Archive for the ‘Datenschutz’ Category

DNA-Standards - Keine zweite “Phantom”-Panne

Donnerstag, März 4th, 2010

DNA-Standards -
Keine zweite “Phantom”-Panne

Rüdiger Bäßler, veröffentlicht am 03.03.2010

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Stuttgart - Die Bedenkzeit läuft ab. Bis kommenden Montag haben die Innenminister der Länder Zeit, Einwände gegen die unter Verschluss gehaltene Vorschlagsliste der bundesdeutschen Arbeitsgruppe DNA-Standards zu erheben. Bei der anstehenden Innenministerkonferenz unter Leitung des Hamburger Innensenators Christoph Ahlhaus (CDU) soll ein Beschluss zur Umsetzung fallen. Die Arbeit der beim Bundeskriminalamt angesiedelten Arbeitsgruppe, die im Dezember abgeschlossen wurde, hatte einen einzigen Zweck: Die Panne um das “Phantom”, dessen DNA sich nach jahrelanger Jagd als die einer bayerischen Packerin erwiesen hatte, soll sich niemals wiederholen.

Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) hat ein besonderes Interesse an raschen Maßnahmen; das hochgelobte Landeskriminalamt in Stuttgart war es schließlich, das die Panne am stärksten in der Öffentlichkeit zu verantworten hatte. Rech war es auch, der zuerst ankündigte, seinen Polizeiapparat auf Schwachstellen zu überprüfen. So ist es kein Zufall, dass Rech diese Woche als erster seiner Amtskollegen einen der Vorschläge aus der Liste öffentlich machte. Die DNA aller “Tatortberechtigten” innerhalb der Polizei, fordert der Minister, solle anonym erfasst und gespeichert werden. Eingeschlossen sind auch die Mitarbeiter in den Kriminallaboren.

Ob das so einfach ist, wird sich zeigen müssen. Zwar werden schon bis jetzt in der polizeilichen Praxis DNA-Proben von Spurensicherern erhoben, um Fehlinterpretationen auszuschließen, sagt Joachim Lautensack, Landesvorsitzender der Polizeigewerkschaft DPolG, doch das Anlegen einer ganzen Datenbank gehe “ins Intimste rein”. Möglicherweise reiche es, gezielter als bisher Einzelproben von Beamten zu nehmen, sagt Lautensack.

Packer sollen freiwillig DNA abgeben
Diskussionswürdig sind auch noch andere Vorschläge aus dem Expertengremium. Es erörterte nämlich auch, nicht nur die DNA von Polizeibeamten zu sammeln und zu speichern, sondern auch von allen Mitarbeiter der Firmen, die Laborbedarf zur Spurensicherung herstellen und an die Polizei liefern. Doch ohne die freiwillige Mitarbeit der infrage kommenden Personen dürfte das nicht zu machen sein. Ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde bestätigt: “Eine Rechtsprüfung läuft noch.”

Als unbestritten unter den Wissenschaftlern innerhalb der Arbeitsgruppe gilt die Notwendigkeit, Laborartikel nach der Herstellung garantiert frei von DNA zu machen. Möglich ist das mit einer Bedampfung mittels Ethylenoxid. Das toxische Gas tötet nicht nur Bakterien und Pilze ab, sondern zerlegt DNA-Ketten in nicht mehr messbare Fragmente. Die mittlerweile von baden-württembergischen Ermittlern verwendeten Laborwattestäbchen werden allesamt mit Ethylenoxid behandelt, bevor sie ausgeliefert werden. Bezogen werden sie von zwei Herstellern aus Deutschland und der Schweiz.

Schnelltest wird nicht umgesetzt
Auch die Produzenten von Plastikgefäßen und Einwegartikeln wie Handschuhen und Mundschutzmasken sollen laut Vorschlag auf diesen Produktionsstandard eingeschworen werden. Streng befolgt wird innerhalb der Landespolizei die aus dem vergangenen Jahr datierende Anweisung, systematische “Negativkontrollen” zu machen. Im Labor wird dabei jeder Wattetupfer von einem Tatort mit einem unbenutzten Laborstäbchen aus derselben Charge auf DNA untersucht.

Unbeantwortet lässt der Minister Rech bisher den Antrag auf Förderung eines Forschungsprojektes, in dem eine Art Schnelltest für Polizeilabors entwickelt werden soll. Die Idee dazu stammt vom Institut für Rechtsmedizin in Freiburg. Kriminalbiologen sollen die Möglichkeit bekommen, zu überprüfen, ob die angelieferten Laborartikel tatsächlich frei von DNA sind. Eine andere, billigere Idee hat offenbar mehr Chancen auf eine baldige Umsetzung: die Experten der Arbeitsgruppe regen Schulungen für Spurensicherer an. Hauptaugenmerk ist das korrekte Reinigen von mehrfach verwendeten Gerätschaften.

Ganzer Artikel: stuttgarter-zeitung.de

Amerikas Staatsfeinde 1 bis 4

Dienstag, März 2nd, 2010

Amerikas Staatsfeinde 1 bis 4 - Jugendthriller „Little Brother“

Von Fridtjof Küchemann

02. März 2010 Es ist keine Frage der technischen Verfügbarkeit. Welche Informationen sich heute aus den Datenspuren der Telekommunikation gewinnen lassen, hat Frank Rieger gerade in der F.A.Z. erläutert (siehe auch: Vorratsdatenspeicherung: Du kannst dich nicht mehr verstecken). Der Einsatz dieser Technik ist umstritten: Gerade hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten in Deutschland verfassungswidrig ist. Was passieren kann, wenn die staatlich legitimierte elektronische Überwachung zum Gebot der Stunde wird und selbst außer Kontrolle gerät, spielt Cory Doctorow in seinem Jugendthriller „Little Brother“ durch, der gerade in deutscher Übersetzung erschienen ist.

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In dem Szenario, das der Blogger, Aktivist und Autor entwirft, erhält der amerikanische Heimatschutz nach einem Anschlag auf San Francisco in einem Patriot Act II Zugriff auf die Daten von Kartenzahlungen und auf die Daten, die von den Citymaut-Sendern in den Autos der Stadt empfangen werden. Der öffentliche Nahverkehr muss Tickets mit RFID, mit Funkchip, einsetzen. Flächendeckend werden Überwachungskameras installiert. Gesichtserkennungssoftware, deren Einsatz gegen simple Schulschwänzer gerade verboten worden war, wertet die Bilder aus. Alle Bürger mit auffälligen Bewegungsprofilen werden zur Rede gestellt.

Verhaftet, verschleppt, verhört, gepeinigt
Am Tag, als Terroristen die Bay Bridge in die Luft sprengten, hatte Marcus drei Freunde überredet, die Schule zu schwänzen, um die neue Aufgabe in einem übers Internet organisierten Orientierungswettspiel zu lösen: vier Siebzehnjährige, die ihre Neugier, ihr Wissen und ihre Kraft bislang zu wenig mehr verwendet hatten, als gelegentlich die elektronischen Kontrollsysteme ihrer Schulen zu überlisten. In der Panik nach dem Anschlag wird der junge Darryl verletzt, die vier suchen Hilfe und geraten an den Heimatschutz, der sie wie Verdächtige behandelt: Sie sind zur falschen Zeit am falschen Ort, haben auffälliges elektronisches Equipment dabei, werden verhaftet, verschleppt, verhört, gepeinigt. Als sie nach einigen Tagen freikommen, ist Darryl nicht dabei. Marcus beschließt zu kämpfen. Zuerst für den verletzten, vielleicht toten Freund. Und für die Freiheit. Für sein Land.

