Archive for the ‘Datenschutz’ Category

Elena: Brüderle stoppt Speicherung von Mitarbeiterdaten

Mittwoch, Juli 7th, 2010

Elena: Brüderle stoppt Speicherung von Mitarbeiterdaten

05.07.2010, 06:07 Uhr. Seit dem 1. Januar sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an eine bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelte zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Nun will Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle die groß angelegte Speicherung der Arbeitnehmerdaten vorerst aussetzen.

von Thomas Sigmund

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Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle setzt “Elena” vorerst aus.

BERLIN. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) will die groß angelegte Speicherung von Arbeitnehmerdaten auf unbestimmte Zeit aussetzen. “Wir müssen verschärft über ein Moratorium nachdenken”, sagte Brüderle dem Handelsblatt. Die Belastungen der öffentlichen Haushalte dürften durch dieses Verfahren nicht durch die Decke gehen. “Außerdem ist immer noch nicht klar, ob bei Teilen des Mittelstands tatsächlich eine Entlastung stattfindet”, sagte der Minister.

Seit dem 1. Januar sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an eine bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelte zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Das Vorhaben geht auf eine noch unter Rot-Grün eingesetzte Kommission unter Vorsitz von Peter Hartz zurück. Erklärtes Ziel war die Entbürokratisierung der Wirtschaft. Jedes Jahr stellen die drei Millionen Arbeitgeber in Deutschland etwa 60 Millionen Einkommensbescheinigungen in Papierform aus, die für Anträge auf bestimmte Sozialleistungen wie Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld erforderlich sind. Dieser Aufwand sollte durch den elektronischen Einkommensnachweis (Elena) erheblich verringert werden.

Wie aus Verbandskreisen verlautete, traf sich vergangene Woche eine Staatssekretärsrunde aus den beteiligten Ministerien und dem Kanzleramt, um eine “Bestandsaufnahme” zu erstellen. Dabei sei auf Kostenprobleme, aber auch auf datenschutzrechtliche Schwierigkeiten hingewiesen worden.

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Futterverbot für Elena

Samstag, Juli 3rd, 2010

Elektronischer Entgeltnachweis

Futterverbot für Elena

Arbeitgeber dürfen ab 1. Juli die Datenlieferung an Elena kurzzeitig stoppen. Zumindest in einem Punkt, wie FOCUS Online erfuhr. Der Ärger über Deutschlands größte Datenbank bleibt indes bestehen.

Von FOCUS-Online-Autorin Michaela Hutterer

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29.06.2010, 06:17 Uhr. Beinahe hätte Stufe zwei gezündet. Dann hätte Elena, kurz für Elektronischer Entgeltnachweis, die größte und umstrittenste Datenbank nach der vorläufig gestoppten Vorratsdatenspeicherung von Telefondaten, auch Interna aus der Personalabteilung im Falle einer Kündigung erfahren. Neben den Angaben zu Gehalt, Sozialabgaben und Fehlzeiten eines jeden Angestellten, die dort bereits zentral abgelegt werden, versteht sich. Dabei hätte die Datenbank nicht nur Art, Dauer und Inhalt des Beschäftigungsverhältnisses festgehalten, sondern auch die Gründe, warum einem Mitarbeiter gekündigt wurde, welche Zahlungen noch ausstehen, wie hoch der Resturlaubsanspruch ist und welche Abfindung gezahlt wurde.

Grund ist eine weitgehend unbekannte Vorschrift in der Elena-Datensatzverordnung vom 27. Februar 2010. Danach hätten Arbeitgeber neben entgeltbezogenen Daten auch Details zu einer Kündigung, etwa Abfindungshöhe und Kündigungsgründe, an den Zentralrechner melden müssen.

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Zentralserver verweigert Datenmaterial

Wie FOCUS Online nun aus dem zuständigen Bundesarbeitsministerium erfuhr, soll es rechtzeitig vor Inkrafttreten eine Änderung des technischen Ablaufs geben. Danach sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, ab Juli die Kündigungsdaten zu melden und dürfen die entsprechenden Felder der Datenbank freilassen.

Die Befreiung gilt bis 31. Dezember 2010. Dennoch übermittelte Daten werden laut Ministerium als fehlerhaft zur Korrektur an den Arbeitgeber zurückgesandt, sodass Arbeitgeber die Daten zwar melden können, der Zentralrechner die Daten jedoch nicht annimmt. Haben Arbeitgeber schon vor dem 1. Juli Kündigungsinterna an Elena gemeldet, werden die entsprechenden Bausteine zum 1. Juli gelöscht. Nach derzeitigem Stand sollen auch in der neuen Software-Version von Elena zum Jahresende keine entsprechenden Bausteine mehr vorhanden sein.

Trotz der Änderung ist und bleibt Elena die wohl größte Datensammlung des deutschen Staats. Elena ist ein Datenpool mit Arbeitnehmerdaten wie Lohn, Sozialabgaben, Steuerklasse, Familienstand, Fehl- oder Urlaubszeiten. Seit Januar 2010 sammelt ein Zentralrechner der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg Daten rund um den Job – von mehr als 40 Millionen Arbeitnehmern und Beamten. Von Januar bis April wurden 70,9 Millionen Datensätze erfasst. Gespeist wird der Pool von den Arbeitgebern, die über ihre Lohn- und Gehaltssoftware die Daten verschlüsselt an den Rechner senden. Ein Ausspähen von Daten soll durch zwei Verschlüsselungen unmöglich sein.

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Bürokratieabbau gegen Datenschutz

Ziel der Sammlung ist eine Arbeitserleichterung für Sozialbehörden und Arbeitgeber. Beantragen Arbeitnehmer Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Wohn- oder Elterngeld, sollen die Behörden ab 2012 die notwendigen Daten aus dem Datenpool ziehen können, statt wie bislang, Bescheinigungen über Lohn- und Sozialabgaben des Arbeitgebers in das Rechenprogramm eintippen zu müssen.

Kritiker sehen jedoch in der Datenbank eine unnötige Speicherung persönlicher Daten auf Vorrat, die ähnlich wie das Sammeln von Telefonverbindungsdaten gegen das Grundgesetz verstößt. Da die Daten auch dann gesendet werden, wenn der betreffende Mitarbeiter keine Sozialleistungen beantragen kann oder, wie im Falle Beschäftigter des öffentlichen Dienstes, darf. Eine Massenverfassungsbeschwerde von über 22 000 Arbeitnehmern, Richtern, Soldaten und Beamten gegen Elena ist bereits beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Ein Entscheidungstermin ist aber noch nicht bekannt.

Elena auf dem Prüfstand

Die verantwortlichen Ministerien für Arbeit und Wirtschaft überprüfen derzeit das Elena-Verfahren darauf, welche Daten wirklich notwendig sind. Eine generelle Verfassungswidrigkeit sehen Ministerien wie die Deutsche Rentenversicherung Bund, die ab 2015 als zweite Stelle neben den Sozialbehörden auf den Datenpool Zugriff haben soll, nicht. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, sollen Details zum weiteren Umgang mit Elena bekannt gemacht werden.

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Bund hält 7,5 Millionen Akten geheim

Dienstag, Juni 22nd, 2010

Historiker: Bund hält 7,5 Millionen Akten geheim

heise online, 19.06.2010 14:16 Uhr. In den Ministerien und Archiven des Bundes lagern nach Berechnungen eines Historikers mehr als 7,5 Millionen Geheimakten. Allein im Bundeskanzleramt und im Bundesinnenministerium würden über 3,5 Millionen als Verschlusssache gestempelte Dokumente liegen, errechnete der Freiburger Historiker Josef Foschepoth nach Informationen des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel”. Diese seien in aller Regel der zeitgeschichtlichen Forschung entzogen.

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Grundsätzlich gilt für Geheimakten eine Verschlussfrist von 30 Jahren. Geheimakten aus den Jahren 1949 bis 1959 werden nach einer Neuregelung bis 2013 zugänglich gemacht. Akten, die zwischen 1960 und 1994 angelegt wurden, sollen bis 2025 schrittweise (drei Jahrgänge pro Kalenderjahr) geöffnet werden. Für Verschlusssachen, die von 1995 an erstellt wurden, gilt dann die 30-Jahres-Frist.

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Verlangt mehr Informationsfreiheit:
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar.
Bild: dpa

Demgegenüber hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz[1], Peter Schaar, eine weitgehende Offenlegungspflicht für bisher geheime Verträge zwischen Bund und Unternehmen gefordert: “Der Bund sollte hier dem Land Berlin folgen”, sagte Schaar dem Spiegel. Berlin plant als erstes Bundesland, Verträge mit Wirtschaftsunternehmen, die den “Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge” betreffen, künftig zu veröffentlichen. Darunter fallen Privatisierungen von Krankenhäusern, Wasser- und Abwasseranlagen, Strom- und Gasnetzen sowie Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr oder der Müllentsorgung.

Noch vor der Sommerpause will das Berliner Abgeordnetenhaus eine entsprechende Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes verabschieden. Damit werde ein “hohes Maß an Transparenz und Publizität” geschaffen, heißt es in einer Stellungnahme des Senats zu der Initiative von Grünen und den Berliner Regierungsparteien SPD und Die Linke.

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Bisher wurde eine Veröffentlichung auch in Berlin unter Berufung auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse abgelehnt, darunter fielen der umstrittene S-Bahn-Vertrag mit der Deutschen Bahn AG und die Teilprivatisierung der Wasserversorgung an die Konzerne Veolia und RWE. “Der Bürger hat aber ein Recht darauf zu wissen, zu welchen Bedingungen der Staat Leistungen privatisiert”, sagt der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar. Das gelte auch für den Bund, wo “selbst Verträge mit Staatsunternehmen wie der Deutschen Bahn AG wegen Vertraulichkeitsklauseln vor der Öffentlichkeit geschützt werden”. Damit, so der Datenschutzbeauftragte, werde das Gesetz „teilweise ad absurdum geführt“. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen und Niedersachsen haben bisher noch nicht einmal ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz erlassen.

Selbst in einer Schicksalsfrage der Demokratie, dem Schutz des Wahlverfahrens vor Manipulation, hat sich das Informationsfreiheitsgesetz im Ernstfall als wirkungslos erwiesen. Auf dem Höhepunkt der Diskussion um den Einsatz von Wahlcomputern verweigerte[2] die zuständige Behörde dem c’t-Korrespondenten Richard Sietmann den beantragten Einblick in das Zulassungsverfahren. In dem Prozess, den Sietmann daraufhin mit Unterstützung des Heise-Verlags führte, entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig im Oktober 2007 gegen die Informationsfreiheit[3]. (18 Monate später befand das Bundesverfassungsgericht den Einsatz der Wahlcomputer bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig)[4]. (dpa) / (cp[5])

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Widerstand gegen E-Ausweis ist erlahmt

Dienstag, Juni 22nd, 2010

ZEIT ONLINE: Widerstand gegen E-Ausweis ist erlahmt

Die Liberalen waren gegen den neuen Personalausweis. Davon ist keine Rede mehr: Ab 1. November gibt es Ausweise nur noch mit Chip – trotz aller Kritik.

Wer für weitere zehn Jahre verhindern will, einen Personalausweis mit biometrischen Daten mit sich herumtragen zu müssen, hat noch bis zum 31. Oktober Zeit, seinen alten Ausweis zu verlieren und einen der bisherigen zu beantragen. Ab dem 1. November wird es dann nur noch den “neuen Personalausweis (nPA)” oder elektronischen Personalausweis (ePA) geben, wie er bis vor einiger Zeit noch hieß.

