Archive for the ‘Demokratie’ Category

Euro-Rettungsschirm verstößt gegen das Grundgesetz

Dienstag, Juli 6th, 2010

Brisantes Gutachten: Euro-Rettungsschirm verstößt gegen das Grundgesetz
Laut Studie ist die Öffentlichkeit getäuscht worden: Das Rettungspaket sei anders als behauptet nicht zeitlich befristet.

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Foto: dpa

Das von der Bundesregierung mitbeschlossene Euro-Rettungspaket ist voller formaler und inhaltlicher Mängel: Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten. Die Öffentlichkeit sei hintergegangen worden, heißt es darin

von Dorothea Siems

5. Juli 2010, 10:35 Uhr. Der von der Europäischen Union beschlossene Euro-Rettungsschirm ist ein grober Verstoß sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch gegen EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Centrums für Europäische Politik (CEP), die WELT ONLINE exklusiv vorliegt.

Die Öffentlichkeit sei zudem über die Ausgestaltung des Euro-Rettungsschirms in einigen Punkten getäuscht worden. Anders als behauptet sei der sogenannte Europäische Finanzierungsmechanismus beispielsweise nicht auf drei Jahre begrenzt, sondern „zeitlich unbefristet installiert“, schreibt der Autor Marcell Jeck.

Als Reaktion auf die Vertrauenskrise an den Finanzmärkten hatten die EU-Regierungschefs am 11. Mai 2010 einen 500 Milliarden Euro umfassenden Rettungsfonds beschlossen. Die EU-Kommission wurde durch die Verordnung ermächtigt, Schulden zu machen, um Kredite an notleidende Euro-Staaten geben zu können. „In der Öffentlichkeit wurde verbreitet, dass die EU maximal 60 Milliarden Euro an Anleihen aufnehmen darf. In der Verordnung findet sich eine entsprechende Regelung jedoch nicht“, moniert der Jurist. Ebenso wenig die Befristung auf drei Jahre.

Die Euro-Staaten stellen darüber hinaus 440 Milliarden Euro an Garantien zur Verfügung, um trudelnde Euro-Staaten zu unterstützen. Dafür wurde eigens eine Zweckgesellschaft gegründet. Auf Deutschland entfällt mit 148 Milliarden Euro der größte Anteil.

Bundestag stimmt Euro-Schutzschirm zu
Die Studie beklagt, dass sich die EU bei ihrer Hilfe ungerechtfertigterweise auf „außergewöhnliche Ereignisse“ berufe. Denn nur dann ist laut EU-Recht ein Abweichen von dem Grundsatz erlaubt, dass jeder Staat für seine eigenen Schulden alleine haften muss. Dass Länder wie Griechenland an den Finanzmärkten das Vertrauen verloren hätten, sei aber „in erster Linie auf deren desolate Haushaltslage zurückzuführen“, schreibt Jeck.

Einen Bruch von EU-Recht stelle der Rettungsschirm auch deshalb dar, weil das Europäische Parlament dem Beschluss hätte zustimmen müssen, was aber versäumt wurde. „Die Verordnung erfüllt damit nicht die vom EU-Recht gestellten formellen Voraussetzungen“, heißt es in der Studie. Grundsätzlich gelte zudem, dass die EU keine Anleihen ausgeben dürfe, um einen Beistand eines Euro-Staates zu finanzieren.

Der Jurist rügt darüber hinaus, dass die vom Verfassungsgericht verlangte Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat unzureichend gewesen sei. Zwar hätten das hiesige Parlament und die Länderkammer die Übernahme des deutschen Anteils abgesegnet. Doch stand derjenige Teil des Rettungsschirms, der den finanziellen Beistand über die EU-Kommission betrifft, hierbei nicht zur Abstimmung. Dies ist nach Ansicht des Europa-Experten ein Verstoß gegen die Verfassung.

Die Studie gibt den Skeptikern der Euro-Hilfe Rückendeckung. Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits mehrere Klagen anhängig. Allerdings hatte es das oberste deutsche Gericht abgelehnt, die Hilfe per einstweilige Verfügung kurzfristig zu stoppen.

WELT ONLINE

Führung: Fall Merkel

Dienstag, Mai 18th, 2010

Führung: Fall Merkel
Für “Angie” kommt “Tina”

Die mächtigste Frau der Welt heißt nicht mehr Angela Merkel - sondern “Tina”. Sie regiert die Politik und dirigiert die Kanzlerin.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

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Das neue Basta: “There is no alternative” (Foto: Reuters)

17.05.2010, 17:30 Uhr. Angela Merkel gilt als die mächtigste Frau der Welt; aber das stimmt nicht. Die mächtigste Frau heißt Tina, sie wird auch von der Kanzlerin gern in Anspruch genommen. Tina ist das Kürzel für there is no alternative.

Die Behauptung, dass es keine Alternative zu einer Entscheidung gibt, ist eine Ausrede, die Diskussionen unterbinden soll. Sie ist neuerdings die Begründung für die rasende Eile, mit der folgenreichste Beschlüsse gefasst werden. Wenn Milliardenpakete gepackt und der Börse vor die Tür gestellt werden - dann lautet die Begründung: es gibt keine Alternative. So wird das Parlament entparlamentarisiert und vor vollendete Tatsachen gestellt. Es gibt ja, angeblich, keine Alternative.

Deutschland und die EU stehen am Beginn einer Woche, in der es ständig heißen wird there ist no alternative. Tina regiert die Politik, Tina dirigiert Angela Merkel, Tina macht aber nicht nur die CDU/CSU rebellisch; es macht die Bevölkerung misstrauisch. Tina ist das neue Wort für Basta.

Mit Basta hat einst Kanzler Schröder Hartz IV eingeführt. Und dieses Hartz IV war damals für die Führung der SPD so “alternativlos” wie der Kosovo-Krieg und die Verteidigung Deutschlands am Hindukusch. Aber verglichen mit den neuen finanzwirtschaftlichen Großentscheidungen waren die genannten militärischen Großentscheidungen sorgfältig gereift. Das Parlament war und ist zwar bei der Entscheidung über die Kriegseinsätze unter Druck, aber es redet und streitet immerhin. Seit dem Bankenrettungspaket nickt es Milliardenausgaben nur noch ab Es gibt, sagt die Regierung, keine Alternative.

Das ist, mit Verlaub, Unfug. Es gibt sicherlich nicht Tatas, nicht also tausende von Alternativen (there are thousands of alternatives). Aber ein paar Alternativen gibt es immer: Anstelle eines gewaltigen Milliarden-Paketes für Euro, Griechenland & Co hätte man sich, zum Beispiel, einen (Teil-)Schuldenerlass für Griechenland vorstellen können. Sicherlich: Die EU-Regierungen mögen den Zeitdruck als so groß empfunden haben, dass für sie eine solche Lösung nicht in Frage kam. Aber dann müssen sie das sagen, und sich nicht hinter der angeblichen “Alternativlosigkeit” verschanzen. Das Parlament ist das Getriebe der demokratischen Politik. Wenn es ausgeschaltet wird, entsteht der Eindruck einer getriebenen Politik.

Die Milliardenrettungspakete sind der Versuch der exekutivischen Politik, mit dem Tempo und der Brutalität von ökonomischen Prozessen zu konkurrieren. Das kann sinnvoll sein, aber die Politik muss dann für diese Sinnhaftigkeit werben. Das Wort “alternativlos” ist das Gegenteil von solcher Werbung. Demokratische Politik besteht darin, Entscheidungen auf der Grundlage des Abwägens der Alternativen zu treffen und zu begründen. Der Ort dafür ist das Parlament: Es ist der Ort, wo Vertrauen des Volks gesät wird. Ohne dieses Vertrauen hält auch der weltgrößte Rettungsschirm nicht. Dieses Vertrauen der Bürge - es ist wirklich alternativlos für die Demokratie.

(SZ vom 18.05.2010/woja)

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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Innenstaatssekretär

Sonntag, März 28th, 2010

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Innenstaatssekretär
Wolffsohn kritisiert “Fehlverhalten” Erbens
Von Wolfgang Schulz

Magdeburg. Die Querelen um die Lehrerfortbildungsveranstaltung am 19. und 20. März in Halle haben eine neue Dimension erreicht. Der namhafte Historiker und Publizist Professor Michael Wolffsohn hat gestern Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Innenstaatssekretär Rüdiger Erben bei Innenminister Holger Hövelmann (beide SPD) erhoben. In der Begründung, die der Volksstimme vorliegt, schreibt Wolffsohn, dass er “mit Befremden” verfolge, wie Erben seit mehreren Wochen versuche, das Lehrerfortbildungsseminar zu verhindern.

Für solcherart “Beschneidung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gibt es keinerlei rechtliche Grundlage”, schreibt Wolffsohn, der an der Universität der Bundeswehr München Neuere Geschichte lehrt, in seiner Beschwerde. Artikel 5 des Grundgesetzes “kann von einem Regierungsmitglied auch nicht unter Berufung des Mäßigungsgebotes für Beamte außer Kraft gesetzt werden”, so Wolffsohn.

Ebensowenig räume das Stiftungsgesetz Erben das Recht ein, als Stiftungsratsvorsitzender den Stiftungsmitarbeitern die Teilnahme an bestimmten Seminaren zu verbieten oder deren Ablauf zu bestimmen. “In Ihrer Eigenschaft als Dienstvorgesetzter von Herrn Erben bitte sich Sie deshalb, weitere Einflussnahmen auf die Seminarplanung zu unterbinden und sein Fehlverhalten zu sanktionieren”, fordert Wolffsohn von Innenminister Hövelmann.

Weiter schreibt der Historiker : “Nach den Erfahrungen zweier Diktaturen in Deutschland halte ich die Einhaltung demokratischer Grundsätze für ein außerordentlich hohes Gut, das nicht zur Disposition gestellt werden darf – schon gar nicht durch ein Regierungsmitglied … Im Übrigen erscheint mir als in Deutschland lebender Jude der Vergleich von Nationalsozialismus und Kommunismus nicht nur legitim, sondern unverzichtbar, um die Gefährdung einer Demokratie zu erkennen”, so Wolffsohn.

