und Psychiater Thomas H. attestierte den Fahndern “paranoid-querulatorische” Charaktereigenschaften und “chronische Anpassungsstörungen”.

Ungereimtheiten in Gutachten
“Mir sind in den Gutachten gröbste Ungereimtheiten aufgefallen”, sagt Ernst Gierth, Menschenrechtsbeauftragter der hessischen Landesärztekammer. Den Fahndern Rudolf Schmenger, Tina und Heiko Feser sowie Marco Wehner wurde Dienstunfähigkeit auf Lebenszeit bescheinigt.

Dabei waren sie die fähigsten Beamten der Abteilung V des Frankfurter Finanzamtes. Sie spürten die Großsteuerbetrüger und ihre Konten in Liechtenstein auf. Sie durchsuchten die Commerzbank, die ihren Kunden bei der Steuerflucht geholfen hatte und später rund 200 Millionen Euro an Steuern nachzahlen musste. Insgesamt bescherte die Arbeit der Fahnder dem Land Hessen im Jahr 2001 rund 250 Millionen Mark und dem Bund rund eine Milliarde an Steuereinnahmen.

Bis die Fahnder von der Finanzverwaltung gezwungen wurden, stattdessen nur noch kleine Steuerdelikte zu verfolgen. Bis sie versetzt, gemobbt und zwangspensioniert wurden und schließlich die ganze Abteilung zerschlagen war - mit Billigung des Ministers? Und warum überhaupt?

Mitten im CDU-Spendenskandal
Nicht wenige wundern sich über das Desinteresse von Karlheinz Weimar an den Vorgängen. Und in der Finanzverwaltung kursiert eine böse Vermutung: Hatte der Minister zu der Zeit, als seine Partei im Schwarzgeld-Skandal steckte, etwa Angst vor den Fahndern und ihrem Interesse an Liechtenstein, wo sich auch die Zaunkönig-Stiftung der CDU verbarg? Tatsache ist, dass einige der später geschassten Fahnder auch bei Durchsuchungen der hessischen CDU dabei waren.

Mehr Fälle auf der nächsten Seite…Es gibt weitere Fälle, die ein System der Zermürbung erkennen lassen, das jeden erfasste, der aufbegehrte: Ralf Amthor, Beamter der selben Abteilung, wagte es im Jahr 2000, gegen eine schlechte Beurteilung Widerspruch einzulegen. Sein Vorgesetzter vernichtete das Papier einfach. “Er hat es vor meinen Augen in den Schredder geworfen”, sagt Amthor. Er sollte den Widerspruch zurücknehmen.

“Das ist Nötigung”, sagt Amthor. Er nahm nichts zurück - und wurde wie die anderen versetzt und mit sinnlosen Aufgaben gedemütigt, sollte in einem Einzelzimmer kopieren bis er krank wurde. Jetzt ist er 41 - und gilt dem Arbeitgeber nach einem Gutachten als schwerbehindert. Den Gutachter hat er nie gesehen. Fachärztliche Untersuchungsresultate wurden nie geprüft. Trotzdem ist Amthor “unbefristet” schwerbehindert.

Von Gemobbten zu Bekloppten
“Es ist wie in einer Diktatur - wer nicht spurt, bekommt einen Termin beim Psychiater”, sagt Menschenrechtsbeauftragter Gierth. Und Ex-Steuerfahnder Frank Wehrheim fasst zusammen: “Es geht darum, ein Klima der Angst zu erzeugen - die Gemobbten sollen am Ende die Bekloppten sein.”

In der einst gefürchteten Abteilung V des Finanzamts Frankfurt, sagt ein Insider, mache man jetzt nur noch BMW: Prüfungen bei Bäckern, Metzgern, Wirten. Keine Großbanken mehr. In Zeiten wie diesen brauche das Land Hessen wohl ein günstiges Steuerklima, meint Ex-Fahnder Schmenger.

