Archive for the ‘Bürgerechte’ Category

Websperren: EU-Kommission will schnell handeln

Montag, Juli 5th, 2010

Websperren: EU-Kommission will schnell handeln

melderegister-artikel.jpg

02.07.2010 10:00 Uhr. Die parlamentarische Debatte um die von der EU-Kommission geplanten Websperren[1] hat begonnen: Am gestrigen Donnerstag hatte die konservative EVP-Fraktion[2] auf Initiative der deutschen Europaabgeordneten Sabine Verheyen[3] (CDU) zur Diskussion der vorgeschlagene Richtlinie[4] von EU-Kommissarin Cecilia Malmström über die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern eingeladen. Insbesondere um die geplanten Websperren gab es Auseinandersetzungen; das von der Kommission vorgelegte Tempo wurde kritisiert.

“Kinderpornografie ist keine normale Pornografie”, betonte Malmström in der Anhörung: Bei den von der britischen Internet Watch Foundation[5] registrierten kinderpornografischen Abbildungen zeigten 44 Prozent Vergewaltigungen oder Gewalttaten gegen Kinder, 80 Prozent der Opfer seien unter 10 Jahren alt. Durch die Veröffentlichung der Bilder würden die Kinder ein zweites Mal zum Opfer. In dem von ihr vorgeschlagenen Maßnahmenpaket sind sowohl größere Anstrengungen zur Löschung von Webseiten und Stärkung der Strafverfolgung inklusive verdeckter Ermittler als auch die Sperrung von kinderpornografischen Angeboten vorgesehen. Den Einwand, dass diese Sperren Täter nicht abhielten, will Malmström nicht gelten lassen: “50 Prozent der Abnehmer haben keinerlei oder nur wenige Computerkenntnisse”, erklärte sie. Die Polizeibehörden in den sieben Ländern, die bereits Websperren einsetzten, seien von der Maßnahme überzeugt.

Ein anderes Bild zeichnete Rob Wainwright, Präsident der europäischen Polizeibehörde Europol[6]. Seine Behörde sei seit 10 Jahren mit Ermittlungen im Bereich von Kinderpornografie beschäftigt. In 20 aufwendigen Ermittlungen seien über 100 Opfer ermittelt worden. Wainwright stellte die Täter, mit denen seine Behörde zu tun hat, als organisierte, technisch kompetente Netzwerke vor. Zur Zeit beobachteten seine Mitarbeiter Gruppen, die Missbrauchsvideos nach dem Pay-per-View-Prinzip vermarkteten. Die Einnahmen würden über legitime wirkende Webseiten umgeleitet und seien so schwer zu verfolgen. Zur Effizienz von Websperren gebe es trotz der technischen Versiertheit der Täter “operationelle Belege”. Die Maßnahme wirke zumindest in einigen Fällen, sei aber nicht im Zentrum der Bemühungen der Polizei.

Ulrike Sachs, die für das niedersächsische Innenministerium das Bündnis White IT[7] repräsentierte, verwies auf die bisher mangelhafte Grundlagenforschung. “Sollte sich herausstellen, dass ein Großteil der Kinderpornografie über das World Wide Web verkauft wird, müssen wir uns bemühen, die Täter zu ermitteln und die Zahlungsströme zu verfolgen.” Werden die Bilder des Missbrauchs hingegen vorrangig unkommerziell über Peer-to-Peer-Netzwerke vertrieben, müsse man sich auf die Bereitstellung von Ermittlungswerkzeugen für dieses Umfeld konzentrieren, Bevor man über Maßnahmen entscheiden wolle, müsse man die Fakten klären – erste Ergebnisse einer Grundlagenstudie will das Bündnis im Herbst vorlegen.

Wie sehr die Grundlagen umstritten sind, zeigte der litauische Europaabgeordnete Vytautas Landsbergis, der in einer Stellungnahme Homosexuelle für einen Großteil des Kindesmissbrauchs verantwortlich machte[8]. Malmström entgegnete, dass es keine Hinweise dafür gebe, dass Homosexualität mit dem Kindesmissbrauch verknüpft sei.

Christian Bahls vom Verein “Missbrauchsopfer gegen Internetsperren” (MOGIS[9]) beklagte in der Anhörung die mangelhafte Folgenabschätzung in der Richtlinie. Bahls forderte zudem eine Überarbeitung der Maßnahmen gegen das “Grooming”, bei dem Erwachsene Kinder über das Internet zu sexuellen Handlungen anstiften – der derzeitige Entwurf sei unzureichend, da letztlich über die Absicht eines Erwachsenen geurteilt werde, der sich Kindern nähere. Dadurch würden Erwachsene davon abgehalten, mit Kindern ohne Vorbehalte zu kommunizieren. “Man braucht viel Zeit, um die Gesetzgebung in dem Bereich korrekt hinzubekommen”, so Bahls.

Bahls forderte zusammen mit Joe McNamee von der europäischen Bürgerrechtsorganisation EDRI[10] Aufklärung über die European Financial Coalition, die im Auftrag der EU Zahlungsströme von kommerziellen Kinderpornografie-Ringen verfolgen soll. Diese Organisation habe bisher keine Berichte zum Erfolg der Maßnahmen vorgelegt. Auch von anderer Seite gab es Nachfragen, ob die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich Kindesmissbrauch effektiv verhindern könnten. Mehrere Teilnehmer forderten verstärkte Anstrengungen zur Prävention und zur Therapie von potenziellen Tätern.

Malmström antwortete auf diese Fragen nur zurückhaltend und brachte ihre Haltung auf eine simple Formel: “Wir wissen nicht, was wir nicht wissen”. Zwar sei der Umfang des Handels mit Kinderpornografie nicht bekannt, man wisse aber, dass es ihn gebe. Die Kommission habe aber vor dem Entwurf der Richtlinie sehr wohl Nachforschungen betrieben. Im Herbst wolle die Kommission mehr Zahlen vorlegen. Dann soll die Richtlinie auch erstmals fraktionsübergreifend im Parlament diskutiert werden. Ein Vertreter der Kommission ergänzte, dass keine Zeit für eine wissenschaftliche Aufarbeitung aller Fragen bleibe: “Wir können es uns politisch nicht leisten, untätig zu bleiben” – statt lange zu forschen müsse man nun politische Entscheidungen treffen.

Auch im konservativen Lager scheint Malmströms Entwurf noch nicht auf durchgängige Zustimmung zu stoßen. So äußerte Sabine Verheyen in ihrem Schlusswort Zweifel an der Durchsetzung der Maßnahmen: “Es gibt die Befürchtung, dass die wichtigen Schritte nicht mit dem notwendigen Nachdruck verfolgt werden, wenn Websperren erst einmal etabliert sind”, sagte die Abgeordnete. Abgesehen von der Durchsetzung der Richtlinie müsse man sich um bessere internationale Zusammenarbeit bemühen, um Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten gleich an der Quelle zu schließen: “Die Erfahrungen aus dem SWIFT-Abkommen[11] haben gezeigt, dass wir durchaus mit anderen Staaten auf Augenhöhe sprechen können.” (Torsten Kleinz) / (hob[12])

URL dieses Artikels: hier

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.heise.de/meldung/EU-will-Websperren-einfuehren-965666.html
[2] http://www.epp.eu/
[3] http://www.sabine-verheyen.de
[4] http://ec.europa.eu/justice_home/news/intro/doc/com_2010_94_de.pdf
[5] http://www.iwf.org.uk/
[6] http://www.europol.europa.eu/
[7] http://www.heise.de/meldung/White-IT-Staat-und-Wirtschaft-vereint-gegen-Kinderpornographie-870937.html
[8] http://www.lgbt-ep.eu/press-releases/paedophilia-and-homosexuality-are-linked-say-conservative-meps/
[9] http://mogis-verein.de/
[10] http://www.edri.org/
[11] http://www.heise.de/meldung/Kompromiss-fuer-neues-SWIFT-Abkommen-steht-1028859.html
[12] mailto:hob@ct.de