Bei dem Seminar, das von der Gedenkstätte “Roter Ochse”, der Friedrich-Naumann-Stiftung und der Landeszentrale für politische Bildung veranstaltet wird, soll es um einen “Diktaturvergleich als Methode der Extremismusforschung” gehen. Erben befürchtet dabei eine Gleichsetzung von Naziund SED-Diktatur.

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Dokument erstellt am 09.03.2010 um 05:51:51 Uhr
Erscheinungsdatum 09.03.2010 | Ausgabe: mdx

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EuGH: “Völlige Unabhängigkeit” der Datenschutzaufsicht

Dienstag, März 9th, 2010

EuGH: “Völlige Unabhängigkeit” der Datenschutzaufsicht zu gewährleisten [Update]

09.03.2010 12:17 Uhr. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Bundesrepublik Deutschland im Einklang mit einem Antrag der EU-Kommission für schuldig befunden, mit der in den Bundesländern vielfach gehandhabten Praxis der “staatlichen Aufsicht” über Instanzen zur Datenschutzkontrolle gegen EU-Recht verstoßen zu haben.

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In dem am heutigen Dienstag verkündeten Urteil (Az. C-518/07) betont die Große Kammer, dass die EU-Datenschutzrichtlinie die “völlige Unabhängigkeit” der Arbeit der zuständigen Kontrollstellen vorschreibe. Die Bundesrepublik habe diese Vorgabe falsch umgesetzt, indem sie die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen ihrerseits einer staatlichen Kontrolle unterworfen habe.

Die Richter wenden sich mit der Entscheidung gegen die Empfehlung des Generalanwalts Jan Mazak vom November, was selten vorkommt. Dieser hatte in seinem Schlussantrag die Meinung vertreten, aus einer staatlichen Aufsicht der Kontrollstellen sei nicht zu schlussfolgern, dass sie ihre Arbeit nicht vollkommen unabhängig im Sinne der EU-Vorgaben durchführen könnten. Der EuGH hielt dagegen, dass die Datenschutzaufsicht im privaten Bereich “jeglicher äußeren Einflussnahme entzogen sein” müsse, “die ihre Entscheidungen steuern könnte”. Dies sei erforderlich, um in allen Mitgliedstaaten ein gleich hohes Niveau des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen, und trage so zum “freien Datenverkehr” im Binnenmarkt bei. Die Grundrechte müssten in der EU überall auf gleichem Niveau gewahrt werden.

[Update: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, sieht in dem Urteil eine deutliche Stärkung des Datenschutzes. Der EuGH habe klargestellt, dass jedes Risiko einer Einflussnahme auf die objektive und unabhängige Entscheidung der Datenschutzaufsichtsbehörden vermieden werden muss. In Schaars Stellungnahme heißt es weiter, auch wenn sich das Urteil direkt auf die Aufsichtsbehörden der Länder beziehe, müsse auch untersucht werden, welche weiteren Konsequenzen sich für die anderen Stellen ergeben, die über den Datenschutz wachen.]

Der Streit zwischen Kommission und der Bundesrepublik um die Aufsicht über die Gewährleistung der Privatsphäre zieht sich schon gut fünf Jahre hin. 2005 hatte die Brüsseler Behörde wegen angeblich unzulässiger Datenschutzgesetze ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und eine Stellungnahme verlangt. Ende 2006 forderte sie die Bundesrepublik dazu auf, die Organisation der Kontrollstellen für die Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich in den Bundesländern zu ändern. Im Allgemeinen dienen hierzulande die Regierungspräsidien der Länder als Datenschutz-Aufsichtbehörden. Ein Rechtsstreit um die Aufbewahrung von IP-Adressen in Hessen etwa hatte aber Anlass zu der Vermutung gegeben, dass diese Kontrolle nicht immer wirklich frei von Interessenkonflikten agiert.

Einzelne Bundesländer haben bereits vor dem Richterspruch begonnen, die Zuständigkeiten für die Datenschutzaufsicht neu zu organisieren und zu vereinheitlichen. Zuletzt machte in Brandenburg Anfang des Jahres die rot-rote Regierungskoalition den Weg frei für eine entsprechende Gesetzesänderung. So soll die Kontrolle für den privaten und den öffentlichen Bereich bei der Landesdatenschutzbeauftragten Dagmar Hartge gebündelt werden. Ein Ziel dabei ist es, den EU-Anforderungen Rechnung zu tragen. Vergleichbare kombinierte Kontrollansätze gibt es bereits in Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. (Stefan Krempl)

Der ganze Artikel: www.heise.de

Polizeigewerkschaft manipulierte Wahlen

Freitag, März 5th, 2010

Polizeigewerkschaft manipulierte Wahlen

Von Till-r. Stoldt 18. Januar 2009, 02:43 Uhr


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Laut Gerichten eroberte GdP mit rechts- und sittenwidrigen Methoden die Macht

Würden bei der nächsten Landtagswahl ausschließlich CDU-Mitglieder und -Kandidaten die Wahlen organisieren, die Wahllokale besetzen und Wahlurnen samt Wählerverzeichnissen kontrollieren - dann ginge das als antidemokratischer GAU in die Geschichte der Bundesrepublik ein.

Wenn aber die hiesige Gewerkschaft der Polizei (GdP) ganz ähnlich vorgeht - dann interessiert dies kaum jemanden. Außer der kleineren Konkurrenz: der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) und dem Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Sie haben nun für die Polizei Düsseldorf und Düren die Ergebnisse der Personalratswahlen bei Gericht angefochten und Präzedenzentscheidungen erzwungen.

In beiden Fällen ordneten die Richter an, die Wahlen zu wiederholen, weil sie sitten- und rechtswidrig gewesen seien. Der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt forderte daraufhin, die Personalratswahlen in ganz NRW zu wiederholen, weil es bei Wahlen in mindestens 20 von 48 NRW-Polizeibehörden ähnliche Zustände gegeben habe.

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Tatsächlich liegen dieser Zeitung Belege und Zeugenaussagen vor, denen zufolge bei Polizeiwahlen seit Jahren Bedingungen herrschten, die laut Gerichten rechts- oder sittenwidrige Manipulationen begünstigten. Beispielsweise saßen dort, wo die GdP den Personalrat stellt, im Wahlvorstand häufig nur GdP-Funktionäre. Versuchten andere Gewerkschaften als Beobachter zugelassen zu werden, wurden sie abgewiesen (dass es anders geht, zeigt die DPolG: wo sie die Mehrheit erzielte, wurden Wahlvorstände paritätisch besetzt).

Dadurch konnte die GdP als wahlkämpfende Gewerkschaft zugleich die Wahlen organisieren, ungestört über das Wählerverzeichnis verfügen und den korrekten Ablauf überprüfen. Sprich: Der Wahlkontrolleur kontrollierte sich selbst - mit vorhersehbaren Folgen: So wurden die Wahlurnen schon mal vom Vorsitzenden des Wahlvorstands mit nach Hause genommen und manipuliert. Offiziell muss die Urne zwar im Polizeipräsidium bleiben, das wurde aber von niemandem überprüft.

In anderen Fällen gaben Wähler angeblich ihre Stimme ab, die anschließend eidesstattlich versicherten, an der Wahl nicht teilgenommen zu haben. Manipulationsmöglichkeiten wurden aber auch dadurch eröffnet, dass die Anzahl der Wahlzettel fast nie festgeschrieben wurde (obwohl das die Wahlordnung verlangt). Das heißt: Während bei jeder Wahl von Volksvertretern registriert und verglichen wird, wie viele Wahlzettel ausgegeben und wie viele abgegeben wurden, prüfte bei Polizeiwahlen oft niemand, ob mehr Stimmen abgegeben als ausgeteilt wurden.

Sodann wurden die Wahlzettel vielerorts nicht in ein geschlossenes Couvert gesteckt, sondern nur gefaltet und unverschlossen abgegeben - was der Wahlfälschung ebenfalls Tür und Tor öffnet. Schließlich lassen sich nicht eingetüteten Zettel problemlos vernichten und durch Stimmzettel ersetzen, auf dem ein genehmerer Kandidat das Kreuz erhalten hat.

Erstaunlich ist angesichts dieser Liste von Missständen, die an Studentenparlamente der 70er-Jahre erinnert, die Reaktion der GdP. Deren Vertreter warnten vor “hohem personellem und finanziellem Aufwand”, der mit Neuwahlen unweigerlich verbunden sei. Bei BDK und DPolG stichelte man daraufhin, wer bei undemokratischen Machenschaften ertappt werde, sollte sich besser in Selbstkritik üben und sich um eine Wiedergutmachung bemühen.

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Damit gerät erneut auch der GdP-Landesvorsitzende Frank Richter ins Zwielicht. Denn der verzichtete darauf, die Rechtsbrecher in den eigenen Reihen vernehmlich zur Ordnung zu rufen. Erst kürzlich war Frank Richter sowohl vonseiten der Polizei als auch der Politik angegriffen worden, weil er wiederholt an einem Parteitag der vom Verfassungsschutz beobachteten Linkspartei/PDS in NRW teilgenommen und dort seine Sympathie für “Die Linke” zum Ausdruck gebracht hatte.

Allzu schnell dürften sich die Missstände bei Polizeiwahlen allerdings nicht beheben lassen. Denn die Wahlordnung untersagt bereits jetzt die meisten Zustände, die zu Manipulationen führten. Aus diesem Grund sieht man im Innenministerium auch keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Die Einhaltung der Wahlordnung müsse nur von den Behörden vor Ort konsequenter kontrolliert werden.

Doch da liegt das Problem: Die Behörden halten sich tunlichst aus dem Streit der Gewerkschaften heraus, in dem man schnell zwischen die Fronten geraten kann. Deshalb fordern DPolG und BDK nun, das Innenministerium müsse deutlich mehr Druck auf die Behörden ausüben, die Personalratswahlen strikt zu überwachen. Schließlich schaffe Gelegenheit nicht nur Diebe, sondern auch Wahlfälscher.