Copyright © FR-online.de 2009
Erscheinungsdatum 15.07.2009

Kampf gegen den eigenen Körper

Sonntag, November 16th, 2008

Ein Dienstunfall lähmt einen jungen Polizisten. Nach drei Jahren und drei Monaten kehrt er zurück zur Kripo.
Von FOCUS-Redakteur Josef Seitz

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Es ist die Fallhöhe eines Lebens: An einem Samstag im Juni 2005 geht der Würzburger Polizei-Hundeführer Uwe Herold früh um sieben zum Dienst. Um die Hunde zu schulen, klettert er auf einen Baum. In zweieinhalb Meter Höhe bricht ein Ast. Uwe Herold stürzt. Am nächsten Morgen meldet der Polizeibericht „zum Sachverhalt: PHM Herold wurde bis in die Morgenstunden operiert. Laut Auskunft der behandelnden Ärzte wird er vom Hals abwärts querschnittgelähmt bleiben“.

Aus der Narkose erwacht Uwe Herold in einer neuen Welt. Es ist eine Welt von unten. Die erste Rasur erschreckt ihn. Tätowierte Arme fassen ihm von oben ins Gesicht. „Ich bin der Manfred“, sagt ein Kerl, die langen Haare zum Pferdeschwanz gebunden. „Ich will das nicht“, fährt Uwe Herold durch den Kopf, „der Typ sieht aus wie die Kundschaft, die ich immer kontrolliert habe“. Es dauert, dann freunden sich der Polizist und der Tätowierte an. Uwe Herold bleibt Zeit, sich Krankenhaus und Personal zu gewöhnen.

Die Kinder laufen weinend davon
Als seine Kinder zum ersten Mal ins Krankenzimmer dürfen, endet der Besuch schnell. Sohn Sven läuft weinend auf den Flur. Den Pflegesohn Manuel findet die Mutter später zu Hause, die Tränen fließen. Er hat Angst, ins Heim zurück zu müssen, jetzt, wo der Vater vom Polizisten zum Pflegefall geworden ist. Tochter Santana schreibt einen Brief ins Krankenhaus, er besteht aus einem einzigen Wort: „LiebPapakombaldheim“.

Uwe Herold, heute 36, ist Tetraplegiker. Ein angebrochener vierter Halswirbel, der zertrümmerte fünfte, ein angebrochener sechster trennen den Kopf vom Körper. Schon das Atmen fällt schwer. Arme und Beine sind gelähmt. Er kann keinen Finger krumm machen. Er hat keine Chance. Aber er will sie nutzen. In Uwe Herold Kopf setzt sich eine Idee fest: „Ich bin zu jung. Es kann nicht der Sinn des Lebens sein, zu Hause zu sitzen.“ Und: „Ich will den Kollegen zeigen, dass man trotz einer Behinderung sinnvoll arbeiten kann.“

Panik vor dem Atemstillstand
Der Polizist lebt in einer verrenteten Gesellschaft. Fast jeder fünfte Vollzugsbeamte in Deutschland geht vorzeitig in Pension. Uwe Herold hätte jeden Grund, die Arme in den Schoß zu legen. Er kann ja ohnehin nichts anfangen mit ihnen. Er stemmt sich gegen seinen Körper. Im Krankenhaus lässt er die Beatmung abstellen. Gegen seine Panik, dass nur sie ihn am Leben hält. Er staunt: „Ich kann ohne Maschine atmen.“ Zwei Wochen übt er, um Atem und Sprache wieder zu koordinieren. Er ruft seine Frau Bianca an: „Hallo“, haucht er ins Telefon, „ich bin’s.“ Sie will ihm nicht glauben. Er lernt wieder sitzen.

