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Schuldig auf Verdacht

Freitag, Juli 2nd, 2010

VORWURF DER VERGEWALTIGUNG

Schuldig auf Verdacht

Seit März sitzt Jörg Kachelmann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in Untersuchungshaft. Obwohl der Strafjustiz die Beweise abhandenkommen, hält sie an ihrer Anklage fest – und zerstört die Existenz des Fernsehmeteorologen

von Sabine Rückert

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28.6.2010 - 10:14 Uhr. Zu Jörg Kachelmann dürfte nach einer wahren Flut der Berichterstattung inzwischen jeder eine Meinung haben – und nicht mehr übermäßig viele Menschen eine gute. Da ist ein Mann, der eine Frau vergewaltigt haben soll, der beträchtliche Liebschaften pflegte – und dessen harmloses Fernsehgesicht anscheinend nicht sein wahres Ich zeigt. Allerdings ist alles andere als sicher, dass der 51 Jahre alte Wettermann aus dem Ersten Programm jene Radiomoderatorin aus Schwetzingen, die in den Medien mal als Simone, mal als Sabine, Sandra, Tatjana oder Silvia firmiert, wirklich vergewaltigt hat. Die Beweise zerrinnen den Staatsanwälten geradezu unter den Händen. Aber der Schaden, den Kachelmanns Ansehen erlitten hat, ist total.

Selbst wenn das Landgericht Mannheim die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Kachelmann ablehnen und ihn demnächst aus der Untersuchungshaft entlassen sollte – wer soll noch über seine ulkigen Wetteransagen in der ARD lachen? Wer könnte dabei vergessen, dass der Mann vor der Wetterkarte mit dem Vorwurf einer Vergewaltigung kontaminiert ist? Oder dass er durch Gefühlskälte und Gewissenlosigkeit eine Frau in die äußerste Verzweiflung getrieben hat?

Die Bezichtigungen der 37-jährigen Radiojournalistin – nennen wir sie fortan auch Simone – haben nämlich inzwischen stark an Glaubhaftigkeit verloren. Als die Frau am Morgen des 9. Februar 2010 den Fernsehmeteorologen Kachelmann anzeigte, behauptete sie, in der vorangegangenen Nacht – nach einem Beziehungsstreit – von ihm mit einem Küchenmesser bedroht und, so eingeschüchtert, zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden zu sein. Ursache für den Streit war ein anonymer Brief, den Simone am Nachmittag in ihrer Post gefunden haben wollte. Darin steckte die Kopie zweier auf Kachelmann und eine andere Frau ausgestellter Flugtickets nach Kanada nebst dem Hinweis, die beiden hätten ein Verhältnis. Mit dem Briefinhalt konfrontiert, soll Kachelmann in jener Nacht zunächst eine Beziehung zu jener Fremden geleugnet, diese dann aber doch eingeräumt haben und schließlich – als Simone ihn aus der Wohnung wies – hasserfüllt über sie hergefallen sein. So weit die Aussage der Frau. Die Polizei vermerkte damals, sie mache einen glaubwürdigen Eindruck.

Kachelmann selbst hat nach seiner Festnahme am 24. März vor dem Ermittlungrichter zwar eingeräumt, Simone zu kennen und an jenem Abend mit ihr intim gewesen zu sein, die Tat selbst aber hat er entschieden bestritten. Zwar soll es die Eifersuchtsszene gegeben haben, auch habe die Zeugin danach die Beziehung zu ihm beendet, aber er habe das akzeptiert und sei in ein Hotel gefahren, um dort zu übernachten. Anderntags flog Kachelmann ins Ausland. Der Rezeptionistin jenes Hotels erschien der Überraschungsgast beim Einchecken gegen 3.30 Uhr morgens weder aufgewühlt noch besorgt. Sie schildert ihn als eher entspannt. Lächelnd habe er sich nach einem Zimmer erkundigt und noch ein Weilchen mit ihr geplaudert.

Einige Wochen nach ihrer Anzeige hat Simone nach weiteren Ermittlungen der Polizei zugeben müssen, mindestens in Teilen ihrer Aussage gelogen zu haben: Den anonymen Brief, der die Tat ausgelöst haben soll, hatte sie sich selbst geschrieben. Und die Beziehung Kachelmanns zu jener Mitreisenden hatte sie auch schon Wochen zuvor gründlich ausspioniert. Unter falschem Namen hatte sie sich im Internet via Facebook als vermeintliche alte Bekannte an die Konkurrentin herangepirscht, hatte sich deren Bild schicken lassen und die Bestätigung erschlichen, dass diese ebenfalls mit Kachelmann zusammen sei.

Was ihre eigene Beziehung zu dem Wettermann angeht, so behauptete Simone, seit elf Jahren dessen »Lebensgefährtin« zu sein, konnte der Polizei allerdings weder die Anschrift von Kachelmanns Schweizer Firma nennen noch die Frage beantworten, ob er einen Wohnsitz in Deutschland habe. In der Gesamtschau aller Aussagen und Tatsachen stellt sich das Verhältnis der beiden weniger als ein reales und beständiges Miteinander dar denn als ein aus bürgerlichen Illusionen, utopischen Theorien und erotischen Fantasien zusammengefügtes Gedankengebäude. Ein Luftschloss, in dem niemand haust.

Keinen einzigen Tag hat die Moderatorin mit Jörg Kachelmann eine gemeinsame Adresse gehabt. Die Polizei fand in ihrer Wohnung keine seiner Utensilien: keine Zahnbürste, keine Socke, keine Unterhose. Es gab keine gemeinsamen Skiurlaube, keine Weihnachtsfeiern, keine Silvesterpartys. Nicht einmal zu seinem fünfzigsten Geburtstag war sie eingeladen. Das bisschen Wirklichkeit, das es gab, waren vor allem kurze Nächte, meist auf der Durchfahrt, alle paar Wochen. Sie freute sich mächtig auf ihn. Er kam spät und ging früh. Stürmte durch die Republik von Messstation zu Messstation, von Medienevent zu Medienevent – angeblich immer im Stress. Dass dieser Zeitdruck auch daher rührte, dass Kachelmann eine Art ambulanter Liebhaber war und Schwetzingen bei Weitem nicht seine einzige Anlaufstelle, weiß Simone inzwischen. Und mit ihr weiß es die ganze Nation. Irgendwann müssen Wolken, Luft und Winde ganz von Kachelmann Besitz ergriffen haben: Er wurde selber wie das Wetter. Er zog vorbei.

Diesem Lebenswandel kamen die Kommunikationsmittel des 21. Jahrhunderts entgegen. Kachelmann ist ein multimedialer Typus, sonst wären seine raumgreifenden amourösen Parallelaktivitäten gar nicht denkbar. Auch seine Beziehung zu Simone hielt er vor allem aus der Ferne am Leben, durch lauter kleine elektronische Impulse über das weltweite Netz. Seine Leidenschaft übermittelte er via SMS, Mails, Chats, Skypes und hin und wieder in Kurztelefonaten. Er war immer irgendwie zu erreichen und blieb letztlich doch unfassbar. Niemand konnte nachprüfen, ob er sich gerade vom Frankfurter Flughafen meldete, aus dem Nordseewatt oder vom Matterhorn. An jedem Ort der Welt konnte Kachelmann Liebe schwören – ohne den Schwur in messbarer Lebenszeit einzulösen. Drohte ihm eine seiner E-Mail-Adressatinnen tatsächlich zu nahe zu rücken, blieb ihm immer noch die Möglichkeit, sich im Nirwana des Internet zu verflüchtigen. Aus seinem richtigen Leben habe er sie herausgehalten, sind sich mehrere Gefährtinnen in ihren Aussagen gegenüber der Polizei einig. Eine von ihnen sagt, trotz aller Mühe habe man immer draußen gestanden.

Dort wartete auch die blonde Simone aus Schwetzingen. Elf Jahre auf Stand-by, sich an Versprechungen klammernd, auf bessere Zeiten hoffend. Sie war 26 Jahre alt, als sie Kachelmann nach einem Interview ihre Visitenkarte gab, knapp 37 Jahre, als sie ihn anzeigte. Andere Frauen heiraten in dieser Lebensspanne, bekommen Kinder, bauen Häuser, gehen ins Ausland, machen Karriere. Bei Simone tat sich nicht viel. Sie saß in Schwetzingen und blieb ihm treu. Reduzierte sogar ihre Arbeitszeit bei dem Privatradio deutlich, um noch einfacher abrufbar zu sein.

Die Bremer Psychologieprofessorin Luise Greuel, eine angesehene Sachverständige und Autorin des gängigsten Lehrbuchs über Aussagepsychologie, hat Simone im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mannheim umfassend befragt, um herauszufinden, ob zumindest deren Vergewaltigungsvorwürfe auf realem Erleben basieren oder nicht. In ihrer Expertise vom 31. Mai 2010 kommt Luise Greuel zu dem Ergebnis, dass die Angaben der Opferzeugin nicht einmal den qualitativen Mindestanforderungen an eine tragfähige Aussage genügen. Und dass Simone die geschilderten Vergewaltigungshandlungen höchstwahrscheinlich nicht erlebt habe: Über den Ablauf der Tat berichte sie zum Teil Unwahrscheinliches bis Unmögliches.

So konnte Simone nicht plausibel machen, wie Kachelmann ihr ununterbrochen das Messer an die Kehle gehalten und zugleich sie und sich selbst teilweise entkleidet haben soll. Darüber hinaus behauptete sie, sich an komplette Handlungssequenzen nicht erinnern zu können. Schon bei Polizei und Staatsanwaltschaft hatte Simone in vier unterschiedlichen Vernehmungen hartnäckig die beschriebenen nachweislich falschen Angaben zum erweiterten Tatgeschehen gemacht. Nun geht die Sachverständige davon aus, dass die Frau bei der Schilderung des Kerngeschehens Erinnerungslücken geltend macht, um ihr Aussagemanagement abzusichern.


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Der Rechtsmediziner hält die Verletzungen für selbst beigebracht

In den langen Gesprächen fällt der Sachverständigen außerdem auf, unter welchem Erfolgsdruck die Frau steht: Kachelmann dürfe nicht gewinnen, sagt Simone. Wie viele andere Frauen habe auch die Opferzeugin den Fernsehstar einst idealisiert und sich für ihn aufgegeben, stellt Luise Greuel fest. Für Kachelmann dagegen sei Simone kaum mehr als eine passagere Liebelei gewesen, ein ideales Projektionsobjekt für eigene Grandiositätsgefühle und deshalb: austauschbar. Als die Moderatorin ihren wahren Stellenwert im Kachelmannschen Ranking erkannt habe, sei dies dem Zusammenbruch ihres Selbstbildes und einer existenziellen Vernichtung gleichgekommen. Schlug also die Huldigung einer blind Verliebten um in Vernichtungswünsche gegen den Verräter? Die Sachverständige jedenfalls findet bei Simone starke Anhaltspunkte dafür.

Die Expertise der Professorin Greuel ist nicht das einzige Dokument, das Simones Glaubwürdigkeit erschüttert. Auch ein Gutachten des Gerichtsmediziners Bernd Brinkmann lässt Zweifel an ihren Vorwürfen aufkommen. Brinkmann ist emeritierter Professor, leitete 30 Jahre lang das Rechtsmedizinische Institut der Universität Münster und gehört zu den kompetentesten Rechtsmedizinern im Land. Der Generalbundesanwalt bat ihn regelmäßig bei besonders komplizierten Kriminalfällen um Gutachten oder rief ihn als Schiedsrichter, wenn unklare Befunde von anderen Rechtsmedizinischen Instituten unterschiedlich interpretiert worden waren. Im Fall Kachelmann wurde Brinkmann von der Verteidigung um die sachverständige Beurteilung jener – durch eine Vielzahl von Fotografien dokumentierten – Verletzungen gebeten, die von Simone als Vergewaltigungsfolgen präsentiert worden waren.