Bund hält 7,5 Millionen Akten geheim

Dienstag, Juni 22nd, 2010

Historiker: Bund hält 7,5 Millionen Akten geheim

heise online, 19.06.2010 14:16 Uhr. In den Ministerien und Archiven des Bundes lagern nach Berechnungen eines Historikers mehr als 7,5 Millionen Geheimakten. Allein im Bundeskanzleramt und im Bundesinnenministerium würden über 3,5 Millionen als Verschlusssache gestempelte Dokumente liegen, errechnete der Freiburger Historiker Josef Foschepoth nach Informationen des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel”. Diese seien in aller Regel der zeitgeschichtlichen Forschung entzogen.

datenschutz007.jpg

Grundsätzlich gilt für Geheimakten eine Verschlussfrist von 30 Jahren. Geheimakten aus den Jahren 1949 bis 1959 werden nach einer Neuregelung bis 2013 zugänglich gemacht. Akten, die zwischen 1960 und 1994 angelegt wurden, sollen bis 2025 schrittweise (drei Jahrgänge pro Kalenderjahr) geöffnet werden. Für Verschlusssachen, die von 1995 an erstellt wurden, gilt dann die 30-Jahres-Frist.

6b2602aabded2efb.jpeg

Verlangt mehr Informationsfreiheit:
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar.
Bild: dpa

Demgegenüber hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz[1], Peter Schaar, eine weitgehende Offenlegungspflicht für bisher geheime Verträge zwischen Bund und Unternehmen gefordert: “Der Bund sollte hier dem Land Berlin folgen”, sagte Schaar dem Spiegel. Berlin plant als erstes Bundesland, Verträge mit Wirtschaftsunternehmen, die den “Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge” betreffen, künftig zu veröffentlichen. Darunter fallen Privatisierungen von Krankenhäusern, Wasser- und Abwasseranlagen, Strom- und Gasnetzen sowie Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr oder der Müllentsorgung.

Noch vor der Sommerpause will das Berliner Abgeordnetenhaus eine entsprechende Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes verabschieden. Damit werde ein “hohes Maß an Transparenz und Publizität” geschaffen, heißt es in einer Stellungnahme des Senats zu der Initiative von Grünen und den Berliner Regierungsparteien SPD und Die Linke.

aktenordner1.jpg

Bisher wurde eine Veröffentlichung auch in Berlin unter Berufung auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse abgelehnt, darunter fielen der umstrittene S-Bahn-Vertrag mit der Deutschen Bahn AG und die Teilprivatisierung der Wasserversorgung an die Konzerne Veolia und RWE. “Der Bürger hat aber ein Recht darauf zu wissen, zu welchen Bedingungen der Staat Leistungen privatisiert”, sagt der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar. Das gelte auch für den Bund, wo “selbst Verträge mit Staatsunternehmen wie der Deutschen Bahn AG wegen Vertraulichkeitsklauseln vor der Öffentlichkeit geschützt werden”. Damit, so der Datenschutzbeauftragte, werde das Gesetz „teilweise ad absurdum geführt“. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen und Niedersachsen haben bisher noch nicht einmal ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz erlassen.

Selbst in einer Schicksalsfrage der Demokratie, dem Schutz des Wahlverfahrens vor Manipulation, hat sich das Informationsfreiheitsgesetz im Ernstfall als wirkungslos erwiesen. Auf dem Höhepunkt der Diskussion um den Einsatz von Wahlcomputern verweigerte[2] die zuständige Behörde dem c’t-Korrespondenten Richard Sietmann den beantragten Einblick in das Zulassungsverfahren. In dem Prozess, den Sietmann daraufhin mit Unterstützung des Heise-Verlags führte, entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig im Oktober 2007 gegen die Informationsfreiheit[3]. (18 Monate später befand das Bundesverfassungsgericht den Einsatz der Wahlcomputer bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig)[4]. (dpa) / (cp[5])

URL dieses Artikels

Links in diesem Artikel:
[1]
[2]
[3]
[4]
[5] mailto:cp@ct.de

EU-weites Zensurgesetz droht

Donnerstag, April 15th, 2010

Vorwand Kinderpornografie: EU-weites Zensurgesetz droht

Mittwoch, 31. März 2010

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat am Montag eine Richtlinie vorgestellt, die den Aufbau einer Zensurinfrastruktur vorschreibt. Was in Deutschland mittlerweile als unsinnig anerkannt ist, soll jetzt in ganz Europa eingeführt werden.

Von Christoph H. Hochstätter

datenschutz007.jpg

Am Montagmorgen verkündete[1] die EU-Kommissarin für Inneres[2], Cecilia Malmström[3] von der schwedischen liberalen Volkspartei (FL[4]), dass die Kommission dem Ministerrat und dem europäischen Parlament eine Richtlinie[5] (PDF) vorlegen werde, die in etwa den Vorschriften des deutschen Internetzensurgesetzes[6] entspricht. Diese Richtlinie muss jeder Mitgliedsstaat in nationales Recht transformieren, sofern sie Ministerrat und Parlament absegnen.

Noch bevor Malmström die Richtlinie offiziell vorstellte, verteidigte sie das Vorhaben in ihrem Gastbeitrag “Dunkle Ecken des Internets aufräumen[7]” in der F.A.Z. Wer die Diskussion um das Internetzensurgesetz in Deutschland verfolgt hat, erkennt sofort, dass Malmström exakt dieselben und allesamt widerlegten Argumente der deutschen Sperrbefürworter benutzt. Daher darf es nicht verwundern, dass die “Netzgemeinde” Malmström prompt den Spitznamen “Censilia” verpasst hat - analog zu “Zensursula”.

Die Meinungsfreiheit sei Malmström sehr wichtig, allerdings höre sie bei der Verbreitung von kinderpornografischem Material auf. Das habe mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit nichts zu tun. Löschen allein könne keine wirksame Maßnahme sein, da die Mehrzahl der kinderpornografischen Angebote auf Servern außerhalb der EU gehostet werden.

Die Richtlinie besteht aus insgesamt 26 Artikeln. Die meisten davon sind nachvollziehbar und dürften weite Zustimmung in ganz Europa finden. Sexueller Missbrauch, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie werden unter Strafe gestellt, wobei alle Personen unter 18 Jahren als Kinder im Sinne der Richtlinie bezeichnet werden.

Mit einen Informationsaustauschsystem soll verhindert werden, dass verurteilte Straftäter Zugang zu Berufsgruppen mit Kontakt zu Kindern erhalten. Ferner wird minderjährigen Opfern Zugang zu kostenfreier Rechtsberatung garantiert, auch zum Zwecke der zivilrechtlichen Entschädigung. Darüber hinaus dürfen Opfer nur vernommen werden, wenn es für die Strafverfolgung unbedingt erforderlich ist. Dazu müssen speziell ausgebildete Fachkräfte in geeigneten Räumlichkeiten, also nicht in “Verhörzellen”, eingesetzt werden.

Artikel 21 der Richtlinie fordert Zensurinfrastruktur
Die Censilia-Richtlinie enthält viele legitime Forderungen. Stein des Anstoßes ist Artikel 21 (Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten). Dort heißt in Absatz 1: “Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, damit der Zugang von Internet-Nutzern zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, gesperrt wird.”

Wie die einzelnen Mitgliedsstaaten die Sperren umsetzen, bleibt ihnen überlassen. Das ist explizit in einer Pressemitteilung[8] der EU-Kommission zu lesen. In den meisten Mitgliedsstaaten dürfte das jedoch auf DNS-Sperren und Umleitung auf ein Stoppschild herauslaufen, wie es im Internetzensurgesetz formuliert ist.

Absatz 2 fordert von jedem Mitgliedsstaat die Löschung kinderpornografischer Inhalte. Eine Sperre muss trotzdem erfolgen. Die Richtlinie sieht nicht vor, eine Sperre nur dann zu implementieren, wenn eine Löschung nicht möglich ist. In jedem Fall müssen alle Internetprovider in der EU eine Zensurinfrastruktur aufbauen.