Die Stimme öffnet Türen
Drei Jahre und drei Monate nach dem Unfall ist Uwe Herold wieder Polizist. Bei der Kripo in Würzburg hat man ihm ein Büro im Erdgeschoss eingerichtet. Die Kollegen kommen gern vorbei bei Kriminalhauptmeister Herold. Und wenn sie klopfen, ist Zeit für Science-fiction. Uwe Herolds Stimme kann die Tür öffnen. Sie steuert das Deckenlicht. Sie lässt die Jalousie vor dem Fenster herunter fahren und wieder hoch. Die Sprachsteuerung übers Telefon macht es möglich. Am Computer aktualisiert der Polizist Daten für die Kollegen. 23 000 Euro hat die Würzburger Polizei in den Arbeitsplatz für den Querschnittgelähmten investiert. Vorerst zwei Stunden am Tag arbeitet Uwe Herold. „Wach auf“, sagt er zum Programm. Er diktiert: „Bei einer Überprüfung der von Ihnen angefragten Person wurde eine aktuelle Fahndung festgestellt.“

Nach Feierabend sagt Uwe Herold: „Was gäbe ich darum, könnte ich meine Tochter noch einmal in den Arm nehmen, ohne dass sie meinen Arm um sich legen muss.“ Es gibt Sätze, nach denen seine Frau Bianca schnell aufsteht, um ein Tuch zu holen. Damit tupft sie ihrem Mann eben mal ein wenig unter den Augen.

Die gesamte Reportage über Uwe Herold lesen Sie im aktuellen FOCUS (47/2008) ab Seite 108.

Quelle: Focus.de

Land darf Beamte nicht in Stellenpool abschieben

Freitag, September 19th, 2008

Gerichtsentscheid

Berlin. Der Berliner Senat hat vor Gericht einen herben Rückschlag erlitten. Sein wichtigstes Instrument zum Stellenabbau, die Versetzung von Mitarbeitern der Verwaltung in einen Stellenpool ist – zumindest was Beamte angeht – verfassungswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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Beamte in Berliner Ämtern dürfen nach einem Wegfall ihrer Posten nicht in einen „Stellenpool“ abgeschoben werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Versetzung sei verfassungswidrig. Beamten müsse ein ihrem Status entsprechendes Amt übertragen werden. Im „Stellenpool“ waren sie jedoch „geparkt“ und wie Leiharbeiter zu verschiedenen Dienststellen abgeordnet oder – wenn es gar nichts für sie zu tun gab - umgeschult worden. In den beiden jetzt entschiedenen Fällen waren zudem die Mitbestimmungsrechte des Personalrats verletzt worden.

Die Entscheidung bedeutet einen Rückschlag für Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) und sein Konzept zum Stellenabbau in der Verwaltung. Anfang des Jahres hatte er dem Stellenpool des Landes noch ein langes Leben vorausgesagt. Das zentrale Personalüberhangmanagement (ZeP) werde mindestens noch bis 2014/2015 arbeiten, sagte er bei der Vorstellung der Jahresbilanz 2007 des ZeP.

Er nannte Stellenpool ein innovatives Instrument der Personalwirtschaft.

Von 19.000 Vollzeitstellen, die seit Gründung der neuen Behörde 2004 abgebaut wurden, waren bis Ende Januar 9100 Dienstkräfte in den Pool versetzt worden. 2007 hatten Sarrazin zufolge erstmals mehr Mitarbeiter den Pool verlassen als neue dorthin versetzt wurden. 1354 kamen neu hinzu, die Hälfte davon aus Bezirksämtern, ein Viertel aus den Senatsverwaltungen und ein weiteres Viertel aus Kita-Eigenbetrieben. 2090 Personen konnten dauerhaft vermittelt werden. 1069 gelangten auf feste Stellen in der Berliner Verwaltung, 226 wurden mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet. 598 wechselten auf Dienststellen außerhalb des direkten Landesdienstes. Von den insgesamt 5000 aktuell im Pool registrierten Kräften seien 1020 dauerkrank, in Altersteilzeit oder in längerfristiger Qualifizierung.

Dennoch ist der Stellenpool politisch schon immer stark umstritten. Zum einen wird kritisiert, dass die Arbeitskräfte im Pool nicht ausreichend geschult würden. Zum anderen gab es trotz Stellenpools in der Vergangenheit immer wieder Personalengpässe, etwa bei den Ordnungsämtern, zumal dem aussortierten Personal oft die Motivation für neue Tätigkeiten fehlt.