Im März sah es noch so aus, als sei der sogenannte neue Personalausweis unter Umständen aufzuhalten. Zumindest ließen sich Abgeordnete der FDP-Fraktion mit entsprechenden Plänen zitieren. Dazu aber wird es nicht kommen.

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Muster des neuen Personalausweises © Scan: ZEIT ONLINE

Die Einführung des Ausweises solle “bis 2020 ausgesetzt werden”, denn er sei nicht sicher, sagte damals Gisela Piltz, die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion. Und weiter: Die Menschen liefen Gefahr, dass ihre Daten unbefugt ausgelesen und ihre Identität missbraucht würde. “Zudem besteht keine Notwendigkeit, biometrische Merkmale in den Ausweis aufzunehmen.”

Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Christian Ahrend, forderte damals, der Staat müsse sich bei seiner Datensammelwut zurücknehmen und deshalb die Entscheidung für den Ausweis korrigieren.

Der neue Personalausweis ist eines der Lieblingsprojekte des Bundesinnenministeriums. Im Dezember 2008 wurde er unter dem schwarz-roten Kabinett im Bundestag beschlossen. Er enthält einen RFID-Chip, auf dem, wie im Reisepass, neben dem biometrischen Foto auch Fingerabdrücke gespeichert werden. Das erfolgt allerdings nur freiwillig. Außerdem birgt der Chip eine Funktion zur elektronischen Identifizierung. Dessen Daten können also per Lesegerät abgerufen werden.

Diese Funktion ist es, die die Verteidiger am meisten preisen und die Kritiker vor allem fürchten. Sie erlaubt einerseits, dass man sich beispielsweise im Internet eindeutig identifizieren kann, um einzukaufen oder Formulare auszufüllen. Sie erlaubt theoretisch aber auch, dass Unbefugte an die Daten kommen können. Denn die RFID-Technik des Chips ist darauf ausgelegt, berührungslos zu funken.
Ohne dass es der Inhaber mitbekommt, können Informationen wie Name und Geburtsdatum ausgelesen werden. Wie gesagt: theoretisch. Praktisch wird das durch verschiedene Schranken verhindert, unter anderem wie bei der EC-Karte durch eine hier sechsstellige PIN.

Was aber, so die besorgte Frage, wenn diese samt Ausweis weg ist? Dann kann damit ungehindert in falschem Namen eingekauft werden und niemand schöpft Verdacht. Denn eine weitere Prüfung der Identität findet nicht mehr statt. “Ich finde es unglücklich, was da auf uns zukommt”, sagt Ahrend von der FDP. “Sie haben dann eine komplette Identität zur Verfügung und nicht nur den Dispositionskredit desjenigen.”

Was Ahrend nicht sagt, was aber offensichtlich ist: Der politische Widerstand gegen das Projekt ist trotz solcher Bedenken erlahmt. Seit März gibt es keine nennenswerte Gegenwehr mehr und das Innenministerium arbeitete in den vergangenen Monaten unbeirrt seine Agenda zur Einführung ab, Punkt für Punkt.

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Am 3. Mai beispielsweise gab es eine Mitteilung heraus, dass der Ausweis wie geplant ab dem 1. November in Kommunen auf Bürgerämtern beantragt werden könne. Kurz zuvor, am 1. Mai, war ein Gesetz in Kraft getreten, dank dessen die “Vergabestelle für Berechtigungszertifikate im Bundesverwaltungsamt” ihre Arbeit aufnehmen konnte.

Solch ein Zertifikat braucht beispielsweise ein Internetverkäufer, wenn er von seinen Kunden den Ausweis als Identifizierung fordern will. Diese Zertifikate können nun beantragt werden.
Gleichzeitig startete im Internet ein Informationsportal, auf dem selbstbewusst prangt: “Der Neue kommt.”

Bei der FDP war man sich zu diesem Zeitpunkt dessen noch nicht so sicher, oder wollte sich die eigene Hilflosigkeit noch nicht eingestehen. Auf Nachfrage zumindest hieß es im Mai, man berate noch, was die Linie der Koalition zum Ausweis sei – wohl gemerkt der Koalition, nicht der Fraktion.

Das BMI ließ sich davon nicht aus dem Tritt bringen. Am 3. Juni meldete es: “Das Bundesinnenministerium hat heute den Entwurf einer Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis vorgelegt.” Diese solle “nach Abstimmung mit den zu beteiligenden Ressorts” den Ländern zugeleitet und noch vor der Sommerpause im Bundesrat verabschiedet werden.

Vorgesehen im Übrigen ist ein Preis von 28,80 Euro, was drei Mal so teuer ist wie die 8 Euro für den alten Ausweis. Wer jünger ist als 24 Jahre zahlt 19,80 Euro, dafür gilt er dann für sechs und nicht für zehn Jahre.

Am 17. Juni dann präsentierte Innenminister Thomas de Maizère persönlich das Dokument in der Bundesdruckerei, die den Ausweis herstellt. Zitat: “Dieser neue Personalausweis ist die sicherste elektronische Identitätskarte, die es auf dem Markt gibt.”

Ein Fakt, den niemand bezweifelt, nicht einmal der Bundesbeauftragte für Datenschutz, was Kritiker allerdings in keiner Weise beruhigt. Ihr Argument ist eine simple Frage: Wie lange wird er denn sicher bleiben? Die gesamten zehn Jahre, die er gültig ist? Immerhin werden auch noch so sichere technische Systeme inzwischen in ziemlich kurzen Zeiträumen überwunden. Das aber wäre eine Katastrophe.

Denn dann hilft nur noch die Hotline des Ministeriums. Bei der muss man anrufen und ein Sperrkennwort nennen, um den Ausweis ungültig zu machen und das Schlimmste zu verhüten. Was beispielsweise im Urlaub schwierig werden kann, wenn man es vergessen hat. Damit aber ist der einzige Schutz der Identität das eigene Gedächtnis. Angesichts der Tatsache, dass die schwächste Stelle in solchen Systemen immer der Mensch ist, nicht gerade viel.

Padeluun, Künstler, Datenschutzaktivist und Mitgründer des Vereins Foebud, will deswegen auch weiter dagegen kämpfen, selbst wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen sei, wie er sagt. “Wir geben grundsätzlich nie auf und fordern jetzt: Der Chip muss raus!”

ZEIT ONLINE

Speicherung von Surf-Daten

Dienstag, Juni 22nd, 2010

SPEICHERUNG VON SURF-DATEN
Wenn Konzerne mitloggen

Egal ob man ein Programm startet, auf Newsseiten surft oder sein Smartphone einschaltet – überall hinterlässt man Spuren.
Der Umgang mit diesen Daten ist bisher kaum geregelt.
VON BEN SCHWAN

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Vermeintliche Anonymität im Internet:
Mitschnitt der identifizierbaren IP-Adressen.Foto: dpa

21.06.2010. Wenn man früher zu einem Kiosk ging und sich eine Zeitung besorgte, erfolgte die anschließende Lektüre völlig anonym: Niemand erfuhr, dass man den Politikteil rasch überblätterte, um sich schnurstracks an den jüngsten Abenteuern von “Schweini”, “Poldi” und Co. zu delektieren.

Im Internet ist das nicht so: Bei jedem Aufruf eines Dokuments im Web wird irgendwo mitgezeichnet, was man abgerufen hat. Der Fachbegriff nennt sich “Logging” und der digitale Ordner, in dem diese Daten landen, “Log-Datei”. So lassen sich Wege rückverfolgen – wer wann wo in eine Seite eingestiegen ist und wo sie wieder verlassen wurde.

Doch die Server-Betreiber sind nicht die einzigen, die Informationen über die Nutzung speichern. Marketingfirmen und Werbepartner, deren Banner und Textreklame nachgeladen werden, erfassen für ihre Abrechnung ebenfalls jeden Abruf.

Das Mitloggen geht längst über die Web-Nutzung hinaus. Zahlreiche Programme besitzen Routinen, die bei ihrem Start “nach Hause telefonieren”. Im harmlosesten Fall tun sie dies zur Überprüfung, ob ein neues Update vorliegt – aber auch, um Nutzungsmuster zu erfassen oder Raubkopien zu verhindern. Auch moderne Smartphones melden sich gerne bei ihrem Hersteller, ohne dass Nutzer das explizit mitbekämen.

So kam es im vergangenen Jahr zu einem kleinen Skandal, als bekannt wurde, dass jeder einzelne der brandneuen Palm Pre-Geräte sich einmal am Tag mit der aktuellen Nutzungsstatistik, möglichen Abstürzen des Gerätes, sowie dem ungefähren Ort des Benutzers an einen Server in Amerika zurückmeldet. Den Vorgang hatte sich Palm in seinen AGBs abnicken lassen und begründete ihn mit dem Verlangen, “die Nutzererfahrung noch besser zu machen”.

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Doch wie gefährlich ist das Mitloggen all dieser Infos überhaupt? Gespeichert wird – neben der jeweiligen Aktion des Nutzers vom Betrachten einer Web-Seite bis zum Download eines Videos – üblicherweise die so genannte Internet-Protokoll-Adresse (IP).

Diese Zahlenkombination bekommt ein Kunde automatisch bei der Einwahl ins Netz von seinem Breitband-Provider zugeteilt – sie sorgt im Internet dafür, dass angefragte Daten auch ans Ziel kommen. Da IPs derzeit zumeist dynamisch vergeben werden, weiß zunächst nur der Provider, wer wann hinter welcher Adresse steckt. Allerdings erlauben mittlerweile überarbeitete Urheberrechtsgesetze, dass Anwaltskanzleien bei Verdacht des Raubkopierens über Gerichte an die Namen hinter IPs gelangen. Gleiches gilt auch für Polizeibehörden oder Geheimdienste; IPs sind also keineswegs “anonym”.

Oft landen die beim Surfen und der Computerbenutzung entstandenen und potenziell sensiblen Infos auf Servern im Ausland, für die der verhältnismäßig strikte europäische Datenschutz nicht mehr gilt. Zugriffsrechte für staatliche Stellen, Drittfirmen oder auch die Speicherdauer bleiben im Dunkeln oder stecken in wortreichen “Privacy Policy”-Dokumenten. Hinzu kommt die Diskussion darüber, was überhaupt als “persönliche Daten” gilt: Während zum Beispiel der Internet-Riese Google darauf pocht, IP-Adressen seien gar nicht personenbezogen, weil man ohne den zugehörigen Provider (oder gerichtliche Hilfe) nicht an den Namen des Nutzers gelangt, sehen das Datenschützer ganz anders.

Die Situation könnte in den nächsten Jahren noch schlimmer werden. Mit der Einführung des neuen Internet-Protokolls IPv6, das den IP-Adressraum radikal erweitert, wird es viel leichter möglich werden, jedem Nutzer seine eigene, persönliche “Anschrift” zu vergeben, die dann noch leichter rückverfolgbar sein wird als heute. Schon fordern Politiker so genannte “Internet-Ausweise”, die der Anonymisierung im Netz einen vollkommenen Riegel vorschieben. Ob man dann noch will, dass jeder kleine Nutzungsvorgang auf dem eigenen Rechner mitgeloggt wird?

Der ganze Artikel: www.taz.de

Skandal im Magdeburger Landtag

Samstag, Juni 19th, 2010

Skandal im Magdeburger Landtag

Die Verwaltung gibt ohne vorherige Absprache vertrauliche Unterlagen von Abgeordneten heraus.

VON HENDRIK KRANERT, 18.06.10, 21:15h, aktualisiert 18.06.10, 21:18h

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MAGDEBURG/MZ. Im Landtag von Sachsen-Anhalt bahnt sich ein Datenskandal an: Nach MZ-Informationen hat die Landtagsverwaltung auf Verlangen des Landesrechnungshofs Hunderte von zum Teil vertraulichen Unterlagen von allen Abgeordneten ausgehändigt. Dabei handelt es sich um Arbeits- und Mietverträge sowie Rechnungen. Die Abgeordneten wurden darüber zuvor nicht informiert.

Dem Rechnungshof steht zwar das Prüfrecht für die Verwendung öffentlicher Mittel zu. Normalerweise werden die Betroffenen beispielsweise in Behörden aber über die bevorstehende Prüfung informiert. Genau das ist aber im Fall der Parlamentarier nicht passiert. “Wir waren nicht amüsiert”, sagte Detlef Gürth (CDU). Zumal es sich bei den Unterlagen um zum Teil vertrauliche Dokumente “zwischen den Abgeordneten und ihren Wahlkreismitarbeitern” handele.

Die Linke sieht die Schuld beim Landesrechnungshof. “Es ist höchst bedenklich, was hier passiert ist”, so Frank Thiel. SPD und FDP machen dagegen die Landtagsverwaltung verantwortlich. “Ich bin erschüttert über deren Vorgehen”, sagte Petra Grimm-Benne (SPD). Der Verwaltung stehe eine Weitergabe von Abgeordneten-Akten nicht zu, da die Verwaltung nur Dienstleister sei. Lydia Hüskens (FDP) beklagte, “dass wir nicht wissen, was alles mitgenommen wurde, ein Protokoll gibt es nicht”. Eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten werde vorbereitet. Man fürchte zudem, dass Mitarbeiter gegen die Datenweitergabe klagen werden.

Als besonders empörend wird empfunden, dass die Akten nicht nur zur Einsicht vorgelegt, sondern auch kopiert und mitgenommen wurden. Dazu habe die Landtagsverwaltung eigens ein Büro und einen Kopierer zur Verfügung gestellt. Rechnungshof-Chef Ralf Seibicke rechtfertigte das Vorgehen: “Uns stehen nach der Landeshaushaltsordnung Prüfrechte bei Landtagsabgeordneten zu, auch wenn da natürlich eine besondere Sensibilität angebracht ist.” Doch die Entscheidung, die Akten herauszugeben, “ist Sache der Landtagsverwaltung”. Dass Akten kopiert wurden, sei “im Rahmen des Üblichen” geschehen.

Landtagspräsident Dieter Steinecke (CDU) räumte schriftlich ein, dass die Abgeordneten erst nachträglich über die Weitergabe ihrer Akten informiert worden seien. Die Frage, warum dies passierte, beantwortete Steinecke in seiner Stellungnahme nicht. Er kündigte für die kommende Woche ein Gespräch mit dem Rechnungshof und den Fraktionsvorsitzenden an. “Wir werden den Vorgang erörtern, um ein rechtssicheres und geordnetes Verfahren mit einheitlichen Prüfkriterien sicher zu stellen”, so Steinecke.

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Kommentar: Einfach unsensibel

erstellt 18.06.10, 21:13h, aktualisiert 18.06.10, 21:15h

Halle/MZ. Sachsen-Anhalts Rechnungshof ist bekannt dafür, bei Prüfungen wenig zimperlich zu sein. Denn am Ende geht es immer um die ordnungsgemäße Verwendung von Steuergeld. Es steht also außer Frage, dass der Rechnungshof auch den Landtag und seine Abgeordneten unter die Lupe nimmt. Man denke nur an die Doppeljob-Affäre des CDU-Mannes Thomas Madl.

Doch das aktuelle Vorgehen der Landtagsverwaltung und des Rechnungshofes sind datenschutzrechtlich höchst problematisch und werfen Fragen auf: Warum wurden die Abgeordneten nicht über die Prüfung informiert? Und warum hat die Landtagsverwaltung die datenschutzrechtliche Bedeutung ihres Handelns nicht überprüft? Schließlich ist besondere Sensibilität angebracht, wenn es um Unterlagen unbeteiligter Dritter geht - in diesem Fall von Mitarbeitern der Abgeordneten.

Doch auch Rechnungshof-Chef Seibicke kann sich nicht darauf zurückziehen, er habe nur gefragt und die Verwaltung sei tätig geworden. Denn es suggeriert, dass man ohne Bedenken auch Daten auswerten will, deren man unter fragwürdigen Umständen habhaft geworden ist. Das schadet dem Ansehen der Behörde.

Autor: Hendrik Kranert

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Datenspeicherung üblich

Donnerstag, Juni 17th, 2010

Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: Datenspeicherung üblich

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Magdeburg (dpa). Sachsen-Anhalts Polizei speichert landesweit Computerdaten aller Beschäftigten. Von Protokollen, Akten, Briefen, Bildern oder Videos auf dem Zentralserver würden täglich Sicherungskopien erstellt, sagte gestern der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Uwe Petermann. “Das ist übliche Praxis, über die alle Beamten informiert sind.”

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Uwe Petermann (Bildmitte)

Die Daten würden sechs bis zwölf Wochen aufbewahrt und dann gelöscht. “Anders wird mit dem Internet- und E-Mail-Verkehr verfahren.” Dieser – auch private Mails – werde nach einem Monat gelöscht. “Unüblich ist die von der Polizeidirektion Dessau praktizierte Speicherung eines Datensatzes über mehrere Jahre”, sagte Petermann.

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Dokument erstellt am 12.06.2010 um 06:18:43 Uhr
Erscheinungsdatum 12.06.2010 | Ausgabe: titel

Polizeidirektion in Dessau speichert seit Jahren Daten von Beamten ohne deren Wissen

Freitag, Juni 11th, 2010

10.06.2010 11:28 Uhr

Von Frank Jansen
Polizeidirektion in Dessau speichert seit Jahren Daten von Beamten ohne deren Wissen

Die seit 2007 in Sachsen-Anhalt schwelende Polizeiaffäre weitet sich nach Informationen des Tagesspiegels weiter aus. In der Polizeidirektion in Dessau wurde offenkundig gegen elementare Regeln des Datenschutzes verstoßen.

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Berlin - Der Schrecken war groß, als die Polizeidirektion Dessau im Mai 2007 lesen musste, dass ihr Vizechef die Bekämpfung rechtsextremer Kriminalität bremsen wollte. Auf den Bericht im Tagesspiegel und die Empörung in der Öffentlichkeit reagierten die Direktion und das Innenministerium in Sachsen Anhalt-Anhalt hektisch. Es wurde eine gezielte Indiskretion vermutet. Die Direktion begann, intern zu forschen - und missachtete offenkundig elementare Regeln des Datenschutzes. Die Direktionsspitze ließ im Frühjahr 2007 eine Sicherungskopie sämtlicher Daten ziehen, die vom 23. Februar bis zum 11. Mai auf dem Zentralserver gespeichert waren. Damit waren die Daten von 1100 Beamten, auch private E-Mails, ohne Wissen der Betroffenen und des Personalrats auf unabsehbare Zeit in der Hand der Führung der Direktion. Und das, obwohl nur drei Beamte der Abteilung Staatsschutz in Verdacht standen, sie hätten bei der Presse geplaudert.

Einer der Staatsschützer, Swen Ennullat, erfuhr Anfang 2010 von der Sicherungskopie und schaltete den Landesbeauftragten für Datenschutz ein. Ennullat hatte sich mit zwei Kollegen im Februar 2007 dem Drängen des Vizechefs der Direktion, Hans-Christoph Glombitza, widersetzt, weniger intensiv gegen kriminelle Rechtsextremisten zu ermitteln. Glombitza hatte verlangt, man müsse “nicht alles sehen”. Ennullat und seine Kollegen waren irritiert und schrieben ein Gedächtnisprotokoll. Einer der zwei Kollegen wandte sich an den Petitionsausschuss des Landtags. Aus dem Umfeld des Parlaments erfuhr der Tagesspiegel Anfang Mai von dem Fall. Der Bericht erschien dann am 12. Mai. Die Sicherungskopie der Polizeidirektion umfasst den Zeitraum exakt bis zum 11. Mai, dem letzten Tag der Recherche des Tagesspiegels.

“Es steht in Zweifel, dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt wurde”, sagt Harald von Bose, Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftrager. Ein Urteil will er bislang nicht fällen, “ich prüfe den Vorgang noch”. Fraglich sei aber auch, wozu die Datensicherung nötig war. Und warum die Daten nie gelöscht wurden. Das Innenministerium bot nun nach ersten Fragen von Boses die Löschung an, was der Beauftragte jetzt aber nicht will, da seine Untersuchung noch läuft. Von Bose wundert sich auch, warum die drei Staatsschützer und alle anderen Bediensteten nie über eine so umfangreiche Sicherung ihrer Daten informiert wurden.

Von Bose wird in der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost, wie die Behörde in Dessau inzwischen heißt, und im Ministerium die Verantwortlichen der Datensicherung befragen. Und er wartet auf weitere Unterlagen, die er schon lange beantragt hat. Vor September, schätzt von Bose, sei er mit der Prüfung nicht fertig.

Man könne über den langen Zeitraum der Datensicherung “streiten”, sagt der Präsident der Direktion, Karl-Heinz Willberg. Vielleicht hätte man schneller zu einer Entscheidung kommen können, ob die Daten benötigt werden. 2007 sei es darum gegangen, Beweismaterial angesichts möglicher disziplinarischer Verstöße der drei Staatsschützer zu erlangen. Das sei legitim gewesen. Die Daten seien jedoch nie eingelesen worden, beteuert Willberg. Ob das stimmt, wäre zu prüfen. Jedenfalls wurden gegen alle drei Staatsschützer Disziplinarverfahren eingeleitet. Mit dem Fall der drei Staatsschützer und weiterem Fehlverhalten der Polizei bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus in Sachsen-Anhalt befasst sich seit dem September 2007 ein Untersuchungsausschuss des Landtags.

Die Obfrau der Linkspartei im Untersuchungsausschuss, Gudrun Tiedge, nannte am Donnerstag die Datenspeicherung “skandalös”. Sie werde darauf dringen, dass der Untersuchungsausschuss bei seiner kommenden Sitzung am 28. Juni prüft, wie mit dem Fall umzugehen sei. Der FDP-Obmann im Ausschuss, Guido Kosmehl, kritisierte, es sei nicht hinnehmbar, dass nach über drei Jahren keine Löschung der Daten stattgefunden habe: “Offensichtlich fehlt es hier bei den Verantwortlichen grundlegend an einer Sensibilität für den Datenschutz.” Der Vorgang müsse gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz aufgearbeitet und ausgewertet werden, sagte Kosmehl. Außerdem seien die Verantwortlichen zu benennen. Der FDP-Politiker zeigte sich zudem verwundert, dass sich in den von der Landesregierung vorgelegten Akten des Untersuchungsausschusses kein Hinweis auf die Datenspeicherung finde.

Am späten Nachmittag äußerte auch das Innenministerium von Sachsen-Anhalt “Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme”. Eine endgültige Bewertung will das Ministerium aber erst nach Abschluss der Prüfung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz abgeben.