Weil sein Laptop manipuliert worden ist, hackt er eine X-Box, installiert das (bislang fiktive) Betriebssystem ParanoidLinux, das Überwachung unmöglich machen soll, verbreitet dieses Verfahren und entwickelt so ein Netz, dessen Kontrolle für den Heimatschutz kaum möglich ist. Er findet unter dem Namen M1k3y (gesprochen Mikey) Verbündete, die seine Idee begeistert aufgreifen, mit einem RFID-Kloner Marke Eigenbau die Daten von Passanten so durcheinanderzubringen, dass der Heimatschutz der Masse an Auffälligen nicht mehr Herr wird.
Etwas, das man sich nehmen muss

Natürlich rüstet der Heimatschutz auf und infiltriert das Xnet, jagt M1k3y und erwischt Marcus, der letztlich auf nahezu klassische Art gerettet wird. Dass Doctorow seinen Helden nicht nur von diesem ungleichen Kampf erzählen lässt, sondern vom Alltag eines aufgeweckten Digital Natives, von erster Liebe und anderen Teenagerthemen, gibt dem Roman Farbe und Fülle. Und ein Gegengewicht zu seinen ausführlichen datenschutz- und bürgerrechtlichen Diskussionen in Schule und Elternhaus, vor allem aber zu Erläuterungen und Exkursen vieler IT- und Hackerthemen, zur Kryptographie wie zum Domain-Name-Service-Protokoll oder, ganz praktisch, zu den Möglichkeiten, Handy-Identifikationen zu fälschen oder die Kamerakennung auf jedem digitalen Bild unkenntlich zu machen.

Cory Doctorow ist Mitherausgeber des populären Blogs „Boingboing“, Zeitungskolumnist, Verfasser einiger Cyberthriller und Vortragsreisender. Zuvor leitete der heute 38 Jahre alte gebürtige Kanadier in London vier Jahre lang das europäische Büro der Electronic Frontier Foundation, einer Organisation, die für Datenschutz und Selbstverteidigung gegen Überwachung eintritt. In seinem Roman stellt er auf einem von den Widerständlern organisierten Freiluftkonzert, dessen Besucher mit Tränengas und Schlagstöcken überwältigt werden, eine Veteranin vor die Jugendlichen auf die Bühne: „Ihr seid die erste Generation, die im GULag Amerika aufwächst“, ruft sie, „und ihr wisst auf den letzten gottverdammten Cent genau, was eure Freiheit wert ist!“ Sie selbst sei für diesen Kampf mit ihren zweiunddreißig Jahren zu alt, lasse ihre Freiheit beschneiden, statt zu begreifen, dass man sich seine Freiheit nehmen muss.

Dem Blick des Orwellschen „Big Brother“ standhalten
„Little Brother“, Doctorows erster Roman für Jugendliche, liest sich auch als Weckruf: für alle, die glauben, nichts zu verbergen zu haben, und für unbedachte Eigendatenschleudern in sozialen Netzwerken. Mehr als das: Er liest sich als Handlungsanleitung. Und seine Leser handeln, oft zur Begeisterung des Autors, unter einer Creative-Commons-Lizenz, die das Buch im Internet frei zugänglich macht und zu seiner Bearbeitung einlädt: In einer Wiki-Version des Buches können Fans Kommentare absetzen. In der Google Group „Watching Back“ tauschen sich Jugendliche über Freiheit in der elektronischen Welt aus - ganz im Sinne des „Little Brother“, der dem Blick des Orwellschen „Big Brother“ standhält. Eine Website erklärt die im Buch angeführten Tricks, Überwachung zu erkennen und zu verhindern, Programmierer wollen ParanoidLinux Wirklichkeit werden lassen, es gibt zahllose nichtkommerzielle Übersetzungen, allein in vier burmesische Sprachen.

Christian Wöhrl, der schon im Juni vergangenen Jahres eine eigene deutsche Übersetzung des Romans ins Netz gestellt hat, spricht von mehr als 140.000 Abrufen seiner PDF-Datei. Was heißt das für das gedruckte Buch, das jetzt bei Rowohlt erscheint (512 S., br., 14,95 €)? Cory Doctorow ist überzeugt, dass die freie Verbreitung im Internet den Verkaufszahlen seines Buchs nicht schadet. Und genutzt hat Wöhrls Arbeit zumindest einem: Uwe-Michael Gutzschhahn, der das Buch für den Verlag aus dem Englischen übertragen hat, war froh, bei all den Fachbegriffen nachschauen zu können, wie der Amateurkollege aus dem Internet sie übersetzt hat.

Quelle: faz.net

Christian Wöhrl, deutsche Übersetzung des Romans: hier

FAZ: Richter stoppen Vorratsdatenspeicherung

Dienstag, März 2nd, 2010

Bundesverfassungsgericht

Richter stoppen Vorratsdatenspeicherung

Von Reinhard Müller

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Mit Flugblättern gegen die Vorratsdatenspeicherung
02. März 2010 Die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen das Grundgesetz, ist aber nicht generell unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Die Speicherung ist nur unter strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen zulässig, die bisher gespeicherten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden.

Die Telekommunikationsfirmen und Internetprovider waren bisher dazu verpflichtet, aufgrund einer europäischen Richtlinie die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass vorsorglich sechs Monate lang zu speichern. Die Vorschriften, die jetzt von den Karlsruher Richtern für nichtig erklärt wurden, gewährleisteten weder „eine hinreichende Datensicherheit noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten“.

Ein besonders schwerer Eingriff
Und sie genügen nach Auffassung des Ersten Senats nicht den „verfassungsrechtlichen Transparenz- und Rechtsschutzanforderungen“. Es handele sich bei der anlasslosen Speicherung der Daten um einen besonders schweren Eingriff „mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt.“ Auch wenn die Inhalte nicht gespeichert würden, so das Gericht, lassen sich aus den Daten „bis in den Intimbereich hinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen“.

Zwar sei die Vorratsdatenspeicherung nicht auf eine „Totalerfassung“ der Bürger angelegt, doch müsse sie die Ausnahme bleiben. Nur bei dem Verdacht einer schwerwiegenden Straftat oder etwa einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, oder für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes ist die Vorratsdatenspeicherung nach dem Karlsruher Urteil zulässig.

Quelle: faz.net

Auszug aus der Urteilsbegründung:

„Allerdings handelt es sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt. Auch wenn sich die Speicherung nicht auf die Kommunikationsinhalte erstreckt, lassen sich aus diesen Daten bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen. Adressaten, Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongesprächen erlauben, wenn sie über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen. Je nach Nutzung der Telekommunikation kann eine solche Speicherung die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers ermöglichen. Auch steigt das Risiko von Bürgern, weiteren Ermittlungen ausgesetzt zu werden, ohne selbst hierzu Anlass gegeben zu haben. Darüber hinaus verschärfen die Missbrauchsmöglichkeiten, die mit einer solchen Datensammlung verbunden sind, deren belastende Wirkung. Zumal die Speicherung und Datenverwendung nicht bemerkt werden, ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.“

Lesen Sie hier: bundesverfassungsgericht.de

Dringender Appell zur Generalrevision des Datenschutzrechts

Sonntag, Oktober 11th, 2009

Dringender Appell zur Generalrevision des Datenschutzrechts

09.10.2009 12:22 Uhr. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben zum Abschluss ihrer 78. Konferenz in Berlin am heutigen Freitag die Politik aufgefordert, der “zunehmenden Überwachung” und der “ausufernden Verknüpfung von Daten in Staat und Wirtschaft” entgegenzuwirken.

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Der neugewählte Bundestag – aber auch die Landesparlamente – müssten eine “Generalrevision des veralteten und unübersichtlichen Datenschutzrechts” vornehmen und dieses “an die Herausforderungen der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts anpassen”, heißt es in einer Mitteilung des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix. Die kleinen “Not-Operationen” des letzten Bundesgesetzgebers am Bundesdatenschutzgesetz etwa zur Einschränkung des Scoring zur Bonitätsprüfung oder des Adresshandels seien “nicht das Ende der Fahnenstange”. Die Bürger müssten “endlich die Selbstbestimmung über ihre Daten wiedergewinnen”.

Konkret pochen die Datenschützer in ihrer Entschließung zum “aktuellen Handlungsbedarf” rechtzeitig zur heißen Phase der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und FDP darauf, gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen “die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme zu gewährleisten”. Die Möglichkeit für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Inspizieren von Festplatten sei generell genauso zurückzunehmen wie die Vorratsdatenspeicherung. Auch die übrigen in den letzten Jahren verschärften Einschränkungen der Grundrechte durch Sicherheitsgesetze gehörten auf den Prüfstand.

Weiter setzen sich die Hüter der Privatsphäre dafür ein, die Rechte der Internetnutzer insbesondere auf Löschung ihrer Daten zu verbessern, die Überwachung am Arbeitsplatz durch ein Beschäftigtendatenschutzgesetz “effektiv zu begrenzen” sowie die Videoüberwachung einzuschränken. Für verbesserungswürdig halten sie den Schutz der Meldedaten, die Betroffenenrechte im Fall der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und die Durchsetzungsmöglichkeiten der Kontrollaufgaben der Aufsichtsbehörden. Datenschutz müsse generell auch “als Bildungsaufgabe” verstanden wissen. Dabei helfen könne, ein “praktikables Datenschutzaudit” zu schaffen. Die große Koalition hatte diese Aufgabe angesichts großer Meinungsverschiedenheiten im Frühjahr verschoben.

In zwei weiteren Entschließungen plädiert die Konferenz für die Verabschiedung hoher datenschutzrechtlicher Grundstandards vor allem auf EU-Ebene und ein Ende des “verdachtslosen Zugriffs auf Fluggast- und Bankdaten”. Konkret sehen die Praktiker Datenschutzdefizite auch in den EU-Plänen für das ” Stockholmer Programm” zum Bereich Sicherheitspolitik für die kommenden fünf Jahre. Zwar erwähne der Entwurf der EU-Kommission die Wahrung der persönlichen Freiheitsrechte und des Schutzes der Privatsphäre als “Prioritäten”. Zugleich enthalte der Vorstoß aber einen umfangreichen Katalog von zum Teil äußerst eingriffsintensiven Maßnahmen wie etwa zum Aufbau einer elektronischen Registrierungsdatenbank für Ein- und Ausreisen oder eines europäischen Strafregisterinformationssystems. Die ebenfalls angestrebte einheitliche IT-Plattform für Fahndungsdatenbanken mit “beinahe beliebigen Datenverarbeitungsmöglichkeiten” gefährde die Bürgerrechte zusätzlich.

Mit im Zentrum der Kritik stehen auch die laufenden Verhandlungen über ein Abkommen zwischen Brüssel und Washington zum Transfer von Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT. Besonders scharf beäugt die Konferenz hier, dass “die US-Behörden Zugriffsmöglichkeiten auf Transaktionsdaten anstreben, auch wenn gegen die Betroffenen kein hinreichend konkreter Verdacht” auf die Unterstützung oder Beteiligung an Terroraktivitäten bestehe. Eine solche Regelung würde den USA Befugnisse einräumen, die hierzulande den Sicherheitsbehörden “von Verfassungs wegen verwehrt sind”. Dies wäre auch im Hinblick auf den Vertrauensschutz der europäischen Wirtschaft höchst fragwürdig.

Gesondert macht sich die Konferenz dafür stark, Krankenhausinformationssysteme datenschutzgerecht zu gestalten. Heutzutage seien die Daten aller Patienten in Hospitälern elektronisch gespeichert und jederzeit für das medizinische Personal abrufbar. Dies erleichtere den Missbrauch der sensiblen Informationen, wie sich schon häufig herausgestellt habe. Die Datenschutzbeauftragten treten daher für restriktive Zugriffsbefugnisse und Kontrollmöglichkeiten ein. Weiter bemängeln sie, dass beim geplanten Staatsvertrag über die Errichtung eines IT-Planungsrats von Bund und Ländern Belange des Datenschutzes ausgeklammert würden. Dies sei auch wegen der nötigen öffentlichen Akzeptanz von E-Government-Verfahren “nicht hinnehmbar”.

Nicht zuletzt stoßen sich die Datenschützer an einem Boom von “Reality-TV-Produktionen”, bei denen Menschen von Gerichtsvollziehern aufgesucht oder als Verkehrssünder zur Rede gestellt werden. Die Betroffenen würden an den Pranger gestellt, um den “Voyeurismus” der Zuschauer zu befriedigen. Die Konferenz fordert daher alle Behörden auf, mögliche Einsatzorte etwa von Sicherheitskräften nicht mehr bekannt zu geben und personenbezogene Filmaufnahmen in diesem Umfeld zu untersagen. (Stefan Krempl) / (jk/c’t)

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Staatsgewalt mit Tarnkappe

Samstag, September 26th, 2009

Pläne im Innenministerium - Staatsgewalt mit Tarnkappe
Eine Geschichte der Affären

Die Wand, die den Inlandsgeheimdienst bislang von der Polizei trennte, wird eingerissen. Warum aus dem Verfassungsschutz keine geheime Polizei werden darf.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

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25.09.2009 18:18 Uhr. 45 Jahre lang war die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst in Deutschland zugesperrt und verriegelt. Vor 15 Jahren wurde sie erstmals aufgesperrt und einen Spalt weit geöffnet; das geschah mit dem sogenannten Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994.

Dann wurde die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst ganz aufgerissen; das geschah mit den Sicherheitsgesetzen nach dem 11. September 2001.

Dann wurde sie ganz aus den Angeln gehoben und ausgehängt; das geschah mit dem sogenannten Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz von 2006.

In der nächsten Legislaturperiode soll nun, so die Pläne des Bundesinnenministeriums, die ganze Wand eingerissen werden. Aus dem Verfassungsschutz, aus dem Inlandsgeheimdienst also, soll eine allgemeine Sicherheitsbehörde werden.

Das heißt: Polizei und Geheimdienst werden zusammengeführt. Die Verquickung von Polizei und Geheimdienst, die 1994 begonnen hat, soll nun vollendet werden. Das also ist die neue Sicherheitsarchitektur, von der seit Jahren die Rede ist.

Die Geheimdienste erhalten, darin besteht die Politik der inneren Sicherheit seit 15 Jahren, immer mehr Kompetenzen, und zwar nicht irgendwelche, sondern Kompetenzen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung.

Das heißt: Der Geheimdienst übernimmt immer mehr Polizei- und Staatsanwaltsaufgaben, ohne aber den gerichtlichen Kontrollen zu unterliegen, wie sie für die ordentlichen Sicherheitsbehörden, also für Polizei und Staatsanwaltschaft, vorgesehen sind. Aus dem Geheimdienst wird eine Geheimpolizei.

1994 wurde der Bundesnachrichtendienst, also der Auslandsgeheimdienst, zum großen Ohr der Polizei; er bekam das Recht, zur Bekämpfung der Drogenkriminalität Gespräche des internationalen Telefonverkehrs aufzuzeichnen, sobald bestimmte Stichwörter fallen.

Die Erkenntnisse darüber werden, ohne dass Betroffene davon erfahren, an andere Sicherheitsbehörden weitergegeben. Solche Ermittlungsbefugnisse wurden seitdem stark ausgeweitet. Den Geheimdiensten sind Sonderrechte aber eigentlich nur zum Schutz der freiheitlichen Grundordnung eingeräumt. Die neueren Sicherheitsgesetze verleihen ihnen diese Sonderrechte auch zur allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung und losgelöst von den Kontrollen, die sonst bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten gelten.

Staatsgewalt mit Tarnkappe
Die Pläne, die im Bundesinnenministerium ausgearbeitet wurden und die Grundlage für die Koalitionsverhandlungen werden sollen, sehen alles vor, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verboten hat: Der Inlandsgeheimdienst soll künftig Computer online durchsuchen dürfen. Das höchste Gericht in Karlsruhe hat das, als Nordrhein-Westfalen ein solches Gesetz für den Landesverfassungsschutz gemacht hat, ausdrücklich verboten.

Der Inlandsgeheimdienst soll auch auf die Daten der Vorratsspeicherung zugreifen dürfen, also auf die Verbindungsdaten jedes Menschen, der in Deutschland telefoniert, faxt, E-Mails oder SMS-Kurzmitteilungen verschickt. Das dürfen bislang nur Polizei und Justiz, und auch diese Befugnis ist äußerst umstritten. Das einschlägige Gesetz liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Dem Inlandsgeheimdienst sollen schließlich Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden, offensichtlich ohne die strikten und scharfen Bedingungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum großen Lauschangriff der Polizei und der Justiz auferlegt hat. Der Verfassungsschutz wird auf diese Weise zur Geheimpolizei.

Von langer Hand vorbereitet
Die Pläne zum Umbau des Verfassungsschutzes in eine allgemeine Sicherheitsbehörde sind von langer Hand vorbereitet. Man muss zwanzig Jahre zurückblättern, in die Jahre 1989/90. Der damalige und heutige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stellte mit gelassener Genugtuung den Verfassungsschutzbericht vor: Die Bedrohung aus dem Osten war zusammengebrochen, die Gefahren, so lange beschworen, existierten nicht mehr. Wer sollte jetzt noch wühlen, wer noch zersetzen? Die zahlreichen Ableger der SED im Westen waren eingegangen.

Der Verfassungsschutzbericht, den der Bundesinnenminister Schäuble im Juli 1990 vorlegte, war deshalb der letzte von der alten Art. War mit dem Ende des Berichtszeitraums 1989 die große Geschäftsgrundlage entfallen, auf welcher der Verfassungsschutz seit seiner Gründung gearbeitet hatte?

War der Verfassungsschutz nun überflüssig. Spannend war deshalb damals nicht Schäubles Rückblick, sondern sein Ausblick in die Zukunft. Das gesetzliche Aufgabenspektrum, so sagte er damals, “wird sich allen politischen Umwälzungen zum Trotz nicht verengen”. Das machte hellhörig. Neue Aufgaben sollten die alten, die entfallenen, ersetzen.

Schäuble meinte unter anderem Aufgaben im Bereich der organisierten Kriminalität und des Handels mit Rauschgift. Es sei darüber nachzudenken, “ob und gegebenenfalls wie der Verfassungsschutz zur Lösung der Probleme eingesetzt werden kann”. Damals begannen die Überlegungen, aus dem Verfassungsschutz eine Bundesbehörde für innere Sicherheit zu machen.

Dieser Umbau wurde sodann betrieben - er begann noch zu Zeiten der Regierung Kohl, also während der CDU/CSU-FDP-Koalition, er wurde fortgesetzt zu Zeiten der Regierung Schröder, also während der rot-grünen Koalition und unter der Ägide von Innenminister Schily, und er ging weiter zu Zeiten der Regierung Merkel, also während der schwarz-roten Koaliton mit Innenminister Schäuble.

Diese Politik durchbricht und beendet die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst. Die hatte und hat aber ihren guten Grund. Die Geheimdienste stehen nämlich außerhalb der allgemeinen rechtsstaatlichen Kontrolle, sonst könnten sie ihre geheime Arbeit nicht tun.

Zwingende Konsequenz dieses Privilegs aber ist eine äußerst enge Beschreibung von Aufgabe und Kompetenzen. Geheimdienst und geheimdienstliche Methoden - das bedeutet immer: der Betroffene erfährt nichts, er kann sich nicht wehren, eine richterliche Kontrolle gibt es nicht.

Die Zurückhaltung der Geheimdienste, die Beschneidung ihrer Kompetenzen, gehört zur Staatsvernunft, sie gehört zu den Lehren aus der deutschen Geschichte, sie steht am Anfang der Geschichte der Bundesrepublik. Warum? Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs war von den Nationalsozialisten ein Reichssicherheitshauptamt eingerichtet worden: ein Generalstab, der die Führung von Geheimer Staatspolizei, Sicherheitsdienst SD und Kriminalpolizei koordinierte.

Alles, was in diese Richtung geht, sollte in der demokratischen Bundesrepublik Deutschland verboten sein. Deshalb schrieben die West-Alliierten im sogenannten Polizeibrief der Militärgouverneure vom 8./14. April 1949 über die Geheimdienste: “Der Bundesregierung wird es gestattet, eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnis haben.” Entscheidend ist und bleibt dieser letzte Satz. Er ist zur Verfassungstradition der Bundesrepublik geworden. Diese Verfassungstradition wird nun zerstört.

Seltsame Dinge des Geheimdienstes
Die bundesdeutsche Geschichte zeigt, wie viele seltsame Dinge sich die Geheimdienste schon erlaubt haben. Ihre Geschichte ist auch eine Geschichte der Affären. Mehr als die Hälfte aller Untersuchungsausschüsse, die in den deutschen Parlamenten eingerichtet wurden, haben sich mit Geheimdienstaffären beschäftigt.

Die Affäre um das sogenannte Celler Loch gehört zu den Spitzenreitern auf der Liste geheimdienstlicher Verfehlungen: 1978 hatte der niedersächsische Verfassungsschutz nach Absprache mit dem Ministerpräsidenten ein Loch in die Mauer des Gefängnisses von Celle gesprengt und die Aktion Terroristen in die Schuhe geschoben, auf dass man sich so beim Wähler als effektiver Terroristenverfolger empfehlen konnte. Opfer wurden Unschuldige, aber auch die Polizei, die an eine terroristische Aktion glaubte; das Parlament und die Öffentlichkeit wurden zum Narren gehalten.

Der Skandal um das Celler Loch wird noch übertroffen von einem Schmuggel, den der Bundesnachrichtendienst 1994 einfädelte: Ein hochgefährlicher Plutonium-Schmuggel von Moskau nach München im August 1994 war von vorn bis hinten eine Inszenierung des Geheimdienstes.

Deutsche sogenannte Lockspitzel hatten so lange mit so viel Geld gewedelt, bis “normale” Kriminelle ins Nuklearschmuggel-Geschäft eingestiegen waren. Sie waren mit der Nase aufs Plutonium gestoßen worden - und der zu bekämpfende Markt auf diese Weise erst geschaffen worden. Kriminelle Banden handeln mit nuklearem Material: Aus dieser abstrakten Gefahr machte der Geheimdienst eine konkrete - und gefährdete damit die öffentliche Sicherheit in erheblicher Weise.

Die Vermischung von Geheimdienst und Polizei macht die Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten zu einem unverantwortlichen Abenteuer für den Rechtsstaat. Auf diese Weise setzt sich die Staatsgewalt eine Tarnkappe auf.

Es geht nicht an, dass die Regeln, die das Polizeirecht und die Strafprozessordnung formulieren, dadurch umgangen werden, dass man die Bekämpfung von Straftaten einem Organ überträgt, für das diese Gesetze nicht gelten. Wenn ein Geheimdienst wie eine Polizei arbeitet, muss er künftig auch wie die Polizei angeleitet und kontrolliert werden - von Staatsanwaltschaft und Justiz. Eine Geheimpolizei darf es im Rechtsstaat Bundesrepublik nicht geben.

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Pkw-Maut: Gerecht und umweltschonend

Freitag, September 25th, 2009

Pressemitteilung vom 25.09.2009
Pkw-Maut: Gerecht und umweltschonend

Eine Pkw-Straßennutzungsgebühr ist in der Autofahrer-Nation Deutschland politischer Sprengstoff. Doch im Zuge der Debatte über die Erschließung neuer Einnahmequellen zur Sanierung des Staatshaushalts kam zuletzt auch die Pkw-Maut wieder ins Spiel.

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DIW-Verkehrsexpertin Dominika Kalinowska hat jetzt untersucht, welche Auswirkungen die Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland hätte. Ihr zunächst wenig überraschendes Ergebnis: Eine Pkw-Maut erhöht die Staatseinnahmen und hilft der Umwelt. Doch gleichzeitig ist sie auch sozial und ökonomisch gerechter als eine höhere Mineralölsteuer – sofern die Umsetzung stimmt.

Die Zeit der Spritschlucker geht zu Ende. Das freut den Verbraucher, den Staat aber nur bedingt: Denn während sinkender Kraftstoffverbrauch zu niedrigeren Einnahmen aus der Mineralölsteuer führt, nimmt die Autonutzung kaum ab – mit entsprechenden Kosten für Infrastruktur und Umwelt. „Wenn man diese Einnahmelücke schließen will, dann sollte man über eine Pkw-Maut nachdenken“, sagt DIW-Verkehrsexpertin Dominika Kalinowska. Sie geht in ihrer Modellrechnung nicht nur von einer Autobahn-Maut, sondern von einer grundsätzlichen Nutzungsgebühr für alle Straßen aus.

Soziale Gerechtigkeit durch Einkommensteuerausgleich
Eine besondere Rolle beim Thema Pkw-Maut und Mineralölsteuer spielt auch die soziale Gerechtigkeit. Gerade in einkommensschwachen, ländlichen Regionen gibt es viele Pendler, die für weite Wege zum Arbeitsplatz auf ihr Auto angewiesen sind. „Deshalb müsste in Deutschland an der Stelle nachgeholfen werden“, sagt Dominika Kalinowska. „Denn es geht ja nicht darum, den Leuten einfach mehr Geld aus der Tasche zu ziehen, sondern um eine sozial gerechte Regelung.“ Erreicht werden könnte die zum Beispiel über einen Einkommensteuerausgleich ähnlich der Pendlerpauschale, zugeschnitten auf einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen.

Vorhandene Infrastruktur erleichtert Umsetzung
Ein weiterer Vorteil der Pkw-Maut ist, dass sie leichter einzuführen wäre als andere Maßnahmen – dank Lkw-Maut und TollCollect existiert die erforderliche Infrastruktur dafür zum Teil schon. Außerdem kann man einer Pkw-Maut nicht so leicht ausweichen wie einer höheren Mineralölsteuer: Wer die nicht bezahlen möchte und in Grenznähe wohnt, der tankt bei den Nachbarn. „Von der Pkw-Maut ist aber auf jeden Fall der mehr betroffen, der auch mehr Kosten verursacht“, sagt Dominika Kalinowska.

Pkw-Maut als Beitrag zum Klimaschutz
Der politischen Widerstände ist sich die DIW-Verkehrsexpertin bewusst: „Die Debatte in Deutschland konzentriert sich eher auf die Kosten für den Einzelnen – nicht auf den Nutzen für die Allgemeinheit.“ Denn der liegt nicht nur in den höheren Staatseinnahmen, nicht vergessen dürfe man zum Beispiel den Faktor Umweltschutz. „Nach unseren Berechnungen würde eine Gebühr von 5 Cent pro Kilometer zum Beispiel eine Reduktion der CO2-Emissionen um 10 Prozent bewirken.“

Dies sind die Ergebnis eines allgemeinen Gleichgewichtsmodells, das die DIW-Verkehrsexpertin Dominika Kalinowska für die Simulation verkehrspolitischer Maßnahmen entwickelt hat. Das Besondere daran: Das Modell analysiert sowohl gesamtvolkswirtschaftliche Prozesse als auch deren Auswirkungen auf das Verhalten einzelner Haushalte. Dies ermöglicht eine genaue Beobachtung der Effekte einer Pkw-Maut. Neben unterschiedlichen Maut-Szenarien können im Modell auch verschiedene umverteilungspolitische Annahmen berücksichtigt werden.

Pressemitteilung vom 25.09.2009

Traum der EU vom Polizeistaat

Freitag, September 25th, 2009

Überwachung Indect – der Traum der EU vom Polizeistaat
Ein Forschungsprojekt soll Wege finden, Informationen aus dem Netz, aus Datenbanken und von Überwachungskameras zu verbinden – zu einem automatischen Bevölkerungsscanner.

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Von Kai Biermann
Datum 24.9.2009 - 17:48 Uhr

Die Europäische Union finanziert seit Jahresbeginn ein Forschungsprojekt, das all die bestehenden Überwachungstechnologien zu einem Instrument verbinden soll. “Indect” soll es möglich machen, dass alles gesehen und alles verfolgt werden kann. Insgesamt 14,86 Millionen Euro lässt sich die EU das auf fünf Jahre angelegte Projekt kosten.

Auf deutscher Seite arbeiten daran mit die Bergische Universität Wuppertal, die Innotec Data GmbH & Co KG und eine Firma namens Psi Transcom GmbH.

Indect ist ein Akronym von “Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment”. Daher ein Informationssystem zur Unterstützung der Suche, der Entdeckung und der Überwachung von Bürgern in städtischen Umgebungen. Ziel: Erhöhung der Sicherheit. Man könnte es auch ein integriertes Spionageprogramm nennen.

Unter anderem soll es dazu dienen, das Internet zu durchforsten. Das Projekt will erforschen, wie sich im Netz mit automatisierten Suchroutinen “Gewalt”, “Bedrohungen” und “abnormales Verhalten” finden lassen.

Gleichzeitig soll es für die Polizei zum Werkzeug werden, um “verschiedenste bewegliche Objekte” zu observieren. “Indect” soll also Daten auswerten können, um die Bewegungen von Menschen, Fahrzeugen oder Schiffen nachzuvollziehen.

Und es soll eine Suchmaschine entwickelt werden, die anhand von Wasserzeichen Bilder und Videos wiederfinden und schnell verwalten kann.

Es geht nicht in erster Linie darum, Informationen aus dem Netz zu filtern. Vor allem sollen diese mit anderen Datenbanken verknüpft werden. Beispielsweise mit Bildern von Videoüberwachungskameras oder mit Daten von Mobiltelefonen. Das Ziel, so scheint es: In irgendeiner Weise auffällig gewordene Menschen in der Realität schnell entdecken und langfristig verfolgen zu können. Wer beispielsweise bei YouTube ein Drohvideo gepostet hat, der soll mithilfe von Überwachungskameras gesucht, via Suchmaschine identifiziert und mittels tragbarer Geräte von Polizisten verfolgt werden können.