Az: BVerwG 2 C 3.07 und 2 C 8.07

Quelle: Internet

Info zur Altersteilzeit und zum Antragsruhestand

Freitag, August 29th, 2008

Sachsen-Anhalt, 24.08.2008:

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 26.06.2008 das Gesetz zur Einführung eines besonderen Altersteilzeitzuschlages für Polizeivollzugsbeamte und zur Änderung anderer beamtenrechtlicher und landesbesoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen beschlossen, das am 18.08.2008 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden ist.

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Hinweise zu den rechtlichen Voraussetzungen sowie den finanziellen Auswirkungen der Altersteilzeitbeschäftigung gemäß § 72 b Beamtengesetz Sachsen-Anhalt (BG LSA) und des Antragsruhestandes gemäß § 120 Abs. 4 BG LSA sind dem Merkblatt des Ministeriums der Finanzen vom 18.07.2008 zu entnehmen, welches den betreffenden Polizeivollzugsbeamtinnen und – beamten, die bis zum 31.12.1961 geboren sind, bereits im August 2008 zugesandt worden ist.

Verfahrensweise gemäß Erlass des MI vom 15. August 2008/Az.:25.21.-03073/200-3
Mit der Bezügeabrechnung für den Monat August 2008 erhielten die betreffenden Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten je einen Fragebogen, (Vorderseite, Rückseite) der ihnen eine Vorabauskunft zur Vorsorgungsanwartschaft ermöglicht.

Alle interessierten Beamtinnen und Beamten sollten ihre Anfrage auf dem Dienstweg, d.h. über das jeweilige Personaldezernat als personalführende Stelle an die Beamtenversorgung richten. Anschließend wird durch das Personaldezernat anhand der Personalakte ein Formblatt ausgefüllt. Beide Vorlagen werden durch die personalführende Stelle an die Versorgungsstelle übersandt.

1. Ungeachtet der in Bezug auf den Antragsruhestand nach § 120 Abs. 4 BG LSA geltenden gesetzlichen Antragsfrist werden interessierte Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes gebeten, Anträge auf Inanspruchnahme des Antragsruhestandes sowie Anträge auf Altersteilzeitbeschäftigung (mit besonderem Altersteilzeitzuschlag) gemäß § 72b BG LSA bis zum 01.12.2008 an das jeweilige Dezernat Personal zu richten.

2. Nach Ablauf der o.g. Frist ist dem Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt (MI LSA) durch das Personaldezernat eine Auflistung der eingegangenen Anträge vorzulegen.

3. Die bis zum 01.12.2008 eingegangenen Anträge sind nach Freigabe durch das MI LSA aufsteigend nach Geburtsjahrgängen zu bearbeiten und zu bewilligen, d.h. die früheren Geburtsjahrgänge sind prioritär gegenüber den späteren Geburtsjahrgängen.

4. Anträge, die nach dem 01.12.2008 beim jeweiligen Personaldezernat eingehen, werden gesammelt. Eine Entscheidung über die Bewilligung dieser Anträge erfolgt durch das MI LSA zu einem späteren Zeitpunkt.

Hinweis:
Für Beamtinnen und Beamte des höheren Polizeivollzugsdienstes sowie des allgemeinen Verwaltungsdienstes aller Laufbahnen, besteht weiterhin bis zum 31.12.2011 die Altersteilzeitregelung über 83%. Anträge können ebenfalls an das Personaldezernat gerichtet werden.

Quelle: Internet

Berlin will Lehrer mit Beamtenstatus halten

Dienstag, August 26th, 2008

Soll Berlin neu einzustellende Lehrer wieder verbeamten, um im bundesweiten Konkurrenzkampf um gut ausgebildete Pädagogen mithalten zu können? Während in der SPD darüber nachgedacht wird, lehnen Linkspartei und Opposition diesen Weg ab.

“Der Konkurrenzkampf wird sich in den kommenden Jahren deutlich verschärfen”, warnte Thorsten Metter, Sprecher der SPD-Fraktion. Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) habe deshalb jetzt einen Vorstoß des Fraktionsvorsitzenden Michael Müller aufgenommen, über die Wiedereinführung der Lehrerverbeamtung nachzudenken, sagte er.