Das Ministerium verwies zudem auf eine inzwischen ebenfalls ergangene Erklärung der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost in Dessau zu dem Fall. Darin heißt es, die Datensicherung für den Zeitraum von Februar bis Mai 2007 sei “ausnahmsweise noch vorhanden, weil nicht auszuschließen ist, dass in diese Bänder im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren eingesehen werden muss”. Die Einsicht wäre aber “nur mit besonderem Beweisbeschluss des Ermittlungsführers ergangen”. Außerdem wären vor Erlass des Beweisbeschlusses alle Beteiligten angehört worden. Die Direktion sagte auch, “Daten zum E-Mail-Verkehr wurden nicht gespeichert, da über den betreffenden Server kein E-Mail-Verkehr erfolgt”. Doch nach Informationen des Tagesspiegels war auf dem Zentralserver auch der E-Mail-Verkehr der Direktion Dessau gespeichert. Und gesichert wurden dann zumindest die Verbindungsdaten.

Der ganze Artikel: hier!

Polizei speicherte Daten von 1100 Beamten

Donnerstag, Juni 10th, 2010

Polizei speicherte Daten von 1100 Beamten

Dessau-Roßlau - In der Polizeidirektion in Dessau-Roßlau sollen 2007 Daten von 1100 Beamten gespeichert worden sein, um mögliche Disziplinarverstöße dreier Staatsschützer aufzuklären. Das berichtet der Berliner “Tagesspiegel” an diesem Freitag.

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Danach hat die Führung der Direktion im Frühjahr 2007 vom Zentralserver der Behörde eine Sicherungskopie mit allen Daten für den Zeitraum 23. Februar bis 11. Mai ziehen lassen, darunter private E-Mails. Weder die betroffenen Beamten noch der Personalrat seien informiert worden. Die Kopie sei noch nicht gelöscht. Der Landesdatenschutzbeauftragte Harald von Bose zweifelt an der Verhältnismäßigkeit.

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Erscheinungsdatum 10.06.2010

EU-weites Zensurgesetz droht

Donnerstag, April 15th, 2010

Vorwand Kinderpornografie: EU-weites Zensurgesetz droht

Mittwoch, 31. März 2010

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat am Montag eine Richtlinie vorgestellt, die den Aufbau einer Zensurinfrastruktur vorschreibt. Was in Deutschland mittlerweile als unsinnig anerkannt ist, soll jetzt in ganz Europa eingeführt werden.

Von Christoph H. Hochstätter

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Am Montagmorgen verkündete[1] die EU-Kommissarin für Inneres[2], Cecilia Malmström[3] von der schwedischen liberalen Volkspartei (FL[4]), dass die Kommission dem Ministerrat und dem europäischen Parlament eine Richtlinie[5] (PDF) vorlegen werde, die in etwa den Vorschriften des deutschen Internetzensurgesetzes[6] entspricht. Diese Richtlinie muss jeder Mitgliedsstaat in nationales Recht transformieren, sofern sie Ministerrat und Parlament absegnen.

Noch bevor Malmström die Richtlinie offiziell vorstellte, verteidigte sie das Vorhaben in ihrem Gastbeitrag “Dunkle Ecken des Internets aufräumen[7]” in der F.A.Z. Wer die Diskussion um das Internetzensurgesetz in Deutschland verfolgt hat, erkennt sofort, dass Malmström exakt dieselben und allesamt widerlegten Argumente der deutschen Sperrbefürworter benutzt. Daher darf es nicht verwundern, dass die “Netzgemeinde” Malmström prompt den Spitznamen “Censilia” verpasst hat - analog zu “Zensursula”.

Die Meinungsfreiheit sei Malmström sehr wichtig, allerdings höre sie bei der Verbreitung von kinderpornografischem Material auf. Das habe mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit nichts zu tun. Löschen allein könne keine wirksame Maßnahme sein, da die Mehrzahl der kinderpornografischen Angebote auf Servern außerhalb der EU gehostet werden.

Die Richtlinie besteht aus insgesamt 26 Artikeln. Die meisten davon sind nachvollziehbar und dürften weite Zustimmung in ganz Europa finden. Sexueller Missbrauch, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie werden unter Strafe gestellt, wobei alle Personen unter 18 Jahren als Kinder im Sinne der Richtlinie bezeichnet werden.

Mit einen Informationsaustauschsystem soll verhindert werden, dass verurteilte Straftäter Zugang zu Berufsgruppen mit Kontakt zu Kindern erhalten. Ferner wird minderjährigen Opfern Zugang zu kostenfreier Rechtsberatung garantiert, auch zum Zwecke der zivilrechtlichen Entschädigung. Darüber hinaus dürfen Opfer nur vernommen werden, wenn es für die Strafverfolgung unbedingt erforderlich ist. Dazu müssen speziell ausgebildete Fachkräfte in geeigneten Räumlichkeiten, also nicht in “Verhörzellen”, eingesetzt werden.

Artikel 21 der Richtlinie fordert Zensurinfrastruktur
Die Censilia-Richtlinie enthält viele legitime Forderungen. Stein des Anstoßes ist Artikel 21 (Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten). Dort heißt in Absatz 1: “Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, damit der Zugang von Internet-Nutzern zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, gesperrt wird.”

Wie die einzelnen Mitgliedsstaaten die Sperren umsetzen, bleibt ihnen überlassen. Das ist explizit in einer Pressemitteilung[8] der EU-Kommission zu lesen. In den meisten Mitgliedsstaaten dürfte das jedoch auf DNS-Sperren und Umleitung auf ein Stoppschild herauslaufen, wie es im Internetzensurgesetz formuliert ist.

Absatz 2 fordert von jedem Mitgliedsstaat die Löschung kinderpornografischer Inhalte. Eine Sperre muss trotzdem erfolgen. Die Richtlinie sieht nicht vor, eine Sperre nur dann zu implementieren, wenn eine Löschung nicht möglich ist. In jedem Fall müssen alle Internetprovider in der EU eine Zensurinfrastruktur aufbauen.

Artikel 6 verbietet das sogenannte “Grooming[9]”. Darunter versteht man heute vor allem, Kinder oder Jugendliche zu einem Treffen zu überreden - meist unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. “Groomer” geben sich in Chats und sozialen Netzwerken als Jugendliche aus. Oft werden dazu auch falsche Profilbilder eingesetzt.

Bei Artikel 6 muss man sich vor allem über die Formulierung wundern. Es heißt dort in der nicht ganz gelungenen deutschen Übersetzung: “Ein Erwachsener, der einem Kind, […] mittels Informations- und Kommunikationstechnologie ein Treffen vorschlägt, mit der Absicht, eine Straftat nach Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 6 zu begehen, wird mit Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens zwei Jahren bedroht, …”

Die Einschränkung “mittels Informations- und Kommunikationstechnologie” ist nicht nachvollziehbar. Offensichtlich soll das Internet unterschwellig als Hauptursache für den sexuellen Missbrauch von Kindern gegeißelt werden. Warum Lehrer, Erzieher, Geistliche, Verwandte und andere Personen, die ein solches Treffen ohne Nutzung von “Informations- und Kommunikationstechnologie” zu arrangieren versuchen, von Artikel 6 nicht erfasst werden, bleibt unklar - vor allem vor dem Hintergrund jetzt bekanntwerdender Fälle von Kindesmissbrauch aus der Zeit, als das Internet noch kein Massenmedium war.

Spanien soll Malmström zu der Richtlinie veranlasst haben
Dass Malmström eine Richtlinie entwirft, die die europaweite Errichtung einer Zensurinfrastruktur vorschreibt, muss eigentlich verwundern, denn sie gehört einer liberalen Partei an, die wie die deutsche FDP auf europäischer Ebene in der EDLR[10] organisiert ist. Nach Informationen[11] der Süddeutschen Zeitung sei die Kommissarin bisher als Gegnerin von Internetzensur bekannt gewesen. Das sagte Joe McNamee[12] von der europäischen Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights[13] (EDRI). Die EDRI besteht aus 27 Mitgliedsvereinigungen in Europa, darunter dem Chaos Computer Club[14] (CCC) und dem Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs[15] (FoeBud).

Nach der Auffassung der Süddeutschen Zeitung sei Malmström durch die spanische Ratspräsidentschaft zu der verpflichtenden Zensur gedrängt worden. In Spanien erteilen nämlich die Gerichte der Regierung bei ihren Bemühungen im Kampf gegen illegales Filesharing regelmäßig Dämpfer. So urteilte[16] erst vor einer Woche ein Zivilgericht in Barcelona, dass das Setzen von Links auf Inhalte in P2P-Netzwerken nicht illegal sei.

Die spanische Regierung versuche daher auf EU-Ebene strenge gesetzliche Regelungen durchzusetzen und schere “dabei augenscheinlich Filesharing und Kinderpornographie über einen Kamm”. Malmström wolle mit den Netzsperren gegen Kinderpornografie weitergehende Regelungen verhindern. Die spanische EU-Ratspräsidentschaft hat bereits einen Fragebogen[17] (PDF) verschickt, in dem die Mitgliedsländer auch dazu Stellung nehmen sollen, wie sie gegen Urheberrechtsverletzungen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus vorgehen wollen.

Auch wenn Fremdenfeindlichkeit und Rassismus genau wie Kinderpornografie keine tolerierbaren Delikte darstellen, darf man dagegen nicht mit Internetsperren vorgehen. Von dort aus ist es nur noch ein kleiner Schritt bis zur Sperre von unliebsamen Inhalten. Praktiziert wird dies beispielsweise in Italien. Dort sind bereits Glückspielseiten auf der Sperrliste, weil sie den staatlichen Lotterien Einnahmeverluste bescheren. Dieselbe Forderung[18] wurde auch von der hessischen Landesregierung gestellt.

Sollte “Censilia” wirklich die Absicht haben, schlimmere Zensurmaßnahmen zu verhindern und mit der Sperre von kinderpornografischen Inhalten weiteren Forderungen Einhalt zu gebieten, dann ist sie schlecht beraten. Ist die Zensurinfrastruktur einmal aufgebaut, kommen die Begehrlichkeiten nach weitergehender Zensur ganz von selbst.

Nach der Ankündigung des deutschen Internetzensurgesetzes meldeten sich zahlreiche Politiker zu Wort[19], die zusätzliche Sperren forderten. In Dänemark klagt derzeit die Privatwirtschaft, um weitere Websites auf die Sperrlisten zu setzen.

Befürworter und Gegner der Richtlinie
Artikel 21 der Richtlinie ist auch in der EU-Kommission nicht unumstritten. Die EU-Kommissarin für Justiz und Bürgerrechte, Vivane Reding[20] von der Christlich Sozialen Volkspartei[21] in Luxemburg, versuchte Malmström letzte Woche zu überzeugen, Artikel 21 mit den verpflichtenden Websperren aus der Richtlinie zu streichen. Sie hatte dabei genau so wenig Erfolg bei der liberalen Kommissarin wie die liberale Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die sich ebenfalls letzte Woche an Malmström wandte.

Damit die Richtlinie Rechtskraft erlangt, muss sie von den EU-Innenministern und dem EU-Parlament gebilligt werden. In Großbritannien, Skandinavien und Italien wird Internetzensur bereits praktiziert. Man kann daher wie bei Spanien davon ausgehen, dass die Innenminister der Richtlinie zustimmen werden. Auch Frankreich wird mit Sicherheit zustimmen. Schließlich hat die derzeitige Regierung das Hadopi-Gesetz[22] auf den Weg gebracht.

Deutschland wird sich gegen Artikel 21 einsetzen. Leutheusser-Schnarrenberger will die anderen EU-Staaten vom deutschen Weg überzeugen. Das erklärte sie in einem Interview[23] mit dem Hamburger Abendblatt. Sie erwarte in den anstehenden Beratungen eine breit gefächerte Debatte, in der sie den Grundsatz “Löschen statt sperren” vertrete und für eine möglichst breite Unterstützung im Rat und im Europäischen Parlament werben werde”, sagte die Ministerin.

