Archive for the ‘Datenschutz’ Category

Online-Durchsuchung kommt

Donnerstag, November 13th, 2008

Die Online-Durchsuchung ist der umstrittenste Teil des neuen BKA-Gesetzes, das der Bundestag beschlossen hat

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Nach langer und hitziger Debatte hat der Bundestag einem neuen BKA-Gesetz zugestimmt. Das Bundeskriminalamt übernimmt damit erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Besonders umstritten ist die Online-Durchsuchung, bei der das BKA heimlich in privaten Computern schnüffeln darf.

Nach mehr als zwei Jahren Streit hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) eines seiner Hauptziele in der Terrorabwehr erreicht. Mit 375 zu 168 Stimmen lässt der Bundestag das Gesetz über drastische Mehrbefugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) am Mittwoch nach turbulenter Debatte passieren, 6 Abgeordnete enthalten sich. Kritiker sollten ihre “Diffamierungskampagne”, ihre “Verunsicherung der Bürger” einstellen, mahnt Schäuble. “Deutsches FBI” und “Lizenz zur Willkür”, schimpft die Opposition.

Befugnisse wie noch nie
Nach Inkrafttreten 2009 bekommt das Bundeskriminalamt Befugnisse wie noch nie. Die Großbehörde darf mit ihren rund 5500 Beschäftigten zu Computer-Durchsuchung, heimlicher Videoüberwachung der Wohnungen und Telekommunikationsüberwachung greifen, wenn sie akute Terrorgefahr über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus sieht. Schon 2006 wurden dem BKA im Zuge der Föderalismusreform mehr Kompetenzen zugestanden. SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper erinnert - begleitet von kritischen Kommentaren aus dem Plenum - an die Terrorangriffe vom 11. September 2001 als ausschlaggebendes “Schlüsselerlebnis”.

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Ulla Jelpke von den Linken spielt auf düstere Teile der deutschen Geschichte an und spricht von einem “Geist des Obrigkeitsstaats”. Wolfgang Wieland von den Grünen warnt vor einem “allzuständigen” BKA. Einen “ausufernder Präventionsstaat” sieht Max Stadler von den Freidemokraten. Für Schäuble ist das strittige Paket dagegen eine Voraussetzung für die Bewahrung der Freiheit: “Deshalb ist es nicht ein Angriff auf den Rechtsstaat, sondern ein Gesetz zur Verteidigung des Rechtsstaats.” Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz attestiert der Opposition “Beiträge aus Absurdistan”.

Bundesanwaltschaft nicht mehr entscheidend
Der unerbittliche Grundsatzstreit rührt von der Tragweite des Paradigmenwechsels her. Da das BKA nun für die Verhütung von Terrordelikten zuständig sein soll, ist künftig diese polizeiliche Behörde entscheidend, nicht mehr die Bundesanwaltschaft, hieß es bereits in der Anhörung im Bundestag. Die vorgesetzte Behörde ist das Innenministerium. Die präventive Befugnis führt zu ganz grundsätzlichen Zweifeln: Die Straftat, die verhindert werden soll, liegt in der Zukunft. Nicht einfach hinterher zu sagen, ob sie auch so hätte verhindert werden können.

Schäuble erinnert an die auch vom Bundesverfassungsgericht betonte Aufgabe des Staats, Straftaten zu verhindern. Nur kurz können Aktivisten des “Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung” zu dem Zeitpunkt Schilder mit der Aufschrift “BKA-Gesetz gefährdet Demokratie” hochhalten, bis Sicherheitsleute eingreifen.

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Richter muss Durchsuchung anordnen
“Punkt für Punkt” werden die Vorgaben aus Karlsruhe umgesetzt, versichert der Innenexperte der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU). Ein Richter muss die Online-Durchsuchung anordnen. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung soll geschützt bleiben. Bei der Durchsuchung von Computern sollen nicht nur zwei BKA-Beamte prüfen, ob die Fahnder auf zu private Daten stoßen, sondern auch noch der unabhängige Datenschutzbeauftragte der Behörde.

Für die Opposition ist das Detail nur ein weiterer Ausweis von Rechtsblindheit bei Schäuble. Absurd sei es, wenn die Behörde sich selbst Grenzen setzen solle. Kritiker stören sich zudem daran, dass private Daten “allein” geschützt sein sollen, nicht aber wenn sie gemischt mit anderen Informationen auf der Festplatte liegen.

Ob bei den Schwellen zum BKA-Eingriff, ob bei dem eingeschränkten
Zeugnisverweigerungsrecht von Ärzten, Journalisten und einem Teil der Anwälte, ob bei der Datenweitergabe oder anderen Details - Schäuble und die Sicherheitspolitiker der Koalition auf der einen und die Opposition und zahlreiche Verbände etwa von Verlegern oder Medizinern auf der anderen Seite scheinen in zwei Welten zu leben.

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Das gilt auch für die Zukunft des Gesetzes. FDP- und Grünen- Politiker wollen dagegen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, ist es erst durch den Bundesrat und in Kraft. “Wir werden es so schnell wie möglich machen”, sagt Wieland. Schäuble demonstriert “große Gelassenheit” angesichts eines neuerlichen Karlsruher Spruchs zu Sicherheitsgesetzen. Eine Entscheidung dürfte es frühestens 2010 geben.

Quelle: Internet

Streit um das BKA-Gesetz

Donnerstag, November 13th, 2008

Die Allmächtigen
Ermittler sollen dem neuen BKA-Gesetz zufolge mit richterlicher Genehmigung heimlich Computer durchsuchen dürfen. Das Bundeskriminalamt wird so zur Bundes-Superpolizei.

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Der heutige Tag ist ein bemerkenswerter Tag in der deutschen Rechtsgeschichte. Es ist der Tag, an dem die Entmachtung der Staatsanwaltschaft Gesetz wird - und zwar beginnt diese Entmachtung ganz oben, an der Spitze des Strafverfolgungs-Systems:
Die Bundesanwaltschaft verliert ihre Sachherrschaft in den Terrorverfahren an das Bundeskriminalamt (BKA). Das BKA-Gesetz, das an diesem Mittwoch im Bundestag beschlossen werden soll, führt nämlich dazu, dass in Terrorsachen im Zweifel das Bundeskriminalamt, also die Polizei, das Sagen hat - und damit die diesem vorgesetzte Behörde, das Bundesministerium des Inneren.

Nicht mehr der Generalbundesanwalt, sondern Minister Schäuble führt künftig das entscheidende Wort. Denn die Verhütung von Straftaten, die das neue Gesetz dem BKA zuweist, schlägt die Verfolgung von Straftaten, für die die Bundesanwaltschaft zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft, die Herrin des Ermittlungsverfahrens, die dafür sorgen soll, dass dem Gesetz Genüge getan wird, wird zur nachgeordneten Behörde.

Hansjörg Geiger hat dies schon vor knapp zwei Monaten penibel herausgearbeitet, bei der Sachverständigen-Anhörung im Innenausschuss des Bundestags. Dieser Professor Geiger ist nicht irgendein Professorenkopf mit der Neigung zu abseitigen Meinungen, sondern einer der besten Kenner, die es auf dem Gebiet der Terrorbekämpfung gibt:
Er war Chef des Verfassungsschutzes, Chef des Bundesnachrichtendienstes und zuletzt Staatssekretär im Bundesjustizministerium. In einem glänzend akribischen Gutachten hat er herausgearbeitet, wie das neue BKA-Gesetz ein Dauer-Konfliktfeld zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei schafft, auf dem die Staatsanwaltschaft unterliegt.

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Der Gesetzgeber hat nicht reagiert. In der Begründung des BKA-Gesetzes findet sich die entlarvende Bemerkung, dass künftig der Generalbundesanwalt erst dann zuständig sein soll, “wenn keine weitere Gefahr” mehr besteht. Das ist der zentrale Entmachtungssatz.