In einem Interview mit dem RBB hatte Zöllner erklärt, dass Berlin durch das Angebot von Angestelltenstellen im deutschlandweiten Wettbewerb um Lehrkräfte trotz spürbarer Verbesserungen in der letzten Zeit einen Nachteil habe. Gleichzeitig verwies er jedoch auf die prinzipielle Weichenstellung von 2004, keine Lehrkräfte mehr zu verbeamten.

“Da die Berliner Schulen auf Dauer möglichst viele ausgezeichnete Lehrkräfte brauchen, werde ich die Entwicklung der Bewerberlage genau im Blick behalten”, sagte der Senator. Aktuell gebe es jedoch keinen zwingenden Handlungsbedarf. Berlin habe bislang viele andere Pluspunkte, die genügend junge Lehrer überzeugten, so Zöllner.

Steffen Zillich, Schulexperte der Linkspartei, hält nichts von den Überlegungen des Koalitionspartners SPD. Verbeamtung von Lehrern würde der eigenverantwortlichen Schule im Wege stehen. Nötig seien eher neue Arbeitszeitmodelle, die dem Arbeitsaufwand der Lehrer gerecht werden, forderte er.

Um den Beamtenstatus ging es kürzlich auch bei der Abwerbung von ehemaligen Berliner Polizisten aus der Hansestadt Hamburg. Wie die Morgenpost berichtete, hat Polizeipräsident Dieter Glietsch 21 Beamten diesbezüglich angeschrieben und sie mit dem Versprechen zurück in die Hauptstadt gelockt, ihnen den Beamtenstatus zu garantieren. Während man sich in Berlin auf eine entsprechende Vereinbarung der jeweiligen Innensenatoren berief, kritisierte die Gewerkschaft der Polizei in Hamburg die Abwerbungsversuche. Ein Wechsel in ein anderes Bundesland sei grundsätzlich nur mit Tauschpartner möglich, hieß es.

Mit der Aussicht auf eine Anstellung im Beamtenstatus wird derzeit bundesweit auch um Lehrer geworben. Ein Beispiel ist Baden-Württemberg, das im Juli deutschlandweit Zeitungsanzeigen unter der Überschrift “Lehrkräfte für Baden-Württemberg” schaltete. Die Anzeigen versprachen eine Anstellung im Beamtenverhältnis. Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sagte dazu in der ARD-Talkshow “Hart aber Fair” am 20.August.: “Auch im Lehrerberuf haben wir keinen regionalen, sondern einen deutschen Arbeitsmarkt.”

Jürgen Schulte vom Gesamtpersonalrat der Berliner Lehrer und Erzieher ist deshalb überzeugt, “dass in Berlin die Beamtenkiste wieder aufgemacht werden wird.” Gegenwärtig würden mehr als ein Drittel der jungen, gut ausgebildeten Lehrkräfte die Hauptstadt verlassen, weil sie in anderen Bundesländern verbeamtet werden und damit deutlich mehr verdienen. “Dabei geht es immerhin um bis zu 900 Euro mehr im Monat”, so Schulte.

In Berlin gelte zudem vom 1. September an ein neuer Tarifvertrag. Lehrer, die dann eingestellt werden, würden bis zu 400 Euro weniger verdienen, als zuvor eingestellte Pädagogen.

Schulexperten von CDU und FDP warnen unterdessen davor, Lehrer wieder zu verbeamten. “Das hat mit eigenverantwortlicher Schule nichts zu tun”, sagte Sascha Steuer (CDU). Er forderte eine deutlich bessere Bezahlung der angestellten Lehrkräfte. Mieke Senftleben (FDP) ist derselben Meinung. “Wir setzen uns für eine Berlin-Zulage von 300 Euro monatlich ein”, sagt die schulpolitische Sprecherin der FDP.

Quelle: Link

Polizeipräsident wirbt Polizisten aus Hamburg ab

Samstag, August 23rd, 2008

Berlins Polizeipräsiden Dieter Glietsch will nicht Opfer sein. Deshalb greift er jetzt zu unfairen Mitteln: Er versucht, in Berlin ausgebildete und von Hamburg abgeworbene Polizisten, in die Hauptstadt zurückzuholen. Sein Versprechen: Hier werdet ihr Beamte. Diese Methode hatte freilich zuvor Hamburg selbst angewandt.

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Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch will Polizisten aus Hamburg abwerben, die in der Hauptstadt ausgebildet worden sind und mangels Planstellen in die Hansestadt gewechselt waren. Das erfuhr Morgenpost Online aus ranghohen Sicherheitskreisen. Dieser Versuch ist sowohl bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) als auch in der Sicherheitsbehörde selbst umstritten – nach einem Beschluss der Innenminister-Konferenz soll der Wechsel von Polizisten nämlich nur im Tausch stattfinden.

Rückblick: Im Jahr 2003 waren 500 Polizisten in Berlin mit ihrer Ausbildung fertig, für die es in der Hauptstadt keine Stellen gab. Der damalige Hamburger Innensenator Roland Schill bot ihnen eine Tätigkeit im Beamtenstatus an. Durch den Wechsel an die Alster gerieten jedoch viele Familien in Schwierigkeiten, weil oftmals nur ein Elternteil nach Hamburg ziehen konnte.

Kürzlich soll sich Glietsch nach vorliegenden Informationen an die Hamburger Verantwortlichen mit dem Wunsch gewandt haben, einige der in Berlin ausgebildeten Beamten nach Hause zurückzuholen. Als ihm lediglich die Zahl von sieben Kandidaten genannt worden sei, habe er an 21 besonders hart Betroffene Briefe gesandt, in denen er ihnen den Beamtenstatus in der Hauptstadt versprochen habe, für den Fall, dass sie in Hamburg kündigen wollten.

Hamburgs Polizeipräsident Werner Jantosch hatte seinen Berliner Kollegen gebeten, von der Aktion abzusehen. „Der Stil ist unmöglich“, sagte Joachim Lenders Landesvorsitzender der GdP in Hamburg. „Jetzt werden die Innenminister sich untereinander nicht mehr trauen können.“ Armen Bundesländern könne es passieren, dass sie Personal ausbilden und sie an reichere Länder verlieren.

Glietsch erhält Rückendeckung von der Senatsverwaltung für Inneres. Nach Angaben einer Sprecherin habe man von den Schreiben an die betroffenen 21 Beamte nicht nur gewusst, sondern dies auch durchaus gebilligt. Gewerkschaften und die Hamburger Polizei haben dagegen kritisiert, dass Polizeipräsident Glietsch im Falle einer Kündigung in Hamburg den Beamtenstatus in Berlin garantiert.

Berlin hat die Ausbildung bezahlt
„Während der vergangenen Herbstkonferenz der Innenminister wurde zwischen Senator Ehrhart Körting und dem damaligen Hamburger Amtskollegen Nagel die Absprache getroffen, Kollegen nach Berlin zurückholen zu wollen“, so die Sprecherin von Innensenator Isabelle Kalbitzer. „Man darf bei der Diskussion nicht außer Acht lassen, dass die vom Land Berlin ausgebildeten 502 Beamten von Hamburg als vollwertige Vollzugsbeamte übernommen wurden, ohne dass die Hansestadt sich wenigstens anteilig an den Kosten für diese Ausbildung beteiligt hätte. Dass Herr Glietsch sich jetzt auch vielleicht gegen die Meinung einzelner Mitarbeiter für das Anschreiben entschlossen hat, ist aufgrund dieser Grundlage durchaus nachvollziehbar.“

Der Streit zwischen den Verantwortlichen in Hamburg und Berlin scheint programmiert. Die Gewerkschaft der Polizei in Hamburg gab eine Presseerklärung heraus. Darin wirft sie dem Land Berlin den Bruch einer getroffenen Vereinbarung vor, wonach Länderwechsel grundsätzlich nur mit Tauschpartner möglich sein sollen.