Aus Österreich kommen hingegen andere Töne. Ein Sprecher der parteilosen, von der ÖVP nominierten Justizministerin Claudia Bandion-Ortner[24] erklärte[25] gegenüber dem ORF, es dürfe keine Denkverbote im Kampf gegen Kinderpornografie geben. Man sei dankbar für Malmströms Vorstoß. Andreas Wildberger, Generalsekretär des österreichischen Providerverbands ISPA[26], hält von der Richtlinie nichts. Die Politik verlange von den Providern die Lösung eines Problems, das in Wirklichkeit gar nicht technischer Natur sei. Gegen Missbrauch würden Netzsperren nicht helfen.

Kritik übte Wildberger auch an den USA: “Die meisten Kinderporno-Inhalte werden in den USA gehostet. Wenn die USA genauso viel Energie in die Verfolgung der Täter stecken würden wie in die Verhandlungen um das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA[27], dann würde die Situation gleich ganz anders aussehen.”

Unionsparteien trotz widerlegten Argumenten für Sperren
Nach einer Analyse des BKA[28] (PDF) der dänischen Sperrlisten von Oktober 2008 bis Januar 2009 kommen 1148 Websites mit kinderpornografischen Inhalten aus den USA. Es folgen Deutschland (199), die Niederlande (79), Kanada (57), Russland (27), Japan (20), Korea (19), Tschechien (15) und Großbritannien (14). In sogenannten “Failed States”, in denen keine Löschung kinderpornografischer Inhalte zu erreichen ist, konnte keine einzige Website ausgemacht werden.

Daher ist es nicht weiter verwunderlich, dass der deutsche Providerverband eco am Montag in einer Presseerklärung[29] bei der Löschung von kinderpornografischen Inhalten eine Erfolgsquote von 100 Prozent verzeichnen konnte. In Deutschland gehostete Angebote mit Kinderpornografie sind binnen Minuten oder Stunden offline. Im Ausland könne eine Löschung von 50 Prozent der Inhalte innerhalb von fünf Tagen erreicht werden. Nach zwei Wochen sind 93 Prozent verschwunden. Bei den restlichen sieben Prozent dauert es etwas länger.

Noch erfolgreicher ist das Bundeskriminalamt bei der Löschung ausländischer Angebote. Auf einer Anhörung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 17. März 2010 konnte das BKA vermelden, dass 86 Prozent aller beanstandeten Inhalte nach nur einer Woche verschwunden sind. Damit widerlegte es seine eigenen Argumente, dass Sperren notwendig seien.

In Deutschland hat die von Franziska Heine gestartete Petition mit mehr als 134.000 Unterschriften dazu geführt, dass im Deutschen Bundestag eine breite Mehrheit der Abgeordneten inzwischen von der Sinnlosigkeit der Sperren überzeugt ist. Zahlreiche Bürgerrechtler haben dargelegt, dass mit Sperren nur ein Vorhang vor die Verbrechen gehängt wird, während die Konsumenten von Kinderpornografie weiter ungehindert ihrer Neigung nachgehen können. Internetsperren sind bei der Bekämpfung von Verbrechen im Internet kontraproduktiv, da sie die Täter vor Strafverfolgung schützen und kein einziges Delikt verhindern.

Weitgehend beratungsresistent sind allerdings viele Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion. So begrüßte etwa Hans-Peter Uhl (CSU) den Vorstoß Malmströms als “taugliches Mittel”. Uhl hat sich bereits mehrfach für weitergehende Zensur eingesetzt, beispielsweise die Sperrung von sogenannten Killerspielen. Auch der Vorsitzende des Innenausschusses Wolfgang Bosbach setzt sich für Internetsperren ein. Der Frankfurter Rundschau sagte er, es werde ein einheitlicher Standard geschaffen, um gegen das grenzüberschreitende Problem vorzugehen. Was offline verboten sei, müsse auch online untersagt werden.

Zu den Befürwortern der Censilia-Richtlinie zählen auch die deutschen Unionsabgeordneten des europäischen Parlaments. Manfred Weber[30] (CSU), Vizechef der EVP-Fraktion[31], lässt keinen Zweifel daran, dass die Union nicht hinter dem mit der FDP im Koalitionsvertrag ausgehandelten Kompromiss steht und ihn unterlaufen möchte. In einer Presseerklärung[32] auf seiner Website schreibt er: “Wenn sich die FDP in Berlin diesem unverzichtbaren Ansinnen widersetzt, dann müssen wir diesen Sachverhalt eben über Brüssel regeln.”

Einordnung der Censilia-Richtlinie in ein netzpolitisches Gesamtkonzept
Man darf nicht davon ausgehen, dass “Censilia” Malmström die Websperren in guter Absicht vorschlägt. Dazu war sie auf der Pressekonferenz am Montag viel zu gut über die Diskussion in Deutschland informiert. Auf die Frage eines Journalisten nach der Umgehbarkeit von DNS-Sperren[33] konnte sie prompt antworten. Auch hat sie sich nicht zufällig den Blog einer großen deutschen Tageszeitung ausgesucht, um ihre Argumente darzulegen.

Dass die Meinungs- und Informationsfreiheit bei der Darstellung von Kinderpornografie im Internet aufhört und dass der Schutz der Menschenwürde der missbrauchten Kinder Vorrang hat, ist auch unter den Sperrgegnern unumstritten. Das Problem liegt darin, dass die Sperren einerseits keine Wirkung zeigen und andererseits das sensible Thema Kinderpornografie dazu missbraucht wird, einen Vorwand zu liefern, europaweit eine Sperrinfrastruktur zu errichten.

Wenn man einzelne Puzzleteile wie DNS-Sperren[34], ACTA-Abkommen[35], Jugendmedienstaatsvertrag[36] und Leistungsschutzrecht der Presse vor Google[37] zusammenfügt, geht es darum, dass Medien, Musikindustrie und Politiker Angst davor haben, dass jedermann mit geringen Einstiegskosten zum eigenen Verleger werden und mit Hilfe von Google Millionen von Menschen erreichen kann. Alvar Freude vom Arbeitskreis Zensur hat dazu in einem aktuellen Blog[38] eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zitiert, die bereits aus dem Jahr 2000 stammt.

Dort wurde schon vor 10 Jahren zusammengefasst, was die offizielle Netzpolitik in Europa und den USA erreichen will: “Die Internet-Entwicklung gibt ihm [dem Internet-Nutzer] unweigerlich die Kontrolle darüber, welche Informationen und Inhalte ihn wann und wie erreichen. Das neue Medium ist nicht mehr auf Vermittler wie Verlage, Sender, Zeitungen oder die Musikindustrie angewiesen. Im Internet wird eine ‘Massenkommunikation’ von Individuum zu Individuum möglich. Auf diese Entwicklung hin zur Nutzerkontrolle sind wir bisher nicht vorbereitet. Wir müssen neue Regulierungsmechanismen entwickeln.”

Kinderpornografie soll als Türöffner für die Errichtung einer Zensurinfrastruktur dienen. Im Namen des Jugendschutzes im neuen Staatsvertrag sollen Hürden geschaffen werden, die verhindern sollen, dass Anbieter von Inhalten sein kann und nicht darauf beschränkt ist, Konsument zu sein.

In Deutschland sind die Erkenntnisse der Bertelsmann-Studie den Internetnutzern zum größten Teil bekannt - vor allem durch die Diskussion um das Internetzensurgesetz. Jetzt gilt es, das Wissen in die anderen EU-Länder zu tragen und sich vor allem Gehör bei den Abgeordneten des europäischen Parlaments zu verschaffen. Sollten die Pläne der EU und vieler Regierungen für eine Internetregulierung Gesetz werden, wäre das ein schwerer Rückschritt für die Demokratie in ganz Europa.

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Wie sicher sind die Daten bei Elena?

Mittwoch, März 24th, 2010

Doppelt verschlüsselt
Wie sicher sind die Daten bei Elena?

Mit ausgeklügelter Verschlüsselung sollen die Daten des elektronischen Einkommensnachweises geschützt werden. Doch selbst die Industrie meldet Bedenken an.

Von FOCUS-Online-Autor Torsten Kleinz

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Ausgeklügelte Verschlüsselung soll die Elena-Daten schützen
24.03.2010, 11:00 Uhr. Der große Datenstrom fließt bereits. Seit Jahresbeginn sind Arbeitgeber verpflichtet, die Daten ihrer Arbeitnehmer im Zuge des elektronischen Einkommensnachweises – kurz: Elena – an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden.

Mittlerweile sind Informationen über 35 Millionen Arbeitnehmer auf den Servern gespeichert. Doch angesichts der Fülle an Schlampereien und Spionageskandalen der letzten Jahre stellt sich die Frage: Wie sicher sind die Daten bei Elena?

Spardose für Millionen Daten
Dass von heute auf morgen die Daten von Millionen Beschäftigen gestohlen werden könnten, ist nicht zu befürchten. Denn bisher ist der Datenstrom nur eine Einbahnstraße. Erst ab 2012 bekommen die „abrufenden Stellen“ Zugriff auf die Datensätze. Bis dahin fungiert ein Rechenzentrum in Würzburg als Zwischenlager. Niemand darf an die Daten heran – nicht einmal die Techniker, die die gewaltige Datenbank betreuen.

Wie das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Webseite versichert, werden die Daten „sofort geprüft, zweifach verschlüsselt und danach gespeichert“. Die doppelte Verschlüsselung ist Ergebnis der ständigen Arbeit der Datenschutzbeauftragten, die einen Missbrauch der Daten von Anfang an verhindern wollten.

Zwei Schlüssel sind nötig
„Selbst wenn jemand eine DVD mit den Datensätzen brennen würde, könnte er nichts damit anfangen“, erklärt ein Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Nur wenn zwei verschiedene Schlüssel vorliegen, können die Daten tatsächlich gelesen werden – ohne sie ist die Datenbank nur ein unlesbarer Wust aus Nullen und Einsen.

Beide kryptografischen Schlüssel sind auf Chipkarten abgespeichert. Einer davon wird in der Dienststelle des Bundesdatenschutzbeauftragten in Bonn verwahrt. Ohne diesen Schlüssel geht nichts: „Für Wartungsarbeiten muss einer unserer extra hierfür berechtigten Mitarbeiter nach Würzburg fahren, der dort die Chipkarte mit dem Zentralschlüssel einführt“, erklärt ein Sprecher der Behörde.

Arbeitnehmer schaltet Datenzugriffe frei
Wenn ab 2012 die Datenbank auch für Behörden geöffnet werden soll, kommt auch der zweite Schlüssel zum Einsatz. Arbeitnehmer erhalten dafür eine Chipkarte. Will eine Behörde Zugriff auf die Daten haben, muss der Arbeitnehmer zustimmen. Dazu muss er seine Chipkarte vorlegen und den Zugriff mit einer PIN-Nummer freischalten – erst dann können die Daten gelesen werden.

Auf den Chipkarten selbst sind keine Informationen über das Arbeitsentgelt enthalten – nur der Schlüssel, mit dem die Daten entschlüsselt werden können. Diese elektronische Signatur kann auch auf anderen Chipkarten wie dem elektronischen Personalausweis (ePerso), der geplanten Gesundheitskarte oder einer extra dafür ausgerüsteten Bankkarte gespeichert sein.

Schwachpunkt ist die Gültigkeitsdauer einer Signatur: Ist sie zu kurz, wird der Aufwand zur Verwaltung der Signaturen zu groß – ist er zu lang, drohen Sicherheitslücken. Denn mit steigender Rechenkraft und neuen Forschungsergebnissen werden alte Codes immer wieder geknackt.