Artikel 6 verbietet das sogenannte “Grooming[9]”. Darunter versteht man heute vor allem, Kinder oder Jugendliche zu einem Treffen zu überreden - meist unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. “Groomer” geben sich in Chats und sozialen Netzwerken als Jugendliche aus. Oft werden dazu auch falsche Profilbilder eingesetzt.

Bei Artikel 6 muss man sich vor allem über die Formulierung wundern. Es heißt dort in der nicht ganz gelungenen deutschen Übersetzung: “Ein Erwachsener, der einem Kind, […] mittels Informations- und Kommunikationstechnologie ein Treffen vorschlägt, mit der Absicht, eine Straftat nach Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 6 zu begehen, wird mit Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens zwei Jahren bedroht, …”

Die Einschränkung “mittels Informations- und Kommunikationstechnologie” ist nicht nachvollziehbar. Offensichtlich soll das Internet unterschwellig als Hauptursache für den sexuellen Missbrauch von Kindern gegeißelt werden. Warum Lehrer, Erzieher, Geistliche, Verwandte und andere Personen, die ein solches Treffen ohne Nutzung von “Informations- und Kommunikationstechnologie” zu arrangieren versuchen, von Artikel 6 nicht erfasst werden, bleibt unklar - vor allem vor dem Hintergrund jetzt bekanntwerdender Fälle von Kindesmissbrauch aus der Zeit, als das Internet noch kein Massenmedium war.

Spanien soll Malmström zu der Richtlinie veranlasst haben
Dass Malmström eine Richtlinie entwirft, die die europaweite Errichtung einer Zensurinfrastruktur vorschreibt, muss eigentlich verwundern, denn sie gehört einer liberalen Partei an, die wie die deutsche FDP auf europäischer Ebene in der EDLR[10] organisiert ist. Nach Informationen[11] der Süddeutschen Zeitung sei die Kommissarin bisher als Gegnerin von Internetzensur bekannt gewesen. Das sagte Joe McNamee[12] von der europäischen Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights[13] (EDRI). Die EDRI besteht aus 27 Mitgliedsvereinigungen in Europa, darunter dem Chaos Computer Club[14] (CCC) und dem Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs[15] (FoeBud).

Nach der Auffassung der Süddeutschen Zeitung sei Malmström durch die spanische Ratspräsidentschaft zu der verpflichtenden Zensur gedrängt worden. In Spanien erteilen nämlich die Gerichte der Regierung bei ihren Bemühungen im Kampf gegen illegales Filesharing regelmäßig Dämpfer. So urteilte[16] erst vor einer Woche ein Zivilgericht in Barcelona, dass das Setzen von Links auf Inhalte in P2P-Netzwerken nicht illegal sei.

Die spanische Regierung versuche daher auf EU-Ebene strenge gesetzliche Regelungen durchzusetzen und schere “dabei augenscheinlich Filesharing und Kinderpornographie über einen Kamm”. Malmström wolle mit den Netzsperren gegen Kinderpornografie weitergehende Regelungen verhindern. Die spanische EU-Ratspräsidentschaft hat bereits einen Fragebogen[17] (PDF) verschickt, in dem die Mitgliedsländer auch dazu Stellung nehmen sollen, wie sie gegen Urheberrechtsverletzungen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus vorgehen wollen.

Auch wenn Fremdenfeindlichkeit und Rassismus genau wie Kinderpornografie keine tolerierbaren Delikte darstellen, darf man dagegen nicht mit Internetsperren vorgehen. Von dort aus ist es nur noch ein kleiner Schritt bis zur Sperre von unliebsamen Inhalten. Praktiziert wird dies beispielsweise in Italien. Dort sind bereits Glückspielseiten auf der Sperrliste, weil sie den staatlichen Lotterien Einnahmeverluste bescheren. Dieselbe Forderung[18] wurde auch von der hessischen Landesregierung gestellt.

Sollte “Censilia” wirklich die Absicht haben, schlimmere Zensurmaßnahmen zu verhindern und mit der Sperre von kinderpornografischen Inhalten weiteren Forderungen Einhalt zu gebieten, dann ist sie schlecht beraten. Ist die Zensurinfrastruktur einmal aufgebaut, kommen die Begehrlichkeiten nach weitergehender Zensur ganz von selbst.

Nach der Ankündigung des deutschen Internetzensurgesetzes meldeten sich zahlreiche Politiker zu Wort[19], die zusätzliche Sperren forderten. In Dänemark klagt derzeit die Privatwirtschaft, um weitere Websites auf die Sperrlisten zu setzen.

Befürworter und Gegner der Richtlinie
Artikel 21 der Richtlinie ist auch in der EU-Kommission nicht unumstritten. Die EU-Kommissarin für Justiz und Bürgerrechte, Vivane Reding[20] von der Christlich Sozialen Volkspartei[21] in Luxemburg, versuchte Malmström letzte Woche zu überzeugen, Artikel 21 mit den verpflichtenden Websperren aus der Richtlinie zu streichen. Sie hatte dabei genau so wenig Erfolg bei der liberalen Kommissarin wie die liberale Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die sich ebenfalls letzte Woche an Malmström wandte.

Damit die Richtlinie Rechtskraft erlangt, muss sie von den EU-Innenministern und dem EU-Parlament gebilligt werden. In Großbritannien, Skandinavien und Italien wird Internetzensur bereits praktiziert. Man kann daher wie bei Spanien davon ausgehen, dass die Innenminister der Richtlinie zustimmen werden. Auch Frankreich wird mit Sicherheit zustimmen. Schließlich hat die derzeitige Regierung das Hadopi-Gesetz[22] auf den Weg gebracht.

Deutschland wird sich gegen Artikel 21 einsetzen. Leutheusser-Schnarrenberger will die anderen EU-Staaten vom deutschen Weg überzeugen. Das erklärte sie in einem Interview[23] mit dem Hamburger Abendblatt. Sie erwarte in den anstehenden Beratungen eine breit gefächerte Debatte, in der sie den Grundsatz “Löschen statt sperren” vertrete und für eine möglichst breite Unterstützung im Rat und im Europäischen Parlament werben werde”, sagte die Ministerin.

Aus Österreich kommen hingegen andere Töne. Ein Sprecher der parteilosen, von der ÖVP nominierten Justizministerin Claudia Bandion-Ortner[24] erklärte[25] gegenüber dem ORF, es dürfe keine Denkverbote im Kampf gegen Kinderpornografie geben. Man sei dankbar für Malmströms Vorstoß. Andreas Wildberger, Generalsekretär des österreichischen Providerverbands ISPA[26], hält von der Richtlinie nichts. Die Politik verlange von den Providern die Lösung eines Problems, das in Wirklichkeit gar nicht technischer Natur sei. Gegen Missbrauch würden Netzsperren nicht helfen.

Kritik übte Wildberger auch an den USA: “Die meisten Kinderporno-Inhalte werden in den USA gehostet. Wenn die USA genauso viel Energie in die Verfolgung der Täter stecken würden wie in die Verhandlungen um das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA[27], dann würde die Situation gleich ganz anders aussehen.”

Unionsparteien trotz widerlegten Argumenten für Sperren
Nach einer Analyse des BKA[28] (PDF) der dänischen Sperrlisten von Oktober 2008 bis Januar 2009 kommen 1148 Websites mit kinderpornografischen Inhalten aus den USA. Es folgen Deutschland (199), die Niederlande (79), Kanada (57), Russland (27), Japan (20), Korea (19), Tschechien (15) und Großbritannien (14). In sogenannten “Failed States”, in denen keine Löschung kinderpornografischer Inhalte zu erreichen ist, konnte keine einzige Website ausgemacht werden.