Zwar wehrt sich Glietsch mit seinem Abwerbeversuch nur dagegen, dass Berlin Opfer reicherer Länder wird. Doch auch Berlins GdP befürchtet, dass der „legale“ Personalklau durch die Aktionen von Dieter Glietsch jetzt Schule macht und für die Hauptstadt letztlich zum Bumerang wird. „Es gibt bereits Gerüchte, wonach ein bestimmtes Bundesland einer Vielzahl von Bewerbern für den gehobenen Dienst empfohlen hat, sich mangels eigener Ausbildungsmöglichkeiten in Berlin zum Polizisten schulen zu lassen, um nach erfolgreichem Durchlauf der Ausbildung in das eigene Land zurückzukehren“, so GdP-Chef Eberhard Schönberg.

„Somit würde das finanzielle ruinierte Berlin die Polizeiausbildung anderer Bundesländer finanzieren, ohne selbst davon profitieren zu können.“ Gleichwohl sei es für die betroffenen 21 Kollegen ein Glücksfall, nach langer Zeit als Pendler wieder dauerhaft zu den Familien zurückkehren zu können. Aus finanzieller Sicht würden die Kollegen allerdings keinen guten Schnitt machen – in Hamburg gibt es im Vergleich zu Berlin noch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.

„Dieter Glietsch handelt clever“
Ranghohe Berliner Polizeiführer kritisieren hinter vorgehaltener Hand den Vorstoß ihres Präsidenten. Er habe ihn trotz anders lautenden Vorschlägen von leitenden Beamten gemacht.

Es gibt jedoch auch positive Stimmen. „Polizeipräsident Glietsch kann auch nur die Stellen besetzen und die Gehälter zahlen, die ihm von der Politik bewilligt werden. Das Land Hamburg hat davon profitiert, dass wir keine freien Stellen hatten. Die Hansestadt hat 500 gute Beamte quasi auf dem Silbertablett serviert bekommen“, so ein Polizeiführer. „Wenn Hamburg uns nun davon nur sieben zurückgeben will, ist es nur clever vom Präsidenten, weitere zu ködern. Zumal es sich bei den 21 Betroffenen um Kollegen handelt, die ernste Gründe für eine Rückkehr haben.“

Insgesamt sollen nach Angaben des Beamten mehr als 50 Berliner bereit sein, von der Alster zurück an die Spree zu wechseln. Die Polizei-Gewerkschaft in Hamburg hat angekündigt, den Zwischenfall politisch aufarbeiten zu lassen.

Quelle: Link

Richter wegen Kinderpornos entlassen

Samstag, August 9th, 2008

Hessen: Über Jahre hinweg hatte der Kasseler Jurist die widerwärtigen Fotos heruntergeladen – dummerweise auf dem PC des Gerichtspräsidenten. Auf die Suspendierung ist am Freitag die logische Entfernung aus dem Dienst gefolgt.

Der wegen des Besitzes von Kinderpornografie vorbestrafte und vorläufig suspendierte Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel ist aus dem Richterdienst entfernt worden. Der 54-Jährige habe ein schweres Dienstvergehen begangen, entschied das Richterdienstgericht in Frankfurt am Main am Freitag. Auf dem Dienstcomputer des Gerichtspräsidenten waren mehr als 1000 kinderpornografische Bilder gefunden worden. Über Jahre hinweg hatte er die Bilder heruntergeladen und gespeichert. Dafür war er vom Amtsgericht Marburg zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

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Mit seinem Verhalten habe er die Achtung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in seine Amtsführung und die Richterschaft beschädigt, entschied das Richterdienstgericht. Eine mildere Entscheidung, etwa eine Verwarnung oder Degradierung, sei nicht möglich gewesen, weil das Vertrauensverhältnis zwischen seinem Dienstherrn, dem hessischen Justizministerium, und ihm endgültig zerstört sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der suspendierte Präsident noch Berufung vor dem Richterdienstgerichtshof einlegen kann. Sollte die Entscheidung der Frankfurter Richter rechtskräftig werden, verliert der 54-Jährige nicht nur seine Richterstelle, sondern auch seine Ruhegeldbezüge.