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Mehr Schutz durch weniger Daten
Also alles sicher? Datenschützer kritisieren das Verfahren an sich. Denn die Betroffenen haben oft keine Wahl, ob sie den Datenzugriff erlauben oder nicht. Und selbst wenn auf Behördencomputern alles korrekt abläuft, können Daten nach außen dringen – sei es vom Computer des Arbeitgebers oder von anderen Stellen, die mit den Daten in zwei Jahren routinemäßig umgehen werden. Noch sind viele Details nicht geklärt.

Selbst der Branchenverband Bitkom, der sich durch Elena Millioneneinsparungen auf Arbeitgeberseite erhofft, möchte das Elena-System einschränken. „Zweifelhafte Angaben wie Kündigungsgründe und Streiktage sollten nicht erfasst werden.“ Denn nur Daten, die erst gar nicht erfasst werden, können auch nicht missbraucht werden.

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Elena weiß alles über Arbeitnehmer

Mittwoch, März 24th, 2010

Elektronischer Entgeltnachweis
Elena weiß alles über Arbeitnehmer

Seit Januar sammelt ein Server in Würzburg Millionen Jobdaten von Arbeitnehmern, Beamten, Richtern und Soldaten. Widersprechen können sie fast nicht – nur klagen.

Von FOCUS-Online-Autorin Michaela Hutterer

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Eine riesige Datenbank sammelt alle Angaben
24.03.2010, 11:00 Uhr. Kaum haben die Bundesverfassungsrichter ein Machtwort zur Vorratsdatenspeicherung gesprochen, droht dem deutschen Staat das nächste Überwachungsprojekt um die Ohren zu fliegen. Am kommenden Mittwoch reicht die Verbraucherinitiative Foebud e.V. eine Verfassungsbeschwerde von mehr als 20 000 Arbeitnehmern gegen das größte Datensammelprojekt der Bundesrepublik ein.

„Die Bürger wollen nicht länger tatenlos zusehen, wie ihre Daten zu Verdienst, Freibeträgen, Kündigungsgründen oder Gesundheitszustand zentral gespeichert werden – auf Vorrat“, sagt Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der das Verfahren leiten wird. Bis Donnerstag können sich Arbeitnehmer dem Kampf gegen den Elektronischen Entgeltnachweis (Elena) noch anschließen.

Das Ziel der riesigen Datensammlung ist durchaus legitim: weniger Papier, mehr Effektivität. Behörden sollen schneller über Sozialleistungen wie Wohn- oder Arbeitslosengeld entscheiden können. Die Idee: Arbeitgeber müssen keine Verdienstbescheinigungen etwa für den Antrag auf Stütze des Ex-Mitarbeiters mehr ausfüllen, die Arbeitsagenturen ziehen sich die notwendigen Daten von einem Zentralserver, der alle wichtigen Informationen speichert. Das Vorhaben, mit dem der damalige Regierungsberater und VW-Personalvorstand Peter Hartz 2002 die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD) faszinierte, fand 2009 den Segen der großen Koalition unter Angela Merkel (CDU).

Weniger Papier, weniger Privatsphäre
Herausgekommen ist jedoch ein Datenmonster: Mehr als 35 Millionen Daten wie Verdienst, Freibeträge oder Kündigungsgründe haben Deutschlands Arbeitgeber im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft bereits in den ersten drei Monaten ermittelt und an die Zentrale Speicherstelle (ZSS), einen Server bei der Rentenversicherung Bund, weitergeleitet. Dort werden die Daten verschlüsselt und gehortet, bis die Sozialämter im Jahr 2012 erstmals darauf zugreifen können. Dabei lagern in Würzburg nicht nur Daten von potenziellen Wohngeldempfängern oder Arbeitslosen. Jeder Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldat gibt seine Gehaltsdetails und Jobinterna preis – ohne Mitspracherecht und auch dann, wenn jemand niemals Sozialleistung beantragt.

Was meldet der Chef?
Juristen wissen: keine Datensammlung ohne Gesetz. Im Fall Elena heißt es schlicht Elena-Verfahrensgesetz und bestimmt, welche Daten seit Januar 2010 an die Zentrale Speicherstelle in Würzburg übermittelt werden. Juristen wissen auch, nicht jedes Gesetz ist per se verständlich, also muss eine Verordnung her, die die wirklich wichtigen Details regelt: Die Elena-Datensatzverordnung gilt seit Ende Februar 2010 und bestimmt, welche Daten der Arbeitgeber abfragt und melden muss.

Dabei geht es nicht ohne Fachchinesisch: Jeder Mitarbeiter bekommt einen Datensatz. Der „multifunktionale Verdienstdatensatz“ (MVDS) enthält Name, Firmenangaben, Geburtsangaben, Anschrift, Beschäftigungsort, Angaben zum Einkommen und Sozialabgaben sowie Lohnsteuer. Daneben meldet der Arbeitgeber seit Januar 2010 auch Fehlzeiten, Informationen zur Ausbildung, Nebenbeschäftigung, Kündigung und Streiktagen. Letzteres hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf Druck der Gewerkschaften jedoch wieder fallen lassen.

Die Verordnung nennt in ihrem Paragraf 4 insgesamt 22 Informationen, die der Arbeitgeber dem Zentralserver liefern muss.

Vereinfacht sind das:

-Name, Geschlecht, Anschrift, Geburtsort, -datum und -name des Arbeitnehmers

-Bruttoentgelt und Steuerklasse

-Kinderfreibetrag oder Steuerfreibetrag bei Werbungskosten

-Angaben zur Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit

-Steuerliche Abzüge, Abzüge für die Sozialversicherung

-Arbeitgeberanteil zur Berufsständischen Versorgung

-Angaben zu Arbeitgeber und Betrieb

-Anzahl, Beginn und Ende sowie „Arten“ von Fehlzeiten (z.B. Krankheit, Mutterschutz, Pflegezeit, Elternzeit, Wehrdienst/Zivildienst, usw.)

-Höhe und Art sonstiger steuerpflichtiger Bezüge wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, das 13. Monatsgehalt, Gratifikationen, Tantiemen, Urlaubsabgeltungen oder Abfindungen)

-Höhe und Art von steuerfreien Bezügen (z.B. Pensionskasse-Zuwendungen durch den Arbeitgeber, Kurzarbeitergeld, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse bei Mutterschaft)

-Bei Azubis: Zeitpunkt des Beginns sowie voraussichtliches und tatsächliches Ende einer Ausbildung

-Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung

-Grund von Arbeitszeitänderungen

-Arbeitsstunden – aufgeschlüsselt in Arbeitsstunden jeder einzelnen Kalenderwoche des Monats

-Urlaubsanspruch und tatsächlich genommene Urlaubstage, Höhe des Urlaubsentgelts

-Bei Arbeitslosen mit Nebenbeschäftigung: wöchentliche Arbeitszeit

-Bei Heimarbeitern: Urlaubsanspruch, davon genommene Tage, Urlaubsentgelt (falls Arbeitsvertrag beendet wurde)

-Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen

„Kündigt der Arbeitgeber oder nimmt der Arbeitnehmer freiwillig seinen Hut, wandern mit der letzten Gehaltsabrechnung auch sehr sensible Daten zum Arbeitsverhältnis in den Zentralserver“, warnt Starostik.

Das sind:

-Angaben zu Entlassungen und Kündigungen (Zeitpunkt, Frist, Grund, Angabe, wer gekündigt hat)

-Auskunft über bereits erhaltene Abmahnungen vor der Kündigung

-Schilderung von „vertragswidrigem Verhalten“ des Angestellten/Arbeiters

-Vorruhestandsleistungen und -gelder sowie Abfindungen

-Urlaubsanspruch und –abgeltung bei Ausscheiden

-Knackis und Zivis außen vor

„Keine Sorgen über ihre Daten müssen sich Abgeordnete und Politiker, Vorstände und Selbstständige machen“, sagt Starostik. Von ihnen fragt die ZSS nichts ab. Auch Wehr- und Zivildienstleistende, Strafgefangene, Hartz-IV-Empfänger, Frührentner oder –pensionäre, Putzhilfen, Nannys als geringfügig Beschäftigte im Privathaushalt sowie Beamte, Soldaten im Ruhestand und Richter a.D. sind außen vor. Für sie sieht Paragraf 97 des vierten Sozialgesetzbuchs (SGB IV) eine Ausnahme vor. Alle anderen, seien es Richter oder angestellte Ärzte, Soldaten oder Verkäufer auf 400-Euro-Basis liefern ihre Daten an den Zentralserver.

Besonders perfide: Welche Daten der Server in Würzburg speichert, können Arbeitnehmer nicht sehen. Das Recht auf Selbstauskunft gegenüber der öffentlichen Hand, das ebenfalls in der rot-grünen Regierungszeit ins Gesetz kam, bringt Arbeitnehmern bei Elena nichts. „Eine Auskunft ist vor 2012 (aber) nicht realisierbar, da der Abruf durch die abrufenden Stellen erst ab 2012 möglich ist“, lässt das offizielle Info-Portal das-elena-verfahren.de verlauten.

Welche Behörden bedienen sich?
Bislang fließen die Daten nur in eine Richtung – zur Zentralen Speicherstelle, nicht aber an die Rechner der Behörden. Grund sind die technischen Unzulänglichkeiten, mit denen die Ämter noch kämpfen. 2011 starten erste Ämter den Testlauf. 2012 müssen alle technischen Probleme behoben sein. Dann können die ersten Behörden loslegen. Nach und nach sollen weitere Ämter hinzukommen.

2012 dürfen Elena-Daten nutzen:

-Sozialämter, konkret: Wohngeldstelle

-Elterngeldstelle, je nach Bundesland die Familienkasse, das Jugendamt oder eine eigene Behörde

-Arbeitsagenturen

-2015 kommen all die Krankenkassen, die Rentenkasse und die Ämter dazu, die über Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Rentenzahlungen entscheiden.

„Bis zu 95 Prozent der Sozialleistungen sollen elektronisch abgewickelt werden“, schreiben die Elena-Verantwortlichen.

Polizei und Steuerfahnder bleiben außen vor
Glaubt man dem Arbeitskreis Elena, dem die Krankenkassen, die Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit nebst ihrer Familienkasse und der Deutsche Städte und Gemeindetag sowie die gesetzliche Unfallversicherung angehören, sollen Arbeitgeber keinen Einblick in die Elena-Daten haben. Das gilt auch für Polizei und Finanzamt sowie die Bundesknappschaft, die die Sozialabgaben für Minijobber abführt und wissen muss, ob jemand nebenher auf 400-Euro-Basis arbeitet. Selbst die Rentenversicherung Bund soll erst ab 2015 Zugriff bekommen, obwohl sie den Platz und das Personal für den Zentralserver stellt.

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Technisch sicher soll das Verfahren sein: Die technische Verschlüsselung muss doppelt erfolgen. Der Bürger gibt der anfragenden Behörde mittels Signaturkarte seine Daten frei, die das ZSS verschlüsselt hat. Nur Beamten der Wohngeld- und Elterngeldstelle sowie in den Arbeitsagenturen haben Zugriff auf den Elena-Datenpool, um ihn zu entschlüsseln. So weit die Theorie, wie es in der Praxis aussieht, muss sich zeigen.