Jetzt hat das Bundesinnenministerium das, was es immer wollte:
Es muss sich in Terrorangelegenheiten nicht mehr mit dem Generalbundesanwalt herumschlagen, der womöglich alle möglichen rechtlichen Bedenken vorbringt. Bisher war das Vorgehen gegen echte oder vermeintliche Terroristen von der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungshoheit geprägt. Das ist nun, mit dem BKA-Gesetz, vorbei.

Die neue Machtverteilung, die bisher politisch noch nicht thematisiert worden ist, macht das Bundeskriminalamt zur Bundes-Superpolizei mit umfassendsten Kompetenzen: Das BKA darf zu den heimlichen Ermittlungsmethoden greifen, die bislang vor allem Kennzeichen der Geheimdienste waren - ohne dass es die parlamentarischen Kontrollen gibt, denen die Geheimdienste unterliegen.

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Der Paragraph 4a des neuen Gesetzes eröffnet dem BKA den Zugriff auf alles, was nach Meinung des Amts nach internationalem Terrorismus riecht. Es gibt aber in diesem Gesetz keine Definition - weder für nationalen, noch für internationalen Terrorismus.

Zuständigkeitskonkurrenzen zwischen den Polizeien der Länder und dem BKA sind programmiert, zumal das BKA auch für die lediglich national agierenden Gruppen dann zuständig sein soll, wenn diese “in international propagierte ideologische Strömungen” eingebunden sind. So steht es vage in der Gesetzesbegründung.

Das BKA ist also künftig zuständig für fast alles, für was es zuständig sein will, und es hat fast alle Zugriffs- und Eingriffsmöglichkeiten, die es sich nur wünschen kann: Lauschangriff, Spähangriff, heimliche Computer-Durchsuchung. Die Maßnahmen können auch kumuliert werden, ohne dass das Gesetz für eine solche Rundum- und Totalüberwachung zusätzliche Voraussetzungen formuliert.

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Die Innenpolitiker von SPD und Union beteuern, sie hätten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten. Das stimmt nur beim Lauschangriff, für den Karlsruhe in der Tat penible Regelungen vorgeschrieben hat. Das neue Gesetz zieht diese strengen Regeln aber nicht vor die Klammer, auf dass sie für alle anderen heimlichen Grundrechtseingriffe auch gelten würden.

Beim Spähangriff und bei der heimlichen Computer-Durchsuchung nimmt das neue Gesetz die Dinge viel lockerer. Der Grund: Da hat ja das Verfassungsgericht noch keine oder keine so detaillierten Vorschriften gemacht. Das Gesetz missachtet also den Geist der Karlsruher Urteile.

Der Schutz des Kernbereichs der Intim- und Privatsphäre, der dem höchsten Gericht so wichtig war, bleibt auf der Strecke. Dabei geht es um die Menschenwürde. Exemplarisch steht Paragraf 20k Absatz 7 BKA-Gesetz, der die Computer-Durchsuchung betrifft: Auf die Durchsuchung muss nur dann komplett verzichtet werden, wenn völlig klar ist, dass “allein” der Kernbereich betroffen wäre. Auf einem Computer gibt es aber nun einmal nicht nur intime Dateien. Computerdurchsuchungen sind daher so gut wie nie unzulässig. Sehenden Auges verletzt der Gesetzgeber den Kernbereich.

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Bis zuletzt war in der großen Koalition umstritten, wer die Durchsicht der vom Computer abgegriffenen Dateien vornehmen soll: Ursprünglich sollten das zwei BKA-Beamte machen. In einem Kompromiss wurde geregelt, dass in Zweifelsfällen auch noch der BKA-Datenschützer draufschauen soll. Die Gesetzesmacher glauben offenbar, dass die Intimsphäre umso besser geschützt ist, je mehr Menschen darin herumschnüffeln. Der Kompromiss ist eine Verschlimmbesserung:
Die Durchsicht der bei der Online-Durchsuchung gewonnenen Daten hätte allein dem Richter anvertraut werden dürfen.

Das BKA-Gesetz ist wie eine Büchse der Pandora. Heute wird sie geöffnet.

Quelle: Internet

Sachsen-Anhalts Justizministerin zweifelt am Nutzen der Vorratsdatenspeicherung

Mittwoch, November 12th, 2008

Die sachsen-anhaltinische Justizministerin Angela Kolb hat die fortwährende Aufrüstung der Kompetenzen der Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung von Terrorismus und anderen Straftaten kritisiert. “Ich bin kein Verfechter der Vorratsdatenspeicherung”, wandte sich die SPD-Politikerin etwa gegen die vor einem Jahr vom Bundestag beschlossene verdachtsunabhängige Protokollierung der Nutzerspuren.

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“Ich habe Zweifel, ob auch nur eine Straftat des internationalen Terrorismus damit zu verhindern ist”, begründete die Rechtsexpertin ihre Haltung auf dem Vorbereitungsgipfel für das Internet Governance Forum (IGF) der UN in Berlin am Dienstag. Man müsse realistisch sein, gerade was die Strafverfolgungsbehörden angehe. Diese hätten kaum Personal, um die sechs Monate aufbewahrten Verbindungs- und Standortdaten auszuwerten. Somit entstünden letztlich “nur Datenfriedhöfe”.

Die Logik der Vorratsdatenspeicherung führt laut Kolb in eine Spirale, “wo es immer den Ruf nach Mehr gibt”. Sie habe daher die Hoffnung, “dass uns Karlsruhe sagt, was rechtlich zulässig ist”, sagte sie in Bezug auf die laufenden Klagen gegen die sechsmonatige Aufbewahrung der Verkehrsdaten beim Bundesverfassungsgericht. Den Gesetzgebern legte sie zudem ans Herz, vor dem Beschluss neuer Sicherheitsgesetze zuerst die bereits ergangenen einschlägigen Entscheidungen der Wahrer des Grundgesetzes zu lesen. Sie sei daher auch gespannt, wie die Karlsruher Richter die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt einschließlich heimlicher Online-Durchsuchungen sehen. Das umkämpfte Vorhaben will der Bundestag am Mittwoch verabschieden. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und die Grünen haben bereits angekündigt, dagegen Verfassungsbeschwerde einzulegen.

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Im Kampf gegen besondere Kriminalitätsherde im Internet wie die Kinderpornographie hielt Kolb Vereinbarungen der Internetwirtschaft oder der Finanzdienstleister für sinnvoller, “bestimmte Praktiken nicht zu akzeptieren”. Helfe das nicht, liebäugelte die Leiterin des Justizressorts in Magdeburg mit Websperren. Das Recht des Nutzers, wirklich jede einzelne Webseite aufzurufen, dürfe jedenfalls nicht höher angesiedelt werden als der “Schutz des Bürgers”. Generell gab sie die Losung aus, sich auf die Werte des Grundgesetzes zu besinnen und diese im digitalen Raum umzusetzen. In die internationale Diskussion auf dem IGF im Dezember im indischen Hyderabad könne Deutschland etwa das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einbringen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnte ebenfalls vor einem Rüstungswettlauf bei der inneren Sicherheit. Die Forderung des britischen Innenministeriums, nach den Verkehrsdaten auch die Kommunikationsinhalte im Internet von den Providern speichern zu lassen, bezeichnete er als letztlich konsequenten Gedankengang der Überwacher. Um die Daten noch irgendwie zeitnah zumindest teilweise auswerten zu können, müssten sie auch auf einem zentralen Server stehen. Die Frage sei nur, wie man aus dem an den Kalten Krieg erinnernden Überwachungswettbewerb wieder herauskomme. Dazu müsste es die Politik ein Stück weit in Kauf nehmen, dass es unbeobachtete Räume im Internet gebe, solange kein konkreter Verdacht gegen einzelne Nutzer bestehe. Auch Schaar setzte seine Hoffnung zur Stützung dieses Gedankengangs auf das Bundesverfassungsgericht.

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“Ich habe Angst davor, dass immer mehr Leute immer mehr Daten über mich speichern müssen”, schloss sich Hans Peter Dittler von der deutschen Abteilung der Internet Society (ISOC[8]) den Bedenkenträgern an. Die Sammelwut vergrößere die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwo mal etwas schief geht oder sich jemand unrechtmäßig verhält. Zugleich steige mit dem Web 2.0 und seinen Blogs oder sozialen Netzwerken die Möglichkeit, persönliche Informationen von sich selbst preiszugeben.