Daher ist es nicht weiter verwunderlich, dass der deutsche Providerverband eco am Montag in einer Presseerklärung[29] bei der Löschung von kinderpornografischen Inhalten eine Erfolgsquote von 100 Prozent verzeichnen konnte. In Deutschland gehostete Angebote mit Kinderpornografie sind binnen Minuten oder Stunden offline. Im Ausland könne eine Löschung von 50 Prozent der Inhalte innerhalb von fünf Tagen erreicht werden. Nach zwei Wochen sind 93 Prozent verschwunden. Bei den restlichen sieben Prozent dauert es etwas länger.

Noch erfolgreicher ist das Bundeskriminalamt bei der Löschung ausländischer Angebote. Auf einer Anhörung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 17. März 2010 konnte das BKA vermelden, dass 86 Prozent aller beanstandeten Inhalte nach nur einer Woche verschwunden sind. Damit widerlegte es seine eigenen Argumente, dass Sperren notwendig seien.

In Deutschland hat die von Franziska Heine gestartete Petition mit mehr als 134.000 Unterschriften dazu geführt, dass im Deutschen Bundestag eine breite Mehrheit der Abgeordneten inzwischen von der Sinnlosigkeit der Sperren überzeugt ist. Zahlreiche Bürgerrechtler haben dargelegt, dass mit Sperren nur ein Vorhang vor die Verbrechen gehängt wird, während die Konsumenten von Kinderpornografie weiter ungehindert ihrer Neigung nachgehen können. Internetsperren sind bei der Bekämpfung von Verbrechen im Internet kontraproduktiv, da sie die Täter vor Strafverfolgung schützen und kein einziges Delikt verhindern.

Weitgehend beratungsresistent sind allerdings viele Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion. So begrüßte etwa Hans-Peter Uhl (CSU) den Vorstoß Malmströms als “taugliches Mittel”. Uhl hat sich bereits mehrfach für weitergehende Zensur eingesetzt, beispielsweise die Sperrung von sogenannten Killerspielen. Auch der Vorsitzende des Innenausschusses Wolfgang Bosbach setzt sich für Internetsperren ein. Der Frankfurter Rundschau sagte er, es werde ein einheitlicher Standard geschaffen, um gegen das grenzüberschreitende Problem vorzugehen. Was offline verboten sei, müsse auch online untersagt werden.

Zu den Befürwortern der Censilia-Richtlinie zählen auch die deutschen Unionsabgeordneten des europäischen Parlaments. Manfred Weber[30] (CSU), Vizechef der EVP-Fraktion[31], lässt keinen Zweifel daran, dass die Union nicht hinter dem mit der FDP im Koalitionsvertrag ausgehandelten Kompromiss steht und ihn unterlaufen möchte. In einer Presseerklärung[32] auf seiner Website schreibt er: “Wenn sich die FDP in Berlin diesem unverzichtbaren Ansinnen widersetzt, dann müssen wir diesen Sachverhalt eben über Brüssel regeln.”

Einordnung der Censilia-Richtlinie in ein netzpolitisches Gesamtkonzept
Man darf nicht davon ausgehen, dass “Censilia” Malmström die Websperren in guter Absicht vorschlägt. Dazu war sie auf der Pressekonferenz am Montag viel zu gut über die Diskussion in Deutschland informiert. Auf die Frage eines Journalisten nach der Umgehbarkeit von DNS-Sperren[33] konnte sie prompt antworten. Auch hat sie sich nicht zufällig den Blog einer großen deutschen Tageszeitung ausgesucht, um ihre Argumente darzulegen.

Dass die Meinungs- und Informationsfreiheit bei der Darstellung von Kinderpornografie im Internet aufhört und dass der Schutz der Menschenwürde der missbrauchten Kinder Vorrang hat, ist auch unter den Sperrgegnern unumstritten. Das Problem liegt darin, dass die Sperren einerseits keine Wirkung zeigen und andererseits das sensible Thema Kinderpornografie dazu missbraucht wird, einen Vorwand zu liefern, europaweit eine Sperrinfrastruktur zu errichten.

Wenn man einzelne Puzzleteile wie DNS-Sperren[34], ACTA-Abkommen[35], Jugendmedienstaatsvertrag[36] und Leistungsschutzrecht der Presse vor Google[37] zusammenfügt, geht es darum, dass Medien, Musikindustrie und Politiker Angst davor haben, dass jedermann mit geringen Einstiegskosten zum eigenen Verleger werden und mit Hilfe von Google Millionen von Menschen erreichen kann. Alvar Freude vom Arbeitskreis Zensur hat dazu in einem aktuellen Blog[38] eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zitiert, die bereits aus dem Jahr 2000 stammt.

Dort wurde schon vor 10 Jahren zusammengefasst, was die offizielle Netzpolitik in Europa und den USA erreichen will: “Die Internet-Entwicklung gibt ihm [dem Internet-Nutzer] unweigerlich die Kontrolle darüber, welche Informationen und Inhalte ihn wann und wie erreichen. Das neue Medium ist nicht mehr auf Vermittler wie Verlage, Sender, Zeitungen oder die Musikindustrie angewiesen. Im Internet wird eine ‘Massenkommunikation’ von Individuum zu Individuum möglich. Auf diese Entwicklung hin zur Nutzerkontrolle sind wir bisher nicht vorbereitet. Wir müssen neue Regulierungsmechanismen entwickeln.”

Kinderpornografie soll als Türöffner für die Errichtung einer Zensurinfrastruktur dienen. Im Namen des Jugendschutzes im neuen Staatsvertrag sollen Hürden geschaffen werden, die verhindern sollen, dass Anbieter von Inhalten sein kann und nicht darauf beschränkt ist, Konsument zu sein.

In Deutschland sind die Erkenntnisse der Bertelsmann-Studie den Internetnutzern zum größten Teil bekannt - vor allem durch die Diskussion um das Internetzensurgesetz. Jetzt gilt es, das Wissen in die anderen EU-Länder zu tragen und sich vor allem Gehör bei den Abgeordneten des europäischen Parlaments zu verschaffen. Sollten die Pläne der EU und vieler Regierungen für eine Internetregulierung Gesetz werden, wäre das ein schwerer Rückschritt für die Demokratie in ganz Europa.

Der ganze Artikel: hier

Copyright (c) 2010 CBS Interactive GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Innenstaatssekretär

Sonntag, März 28th, 2010

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Innenstaatssekretär
Wolffsohn kritisiert “Fehlverhalten” Erbens
Von Wolfgang Schulz

Magdeburg. Die Querelen um die Lehrerfortbildungsveranstaltung am 19. und 20. März in Halle haben eine neue Dimension erreicht. Der namhafte Historiker und Publizist Professor Michael Wolffsohn hat gestern Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Innenstaatssekretär Rüdiger Erben bei Innenminister Holger Hövelmann (beide SPD) erhoben. In der Begründung, die der Volksstimme vorliegt, schreibt Wolffsohn, dass er “mit Befremden” verfolge, wie Erben seit mehreren Wochen versuche, das Lehrerfortbildungsseminar zu verhindern.

Für solcherart “Beschneidung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gibt es keinerlei rechtliche Grundlage”, schreibt Wolffsohn, der an der Universität der Bundeswehr München Neuere Geschichte lehrt, in seiner Beschwerde. Artikel 5 des Grundgesetzes “kann von einem Regierungsmitglied auch nicht unter Berufung des Mäßigungsgebotes für Beamte außer Kraft gesetzt werden”, so Wolffsohn.

Ebensowenig räume das Stiftungsgesetz Erben das Recht ein, als Stiftungsratsvorsitzender den Stiftungsmitarbeitern die Teilnahme an bestimmten Seminaren zu verbieten oder deren Ablauf zu bestimmen. “In Ihrer Eigenschaft als Dienstvorgesetzter von Herrn Erben bitte sich Sie deshalb, weitere Einflussnahmen auf die Seminarplanung zu unterbinden und sein Fehlverhalten zu sanktionieren”, fordert Wolffsohn von Innenminister Hövelmann.