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FDP will zentrales Einkommensregister Elena zu Fall bringen

Dienstag, März 16th, 2010

FDP will zentrales Einkommensregister Elena zu Fall bringen

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14.03.2010 10:37. Spitzenpolitiker der Liberalen machen im Lichte des Urteils[1] des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gegen den elektronischen Entgeltnachweis[2] (Elena) mobil. Die FDP wolle das System, mit dem monatliche Gehaltsabrechnungen und andere persönliche Daten von Arbeitnehmern in einem zentralen Register bei der Deutschen Rentenversicherung gespeichert werden sollen, kippen, kündigten[3] FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz und der parlamentarische Geschäftsführer der Liberalen, Christian Ahrendt, gegenüber der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ) an.

Mit Elena drohe “die lückenlose Dokumentation des Alltags aller Berufstätigen”, warnte Ahrendt laut dem Bericht. Der Staat dürfe aber nicht verdachtsunabhängig etwa Informationen erheben, wann ein Arbeitnehmer gestreikt habe oder wann er oder seine Kinder krank gewesen seien. Generell lesen die beiden FDP-Politiker das Urteil aus Karlsruhe als Aufforderung an die Politik, “sich bei der Datensammelwut zurückzunehmen”. Bundesregierung und Bundestag müssten “die klaren Feststellungen” des Verfassungsgerichts ernst nehmen und “ein neues Datenbewusstsein schaffen”.

Zuvor hatte auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Fortbestand von Elena sehr skeptisch beäugt. Es sei “sehr fraglich, ob das Sammeln all dieser Daten geboten ist”, sagte die Liberale laut einem Bericht[4] der Financial Times Deutschland auf einer Tagung der “Berliner Datenschutzrunde” am Donnerstag. Der Richterspruch aus Karlsruhe werde Auswirkungen auf viele Projekte zur Datenerfassung haben.

Erst Anfang März hatte der Bundestag einen Antrag der Grünen zur Aussetzung von Elena kontrovers diskutiert[5]. Die Opposition hatte damals mit Ausnahme der SPD vorgebracht, dass der Spielraum für anlasslose Datenspeicherungen wie das ursprünglich von Rot-Grün vorangebrachte Elena-Verfahren gemäß der neuen Vorgaben der Hüter des Grundgesetzes enger werde. Politiker der Union und der SPD hatten beim Einkommensregister dagegen alle Auflagen aus Karlsruhe erfüllt gesehen.

Ahrendt und Piltz verschärften laut NOZ auch ihre Kritik an der geplanten Einführung des elektronischen Personalausweises[6] im November. Das neue Hoheitsdokument ist ihrer Ansicht nach “nicht sicher, schon gar nicht für zehn Jahre Gültigkeitsdauer”. Die Bürger liefen damit Gefahr, dass ihre Daten unbefugt ausgelesen würden. Es drohe verstärkter Identitätsdiebstahl. Zudem bestünde keine Notwendigkeit, biometrische Merkmale in den Ausweis aufzunehmen. Die beiden FDP-Politiker wiederholten zugleich ihre Forderung[7], das Großprojekt bis 2020 auf Eis zu legen. (Stefan Krempl) / (se[8])

Ganzer Artikel: www.heise.de

zdnet.de: Vorratsdatenspeicherung: Freibrief für den Gesetzgeber

Freitag, März 12th, 2010

Vorratsdatenspeicherung: Freibrief für den Gesetzgeber
Dienstag, 9. März 2010

Den Prozess gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht haben die Kläger nur formal gewonnen. Der Gesetzgeber darf die Daten trotzdem erheben lassen. Der Datenschutz wurde um über 25 Jahre zurückgeworfen.

Von Christoph H. Hochstätter

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Vor genau einer Woche hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung, wie sie in Deutschland seit Januar 2008 Gesetz ist, für verfassungswidrig erklärt. Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes[1] werde verletzt, urteilte das Gericht.

Unmittelbar nach seiner Verkündung wurde das Urteil von vielen Parteien gelobt. FDP, Grüne und die Piratenpartei begrüßten den Spruch der Karlsruher Richter einhellig. Wirft man jedoch einen genaueren Blick auf den Urteilstext[2], so erkennt man, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht als grundsätzlich verfassungswidrig angesehen wird.

Bereits im ersten Leitsatz zum Urteil stellt das Gericht fest: “Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten […] ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar”. Damit entscheidet das Gericht anders als im sogenannten Volkszählungsurteil[3] vom 15. Dezember 1983.

Damals verbot das Bundesverfassungsgericht eine von der Bundesregierung geplante Volkszählung. In der Urteilsbegründung hieß es damals: “Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Artikel 2 Absatz 1[4] in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG[5] umfasst.”

Dieses Urteil wird heute als der Grundstein des modernen Datenschutzes angesehen. Mit ihm wurde der Begriff des “Grundrechts” auf informationelle Selbstbestimmung[6] geboren. Für dieses “Grundrecht” konnte sich zwar bis heute keine Mehrheit zur Verankerung im Grundgesetz finden, jedoch war es allgemein anerkannt.

Es leitete sich aus dem Grundrecht der Menschwürde (Artikel 1 Absatz 1) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht[7] ab. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wurde 1954 vom Bundesgerichtshof entwickelt und stützt sich auf Artikel 2 Absatz 1 (freie Entfaltung der Persönlichkeit).

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Das Urteil ist ein Rückschritt beim Datenschutz von über 25 Jahren
Auf das Volkszählungsurteil waren Verfassungsrechtler durchaus stolz. Damals vertraten die Bundesregierung und alle Landesregierungen mit Ausnahme von Hamburg den Standpunkt, die Volkszählung sei verfassungskonform. Das Bundesverfassungsgericht entschied sich gegen die Regierungen und für die Bürgerrechte.

Zum 25-jährigen Jubiläum dieses Urteils fand im Dezember 2008 sogar ein Festakt statt. Dort erklärte der in Kürze aus dem Amt scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier[8], dass das Volkszählungsurteil inzwischen eine kleine Schwester bekommen habe. Damit meinte er das Urteil[9], das die heimlichen Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen verbot. Eine präventive polizeiliche Rasterfahndung ohne konkreten Verdacht oder das routinemäßige Scannen von KFZ-Kennzeichen sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht mehr vereinbar, sagte er damals.

Als Folge des Urteils zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen entstand auf Bundesebene eine gegenüber den Planungen deutlich entschärfte Novelle des BKA-Gesetzes. § 20k Absatz 1[10] erlaubt eine heimliche Online-Durchsuchung nur dann, wenn Leib, Leben oder Freiheit einer Person bedroht sind, oder eine Gefahr für Güter vorliegt, “deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt”. Zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus reicht allerdings ein recht vager Verdacht auf die genannten Gefahren.

Mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von letztem Mittwoch muss sich der erste Senat des höchsten deutschen Gerichts unter dem Vorsitz von Papier jedoch den Vorwurf gefallen lassen, nicht im Geiste des Volkszählungsurteils gehandelt zu haben, das er vor gut einem Jahr auf dem Festakt noch als wegweisend bezeichnet hatte.

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Erstellung von Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen jeden Bürgers möglich
Das Urteil schränkt die Erhebung von Daten in keiner Weise ein, sondern nur ihre Nutzung. Im Wesentlichen beschränkt es sich darauf, “normenklar” festzulegen, in welchen Fällen die vorsorglich und verdachtsunabhängig gespeicherten Daten an Ermittlungsbehörden weitergegeben werden dürfen. Insbesondere ist dazu ein Richtervorbehalt erforderlich. Ferner müssen Standards an die Datensicherheit vorgegeben werden.

Das Gericht räumt ein, dass sich aus diesen Daten bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse ließen. Adressaten, Datum, Uhrzeit und Ort jeder E-Mail, SMS und MMS sowie eines jeden Telefongesprächs erlaubten, “wenn sie über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen”. Außerdem ermögliche eine Vorratsdatenspeicherung, je nach Nutzung der Telekommunikation, die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers.

Bei diesen Feststellungen ist es umso erstaunlicher, dass das Verfassungsgericht trotzdem der Meinung ist, eine solche Speicherung könne “unter bestimmten Maßgaben mit Artikel 10 Absatz 1 GG vereinbar sein”. Zur Begründung führt das Gericht vor allem an, dass die Daten nicht beim Staat, sondern beim Dienstanbieter gespeichert werden. Der Staat habe ja keinen direkten Zugriff auf das gespeicherte Material.

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Unberechtigte Nutzung der Vorratsdaten ist vorprogrammiert
Die Begründung für das Urteil kann man nur als naiv bezeichnen. Auch ohne großes IT-Fachwissen bei einem Richter am Bundesverfassungsgericht vorauszusetzen, sollte man erwarten, dass der eine oder andere Datenschutzskandal der letzten Zeit auch bei Deutschlands höchstem Gericht bekannt ist.

Die Deutsche Telekom, bei der ein sehr großes Datenaufkommen durch die Vorratsdatenspeicherung entsteht, ist diesbezüglich alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Einem Unternehmen, das gerne selbst “Ermittlungen[11]” anstellt, sollte eine Vorratsdatenspeicherung tunlichst verboten werden.

Im Endeffekt kann beim derzeitigen Stand der Technik nicht sichergestellt werden, dass Daten aus einer Vorratsdatenspeicherung nicht in falsche Hände geraten. Bei der Volkszählung 1983 ging es darum, dass jeder Bürger alle paar Jahre einen Fragebogen auszufüllen hatte. Bei der Vorratsdatenspeicherung wird sämtliche Kommunikation per Telefon, SMS, MMS und E-Mail aufgezeichnet. Wer sein Handy nicht zu Hause lässt, dessen genaue Bewegungen werden mindestens “mobilfunkmastgenau” aufgezeichnet.

1983 war es einem privaten Computerbenutzer auch nicht möglich, größere Datenmengen zu verarbeiten. Sie konnten nicht einmal transportiert werden. Heute lassen sich auf einem USB-Stick mit 64 GByte Speicher mindestens eine Milliarde Datensätze mit Datum, Uhrzeit, Ort und beteiligten Kommunikationspartnern speichern, wenn man ein handelsübliches Kompressionsprogramm verwendet.

Ein Datendiebstahl ist bei den derzeitigen technischen Möglichkeiten alles andere als unwahrscheinlich. Das gestohlene Material lässt sich auf jedem Notebook auswerten. Solche Szenarien müssen auch vor dem Hintergrund des Aurora-Angriffs[12] betrachtet werden, bei dem die chinesische Regierung mit bezahlten Helfern in den angegriffenen Unternehmen zusammenarbeitete. Die meisten Unternehmen hatten den Angriff nicht einmal bemerkt und sind erst von Google darauf aufmerksam gemacht worden.

Gegen die Kombination von Angreifern innerhalb und außerhalb eines Unternehmens sowie die Ausnutzung von Sicherheitslücken, die in jeder Software vorhanden sind, gibt es heute keinen Schutz. Data-Loss-Prevention-Lösungen[13] und BSI-Zertifizierungen[14] können allenfalls das Gewissen beruhigen, das Bestmöglichste getan zu haben. Die Daten sind trotzdem in der Hand von ausländischen Regierungen oder kriminellen Datenhändlern. Der einzig mögliche Schutz besteht darin, die Daten erst gar nicht zu erheben und Verstöße gegen die Nichterhebung empfindlich zu bestrafen.

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Mögliche Gründe für die Entscheidung der Verfassungsrichter
Über die Gründe, warum das Gericht nicht wie beim Volkszählungsurteil bereits die massenhafte Erhebung von Daten als verfassungswidrig ansieht, kann man nur spekulieren. Heribert Prantl[15] von der Süddeutschen Zeitung hat in seinem Kommentar “Gruslige Aussichten[16]” eine einfache Erklärung: Das Gericht habe sich schlicht und ergreifend nicht getraut, festzustellen, dass die EU mit ihrer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ihre Kompetenzen überschritten habe.

Deshalb habe das Bundesverfassungsgericht die verdachtsunabhängige Massenspeicherung von Daten lieber erlaubt und das Urteil mit Warnungen an die Politik geradezu übersät. Es handele sich um einen besonders schweren Eingriff in die Rechte der Bürger mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kenne, habe das Gericht bereits selbst festgestellt.

Sollte Prantl mit seiner Theorie Recht haben, ist das Urteil ein Ausdruck dafür, dass die Balance der Gewaltenteilung in Deutschland nachhaltig gestört ist. Da es bekanntlich nicht zu einer supranationalen EU-Verfassung mit der Festschreibung von Grundrechten gekommen ist, sondern nur zum sogenannten Vertrag von Lissabon[17], der den Vertrag über die Europäische Union[18] und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft[19] reformiert, gilt nach wie vor das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Rahmen, in dem sich jegliche Gesetzgebung bewegen muss.

Selbst wenn man der Rechtsauffassung ist, dass der Vertrag von Lissabon unmittelbar geltendes Recht mit Verfassungsrang sei, lässt sich nur feststellen, dass zwar die EU-Grundrechtecharta[20] nicht mehr Bestandteil des Vertrages ist, diese jedoch in allen Mitgliedsstaaten außer Großbritannien, Polen und Tschechien geltendes Recht ist. Sie führt neben den klassischen Grundrechten explizit auch den Datenschutz als Grundrecht auf.

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Das Bundesverfassungsgericht darf sich der EU-Legislative nicht unterordnen
Für die höchsten Richter in Deutschland gibt es keinen Grund, bei verfassungsrechtlichen Fragestellungen zu unterscheiden, ob es sich bei einem Gesetz um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt oder nicht. Man muss sich schon fragen, wie Hans-Jürgen Papier noch im Dezember 2008 das Volkszählungsurteil feiern und ein gutes Jahr später eine um ein Vielfaches höhere verdachtsunabhängige Datenspeicherung für “nicht schlechthin unvereinbar” mit dem Grundgesetz erklären kann.

Sollte sich die Meinung des Gerichts tatsächlich so schnell geändert haben, dann bleibt die Frage, warum das Urteil so viele mahnende Worte an die Politik enthält. Dass dem Gericht in so einem Fall “Untertanendenken” gegenüber der EU-Legislative vorgeworfen wird, ist nicht weiter verwunderlich.

Einige Tage nach dem Urteil legte er im Deutschlandfunk[21] noch einmal nach: Es sei Aufgabe der Politik für einen gewissen harmonischen Ausgleich von Freiheit und Sicherheit zu sorgen. Das habe sie aber in den letzten Jahren nicht so getan, wie es des Bundesverfassungsgericht eigentlich verlangen müsste. Damit versucht er offensichtlich, Verantwortung des Gerichts auf die Politik abzuwälzen.
Das Grundgesetz sieht jedoch vor, dass die Abgeordneten bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Verstößt ein beschlossenes Gesetz gegen die Verfassung, ist es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, das Gesetz aufzuheben. Ob es sich dabei um EU-Vorgaben handelt, ist unerheblich.

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Weiterer Überwachungsgesetzgebung ist Tür und Tor geöffnet
Wie sich die weitere Gesetzgebung gestaltet muss abgewartet werden. In der schwarz-gelben Koalition, die sich nicht gerade durch sonderlich viele gemeinsame Positionen auszeichnet, bahnt sich bereits ein neuer Konflikt an.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière[22] (CDU) kann es mit einem neuen Vorratsdatenspeicherungsgesetz nicht schnell genug gehen. Am Wochenende sprach er von einer “Sicherheitslücke”, die jetzt schnell geschlossen werden müsse. Noch vor der Sommerpause soll ein neuer Gesetzentwurf her, der den Vorgaben des Verfassungsgerichts genüge tut. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann[23] (CSU) bringt sogar noch ein Stück Theatralik in die Diskussion: Dieser rechtslose Zustand koste unter Umständen sogar Menschenleben. Peter Altmaier[24], parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, sprach vom berühmten “rechtsfreien Raum”, den man sich nicht “monatelang” leisten könne.

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Anders sieht das Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger[25] (FDP). Sie fordert, dass man sich erst einmal seriös und handwerklich ordentlich mit den Auswirkungen des Gesetzes beschäftigen müsse. Bis 2008, vor dem Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung, seien sehr erfolgreich Straftaten verfolgt worden. Niemand müsse sich daher Sorgen machen, dass Deutschland in eine “Sicherheitslücke” schlittern werde.

Auf EU-Ebene scheint man sich ganz neue Gedanken über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu machen: Seit Februar ist in der EU-Kommission das Resort Justiz, Freiheit und Sicherheit[26] in Inneres[27] sowie Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft[28] aufgeteilt.

Die neue EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström[29] von der schwedischen liberalen Volkspartei[30] steht der Richtlinie eher kritisch[31] gegenüber. Sie will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen. Man werde nicht nur überprüfen, ob sie angemessen und effektiv ist, sondern auch, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrages vereinbar ist. Nach dem 11. September 2001[32] sei die Frage der Sicherheit mitunter wichtiger gewesen als die der Grundrechte. Man habe Entscheidungen getroffen, ohne lange genug nachzudenken.

Somit bleibt abzuwarten, ob und wie die EU die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung reformiert oder abschafft und ob das Bundesjustizministerium und die FDP eine Neufassung des bundesdeutschen Gesetzes so lange hinauszögern können. Die Entscheidung des europäischen Parlaments zur SWIFT-Datenübermittlung an die USA gibt Anlass zu einem Funken Hoffnung.

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Fazit
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ist alles andere als wegweisend im Hinblick auf die Datenschutzbedürfnisse der Bürger. Das Urteil schränkt nur die Nutzung der Daten ein, nicht jedoch ihre Erhebung.

Kein Telekommunikationsunternehmen kann heutzutage sicherstellen, dass die Daten nicht gestohlen werden. Sie landen möglicherweise sogar in der Hand von ausländischen Regierungen. Ferner lässt sich nicht ausschließen, dass die Telekommunikationsunternehmen die Daten selbst nutzen, verkaufen oder eine fremde Nutzung dulden, beispielsweise durch soziale Netzwerke.

Das Volkszählungsurteil von 1983 gilt heute als wegweisendes Urteil für einen modernen Datenschutz. Es verbot schon damals die massenhafte Erhebung von Daten von Bürgern ohne hinreichenden Verdachtsgrund. Bei der aktuellen Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung macht das Gericht eine Kehrtwendung und erlaubt die Erhebung von geradezu gigantischen Datenmengen - verglichen mit den Volkszählungsdaten von 1983. Hinzu kommt, dass diese Daten heutzutage mit einfachsten Mitteln ausgewertet werden können.

Ein Urteil im Sinne der Bürgerrechte ist das sicher nicht. Das Gericht weist auf die zahlreichen Gefahren einer Vorratsdatenspeicherung hin. Man hätte erwarten können, dass es dem anerkannten Credo aus dem Volkszählungsurteil folgt. Warum es das nicht getan hat, ist die Grundlage zahlreicher Spekulationen. Das geht soweit, dass dem Gericht ein gewisses “Untertanendenken” gegenüber der EU-Legislative unterstellt wird.

Unabhängig von den Gründen für die Entscheidung muss festgehalten werden, dass sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren von den verfassungsmäßig verankerten Grundrechten weg zu mehr Überwachung und Kontrolle durch den Staat verlagert hat. Auf eine dringend notwendige Gegenbewegung durch alle Gewalten sowohl national als auch supranational kann man derzeit nur hoffen.

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Der ganze Artikel: hier

“Unantastbare Menschenwürdekerne” nicht hinreichend beachtet

Freitag, März 12th, 2010

Scheidender Verfassungsrichter: “Unantastbare Menschenwürdekerne” nicht hinreichend beachtet
08.03.2010 09:33

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Nach mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts[1] zugunsten der Freiheitsrechte der Bürger setzt dessen scheidender Präsident Hans-Jürgen Papier auf Einsicht beim Gesetzgeber. Er hoffe, dass die Entscheidungen wie zuletzt zur Vorratsdatenspeicherung “künftig auch die Gesetzgebung prägen werden”, sagte Papier[2] am Sonntag im Deutschlandfunk.

Er gehe davon aus, dass die Gesetzgebung auf die Vorgaben des Gerichts reagieren werde, “so dass wir nicht mehr so häufig Diskrepanzen zwischen der Gesetzgebung auf der einen Seite und der verfassungsmäßigen Rechtsprechung auf der anderen Seite vorfinden werden”. Papier wies auf das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit hin und betonte, dass es zunächst Aufgabe der Politik sei, hier für einen “gewissen harmonischen Ausgleich” zu sorgen. “Und sie hat in den letzten Jahren nicht immer das an harmonischem Ausgleich gefunden, das wir – das Bundesverfassungsgericht – eigentlich verlangen müssen.” Es seien in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts “unantastbare Menschenwürdekerne” herausgearbeitet worden. Diese seien vom Gesetzgeber “in aller Regel nicht hinreichend beachtet” worden.

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Das höchste deutsche Gericht hatte am vergangenen Dienstag entschieden, dass die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten ohne konkreten Verdacht unzulässig ist[3]. Die bislang gespeicherten Daten müssten unverzüglich gelöscht werden. Mit der Regelung hatte Deutschland eine EU-Richtlinie umgesetzt. Allerdings meinte Papier im Deutschlandfunk auch, der deutsche Gesetzgeber sei weit über die Intention der Europäischen Union hinausgegangen. Während es der EU um die Verfolgung schwerer Straftaten gehe, habe der Gesetzgeber hierzulande auch die Verwendung der Daten für geringere oder mittlere Kriminalität zugelassen. “Es gibt durchaus eine grundgesetzkonforme Umsetzung der Richtlinie”, betonte Papier.

Papier räumte zugleich ein, dass das Grundrecht auf Schutz der informationellen Selbstbestimmung heute nicht nur durch den Staat, sondern auch durch Private und Unternehmen bedroht werde. “Der Staat hat wie bei den Freiheitsrechten, die körperliche Unversehrtheit, das Leben oder die Gesundheit schützen, auch hier beim Grundrecht auf Datenschutz eine Schutzpflicht. (…) Hier ist in der Tat der Gesetzgeber gerufen und gefordert.” Allerdings trage auch jeder einzelne Bürger “ein hohes Maß an Selbstverantwortung” im Umgang mit seinen Daten.

In einem Interview[4] mit der Süddeutschen Zeitung[5] hatte Papier bereits festgehalten: “Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das Verbot einer Totalüberwachung zur Identität der Verfassung Deutschlands gehört und auch von der europäischen Gesetzgebung nicht im Grundsatz negiert werden darf. Das ist eine Entscheidung, die weit über den konkreten Fall hinausreicht.” Gesetze, die Grundrechtseingriffe ermöglichen, müssten nicht nur den Menschenwürdekern unangetastet lassen. Sie hätten auch für “ein angemessenes Verhältnis von Zweck und Mittel” zu sorgen und “hinreichend bestimmt” zu sein, betonte Papier. “Einige Gesetze des Bundes und der Länder sind – absichtlich oder unabsichtlich – über das Ziel hinausgeschossen, Terrorismus oder Schwerkriminalität zu bekämpfen.”

Der ganze Artikel: www.heise.de