Im Mitmachnetz würden die Nutzer zumindest bei größeren Anbietern von Kommunikationsplattformen und Netzgemeinden aber verstärkt auch selbst eine Kontrollfunktion ausüben, warnte Philipp Weidenhiller, Geschäftsführer des Schülerportals spickmich.de, vor überzogenen Sorgen. Wenn ein Betreiber Daten missbrauche, verbreite sich das rasant über die ganze Seite und führe zu massiven Protesten. Die meisten Community-Anbieter böten zudem sehr präzise Möglichkeiten für Voreinstellungen zum Schutz der Privatsphäre. So könne man etwa festlegen, wer Bilder auf einer Profilseite aufrufen dürfe. Derlei Präferenzbestimmungen müssten von Anfang an aber auch datenschutzfreundlich eingestellt sein, sah Schaar hier auch die Provider in der Pflicht.

Quelle: Internet

Bundestag stimmt Online-Durchsuchungen zu

Mittwoch, November 12th, 2008

Computer dürfen heimlich durchsucht und Wohnungen mit versteckter Kamera ausgespäht werden: Mit großer Mehrheit hat der Bundestag dem umstrittenen BKA-Gesetz zugestimmt. FDP und Grüne haben bereits Klagen beim Verfassungsgericht angekündigt.

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Berlin - Gegen den Widerstand der Opposition hat der Bundestag das umstrittene BKA-Gesetz nach jahrelangem Streit verabschiedet. 375 Parlamentarier stimmten am Mittwoch für das Gesetz, 168 dagegen, 6 enthielten sich. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen - voraussichtlich noch vor Weihnachten.

Zuvor hatte es im Plenum eine turbulente Debatte gegeben. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezeichnete hatte das Gesetz als notwendig zur Verteidigung der Freiheitsrechte in Deutschland. Der Staat habe die Aufgabe, Straftaten zu verhindern. Kritiker mahnte er, ihre “Diffamierungskampagne” einzustellen.

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Zwei Jahre lang hatte die Koalition um das Paket gerungen - “viel zu lang”, wie Schäuble meinte. “Wir wissen (…), was die Verfassung erlaubt und was sie nicht erlaubt, und wir halten uns peinlich genau daran”, hatte Schäuble auch am Mittwoch im RBB-Inforadio gesagt.

Die Opposition kritisierte den Gesetzentwurf heftig. Er sei getragen von einer “Geringschätzung des Kernbereichs der privaten Lebensführung”, sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP- Fraktion, Gisela Piltz.

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Wolfgang Wieland von den Grünen kritisierte, die Polizei werde ihr eigener Geheimdienst. Aus Sicht der Linke- Innenexpertin Ulla Jelpke ist das Gesetz eine “Lizenz zur Willkür”, es atme den Geist eines “Obrigkeitsstaats”. FDP und Grüne planen Verfassungsbeschwerden. Schäuble zeigte sich gelassen.

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast kritisierte im MDR, die Online-Durchsuchungen mit den umstrittenen “Trojanern”seien verfassungswidrig, weil sie keinen Freiheitsraum für den unbescholtenen Bürger ließen. Ziel Schäubles sei es, “ein deutsches FBI zu schaffen”.

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Der stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Max Stadler (FDP), sagte im Deutschlandradio Kultur: “Wenn man eine heimliche Online- Durchsuchung anordnen will, (…) dann ist doch das Mindeste, was in einem Rechtsstaat verlangt werden kann, dass ein unabhängiger Richter diese Entscheidung trifft.”

Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) dagegen sagte dem Sender n-tv, die neuen Befugnisse des BKA hätten die Landespolizeibehörden längst. Sie seien nötig, da das Amt auch entsprechende Aufgaben in der Terrorabwehr übertragen bekommen habe.

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Daten privater Lebensgestaltung dürften bei der Online-Durchsuchung nicht erhoben werden. Auch Schäuble erläuterte: “Die meisten Leute, die das kritisieren, haben gar nicht begriffen, dass das Bundeskriminalamt keine anderen Befugnisse im Prinzip bekommt als jede Landespolizei seit 50 Jahren hat.” Der Kernbereich des privaten Lebens werde bei Verhaftungen und Hausdurchsuchungen immer berührt. Dass die Polizei unter engen Voraussetzungen auch einmal ein Telefon abhören könne, sei nichts Neues, sagte der Minister.

Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert erklärte, das Gesetz belebe alte Ängste vor der Gestapo. Nun ermögliche der Bundestag, dass eine zentrale Polizeibehörde umfassende geheimdienstliche Befugnisse bekomme. Diese Befugnisse seien ein Selbstbedienungskatalog für das BKA. Außerdem werde das Berufsgeheimnis von Ärzten, Journalisten und Rechtsanwälten ausgehöhlt.

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Scharfer Protest kam auch vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, dem Deutschen Anwaltverein, vom Bundesverband Informationswirtschaft Bitkom und der Bundesärztekammer. Sie sehen vor allem das Zeugnisverweigerungsrecht gefährdet.

Quelle: Internet

Kameras in der Küche

Dienstag, November 11th, 2008

Mit dem BKA-Gesetz ermöglicht das Parlament dem Bundeskriminalamt erstmals die Abwehr terroristischer Gefahren. Ein langer Parteienstreit über PC-Durchsuchungen und Kameraspionage endet – jedenfalls vorläufig.

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Am Mittwoch wird der Bundestag die Sicherheitsarchitektur Deutschlands maßgeblich verändern: Erstmals in seiner Geschichte soll das Bundeskriminalamt (BKA) mit dem «Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt» bei der Abwehr terroristischer Gefahren auch präventiv tätig werden können, also noch bevor eine Straftat begangen wurde. Bisher ist das BKA nur für die Strafverfolgung zuständig.

Der Beschluss ist das vorläufige Ende eines langen Parteienstreits. Insbesondere die Online-Durchsuchung von Computern Verdächtiger war immer wieder Anlass für Korrekturen. Im Februar war sogar das Bundesverfassungsgericht damit befasst, der Gesetzentwurf musste abermals umgeschrieben werden. Doch noch ist nicht sicher, dass das Gesetz wirksam wird: Der frühere FDP-Innenminister Gerhard Baum, der schon gegen die Online-Durchsuchung und das Luftsicherheitsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht zog, hat eine erneute Verfassungsklage angekündigt.

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Neu ist, dass die Fahnder des BKA in den Wohnungen Verdächtiger nicht nur lauschen, sondern «zur Abwehr einer dringenden Gefahr» demnächst sogar Kameras betreiben dürfen – bis zu einem Monat lang. Telefone dürfen die Ermittler ebenfalls bis zu sechs Monaten lang vorbeugend zur Abwehr einer Gefahr abhören. Bisher war da nur bei der Verfolgung schwerer Straftäter erlaubt. Ebenso dürfen die Fahnder per Rasterfahndung nach Verdächtigen suchen, die Straftaten planen.

Die BKA-Beamten dürfen künftig auch auf Computer von Terrorverdächtigen zugreifen, jedoch nur bei einer konkreten Gefahr und bei dem Verdacht auf schwerste Straftaten. Im Eilfall reicht es, wenn die vorgeschriebene richterliche Erlaubnis für die Online-Durchsuchung erst im Nachhinein eingeholt wird. Zudem vereinbarten Union und SPD ein Verfahren, das den Datenschutz stärken soll: In die Auswertung erhobener Daten wird der Datenschutzbeauftragte des BKA einbezogen. Der weisungsunabhängige Experte soll gemeinsam mit den BKA-Mitarbeitern prüfen, ob die Privatsphäre verletzt wird und gewonnene Daten gelöscht werden müssen. Er hat ein Vetorecht: Sobald er den Verdacht hegt, dass Daten rein privater Natur sind, kann er die Angelegenheit einem Gericht zur Entscheidung vorlegen.