Weiter schreibt der Historiker : “Nach den Erfahrungen zweier Diktaturen in Deutschland halte ich die Einhaltung demokratischer Grundsätze für ein außerordentlich hohes Gut, das nicht zur Disposition gestellt werden darf – schon gar nicht durch ein Regierungsmitglied … Im Übrigen erscheint mir als in Deutschland lebender Jude der Vergleich von Nationalsozialismus und Kommunismus nicht nur legitim, sondern unverzichtbar, um die Gefährdung einer Demokratie zu erkennen”, so Wolffsohn.

Bei dem Seminar, das von der Gedenkstätte “Roter Ochse”, der Friedrich-Naumann-Stiftung und der Landeszentrale für politische Bildung veranstaltet wird, soll es um einen “Diktaturvergleich als Methode der Extremismusforschung” gehen. Erben befürchtet dabei eine Gleichsetzung von Naziund SED-Diktatur.

[ document info ]
Copyright © Volksstimme.de 2010
Dokument erstellt am 09.03.2010 um 05:51:51 Uhr
Erscheinungsdatum 09.03.2010 | Ausgabe: mdx

Link: www.volksstimme.de

FDP will zentrales Einkommensregister Elena zu Fall bringen

Dienstag, März 16th, 2010

FDP will zentrales Einkommensregister Elena zu Fall bringen

datenschutz007.jpg

14.03.2010 10:37. Spitzenpolitiker der Liberalen machen im Lichte des Urteils[1] des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gegen den elektronischen Entgeltnachweis[2] (Elena) mobil. Die FDP wolle das System, mit dem monatliche Gehaltsabrechnungen und andere persönliche Daten von Arbeitnehmern in einem zentralen Register bei der Deutschen Rentenversicherung gespeichert werden sollen, kippen, kündigten[3] FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz und der parlamentarische Geschäftsführer der Liberalen, Christian Ahrendt, gegenüber der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ) an.

Mit Elena drohe “die lückenlose Dokumentation des Alltags aller Berufstätigen”, warnte Ahrendt laut dem Bericht. Der Staat dürfe aber nicht verdachtsunabhängig etwa Informationen erheben, wann ein Arbeitnehmer gestreikt habe oder wann er oder seine Kinder krank gewesen seien. Generell lesen die beiden FDP-Politiker das Urteil aus Karlsruhe als Aufforderung an die Politik, “sich bei der Datensammelwut zurückzunehmen”. Bundesregierung und Bundestag müssten “die klaren Feststellungen” des Verfassungsgerichts ernst nehmen und “ein neues Datenbewusstsein schaffen”.

Zuvor hatte auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Fortbestand von Elena sehr skeptisch beäugt. Es sei “sehr fraglich, ob das Sammeln all dieser Daten geboten ist”, sagte die Liberale laut einem Bericht[4] der Financial Times Deutschland auf einer Tagung der “Berliner Datenschutzrunde” am Donnerstag. Der Richterspruch aus Karlsruhe werde Auswirkungen auf viele Projekte zur Datenerfassung haben.

Erst Anfang März hatte der Bundestag einen Antrag der Grünen zur Aussetzung von Elena kontrovers diskutiert[5]. Die Opposition hatte damals mit Ausnahme der SPD vorgebracht, dass der Spielraum für anlasslose Datenspeicherungen wie das ursprünglich von Rot-Grün vorangebrachte Elena-Verfahren gemäß der neuen Vorgaben der Hüter des Grundgesetzes enger werde. Politiker der Union und der SPD hatten beim Einkommensregister dagegen alle Auflagen aus Karlsruhe erfüllt gesehen.

Ahrendt und Piltz verschärften laut NOZ auch ihre Kritik an der geplanten Einführung des elektronischen Personalausweises[6] im November. Das neue Hoheitsdokument ist ihrer Ansicht nach “nicht sicher, schon gar nicht für zehn Jahre Gültigkeitsdauer”. Die Bürger liefen damit Gefahr, dass ihre Daten unbefugt ausgelesen würden. Es drohe verstärkter Identitätsdiebstahl. Zudem bestünde keine Notwendigkeit, biometrische Merkmale in den Ausweis aufzunehmen. Die beiden FDP-Politiker wiederholten zugleich ihre Forderung[7], das Großprojekt bis 2020 auf Eis zu legen. (Stefan Krempl) / (se[8])

Ganzer Artikel: www.heise.de

Amerikas Staatsfeinde 1 bis 4

Dienstag, März 2nd, 2010

Amerikas Staatsfeinde 1 bis 4 - Jugendthriller „Little Brother“

Von Fridtjof Küchemann

02. März 2010 Es ist keine Frage der technischen Verfügbarkeit. Welche Informationen sich heute aus den Datenspuren der Telekommunikation gewinnen lassen, hat Frank Rieger gerade in der F.A.Z. erläutert (siehe auch: Vorratsdatenspeicherung: Du kannst dich nicht mehr verstecken). Der Einsatz dieser Technik ist umstritten: Gerade hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten in Deutschland verfassungswidrig ist. Was passieren kann, wenn die staatlich legitimierte elektronische Überwachung zum Gebot der Stunde wird und selbst außer Kontrolle gerät, spielt Cory Doctorow in seinem Jugendthriller „Little Brother“ durch, der gerade in deutscher Übersetzung erschienen ist.

lb.jpg

In dem Szenario, das der Blogger, Aktivist und Autor entwirft, erhält der amerikanische Heimatschutz nach einem Anschlag auf San Francisco in einem Patriot Act II Zugriff auf die Daten von Kartenzahlungen und auf die Daten, die von den Citymaut-Sendern in den Autos der Stadt empfangen werden. Der öffentliche Nahverkehr muss Tickets mit RFID, mit Funkchip, einsetzen. Flächendeckend werden Überwachungskameras installiert. Gesichtserkennungssoftware, deren Einsatz gegen simple Schulschwänzer gerade verboten worden war, wertet die Bilder aus. Alle Bürger mit auffälligen Bewegungsprofilen werden zur Rede gestellt.

Verhaftet, verschleppt, verhört, gepeinigt
Am Tag, als Terroristen die Bay Bridge in die Luft sprengten, hatte Marcus drei Freunde überredet, die Schule zu schwänzen, um die neue Aufgabe in einem übers Internet organisierten Orientierungswettspiel zu lösen: vier Siebzehnjährige, die ihre Neugier, ihr Wissen und ihre Kraft bislang zu wenig mehr verwendet hatten, als gelegentlich die elektronischen Kontrollsysteme ihrer Schulen zu überlisten. In der Panik nach dem Anschlag wird der junge Darryl verletzt, die vier suchen Hilfe und geraten an den Heimatschutz, der sie wie Verdächtige behandelt: Sie sind zur falschen Zeit am falschen Ort, haben auffälliges elektronisches Equipment dabei, werden verhaftet, verschleppt, verhört, gepeinigt. Als sie nach einigen Tagen freikommen, ist Darryl nicht dabei. Marcus beschließt zu kämpfen. Zuerst für den verletzten, vielleicht toten Freund. Und für die Freiheit. Für sein Land.

Weil sein Laptop manipuliert worden ist, hackt er eine X-Box, installiert das (bislang fiktive) Betriebssystem ParanoidLinux, das Überwachung unmöglich machen soll, verbreitet dieses Verfahren und entwickelt so ein Netz, dessen Kontrolle für den Heimatschutz kaum möglich ist. Er findet unter dem Namen M1k3y (gesprochen Mikey) Verbündete, die seine Idee begeistert aufgreifen, mit einem RFID-Kloner Marke Eigenbau die Daten von Passanten so durcheinanderzubringen, dass der Heimatschutz der Masse an Auffälligen nicht mehr Herr wird.
Etwas, das man sich nehmen muss

Natürlich rüstet der Heimatschutz auf und infiltriert das Xnet, jagt M1k3y und erwischt Marcus, der letztlich auf nahezu klassische Art gerettet wird. Dass Doctorow seinen Helden nicht nur von diesem ungleichen Kampf erzählen lässt, sondern vom Alltag eines aufgeweckten Digital Natives, von erster Liebe und anderen Teenagerthemen, gibt dem Roman Farbe und Fülle. Und ein Gegengewicht zu seinen ausführlichen datenschutz- und bürgerrechtlichen Diskussionen in Schule und Elternhaus, vor allem aber zu Erläuterungen und Exkursen vieler IT- und Hackerthemen, zur Kryptographie wie zum Domain-Name-Service-Protokoll oder, ganz praktisch, zu den Möglichkeiten, Handy-Identifikationen zu fälschen oder die Kamerakennung auf jedem digitalen Bild unkenntlich zu machen.