Zumindest steht zu den Zielen auf der Projekt-Website, man wolle Prototypen einer “Familie” von mobilen Geräten entwickeln, mit deren Hilfe “Objekte verfolgt werden können”. Außerdem wolle man eine Suchmaschine zur schnellen Ermittlung von Personen und Dokumenten und Suchprogramme, die “ständig” und “automatisch” öffentliche Quellen wie Websites, Foren, Usent-Gruppen, Fileserver, P2P-Netzwerke und “individuelle Computersysteme” durchsuchen.

Wird das Projekt umgesetzt, wäre es der Albtraum jeder Bürgerrechtsbewegung. Verbindet es doch alle einzelnen Überwachungsinstrumente, die bereits jetzt installiert sind wie Videokameras, Vorratsdatenspeicherung, Handyortung, Gesichtserkennung oder Telefonüberwachung zu einem einzigen Spähprogramm.

Die britische Zeitung Telegraph, die gerade darüber berichtet hatte, nennt es daher nicht umsonst einen “Orwellschen Plan”, in der Öffentlichkeit nach “auffälligem Verhalten” zu suchen.

Mit klassischer Verbrechensbekämpfung hat so etwas nichts mehr zu tun. Es ist der Versuch, alle technischen Möglichkeiten zur sogenannten Gefahrenabwehr zu nutzen. Rechtlich ist diese längst in den Polizeigesetzen der Länder und des Bundes verankert. Allerdings verdeutlicht ein Projekt wie “Indect”, wie weit dieses Konzept gehen und wie tief es in die Gesellschaft eindringen kann. Begriffe wie Unschuldsvermutung oder gerichtsfester Beweis haben dabei keine Bedeutung mehr, ersetzt es doch die gezielte Suche nach Verdächtigen durch das vollständige und automatisierte Scannen der gesamten Bevölkerung.

Der Telegraph zitiert einen Wissenschaftler des Think Tanks “Open Europe” namens Stephen Booth: “Das ist nach meiner Meinung alles ziemlich beängstigendes Zeug. Diese Projekte würden eine riesige Invasion der Privatsphäre bedeuten und die Bürger müssen sich fragen, ob die EU wirklich ihre Steuergelder für so etwas ausgeben sollte.”

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BKA bastelt heimlich am Zensurgesetz

Freitag, September 25th, 2009

BKA bastelt heimlich am Zensurgesetz
Das Netzsperrgesetz ist noch nicht in Kraft, die Umsetzung unklar. Doch das BKA macht mit einer geheimen Richtlinie bereits Druck auf die Internetanbieter

Von Tina Klopp

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Datum 25.9.2009 - 11:08 Uhr. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die deutschen Internetanbieter für den 2. Oktober nach Wiesbaden eingeladen. Dort will es den Unternehmen die “Technische Richtlinie zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” übergeben. So steht es in einer Mitteilung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur.

Zu dem Termin sind keine Vertreter der Branchenverbände Eco oder Bitkom zugelassen, wie der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco e.V. jetzt kritisiert. Nur die Firmen sollen kommen. Zudem ist die Richtlinie als “VS-NfD” deklariert: “Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch”, berichtet das Telekommunikations-Magazin Teltarif. “Eine Diskussion über technische Details ist dort ausdrücklich nicht erwünscht”, bemängelt der Vize-Verbandsvorsitzende Oliver Süme.

Der Eco-Verband kritisiert die Intransparenz des Verfahrens. “Eine Umsetzung der Zugangserschwerung als geheime Kommandosache ist jedenfalls nicht geeignet, das ohnehin geringe Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesetzesvorhaben zu stärken“, sagte der Vize-Verbandsvorsitzende Süme.

Malte Spitz aus dem Bundesvorstand der Grünen bezeichnete das Vorgehen des BKA als “ungeheuerlich”. Ohne eine rechtliche Grundlage schaffe man Tatsachen. Die Unternehmen würden unter Druck gesetzt, damit sie sich schon jetzt an den Verfahren beteiligen. Bis heute sei aber völlig unklar, welche Internetanbieter das Sperrgesetz überhaupt umsetzen müssen, eine Übersicht gäbe es nicht. “Wie schon im Frühjahr durch Frau von der Leyen und Herrn Ziercke wird auch jetzt wieder versucht, das Projekt Internetsperren auf Teufel komm raus umzusetzen, trotz aller rechtsstaatlichen Bedenken.” Man brauche wirksame Polizeiarbeit statt solcher Placebogesetze, sagt Spitz.

Das Gesetz sei noch gar nicht in Kraft, betont auch der Eco-Verband. “Dass das BKA jetzt so auf die Tube drückt, ist nur eine Merkwürdigkeit unter vielen”, heißt es dazu. Der Verdacht liege außerdem nahe, dass sich auf diese Weise erst einmal ein Überblick verschafft werden soll, wie viele Internetanbieter es in Deutschland überhaupt gibt. “Dazu existieren nämlich keine offiziellen Zahlen”.

Auch wenn aus der Bekanntmachung keine unmittelbare Pflicht folge – der Verband vermutet, dass viele Unternehmen nach Wiesbaden fahren werden in der Hoffnung, doch noch mitreden zu dürfen.

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Konzept für mächtigen Geheimdienst

Freitag, September 25th, 2009

Konzept für mächtigen Geheimdienst im Inland


25.09.2009, 10:25 Uhr. Das Innenministerium bastelt offenbar schon an einem Wunschzettel für Koalitionsverhandlungen nach der Wahl. Ganz oben auf der Liste: ein mächtiger Verfassungsschutz.

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Das Bundesinnenministerium bereitet sich einem Zeitungsbericht zufolge mit weitreichenden Forderungen zur inneren Sicherheit auf Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl vor. So solle der Verfassungsschutz nach den Vorstellungen mehrer Referate des Ressorts von CDU-Minister Wolfgang Schäuble zahlreiche neue Kompetenzen erhalten, zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ am Freitag aus einem internen Konzept.

Online-Durchsuchung bisher nur durch BKA
Unter anderem werde in dem Katalog mit dem Titel „Vorbereitung Koalitionspapier“ gefordert, dass der Inlandsgeheimdienst künftig Computer online durchsuchen dürfen, was bisher ausschließlich dem Bundeskriminalamt zustehe. Auch auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung solle er zugreifen dürfen. Ferner sollten dem Verfassungsschutz Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden. Der genetische Fingerabdruck solle laut dem Papier als „erkennungsdienstliche Standardmaßnahme“ erfasst werden statt wie bisher nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und auf Anordnung eines Richters.

Den Vermerken auf dem Papier zufolge seien damit mehrere Abteilungen des Innenministeriums befasst gewesen, berichtet die Zeitung weiter. Es sei vom Abteilungsleiter für Öffentliche Sicherheit gebilligt worden. Schäubles Büroleiter Bruno Kahl sagte dem Blatt, das Dokument sei bisher nicht zur Leitungsebene des Ministeriums gelangt. Es handle sich nicht um ein Papier für Koalitionsverhandlungen, sondern nur um eine Art interne Wunschliste der Referate.

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Unerlaubte E-Mail-Einsichtnahme rechtfertigt Kündigung

Dienstag, September 8th, 2009

Urteil: Unerlaubte E-Mail-Einsichtnahme durch Admin rechtfertigt Kündigung

07.09.2009 15:01 Uhr. Die unerlaubte Einsichtnahme in fremde E-Mails durch einen Systemadministrator stellt einen schwerwiegenden Pflichtverstoß dar und rechtfertigt dessen fristlose Kündigung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) München mit Urteil vom 8. Juli 2009 (Az. 11 Sa 54/09). Die Richter bestätigten damit die vorinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts München.

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Der Kläger des Verfahrens war als Systemadministrator beschäftigt. In dieser Eigenschaft nahm er unter anderem Zugriff auf die E-Mails eines Geschäftsführers. Diese legte er einem anderen Geschäftsführer vor, um damit nachzuweisen, dass der Empfänger der Nachrichten vertragswidrig gegen seine Dienstpflichten verstößt und damit das Unternehmen schädige. Zudem griff er unbefugt auf Daten aus dem Personalbereich zu. Daraufhin wurde ihm fristlos gekündigt.

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In seiner Entscheidung stellte das Landesarbeitsgericht die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung fest. Der Kläger habe in schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, da er unter Missbrauch der ihm übertragenen Befugnisse und technischen Möglichkeiten auf interne Korrespondenz zugegriffen habe. Nach “herrschender Auffassung” rechtfertige der Missbrauch von Zugriffsrechten durch Systemadministratoren regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Insbesondere habe der Admin gezielt den Ordner “gesendete Objekte” des Geschäftsführers geöffnet, um zumindest eine E-Mail auszudrucken. Die Ausführung des Klägers, er habe lediglich im Rahmen des betrieblich Üblichen während der Urlaubsabwesenheit des Geschäftsführers E-Mail-Post geöffnet und dabei zufällig die streitgegenständliche E-Mail vorgefunden, sei durch die Beweisaufnahme widerlegt.

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Das Unternehmen habe sich vielmehr darauf verlassen können müssen, dass seine Systemadministratoren auch in Ausnahmesituationen die eingeräumten Zugriffsrechte nicht missbrauchen und nach Material suchen, das andere Arbeitnehmer oder gar die Geschäftsführer belaste. Auch im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung habe eine Entscheidung zu Gunsten des Klägers nicht fallen können. Vielmehr habe der Kläger im Laufe des Verfahrens durch sein beständiges Leugnen des Vorfalls und seine Vertuschungsversuche eindrucksvoll bewiesen, dass ihm seine besondere Vertrauensstellung nicht bewusst gewesen sei.

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Das Urteil des LAG München bestätigt damit eine vergleichbare Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen aus dem Jahr 2005. (Joerg Heidrich)

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Zentralisierung von EU-Fahndungsdatenbanken in der Kritik

Sonntag, Juli 12th, 2009

12.07.2009 15:51Uhr. Bei Datenschützern und EU-Parlamentariern regt sich Widerstand gegen das im Juni bekannt gegebene Vorhaben der EU-Kommission, eine “Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen” im Bereich innere Sicherheit aufzubauen.

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So fürchtet etwa Alexander Alvaro, Innenexperte der Liberalen im EU-Parlament, laut einem Bericht des Spiegel, dass mit der Initiative eine “gigantische Menge unterschiedlicher Daten” zentralisiert würde. Dies ergebe nur Sinn, wenn damit ausgefeilte Personenprofile erstellt werden sollten. Die Folge wären “amerikanische Verhältnisse” in Europa.

Der vor allem von etlichen Innenministern der EU-Mitgliedsstaaten einschließlich Wolfgang Schäuble (CDU) unterstützte Plan sieht vor, zunächst drei große Datensammelstellen zusammenzuführen. Neben dem Schengener Informationssystem (SIS) mit seinen allgemeinen Fahndungsdaten sollen von Anfang an das “Visa-Informationssystem” (VIS) und das “Eurodac”-Register integriert werden.

In den beiden Datenbanken werden biometrische Merkmale von Einreisenden aus Nicht-Mitgliedsstaaten beziehungsweise Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern gespeichert. Später soll der Zentralstelle das Management weiterer einschlägiger Datenbanken und IT-Großsysteme übertragen werden.

Die Kommission begründet ihren Vorstoß damit, dass der Betrieb derartiger Anlagen nicht zu ihren “Kernaufgaben” gehöre. Daher müsse eine Verwaltungsbehörde geschaffen werden, “die die Kontinuität und das Betriebsmanagement der Systeme sowie einen konstanten Datenfluss gewährleistet”. Durch “Nutzung von Synergien” könnten die Produktivität gesteigert und die Betriebskosten senken.

Die Kosten für das Betriebsmanagement der drei zunächst ins Visier genommenen Fahndungssysteme der geplanten Agentur, die wegen des komplexen EU-Rechts auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen errichtet werden müsste, beziffert die Brüsseler Behörde mit 113 Millionen Euro allein für den Zeitraum der ersten drei Jahre bis 2013.

Der Bundesrat hat unterdessen während seiner Marathonsitzung vor der Sommerpause am Freitag im Rahmen seiner zahlreichen Beschlüsse zu Sicherheits- und Datenschutzgesetzen auch die neuen Anti-Terror-Paragraphen abgesegnet. Mit dem zuvor vom Bundestag Ende Mai verabschiedeten Gesetz sollen unter anderem die gezielte Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen über das Internet und der vorsätzliche Besuch von Terrorcamps kriminalisiert werden.

Das Gesetz sieht auch vor, die neuen Strafvorschriften durch eine Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung, des großen Lauschangriffs, der Wohnungsdurchsuchung bei “anderen Personen” sowie die Einrichtung von Kontrollstellen zu begleiten. Darüber hinaus soll der dringende Tatverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat einen Haftgrund begründen und die Vermögensbeschlagnahme ermöglichen können. Um beispielsweise nicht schon neugierige Surfer in die Bredouille zu bringen, sind die neuen Paragraphen 89a und b sowie 91 Strafgesetzbuch (StGB) an eine einschränkende Klausel geknüpft. Ihr zufolge muss ein Täter den Vorsatz haben, eine der erfassten Straftaten zu begehen. Die Opposition warnt trotzdem vor der Einführung eines Gesinnungsstrafrechts.

(Stefan Krempl) /(anw[6]/c’t)

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Gesetz zu Web-Sperren passiert den Bundesrat

Sonntag, Juli 12th, 2009

10.07.2009 14:44 Uhr. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag den heftig umkämpften Gesetzesentwurf zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet nach einer kurzen Aussprache abgenickt.

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Mit der Bestätigung des Beschlusses des Bundestags von Mitte Juni müssen Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Kunden voraussichtlich schon vom 1. August an Filter auf Basis einer geheimen Blockadeliste des Bundeskriminalamts (BKA) einrichten. Wer eine Webadresse ansurft, die in dem Sperrverzeichnis gelistet ist, soll eine Stopp-Seite zu Gesicht bekommen; dabei anfallende Verkehrs- und Nutzungsdaten sollen, so legt §5 des Gesetzes fest, nicht für Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden. Das Gesetz ist zunächst auf drei Jahre befristet.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hatte im Vorfeld die an Landesregierungen beteiligten Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke aufgefordert, dem Gesetz ihre Zustimmung in der Länderkammer zu verweigern. Vertreter der Bundestagsfraktionen dieser politischen Gruppierungen hatten die Initiative zuvor scharf als Einstieg in eine allgemeine Internetzensur kritisiert und verfahrensrechtliche Fehler ausgemacht. Das Plädoyer aus Teilen der Netzgemeinde war aber letztlich auf taube Ohren gestoßen.

Das BKA soll außereuropäische gemäß dem “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” Webseiten nach eigenen Ermessen auf die Schwarze Liste setzen dürfen. Eine Information der betroffenen Anbieter über die Aufnahme auf das Filterverzeichnis soll nur “in der Regel” erfolgen, sofern der Hoster “mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist”. Lagert ein illegales kinderpornographisches “Telemedienangebot” außerhalb der EU, darf es “sofort in die Sperrliste aufgenommen werden”. Dafür muss nach Einschätzung des BKA davon auszugehen sein, “dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen”.

Die Filterliste des BKA, die von einem fünfköpfigen, beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelten Expertengremium mindestens vierteljährlich anhand von Stichproben überprüft werden soll, wird nach den Vorgaben des Gesetzes täglich aktualisiert. Die Provider müssen ihre Implementierungen des Sperrverzeichnisses folglich auch sonn- und feiertags auf den neuesten Stand bringen. Pauschale Ausnahmen von den Verpflichtungen etwa für Universitäten oder andere öffentliche Einrichtungen sind nicht vorgesehen. Nur auf Provider, die selbst “vergleichbar wirksame Sperrmaßnahmen einsetzen”, soll das Gesetz nicht angewendet werden. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Die Zugangsanbieter dürfen weiter als Betreiber der geplanten Stopp-Seiten dort anfallende Nutzerdaten wie IP-Adressen aufzeichnen. Diese dürfen nicht mehr direkt für Strafverfolgungszwecke herausgeben, können aber von der Polizei in Verdachtsfällen abgefragt werden. Die Provider haben dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Webseiten zu übermitteln. Eine materielle Ausweitung der Sperren etwa auf “Killer-Spiele” oder Hass-Seiten wird unter anderem vom Zentralverband der Sinti und Roma beziehungsweise von CDU-Politikern bereits gefordert. Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

(Stefan Krempl) / (jk[15]/c’t)

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Wiefelspütz dementiert Zeitungsbericht

Sonntag, Juni 7th, 2009

Wiefelspütz dementiert Zeitungsbericht über angebliche Ausweitung von Internetsperren

07.06.2009 13:36 Uhr. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dieter Wiefelspütz sieht seine Ansichten über Internetsperren in der Berliner Zeitung falsch wiedergegeben.

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In einem Eintrag auf dem Politik-Portal Abgeordnetenwatch schreibt er, es gebe weder in der SPD noch bei ihm Überlegungen, über Kinderpornografie hinaus bei anderen Internet-Inhalten Stopp-Seiten einzuführen.

Die Zeitung hatte gestern den Sprecher der Arbeitsgruppe Innenpolitik mit den Worten indirekt zitiert: “Er könne sich vorstellen, auch Seiten mit verfassungsfeindlichen oder islamistischen Inhalten zu blocken.”

“Der Bericht gibt an keiner Stelle meine Meinung wieder, schon gar nicht die Auffassung der SPD. Was die Berliner Zeitung mir in den Mund legt, ist nahezu komplett Schwachsinn”, schreibt Wiefelspütz. “Selbstverständlich darf man in unserem Land Gegner des Grundgesetzes sein und dies äußern, natürlich auch im Internet. Wer dies unterbinden will, übt Zensur. Zensur ist freilich verfassungswidrig.”

Wiefelspütz tritt dafür ein, dass der “überaus bedeutsame Raum des Internet” durch Aufnahme eines Internet-Grundrechts in das Grundgesetz besonders geschützt wird. Die Kommunikation der Bürger im Internet müsse vor unzulässigen staatlichen Eingriffen geschützt werden. Zensur dürfe auf gar keinen Fall stattfinden.

Wiefelspütz befürwortet nach eigenen Angaben das Sperren von Seiten mit kinderpornographischen Inhalten. Vorrang habe aber die Verfolgung der Täter, die Kinder missbrauchen.

Das Stopp-Schild im Internet solle ausschließlich eine Sperr- und Warnfunktion haben. Er trete dafür ein, dass an der Stopp-Seite im Internet keine Daten für die Strafverfolgung gesammelt werden sollten. (anw/c’t)

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Wiefelspütz will Internet-Sperren ausweiten

Sonntag, Juni 7th, 2009

Wiefelspütz will Internet-Sperren ausweiten

06.06.2009 15:12 Uhr. “Eine Zeitung darf ja auch keinen Mordaufruf veröffentlichen” begründete Dieter Wiefelspütz, SPD-Bundestagsabgeordneter und Sprecher der Arbeitsgruppe Innenpolitik der SPD-Bundestagsfraktion gegenüber der Berliner Zeitung, warum er sich Internet-Sperren auch abseits des Kampfes gegen Kinderpornographie vorstellen kann.

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“Natürlich werden wir mittel- und längerfristig auch über andere kriminelle Vorgänge reden”, äußerte sich Wiefelspütz in Bezug auf Webseiten mit verfassungsfeindlichen oder islamistischen Inhalten und fügte hinzu “Es kann doch nicht sein, dass es im Internet eine Welt ohne Recht und Gesetz gibt”.

Damit geht der Politiker weit über Standpunkte seiner eigenen Parteigenossen in diesem Kontext hinaus, die sogar einräumen, der Gesetzentwurf müsse “bezüglich Rechtsstaatlichkeit des Vorhabens” noch deutlich verbessert werden – also weniger Angst vor einem rechtsfreien Internet als vor rechtsfreien Behördeneingriffen zu erkennen geben.

Auch bei der CDU stößt Wiefelspütz eher auf Gegenwind: Während deren Fraktionsmitglied Wolfgang Bosbach noch auf eine taktisch begründete Zurückhaltung drängt, “damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät”, hat sich Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen an anderer Stelle ganz unmissverständlich geäußert: “Sollte in zehn Jahren eine andere Regierung etwas anderes als Kinderpornographie sperren wollen, muss sie ein ganz neues Gesetzgebungsverfahren anstrengen mit Kabinettsentscheidungen, Anhörungen und Petitionen.”

Für die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, belegen die Äußerungen von Wiefelspütz, dass es um eine generelle Regulierung des Internets gehe. “Union und SPD behaupten, Kriminalität zu bekämpfen und bekämpfen in Wirklichkeit das Internet und die Freiheit der Menschen”, kritisierte sie in einer Mitteilung.

Kritiker des Gesetzentwurfs halten das geplante Vorgehen, Seiten bei Verdacht auf kinderpornografischen Inhalt vom Bundeskriminalamt (BKA) auf eine Liste setzen und von Internet-Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig und unkontrollierbar. Eine Internet- Petition an den Bundestag, den Gesetzentwurf abzulehnen, hat inzwischen mehr als 110.000 Mitzeichner.

Ein anderes Licht wirft freilich eine Recherche des AK-Zensur auf die verfügbaren Alternativen zur Eindämmung kinderpornografischer Inhalte. Demnach werden einschlägige Webseiten auf ausländischen Servern oft unnötig spät gelöscht, weil deutsche Instanzen den Dienstweg über ausländische Behörden einhalten, statt die Provider direkt zu informieren. Ob darin ein Argument für die Unverzichtbarkeit innerdeutscher Internet-Sperren zu sehen ist oder aber für deren Unzuverlässigkeit, weil auch dabei immer ein bürokratischer Dienstweg einzuhalten ist, bleibt der Einschätzung des Betrachters überlassen. (hps/c’t)

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Funkchips inside

Mittwoch, November 26th, 2008

Ein interessanter Artikel zu unseren Themen:

Von Helmut Merschmann

Im “Internet of Things” wird RFID zum Maß aller Dinge bei der Vernetzung von Alltagsgegenständen. Genauso klein oder groß wie die Funkchips ist künftig auch ein Logo, das vor ihnen warnt. Denn die neue Technik stößt nicht nur auf Begeisterung.

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