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Vor solchen Maßnahmen geschützt sind nur wenige: Volles Zeugnisverweigerungsrecht gilt für Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete. Hier dürfen Fahnder keine Leitungen anzapfen oder auf anderen Wegen spitzeln. Das gilt selbst dann, wenn sich ein Terrorverdächtiger meldet. Telefone von Anwälten im Allgemeinen, Ärzten und Journalisten hingegen dürfen abgehört werden, wenn es schwere Straftaten aufzuklären gilt. Sie genießen nur einen nur relativen Schutz: Wenn ein Richter bei einer individuellen Prüfung das öffentliche Interesse an Aufklärung höher einstuft als den Geheimnisschutz, ist der Zugriff statthaft.

Wenn die Geheimnisträger selbst in Straftaten verwickelt sind, fällt der Schutz jedoch weg. Bisher waren die Quellen von Journalisten weitgehend geschützt, im Zuge neuer Überwachungsbefugnisse geraten aber auch sie immer stärker ins Blickfeld der Ermittler.

Quelle: Internet

Betriebsräte im Visier

Dienstag, November 11th, 2008

Telekom gerät tiefer in Spitzelsumpf

Die Telekom-Spitzelaffäre weitet sich aus. Nach übereinstimmenden Informationen der Deutschen Telekom und der Bonner Staatsanwaltschaft sind offenbar auch die Telefonverbindungsdaten von Betriebsratsmitgliedern durchleuchtet worden, die nicht zum Aufsichtsrat gehörten.

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Die ersten betroffenen Arbeitnehmervertreter seien bereits informiert worden, sagte Staatsanwalt Friedrich Apostel. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass auch der Kreis der von den Spitzeleien erfassten Journalisten größer sei, als zu Beginn der Ermittlungen angenommen.

Die Telekom hatte nach dem Bekanntwerden der Affäre Mitte Mai Strafanzeige erstattet und alle im Zuge der offenbar illegalen Prüfung ausgewerteten Verbindungsdaten der Staatsanwaltschaft übergeben, die das Material seitdem untersucht. An der Spitze der Telekom standen während der in den Jahren 2005 und 2006 von Mitarbeitern der Konzernsicherheit betriebenen Spitzeleien der damalige Vorstandschef Kai-Uwe Ricke und Klaus Zumwinkel als Vorsitzender des Aufsichtsrats.

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“Das ist ungeheuerlich”, kommentierte der stellvertretende Telekom-Aufsichtratschef Lother Schröder die jüngsten Erkenntnise. Er sei bislang davon ausgegangen, dass die Bespitzelung allein dem Schließen von Informationslücken im Aufsichtsrat dienen sollte, sagte Schröder weiter. “Diese Argumentation der Telekom-Führung wird völlig absurd, wenn einfache Betriebsratsmitglieder bespitzelt wurden, die gar keinen Zugang zu diesen Informationen hatten”, sagte das Verdi-Bundesvorstandsmitglied. “Das zeigt, dass in diesem Konzern völlig unverantwortlich Handelnde unterwegs waren, die offenbar überhaupt keine Skrupel hatten.”

Auch der kürzlich von Telekomchef René Obermann eingesetzte Vorstand für Datenschutz, Manfred Balz, zeigte sich empört. “Dass auch Betriebsräte bespitzelt wurden, die unter dem Schutz der Betriebsverfassung die Arbeitnehmerrechte wahren und das besondere Vertrauen der Belegschaften genießen, gibt den ungeheuerlichen Vorgängen eine zusätzliche Dimension der Anstößigkeit”, sagte Balz. Die Telekom kündigte an, sich “in angemessener Form” zu entschuldigen, sobald man die Namen der Betroffenen erfahren habe.

Quelle: Internet

Polizeigewerkschaft warnt vor Beschluss des BKA-Gesetzes

Sonntag, November 9th, 2008

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat eindringlich Nachbesserungen am überarbeiteten Entwurf der großen Koalition für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) gefordert.

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Das jetzige Papier berücksichtige die Einwendungen nicht ausreichend. Vor allem wegen den halbgaren Kompromissen bei der heimlichen Online-Durchsuchung habe das Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht “keine Chance”, prophezeite der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt. Damit werde sich das Gesetz in eine lange Reihe von Sicherheitsgesetzen stellen, die in Karlsruhe gescheitert sind oder korrigiert wurden. Dies habe fatale Auswirkungen auf das Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung.

Hauptkritikpunkt der DPolG ist die “BKA-Selbstkontrolle” bei der Prüfung, ob mithilfe des Bundestrojaners abgegriffene Inhalte den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren. Es sei “alles andere als ausreichend”, betonte Wendt, dass außer den im Regierungsentwurf vorgesehenen zwei BKA-Beamten nun noch der Datenschutzbeauftragte der Polizeibehörde hinzugezogen werden soll.

Die Bundesregierung müsse, wenn sie die von der DPolG geforderte rechtsstaatlich einwandfreie Grundlage für den verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme ermöglichen wolle, ausreichend Planstellen für Richter schaffen, die Ergebnisse einer Maßnahme unmittelbar begutachten.

Nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hingegen haben Union und SPD im neuen Gesetzentwurf “ausreichend Vorkehrungen getroffen”, sodass die “notwendigen polizeilichen Mittel zur Terrorismusbekämpfung rechtsstaatlich vertretbar sind”.

Auch Klaus Jansen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) meint, dass die gefundene Lösung Deutschland “als Demokratie weiter bestehen lässt”.

Auf die Klagen gegen das Gesetz, die neben dem früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) inzwischen auch die Grünen unter Führung ihrer Fraktionschefin Renate Künast angekündigt haben, blickt Jansen gelassen, da das Bundesverfassungsgericht in seinen jüngsten Entscheidungen zu dem Themenbereich immer wieder die grundsätzlich Wehrhaftigkeit des Staates unterstrichen habe. “Sicherheitsvorsorge” habe sieben Jahren nach den Anschlägen am 11. September 2001 “eine andere Dimension erlangt”.

Die Kritik an der Einigung der Koalition reißt derweil nicht ab: Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben auf ihrer 76. Konferenz in Bonn erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz geäußert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar räumte zwar ein, dass es in der jüngsten Fassung der Koalition Verbesserungen gebe.

Dennoch bleibe die Kritik an dem Vorstoß im Grundsatz bestehen: “Wir sind nicht überzeugt, dass diese Fülle neuer Befugnisse für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus wirklich erforderlich ist.” Es gebe nach wie vor Zweifel, dass der Kernbereichsschutz in dem Gesetzentwurf angemessen berücksichtigt sei. Zuvor hatte der Deutsche Presserat bemängelt, dass Berufsgeheimnisträger durch die Vorschriften nicht hinreichend geschützt seien. Der Polizei werde die Möglichkeit eröffnet, entgegen dem Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial zu verlangen.

Die innenpolitischen Sprecher von Union und SPD, Hans-Peter Uhl und Dieter Wiefelspütz, räumen in ihrem im Internet aufgetauchten Kompromisspapier (PDF-Datei) vor allem der Begründung des Verzichts auf eine richterliche Anordnung heimlicher Online-Durchsuchungen bei “Gefahr im Verzug” großen Raum ein.

Auf sechs Seiten konstruieren sie vier Fallkonstellationen, in denen Eile geboten und der BKA-Chef über den sofortigen Einsatz der “Remote Forensic Software” entscheiden können müsse. Dies komme etwa in Frage, wenn nach einer erfolgten Maßnahme kurzfristig wieder eine Online-Durchsuchung dringend erforderlich sei und sich dabei etwa bei der Reparatur eines PC, während eines Kneipenbesuchs oder einem Aufenthalt auf einer Autobahnraststätte ein “kurzzeitiger Zugriff” auf das zu untersuchende Gerät zum Aufspielen des Spionageprogramms außerhalb der Wohnung ergebe.

Quelle: Internet

Scharfe Kritik an Freigabe heimlicher Online-Durchsuchungen

Sonntag, November 9th, 2008

Internetprovider, Oppositionsparteien und der Richterbund haben die Verständigung von Union und SPD auf die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) scharf angegriffen. Nach Ansicht der Kritiker bringt das Papier, auf das sich die große Koalition geeinigt hat, nur marginale Änderungen am Entwurf der Bundesregierung.

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“Das ist ein rechtsstaatlich absolut unzureichendes Ergebnis, das die FDP im Bundestag ablehnen wird”, erklärte FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die geplante Befristung der heimlichen Online-Durchsuchung bis 2020 nannte sei eine “Farce”. Sie stört auch, dass das BKA nach dem Kompromiss bei Gefahr im Verzug zunächst ohne Richterbeschluss auf informationstechnische Systeme zugreifen darf. Online-Razzien seien “technisch und zeitlich so aufwendig, dass gar keine Eilfälle denkbar sind”. Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) will gegen die im Entwurf geplante Online-Durchsuchung erneut Verfassungsbeschwerde einlegen.

Der Geschäftführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, warnte vor einem “weiteren dramatischen Abbau der Bürgerrechte”. Der Innenexperte der Linken, Jan Korte, beklagte eine von Schwarz-Rot “betriebene Demontage des Rechtsstaats”. Beck bezeichnete die zwölfjährige Zulassung des Bundestrojaners als “geradezu unverschämt und aberwitzig”. Das BKA werde nun zur Superbehörde mit sämtlichen Geheimdienstbefugnissen ausgebaut, das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei ausgehebelt. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast kündigte Verfassungsklage an. Auch der ehemalige Chef des Bundesnachrichtendienstes, Hansjörg Geiger, sieht “eine Art deutsches FBI” entstehen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar meint, im Gesetzentwurf seien einige Verbesserungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf erreicht worden. Allerdings kenne er den Wortlaut der Einigung noch nicht, diesen müsse er zunächst prüfen. Der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter-Uhl, betonte, dass der Kompromiss Sicherheit und Freiheit in ein ausgewogenes Verhältnis bringe. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz lobte das Ergebnis als “qualifiziertestes Polizeigesetz Deutschlands”.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) fordert nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten, der Bundestag sollte auch das Gesetz über neue Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) noch einmal darauf überprüfen, ob es verfassungsgemäß ist.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco bezeichnete die Korrekturen der Koalition am Regierungsvorstoß als “reine Kosmetik”. Die Umsetzung der Online-Durchsuchung setze nach wie vor auf “Spähangriffe” eines Bundestrojaners, also im Prinzip auf Verfahren, mit denen auch Kriminelle Computer attackieren. Jedes der möglichen technischen Verfahren für Online-Razzien sei deshalb mit enormen Risiken behaftet. Zugleich werde das Vertrauen der Nutzer in Online-Anwendungen aller Behörden stark beeinträchtigt.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, hält eine möglichst effektive justizielle Kontrolle der Online-Durchsuchung wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs für unverzichtbar. Ob der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung beim verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme betroffen sei, müsse ein unabhängiger Richter beurteilen. Die Koalition hält dagegen eine Prüfung des abgezogenen Materials durch zwei BKA-Beamte sowie den Datenschutzbeauftragten der Polizeibehörde für ausreichend.

Quelle: Internet

Karlsruhe begrenzt erneut den Zugriff auf TK-Vorratsdaten

Donnerstag, November 6th, 2008

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Auflagen zum eingeschränkten Zugriff von Strafverfolgern auf verdachtsunabhängig vorgehaltene Verkehrsdaten um weitere sechs Monate verlängert.

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Fahnder erhalten somit weiter nur bei der Verfolgung schwerer Straftaten Zugang zu den Datenbergen. Zugleich hat Karlsruhe neue Hürden für Sicherheitsbehörden für den Zugriff auf Vorratsdaten aufgestellt. Diese erweiterten Zugangsbeschränkungen richten sich gegen Befugnisse zum Datenabruf zur präventiven Gefahrenabwehr für Strafverfolger und Geheimdienste. Die Verfassungsrichter folgten damit zum Teil einem Antrag der Bevollmächtigten der “Massenklage” gegen die Vorratsdatenspeicherung von über 34.000 Bürgern.

Präventive Kompetenzen zur Nutzung der Vorratsdaten waren zuvor in Bayern mit der Novelle des Polizeiaufgaben- sowie des Verfassungsschutzgesetzes in Kraft getreten. Auch das Thüringer Polizeigesetz enthält inzwischen eine Befugnis für die Ermittler, “vorsorglich” auf Verbindungs- und Standortdaten zuzugreifen. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll künftig mit der umstrittenen Reform des BKA-Gesetzes, auf das sich die Koalition am Dienstag geeinigt hat, vergleichbare Rechte erhalten.

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Karlsruhe stellte in seinem jetzt bekannt gegebenen Beschluss (1 BvR 256/08[6]) vom 28. Oktober klar, dass der Abruf der Daten nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr zulässig ist.

Zur Strafverfolgung dürfen die Informationen nur weitergeleitet oder verwendet werden, wenn es um schwere Delikte geht, bei denen auch das Abhören der Telekommunikation erlaubt wäre. An den Staatsschutz und andere Nachrichtendienste sind Verbindungs- und Standortdaten herauszugeben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verdacht bestehen, dass jemand eine schwere Straftat begangen hat. Eine richterliche Anordnung ist dafür aber nicht erforderlich.

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Das Bundesverfassungsgericht begründet die weiteren Einschränkungen mit dem Hinweis, dass mit der Schaffung der neuen Abrufnormen bei den beiden Bundesländern nicht mehr nur die Strafverfolgungsbehörden, sondern auch die im Bereich der Gefahrenabwehr tätigen Polizeibehörden “weit reichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte der Betroffenen erlangen” könnten. Dabei würden neben der eigentlichen Zielperson des Auskunftsersuchens möglicherweise auch Personen erfasst, die in keiner Beziehung zu den Gründen stehen, die einen Datenabruf rechtfertigen könnten, und auch sonst keinen Anlass für den damit verbundenen Grundrechtseingriff gegeben haben.

Ins Gewicht falle dabei vor allem, dass die durch die Vorschrift ermöglichte Nutzung der Daten sehr weit reicht und nur durch die nicht spezifizierte Voraussetzung der “Erheblichkeit” eingeschränkt wird.

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Durch den größer gewordenen Kreis abrufberechtigter Behörden und die Erweiterung des zulässigen Abrufszwecks erhöhe sich die Wahrscheinlichkeit für den Betroffenen, auf der Grundlage der durch einen Zugriff auf die Vorratsdaten erlangten Erkenntnisse weiteren polizeilichen Maßnahmen wie Telekommunikationsüberwachungen, Beschlagnahmen und Wohnungsdurchsuchungen ausgesetzt zu werden, monieren die Verfassungshüter weiter.

Dadurch werde das Vertrauen in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs sowie das Vertrauen in den durch Artikel 10 Grundgesetz gewährleisteten Schutz der Telekommunikation “in erheblichem Maße eingeschränkt”.

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Auch die auf Bundesebene erlaubte Datenübermittlung für Aufgaben des Verfassungsschutzes, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes geht Karlsruhe inzwischen zu weit.

Der Anwendungsbereich der entsprechenden Vorschrift im Telekommunikationsgesetz (TKG) eröffne im Vergleich zu den Zugriffsmöglichkeiten im Rahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr “ein grundlegend weiteres, nur schwer überschaubares und eingrenzbares Feld”. Erweise sich im noch ausstehenden Hauptsacheverfahren die Übermittlung verdachtsunabhängig bevorrateter Verkehrsdaten als verfassungswidrig, wären die sensiblen personenbeziehbaren Daten in verfassungswidriger Weise einem zu weit gehenden Zugriff der Behörden schon vor jeglicher konkreter Gefahr oder Straftat ausgesetzt.

Das Risiko, in den Fokus der Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu geraten, wäre hierbei erheblich. Deshalb dürfe der Zugang zu den sechs Monate von den Telekommunikationsanbietern aufzubewahrenden Daten nur unter engen Grenzen erlaubt werden.

Der Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, forderte die Bundesregierung in einer ersten Reaktion einmal mehr zur gesamten Rücknahme der Speicherpflicht auf. Weder die Kundendaten noch die gespeicherten Verbindungsdaten seien bei den Telekommunikationsunternehmen sicher, monierte er in Berlin. Vertreter des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, der zu der Massenbeschwerde in Karlsruhe aufgerufen hatte, zeigten sich zuversichtlich, dass die “exzessive Totalspeicherung unserer Verbindungs-, Standort- und Internetdaten auch weiterhin schrittweise in sich zusammenfallen wird”.

Quelle: Internet

Elektronische Gesundheitskarte belastet Gesundheitsfonds

Montag, November 3rd, 2008

Nach Ansicht des NAV-Virchow-Bundes der niedergelassenen Ärzte Deutschland müssen die Krankenkassen im Jahr 2009 für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte 660 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds einplanen. Der Millionenregen aus Fonds-Mitteln soll angeblich die Einführung der Gesundheitskarte beschleunigen.

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Klaus Bittmann, Vorsitzender des größten deutschen Verbandes niedergelassener Ärzte, forderte die Kassen auf, die Mittel lieber in die medizinische Ausstattung unterversorgter Gebiete zu investieren. Ein chaotisches Projektmanagement und eine unausgegorene Technik werde weiter gefördert, beklagt der Verbandsvorsitzende. Er hält weiterhin für skandalös, dass der Etat der Projektgesellschaft Gematik 2009 auf 85 Millionen steigen soll. (2008: 70 Millionen, 2007: 40 Millionen).

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Unterdessen rückt der Termin für die Einführung der Gesundheitskarte weit in das Jahr 2009 hinein. Bisher gehegte Pläne, den Start des Karten-Rollouts im November auf der Medizinmesse Medica zu verkünden, sind längst Makulatur: nach wie vor gibt es nicht genug Lesegeräte am Markt, um den Durchschnittspreis zu ermitteln, aus dem sich die Unkostenpauschale ergibt, die an alle Ärzte und Zahnärzte gezahlt werden soll.

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Dennoch will die Gematik auf der am 19.November startenden Medica neue Entwicklungen zeigen. Nach Informationen der Ärztezeitung soll erstmals demonstriert werden, wie ein elektronisches Rezept “verteilt” bearbeitet wird: Die Sprechstundenhilfe bereitet das Rezept am Empfang vor, das der Arzt in seinem Behandlungszimmer nur noch zu signieren braucht, damit es auf die Gesundheitskarte des Patienten geschrieben werden kann.

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Zur weiteren Akzeptanzförderung der neuen Karte durch die Patienten soll außerdem demonstriert werden, wie die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AMTS) funktioniert. Dafür muss ein Arbeitsplatz mit einem Barcode-Scanner ausgerüstet werden, mit dem alle mitgebrachten Medikamentenschachteln des Patienten eingelesen und ausgewertet werden. So schließt sich gewissermaßen ein Kreis: die ersten Arbeiten an der Gesundheitskarte begannen nach dem Lipobay-Skandal im Jahre 2001.

Quelle: Internet

Breite Front gegen “Nackt-Scanner”

Freitag, Oktober 24th, 2008

24.10.2008. Vertreter aus Politik, Kirche und Gewerkschaften haben die von der EU-Kommission erwogenen sogenannten “Nackt-Scanner” an Flughäfen ausnahmslos abgelehnt.

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Mit den Ganzkörperscannern lassen sich Personen bis auf die Haut durchleuchten. Beispielsweise Geräte, die am Göteborger Flughafen zum Einsatz kommen, arbeiten rein passiv mit der allgegenwärtigen Strahlung im Millimeterbereich: Durch Auswertung der verschiedenen Reflexions- und Absorptionseigenschaften von Kleidung, Gegenständen und menschlichem Gewebe lassen sich Körperkonturen sichtbar machen. Backscatter-Röntgentechnik wiederum nutzt die Compton-Streuung normaler Röntgenstrahlen an Oberflächen. Auch mittels Terahertz-Strahlung lässt sich eine Person bis unter die Kleidung durchleuchten.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, sieht darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde. “Die Intimsphäre ist absolut unantastbar”, sagte der Freiburger Erzbischof der Augsburger Allgemeinen.

Der SPD-Europaparlamentarier Martin Schulz kritisierte, Nackt-Scanner würden die Sicherheit keinesfalls erhöhen. “Eine solch drakonische Maßnahme ist unverhältnismäßig und nicht erforderlich”, sagte der Vorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion im EU Parlament den Dortmunder Ruhr Nachrichten. Es sei zwar richtig, dass sie anders als Metalldetektoren auch Plastiksprengstoff oder Keramikmesser finden. Aber auch heute seien schon Leibesvisitationen im konkreten Verdachtsfall rechtlich möglich.

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Auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, wandte sich entschieden gegen Einführung solcher Durchleuchtungsgeräte für Flugreisende. Bei den Bodyscannern sei das sittliche Empfinden schwer gestört, zudem sehe er auch keinen großen Sicherheitsgewinn, sagte er der Berliner Morgenpost. Besser wären mehr Sicherheitspersonal und leistungsfähigere Detektoren. Ähnlich äußerte sich der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, in der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Der Innenexperte der Unions-Fraktion, Wolfgang Bosbach (CDU), forderte vor der Einführung von solchen Scannern erst einen Beleg, dass sie einen effektiven Sicherheitsgewinn aufweisen. “Man muss nicht alles machen, was technisch machbar ist”, sagte er der Berliner Morgenpost.

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Die Geräte durchleuchten Passagiere bis auf die Haut. Alle am Körper befestigten Gegenstände – etwa versteckte Waffen – werden sichtbar. Die Scanner sind probeweise auf Flughäfen in Amsterdam, Zürich und London im Einsatz. Die Bundespolizei versicherte am Mittwoch, dass an deutschen Flughäfen derzeit keine Ganzkörperscanner eingesetzt werden.

Dabei werde es auch künftig bleiben, erklärte ein Sprecher. Zuvor hieß es von der Bundespolizei aber auch, in Deutschland sollten zunächst im Labor Gesundheits- und Sicherheitsaspekte sowie mit Hilfe externer Experten rechtliche Fragen geklärt werden: “Erst wenn klar ist, ob dieser Scanner unseren Anforderungen entspricht, wird über einen Praxistest entschieden.”

Quelle: Internet

Kriminalbeamte fordern neuen Bundesdatenschutzbeauftragten

Dienstag, Oktober 21st, 2008

20.10.2008. Berlin. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat sich gegen eine Wiederwahl von Peter Schaar als Bundesdatenschützer ausgesprochen, dessen fünfjährige Amtszeit im November endet.

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Nach den zahlreichen Datenskandalen sei es Zeit für einen Neuanfang für den Datenschutz – und Schaar sei nicht der richtige Mann für einen solchen Neuanfang, sagte der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen der Neuen Osnabrücker Zeitung. In einem Brief an die Innenausschuss-Mitglieder des Bundestages fordert der BDK zudem, den Bundesdatenschutzbeauftragten künftig nicht mehr im Verantwortungsbereich des Bundesministerium des Innern anzusiedeln, sondern “den Datenschutzbeauftragten künftig direkt an das Parlament anzubinden”. Dieser müsse eine ähnlich starke Stellung bekommen wie der Wehrbeauftragte des Bundestages.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte habe ein herausragendes Wächteramt und müsse dafür absolut unabhängig sein, verdeutlichte Jansen. “Mögliche Rücksichtnahmen” und “subtile Abhängigkeiten” müssten künftig vermieden werden. Es sei schon auffällig, wie zahnlos Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und mit ihm der Datenschutzbeauftragte Schaar agierten, sagte der BDK-Vorsitzende. Jansen warf Schaar vor, in den vergangenen Monaten womöglich auch mit Blick auf eine Wiederwahl “weitgehend abgetaucht” zu sein. Das Land brauche in der gegenwärtigen Datenschutz-Krise aber einen kompromisslosen Aufklärer – und wer diese Rolle einnehmen soll, ist für Jansen schon klar: “Mir fällt da im Moment nur einer ein: Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert.”

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Der Jurist, der in der kommenden Woche seinen 53. Geburtstag feiert, war bereits 2003 als Nachfolger des damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob im Gespräch. Weichert ist seit September 2004 oberster Datenschützer in Schleswig-Holstein und Leiter des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD).

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In der Vergangenheit hat sich Weichert immer wieder als Verfechter eines streng anzuwendenden Datenschutzes profiliert und dabei auch Konfrontationen mit Wirtschaft und Politik nicht gescheut. Union und Grüne hatten sich im Sommer aber bereits für eine Wiederwahl Schaars ausgesprochen. Gewählt wird der Bundesbeauftragte für den Datenschutz auf Vorschlag der Regierung vom Bundestag mit einfacher Stimmenmehrheit.

Quelle: Internet

Digitaler Ausweis - Das Ende der Anonymität

Mittwoch, Oktober 15th, 2008

Der elektronische Personalausweis kommt. Technisch funktioniert er. Seine Auswirkungen auf die Bürger aber könnten verheerend sein

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Der Bundestag hat gerade den Gesetzentwurf zum neuen elektronischen Personalausweis (ePA) veröffentlicht. In der kommenden Woche soll er im Parlament diskutiert werden, und es sieht ganz so aus, als gebe es innerhalb der Regierungskoalition keine strittigen Punkte mehr. Die Opposition ist – aus verschiedenen Gründen – geschlossen dagegen, doch wird sie kaum noch Änderungen durchsetzen können. Schade eigentlich.

Technisch ist das digitale Dokument gar nicht übel, Datenübertragung, Verschlüsselung oder Zertifikate gelten als vergleichsweise sicher. Problematisch sind vielmehr die gesellschaftlichen Folgen, die sich durch seine Einführung ergeben können. Und wohl auch werden.

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Problem Geheimnummer: Wie bei der EC-Karte soll beim ePA eine PIN sicherstellen, dass kein Unbefugter den Ausweis einsetzt. Gut, dass diese zusätzliche Schranke eingebaut wurde. Doch wie bei der EC-Karte dürfte es schwer werden, zu beweisen, dass einem nicht nur der Ausweis, sondern auch die PIN gestohlen wurde. Da mit dem ePA bald eine Unzahl rechtsgültiger Geschäfte möglich sein wird, wären die Folgen eines Verlustes schlimmer als bisher beim herkömmlichen Personalausweis. Im Internet schaut einem niemand ins Gesicht und vergleicht, ob der Ausweis wirklich zu einem passt oder ob man beim Unterschreiben nervös zwinkert. Wer die PIN hat, kann bald über die gesamte Identität des Inhabers verfügen, nicht nur über sein Konto.

Im Gesetzentwurf heißt es dazu lapidar: “Der Personalausweisinhaber hat daher die nötigen Maßnahmen zu treffen, dass die Geheimnummer ausschließlich ihm bekannt ist.” EC-Karten sind inzwischen von Banken als nicht sehr sicher akzeptiert, weswegen der Kontoinhaber seinen Schaden unter Umständen ersetzt bekommt, wenn die PIN weg ist.

Wer aber beim elektronischen Ausweis haftet, wenn sie gestohlen oder ausgespäht wurde, steht nicht in dem Entwurf. Es scheint sogar, als würde diese Möglichkeit bewusst ausgeschlossen. Heißt es doch auf Seite 40 zum Thema Geheimnummer: “Dabei handelt es sich um ein etabliertes Verfahren zum Schutz vor unbefugtem Gebrauch der Funktion.” Etabliert vielleicht, sicher aber nicht. Als Schutz ist ähnlich den EC-Karten lediglich eine Sperrung des ePA im Falle des Verlustes vorgesehen.

Natürlich kann, wer will, auch zwei Fingerabdrücke auf dem Ausweis speichern lassen und sich damit identifizieren. Doch birgt das ganz eigene Gefahren.

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Problem Ausgrenzung: Die neuen Fähigkeiten des Ausweises sind sämtlich freiwillig. In dem Entwurf heißt es: “Die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises wird Ausweisinhabern dabei nicht aufgezwungen. (…) Darüber hinaus liegt es in der freien Entscheidung des Ausweisinhabers, wann und gegenüber welchem Diensteanbieter er den elektronischen Identitätsnachweis nutzt.” Das ist prima. Doch wird es bald wahrscheinlich viele Dienste geben, die man ohne dies gar nicht mehr in Anspruch nehmen kann.

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Nicht nur der Staat, auch Internetauktionshäuser, Versandanbieter oder E-Mail-Provider werden nicht auf die neue Möglichkeit verzichten wollen, ihre Nutzer zu identifizieren. Es ist ja so einfach. Wer das nicht will, kann am virtuellen Leben nicht mehr teilnehmen oder muss Mühen und Kosten in Kauf nehmen, beispielsweise das bisherige Postident-Verfahren.

Das gibt auch einer der größten Verfechter des ePA zu, der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz. “In einigen Jahren werden bestimmte Rechtsgeschäfte nur noch abgewickelt werden können, wenn sie einen ePA haben”, sagte er vor einiger Zeit. Die Ausgrenzung derer, die sich verweigern, sei daher eine offene Frage. Und nicht nur die.

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So wird das Ausschalten der digitalen Funktionen registriert.
In der Entwurfsbegründung heißt es: “Dass die Funktion ausgeschaltet wurde, wird im Personalausweisregister dokumentiert.” Es mag polemisch sein, aber so lassen sich künftig leicht “gute” von “schlechten” Bürgern unterscheiden, solche, die ihre Identität digital preisgeben, und solche, die dies nicht möchten.

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Problem Anonymität: In einem nicht ganz unwahrscheinlichen Szenario könnte der ePA in Zukunft auch der Schlüssel sein, der notwendig ist, um überhaupt ins Internet zu gelangen. Analog zu den Zigarettenautomaten könnte es bald heißen: kein Ausweis, kein Netz. Es wäre das Ende jeder virtuellen Anonymität. Das scheint Absicht zu sein. Zumindest gibt es keine Einschränkungen für “Diensteanbieter”: Jeder, der sich verpflichtet, bestimmte Datenschutzrichtlinien einzuhalten, darf das neue Verfahren einsetzen. Es wird gar explizit empfohlen, sei es doch “eine datenschutzfreundliche wie für Diensteanbieter effiziente Methode des Identitätsnachweises”. Deswegen auch sagen Kritiker, das Ganze diene vor allem den Interessen der Wirtschaft, nicht denen des Staates oder der Bürger.

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Problem Rausschmiss: Nicht nur der Inhaber kann entscheiden, ob einzelne Identitätsfunktionen an- oder abgeschaltet sein sollen. Auch staatliche Behörden werden dazu in der Lage sein oder können gar den gesamten Ausweis sperren. Damit würde man von allem ausgeschlossen, was einen ePA erfordert. Bisher muss dazu der Ausweis eingezogen werden, was dem Inhaber sicher nicht entgeht. Künftig reicht ein Knopfdruck. Es mag in einer stabilen Demokratie weit hergeholt scheinen, doch enthält der ePA damit durchaus Potenzial, als Instrument der Repression zu dienen.

Innenminister Wolfgang Schäuble dagegen sieht, wen wundert’s, nur Vorteile in dem neuen Digital-Dokument: “Der neue Personalausweis macht den elektronischen Geschäftsverkehr sicherer und einfacher für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Er trägt zum Bürokratieabbau bei und bringt ein enormes Einsparpotenzial mit sich.”

Quelle: Internet

Sensible Daten von 30 Millionen Kunden abrufbar

Sonntag, Oktober 12th, 2008

Adressen und Bankdaten einseh- und veränderbar -
Konzern: Sicherheitslücke geschlossen

Kundendaten der Deutschen Telekom konnten bis vor wenigen Tagen von fast jedem beliebigen Computer aus ohne großen Aufwand eingesehen und verändert werden.

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Erforderlich waren laut einem «Spiegel»-Bericht nur wenige Angaben zum Benutzer und ein einfaches Passwort. Die Telekom AG teilte am Samstag mit, die Sicherheitslücke sei bereits geschlossen worden - laut «Spiegel» erst in der Nacht zum Freitag nach einem Hinweis des Magazins.

Die sensiblen Zugangsdaten hätten nicht nur unzählige Mitarbeiter in den T-Punkt-Läden gehabt, sie kursierten auch in entsprechenden Hacker-Kreisen, berichtete der «Spiegel».

Mit Hilfe solcher Codes hätten sich auch «Spiegel»-Redakteure in das laufende Kundensystem von T-Mobile einloggen und Daten wie etwa Adressen oder Bankverbindungen nicht nur einsehen, sondern auch verändern können - ohne eine einzige weitere Sicherheitsschranke. Selbst Sperrungen von Sim-Karten, Änderung von Tarifen oder das Anlegen völlig neuer Einzugsermächtigungen seien möglich gewesen.

Die Telekom teilte mit, der Zugang zu den Daten werde jetzt durch eine TAN (Transaktionsnummer) gesichert. Die TAN werde bei Bedarf automatisch erzeugt und dem Kunden per SMS aufs Handy geschickt, wenn dieser zum Beispiel in einem Telekom-Shop seine Adresse ändern lassen möchte. «Erst wenn der Kundenberater diese TAN in die Datenbank eingibt, kann er die Daten des Kunden bearbeiten», betonte die Telekom. «Damit können die Kundendaten nicht mehr von externen Computern unbefugt eingesehen oder verändert werden.»

Die TAN-Regelung ist nach Angaben des Unternehmens Teil eines Maßnahmenpakets zum Stopfen von Sicherheitslücken, dass die Telekom am Freitag vorgestellt hatte.

Konzernchef René Obermann hatte auch die Berufung eines neuen Vorstands für Datenschutz angekündigt. Am vergangenen Wochenende war bekanntgeworden, dass 17 Millionen Kundendaten gestohlen worden waren. Nun bestätigte Obermann, dass bundesweit in sechs weiteren Fällen entwendeter Daten ermittelt wird.

Der «Bild»-Zeitung sagte Obermann, er habe sich persönlich bei einigen prominenten Opfern der Datenskandale entschuldigt. Unter ihnen waren Moderator Günther Jauch und TV-Koch Johann Lafer.

Quelle: Internet

Massendemo gegen die “Big Brothers”

Freitag, Oktober 10th, 2008

Demo-Alarm in Berlin: Schätzungsweise 30.000 Menschen werden am Samstag gegen die Datensammelwut von Staat und Wirtschaft protestieren. Im Vorfeld haben die Grünen eine Internetkampagne gestartet, die es möglich macht, den Datenkraken zu Leibe zu rücken.

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Ob Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung oder biometrischer Reisepass - das Interesse der Großen Koalition an sensiblen Daten der Bürger scheint ungebrochen. Zusätzlich erhitzen immer neue Datenskandale aus der Privatwirtschaft die Gemüter. Am Samstag könnte es nun unübersichtlich werden in der Berliner Innenstadt. Knapp 120 Organisationen haben sich zusammengeschlossen, um gegen Überwachung und Datensammlung durch Staat und Wirtschaft zu protestieren. Die Polizei rechnet mit 30.000 Teilnehmern. Die Große Koalition der Bürgerrechtler tritt in Aktion.

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“Der Telekom-Skandal ist wie Wasser auf unsere Mühlen” sagt Ricardo Cristof Remmert-Fontes, Mitorganisator der Demo unter dem Motto “Freiheit statt Angst” zu stern.de. Wie Anfang dieser Woche bekannt wurde, sind bereits vor zwei Jahren Datensätze von rund 17 Millionen Mobilfunkkunden der Telekom entwendet worden. Der ehemalige Staatsbetrieb schaltete damals zwar die Staatsanwaltschaft ein, die eigenen Kunden jedoch informierte man nicht. Wenn sich nun am Samstag um 14 Uhr ein paar tausend Menschen mehr als von der Polizei erwartet auf dem Berliner Alexanderplatz versammeln - die Organisatoren könnten sich bei Telekom-Chef René Obermann bedanken.

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Auf der Suche nach Otto-Normal-Bürger
Von linksradikalen Gruppen über Gewerkschafter und Vertreter der Glaubensgemeinschaften bis hin zur FDP - es ist schon eine etwas seltsame Koalition, die sich da formiert. Doch der Ärger auf die staatliche Sammelwut aus dem Innenministerium scheint als kleinster gemeinsamer Nenner tragfähig genug zu sein. “Wir wehren uns gegen pauschale Massendatenspeicherung ohne jeden Anfangsverdacht”, sagt Remmert-Fontes. Auch die neue Steuer-ID, die den Bundesbürgern in den vergangenen Monaten zugeschickt wurde, stößt auf Kritik. Schließlich wird auf ihr zukünftig nicht nur das Einkommen, sondern unter anderem auch der Familienstand oder die Religionszugehörigkeit gespeichert. Ein zentrales Datenregister aller Bürger, dessen Fäden im Finanzministerium zusammenlaufen sollen.

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“Nach meiner Wahrnehmung haben immer mehr Menschen die Nase voll von der staatlichen Überwachung”, sagt Remmert-Fontes zu stern.de. “Natürlich ist uns trotzdem klar: Den Otto-Normal-Bürger haben wir noch nicht erreichen können.”

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Grüne nerven Datenkraken
Dafür erreichen die Datenschützer die Parteien, zumindest die aus der Opposition. Zum Beispiel die Grünen, die einen Tag vor der Großdemo eine neue Website auf die Beine stellen. Im Stile alter Graswurzel-Kampagnen holen die Ökos unter dem Motto “Deine Daten gehören dir - hol sie dir zurück” zum Schlag gegen einige besonders umtriebige Firmen aus. Der Nutzer kann auf der Website vier ausgewählte Datenkraken mit wenigen Klicks dazu verpflichten, ihre Datenkanäle offenzulegen - und personenbezogene Angaben zu löschen. Wer also den Internethändler Amazon, den Datenhändlern Arvato und Schober oder den Betreibern von Payback-Karten auf die Nerven gehen möchte, kann das zukünftig mit tatkräftiger Unterstützung der Grünen tun.

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“Wir wollen die Unternehmen nicht an den Pranger stellen”, sagt die Grünen-Chefin Claudia Roth im Gespräch mit stern.de. “Wir wollen aber, dass die Unternehmen den Betroffenen klar sagen, welche Kundendaten sie von ihnen haben, was sie damit machen und an wen sie die Daten verkaufen.” Auf jeden Fall dürfte es eine gute Möglichkeit für die Grünen sein, ihr unter rot-grüner Regierungsverantwortung etwas ramponiertes Image der Bürgerrechtspartei wieder aufzupolieren. Claudia Roth: “Wir wollen dazu beitragen, dass der einzelne Bürger stärker informiert wird über die Gefahren des Datenmissbrauchs. Wir wollen sensibilisieren und Unterstützung geben.”

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Rot-Gelbes Fahnenmeer
Soviel Einsatz wird honoriert. Für Remmert-Fontes kann es gar nicht genug Unterstützung geben: “Wir ermutigen die Parteien ständig zu mehr Eigeninitiative. Ich finde es super, wenn die Unterstützung immer größer wird.” Und der Datenschützer legt im Gespräch mit stern.de noch einen drauf: “Ich glaube, dass wir auch bei der Polizei ein paar heimliche Verbündete haben.” Schließlich seien die “Schäublonen”, einfache Pappmasken mit dem Konterfei des Innenministers, am Samstag nicht verboten, obwohl die Demonstranten sie zur Vermummung nutzen könnten. Die Große Koalition der Bürgerrechtler - sie scheint tatsächlich zu funktionieren.

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Wie sonst sollte man den Bundestagsabgeordneten der Linkspartei Jan Korte im Gespräch mit stern.de verstehen: “Ich finde es wunderbar, wenn die gelben Fahnen der FDP neben unseren roten Fahnen gemeinsam im Wind flattern.”

Quelle: Internet