Cory Doctorow ist Mitherausgeber des populären Blogs „Boingboing“, Zeitungskolumnist, Verfasser einiger Cyberthriller und Vortragsreisender. Zuvor leitete der heute 38 Jahre alte gebürtige Kanadier in London vier Jahre lang das europäische Büro der Electronic Frontier Foundation, einer Organisation, die für Datenschutz und Selbstverteidigung gegen Überwachung eintritt. In seinem Roman stellt er auf einem von den Widerständlern organisierten Freiluftkonzert, dessen Besucher mit Tränengas und Schlagstöcken überwältigt werden, eine Veteranin vor die Jugendlichen auf die Bühne: „Ihr seid die erste Generation, die im GULag Amerika aufwächst“, ruft sie, „und ihr wisst auf den letzten gottverdammten Cent genau, was eure Freiheit wert ist!“ Sie selbst sei für diesen Kampf mit ihren zweiunddreißig Jahren zu alt, lasse ihre Freiheit beschneiden, statt zu begreifen, dass man sich seine Freiheit nehmen muss.

Dem Blick des Orwellschen „Big Brother“ standhalten
„Little Brother“, Doctorows erster Roman für Jugendliche, liest sich auch als Weckruf: für alle, die glauben, nichts zu verbergen zu haben, und für unbedachte Eigendatenschleudern in sozialen Netzwerken. Mehr als das: Er liest sich als Handlungsanleitung. Und seine Leser handeln, oft zur Begeisterung des Autors, unter einer Creative-Commons-Lizenz, die das Buch im Internet frei zugänglich macht und zu seiner Bearbeitung einlädt: In einer Wiki-Version des Buches können Fans Kommentare absetzen. In der Google Group „Watching Back“ tauschen sich Jugendliche über Freiheit in der elektronischen Welt aus - ganz im Sinne des „Little Brother“, der dem Blick des Orwellschen „Big Brother“ standhält. Eine Website erklärt die im Buch angeführten Tricks, Überwachung zu erkennen und zu verhindern, Programmierer wollen ParanoidLinux Wirklichkeit werden lassen, es gibt zahllose nichtkommerzielle Übersetzungen, allein in vier burmesische Sprachen.

Christian Wöhrl, der schon im Juni vergangenen Jahres eine eigene deutsche Übersetzung des Romans ins Netz gestellt hat, spricht von mehr als 140.000 Abrufen seiner PDF-Datei. Was heißt das für das gedruckte Buch, das jetzt bei Rowohlt erscheint (512 S., br., 14,95 €)? Cory Doctorow ist überzeugt, dass die freie Verbreitung im Internet den Verkaufszahlen seines Buchs nicht schadet. Und genutzt hat Wöhrls Arbeit zumindest einem: Uwe-Michael Gutzschhahn, der das Buch für den Verlag aus dem Englischen übertragen hat, war froh, bei all den Fachbegriffen nachschauen zu können, wie der Amateurkollege aus dem Internet sie übersetzt hat.

Quelle: faz.net

Christian Wöhrl, deutsche Übersetzung des Romans: hier

Umstrittenes Interview

Dienstag, Oktober 6th, 2009

Umstrittenes Interview

Sarrazin und die Ruhestörung im Migrantenhain

Von Ulrich Clauß 5. Oktober 2009, 18:43 Uhr

Die Aufregung ist groß über Thilo Sarrazin. Ein Interview über seine Erfahrungen als Berliner Finanzsenator verstört viele. Seine Wortwahl (”Kopftuchmädchen”, “türkischen Wärmestuben”) empfanden nicht nur Ausländer als verletzend. In der Sache aber widerspricht ihm kaum jemand – wie auch?

Ein Aufschrei der Empörung – nicht anders kann man die zahlreichen Reaktion zusammenfassen, die Berlins vor knapp einem halben Jahr in den Bundesbankvorstand gewechselter Ex-Finanzsenator Thilo Sarrazins hervorgerufen hat. Seit dem Erscheinen eines fünfzehn großformatige Spalten langen Interviews mit ihm in “Lettre International“ in der vergangenen Woche werden einige wenige Zitate daraus zum Anlass für höchste Erregung genommen.

sarrazin_dw_vermisc_916421g.jpg

In der SPD wurde prompt sein Parteiausschluss verlangt, die Gewerkschaften zeigen sich ebenso tief empört wie türkische Lobbyverbände und sein unmittelbarer Vorgesetzter, Bundesbankschem Axel Weber legte ihm – wenn auch verklausuliert – den Rücktritt nahe.

Die Kritik an Sarrazin bezieht sich dabei – bis auf wenige Ausnahmen – vor allem auf Ton und Klangfarbe der wenigen Interviewausschnitte, die öffentlich wieder gegeben werden. In einem Beitrag für den Berliner „Tagesspiegel“ schrieb – sicherlich vielen aus der Seele sprechend –die ehemalige Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John (CDU) über Thilo Sarrazin: „In vielen Formulierungen und in den dahinter liegenden Gedanken offenbart er sich nicht nur als bornierter Ignorant, was zum Beispiel Integrationsverläufe angeht, sondern vor allem als ein unmenschlicher Verurteiler, und das erschreckt und verstört tief.“

Das klingt danach, dass hier einer endgültig ins Abseits verstoßen werden soll, dem vor einem halben Jahr noch Berlin zujubelte, weil er – was allen anderen völlig unmöglich schien – den Berliner Landeshaushalt in die schwarzen Zahlen gebracht hatte. An diesen Widerspruch stößt sich auch einer, der in Sachen politischer Korrektheit ebenfalls nicht zimperlich ist – und im Auge des Orkans einwanderungspolitisch seinen Mann steht.

Berlin-Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky, wie Sarrazin SPD-Mitglied sagt zum harten Urteil der ehemaligen Ausländerbeauftragten John: „Also ich fand das Interview mit Herrn Sarrazin kein Interview mit einer Bestie.“ Der Text sei von hohem Intellekt geprägt und weite Teile sollten zum Nachdenken anregen. Was Sarrazin zum Beispiel über die Globalisierung der Wirtschaft sage, sei unbestreitbar. „Auch die Aussagen über die Berliner Verwaltung sind so falsch nicht“, meint Buschkowsky.

“Die Empörung über Sarrazin kann ich mir nur so erklären, dass viele das sehr lange Interview gar nicht gelesen haben, sondern nur die wenigen öffentlich zitierten Passagen kennen.“ Die hätten es allerdings schon in sich, und er verstehe nicht, warum Sarrazin die Problemstellungen unbedingt hätte „ethnisieren“ müssen. „Von ´türkischen Wärmestuben´ zu reden, ist doch völlig unnötig. ‘Wärmestuben’ hätte doch gereicht. Das sind die Pferde mit Thilo durchgegangen.“ Es sei sehr schade, dass eine sachliche Debatte über die vielen zutreffenden Überlegungen von Sarrazin jetzt nicht mehr möglich sei, weil der mit einigen Formulierungen sein gesamtes Anliegen und seine Analyse unzitierbar gemacht habe.