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Thilo Sarrazin im Gespräch

Dienstag, Oktober 6th, 2009

Thilo Sarrazin im Gespräch

KLASSE STATT MASSE

(Auszug/LI 86)

Wie würden Sie die Etappen der Entwicklung Berlins seit 1989 beschreiben, die Meilensteine der Entwicklung? Sie sagten im Jahre 2006, der Schutt sei abgeräumt, man sei nicht mehr im Jahre 1945, sondern schon im Jahre 1947 angekommen. Wo befindet sich Berlin heute?

Am 8. November 1989 gab es zwei Berlins, eines im Westen, eines im Osten. Ostberlin war eine Großstadt von 1,3 Millionen Einwohnern, mit einer veralteten Industrie, die sich nach dem Mauerfall größtenteils auflöste. Es war das Zentrum der DDR. In Berlin lebten Hunderttausende, die dem Regime zugetan waren und für es arbeiteten, wie man heute noch an den Wahlergebnissen bestimmter Stadtviertel ablesen kann.

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Eine politisierte Bürokratie, Militärs, Parteiangehörige, Verwaltungsleiter, leitende Kader. Daneben gab es das Berlin der DDR-Subkultur, das von den Intellektuellen über Bärbel Bohley und das Neue Forum bis zum Underground des Prenzlauer Bergs reichte. Für die übrige DDR war Berlin Symbol des Bösen. Es gab zwei Symbole des Bösen: einmal das Sächsische von Walter Ulbricht und zum anderen die Berliner.

Nach Leipzig kamen Bananen und Apfelsinen nur einmal im Jahr zur Messe, während Berlin fortwährend die Ressourcen des übrigen Landes abzog. Achtzig Prozent aller Baugerüste der DDR standen in der Berliner Innenstadt, jedes dritte Haus war eingerüstet, nur geschah nichts, weil Material fehlte. Das war Ostberlin.

Westberlin war von dynamischer Wirtschaft weitgehend entleert, es gab Ausnahmen wie Schering und den Siemens-Turbinenbau, doch die Schicht der Spitzenmanager war verschwunden, die Topentwickler der Unternehmen waren weg, es gab vor allem verlängerte Werkbänke, die von üppigen Subventionen lebten.

Das hatte Folgen für die Bevölkerungsstruktur. Auch der immense jüdische Aderlaß konnte nie kompensiert werden. Dreißig Prozent aller Ärzte und Anwälte, achtzig Prozent aller Theaterdirektoren in Berlin waren 1933 jüdischer Herkunft. Auch Einzelhandel und Banken waren großenteils in jüdischem Besitz. Das alles gab es nicht mehr, und das war gleichbedeutend mit einem gewaltigen geistigen Aderlaß.

Die Vernichtung und Vertreibung der Juden aus dem deutschsprachigen Raum insgesamt betraf zu sechzig bis siebzig Prozent Berlin und Wien. Dazu kam der Weggang des klassischen leistungsorientierten Bürgertums. Hermann Josef Abs, Vorstand der Deutschen Bank, wohnte bis 1945 im Berliner Westend. Unauffällig hatte er seine Familie im Herbst 1944 nach Remagen im Rheinland geschafft, wo er 1940 ein Landgut gekauft hatte; er selbst war nach Hamburg entschwunden.

Der Siemens-Vorstand hatte im Oktober 1944 beschlossen, die Führung heimlich nach München zu verlegen. Später gab es zwar ein gewisses Innehalten dieses Verlagerungsprozesses, aber nach 1961 hat er sich wieder beschleunigt. Die wirtschaftliche Leistungselite – Industrie, Verlage, Medien – hat Berlin verlassen.

Von Kunst und Kultur ist manches geblieben. Die Berliner Subventionswirtschaft, die ein notwendiger Teil der Wirtschaft und Politik der Stadt bis 1989 war, hat es geschafft, für all das, was staatlichen Subventionen zugänglich war – wie die Freie Universität, Theater –, möglichst viele Mittel ranzuholen.

Doch es ist ein Unterschied, ob man sich am Markt durchkämpft oder in einem geschützten Bereich angesiedelt ist, wo man komfortabel von staatlichen Mitteln lebt. Die leistungsorientierten Berliner gingen weg. Das war ein kontinuierlicher Prozeß; wer als Westberliner Schüler ein Ingenieursstudium machte und dann als Elektroingenieur arbeiten wollte, hat das zu achtzig Prozent woanders tun müssen.

Es kamen die Achtundsechziger und alle, die Berlin eher als Lebensplattform suchten. Menschen, die gerne beruflich aktiv waren, wurden ersetzt durch solche, die gerne lebten. Dieser Austausch führte zu einer gewissen Stagnation. Berlin war immer hip und toll, barbusige Frauen im Tiergarten konnte man schon 1975 bestaunen. Auch die Politik war etwas Besonderes, einerseits getragen von dem Appell: „Völker der Welt, schaut auf diese Stadt“ von Ernst Reuter bis zu Willy Brandt, aber gleichzeitig geprägt von wachsendem Provinzialismus und Kleinlichkeit, also Steglitzer Kreisel, Architektin schläft mit Baustadtrat usw.

Am Ende war die Stadt personell auf Westimporte angewiesen. Der Landeshaushalt lebte zu fünfzig Prozent vom Bundeszuschuß. Für den Erfolg der Berliner Politik war es wichtiger, in Bonn zu antichambrieren, als die Kräfte der Stadt zu stärken. Dazu gab es eine vermachtete Bauwirtschaft.

Ich war in den achtziger Jahren im Aufsichtsrat des Berliner Flughafens und wußte von anderen Flughäfen, was zum Beispiel eine Halle kostet. Ich wunderte mich immer, daß in Berlin alles dreißig Prozent teurer war. Das war eine kartellartige Struktur. Im Wohnungsbau war alles doppelt so teuer wie in Westdeutschland.

Es brauchte Zeit, bis das aufbrach. Diese subventionsverwöhnte Politikerklasse war noch am Ruder, als 1991 die Subventionen rapide einbrachen. Das Bundesfinanzministerium hat entschieden, die Berlinförderung zusammenzustreichen; die 13 Milliarden pro Jahr für Berlin brauchte die ehemalige DDR dringender. Natürlich auch Ostberlin – aber das Geld wurde umgeschichtet.

Die Berliner verstanden die Zeichen der Zeit nicht und haben weitergewirtschaftet wie zuvor. So sind sie von einem Schuldenstand, der niedriger war als der in Bayern, in zehn Jahren auf einen Weltrekordschuldenstand geraten, weil die Umsteuerung in den ersten Jahren gar nicht, ab 1995 nur halbherzig und erst ab Januar 2002 richtig stattfand.

In diesen Jahren nach 1989 lebte man im Wolkenkuckucksheim. Es wurde ein riesiges Wohnungsbauprogramm aufgezogen, weil man meinte, Berlin würde 1 bis 2 Millionen neue Bewohner bekommen. 1939 hatte Berlin 4,3 Millionen Einwohner, Charlottenburg hatte in den dreißiger Jahren doppelt so viele wie heute.

Man ging also von einem hohen Bevölkerungswachstum aus. 1989 hatte der Westen etwa 1,9 Millionen, der Osten 1,3 Millionen Einwohner. Heute sind es zusammen 3,3 Millionen. Wir erreichen nicht einmal die Vorkriegszahlen und werden schon gar nicht die phantastischen 5 Millionen bekommen, die damals prognostiziert wurden. Man schaute in die Ferne und hat alles, was vor Ort wichtig war, vernachlässigt.

Der Ausbau des internationalen Flughafens Schönefeld hätte schon vor zehn Jahren stattfinden können. Die „Drehscheibe zwischen Ost und West“ war die große Formel, aber substantiell geschah gar nichts. Die Industrie in Ostberlin ging zugrunde, sie ging in Westberlin zugrunde, wir haben jetzt noch 95 000 Industriearbeitsplätze.

In den neunziger Jahren waren die Handelsbeziehungen zwischen Polen und Baden-Württemberg enger als die zwischen Polen und Berlin, denn die Baden-Württemberger hatten, was die Polen brauchten: Maschinen – die Berliner nicht. Bei uns waren die Beziehungen insoweit eng, als jeder bessere Berliner Haushalt einen Polen beschäftigte, der ihm für acht Mark Stundenlohn die Wände strich oder die Wohnung putzte. Man hat den Kopf in die Wolken gesteckt, reichlich öffentliches Geld genossen und lebte nicht auf dem Boden der Tatsachen.

Die Berliner Wirtschaftskraft pro Einwohner war im vereinten Deutschland im Jahre 1991 exakt auf dem Bundesniveau von hundert Prozent; Westberlin hatte ein höheres Sozialprodukt, Ostberlin ein niedrigeres als andere Stadtstaaten.

Berlin wuchs bis 1997 leicht stärker als der Bundesdurchschnitt. Heute wissen wir, daß das durch den Bauboom verursacht war. Irgendwann brach das Berliner Baulöwenkartell zusammen, die Preise normalisierten sich, und es gingen viele Bauaufträge an Firmen außerhalb Berlins. Heute ist die Berliner Bauwirtschaft zu Recht weitgehend kaputt und muß sich erst wieder aufbauen. Nachdem der Potsdamer Platz und der Reichstag vergeben waren, ließen die großen Aufträge nach.

Das Sonderphänomen, daß extrem viel öffentliches Geld in kürzester Zeit auf wenigen Quadratkilometern verbaut wurde, hatte man für Normalität gehalten. Manche sahen schon ein neues Schanghai entstehen. Irrtümer ohne Ende! Denn dann ging Berlin auf Schrumpfkur. Heute hat Berlin etwa 85 Prozent der bundesdeutschen Wirtschaftskraft, mehr als Ostdeutschland mit zirka 75 Prozent, aber für einen Stadtstaat dramatisch wenig. Langsam fängt die Stadt wieder an zu wachsen.

1990/91 hatte man eine Vision von der Wiedererstehung Berlins der zwanziger Jahre, doch Berlin ist weder Industriezentrum noch Bankenzentrum; ein intellektuelles Zentrum schon, aber nicht mit dem Gewicht der zwanziger Jahre. Die Drehscheibenfunktion zwischen Ost und West wurde nicht von Berlin übernommen, sondern von Wien.