Quelle: www.netzeitung.de/vermischtes/1119177.htm

Landtag beschließt Altersteilzeit für Polizeibeamte

Dienstag, Juli 8th, 2008

Wagner: Altersteilzeit darf nicht zu weiterer Arbeitsverdichtung führen

Maik Wagner, dbb Landeschef, hat den Beschluss des Landtages über eine Altersteilzeit- und Vorruhestandsregelung für Polizeibeamte in Sachsen-Anhalt begrüßt. Gleichzeitig fordert er von der Landesregierung, die für dieses Jahr zusätzlich beschlossenen Einstellungen zügig umzusetzen. Der dbb rechnet fest damit, dass viele Kolleginnen und Kollegen besonders die attraktive Altersteilzeitregelung in Anspruch nehmen werden.

„Altersteilzeit und Vorruhestand dürfen nicht dazu führen, dass die Arbeitsbelastung der Polizeibeamten im aktiven Dienst weiter ansteigt. Der Beschluss der Landesregierung über 100 zusätzliche Einstellungen für 2008 ist richtig und notwendig, aber eben nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Wir brauchen kontinuierlich nach oben gehende Einstellungszahlen in den nächsten Jahren. Nur so kann die Funktionsfähigkeit der Polizeidienststellen gewährleistet werden“, sagte Wagner.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 26. Juni 2008 mit den Stimmen der Koalition und der FDP das Gesetz zur Einführung eines besonderen Altersteilzeitzuschlages für Polizeivollzugsbeamte und zur Änderung anderer beamtenrechtlicher und landesbesoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen beschlossen. Das Gesetz sieht zum einen die Einführung eines besonderen Altersteilzeitzuschlages für Beamtinnen und Beamte in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes und zum anderen die Einführung eines als Antragsruhestand ausgestalteten befristeten Frühpensionierungsmodells für diesen Personenkreis vor. Die Aufstockung des Altersteilzeitzuschlages auf 88 Prozent der Nettobesoldung für die neu in Altersteilzeit gehenden Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten korrespondiert mit der bisher geltenden beamtenrechtlichen Altersteilzeitregelung. Deren Anwendungsoption wird um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.

Die mit dem Frühpensionierungsmodell verbundenen versorgungsrechtlichen Regelungen, wie der Verzicht auf Minderung des Ruhegehaltssatzes wegen vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst, Anrechnung der Vorruhestandszeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit, die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bis zum Beginn des Ruhestandes und das Vorziehen der für die Beamtinnen und Beamten mit besonderen Altersgrenzen vorgesehenen einmaligen Ausgleichszahlung sollen die Attraktivität des befristeten Frühpensionierungsmodells erhöhen.

Quelle: Internet

dbb Erfolg beim Bundesverfassungsgericht

Dienstag, Juli 8th, 2008

Heesen: „Führungspositionen auf Zeit beeinträchtigen die Unabhängigkeit der Beamten“
19.06.2008

Der dbb beamtenbund und tarifunion hat die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 2008 begrüßt, die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen für grundgesetzwidrig zu erklären. dbb Chef Peter Heesen: „Ein wichtiger Erfolg für den Rechtsschutz des dbb. Wir haben dieses Klärungsverfahren angestrengt, weil wir davon überzeugt sind, dass die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit nicht nur gegen das Lebenszeitprinzip verstößt, sondern vor allem auch die Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten gefährdet.“
Peter Heesen verwies darauf, dass gerade in Führungspositionen oftmals Entscheidungen in einem konfliktorientierten Umfeld getroffen werden müssen. „Gerade hier“, so Heesen, „muss die Unabhängigkeit und Neutralität der Kolleginnen und Kollegen geschützt werden. Solange eine Führungsaufgabe aber nur vorübergehend vergeben wird, besteht die Möglichkeit, dass eine vermeintlich unliebsame Entscheidung, den Verbleib im Amt oder die weitere Karriere negativ beeinflusst. Eine spätere Zurückstufung käme einer Disziplinierung gleich. Hier hat das Verfassungsgericht jetzt eine klare Linie gezogen, die maßgebend für andere Landesgesetzgeber sein sollte.“

Quelle: Internet