„Jetzt wird jeder sagen: Mit dem Volksverhetzter´ machst Du dich gemein?“ Einen Parteiausschluss, wie in aus Untergliederungen der Partei laut wurde, lehnt Buschkowsky ab. „Wir können nicht alle Querdenker – ich könnte auch sagen Querköpfe – ausschließen, sonst wird die SPD monoton und gesichtslos“. Letztendlich habe Sarrazin einer ungeschönten Betrachtung der Integrationsproblematik aber einen Bärendienst erwiesen, bedauert er. „Es ist schade und war völlig unnötig, dass Sarrazin die Probleme Berlins ethnisiert hat“.

“Auch in der dritten Generation haben sehr viele keine vernünftigen Deutschkenntnisse, viele gar keinen Schulabschluss…”

In der Tat hebt Sarrazin auf die unterschiedlichen Mentalitäten von Berlins Immigranten-Communities ab.

Das liest sich so: „Die Vietnamesen: Die Eltern können kaum Deutsch, verkaufen Zigaretten oder haben einen Kiosk. Die Vietnamesen der zweiten Generation haben durchweg bessere Schulnoten als die Deutschen?absolut abfallend sind die türkische Gruppe und die Araber. Auch in der dritten Generation haben sehr viele keine vernünftigen Deutschkenntnisse, viele gar keinen Schulabschluss?“.

Eine Ethnisierung der Probleme oder Probleme der unterschiedlichen Ehtnien?

Bildungsforscher weisen auf die von Sarrazin angeführten Sachverhalte seit Jahren hin. Politiker brachten die Sanktioniereung bildungsunwilliger Migranten ins Gespräch. Im Gespräch sind sie geblieben, gelöst sind die Probleme mitnichten.

In der Tat ist das Sarrazin-Interview über weite Strecken analytisch sehr anspruchsvoll und verrät genaue Kenntnis der Problemlagen Berlins – nicht nur in Bezug auf die Immigrationsfolgen. Sein Berliner Lagebericht gliedert sich in vier Abschnitte, in denen es um die Gretchenfragen der Berliner Nachwendezeit geht:

1. Was ist in der häufig als „Werkstatt der Einheit“ bezeichneten Stadt geschehen, nachdem ihre zwei Hälften wieder vereint wurden und in welchem Zustand waren damals die beiden Teilstädte?

2. Welche Rolle spielt heutzutage Immigration in der traditionell als Zuwandererstadt fungierenden Metropole?

3. Welche typischen Erscheinungsformen kennzeichnen die verschiedenen Zuwanderergruppen?

4. Welch Impulse können Eliten und Eliteförderung geben?

Antwort 1:
Es gehört heute zu den unbestrittenen Tatsachen, das beide Halbstädte – West- ebenso wie Ost-Berlin – politische Schaufensterprojekte sich diametral gegenüber stehender politischer Systeme waren. Als solche waren sie nahezu jeder Eigendynamik beraubt, dafür aber hoch subventioniert und von der Mentalität ihrer jeweiligen Eliten geschlagen. Das Elite-Vakuum im Westen, das sich infolge von Mauerbau und Abwanderung von Großkonzernen, ergeben hatte, wurde nach der Wende gefüllt von den in Ost-Berlin konzentrierten Systemträgern der „Arbeiter- und Bauerndiktatur“.

Antwort 2:
Wie keine andere Stadt in Deutschland – einmal abgesehen vom Ruhrgebiet als Metropolenregion gesehen – hat sich Schicksal und Wohlergehen Berlins an der Qualität seiner Zuwanderer entschieden. Darüber nachzudenken und die Frage zu stellen, was Zuwanderer in Berlin tun, tun können und nicht tun, muss erlaubt sein. Dass Sarrazin damit Aufsehen erregt, kann auch damit zusammenhängen, das dies lange niemand mehr getan hat.

Antwort 3:
Eine nicht erst von Sarrazin vielfach kritisierte Einwanderungspolitik hat in Berlin Nischengesellschaften von – vor allem türkischen und arabischen – Zuwanderern entstehen lassen, die in der Generationenfolge immer desintegrierter erscheinen und vor allem als soziales und weniger als stadtpolitisches Problem begriffen werden. Das Tabu kontrollierter, gewünschter Einwanderung ist erst in den letzten Jahren durchbrochen worden – als die Sicherheitslage immer prekärer wurde. Inzwischen gibt es Teile der Stadt, in die sich normale Streifenwagenbesatzungen der Polizei nicht mehr allein hineintrauen.

Antwort 4:
Die Frage der Elite ist eine, die man stellen muss, auch wenn das in einer Stadt, die entweder keine oder die falsche Elite hat – nämlich diejenige einer untergegangen Diktatur hat – unbequem ist. Dass sich damit keine Wähler in der Unterschicht werben lassen, ist kein Gesetz. Jedenfalls könnte eine Debatte über Eliten ja auch Aufstiegswege entwickeln und aufzeigen, die für die „Nicht-Elite“ interessant erscheinen könnten.

“Wir brauchen Klasse statt Masse.“ Das ist der letzte Satz des Sarrazin-Interviews in „Lettre International“. Das gilt wohl auch für die Vielzahl der empörten Stimmen, die – oft fern jeder genauen Kenntnis des vollen Interviewtextes – Stimmungen schüren. Wie zum Beispiel der Vizechef der türkischen Zentralbank, Ibrahim Turhan. Der sagte nach einer Meldung der Zeitung „Sabah“ vom Sonntag zum Fall Sarrazin: “Allah möge ihm mehr Verstand geben“. Allah, das kann man in Berlin vielerorts besichtigen, hilft bei dem, was Sarrazin an Problemen reflektiert, leider nicht viel weiter.

© Die Welt

Staatsgewalt mit Tarnkappe

Samstag, September 26th, 2009

Pläne im Innenministerium - Staatsgewalt mit Tarnkappe
Eine Geschichte der Affären

Die Wand, die den Inlandsgeheimdienst bislang von der Polizei trennte, wird eingerissen. Warum aus dem Verfassungsschutz keine geheime Polizei werden darf.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

schaeuble_500.jpg

25.09.2009 18:18 Uhr. 45 Jahre lang war die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst in Deutschland zugesperrt und verriegelt. Vor 15 Jahren wurde sie erstmals aufgesperrt und einen Spalt weit geöffnet; das geschah mit dem sogenannten Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994.

Dann wurde die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst ganz aufgerissen; das geschah mit den Sicherheitsgesetzen nach dem 11. September 2001.

Dann wurde sie ganz aus den Angeln gehoben und ausgehängt; das geschah mit dem sogenannten Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz von 2006.

In der nächsten Legislaturperiode soll nun, so die Pläne des Bundesinnenministeriums, die ganze Wand eingerissen werden. Aus dem Verfassungsschutz, aus dem Inlandsgeheimdienst also, soll eine allgemeine Sicherheitsbehörde werden.

Das heißt: Polizei und Geheimdienst werden zusammengeführt. Die Verquickung von Polizei und Geheimdienst, die 1994 begonnen hat, soll nun vollendet werden. Das also ist die neue Sicherheitsarchitektur, von der seit Jahren die Rede ist.

Die Geheimdienste erhalten, darin besteht die Politik der inneren Sicherheit seit 15 Jahren, immer mehr Kompetenzen, und zwar nicht irgendwelche, sondern Kompetenzen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung.

Das heißt: Der Geheimdienst übernimmt immer mehr Polizei- und Staatsanwaltsaufgaben, ohne aber den gerichtlichen Kontrollen zu unterliegen, wie sie für die ordentlichen Sicherheitsbehörden, also für Polizei und Staatsanwaltschaft, vorgesehen sind. Aus dem Geheimdienst wird eine Geheimpolizei.

1994 wurde der Bundesnachrichtendienst, also der Auslandsgeheimdienst, zum großen Ohr der Polizei; er bekam das Recht, zur Bekämpfung der Drogenkriminalität Gespräche des internationalen Telefonverkehrs aufzuzeichnen, sobald bestimmte Stichwörter fallen.