Der zuständige Rechtsmediziner in Heidelberg hatte am 9. Februar über dem Kehlkopf der Moderatorin eine horizontale, bandförmige Hautrötung festgestellt, die laut Simone durch den starken Druck des – während der Vergewaltigung an den Hals gepressten – Messers entstanden sein soll. Außerdem begutachtete er enorme blaurote Blutunterlaufungen an den Innenseiten der Oberschenkel, deren Herkunft die Opferzeugin allerdings nicht erklären konnte. Das Rechtsmedizinische Institut Heidelberg, dem damals nur das Protokoll der ersten der vier Geschädigtenvernehmungen vorlag, mochte sich nicht festlegen bei der Frage, ob die Verletzungen durch Fremdeinwirkung entstanden oder von Simone sich selbst zugefügt worden waren.

Brinkmann dagegen legte sich fest: Seiner Einschätzung nach hat sich Simone selbst verletzt. Für den von der Opferzeugin behaupteten Hautkontakt mit der scharfgezackten Schneide des Küchenmessers sei ihre Halshaut viel zu oberflächlich beschädigt. Ein an die Kehle gehaltener Messerrücken wiederum könne die vertikalen Kratzer und parallelen Linien innerhalb des entzündeten Hautfeldes nicht erklären. Überdies sei schwer vorstellbar, dass Kachelmann bei dem beschriebenen Gerangel, dem doppelten Entkleiden und dem – mit entsprechenden Bewegungen einhergehenden – Geschlechtsakt das Messer akkurat auf immer dieselbe kleine Fläche über dem Kehlkopfs habe drücken können. Umso weniger, als er nach Aussage der Zeugin ihr zeitweise auch noch den Mund zugehalten haben soll, sie also mit gekreuzten Armen hätte vergewaltigen müssen.

Abgesehen davon, dass keinerlei Kachelmann zuordenbare DNA-Spur auf dem Messer gefunden werden konnte, hält der Rechtsmediziner Brinkmann es für unmöglich, dass überhaupt irgendein Messer die Hautbeschädigung am Hals verursacht hat. Seiner Einschätzung nach war das ursächliche Werkzeug weit ungefährlicher: ein spitzer Fingernagel.

Auch die Erklärung Brinkmanns für die Hämatome an den Oberschenkeln entlasten Kachelmann. Die beiden Unterblutungen sind fast genau gleich groß und liegen einander spiegelbildlich gegenüber. Ihr Umriss schließe ein (möglicherweise die Beine spreizendes) Knie als Ursache aus. Ihre Gestalt lege eher den Einsatz einer geballten Faust nahe, denn die Abdrücke der vier Handknöchel seien ziemlich gut erkennbar. Hätte Kachelmann aber mit seinen Fäusten auf die Beine der Frau eingeboxt, hätte er dazu das Messer aus der Hand legen müssen, was – laut Aussage – nicht der Fall war. Außerdem wären massive Schläge auf die Beininnenseiten, weil äußerst schmerzhaft, der Frau sicher nicht entgangen. In der Vernehmung hätte Simone die Hämatome dann auch leicht erklären können und nicht – wie geschehen – behauptet, sie habe deren Entstehung nicht mitbekommen, sondern die Blutunterlaufungen erst in der Klinik bemerkt.

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In einem Selbstversuch mit eingefärbten Fäusten ist es einer Mitarbeiterin des Sachverständigen Brinkmann ohne Weiteres gelungen, ähnliche Abdrücke auf ihren eigenen Schenkeln hervorzurufen.

Aus der Summe aller im Gutachten aufgelisteten Erkenntnisse zieht Brinkmann den Schluss, dass die Frau sich die Hämatome selbst zugefügt hat. Deren eindrucksvolle Verfärbung dürfte durch die vorherige Einnahme von Aspirin noch begünstigt worden sein. Aspirin ist nämlich nicht nur ein schmerzstillendes Mittel, sondern trägt als Gerinnungshemmer auch zur Blutverdünnung bei. Wer das Medikament konsumiert, neigt zu stärkeren Blutungen und übermäßiger Hämatombildung. Dass Simone am Abend der angeblichen Tat Aspirin zu sich genommen hatte, sagte sie bei der Polizei selbst aus.

Für den Sachverständigen Brinkmann ist dieses Phänomen nicht neu. Erst vor wenigen Jahren musste er ein Gericht in einem Wiederaufnahmeverfahren auf den Zusammenhang zwischen Blutungsneigung und bestimmten Medikamenten aufmerksam machen: Das Landgericht Osnabrück hatte zwei Männer nacheinander wegen Vergewaltigung ein und derselben jungen Frau zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Gericht und Staatsanwaltschaft waren von der Schuld der beiden Angeklagten überzeugt, auch der Bundesgerichtshof fand keine Rechtsfehler. Diesem Bollwerk an Gewissheit gegenüber stand bloß ein Gutachten des Rechtsmediziners Brinkmann. Er hatte sich den Fall im Auftrag von Angehörigen der Verurteilten noch einmal vorgenommen.

In seiner Expertise entlarvte er die auf Lichtbildern festgehaltenen angeblichen Vergewaltigungsverletzungen als klassische Selbstbeibringungen und diagnostizierte außerdem – wegen der ungewöhnlichen Intensität der Hämatome – beim angeblichen Opfer eine Blutgerinnungsstörung. Brinkmanns Gutachten wurde zum Schlüssel für eine Wiederaufnahme der beiden Fälle. Nach zähem Kampf gegen die Strafjustiz wurden die Männer schließlich wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. In dem Wiederaufnahmeverfahren des Osnabrücker Falls hatte sich unter anderem herausgestellt, dass die Frau vor ihren Selbstverletzungen die Blutverdünnungsmittel Aspirin und Marcomar geschluckt hatte, um ihre Vergewaltigungsgeschichte optisch aufzubessern.

Seit Anfang Juni sind der Strafjustiz in Mannheim nun die beiden Gutachten der Sachverständigen Brinkmann und Greuel bekannt. Trotzdem sitzt Jörg Kachelmann weiterhin in Untersuchungshaft. Unbeeindruckt von den Erkenntnissen der Gutachter, halten die Staatsanwälte hartnäckig an Simones Darstellung fest. Sie verweisen auf den von ihnen beauftragten rechtsmedizinischen Gegengutachter, der anders als Brinkmann eine Fremdbeibringung für möglich hält. Als die ZEIT bei Simone anruft und ihr anbietet, sich zu den beiden Gutachten zu äußern, sagt sie bloß »Nein, danke« und legt auf.

Zur Expertise der von der Staatsanwaltschaft selbst ausgesuchten Professorin Greuel hatte der Pressesprecher der Strafverfolgungsbehörde – noch bevor er das fertige Gutachten offiziell in Händen hielt – voreilig an die Medien durchsickern lassen, sie entkräfte den Tatverdacht gegen Kachelmann nicht. Jetzt greifen die Staatsanwälte sogar nach einer Stellungnahme von Simones eigenem – und damit nicht neutralen – Psychotherapeuten, der ihr Aussageverhalten als Folge von Traumatisierung ausgibt und meint, damit ihre unstimmigen Schilderungen und Gedächtnislücken erklären zu können.

Nach demselben Rezept war schon das Landgericht Osnabrück bei seinen beiden Fehlurteilen verfahren: Als den Richtern Zweifel kamen, hatten sie sich von den behandelnden Ärzten des vermeintlichen Opfers bescheinigen lassen, mit der Aussage der Frau habe alles seine Ordnung.

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Auf leisen Sohlen verteidigt man nicht den Unschuldigen, sondern den Täter

Für die Strafverfolger kann es in dieser Schlacht nicht mehr allein um Kachelmann und dessen angebliche Schuld gehen – sondern es muss ihnen auch darum gehen, selber ohne Gesichtsverlust aus der Sache herauszukommen. Immerhin hat die Staatsanwaltschaft Mannheim im Leben des Fernsehstars den totalen Kahlschlag angerichtet. Schon am 20. März 2010, als die Ermittler um 11.45 Uhr Kachelmann nach seiner Rückkehr aus dem Ausland auf dem Frankfurter Flughafen am Stellplatz 29 der Airport-Tiefgarage festnehmen ließen, haben sie dessen Reputation ramponiert. Und zerstören sie mit jedem weiteren Hafttag mehr.

Dabei muss auch Staatsanwälten klar sein, dass für einen Vorabendprotagonisten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens ein Rufschaden solchen Ausmaßes nicht behoben werden kann. Für die erlittene U-Haft kann Kachelmann dereinst vielleicht ein paar Tausend Euro geltend machen – denn staatliche Entschädigung gibt es bloß für unmittelbare Haftfolgen wie Verdienstausfall. Auf dem exorbitanten Imageverlust aber wird der Fernsehmeteorologe sitzen bleiben.

Zu Opferzeugin und Staatsanwaltschaft gesellt sich für Kachelmann aber noch ein drittes Problem: Reinhard Birkenstock, sein eigener Verteidiger. Zwar muss man dem Kölner Rechtsanwalt zugutehalten, die Lügen der Opferzeugin von Anfang an gerochen, nachgeforscht und die Staatsanwälte zu den entscheidenden Ermittlungen angehalten zu haben – darüber hinaus gibt es aber wenig, was sich an Birkenstocks Verteidigung rühmen ließe. Während des gesamten Ermittlungsverfahrens hat er es unterlassen, den dringenden Tatverdacht, der Kachelmanns Freiheitsentzug begründen soll, mit einer Haftbeschwerde anzugreifen. Das aber wäre spätestens am 20. April erforderlich gewesen – jenem Tag, an dem sich herausgestellt hatte, dass Simones Aussagen auf Lügen und einem gefälschten Brief basieren.

Die spärlichen Briefe des Verteidigers an die Staatsanwaltschaft legen die Befürchtung nahe, er beherrsche nicht das gesamte der Verteidigung zu Gebote stehende Instrumentarium der Strafprozessordnung gleichermaßen virtuos. Statt das Landgericht (und wenn nötig das Oberlandesgericht) anzurufen und zu versuchen, Kachelmanns Haftentlassung zu erzwingen, nähert sich Birkenstock den Strafverfolgern auf Samtpfötchen und sucht vor allem das Gespräch.

Als die beiden Staatsanwälte – trotz der zutage getretenen Lügen ihrer Zeugin – keinerlei Anstalten machen, Kachelmann auf freien Fuß zu setzen, kritisiert Birkenstock deren Unbelehrbarkeit zwar vorsichtig, schiebt aber – aus Gründen der Redlichkeit, wie er hervorhebt – rasch Versöhnliches nach: »Sie beide haben sich nicht nur stets meine Bedenken gegen den Verdacht angehört, sondern Sie sind auch meinen sachlichen Beweisanregungen, soweit praktisch durchführbar, jeweils stets nachgekommen. Sie haben mir Ihre Aufmerksamkeit in einem Ausmaß gewährt, die ich jedem Verteidiger nur wünschen kann. Dabei hatte ich den Eindruck, dass Sie meine Argumente nicht nur hören, sondern auch in Ihre Verdachtsprüfung einbeziehen. Ich betone erneut, dass ich stets und ständig, wenn Sie nicht durch Hauptverhandlungen verhindert waren, von Ihnen empfangen und angehört worden bin.«

Wer solche Äußerungen auf sich wirken lässt, den wundert nicht, dass Kachelmann noch sitzt. In Justizkreisen gilt Birkenstock vor allem als Rechtsbeistand von Steuersündern und Wirtschaftskriminellen, einer Klientel also, die meistens auch getan hat, was man ihr vorwirft, und von deren Verfehlungen umfangreicher Schriftverkehr und Aktenkonvolute künden. Die klassische Verteidigerkunst in Wirtschaftsstrafsachen besteht darin, in den Hinterzimmern der Strafjustiz die Vergehen der Mandanten durch Deals und außergerichtliche Einigungen ohne Aufsehen aus der Welt zu schaffen. Doch mit solcher Geschicklichkeit ist Birkenstocks Klienten Kachelmann nicht gedient.

Selbst wenn Birkenstocks Schmusekurs seinem reinen Glauben an das Gute im Staatsanwalt geschuldet sein sollte – bei seinen Adressaten dürfte er eine ganz andere Wirkung hervorrufen. Ein Verteidiger, der für den Mandanten nicht zu den Waffen greift, läuft Gefahr, ungewollt die unausgesprochene fatale Botschaft zu vermitteln, der Vorwurf träfe zu. Auf leisen Sohlen verteidigt man nicht den Unschuldigen, sondern den Täter. In den Medien wird Birkenstock mit dem Satz zitiert, Vergewaltigung sei eben ein Delikt, »bei dem man schneller verhaftet als enthaftet ist«. Dazu, dass die Enthaftung seines Mandanten Kachelmann etwas länger dauert (oder vielleicht sogar ganz ausbleibt), könnte auch die Durchsetzungsschwäche seines Verteidigers beitragen.

Immerhin war in den drei Monaten, die seit der Festnahme des Fernsehstars verstrichen sind, genügend Zeit, dass die öffentliche Stimmung kippte. Als sich Kachelmann am 24. März 2010, unmittelbar nach seiner Vernehmung durch den Ermittlungsrichter, den Fotografen und Reportern mit den Worten »Ich bin unschuldig« präsentierte, versuchte er Optimismus zu verbreiten. Damals konnte er sich gewisser Zuneigung der Massen und Massenmedien noch gewiss sein. Inzwischen sind die Solidaritätsbekundungen weitgehend verstummt. In Zeitungen und Magazinen sind Artikel erschienen, die Kachelmanns Charakter fragwürdig erscheinen lassen und das Bild eines rücksichtslosen Egomanen zeichnen, der sich jahrelang in der Maske des sympathischen Sonderlings präsentiert hat.

Auf der Titelseite der Illustrierten Bunte zum Beispiel prangte Ende April das madonnenhafte Konterfei eben jener Kachelmann-Begleiterin, auf welche das Flugticket aus dem »anonymen Brief« der Simone ausgestellt war: Jetzt spricht die Ex-Freundin, lautete die Schlagzeile. In der Exklusivstory breitet die betrogene Geliebte das Mehrfach-Liebesleben des Wetteransagers aus und schildert detailreich seine ins Groteske abgleitenden Ausflüchte, mit denen er die eine Gespielin vor der anderen geheim hielt. Die Zweifelhaftigkeit solcher – gegen einen weitgehend wehrlosen Untersuchungshäftling gerichteten – Enthüllungen wird von der Bunten im Text mit altruistischen Absichten geadelt: Die Frau wolle »keine Liebesrache« nehmen, heißt es da, »aber sie wünscht sich, dass die Wahrheit über Kachelmann geschrieben wird – um andere Frauen vor ihm zu schützen«.

In ihren Gesprächen mit der Polizei äußerte sich die Titelheldin weniger abgeklärt. Dort machte sie kein Geheimnis aus ihrer frischgebackenen Abneigung gegen Kachelmann: Sie freue sich über jeden Tag, den dieser im Knast sitze, und wünsche sich, dass er dort verrecke. Kurz zuvor hatte dieselbe Frau Kachelmanns Verteidiger allerdings noch gebeten, seinem Mandanten auszurichten, sie sei in Gedanken stets bei ihm und ganz von seiner Unschuld überzeugt.

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Viele Frauen machten es Kachelmann leicht, Spielchen mit ihnen zu spielen

Der unverhohlene Sinneswandel dieser Ex-Freundin ist umso problematischer, als sie in einem möglichen Strafprozess für Kachelmann als zentrale Entlastungszeugin infrage kommt: Sie war es, an die sich Simone aus Schwetzingen unter einem Decknamen per Facebook herangemacht und versucht hatte, Nachrichten aus dem Kachelmannschen Intimleben zu erhaschen. Doch anstatt sich bis zum Abschluss des Verfahrens zurückzuhalten, hat die Ex-Freundin nun ihrerseits versucht, weitere Kachelmann-Geliebte aufzustöbern, und ist dabei in Kontakt mit Simone geraten. Die jedenfalls hat in der aussagepsychologischen Untersuchung erzählt, sie tausche sich mit der in der Bunten aufgetretenen Ex-Freundin aus und man plane, sich in einer Art Selbsthilfegruppe auch mit anderen Langzeitgeliebten des Beschuldigten zu treffen. Immerhin sei man ja eine Schicksalsgemeinschaft der seelisch Missbrauchten.

Schon das Alte Testament erzählt im 1. Buch Mose von der Vergeltungssucht der zurückgewiesenen Frau: In der 4000 Jahre alten Josephsgeschichte wird der Rachefeldzug der Gemahlin des Ägypters Potiphar geschildert, die vergeblich versucht hatte, den schönen Israeliten Joseph zu verführen. Weil dieser ihre Offerten schroff zurückweist, zerreißt sie sich die Kleider und behauptet, von ihm vergewaltigt worden zu sein. Die Obrigkeit schenkt ihr Glauben und Joseph wird in den Kerker geworfen. Gott selbst muss eingreifen und den Unschuldigen aus dem Gefängnis retten. So weit die Bibel.

Jetzt verfolgen enttäuschte Frauen den weniger schönen Kachelmann. Auf ihren Chor darf man, sollte es zur Hauptverhandlung kommen, gespannt sein. Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls fleißig nach aktuellen und verflossenen Bettgenossinnen Kachelmanns suchen lassen und deren Auskünfte gesammelt. Diese zeigen, wie leicht viele Frauen es dem Wetterpropheten machten, mit ihnen seine Spielchen zu spielen, und wie widerspruchslos sie sich seinen Wünschen fügten. Von großer Liebe reden sie. Wer soll das glauben? Hätten all die schönen Damen den Mann mit dem zerknautschten Gesicht, dem fusseligen Bart und dem vermüllten Auto auch so bezaubernd gefunden, wenn er Steuerberater gewesen wäre oder Landwirt?

Wer heute eine Zeit lang im Fernsehen zu sehen ist, gilt bereits als Prominenter. Dafür reicht es schon, vor einer Deutschlandkarte zu stehen und die Tiefdruckwirbel zu deuten. Derartige Medienkreaturen seien Einkommensmillionäre in der neuen Währung Aufmerksamkeit, schreibt der Ökonom Georg Franck: »Sie verbreiten anonym gestreute Information und empfangen dafür persönlich gewidmete Zuwendung.«

Wartete Aschenputtel früher auf den Märchenprinzen, so verzehrt es sich heute nach dem Mann vor der Kamera. So manche Kachelmann-Freundin, die sich jetzt als sein Opfer fühlt, wird mindestens ebenso Opfer ihrer eigenen Sucht geworden sein, von seinem Glanz zu profitieren. Wer schönen Schein wollte, hat ihn von Kachelmann bekommen. Viel mehr gab es nicht.

Die Akte Kachelmann ist deshalb auch ein Dokument weiblicher Selbsterniedrigung, in ihr stellen sich junge, attraktive Frauen unserer Zeit selbst dar wie die Mätressen eines Fürsten. Sie zeigt, dass 50 Jahre Feminismus zwar bewirkt haben, dass Männer sich heute bei Delikten gegen die weibliche Selbstbestimmung als wütende Strafverfolger betätigen, dass aber die Idee vom aufrechten Gang ganze Teile der Frauenwelt nicht erreicht hat.

• COPYRIGHT: DIE ZEIT, 24.06.2010 Nr. 26
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Im Zweifel für den Staatsanwalt

Mittwoch, Mai 19th, 2010

Dossier des WESER-KURIER

Im Zweifel für den Staatsanwalt

Von Christine Kröger

13.05.2010. Hannover. Die Staatsanwaltschaften in Hannover und Verden haben schwere Verfehlungen des heutigen Hannoveraner Oberstaatsanwalts Uwe Görlich ungeahndet gelassen. Sie drehten und wendeten die Verdachtsmomente, Aussagen, Indizien und Beweise gegen ihren Kollegen so lange, bis sie ihn am Ende nicht mehr anzuklagen brauchten.

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© Nina Weymann-Schulze

 

Das Steintor in Hannover: Im Rotlicht- und Vergnügungsviertel der Landeshauptstadt haben Frank Hanebuth und seine “Hell’s Angels” schon seit vielen Jahren das Sagen. Ihnen wollte Staatsanwalt Uwe Görlich im Jahr 2000 angeblich Geldwäsche nachweisen - mit Hilfe der Betreiberin eines Hannoveraner Wohnungsbordells.

Die Justizaffäre kam viele Jahre nicht ans Licht, der Behördenapparat hielt dicht. In dem Verfahren gegen Görlich rühmte sich der damalige Verdener Oberstaatsanwalt Roland Herrmann gar, ‘Rechtsanwälte vertröstet’ und die Presse ‘klein gehalten’ zu haben. Das belegen Dokumente, die dem WESER-KURIER vorliegen. Verdens damals bereits amtierender leitender Oberstaatsanwalt Helmut Trentmann will davon nichts wissen. Seine Behörde habe ‘zu keiner Zeit versucht, auf die Presseberichterstattung einzuwirken’, teilt er auf Anfrage mit.

Gegen Görlich, damals noch Staatsanwalt in Hannover, war die Liste der Vorwürfe außergewöhnlich lang: Er hatte sich ab Mai 2000 mächtig für die Belange der Bordellbetreiberin Silke F.* und ihres Etablissements ins Zeug gelegt. F. saß damals im Vechtaer Frauengefängnis eine mehrjährige Haftstrafe wegen Betruges ab. Görlich ermöglichte es ihr, trotz Haft ihre Geschäfte in Hannover weiter zu führen. Er lud sie zu mehrtägigen ‘Vernehmungen’ nach Hannover vor und intervenierte bei seinen für Hafterleichterungen zuständigen Kollegen.

In Silke F.s Bordell war der Anklagevertreter damals häufig zu Gast, angeblich um gegen die Hannoveraner Kiezgröße Frank Hanebuth und dessen Rockerbande ‘Hell’s Angels’ zu ermitteln. Das schriftliche Fixieren möglichst jeden Details ist das A und O staatsanwaltlichen Arbeitens, doch Görlich dokumentierte seine ‘Ermittlungen’ kaum. Er verfasste lediglich wenige inhaltsarme Vermerke, einige dürftige Vernehmungsprotokolle und ein paar lose Notizzettel.

Für gewöhnlich ermittelt vor Ort auch kein Staatsanwalt im Alleingang, er arbeitet mit Hilfe der Polizei. Görlich aber informierte die Beamten vielfach nicht einmal über seine Aktivitäten. Angeblich, weil die Polizeidirektion Hannover vom Milieu unterwandert, korrupt und nicht vertrauenswürdig sei. Umso ausführlicher sprach Görlich aber mit Silke F. und ihren Prostituierten. Ihnen verriet er sogar juristische Kniffe, die bei Polizeikontrollen illegale Prostitution legal erscheinen lassen sollten.

Obendrein scheint der Staatsanwalt brisantes Beweismaterial unterschlagen zu haben: ein Videoband aus F.s Bordell. Auf Nachfrage wollte er die Kassette in seinem Büroschrank ‘vergessen’ haben. Im Nachhinein erwies sich ein Teil des Bandes als gelöscht; die noch vorhandenen Aufnahmen waren unverfänglich; zudem wollte Silke F. dem Staatsanwalt mehr als nur ein einziges Band gegeben haben. Auf einem soll nach Zeugenaussagen neben Zuhältern auch Görlich selbst zu sehen gewesen sein - unter anderem, wie er die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nahm.

Neben diesen Vorwürfen gegen Görlich gab es Hinweise auf Verfehlungen von mindestens zwei weiteren Hannoveraner Anklagevertretern: Dietmar Eisterhues und Wolfgang Burmester. Der Objektivität halber hätte es nahegelegen, das Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben. Aber Hannovers leitender Oberstaatsanwalt Manfred Wendt ließ ab November 2000 zunächst seine eigene Behörde ermitteln. Und er vertraute die pikante Angelegenheit ausgerechnet dem ebenfalls involvierten damaligen Oberstaatsanwalt Burmester an. Erst als sich nicht nur in Hannovers Rotlichtmilieu, sondern auch in der dortigen Polizei Gerüchte mehrten, die Staatsanwaltschaft halte ihre Hand schützend über Silke F.s Bordell, gab Wendt das Verfahren schließlich nach Verden ab.

Doch auch dort stießen die beschuldigten Staatsanwälte auf Verständnis, Großzügigkeit und Diskretion. Der damalige Oberstaatsanwalt Herrmann hinterfragte die zahlreichen widersprüchlichen Aussagen in dem Verfahren kaum, blies geplante Durchsuchungsaktionen kurzfristig wieder ab und ließ sogar offensichtlich unwahre Erklärungen als ‘plausibel’ auf sich beruhen. Am 4. Dezember 2001 stellte er das Verfahren schließlich ein: Aus seiner Sicht erfüllten Görlichs Verfehlungen entweder keinen Straftatbestand, oder sie waren nicht ausreichend zu belegen. Verdens leitender Oberstaatsanwalt Trentmann bestätigt das. Görlich sei damals verdächtig gewesen, ’sich möglicherweise eines strafbaren Verhaltens im Zuge eigener Ermittlungstätigkeit im Zusammenhang mit Vorfällen um ein Bordell schuldig gemacht’ zu haben. Eine ‘umfassende Prüfung’ habe diesen Verdacht nicht bestätigt, daher sei das Verfahren ‘mangels Tatverdachts eingestellt worden’.

Staatsanwalt Görlich blieb nicht nur strafrechtlich unbehelligt, er wurde nicht einmal disziplinarrechtlich belangt. Er wechselte lediglich innerhalb der Anklagebehörde die Abteilung. Seine Behördenleitung und das niedersächsische Justizministerium nannten das einen ‘ganz normalen Vorgang’ und bestritten jeden Zusammenhang zwischen Versetzung und Vorwürfen gegen den Beamten. Bis heute hält die Staatsanwaltschaft Hannover daran fest, ‘dass sämtliche Vorgänge sowohl in der Öffentlichkeit als auch von den für die Dienstaufsicht zuständigen Stellen umfassend behandelt und überprüft worden sind’.

Die Affäre tat der Karriere ihrer Protagonisten keinen Abbruch. Görlich wurde zum Oberstaatsanwalt befördert und ist heute in Hannover für Wirtschaftskriminalität zuständig. Herrmann hat es zum leitenden Oberstaatsanwalt und Behördenleiter in Oldenburg gebracht. Der Behördenapparat hielt in dieser Affäre nicht nur dicht, in seinem Getriebe hat es noch nicht einmal geknirscht. Erst intensive Recherchen des WESER-KURIER konnten belegen, was die Staatsdiener mit viel Aufwand unter den Teppich gekehrt haben.

*Name von der Redaktion geändert

Der ganze Artikel: hier

Lesen Sie hier das ausführliche Dossier zum Thema

Der lange Arm der “Hell’s Angels”

Rechtssituation in Deutschland

Donnerstag, März 4th, 2010

Rechtssituation in Deutschland

Das Strafgesetzbuch regelt den Umgang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie mit kinder- und jugendpornografischen Materialien. Grundlage des strafrechtlichen Umgangs mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie kinder- und jugendpornografischen Materialien sind die Paragraphen 176 bis 176b sowie 182 und 184 – 184d und 184g des StGB.

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Prinzipiell gilt
- Alle sexuellen Handlungen an und in Gegenwart von Kindern unter 14 Jahren sind strafbar.
- Entsprechende Handlungen bei Jugendlichen ab 14 Jahren bis unter 18 Jahren können strafbar sein.
- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Materialien ist strafbar.
- Das “Anklicken” kinder- und jugendpornografischer Darstellungen im Internet gilt als strafbare Handlung.
- Unter kinder- und jugendpornografischen Materialien versteht man alle realen und real wirkenden Darstellungen in Form von Bildern, Texten, Videos, die sexuelle Handlungen durch, an oder in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen wiedergeben.
- Auch Posing-Material fällt unter den Begriff Kinderpornografie (siehe Darstellungen zur sexuellen Erregung).

Im Sinne von §184g StGB sind sexuelle Handlungen nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind, und sexuelle Handlungen vor einem anderen nur solche, die vor einem anderen vorgenommen werden, der den Vorgang wahrnimmt.

Darstellung der einzelnen Paragraphen
Nachstehend findet sich eine Übersicht über die relevanten Paragraphen mit entsprechenden Erläuterungen. Diese sind im Strafgesetzbuch dem 13. Abschnitt “Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung” zugeordnet. Die Übersicht beinhaltet die Gesetzesänderung aufgrund des Rahmenbeschlusses der Europäischen Union von Oktober 2008.

Der Begriff der “Schriften”
In den Paragraphen wird immer wieder auf den Begriff der “Schriften” verwiesen. Unter “Schriften” in diesem Sinne versteht das Gesetz gemäß § 11 Absatz 3 StGB auch “Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen”.

Kinderpornografie
- § 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften

- § 184c: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften

-  § 184d: Verbreitung pornografischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste

Diese Paragraphen definieren Kinderpornografie und die Strafbarkeit des Umgangs mit kinderpornografischen “Schriften” (s.o.). Als Kinderpornografie wird dabei die Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern nach §176 StGB verstanden. Jugendpornografie stellt sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren dar. Eine Bewertung der Strafbarkeit im Einzelfall kann nur Aufgabe eines qualifizierten Juristen sein.

Die Einschätzung des Alters der dargestellten Personen bezieht sich auf den Augenschein, wie er sich einem “objektiven Betrachter” darstellt. Als kinderpornografische Darstellung versteht der Bundesgerichtshof damit auch pornografische Darstellungen von Personen, die tatsächlich nicht minderjährig sind, auf den Betrachter aber wie ein Kind wirken. Dies gilt auch für “bloß fiktive Personen”.

Der Bundesgerichtshof hat die strafrechtliche Relevanz auch fiktiver Darstellungen ausdrücklich bejaht (BGH, Urteil vom 15.12.1999, Az. 2 StR 365/99). Die Einschätzung fiktiver kinder- und jugendpornografischer “Schriften” ist in der Rechtswissenschaft jedoch umstritten.

Herstellung zur Verbreitung und tatsächliche Verbreitung jeglicher, auch fiktiver kinder- und jugendpornografischer “Schriften” ist strafbar. Auch Tauschen und Anbieten von kinder- und jugendpornografischen Schriften mittels Filesharing-/P2P-Netwerken (Bittorrents, emule etc) sowie über E-Mail und Chaträume ist strafbar. Für den Tatbestand der Verbreitung in diesem Sinne reicht aus, wenn Dateien auf einem Computer für andere abrufbar sind. Gegenstand der pornografischen Schrift können auch Zeichnungen, Texte oder Comics sein. Für die Strafbarkeit kommt es nicht auf die Wiedergabe objektiver Gegebenheiten, sondern auf den Sinngehalt der Schrift an.

Der Besitz und die Besitzverschaffung sind bei solchen Schriften strafbar, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen darstellen. Wirklichkeitsnah ist ein Geschehen dann, wenn ein durchschnittlicher Beobachter nicht sicher ausschließen kann, dass es sich um ein tatsächliches, reales Geschehen handelt. Die Beurteilung im Einzelfall obliegt den Strafverfolgungsbehörden. So wird nicht ausgeschlossen, dass bei entsprechender Technik auch gezeichnete oder am Computer generierte “Schriften” von einem objektiven Betrachter nicht mehr als nicht real eingeschätzt werden können, und somit unter „wirklichkeitsnah“ subsumiert werden müssen.

Posing und Sexueller Missbrauch von Kindern
- § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern

In diesem Paragraphen wird sexueller Missbrauch von Kindern und dessen Strafbarkeit definiert. Dieser Paragraph ist auch für sogenanntes Posing relevant. Hierunter versteht man das aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern. Mit Änderung des Gesetzes zum 31.10.2008 sind von dessen Wortlaut eindeutig auch Handlungen erfasst, die keine Berührung des eigenen Körpers durch das Kind voraussetzen. Posing kann somit als sexueller Missbrauch von Kindern strafrechtlich verfolgt werden. Damit fallen auch Darstellungen, die Posing zum Gegenstand haben, unter § 184b StGB und sind strafbar. Dies entspricht den Vorgaben des EU-Rahmenbeschlusses, der derartige Darstellungen ausdrücklich als Kinderpornografie qualifiziert.

Weiterlesen: kein-taeter-werden-ppk.charite.de

Knöpfchen gegen Kinderpornos

Donnerstag, März 4th, 2010

Aus Versehen helfen
Knöpfchen gegen Kinderpornos

Private Internetnutzer sollen künftig den Kampf gegen Kinderpornografie im Netz unterstützen. Ein Bündnis aus Politik, Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft stellte dazu ein Zusatzprogramm namens “White IT-Button” vor.

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Dieser Meldeknopf soll helfen, kinderpornografische Fotos und Videos im Internet flächendeckend zu löschen. Das kleine Zusatzprogramm, ein so genanntes Add-On, könne sich jeder Nutzer in seinem Internetbrowser installieren, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Falls man beim Surfen versehentlich auf kinderpornografisches Material stoße, müsse lediglich der installierte Meldeknopf gedrückt werden. Die Seite werde dann automatisch und anonym an eine Beschwerdestelle weitergeleitet und dort geprüft. “Wenn Kinderpornografie im Internet gelöscht werden soll, dann müssen wir auch wissen, wo sie gespeichert wird”, sagte Schünemann.

“Löschen besser als Sperren”
Das Löschen sei der bessere Weg als eine Sperrung von Internet-Seiten, weil dies sehr schnell umgangen werden könne. “Wenn es gelöscht ist, kann man darauf nicht mehr zugreifen.” Die entsprechenden Seiten im Netz müssten aber erst einmal gefunden werden.

Das Bündnis gegen Kinderpornografie im Internet war im vergangenen November gegründet worden. Mitglieder sind unter anderem IT-Unternehmen, der Hightech-Branchenverband Bitkom, der Deutsche Kinderschutzbund und die Leibniz Universität Hannover. Schünemann sagte, das Bündnis werde von der Innenministerkonferenz unterstützt.

Auch Google soll helfen
Der Minister führt auch Gespräche mit dem Suchmaschinen-Riesen Google, damit dieser bei dem Bündnis mitwirkt. In einer Datenbank beim Bundeskriminalamt könnten “digitale Fingerabdrücke” von Kinderporno-Dateien aus den einzelnen Landeskriminalämtern zusammengeführt werden. Anhand dieser “digitalen Fingerabdrücke” sollen kommerzielle Suchmaschinen verbotene Dateien finden und melden.

Das umstrittene Gesetz zur Sperrung einschlägiger Internetseiten war zwar von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet worden. Laut Bundesregierung soll es aber dennoch keinen Aufbau einer Infrastruktur geben. Ein neues Gesetz soll nun zügig auf den Weg gebracht werden, um die Seiten zu löschen.

Quelle: dpa
Ganzer Artikel: n-tv.de

Mobbing nach System

Samstag, September 26th, 2009

Steuerfahnder in Hessen kaltgestellt - Mobbing nach System

VON MATTHIAS THIEME

In Zeiten wie diesen müsste der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) eigentlich froh sein über fähige Steuerfahnder, die dem Staat schon viele Millionen einbrachten. Doch Frankfurts ehemalige Top-Steuerfahnder wurden alle für psychisch krank erklärt und mit Mitte Vierzig aus dem Beruf gedrängt.

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Der Opposition im Hessischen Landtag erklärte Minister Weimar am Mittwoch, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Hinweise, dass ein Gutachter unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt habe, seien nicht bekannt. Die Beamten seien schon lange krank.

Dabei hatte Weimars Finanzverwaltung über Jahre versucht, die Fahnder loszuwerden - auch mit höchst fragwürdigen Gutachten. Der Neurologe und Psychiater Thomas H. attestierte den Fahndern “paranoid-querulatorische” Charaktereigenschaften und “chronische Anpassungsstörungen”.

Ungereimtheiten in Gutachten
“Mir sind in den Gutachten gröbste Ungereimtheiten aufgefallen”, sagt Ernst Gierth, Menschenrechtsbeauftragter der hessischen Landesärztekammer. Den Fahndern Rudolf Schmenger, Tina und Heiko Feser sowie Marco Wehner wurde Dienstunfähigkeit auf Lebenszeit bescheinigt.

Dabei waren sie die fähigsten Beamten der Abteilung V des Frankfurter Finanzamtes. Sie spürten die Großsteuerbetrüger und ihre Konten in Liechtenstein auf. Sie durchsuchten die Commerzbank, die ihren Kunden bei der Steuerflucht geholfen hatte und später rund 200 Millionen Euro an Steuern nachzahlen musste. Insgesamt bescherte die Arbeit der Fahnder dem Land Hessen im Jahr 2001 rund 250 Millionen Mark und dem Bund rund eine Milliarde an Steuereinnahmen.

Bis die Fahnder von der Finanzverwaltung gezwungen wurden, stattdessen nur noch kleine Steuerdelikte zu verfolgen. Bis sie versetzt, gemobbt und zwangspensioniert wurden und schließlich die ganze Abteilung zerschlagen war - mit Billigung des Ministers? Und warum überhaupt?

Mitten im CDU-Spendenskandal
Nicht wenige wundern sich über das Desinteresse von Karlheinz Weimar an den Vorgängen. Und in der Finanzverwaltung kursiert eine böse Vermutung: Hatte der Minister zu der Zeit, als seine Partei im Schwarzgeld-Skandal steckte, etwa Angst vor den Fahndern und ihrem Interesse an Liechtenstein, wo sich auch die Zaunkönig-Stiftung der CDU verbarg? Tatsache ist, dass einige der später geschassten Fahnder auch bei Durchsuchungen der hessischen CDU dabei waren.

Mehr Fälle auf der nächsten Seite…Es gibt weitere Fälle, die ein System der Zermürbung erkennen lassen, das jeden erfasste, der aufbegehrte: Ralf Amthor, Beamter der selben Abteilung, wagte es im Jahr 2000, gegen eine schlechte Beurteilung Widerspruch einzulegen. Sein Vorgesetzter vernichtete das Papier einfach. “Er hat es vor meinen Augen in den Schredder geworfen”, sagt Amthor. Er sollte den Widerspruch zurücknehmen.

“Das ist Nötigung”, sagt Amthor. Er nahm nichts zurück - und wurde wie die anderen versetzt und mit sinnlosen Aufgaben gedemütigt, sollte in einem Einzelzimmer kopieren bis er krank wurde. Jetzt ist er 41 - und gilt dem Arbeitgeber nach einem Gutachten als schwerbehindert. Den Gutachter hat er nie gesehen. Fachärztliche Untersuchungsresultate wurden nie geprüft. Trotzdem ist Amthor “unbefristet” schwerbehindert.

Von Gemobbten zu Bekloppten
“Es ist wie in einer Diktatur - wer nicht spurt, bekommt einen Termin beim Psychiater”, sagt Menschenrechtsbeauftragter Gierth. Und Ex-Steuerfahnder Frank Wehrheim fasst zusammen: “Es geht darum, ein Klima der Angst zu erzeugen - die Gemobbten sollen am Ende die Bekloppten sein.”

In der einst gefürchteten Abteilung V des Finanzamts Frankfurt, sagt ein Insider, mache man jetzt nur noch BMW: Prüfungen bei Bäckern, Metzgern, Wirten. Keine Großbanken mehr. In Zeiten wie diesen brauche das Land Hessen wohl ein günstiges Steuerklima, meint Ex-Fahnder Schmenger.

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Erscheinungsdatum 15.07.2009

Gericht ordnet Rückgabe von Beweismaterial an

Montag, September 21st, 2009

Gericht ordnet Rückgabe von Beweismaterial an

21.09.2009 um 17:12:22 Uhr.

Aschersleben/ Magdeburg - Das Amtsgericht Aschersleben hat die Rückgabe beschlagnahmter Beweismittel an einen Kinderporno- Verdächtigen angeordnet, weil deren Auswertung bei der Polizei zu lange dauerte.

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Das teilte ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage mit. Die Entscheidung fiel demnach bereits vor einigen Tagen. In dem Fall hatten Ermittler bei einem Verdächtigen Computer und Zubehör sichergestellt - auch nach eineinhalb Jahren waren die Beweismittel noch nicht ausgewertet. Vor dem Ascherslebener Amtsgericht hatte bereits das Landgericht Magdeburg diese lange Frist als unangemessen bezeichnet, ohne jedoch in der Sache zu entscheiden.

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Verdammt in alle Ewigkeit

Sonntag, September 20th, 2009

USA: Umgang mit Sexualstraftätern
Verdammt in alle Ewigkeit

20.09.2009 9:58 Uhr. Amerikas Gesetze für Sexualdelikte erklären verliebte Teenies zu Verbrechern. Die Konsequenz: Drakonische Strafen und Auflagen, elektronische Überwachung per GPS, Veröffentlichung aller persönlichen Daten im Internet - und Obdachlosigkeit unter Autobahnbrücken.

Eine Reportage aus Miami von Jörg Häntzschel

Was genau der 21-jährige Freddy Bravo vor drei Jahren getan hat, ist heute schwer herauszufinden. Er war 18, soviel ist klar. Und seine Freundin war erst 12. Er nahm das Angebot der Staatsanwaltschaft an, bekannte sich schuldig, ihre “Brüste, Geschlechtsbereich, Gesäß oder die diese bedeckenden Kleider auf unzüchtige Weise berührt” zu haben.

Ein Großteil aller Kriminalfälle wird vor amerikanischen Gerichten inzwischen mit solchen “Plea Bargains” entschieden. Wer sich schuldig bekennt, bekommt niedrigere Strafen und muss sich keinem langen Prozess unterziehen, den er mit einem Pflichtverteidiger sowieso nicht gewinnen würde.

13 Monate verbrachte Freddy Bravo im Gefängnis. Nun muss er auf Jahre eine elektronische Fußfessel tragen; sich einmal im Monat bei seinem Bewährungshelfer melden; einmal im Monat einen Drogentest machen; jeden Samstag einen Kurs bei einer Psychologin besuchen; sich einmal im Jahr einem Test mit einem Lügendetektor unterziehen - und für all das selbst bezahlen.

Leben unter der Autobahnbrücke
Er darf den Landkreis nicht verlassen, darf sich Gruppen von Kindern nicht nähern und durfte anfangs selbst mit seinem 11-jährigen Bruder nur dann zusammen sein, solange die Mutter Sichtkontakt zu ihm hatte. Er muss jedem Arbeitgeber und jedem Vermieter mitteilen, dass er verurteilter Sexualstraftäter ist. Doch dass er auf unbegrenzte Zeit unter einer Autobahnbrücke leben werden müsse, damit hatte er nicht gerechnet.

Nach Monaten, die er mit 60 anderen Sexualtätern in einem Raum verbracht hatte, schlief er eine einzige Nacht in seinem eigenen Bett. Am nächsten Morgen kam der Bewährungshelfer und teilte dem Jungen mit, er müsse “unter die Brücke” ziehen - in das Camp auf einer Insel unter dem Julia Tuttle Causeway, dem Bannort für Miamis Sexualstraftäter.

Der Tuttle Causeway ist eine sechsspurige Schnellstraße, die Miami mit dem vorgelagerten Miami Beach verbindet. Hat man, von der Stadt kommend, die erste langgestreckte Brücke passiert, sieht man sie auch schon, die bunten Zelte, die auf der schmalen Insel zu beiden Seiten der Straße stehen. Findet man die Lücke in der Leitplanke, fährt man auf einem Schlammweg zur Zeltstadt.

Leben wie Hunde
Manche der zur Zeit rund 60 Bewohner kampieren zwischen Büschen neben der Brücke. Andere haben Hütten gebaut, mit Türen, die sie im Müll gefunden haben. Wieder andere haben ihren Platz oben direkt unter der Ausfahrtsrampe gefunden. In ihren Betonhöhlen hängen Spiegel, Kleider trocknen an der Leine, einige haben sogar eine Herdplatte.

Vorrang der Öffentlichkeit
Leben wie Hunde: “Wenn wir keinen Mund zum Sprechen hätten, würden sie uns bellen lassen”, sagt der 31-jährige Juan Martin, den sie Rocky nennen. Ohne Wasser und ohne Strom, ohne Heizung und ohne Essen. Wer aufs Klo muss, sucht sich einen Platz im Gebüsch. Dass die Ratten das Camp nicht längst überrannt haben, ist nur den wilden Katzen zu verdanken, die einem bei jedem Schritt um die Beinen streichen.

Während viele apathisch in ihren Zelten liegen oder stundenlang die Angel ins braune Wasser halten, trabt Rocky, der hier Boss und Sprecher ist, mit seinen nackten Füßen unermüdlich auf und ab. Er zerlegt ein Zelt und baut es ein paar Meter weiter wieder auf. Er schleppt säckeweise Müll nach oben an die Leitplanke, in der Hoffnung, dass ihn dort jemand mitnimmt. Während seiner Monologe rudert er mit den Armen, wiegt hin und her. Der Kopf allein reicht nicht, der ganze Körper ist damit beschäftigt, zu verstehen, was hier passiert.

Law-and-Order-Welle
Als Mitte der neunziger Jahre nach Jahren eskalierender Gewalt die große Law-and-Order-Welle über das Land rollte, entdeckten viele Politiker, dass schwere Strafen für Sexualverbrecher Wahlerfolge garantieren. Lawinenartig verschärfte man die Gesetze, angefangen mit einer drastischen Ausweitung der Kriterien für Sexualdelikte.

In fünf Bundesstaaten zählt Sex mit einer Prostitutierten dazu, in 13 das Pinkeln in der Öffentlichkeit; in 29 Staaten Sex unter Minderjährigen, selbst wenn er einvernehmlich geschah, ganz zu schweigen vom Sex zwischen einer 18-Jährigen und einem 17-Jährigen, der Konstellation, die in der Debatte “Romeo und Julia” genannt wird.

Doch es blieb nicht bei der Kriminalisierung von harmlosen Taten, die nun Vergewaltigung und Kindesmißbrauch gleichgestellt waren. Nach und nach führten die Bundesstaaten eine juristische Sonderbehandlung der “Sex Offenders” ein, die deren Rechte auch nach der Haft radikal einschränkt. Sie müssen sich über Jahrzehnte, in 17 Bundesstaaten sogar bis ans Ende ihres Lebens öffentlich registrieren lassen.

Ab 2010 sind diese Datenbanken in allen Bundesstaaten vorgeschrieben. Und weil immer mehr Taten als Sexualdelikte geahndet werden, fallen immer mehr Menschen unter die Registrierungspflicht. So wächst die Zahl der registrierten Sexualstraftäter explosionsartig. 674 000 waren es im letzten Jahr. Kinderschänder und mehrfache Vergewaltiger sind darunter ebenso wie verliebte 19-jährige Mädchen.

Die meisten Staaten veröffentlichen Adresse, Alter, Delikt und ein Foto des Verurteilten im Internet. Doch damit nicht genug. Etliche Bundesstaaten verlangen, dass Sexualstraftäter weiter als 300 Meter von Schulen, Parks, Kindergärten und Bushaltestellen entfernt wohnen müssen.

In Miami, wo man das nicht für ausreichend hielt, legte man einen Mindestabstand von 2500 Fuß fest, knapp 800 Meter. Und wegen dieser 800 Meter müssen Freddy Bravo, Juan Martin und die anderen nun unter der Brücke wohnen. Es stellte sich nämlich heraus, dass es wegen all dieser Auflagen im gesamten Landkreis Dade County praktisch keinen Ort mehr gibt, an dem sie legal wohnen dürften.

Die Menschen sind auf sich gestellt
Zuerst kampierten die Entlassenen auf dem Parkplatz des Gerichtsgebäudes. Dann fand einer von ihnen den Platz unter der Brücke. Okay, warum nicht, meinten die ratlosen Beamten und trugen “Julia Tuttle Causeway Under Bridge” auf den Ausweisen ein. Nun schicken die Beamten Freigelassene direkt unter die Brücke. Erzwungene Obdachlosigkeit ist damit de facto in den Katalog der Maßnahmen zur Verbrechensverhütung aufgenommen. Das Lager ist offiziell sanktioniert, doch an den Bedingungen dort hat sich nichts geändert. Ein paar Kirchen bringen gelegentlich Essen vorbei, ansonsten sind die Menschen dort auf sich gestellt.

Der Mann hinter der 2500-Fuß-Regel heißt Ron Book. Er ist Anwalt und mit einem Jahreseinkommen von acht Millionen Dollar Miamis bestbezahlter Lobbyist. Er ist seit 16 Jahren Chef der Obdachlosenbehörde des Landkreises Dade County. Seit seine Tochter vergewaltigt wurde, führt er einen passionierten Kreuzzug für den Schutz von Kindern an. Was das Camp angeht, spielt er eine schizophrene Doppelrolle: Mit seiner Kampagne für die Wohnsitz-Restriktionen hat er die Sexualstraftäter zu Obdachlosen gemacht. Als Herr der Obdachlosenbehörde entscheidet er, was mit ihnen passiert.

Book, ein Polterer mit kurz geschorenem Vollbart, der in dem teuren italienischen Restaurant rundum Hände schüttelt und Schultern klopft, weist jede Schuld weit von sich. “Ich habe die Leute nicht dorthin geschickt. Die Justiz war einfach zu faul, ihnen Wohnraum zu beschaffen.” Nicht dass er die Situation beschönigen würde: “Es ist wie in der Dritten Welt, es ist ekelhaft. Das Lager muss geschlossen werden.”

Aber nicht aus Mitleid. “Jedes dritte Mädchen, jeder sechste Junge in den USA wird sexuell missbraucht, bevor sie 18 sind. 39 Millionen Opfer von Kindesmissbrauch leben in den USA”, ruft er erregt. “Nein”, ruft er jetzt so laut, dass der Barmann erschrocken aufsieht, “Ich nenne sie Monster, weil sie Monster sind!”

Carlene Sawyer ist Chefin einer Stiftung für klassische Musik, doch als Präsidentin der American Civil Liberties Union (ACLU) in Miami ist sie zu einer der prominentesten Verteidigerinnen der Campbewohner geworden. So vollständig auch sie, selbst Mutter, die Angst von Eltern um ihre Kinder versteht - “eine der Urängste des Menschen, es hat wohl mit dem Kampf für das Überleben der Gattung zu tun” - so entschieden lehnt sie, wie die meisten Strafrechtler und Soziologen, die drakonische Verfolgung der Sexualstraftäter ab.

“94 Prozent aller Kindesmisshandlungen finden im Haus der Eltern statt. In 50 Prozent der Fälle sind Eltern, Geschwister oder Stiefeltern die Täter, in den übrigen 44 Prozent sind es Freunde, Angestellte oder andere Familienangehörige.”

Genau wie im Fall von Ron Books Tochter, die über Jahre vom Kindermädchen missbraucht wurde, ohne dass es dem Vater auffiel. Dagegen helfen auch die schärfsten “residence restrictions” nicht, wie die gesetzlichen Wohnortbeschränkungen heißen.

Unerwünschte Effekte
Das andere Problem der gegenwärtigen “Sex Laws” ist, so Sawyer, die pauschale Brandmarkung der “Sex Offenders”: “Ein 19-Jähriger, der mit seiner 15-jährigen Freundin schläft und von deren Eltern bei der Polizei angeschwärzt wird, weil sie etwas gegen ihn haben, wird genau so behandelt wie ein 30-Jähriger, der einen Achtjährigen vergewaltigt hat.” Die “residence restrictions” haben noch andere unerwünschte Effekte. Sie konzentrieren Sexualstraftäter an isolierten Orten, weit entfernt von sozialer Kontrolle. Und sie ersticken, indem sie den Täter zum Outlaw auf Lebenszeit erklären, dessen natürliches

Verantwortungsgefühl für die Gesellschaft.
Kurz: Wer bei seiner Verurteilung kein Monster war, wird es an Orten wie dem Camp unter der Brücke. Denn ohnehin wird ja, zumindest in Florida, jeder Sexualstraftäter vor seiner Entlassung auf seine Gefährlichkeit hin untersucht. Wer eine Gefahr für seine Umgebung darstellt, bleibt weiterhin inhaftiert. Dieselbe Justiz, die einen Täter also als ungefährlich genug einstuft, um ihn aus der Haft zu entlassen, behandelt ihn bis an sein Lebensende wie eine Zeitbombe.

Es ist dunkel geworden, ein Auto nach dem anderen rumpelt durch die Pfützen heran. Wer nicht bis 22 Uhr, wenn die Ausgangssperre beginnt, an seinem Wohnort, der Brücke, eingetroffen ist, riskiert, auf Jahre zurück ins Gefängnis zu gehen. Nur zwei, drei Birnen unter dem großen, vibrierenden Betondach werfen ein bisschen Licht. In ihrem Wohnmobil sieht man die einzige Frau im Camp in ihrer Küche hantieren.

Unendliche Serie von Erniedrigungen
Durch die Tür seiner winzigen Hütte sind, beschienen vom Fernseher, die knochigen Beine von Patrick Weise, dem 48-jährigen Koch ohne Zähne, zu sehen. Einige schlafen schon auf den heruntergeklappten Sitzen ihrer Autos. Doch die meisten der 50 Menschen, die hier jede Nacht verbringen, bleiben von den Schatten verschluckt.

Auch Freddy und sein wie er aus Kuba stammender, drei Jahre älterer Cousin Elui Martinez sind eingetroffen. Freddy war 21, seine Freundin 15. Vor dem Gesetz ist er ein Kinderschänder, auch wenn ihn seine Freundin liebte, wie er sagt. Geplagt von der Angst, zu spät zu kommen, brechen sie jeden Abend schon um neun von ihren Freundinnen und ihren Familien auf. Jetzt stehen sie schüchtern vor ihrem Auto. Erst tun sie so, als sprächen sie kein Englisch. Doch dann sprudelt es aus ihnen heraus.

Sie vermissen ihre Neffen, sagen sie, würden wenigstens Weihnachten gerne zu Hause verbringen, mal auf eine Party gehen. Und sie zeigen die elektronische Fessel an ihren Beinen und das GPS-Gerät, das sie am Gürtel tragen müssen. Die “box” macht sie wahnsinnig, sagen sie, weil sie schon dann piepst, wenn der Satellit sie einen Moment lang aus den Augen verliert: “Gehen Sie SOFORT nach Hause” heißt es dann auf dem Display. Und: “Melden Sie sich UMGEHEND per Telefon”. Und sie müssen jedesmal reagieren.

“Nicht einmal schwimmen können wir mehr gehen”, sagen sie, weil die Fußfessel ab einem Meter Wassertiefe das Signal verliert. So reden sie und reden, um nur nicht das sagen zu müssen, was man ihren entsetzten Gesichtern ablesen kann: Sie werden ihr Leben inmitten eines freien und strahlenden Landes als eine unendliche Serie von Erniedrigungen leben müssen. Und sie werden nie verstehen, warum.

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Unerlaubte E-Mail-Einsichtnahme rechtfertigt Kündigung

Dienstag, September 8th, 2009

Urteil: Unerlaubte E-Mail-Einsichtnahme durch Admin rechtfertigt Kündigung

07.09.2009 15:01 Uhr. Die unerlaubte Einsichtnahme in fremde E-Mails durch einen Systemadministrator stellt einen schwerwiegenden Pflichtverstoß dar und rechtfertigt dessen fristlose Kündigung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) München mit Urteil vom 8. Juli 2009 (Az. 11 Sa 54/09). Die Richter bestätigten damit die vorinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts München.

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Der Kläger des Verfahrens war als Systemadministrator beschäftigt. In dieser Eigenschaft nahm er unter anderem Zugriff auf die E-Mails eines Geschäftsführers. Diese legte er einem anderen Geschäftsführer vor, um damit nachzuweisen, dass der Empfänger der Nachrichten vertragswidrig gegen seine Dienstpflichten verstößt und damit das Unternehmen schädige. Zudem griff er unbefugt auf Daten aus dem Personalbereich zu. Daraufhin wurde ihm fristlos gekündigt.

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In seiner Entscheidung stellte das Landesarbeitsgericht die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung fest. Der Kläger habe in schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, da er unter Missbrauch der ihm übertragenen Befugnisse und technischen Möglichkeiten auf interne Korrespondenz zugegriffen habe. Nach “herrschender Auffassung” rechtfertige der Missbrauch von Zugriffsrechten durch Systemadministratoren regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Insbesondere habe der Admin gezielt den Ordner “gesendete Objekte” des Geschäftsführers geöffnet, um zumindest eine E-Mail auszudrucken. Die Ausführung des Klägers, er habe lediglich im Rahmen des betrieblich Üblichen während der Urlaubsabwesenheit des Geschäftsführers E-Mail-Post geöffnet und dabei zufällig die streitgegenständliche E-Mail vorgefunden, sei durch die Beweisaufnahme widerlegt.

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Das Unternehmen habe sich vielmehr darauf verlassen können müssen, dass seine Systemadministratoren auch in Ausnahmesituationen die eingeräumten Zugriffsrechte nicht missbrauchen und nach Material suchen, das andere Arbeitnehmer oder gar die Geschäftsführer belaste. Auch im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung habe eine Entscheidung zu Gunsten des Klägers nicht fallen können. Vielmehr habe der Kläger im Laufe des Verfahrens durch sein beständiges Leugnen des Vorfalls und seine Vertuschungsversuche eindrucksvoll bewiesen, dass ihm seine besondere Vertrauensstellung nicht bewusst gewesen sei.

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Das Urteil des LAG München bestätigt damit eine vergleichbare Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen aus dem Jahr 2005. (Joerg Heidrich)

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Bekannter Kinderporno-Ermittler gibt auf

Mittwoch, September 2nd, 2009

In Sachsen-Anhalt müssen Verfahren wegen des Verdachts auf Kinderpornographie eingestellt werden, weil kein Personal zur fristgerechten Sichtung der Beweismittel da ist. Die Politik schiebt den Schwarzen Peter zu den Ermittlern.

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Der Leiter der Zentralstelle im Kampf gegen Kinderpornografie in Sachsen-Anhalt, Oberstaatsanwalt Peter Vogt, hat am Mittwoch den Generalstaatsanwalt um seine Entbindung von dieser Funktion gebeten. Ab 1. Januar 2010 stehe er für die Aufgabe nicht mehr zur Verfügung, sagte Vogt der Nachrichtenagentur AP. Grund seien unhaltbare Zustände in den Polizeidirektionen, die zu einem langen Ermittlungsstau geführt hätten. So müssten Strafverfahren eingestellt werden, weil die Beweismittel wegen Personalmangels bei der Polizei nicht fristgerecht ausgewertet werden könnten, sagte er.

Vor dem Landgericht Magdeburg hat gerade ein Kläger erfolgreich auf die Herausgabe von Datenträgern nach anderthalb Jahren geklagt. Gegen ihn war wegen des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt worden.

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Drei Jahre alte Fälle
Oberstaatsanwalt Vogt sagte weiter, er ziehe seine Konsequenzen aus den Äußerungen von Innenminister und Justizministerin. Diese hatten bestritten, dass das Problem das Ausmaß von mehreren hundert Fällen annehme. Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hatte die Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben: Diese hätte mehr Druck auf die Polizei ausüben müssen.

Am Mittwoch räumte Justitzministerin Angela Kolb (SPD) dann ein, dass allein im Amtsgerichtsbezirk Halle-Quedlinburg-Wernigerode 135 Kinderporno- Verfahren scheitern könnten.

In ganz Sachsen-Anhalt sollen mehrere hundert Ermittlungen aus allen Bereichen der Kriminalität seit mehr als einem Jahr auf Auswertung warten, weil der Polizei Personal fehlt. Das Landgericht Magdeburg hatte kürzlich den Verbleib nicht untersuchter Beweismittel bei der Polizei für eineinhalb Jahre als unangemessen kritisiert. Die Polizeigewerkschaften klagen über den Kräftemangel. Üblich ist es, Datenträger im Zeitraum von sechs bis neun Monaten zu sichten. In Sachsen-Anhalt liegen noch Fälle aus den Jahren 2005 und 2006 bei der Polizei.

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Vogt gilt als bundesweit geachteter Spezialist bei der Klärung von Kinderporno-Delikten. Er hatte gemeinsam mit Fahndern des Landeskriminalamts in den zurückliegenden Jahren mehrere große Ermittlungserfolge erzielt. Dazu gehört die Operation «Marcy», bei der ein Internetring mit 25.000 Tätern aus 166 Ländern der Welt gesprengt worden war. (AP/nz)

netzeitung.de
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Gesetz zu Web-Sperren passiert den Bundesrat

Sonntag, Juli 12th, 2009

10.07.2009 14:44 Uhr. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag den heftig umkämpften Gesetzesentwurf zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet nach einer kurzen Aussprache abgenickt.

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Mit der Bestätigung des Beschlusses des Bundestags von Mitte Juni müssen Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Kunden voraussichtlich schon vom 1. August an Filter auf Basis einer geheimen Blockadeliste des Bundeskriminalamts (BKA) einrichten. Wer eine Webadresse ansurft, die in dem Sperrverzeichnis gelistet ist, soll eine Stopp-Seite zu Gesicht bekommen; dabei anfallende Verkehrs- und Nutzungsdaten sollen, so legt §5 des Gesetzes fest, nicht für Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden. Das Gesetz ist zunächst auf drei Jahre befristet.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hatte im Vorfeld die an Landesregierungen beteiligten Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke aufgefordert, dem Gesetz ihre Zustimmung in der Länderkammer zu verweigern. Vertreter der Bundestagsfraktionen dieser politischen Gruppierungen hatten die Initiative zuvor scharf als Einstieg in eine allgemeine Internetzensur kritisiert und verfahrensrechtliche Fehler ausgemacht. Das Plädoyer aus Teilen der Netzgemeinde war aber letztlich auf taube Ohren gestoßen.

Das BKA soll außereuropäische gemäß dem “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” Webseiten nach eigenen Ermessen auf die Schwarze Liste setzen dürfen. Eine Information der betroffenen Anbieter über die Aufnahme auf das Filterverzeichnis soll nur “in der Regel” erfolgen, sofern der Hoster “mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist”. Lagert ein illegales kinderpornographisches “Telemedienangebot” außerhalb der EU, darf es “sofort in die Sperrliste aufgenommen werden”. Dafür muss nach Einschätzung des BKA davon auszugehen sein, “dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen”.

Die Filterliste des BKA, die von einem fünfköpfigen, beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelten Expertengremium mindestens vierteljährlich anhand von Stichproben überprüft werden soll, wird nach den Vorgaben des Gesetzes täglich aktualisiert. Die Provider müssen ihre Implementierungen des Sperrverzeichnisses folglich auch sonn- und feiertags auf den neuesten Stand bringen. Pauschale Ausnahmen von den Verpflichtungen etwa für Universitäten oder andere öffentliche Einrichtungen sind nicht vorgesehen. Nur auf Provider, die selbst “vergleichbar wirksame Sperrmaßnahmen einsetzen”, soll das Gesetz nicht angewendet werden. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Die Zugangsanbieter dürfen weiter als Betreiber der geplanten Stopp-Seiten dort anfallende Nutzerdaten wie IP-Adressen aufzeichnen. Diese dürfen nicht mehr direkt für Strafverfolgungszwecke herausgeben, können aber von der Polizei in Verdachtsfällen abgefragt werden. Die Provider haben dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Webseiten zu übermitteln. Eine materielle Ausweitung der Sperren etwa auf “Killer-Spiele” oder Hass-Seiten wird unter anderem vom Zentralverband der Sinti und Roma beziehungsweise von CDU-Politikern bereits gefordert. Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

(Stefan Krempl) / (jk[15]/c’t)

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Einschränkung der Freiheitsrechte

Montag, Mai 25th, 2009

Verfassungsrichter beklagt zu starke Einschränkung der Freiheitsrechte

22.05.2009 08:51 Uhr. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hofft, dass Karlsruhe künftig weniger mit der Korrektur überbordender Sicherheits- und Überwachungsgesetze beschäftigt sein wird.

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Die Rechtsprechung der letzten Jahre etwa zu heimlichen Online-Durchsuchungen oder zum Kfz-Kennzeichenscanning “hat eine gewisse Linie vorgezeichnet”, die für die künftige Gesetzgebung eine gewisse Leitfunktion haben werde, gab der führende Jurist seinen Erwartungen an die Politik am gestrigen Donnerstagabend bei einem “Verfassungsgespräch” zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes im Bundestag Ausdruck.

Zuvor hatte er moniert, dass es beim Versuch der neuen Austarierung des Spannungsverhältnisses zwischen Sicherheit und Freiheit nach dem 11. September eine “zu starke Verschiebung zu Lasten der Freiheit” gegeben habe.

Das Bundesverfassungsgericht habe sich daher – angerufen von etlichen Bürgern – wiederholt einschalten müssen, erläuterte Papier die rund 40 vorgenommenen Gesetzeskorrekturen allein in den vergangenen fünf Jahren. Dabei habe es nicht neue Kontroll- oder Eingriffsinstrumente wie Online-Durchsuchungen oder Rasterfahndungen an sich getadelt, sondern deren konkrete Ausführung in den beanstandeten Gesetzen. Diese seien zu weit formuliert oder nicht verhältnismäßig gewesen. Vielfach sei auch der Kernbereich privater Lebensgestaltung, den Karlsruhe im Urteil zum großen Lauschangriff umriss, nicht ausreichend geschützt worden.

Wenig glücklich zeigte sich Papier zugleich mit den zum Teil “geschwätzigen” Änderungen, die der Gesetzgeber jeweils mit Zweidrittelmehrheit am Grundgesetz vorgenommen hat. Die Zahl von etwa über 50 förmlichen Modifikationen in 60 Jahren an sich sei zwar nicht übermäßig hoch. Jede Verfassung müsse sich auch fragen lassen, ob sie mit den gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt hält, ohne aber dem Zeitgeist zu huldigen. Bei der Änderung von Artikel 13 etwa zur Aufweichung der Unverletzlichkeit der Wohnung für deren akustische Überwachung sei der Gesetzgeber aber “sehr ins Detail gegangen” und habe die Linie der Klarheit und Kürze der Verfassung verlassen.

“Ganz entscheidende Veränderungen” am Gehalt des Grundgesetzes habe dagegen das Bundesverfassungsgericht selbst mit der Anpassung an technologische Entwicklungen mit dem Abstecken der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf die Gewährleistung der Vertrauenswürdigkeit und Integrität informationstechnischer Systeme bewirkt.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der in der Vergangenheit die Rechtsprechung aus Karlsruhe wiederholt als zu weitgehend gerügt hatte, betonte, dass er ein großer Anhänger der Verfassung sei. “Ich habe auch Vertrauen zum Verfassungsgericht”, ergänzte der CDU-Politiker zur Feier des Tages. So nehme die Politik “jedes Urteil sehr ernst” und versuche, aus den erteilten Rügen zu lernen. Bei den beanstandeten Gesetzen habe es sich aber fast ausschließlich um Landesgesetze gehandelt.

Der Bund habe im Sicherheitsbereich allein eine einstweilige einschränkende Anordnung im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erhalten. Da warte Berlin nun “geduldig, aber in großer Hoffnung” auf eine endgültige Entscheidung aus Karlsruhe.

Für Schäubles Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries, weicht der Verfassungstext in mancherlei Hinsicht inzwischen zu sehr vom Verfassungsrecht ab. Die SPD-Politikerin plädierte so mittelfristig etwa für eine ausdrückliche Aufnahme des informationellen Selbstbestimmungsrechts ins Grundgesetz. Neben dem Datenschutz fehle es diesem an klaren Ausformulierungen der Rechte von Kindern oder homosexuellen Partnerschaften.

Allgemein verwies die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, auf die große Rolle, die das Grundgesetz bei der Unterstützung “wehrhafter Bürger” gerade in Krisensituationen einnehme: “Es verleiht wirklich Freiheitsrechte, die stabil sind.” Dies sei in den Köpfen und Herzen der Bürger angekommen. Die Einschränkungen etwa von Artikel 13 dürfe man daher nicht als “Sprachästhetik” beschreiben, vielmehr würden damit “politische Spielräume eingeengt”.

Der frühere Stasi-Unterlagenbeauftragte Joachim Gauck lobte die Verfassung als “sehr stabile Basis für die Bürgerrechte”, auf die er stolz sei. Das Grundgesetz beschreibe eine Ordnung der Freiheit, auf der die Menschenwürde beruhe. Dies sei das Umfeld für die Wurzeln der Demokratie. Sorge getragen werde müsse aber, dass “bei mehr Europa nicht weniger Rechtsstaatlichkeit” herauskomme, bemängelte er hierzulande nur schwer von Karlsruhe zu prüfende Vorgaben aus Brüssel. (Stefan Krempl) / (jk/c’t)

Der ganze Artikel.

Ende des Flüssigkeits-Verbots in Sicht

Montag, November 3rd, 2008

Flugpassagiere können auf eine Aufhebung der Beschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck hoffen. Die EU-Kommission will die Mengenbegrenzungen bis April 2010 abschaffen.

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Derzeit gelten (noch) strenge Regeln beim Handgepäck
Kommissionssprecher Jens Mester bestätigte am Montag einen entsprechenden Medienbericht. Die Pläne stünden allerdings unter dem Vorbehalt, dass bis dahin Kontrollgeräte zur Unterscheidung zwischen Flüssigsprengstoff und ungefährlichen Substanzen wie Parfum oder Zahnpasta einsatzbereit seien, sagte Mester.

Nach Angaben von Kommissionsexperten wird eine solche Technik derzeit entwickelt und in den USA, Frankreich und Großbritannien bereits im Labor getestet. Der Einsatz an Flughäfen sei bislang aber noch nicht erprobt worden. Mester erklärte, die Kommission sei „zuversichtlich, dass bis 2010 ein Einsatz solcher Geräte an Flughäfen möglich ist“. Auch die EU-Regierungen hätten sich im zuständigen Sicherheitsausschuss mit großer Mehrheit für eine Abschaffung der derzeit gültigen Einschränkungen ausgesprochen. Der Vertreter der Bundesregierung äußerte Bedenken, wurde aber überstimmt.

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Die Einschränkungen für die Mitnahme von Getränken, Cremes und anderen Flüssigkeiten im Handgepäck wurden im November 2006 eingeführt. Seither dürfen im Handgepäck nur noch Flüssigkeiten in Behältern mit einem Volumen von maximal 100 Millilitern mitgenommen werden, die in einen Plastikbeutel mit einem Volumen von einem Liter passen. Die EU reagierte mit diesen Bestimmungen auf Erkenntnisse der britischen Sicherheitsbehörden, wonach Terrorverdächtige im Sommer 2006 Anschläge mit Flüssigsprengstoff auf Transatlantikflüge planten.

Quelle: Internet

Ein Auto ist keine «Waffe»

Freitag, September 19th, 2008

Dresdner gewinnt Klage vor dem Verfassungsgericht -
Urteil: Nicht gebaut, um zu zerstören

Karlsruhe. Ein Auto ist strafrechtlich keine «Waffe». Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Ein Kraftfahrzeug werde «weder von der Zweckbestimmung noch von seinem typischen Gebrauch her zur Bekämpfung anderer oder zur Zerstörung von Sachen eingesetzt», heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss zur Begründung.

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Damit war die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Dresden erfolgreich, der sich mit seinem Pkw einer Polizeikontrolle widersetzt hatte. Er war wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Er war am Abend des 22. Dezember 2005 - leicht alkoholisiert - kontrolliert worden, weil er mit seinem Pkw die Vorfahrt nicht beachtet hatte und außerdem schnell fuhr. Obwohl sich der kontrollierende Polizeibeamte durch das geöffnete Fahrerfenster in das Fahrzeug beugte, legte der Beschwerdeführer den Rückwärtsgang ein und fuhr mit Vollgas rückwärts. Dadurch wurde der Polizist einige Meter mitgerissen, wobei er zunächst neben dem Pkw mitlaufen und weitere 10 bis 15 Meter auf seinen Schuhen rutschen konnte, bis er sich von dem Auto abdrücken konnte. Verletzt wurde der Beamte nicht.

Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht Dresden waren der Ansicht, dass der Pkw «eine Waffe im untechnischen Sinne» darstelle, die der Fahrer «zur Gewaltanwendung eingesetzt» habe. Das Verfassungsgericht widersprach: Unter dem Begriff der «Waffe» dürften nicht alle Gegenstände verstanden werden, die für andere Personen möglicherweise gefährlich seien. «Kraftfahrzeuge, auch wenn sie im konkreten Fall dazu benutzt werden können, einer anderen Person Verletzungen zuzufügen, fallen jedenfalls nicht darunter», heißt es in dem Beschluss.

(AZ: 2 BvR 2238/07 - Beschluss vom 1. September 2008)

Quelle: Internet

Kindesmissbrauch - Härtere Strafen für Sex-Täter

Montag, September 15th, 2008

Das Vergehen soll künftig als Verbrechen eingestuft werden

Magdeburg. Sexuelle Vergehen an Kindern sollten nach Meinung von Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) härter bestraft werden. “Sexueller Missbrauch hat schwerste und jahrelange Folgen für die Kinder.

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Gerade bei Taten im sozialen Nahraum wird Urvertrauen zerstört”, sagte die Ministerin am Wochenende in Magdeburg und forderte eine ernsthafte Debatte über eine Gesetzesverschärfung. Die meisten Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern seien juristisch bloße Vergehen, die durch Strafbefehl erledigt werden könnten.

“Während Raub in jedem Fall als Verbrechen bestraft wird, gilt das für Vergehen an Kindern nicht. Da stimmen die Relationen nicht”, sagte Kolb. Die Ministerin knüpfte mit ihrer Forderung an einen Vorstoß Bayerns an. Ziel der bayerischen Initiative ist es, dass sogenannte Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht als Vergehen, sondern als Verbrechen eingestuft und damit härter bestraft werden müssen.

Als solche Missbrauchs-Grundfälle gelten alle Taten, bei denen es keine erschwerenden Begleitumstände wie besonders schwerwiegende Erniedrigungen oder Drohungen gegen das misshandelte Kind gebe.

Bei sexuellem Missbrauch von Kindern gilt nach Angaben des Magdeburger Justizministeriums zurzeit eine Mindeststrafe von sechs Monaten. Das Gericht kann das Verfahren wegen geringer Schuld einstellen oder per Strafbefehl erledigen. Das sei bei Verbrechen, für die eine Mindeststrafe von einem Jahr gelte, nicht möglich.

Die Deutsche Kinderhilfe begrüße den Vorstoß Kolbs und hofft auf eine “große Koalition der Vernunft”, sagte der Vorsitzende der Organisation, Georg Ehrmann. Die geforderte Strafrechtsverschärfung sei “längst überfällig”. Endlich äußere sich mit Kolb eine SPD-Politikerin zu der Problematik und greife dieses Thema auf. “Ich hoffe sehr, dass sie ihre Kollegin im Bund, Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), überzeugen kann”, fügte Ehrmann hinzu. Derzeit gebe es in der deutschen Rechtsordnung eine erhebliche “Schieflage”. “Denn Eigentumsdelikte stehen unter deutlich höheren Strafandrohungen als Delikte, in denen Kinder Opfer sind”, sagte der Verbandsvorsitzende.

Ehrmann forderte Bayerns Landesregierung auf, es nicht nur bei Ankündigungen unmittelbar vor der Landtagswahl zu belassen. Bayerns Kabinett hatte die Bundesratsinitiative damit begründet, dass im Koalitionsvertrag eine Gesamtreform des Sexualstrafrechts vereinbart wurde, es im Bund aber bisher keine Entwicklung gegeben habe.

Quelle: Internet

Zwei Magdeburger Ärzte unter Totschlagsverdacht

Dienstag, September 9th, 2008

Beatmung abgestellt: Prozess beginnt

Magdeburg. Das Magdeburger Landgericht wird ab 13. November einen Fall verhandeln, der nach Meinung von Juristen Präzedenzcharakter hat und völlig offen ist. Einigkeit herrscht bereits vor dem ersten Wort, das in der Hauptverhandlung vor der 1. Großen Strafkammer gesprochen wird, darüber, dass die Entscheidung des Gerichts – wie sie auch immer ausfällt – vom Bundesgerichtshof überprüft wird.

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Angeklagt sind zwei Magdeburger Ärzte. Ihnen wird Totschlag beziehungsweise Beihilfe zum Totschlag vorgeworfen. Der ehemalige Ärztliche Direktor und Chefarzt des Neurologischen Rehabilitations-Zentrums ( NRZ ) Magdeburg, Professor Dr. Dr. S. und Stationsarzt Dr. K. sollen wissentlich weggeschaut haben, als die Familie eines schwerkranken Patienten die künstliche Beatmung im NRZ abgeschaltet hat, um das Leiden des 28-Jährigen zu beenden.

Von der Unterlippe abwärts gelähmt
Was war geschehen ?

Am 14. Februar 2002 fuhr Timothy S ., ein erfolgreicher Jungunternehmer und begeisterter Triathlet mit seinem Fahrrad nahe Guilford, nordwestlich von London, über die Landstraße. Plötzlich wurde er von hinten von einem Pkw mit 112 Stundenkilometer erfasst. Der damals 26-Jährige erlitt schwerste Verletzungen und musste künstlich beatmet werden. Der Befund : Timothy S. war von der Unterlippe abwärts gelähmt.
Die Familie des Unfallopfers suchte weltweit nach Spezialisten. Sie stieß auf Professor S. – Träger des Bundesverdienstkreuzes und für seine Behandlungserfolge bei schweren Nervenschädigungen bekannt.

Am 10. April 2003 wurde Tim nach Magdeburg verlegt. Seine Familie nahm sich in Magdeburg eine Wohnung, um ihn in der Klinik rund um die Uhr betreuen zu können. Doch trotz größter ärztlicher und familiärer Zuwendung besserte sich der Zustand des jungen Mannes nicht. Er verschlechterte sich weiter, epileptische Anfälle kamen hinzu. Das Bewusstsein war getrübt, im November 2003 verlor es der Patient völlig. Am 24. Mai 2004 starb der Engländer. Stationsarzt Dr. K. unterschrieb den Totenschein : Natürlicher Tod.

Doch das sieht die Magdeburger Staatsanwaltschaft anders und klagte am 8. Mai 2007 Professor S. und Dr. K. wegen Totschlags bzw. Beihilfe an.

Nachdem Tim das Bewusstsein verloren hatte, soll die Familie Professor S. aufgefordert haben, die Beatmungsmaschine auszuschalten. In mehreren Gesprächen soll das der Chefarzt jedoch entschieden abgelehnt haben. Das letzte Gespräch fand am 23. Mai 2004 statt. Danach soll der Ärztliche Direktor seine Haltung geändert haben. Die Staatsanwaltschaft will beweisen, dass es zu einer Absprache gekommen war, das Gerät auszuschalten.

Abends soll Dr. K. dem Schwerstkranken auf der Intensivstation ein hochdosiertes Beruhigungs- und Schmerzmittel gespritzt haben, um den Todeskampf nach dem Ausschalten der Beatmungsmaschine zu dämpfen. Professor S. soll an jenem Abend das Personal angewiesen haben, nicht einzugreifen, wenn der gellende Warnton, der mit dem Ausschalten des Apparates verbunden ist, im Krankenzimmer zu hören ist. Den Ausschaltknopf soll der Bruder des Kranken, Paul S ., betätigt haben. Die Ermittlungen gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg an ihre britischen Kollegen abgegeben.

Es ist abzusehen, dass der Prozess ein Prozess der Experten werden wird. Es geht besonders darum zu ergründen, ob der Sterbeprozess bei Tim bereits eingesetzt hatte, als die künstliche Beatmung abgestellt wurde.

Quelle: Internet