Die Wiener haben das alte k. u. k. Vorfeld wiedergewonnen und profitieren von den einstigen Verhältnissen. Österreich hat mehr internationale Organisationen für sich gewonnen, seine Banken sind zügig in den Osten hineingegangen.

Wien war eine dynamische Stadt, die sich am kapitalistischen Markt behaupten mußte, in Berlin saß ein verfetteter Subventionsempfänger, der durch Entzugsschmerzen erst wieder an die Wirklichkeit gewöhnt werden mußte. So etwas kann sich nur durch einen Bevölkerungsaustausch vollziehen, man ändert ja niemanden.

Wenn sich in Berlin etwas ändert, dann dadurch, daß Generationen auswachsen. Davon leben Metropolen immer. Welcher berühmte Pariser Schriftsteller wurde schon in Paris geboren? Man kommt aus der Provinz, man geht in die Hauptstadt, man wird etwas, und im Alter zieht man auf sein Landgut in der Provinz zurück. So ist es auch mit New York.

(…)

Lettre International Verlags GmbH

Umstrittenes Interview

Dienstag, Oktober 6th, 2009

Umstrittenes Interview

Sarrazin und die Ruhestörung im Migrantenhain

Von Ulrich Clauß 5. Oktober 2009, 18:43 Uhr

Die Aufregung ist groß über Thilo Sarrazin. Ein Interview über seine Erfahrungen als Berliner Finanzsenator verstört viele. Seine Wortwahl (”Kopftuchmädchen”, “türkischen Wärmestuben”) empfanden nicht nur Ausländer als verletzend. In der Sache aber widerspricht ihm kaum jemand – wie auch?

Ein Aufschrei der Empörung – nicht anders kann man die zahlreichen Reaktion zusammenfassen, die Berlins vor knapp einem halben Jahr in den Bundesbankvorstand gewechselter Ex-Finanzsenator Thilo Sarrazins hervorgerufen hat. Seit dem Erscheinen eines fünfzehn großformatige Spalten langen Interviews mit ihm in “Lettre International“ in der vergangenen Woche werden einige wenige Zitate daraus zum Anlass für höchste Erregung genommen.

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In der SPD wurde prompt sein Parteiausschluss verlangt, die Gewerkschaften zeigen sich ebenso tief empört wie türkische Lobbyverbände und sein unmittelbarer Vorgesetzter, Bundesbankschem Axel Weber legte ihm – wenn auch verklausuliert – den Rücktritt nahe.

Die Kritik an Sarrazin bezieht sich dabei – bis auf wenige Ausnahmen – vor allem auf Ton und Klangfarbe der wenigen Interviewausschnitte, die öffentlich wieder gegeben werden. In einem Beitrag für den Berliner „Tagesspiegel“ schrieb – sicherlich vielen aus der Seele sprechend –die ehemalige Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John (CDU) über Thilo Sarrazin: „In vielen Formulierungen und in den dahinter liegenden Gedanken offenbart er sich nicht nur als bornierter Ignorant, was zum Beispiel Integrationsverläufe angeht, sondern vor allem als ein unmenschlicher Verurteiler, und das erschreckt und verstört tief.“

Das klingt danach, dass hier einer endgültig ins Abseits verstoßen werden soll, dem vor einem halben Jahr noch Berlin zujubelte, weil er – was allen anderen völlig unmöglich schien – den Berliner Landeshaushalt in die schwarzen Zahlen gebracht hatte. An diesen Widerspruch stößt sich auch einer, der in Sachen politischer Korrektheit ebenfalls nicht zimperlich ist – und im Auge des Orkans einwanderungspolitisch seinen Mann steht.

Berlin-Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky, wie Sarrazin SPD-Mitglied sagt zum harten Urteil der ehemaligen Ausländerbeauftragten John: „Also ich fand das Interview mit Herrn Sarrazin kein Interview mit einer Bestie.“ Der Text sei von hohem Intellekt geprägt und weite Teile sollten zum Nachdenken anregen. Was Sarrazin zum Beispiel über die Globalisierung der Wirtschaft sage, sei unbestreitbar. „Auch die Aussagen über die Berliner Verwaltung sind so falsch nicht“, meint Buschkowsky.

“Die Empörung über Sarrazin kann ich mir nur so erklären, dass viele das sehr lange Interview gar nicht gelesen haben, sondern nur die wenigen öffentlich zitierten Passagen kennen.“ Die hätten es allerdings schon in sich, und er verstehe nicht, warum Sarrazin die Problemstellungen unbedingt hätte „ethnisieren“ müssen. „Von ´türkischen Wärmestuben´ zu reden, ist doch völlig unnötig. ‘Wärmestuben’ hätte doch gereicht. Das sind die Pferde mit Thilo durchgegangen.“ Es sei sehr schade, dass eine sachliche Debatte über die vielen zutreffenden Überlegungen von Sarrazin jetzt nicht mehr möglich sei, weil der mit einigen Formulierungen sein gesamtes Anliegen und seine Analyse unzitierbar gemacht habe.

„Jetzt wird jeder sagen: Mit dem Volksverhetzter´ machst Du dich gemein?“ Einen Parteiausschluss, wie in aus Untergliederungen der Partei laut wurde, lehnt Buschkowsky ab. „Wir können nicht alle Querdenker – ich könnte auch sagen Querköpfe – ausschließen, sonst wird die SPD monoton und gesichtslos“. Letztendlich habe Sarrazin einer ungeschönten Betrachtung der Integrationsproblematik aber einen Bärendienst erwiesen, bedauert er. „Es ist schade und war völlig unnötig, dass Sarrazin die Probleme Berlins ethnisiert hat“.

“Auch in der dritten Generation haben sehr viele keine vernünftigen Deutschkenntnisse, viele gar keinen Schulabschluss…”

In der Tat hebt Sarrazin auf die unterschiedlichen Mentalitäten von Berlins Immigranten-Communities ab.

Das liest sich so: „Die Vietnamesen: Die Eltern können kaum Deutsch, verkaufen Zigaretten oder haben einen Kiosk. Die Vietnamesen der zweiten Generation haben durchweg bessere Schulnoten als die Deutschen?absolut abfallend sind die türkische Gruppe und die Araber. Auch in der dritten Generation haben sehr viele keine vernünftigen Deutschkenntnisse, viele gar keinen Schulabschluss?“.

Eine Ethnisierung der Probleme oder Probleme der unterschiedlichen Ehtnien?

Bildungsforscher weisen auf die von Sarrazin angeführten Sachverhalte seit Jahren hin. Politiker brachten die Sanktioniereung bildungsunwilliger Migranten ins Gespräch. Im Gespräch sind sie geblieben, gelöst sind die Probleme mitnichten.

In der Tat ist das Sarrazin-Interview über weite Strecken analytisch sehr anspruchsvoll und verrät genaue Kenntnis der Problemlagen Berlins – nicht nur in Bezug auf die Immigrationsfolgen. Sein Berliner Lagebericht gliedert sich in vier Abschnitte, in denen es um die Gretchenfragen der Berliner Nachwendezeit geht:

1. Was ist in der häufig als „Werkstatt der Einheit“ bezeichneten Stadt geschehen, nachdem ihre zwei Hälften wieder vereint wurden und in welchem Zustand waren damals die beiden Teilstädte?

2. Welche Rolle spielt heutzutage Immigration in der traditionell als Zuwandererstadt fungierenden Metropole?

3. Welche typischen Erscheinungsformen kennzeichnen die verschiedenen Zuwanderergruppen?

4. Welch Impulse können Eliten und Eliteförderung geben?

Antwort 1:
Es gehört heute zu den unbestrittenen Tatsachen, das beide Halbstädte – West- ebenso wie Ost-Berlin – politische Schaufensterprojekte sich diametral gegenüber stehender politischer Systeme waren. Als solche waren sie nahezu jeder Eigendynamik beraubt, dafür aber hoch subventioniert und von der Mentalität ihrer jeweiligen Eliten geschlagen. Das Elite-Vakuum im Westen, das sich infolge von Mauerbau und Abwanderung von Großkonzernen, ergeben hatte, wurde nach der Wende gefüllt von den in Ost-Berlin konzentrierten Systemträgern der „Arbeiter- und Bauerndiktatur“.

Antwort 2:
Wie keine andere Stadt in Deutschland – einmal abgesehen vom Ruhrgebiet als Metropolenregion gesehen – hat sich Schicksal und Wohlergehen Berlins an der Qualität seiner Zuwanderer entschieden. Darüber nachzudenken und die Frage zu stellen, was Zuwanderer in Berlin tun, tun können und nicht tun, muss erlaubt sein. Dass Sarrazin damit Aufsehen erregt, kann auch damit zusammenhängen, das dies lange niemand mehr getan hat.

Antwort 3:
Eine nicht erst von Sarrazin vielfach kritisierte Einwanderungspolitik hat in Berlin Nischengesellschaften von – vor allem türkischen und arabischen – Zuwanderern entstehen lassen, die in der Generationenfolge immer desintegrierter erscheinen und vor allem als soziales und weniger als stadtpolitisches Problem begriffen werden. Das Tabu kontrollierter, gewünschter Einwanderung ist erst in den letzten Jahren durchbrochen worden – als die Sicherheitslage immer prekärer wurde. Inzwischen gibt es Teile der Stadt, in die sich normale Streifenwagenbesatzungen der Polizei nicht mehr allein hineintrauen.

Antwort 4:
Die Frage der Elite ist eine, die man stellen muss, auch wenn das in einer Stadt, die entweder keine oder die falsche Elite hat – nämlich diejenige einer untergegangen Diktatur hat – unbequem ist. Dass sich damit keine Wähler in der Unterschicht werben lassen, ist kein Gesetz. Jedenfalls könnte eine Debatte über Eliten ja auch Aufstiegswege entwickeln und aufzeigen, die für die „Nicht-Elite“ interessant erscheinen könnten.

“Wir brauchen Klasse statt Masse.“ Das ist der letzte Satz des Sarrazin-Interviews in „Lettre International“. Das gilt wohl auch für die Vielzahl der empörten Stimmen, die – oft fern jeder genauen Kenntnis des vollen Interviewtextes – Stimmungen schüren. Wie zum Beispiel der Vizechef der türkischen Zentralbank, Ibrahim Turhan. Der sagte nach einer Meldung der Zeitung „Sabah“ vom Sonntag zum Fall Sarrazin: “Allah möge ihm mehr Verstand geben“. Allah, das kann man in Berlin vielerorts besichtigen, hilft bei dem, was Sarrazin an Problemen reflektiert, leider nicht viel weiter.

© Die Welt

Irland sagt NEIN zu Lissabon

Montag, Oktober 5th, 2009

Irland sagt NEIN zu Lissabon

Sonntag, 4. Oktober 2009.

Zitat:

” … Die Demokratie westlicher Prägung hat bekanntlich ihre Tücken. Schnell wird etwas als “Mehrheit” verkauft, was bei genauerem Hinsehen nicht der Wahrheit entspricht. Und da, wo es mit der Wahrheit manchmal etwas hapert, muss halt die Statistik herhalten - damit die Ergebnisse den Vorgaben entsprechen.

So verhält es sich auch mit der “Mehrheit” der Iren, die angeblich für Lissabon gestimmt hätten. Eine Aussage, die zwar die Titelseiten der Massenmedien prägt. Allerdings auch eine Aussage, welche bei genauerem Hinsehen eine Lüge ist. Doch die Wahrheit hat bei der überschwenglich inszenierten EU-Propaganda bekanntlich keine Chance.

Haben die Menschen in Irland wirklich mehrheitlich für “Lissabon” gestimmt? Die Aussage kann mit einem klaren NEIN beantwortet werden.

Rechnen wir einmal nach: Von den 4,2 Millionen Iren beteiligten sich lediglich 58% an der Wahl. Von diesen 58% stimmten 67% angeblich für Lissabon.

Schlagzeile in den Massenmedien angesichts dieses Ergebnis: Zwei Drittel der Iren haben sich für den EU-Vertrag ausgesprochen. Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Auch wenn sie noch so fett gedruckt wird (Reuters meldete dies übrigens auch so), so ist sie dennoch falsch.

In Irland haben sich keineswegs Zwei Drittel der Menschen für Lissabon entschieden, sondern zwei Drittel (aufgerundet) haben NICHT dafür gestimmt - und das ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied.

Man kann deshalb sagen, dass die überwältigende Mehrheit der Iren den Vertrag ablehnten: Entweder weil sie mit NEIN gestimmt haben, oder weil sie gar nicht abgestimmt haben. Eine Stimmenthaltung muss man in diesem Fall auch als NEIN interpretieren - denn wenn ein Wähler explizeit dafür gewesen wäre, dann hätten er ja zur Wahlurne gehen müssen.

… Das bedeutet im Umkehrschluss: Über 60% der Iren haben NICHT für Lissabon gestimmt. Aber so ist es halt in unserer “Demokratie”. Da wird eine Minderheit auch schon mal als Mehrheit verkauft. Hauptsache, das Ergebnis stimmt.

Fakt ist jedenfalls: In Irland haben nur 38,9% der Wahlberechtigten FÜR Lissabon gestimmt.

… Angesichts dieses Ergebnisses ist jedoch eines klar: Die Iren haben nicht mehrheitlich für den EU-Vertrag gestimmt. Richtig ist: Es war nur eine Minderheit.

© MMnews

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Staatsgewalt mit Tarnkappe

Samstag, September 26th, 2009

Pläne im Innenministerium - Staatsgewalt mit Tarnkappe
Eine Geschichte der Affären

Die Wand, die den Inlandsgeheimdienst bislang von der Polizei trennte, wird eingerissen. Warum aus dem Verfassungsschutz keine geheime Polizei werden darf.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

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25.09.2009 18:18 Uhr. 45 Jahre lang war die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst in Deutschland zugesperrt und verriegelt. Vor 15 Jahren wurde sie erstmals aufgesperrt und einen Spalt weit geöffnet; das geschah mit dem sogenannten Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994.

Dann wurde die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst ganz aufgerissen; das geschah mit den Sicherheitsgesetzen nach dem 11. September 2001.

Dann wurde sie ganz aus den Angeln gehoben und ausgehängt; das geschah mit dem sogenannten Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz von 2006.

In der nächsten Legislaturperiode soll nun, so die Pläne des Bundesinnenministeriums, die ganze Wand eingerissen werden. Aus dem Verfassungsschutz, aus dem Inlandsgeheimdienst also, soll eine allgemeine Sicherheitsbehörde werden.

Das heißt: Polizei und Geheimdienst werden zusammengeführt. Die Verquickung von Polizei und Geheimdienst, die 1994 begonnen hat, soll nun vollendet werden. Das also ist die neue Sicherheitsarchitektur, von der seit Jahren die Rede ist.

Die Geheimdienste erhalten, darin besteht die Politik der inneren Sicherheit seit 15 Jahren, immer mehr Kompetenzen, und zwar nicht irgendwelche, sondern Kompetenzen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung.

Das heißt: Der Geheimdienst übernimmt immer mehr Polizei- und Staatsanwaltsaufgaben, ohne aber den gerichtlichen Kontrollen zu unterliegen, wie sie für die ordentlichen Sicherheitsbehörden, also für Polizei und Staatsanwaltschaft, vorgesehen sind. Aus dem Geheimdienst wird eine Geheimpolizei.

1994 wurde der Bundesnachrichtendienst, also der Auslandsgeheimdienst, zum großen Ohr der Polizei; er bekam das Recht, zur Bekämpfung der Drogenkriminalität Gespräche des internationalen Telefonverkehrs aufzuzeichnen, sobald bestimmte Stichwörter fallen.

Die Erkenntnisse darüber werden, ohne dass Betroffene davon erfahren, an andere Sicherheitsbehörden weitergegeben. Solche Ermittlungsbefugnisse wurden seitdem stark ausgeweitet. Den Geheimdiensten sind Sonderrechte aber eigentlich nur zum Schutz der freiheitlichen Grundordnung eingeräumt. Die neueren Sicherheitsgesetze verleihen ihnen diese Sonderrechte auch zur allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung und losgelöst von den Kontrollen, die sonst bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten gelten.

Staatsgewalt mit Tarnkappe
Die Pläne, die im Bundesinnenministerium ausgearbeitet wurden und die Grundlage für die Koalitionsverhandlungen werden sollen, sehen alles vor, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verboten hat: Der Inlandsgeheimdienst soll künftig Computer online durchsuchen dürfen. Das höchste Gericht in Karlsruhe hat das, als Nordrhein-Westfalen ein solches Gesetz für den Landesverfassungsschutz gemacht hat, ausdrücklich verboten.

Der Inlandsgeheimdienst soll auch auf die Daten der Vorratsspeicherung zugreifen dürfen, also auf die Verbindungsdaten jedes Menschen, der in Deutschland telefoniert, faxt, E-Mails oder SMS-Kurzmitteilungen verschickt. Das dürfen bislang nur Polizei und Justiz, und auch diese Befugnis ist äußerst umstritten. Das einschlägige Gesetz liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Dem Inlandsgeheimdienst sollen schließlich Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden, offensichtlich ohne die strikten und scharfen Bedingungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum großen Lauschangriff der Polizei und der Justiz auferlegt hat. Der Verfassungsschutz wird auf diese Weise zur Geheimpolizei.

Von langer Hand vorbereitet
Die Pläne zum Umbau des Verfassungsschutzes in eine allgemeine Sicherheitsbehörde sind von langer Hand vorbereitet. Man muss zwanzig Jahre zurückblättern, in die Jahre 1989/90. Der damalige und heutige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stellte mit gelassener Genugtuung den Verfassungsschutzbericht vor: Die Bedrohung aus dem Osten war zusammengebrochen, die Gefahren, so lange beschworen, existierten nicht mehr. Wer sollte jetzt noch wühlen, wer noch zersetzen? Die zahlreichen Ableger der SED im Westen waren eingegangen.

Der Verfassungsschutzbericht, den der Bundesinnenminister Schäuble im Juli 1990 vorlegte, war deshalb der letzte von der alten Art. War mit dem Ende des Berichtszeitraums 1989 die große Geschäftsgrundlage entfallen, auf welcher der Verfassungsschutz seit seiner Gründung gearbeitet hatte?

War der Verfassungsschutz nun überflüssig. Spannend war deshalb damals nicht Schäubles Rückblick, sondern sein Ausblick in die Zukunft. Das gesetzliche Aufgabenspektrum, so sagte er damals, “wird sich allen politischen Umwälzungen zum Trotz nicht verengen”. Das machte hellhörig. Neue Aufgaben sollten die alten, die entfallenen, ersetzen.

Schäuble meinte unter anderem Aufgaben im Bereich der organisierten Kriminalität und des Handels mit Rauschgift. Es sei darüber nachzudenken, “ob und gegebenenfalls wie der Verfassungsschutz zur Lösung der Probleme eingesetzt werden kann”. Damals begannen die Überlegungen, aus dem Verfassungsschutz eine Bundesbehörde für innere Sicherheit zu machen.

Dieser Umbau wurde sodann betrieben - er begann noch zu Zeiten der Regierung Kohl, also während der CDU/CSU-FDP-Koalition, er wurde fortgesetzt zu Zeiten der Regierung Schröder, also während der rot-grünen Koalition und unter der Ägide von Innenminister Schily, und er ging weiter zu Zeiten der Regierung Merkel, also während der schwarz-roten Koaliton mit Innenminister Schäuble.

Diese Politik durchbricht und beendet die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst. Die hatte und hat aber ihren guten Grund. Die Geheimdienste stehen nämlich außerhalb der allgemeinen rechtsstaatlichen Kontrolle, sonst könnten sie ihre geheime Arbeit nicht tun.

Zwingende Konsequenz dieses Privilegs aber ist eine äußerst enge Beschreibung von Aufgabe und Kompetenzen. Geheimdienst und geheimdienstliche Methoden - das bedeutet immer: der Betroffene erfährt nichts, er kann sich nicht wehren, eine richterliche Kontrolle gibt es nicht.

Die Zurückhaltung der Geheimdienste, die Beschneidung ihrer Kompetenzen, gehört zur Staatsvernunft, sie gehört zu den Lehren aus der deutschen Geschichte, sie steht am Anfang der Geschichte der Bundesrepublik. Warum? Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs war von den Nationalsozialisten ein Reichssicherheitshauptamt eingerichtet worden: ein Generalstab, der die Führung von Geheimer Staatspolizei, Sicherheitsdienst SD und Kriminalpolizei koordinierte.

Alles, was in diese Richtung geht, sollte in der demokratischen Bundesrepublik Deutschland verboten sein. Deshalb schrieben die West-Alliierten im sogenannten Polizeibrief der Militärgouverneure vom 8./14. April 1949 über die Geheimdienste: “Der Bundesregierung wird es gestattet, eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnis haben.” Entscheidend ist und bleibt dieser letzte Satz. Er ist zur Verfassungstradition der Bundesrepublik geworden. Diese Verfassungstradition wird nun zerstört.

Seltsame Dinge des Geheimdienstes
Die bundesdeutsche Geschichte zeigt, wie viele seltsame Dinge sich die Geheimdienste schon erlaubt haben. Ihre Geschichte ist auch eine Geschichte der Affären. Mehr als die Hälfte aller Untersuchungsausschüsse, die in den deutschen Parlamenten eingerichtet wurden, haben sich mit Geheimdienstaffären beschäftigt.

Die Affäre um das sogenannte Celler Loch gehört zu den Spitzenreitern auf der Liste geheimdienstlicher Verfehlungen: 1978 hatte der niedersächsische Verfassungsschutz nach Absprache mit dem Ministerpräsidenten ein Loch in die Mauer des Gefängnisses von Celle gesprengt und die Aktion Terroristen in die Schuhe geschoben, auf dass man sich so beim Wähler als effektiver Terroristenverfolger empfehlen konnte. Opfer wurden Unschuldige, aber auch die Polizei, die an eine terroristische Aktion glaubte; das Parlament und die Öffentlichkeit wurden zum Narren gehalten.

Der Skandal um das Celler Loch wird noch übertroffen von einem Schmuggel, den der Bundesnachrichtendienst 1994 einfädelte: Ein hochgefährlicher Plutonium-Schmuggel von Moskau nach München im August 1994 war von vorn bis hinten eine Inszenierung des Geheimdienstes.

Deutsche sogenannte Lockspitzel hatten so lange mit so viel Geld gewedelt, bis “normale” Kriminelle ins Nuklearschmuggel-Geschäft eingestiegen waren. Sie waren mit der Nase aufs Plutonium gestoßen worden - und der zu bekämpfende Markt auf diese Weise erst geschaffen worden. Kriminelle Banden handeln mit nuklearem Material: Aus dieser abstrakten Gefahr machte der Geheimdienst eine konkrete - und gefährdete damit die öffentliche Sicherheit in erheblicher Weise.

Die Vermischung von Geheimdienst und Polizei macht die Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten zu einem unverantwortlichen Abenteuer für den Rechtsstaat. Auf diese Weise setzt sich die Staatsgewalt eine Tarnkappe auf.

Es geht nicht an, dass die Regeln, die das Polizeirecht und die Strafprozessordnung formulieren, dadurch umgangen werden, dass man die Bekämpfung von Straftaten einem Organ überträgt, für das diese Gesetze nicht gelten. Wenn ein Geheimdienst wie eine Polizei arbeitet, muss er künftig auch wie die Polizei angeleitet und kontrolliert werden - von Staatsanwaltschaft und Justiz. Eine Geheimpolizei darf es im Rechtsstaat Bundesrepublik nicht geben.

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“Wir brauchen in Deutschland keine Geheimpolizei”

Freitag, September 25th, 2009

“Wir brauchen in Deutschland keine Geheimpolizei”

25.09.2009 15:20 Uhr. Die angeblich geplante Zusammenlegung von Polizei und Verfassungsschutz stößt auf den Widerstand der organisierten Polizei. Sowohl die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) äußerten deutliche Kritik an einem Konzeptpapier des Bundesinnenministeriums, das seinen Weg in die Öffentlichkeit gefunden hat. Auch SPD, FDP und Grüne kritisierten die Pläne.

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Hinter den Kulissen ist die Aufregung groß. Das Konzeptpapier, aus dem die Süddeutsche Zeitung zitiert, wird von allen Seiten als Eingriff in den Wahlkampf interpretiert. “Das ist eine einzige Aufforderung, bloß nicht CDU/CSU zu wählen”, grantelte ein ranghoher Polizeibeamter gegenüber heise online. “Irgendwelche Bürokraten, die ab Sonntag sowieso nicht mehr im Amt sind, missbrauchen die Kritik an der Polizeiarbeit zu wahltaktischen Manövern.”

Auch die verschiedenen Polizeiverbände kritisierten offiziell die Inhalte des Konzeptpapiers. Klaus Jansen vom Bund deutscher Kriminalbeamter wird in einer Pressemitteilung deutlich: “Wir brauchen in der Bundesrepublik Deutschland keine Geheimpolizei”.

Während Polizei wie Verfassungsschutz verdeckt ermittelten, unterliege die Polizeiarbeit der Überprüfbarkeit durch den betroffenen Bürger. Dieser wichtige Unterschied zum Verfassungsschutz (der in den einzelnen Bundesländern von G10-Kommissionen beaufsichtigt wird) dürfe nicht aufgegeben werden. Konrad Freiberg von der Gewerkschaft der Polizei stellte in einer Mitteilung fest, dass die bewährte Sicherheitsstruktur nicht leichtfertig in Frage gestellt werden sollte. “Im Übrigen sollte man zunächst das Wahlergebnis abwarten, um danach zu wissen, mit welchem Gesprächspartner man es zu tun hat,” bemerkte der Gewerkschafter.

Wahlkampfbedingt heftige Reaktionen kamen von den politischen Parteien. Auf Seiten der FDP kündigte der Rechtsanwalt Gerhard Baum eine Verfassungsklage an, sollten die Pläne realisiert werden. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann ging direkt den Hausherrn des Bundesinnenministerium an: Das Konzeptpapier zeige, das Wolfgang Schäuble die roten Linien einer rechtsstaatlichen Innenpolitik überschreiten möchte. Volker Beck, sein Pendant bei den Grünen, warnte davor, dass nach der Bundestagswahl ein Anschlag auf die Bürgerrechte drohe.

Für die Piratenpartei kommentierte Uli König, der schleswig-holsteinische Parteivorsitzende den Vorgang. Er wolle Herrn Schäuble gerne an seinen Amtseid erinnern, in dem dieser gelobt hatte, das Grundgesetz zu verteidigen. Weiter heißt es in der Stellungnahme der jungen Partei: “Für die Piratenpartei besteht das strikte Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten in Deutschland aus gutem Grund, da in der deutschen Geschichte insbesondere Inlandsgeheimdienste durch ihre Methoden bei der Bekämpfung Oppositioneller den Staat als Ganzes delegitimiert und in Misskredit gebracht haben.” Die Linkspartei orientierte sich in ihrer Stellungnahme gleich am Kommunistischen Manifest: “Ein Gespenst geht um in Europa…”

Im Bundesinnenministerium werden die bekanntgewordenen Pläne unterdessen heruntergespielt. “Es war und ist üblich, dass zur Vorbereitung auf die nächste Legislaturperiode in allen Abteilungen am Ende einer Wahlperiode die Referatsleiter in einer Stoffsammlung die erledigten und noch offenen fachlichen Punkte aus ihrer Sicht zusammenstellen.

Dies dient ausschließlich dem eigenen Überblick der betroffenen Arbeitseinheiten. Auch die Referate der Sicherheitsabteilung des BMI waren beauftragt, eine solche Stoffsammlung zu erstellen. Es handelt sich um eine interne Aufzeichnung erledigter und offener Themen”, erklärte Staatssekretär August Hanning in einer BMI-Mitteilung den Status des Papiers. Die Zusammenlegung von Polizei und Verfassungsschutz sei keineswegs eine Politik des Bundesinnenministeriums, so Hanning weiter.

Ungeachtet der wahlkampfbedingten Aufregung häufen sich die Indizien, dass nach der Wahl ein großes Revirement bei den Sicherheits- und Polizeibehörden geplant ist. Anfang September berichtete der Behörden-Spiegel von Plänen des Innenministeriums, die SPD-Mitglieder und Amtsleiter Jörg Ziercke (Bundeskriminalamt), Heinz Fromm (Verfassungsschutz) und Ernst Uhrlau (Bundesnachrichtendienst) in der kommenden Legislaturperiode durch CDU-Mitglieder zu ersetzen.

Das Blatt spekulierte außerdem darüber, dass der Innen-Staatssekretär Hanning Leiter des Bundeskanzleramtes werden und dessen Leiter Thomas de Maizière als Bundesinnenminister weiter arbeiten könnte. (Detlef Borchers)

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Traum der EU vom Polizeistaat

Freitag, September 25th, 2009

Überwachung Indect – der Traum der EU vom Polizeistaat
Ein Forschungsprojekt soll Wege finden, Informationen aus dem Netz, aus Datenbanken und von Überwachungskameras zu verbinden – zu einem automatischen Bevölkerungsscanner.

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Von Kai Biermann
Datum 24.9.2009 - 17:48 Uhr

Die Europäische Union finanziert seit Jahresbeginn ein Forschungsprojekt, das all die bestehenden Überwachungstechnologien zu einem Instrument verbinden soll. “Indect” soll es möglich machen, dass alles gesehen und alles verfolgt werden kann. Insgesamt 14,86 Millionen Euro lässt sich die EU das auf fünf Jahre angelegte Projekt kosten.

Auf deutscher Seite arbeiten daran mit die Bergische Universität Wuppertal, die Innotec Data GmbH & Co KG und eine Firma namens Psi Transcom GmbH.

Indect ist ein Akronym von “Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment”. Daher ein Informationssystem zur Unterstützung der Suche, der Entdeckung und der Überwachung von Bürgern in städtischen Umgebungen. Ziel: Erhöhung der Sicherheit. Man könnte es auch ein integriertes Spionageprogramm nennen.

Unter anderem soll es dazu dienen, das Internet zu durchforsten. Das Projekt will erforschen, wie sich im Netz mit automatisierten Suchroutinen “Gewalt”, “Bedrohungen” und “abnormales Verhalten” finden lassen.

Gleichzeitig soll es für die Polizei zum Werkzeug werden, um “verschiedenste bewegliche Objekte” zu observieren. “Indect” soll also Daten auswerten können, um die Bewegungen von Menschen, Fahrzeugen oder Schiffen nachzuvollziehen.

Und es soll eine Suchmaschine entwickelt werden, die anhand von Wasserzeichen Bilder und Videos wiederfinden und schnell verwalten kann.

Es geht nicht in erster Linie darum, Informationen aus dem Netz zu filtern. Vor allem sollen diese mit anderen Datenbanken verknüpft werden. Beispielsweise mit Bildern von Videoüberwachungskameras oder mit Daten von Mobiltelefonen. Das Ziel, so scheint es: In irgendeiner Weise auffällig gewordene Menschen in der Realität schnell entdecken und langfristig verfolgen zu können. Wer beispielsweise bei YouTube ein Drohvideo gepostet hat, der soll mithilfe von Überwachungskameras gesucht, via Suchmaschine identifiziert und mittels tragbarer Geräte von Polizisten verfolgt werden können.

Zumindest steht zu den Zielen auf der Projekt-Website, man wolle Prototypen einer “Familie” von mobilen Geräten entwickeln, mit deren Hilfe “Objekte verfolgt werden können”. Außerdem wolle man eine Suchmaschine zur schnellen Ermittlung von Personen und Dokumenten und Suchprogramme, die “ständig” und “automatisch” öffentliche Quellen wie Websites, Foren, Usent-Gruppen, Fileserver, P2P-Netzwerke und “individuelle Computersysteme” durchsuchen.

Wird das Projekt umgesetzt, wäre es der Albtraum jeder Bürgerrechtsbewegung. Verbindet es doch alle einzelnen Überwachungsinstrumente, die bereits jetzt installiert sind wie Videokameras, Vorratsdatenspeicherung, Handyortung, Gesichtserkennung oder Telefonüberwachung zu einem einzigen Spähprogramm.

Die britische Zeitung Telegraph, die gerade darüber berichtet hatte, nennt es daher nicht umsonst einen “Orwellschen Plan”, in der Öffentlichkeit nach “auffälligem Verhalten” zu suchen.

Mit klassischer Verbrechensbekämpfung hat so etwas nichts mehr zu tun. Es ist der Versuch, alle technischen Möglichkeiten zur sogenannten Gefahrenabwehr zu nutzen. Rechtlich ist diese längst in den Polizeigesetzen der Länder und des Bundes verankert. Allerdings verdeutlicht ein Projekt wie “Indect”, wie weit dieses Konzept gehen und wie tief es in die Gesellschaft eindringen kann. Begriffe wie Unschuldsvermutung oder gerichtsfester Beweis haben dabei keine Bedeutung mehr, ersetzt es doch die gezielte Suche nach Verdächtigen durch das vollständige und automatisierte Scannen der gesamten Bevölkerung.

Der Telegraph zitiert einen Wissenschaftler des Think Tanks “Open Europe” namens Stephen Booth: “Das ist nach meiner Meinung alles ziemlich beängstigendes Zeug. Diese Projekte würden eine riesige Invasion der Privatsphäre bedeuten und die Bürger müssen sich fragen, ob die EU wirklich ihre Steuergelder für so etwas ausgeben sollte.”

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BKA bastelt heimlich am Zensurgesetz

Freitag, September 25th, 2009

BKA bastelt heimlich am Zensurgesetz
Das Netzsperrgesetz ist noch nicht in Kraft, die Umsetzung unklar. Doch das BKA macht mit einer geheimen Richtlinie bereits Druck auf die Internetanbieter

Von Tina Klopp

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Datum 25.9.2009 - 11:08 Uhr. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die deutschen Internetanbieter für den 2. Oktober nach Wiesbaden eingeladen. Dort will es den Unternehmen die “Technische Richtlinie zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” übergeben. So steht es in einer Mitteilung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur.

Zu dem Termin sind keine Vertreter der Branchenverbände Eco oder Bitkom zugelassen, wie der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco e.V. jetzt kritisiert. Nur die Firmen sollen kommen. Zudem ist die Richtlinie als “VS-NfD” deklariert: “Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch”, berichtet das Telekommunikations-Magazin Teltarif. “Eine Diskussion über technische Details ist dort ausdrücklich nicht erwünscht”, bemängelt der Vize-Verbandsvorsitzende Oliver Süme.

Der Eco-Verband kritisiert die Intransparenz des Verfahrens. “Eine Umsetzung der Zugangserschwerung als geheime Kommandosache ist jedenfalls nicht geeignet, das ohnehin geringe Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesetzesvorhaben zu stärken“, sagte der Vize-Verbandsvorsitzende Süme.

Malte Spitz aus dem Bundesvorstand der Grünen bezeichnete das Vorgehen des BKA als “ungeheuerlich”. Ohne eine rechtliche Grundlage schaffe man Tatsachen. Die Unternehmen würden unter Druck gesetzt, damit sie sich schon jetzt an den Verfahren beteiligen. Bis heute sei aber völlig unklar, welche Internetanbieter das Sperrgesetz überhaupt umsetzen müssen, eine Übersicht gäbe es nicht. “Wie schon im Frühjahr durch Frau von der Leyen und Herrn Ziercke wird auch jetzt wieder versucht, das Projekt Internetsperren auf Teufel komm raus umzusetzen, trotz aller rechtsstaatlichen Bedenken.” Man brauche wirksame Polizeiarbeit statt solcher Placebogesetze, sagt Spitz.

Das Gesetz sei noch gar nicht in Kraft, betont auch der Eco-Verband. “Dass das BKA jetzt so auf die Tube drückt, ist nur eine Merkwürdigkeit unter vielen”, heißt es dazu. Der Verdacht liege außerdem nahe, dass sich auf diese Weise erst einmal ein Überblick verschafft werden soll, wie viele Internetanbieter es in Deutschland überhaupt gibt. “Dazu existieren nämlich keine offiziellen Zahlen”.

Auch wenn aus der Bekanntmachung keine unmittelbare Pflicht folge – der Verband vermutet, dass viele Unternehmen nach Wiesbaden fahren werden in der Hoffnung, doch noch mitreden zu dürfen.

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Konzept für mächtigen Geheimdienst

Freitag, September 25th, 2009

Konzept für mächtigen Geheimdienst im Inland


25.09.2009, 10:25 Uhr. Das Innenministerium bastelt offenbar schon an einem Wunschzettel für Koalitionsverhandlungen nach der Wahl. Ganz oben auf der Liste: ein mächtiger Verfassungsschutz.

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Das Bundesinnenministerium bereitet sich einem Zeitungsbericht zufolge mit weitreichenden Forderungen zur inneren Sicherheit auf Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl vor. So solle der Verfassungsschutz nach den Vorstellungen mehrer Referate des Ressorts von CDU-Minister Wolfgang Schäuble zahlreiche neue Kompetenzen erhalten, zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ am Freitag aus einem internen Konzept.

Online-Durchsuchung bisher nur durch BKA
Unter anderem werde in dem Katalog mit dem Titel „Vorbereitung Koalitionspapier“ gefordert, dass der Inlandsgeheimdienst künftig Computer online durchsuchen dürfen, was bisher ausschließlich dem Bundeskriminalamt zustehe. Auch auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung solle er zugreifen dürfen. Ferner sollten dem Verfassungsschutz Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden. Der genetische Fingerabdruck solle laut dem Papier als „erkennungsdienstliche Standardmaßnahme“ erfasst werden statt wie bisher nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und auf Anordnung eines Richters.

Den Vermerken auf dem Papier zufolge seien damit mehrere Abteilungen des Innenministeriums befasst gewesen, berichtet die Zeitung weiter. Es sei vom Abteilungsleiter für Öffentliche Sicherheit gebilligt worden. Schäubles Büroleiter Bruno Kahl sagte dem Blatt, das Dokument sei bisher nicht zur Leitungsebene des Ministeriums gelangt. Es handle sich nicht um ein Papier für Koalitionsverhandlungen, sondern nur um eine Art interne Wunschliste der Referate.

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Fehler beim Rechenfehler

Freitag, September 25th, 2009

Sachsen-Anhalt - Fehler beim Rechenfehler

Loch von 270 Millionen Euro im neuen Finanzausgleich ist nur noch maximal 35 Millionen Euro groß - Landkreistag hatte nicht alle Zahlen

VON HENDRIK KRANERT

25.09.09, 14:29h, aktualisiert 25.09.09, 19:47h

MAGDEBURG/MZ. Überraschende Wende bei der Berechnungs-Panne des Innenministeriums: Das bislang vom Landkreistag auf 270 Millionen Euro bezifferte Loch im kommunalen Finanzausgleich im kommenden Jahr ist jetzt höchstens noch 35 Millionen Euro groß. “Es gibt kein 270-Millionen-Loch im neuen Finanzausgleichsgesetz”, sagte Innenminister Holger Hövelmann (SPD) gestern auf einer eilends anberaumten Pressekonferenz. Der weiteren parlamentarischen Beratung des neuen Finanzausgleichgesetzes (FAG) stehe damit nichts im Wege.

Hövelmann räumte ein, dass Kredite der Kommunen tatsächlich als Einnahmen verbucht worden seien. Auf der anderen Seite seien aber auch Ausgaben von mindestens 183 Millionen Euro gegengerechnet worden. Über weitere Beträge laufe die Diskussion mit dem Landkreistag, er gehe aber davon aus, dass das Loch nur zwischen zehn und 20 Millionen Euro groß sei. “Und das lässt sich innerhalb des Systems lösen”, so Hövelmann.

Landkreistag-Geschäftsführer Heinz-Lothar Theel bestätigte die Berechnungen des Innenministers, geht aber von einem Fehlbetrag von 35 Millionen Euro aus. Theel sagte, dass am vergangenen Montag, als er das Fehlen der 270 Millionen Euro gegenüber der MZ bestätigte, nicht alle Zahlen für eine Nachberechnung zur Verfügung standen. “Es gab damit ein ernstzunehmendes Problem, das nicht zu lösen war.” Theel hatte darüber bereits am vergangenen Freitag das Innenministerium informiert, am Montag waren seine Angaben dort bestätigt worden. Am Dienstagnachmittag kannte Hövelmann das Problem jedoch noch nicht.

Theel blieb auch bei seiner Darstellung, dass “Krediteinnahmen dem Finanzbedarf der Kommunen gegengerechnet wurden, und das ist falsch”. Hövelmann sagte, “ob das ein Fehler war, kann man so oder so sehen”. Er legte Wert auf die Feststellung, dass das jetzt festgestellte Ergebnis “nicht herbeigerechnet wurde”. Vielmehr seien die Berechnungen des Innenministeriums vom Frühjahr noch einmal haarklein nachvollzogen worden. Da es sich um eine ausgesprochen komplexe und komplizierte Materie handele, habe es so lange gedauert.

Infolge des angeblichen 270-Millionen-Euro-Lochs hatte die Neuordnung des Finanzausgleichs auf der Kippe gestanden. Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) hatte erklärt, keine zusätzlichen Schulden zugunsten der Kommunen aufnehmen zu wollen. Wenn es das Problem gebe, müsse der Systemwechsel beim FAG gestoppt werden. Das wiederum hatte bei Landkreistag und Städte- und Gemeindebund für Entsetzen gesorgt, man fürchtete eine noch größere Unterfinanzierung als die bereits veranschlagten 200 Millionen Euro.

“Die chronische Unterfinanzierung der Kommunen ist nicht vom Tisch”, sagte derweil Linken-Fraktionschef Wulf Gallert. Er forderte eine Mindestausstattung der Kommunen von 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2010. Das sind mehr als 100 Millionen Euro mehr, als vorgesehen. Die FDP hat weiter Zweifel an den Berechnungen des Ministeriums. “Man wird den Eindruck nicht los, dass es sich um ein SPD-internes Wahlkampfmanöver handelt, mit dem der Innenminister versucht, seinen Kopf zu retten”, so die finanzpolitische Sprecherin Lydia Hüskens.

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Das Parlament als Farce

Samstag, September 5th, 2009

Neue Bundestags-Geschäftsordnung
Das Parlament als Farce

Reden werden ungehalten zu Protokoll gegeben, Diskussion und Öffentlichkeit entfallen: So erledigt der Deutsche Bundestag Gesetze - und sich selbst.

Von Heribert Prantl

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03.07.2009, 13:11 Uhr, Das Parlament muss sich einen neuen Namen suchen. Bisher heißt es so, weil es der Ort ist, an dem öffentlich Reden gehalten werden: Parlament kommt von parlare, das heißt reden. In der vergangenen Nacht aber, kurz nach Mitternacht, ist das öffentliche Reden im Bundestag abgeschafft worden, teilweise jedenfalls.

Die Geschäftsordnung, in der bisher steht, dass die “Redner grundsätzlich in freiem Vortrag” sprechen, wurde ausdrücklich geändert. Die “freie Rede” kann jetzt schriftlich abgegeben werden. Immer dann, wenn die Tagesordnung in der Fußnote “Rede zu Protokoll” vermerkt, deponiert der Redner diese im Lauf des Tages auf dem Tisch des Bundestagspräsidiums. Das nennt sich “öffentliche Verhandlung”. Darin besteht dann die Verabschiedung eines Gesetzes.

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Was lästig ist, wird ans Ende geschoben
In der vergangenen Nacht sind mehr als 40 Tagesordnungspunkte auf diese Weise erledigt worden, darunter eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben. Dergestalt erledigt wurden Gesetze zum Strafverfahren, zum Schutz der Opfer von Zwangsheirat und Stalking, zur Strafbarkeit der Genitalverstümmelung, zum Berufsbildungsgesetz etc. etc.

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Neue Gesetze in Marathon-Debatte
Zu Protokoll gegeben wurden die Reden zum Strahlenschutz, zur auswärtigen Kulturpolitik, zu Genmais und Regulierung des Strommarkts, zum Klimaschutz, zur Organspende, zur Wahl der Bundesverfassungsrichter, zur Krankenversicherung - bis hin zum Finale, dem Antrag der Grünen, “vorbildlich und importunabhängig Ökostrom und Biogas einzukaufen”.

Die Reden zu all den Themen wurden einfach auf dem Tisch deponiert. Die zweite und dritte Lesung von Gesetzen bestand einzig und allein in der Niederlegung von schriftlichen Reden. Das war und ist die parlamentarische Praxis des Artikels 42 Grundgesetz, in dem es heißt: “Der Bundestag verhandelt öffentlich.”

“Rede zu Protokoll” heißt dieses merkwürdige Verfahren, das die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen aus Gründen der Effizienz erfunden haben. Vor etwa zehn Jahren wurde es erstmals häufiger praktiziert. Heute bedienen sich die Fraktionsgeschäftsführer der Koalition dieses Verfahrens behende und exzessiv. Sie platzieren ihnen lästige oder zeitraubende Themen ans Ende eines langen Beratungstages - auf dass die Abgeordneten erleichtert sind, wenn sie nicht mehr ausharren müssen und sich also “zu Protokoll” verabschieden können.

Der Bundestag wird dann zu mitternächtlicher und späterer Stunde nur noch durch seinen Präsidenten repräsentiert, der mit müder Stimme den Tagesordnungspunkt aufruft und die zu Protokoll gegebenen Reden registriert. Das Parlament verwandelt sich in eine Reden-Abwurfstelle samt Registratur. Der Clou: Die nun ganz offizielle Einführung von “Reden zu Protokoll” erfolgte durch Reden, die “zu Protokoll” gegeben wurden.

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52 Sekunden Beratung pro Tagesordnungspunkt
In der vergangenen Nacht sind 43 Tagesordnungspunkte auf diese Weise parlamentarisch “erledigt” worden. Dafür vorgesehen waren 35 Minuten. Das ergab, so errechnete süffisant der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch, 52 Sekunden Beratung pro Tagesordnungspunkt: “Wenn das keine Leistung ist!”

Soeben hat das Verfassungsgericht dem Bundestag in EU-Angelegenheiten sehr viel mehr Macht gegeben als bisher. Gleichzeitig entmachtet dieser Bundestag sich selbst - weil die Zeit drängt, weil Restanten abzuarbeiten sind, weil keine neuen Sitzungstage anberaumt werden sollen, die ja mit Ferien, Parteitagen oder Wahlkampfterminen kollidieren könnten.

Es geht den Fraktionsgeschäftsführern der Regierungsparteien um die Erledigung des politischen Programms; und ihre Kollegen von den kleineren Oppositionsfraktionen neigen angesichts der Mehrheitsverhältnisse dazu, sich auf alle Kompromisse einzulassen, um mit ihren eigenen Projekten nicht immer an das Ende der Tagesordnung zu rutschen.

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Wer debattieren will, steht allein im Sitzungssaal
Diese Geschäftsführer sind die Mechaniker der Macht. Von ihnen geht zwar selten eine politische Idee aus, aber sie entscheiden über die Tagesordnungen, bevor der Ältestenrat sie abnickt. Sie entscheiden darüber, für welche Punkte es ordentliche Beratungszeiten gibt oder nur lächerliche fünf Minuten - oder gar keine, weil nur “zu Protokoll” gegeben wird. Ein altgedienter Parlamentarier sagt von den Fraktionsgeschäftsführern: “Sie missachten die Kraft des gesprochenen Worts, weil sie diese selbst nicht besitzen.”

Natürlich kann ein Redner darauf beharren, dass er bei seiner Rede am Pult stehen darf. Er ist dann freilich ganz mit sich allein, die anderen Diskutanten sind schon längst anderswo, sie haben nicht nur ihre Reden, sondern womöglich auch sich selbst schon niedergelegt.

Der Grüne Matthias Berninger hat, bevor er nach zwölf Jahren im Bundestag sein Amt als Abgeordneter aufgab und in die Wirtschaft ging, in der Sitzung vom 26. Oktober 2006 erklärt: “Ich spare mir und dem Rest des Parlaments die Farce, allein zu reden; ohne Kenntnis der Argumente der anderen Kolleginnen und Kollegen wird von einer Debatte nicht die Rede sein können.”

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Das Parlament wird zum Dormitorium
Wird die fehlende Beratung im Plenum durch die Beratung in den Ausschüssen ersetzt? Derzeit nicht. Ausschusssitzungen sind nicht öffentlich. Der Bundestag muss aber, laut Grundgesetz, öffentlich verhandeln. Wenn die Sitzung im Plenum nicht mehr als öffentlich bezeichnet werden kann, müsste künftig zumindest die Ausschussberatung öffentlich gemacht werden.

Ist ein Gesetz, das in aller Heimlichkeit, mitten in der Nacht und nur zu Protokoll verabschiedet wird, verfassungswidrig? Laut Verfassungsgericht ist ein Gesetz auch nach fehlerhafter Beratung gültig, wenn der Bundespräsident es ausfertigt. Er wird sich weigern müssen, nicht beratene Gesetze auszufertigen. Ansonsten kriegt der unselige Staatsrechtler Carl Schmitt, der Kronjurist des Dritten Reiches, noch spät recht; er hat einst dem Parlament den Wegfall seiner ideellen Voraussetzungen attestiert: “Die Diskussion entfällt”, “die Öffentlichkeit entfällt”.

Wie soll ein Parlament genannt werden, das eigentlich kein Parlament mehr ist: Monumentum? Das heißt Grabmal. Dormitorium? Dormitare heißt einschlafen. Vielleicht sollte man das Wort Martyrium gebrauchen: Es ist nämlich eine Qual, feststellen zu müssen, wie das Parlament sich selbst erledigt. (SZ vom 03.07.2009/luw/dmo)

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