Die Erkenntnisse darüber werden, ohne dass Betroffene davon erfahren, an andere Sicherheitsbehörden weitergegeben. Solche Ermittlungsbefugnisse wurden seitdem stark ausgeweitet. Den Geheimdiensten sind Sonderrechte aber eigentlich nur zum Schutz der freiheitlichen Grundordnung eingeräumt. Die neueren Sicherheitsgesetze verleihen ihnen diese Sonderrechte auch zur allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung und losgelöst von den Kontrollen, die sonst bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten gelten.

Staatsgewalt mit Tarnkappe
Die Pläne, die im Bundesinnenministerium ausgearbeitet wurden und die Grundlage für die Koalitionsverhandlungen werden sollen, sehen alles vor, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verboten hat: Der Inlandsgeheimdienst soll künftig Computer online durchsuchen dürfen. Das höchste Gericht in Karlsruhe hat das, als Nordrhein-Westfalen ein solches Gesetz für den Landesverfassungsschutz gemacht hat, ausdrücklich verboten.

Der Inlandsgeheimdienst soll auch auf die Daten der Vorratsspeicherung zugreifen dürfen, also auf die Verbindungsdaten jedes Menschen, der in Deutschland telefoniert, faxt, E-Mails oder SMS-Kurzmitteilungen verschickt. Das dürfen bislang nur Polizei und Justiz, und auch diese Befugnis ist äußerst umstritten. Das einschlägige Gesetz liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Dem Inlandsgeheimdienst sollen schließlich Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden, offensichtlich ohne die strikten und scharfen Bedingungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum großen Lauschangriff der Polizei und der Justiz auferlegt hat. Der Verfassungsschutz wird auf diese Weise zur Geheimpolizei.

Von langer Hand vorbereitet
Die Pläne zum Umbau des Verfassungsschutzes in eine allgemeine Sicherheitsbehörde sind von langer Hand vorbereitet. Man muss zwanzig Jahre zurückblättern, in die Jahre 1989/90. Der damalige und heutige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stellte mit gelassener Genugtuung den Verfassungsschutzbericht vor: Die Bedrohung aus dem Osten war zusammengebrochen, die Gefahren, so lange beschworen, existierten nicht mehr. Wer sollte jetzt noch wühlen, wer noch zersetzen? Die zahlreichen Ableger der SED im Westen waren eingegangen.

Der Verfassungsschutzbericht, den der Bundesinnenminister Schäuble im Juli 1990 vorlegte, war deshalb der letzte von der alten Art. War mit dem Ende des Berichtszeitraums 1989 die große Geschäftsgrundlage entfallen, auf welcher der Verfassungsschutz seit seiner Gründung gearbeitet hatte?

War der Verfassungsschutz nun überflüssig. Spannend war deshalb damals nicht Schäubles Rückblick, sondern sein Ausblick in die Zukunft. Das gesetzliche Aufgabenspektrum, so sagte er damals, “wird sich allen politischen Umwälzungen zum Trotz nicht verengen”. Das machte hellhörig. Neue Aufgaben sollten die alten, die entfallenen, ersetzen.

Schäuble meinte unter anderem Aufgaben im Bereich der organisierten Kriminalität und des Handels mit Rauschgift. Es sei darüber nachzudenken, “ob und gegebenenfalls wie der Verfassungsschutz zur Lösung der Probleme eingesetzt werden kann”. Damals begannen die Überlegungen, aus dem Verfassungsschutz eine Bundesbehörde für innere Sicherheit zu machen.

Dieser Umbau wurde sodann betrieben - er begann noch zu Zeiten der Regierung Kohl, also während der CDU/CSU-FDP-Koalition, er wurde fortgesetzt zu Zeiten der Regierung Schröder, also während der rot-grünen Koalition und unter der Ägide von Innenminister Schily, und er ging weiter zu Zeiten der Regierung Merkel, also während der schwarz-roten Koaliton mit Innenminister Schäuble.

Diese Politik durchbricht und beendet die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst. Die hatte und hat aber ihren guten Grund. Die Geheimdienste stehen nämlich außerhalb der allgemeinen rechtsstaatlichen Kontrolle, sonst könnten sie ihre geheime Arbeit nicht tun.

Zwingende Konsequenz dieses Privilegs aber ist eine äußerst enge Beschreibung von Aufgabe und Kompetenzen. Geheimdienst und geheimdienstliche Methoden - das bedeutet immer: der Betroffene erfährt nichts, er kann sich nicht wehren, eine richterliche Kontrolle gibt es nicht.

Die Zurückhaltung der Geheimdienste, die Beschneidung ihrer Kompetenzen, gehört zur Staatsvernunft, sie gehört zu den Lehren aus der deutschen Geschichte, sie steht am Anfang der Geschichte der Bundesrepublik. Warum? Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs war von den Nationalsozialisten ein Reichssicherheitshauptamt eingerichtet worden: ein Generalstab, der die Führung von Geheimer Staatspolizei, Sicherheitsdienst SD und Kriminalpolizei koordinierte.

Alles, was in diese Richtung geht, sollte in der demokratischen Bundesrepublik Deutschland verboten sein. Deshalb schrieben die West-Alliierten im sogenannten Polizeibrief der Militärgouverneure vom 8./14. April 1949 über die Geheimdienste: “Der Bundesregierung wird es gestattet, eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnis haben.” Entscheidend ist und bleibt dieser letzte Satz. Er ist zur Verfassungstradition der Bundesrepublik geworden. Diese Verfassungstradition wird nun zerstört.

Seltsame Dinge des Geheimdienstes
Die bundesdeutsche Geschichte zeigt, wie viele seltsame Dinge sich die Geheimdienste schon erlaubt haben. Ihre Geschichte ist auch eine Geschichte der Affären. Mehr als die Hälfte aller Untersuchungsausschüsse, die in den deutschen Parlamenten eingerichtet wurden, haben sich mit Geheimdienstaffären beschäftigt.

Die Affäre um das sogenannte Celler Loch gehört zu den Spitzenreitern auf der Liste geheimdienstlicher Verfehlungen: 1978 hatte der niedersächsische Verfassungsschutz nach Absprache mit dem Ministerpräsidenten ein Loch in die Mauer des Gefängnisses von Celle gesprengt und die Aktion Terroristen in die Schuhe geschoben, auf dass man sich so beim Wähler als effektiver Terroristenverfolger empfehlen konnte. Opfer wurden Unschuldige, aber auch die Polizei, die an eine terroristische Aktion glaubte; das Parlament und die Öffentlichkeit wurden zum Narren gehalten.

Der Skandal um das Celler Loch wird noch übertroffen von einem Schmuggel, den der Bundesnachrichtendienst 1994 einfädelte: Ein hochgefährlicher Plutonium-Schmuggel von Moskau nach München im August 1994 war von vorn bis hinten eine Inszenierung des Geheimdienstes.

Deutsche sogenannte Lockspitzel hatten so lange mit so viel Geld gewedelt, bis “normale” Kriminelle ins Nuklearschmuggel-Geschäft eingestiegen waren. Sie waren mit der Nase aufs Plutonium gestoßen worden - und der zu bekämpfende Markt auf diese Weise erst geschaffen worden. Kriminelle Banden handeln mit nuklearem Material: Aus dieser abstrakten Gefahr machte der Geheimdienst eine konkrete - und gefährdete damit die öffentliche Sicherheit in erheblicher Weise.

Die Vermischung von Geheimdienst und Polizei macht die Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten zu einem unverantwortlichen Abenteuer für den Rechtsstaat. Auf diese Weise setzt sich die Staatsgewalt eine Tarnkappe auf.

Es geht nicht an, dass die Regeln, die das Polizeirecht und die Strafprozessordnung formulieren, dadurch umgangen werden, dass man die Bekämpfung von Straftaten einem Organ überträgt, für das diese Gesetze nicht gelten. Wenn ein Geheimdienst wie eine Polizei arbeitet, muss er künftig auch wie die Polizei angeleitet und kontrolliert werden - von Staatsanwaltschaft und Justiz. Eine Geheimpolizei darf es im Rechtsstaat Bundesrepublik nicht geben.

Copyright © sueddeutsche.de GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH