Archive for the ‘Kriminalität’ Category

Mehr Internetkriminalität, weniger Kinderpornos

Montag, Juli 5th, 2010

Polizeistatistik: Mehr Internetkriminalität, weniger Kinderpornos

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18.05.2010 14:59 Uhr. Im Unterschied zum Trend bei der allgemeinen Kriminalitätsentwicklung wies der Bereich Cybercrime im vergangenen Jahr steigende Fallzahlen auf. Die Polizeiliche Kriminalstatistik[1] (PKS) 2009, die Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus (beide CDU) am heutigen Dienstag in Berlin vorstellten, verzeichnet 206.909 Delikte im Internetbereich. Im Jahr 2008 markierten[2] die Ermittler noch 167.451 Straftaten mit der Sonderkennung “Tatmittel Internet”. Das entspricht einem Zuwachs um 23,6 Prozent. 82 Prozent der Online-Kriminalität entfallen auf Betrugsdelikte, wobei es mit einem Anteil von 37,6 Prozent vor allem um Waren geht.

Erneut stark zurückgegangen auf 2,9 Prozent ist der Anteil des Internets an der Verbreitung pornographischer Schriften. 2008 lag der Wert noch bei 6,2 Prozent. Der Teilbereich des Besitzes und der Beschaffung von Kinderpornographie schrumpfte insgesamt im Jahr 2009 ebenfalls. Verzeichnet sind 3823 Fälle, was einem Minus von 43 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Tendenz deckt sich mit jüngsten Stimmen[3] aus der Wissenschaft, wonach der in der Debatte[4] um Websperren viel beschworene “Massenmarkt im Web” für Kinderpornographie nicht existiert. Insgesamt ist für den sexuellen Missbrauch von Kindern im Jahr 2009 mit 11.319 Fälle und einem Minus von 6,1 Prozent der niedrigste Wert seit 1993 zu verzeichnen. In diesem Deliktsbereich gehen die Strafverfolger aber nach wie vor von einem hohen Dunkelfeld aus.

Beim digitalen Identitätsdiebstahl hat das Bundeskriminalamt (BKA) knapp 7000 Fälle registriert. Das Ausspähen von Kontodaten[5] per Phishing beim Online-Banking nahm um rund 64 Prozent auf 2923 gemeldete Fälle zu.

Für die allgemeine Computerkriminalität weist die aktuelle Statistik eine Zunahme um 17,7 Prozent auf 74.911 Fälle aus. Diese wird überwiegend mit der Steigerung der Fallzahlen beim Computerbetrug mit einem Plus von 35 Prozent auf 22.963 Fälle, beim Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel mit einem Anstieg um 6,1 Prozent auf 70.918 Fälle und beim Ausspähen, Abfangen von Daten einschließlich Vorbereitungshandlungen mit einer deutlichen Zunahme 48,7 Prozent auf 11.491 Fälle begründet.

Einen Rückgang um 27,1 Prozent auf 1351 Fälle gibt es – im Gegensatz zu Angaben von Wirtschaftsvereinigungen[6] – bei der “Softwarepiraterie” etwa von Computerspielen zu vermelden. Mit einem Minus von 33,6 Prozent auf 11.943 Fälle befanden sich auch die Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen im Sinkflug. Als eine mögliche Ursache dafür nennt die Statistik einen “Anzeigenrückgang der Musikindustrie”. Die Aufklärungsquote im Bereich der Computerdelikte insgesamt ist von 40,3 Prozent auf 37,5 Prozent leicht gesunken und liegt damit unter dem Durchschnitt.

Einen Anstieg verzeichnet das BKA beim sogenannten Skimming, bei dem Lesegeräte für EC- oder Kreditkarten manipuliert und Daten abgegriffen werden. Allein 960 Geldautomaten waren demnach im vergangenen Jahr von entsprechenden Angriffen betroffen, während es im Vorjahr[7] noch 809 waren. Die Wiesbadener Polizeibehörde schätzt den Schaden, der durch den Einsatz gefälschter EC-Karten mit deutschen Kundendaten hierzulande entsteht, auf rund 40 Millionen Euro. Im Ausland stellten die Ermittler 11.000 kriminelle Transaktionen mit Bezug zu Deutschland und einen Verlust in Höhe von zwei Millionen Euro fest.

Generell war 2009 – wie bereits in den Vorjahren – die polizeilich registrierte Kriminalität rückläufig. Im Berichtszeitraum 2009 sanken die Straftaten um 1,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt wurden etwas über 6 Millionen Delikte registriert. Die allgemeine Quote bei der Aufklärung liegt mit 55,6 Prozent auf dem höchsten Stand seit Einführung der gesamtdeutschen PKS 1993. Bundesinnenminister Thomas de Maizière zog dann auch zufrieden das Fazit: “Weniger gemeldete Straftaten bei gleichzeitig steigender Aufklärungsquote – der positive Trend der Vorjahre hat sich auch 2009 fortgesetzt.” Der erneute Rückgang der Fallzahlen der Kinder- und Jugendkriminalität mache zudem Hoffnung, dass “die bereits im Vorjahr festgestellte Trendwende im Hinblick auf die Gewaltbereitschaft Jugendlicher anhält”. (Stefan Krempl) / (jk[8])

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Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/1069004/publicationFile/65239/PKS2009.pdf
[2] http://www.heise.de/meldung/Polizeistatistik-Verbreitung-von-Kinderpornographie-im-Internet-ist-ruecklaeufig-181574.html
[3] http://www.heise.de/ct/artikel/Deja-vu-971943.html
[4] http://www.heise.de/meldung/EU-Innenpolitiker-hinterfragen-Vorstoss-zu-Websperren-987934.html
[5] http://www.heise.de/meldung/BKA-Phishing-Faelle-haben-weiter-zugenommen-998992.html
[6] http://www.heise.de/meldung/Studie-sieht-Softwarepiraterie-in-Deutschland-leicht-steigen-997638.html
[7] http://www.heise.de/meldung/Massiver-Anstieg-bei-Manipulationen-von-Geldautomaten-200839.html
[8] mailto:jk@ct.de

Zitat zum Sprengsatz in Berlin:

Montag, Juni 14th, 2010

Gefunden bei Youtube!

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Zitat zum Sprengsatz in Berlin:

“Sie haben sich den Beruf selber ausgesucht, viele nur aus purer Machtgeilheit. Und wie ein Soldat, der bei seiner Berufswahl damit rechnen muss, eines Tages zu den Gefallenen zu gehören, muss ein Bulle - der eben auch im politischen, wie militärischen Sinne kein Zivilist mehr ist - ebenso damit rechnen, bei Revolten getötet zu werden - oder aber er ist klug und schlägt sich auf die Seite der Revolutionäre, läuft also über, die Option steht ihm ja frei.”

http://www.youtube.com/user/vvvReVoluZZeRvvv

Empörung über Gewalt gegen Polizisten

Montag, Juni 14th, 2010

Nach Anschlag in Berlin
Empörung über Gewalt gegen Polizisten

Die Detonation einer Splitterbombe bei einer Demonstration in Berlin hat die Debatte über härtere Strafen für Gewalt gegen Polizisten wiederbelebt. Von einer „neuen Brutalität“ sprach Berlins Innensenator Körting.

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Eine Splitterbombe verletzt bei einer Demo in Berlin mehrere Polizisten

14. Juni 2010
Bundesinnenminister de Maizière (CDU) hat eine umgehende Reaktion auf die zunehmende Brutalität linker Gewalttäter gegenüber der Polizei verlangt. Nachdem am Samstag während einer Demonstration unter dem Titel „Die Krise heißt Kapitalismus – Banken und Konzerne sollen zahlen“ zwei Berliner Polizisten durch eine gezielt gezündete Splitterbombe schwer und 13 weitere Beamte leicht verletzt worden waren, warb de Maizière abermals für eine Verschärfung des Strafrechts.

Berlins Innensenator Körting (SPD) sprach von einer „neuen Brutalität“. Bei den Gewalttätern sei, „das Verletzen von Menschen zum eigentlichen Ziel geworden“. Der Regierende Bürgermeister Wowereit sagte, für Angriffe auf Polizeibeamte könne und dürfe es keine Legitimation geben“. Die Polizeigewerkschaft sprach von einem „grausamen Anschlag“. Die Täter bewegten sich „hart an der Grenze zum Terrorismus“.

„Eine neue Eskalationsstufe der Brutalität“
Sämtliche Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses fanden sich am Montag in äußerst seltener Einstimmigkeit zu einer Verurteilung des „kriminellen Anschlags“ zusammen. In ihrer gemeinsamen Erklärung von SPD, CDU, Linkspartei, Grünen und FDP heißt es: „Wir verurteilen aufs Schärfste den Sprengsatzanschlag auf die Polizeibeamten, die die Demonstration am Samstag auf der Torstraße begleitet haben. Dieser Anschlag stellt eine neue Eskalationsstufe der Brutalität gegen Polizeibeamte dar und ist nicht zu rechtfertigen. Wir verurteilen jegliche Form der Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung.“ Die Täter müssten „mit allen rechtsstaatlich zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt und zur Verantwortung gezogen werden“.

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Sehr viel zurückhaltender äußerte sich die Gewerkschaft Verdi, die neben der Linkspartei und anderen, auch linksradikalen Organisationen zu der Demonstration aufgerufen hatte. Zwei Tage nach dem Splitterbombenattentat hat die Gewerkschaft es als „unerträglich“ bezeichnet, dass „Gewalttäter – aus welchen Gründen auch immer – Demonstrationen und öffentliche Kundgebungen missbrauchen“.

Allerdings blieb unerwähnt, dass die Demonstrationsleitung einen untergehakt marschierenden Block vermummter Gewalttäter in ihren Reihen geduldet hatte. Unmittelbar nach den drei aufeinander folgenden Explosionen, bei denen insgesamt 15 Polizisten durch Splitter oder Knalltrauma verletzt wurden, forderte ein Megaphon-Sprecher dieses Blocks die schockierten Einsatzkräfte auf, „Provokationen gegen eine angemeldete Demonstration“ unverzüglich einzustellen und abzurücken.

Den von den Gewerkschaft so genannten „Missbrauch“ ihrer Kundgebung nennt die Berliner Staatsanwaltschaft „versuchten Totschlag“. Sie konnte aber am Montag noch keinen Fahndungserfolg vermelden, nachdem drei Festgenommene wieder auf freien Fuß gesetzt worden waren.

„Mit dem Schlimmsten rechnen“
Forderungen nach Strafverschärfungen für Gewalttäter gegen Polizisten waren bereits mehrfach erhoben worden, auch nachdem in Hamburg vor einigen Monaten maskierte Linksautonome die Polizeiwache in der Stresemannstraße angegriffen und versuchten hatten, sie in Brand zu setzen. In Berlin hatte es vor dem Versuch des Totschlags an Polizeibeamten am Samstag bereits fast als „üblich“ zu bezeichnende Rangeleien gegeben, die sich innerhalb der Demonstration gegen die Sparpläne der Bundesregierung ereigneten.

Die Polizisten wurde dabei aus dem Block der Autonomen mit Steinen und Flaschen beworfen. Auf Videobildern, die nach den Explosionen aufgenommen wurden, kann man erkennen, wie an den Beinen blutende Polizisten von Kollegen von dem stark rauchenden Tatort weggeschleift werden. Im Bundeswehr-Krankenhaus, wohin die beiden 36 und 47 Jahre alten Familienväter gebracht wurden, mussten sie sofort operiert werden.

Berlins Polizeipräsident Glietsch wurde mit der Bemerkung zitiert: „Wir unterstellen bei unserer Einsatzplanung seit langem, dass wir mit dem Schlimmsten rechnen müssen, wenn wir es mit gewaltbereiten Linksextremisten zu tun haben.“

Bildmaterial: dpa

Der ganze Artikel: hier!

Berlin: Sprengsatz auf Polizisten

Samstag, Juni 12th, 2010

Demonstration in Berlin
Extremisten werfen Sprengsatz auf Polizisten
Samstag, 12. Juni 2010 19:17

Bei der Berliner Demonstration gegen das Sparpaket der Bundesregierung haben Unbekannte einen Sprengsatz auf Polizisten geworfen. Drei Beamten mussten im Krankenhaus Splitter aus dem Körper entfernt werden.

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Bei der Berliner Demonstration gegen die Sparpläne der Bundesregierung hat es anscheinend einen Anschlag auf Polizisten gegeben. Insgesamt An der Veranstaltung beteiligten sich mehr als 10.000 Menschen, darunter auch ein laut Schätzungen etwa 450 Personen starker “antikapitalistischer Block”. Aus dieser Gruppe heraus wurde an der Torstraße nahe der Gormannstraße ein Sprengsatz auf Polizisten geworfen.

Durch die Explosion wurden mindestens 14 Polizisten verletzt, zwei davon schwer: Sie mussten in ein Krankenhaus gebracht werden. Dort wurden ihnen bei einer Operation Splitter aus den Beinen entfernt - um welche Art von Splittern e sich handelt, steht bislang nicht fest. Anscheinend war der Sprengsatz so gefertigt war, dass bei der Explosion kleine Teile freigesetzt wurden.

Der Staatschutz ermittelt nun, die Kriminaltechnik untersucht den besagten Sprengsatz und den Tatort.

Insgesamt beteiligten sich an der Großdemonstration unter dem Motto „Die Krise heißt Kapitalismus“ beteiligten sich verschiedenen Schätzungen zufolge 15.000 bis 20.000 Menschen. Die Polizei gab offiziell zunächst keine Zahlen bekannt. Die Linken-Vorsitzende Gesine Lötzsch rief bei der Abschlusskundgebung zum Kampf für ein „gerechtes Land“ auf.

Lötzsch beklagte in Berlin eine wachsende gesellschaftliche Ungleichheit und betonte: „Ich will ein anderes Land.“ Sie wolle nicht in einem Land leben, in dem Hartz-IV-Empfänger zu Umzügen gezwungen würden, während andere Leute nicht wüssten, wie sie ihre fünfte oder sechste Wohnung einrichten. Auf Plakaten und Transparenten von Demonstranten standen Forderungen wie „Verursacher der Krise zur Kasse bitten“.

Zu der Demonstration hatte das Bündnis „Wir zahlen nicht für Eure Krise“ aufgerufen. Organisiert in diesem Bündnis sind verschiedene Initiativen, Teile der Gewerkschaften Ver.di und IG Metall sowie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und eine Reihe von linken Parteien wie Die Linke und die Deutsche Kommunistische Partei (DKP). Parallel zum Berliner Protestmarsch fand in Stuttgart eine ähnliche Demonstration statt.

Schon während der Abschlusskundgebung vor dem Roten Rathaus war es wiederholt zu Rangeleien zwischen Polizei und Demonstranten gekommen. Während der Demonstrationsroute waren Polizisten mit Steinen, Flaschen und Feuerwerkskörpern beworfen worden. Die Veranstalter der Demonstration sehen die Schuld für die Auseinandersetzungen bei der Polizei, sprachen von Provokationen und „willkürlichen Verhaftungen“.

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Tumultartige Szenen überschatteten die Demo in der baden- württembergischen Landeshauptstadt.

SPD-Landtagsfraktionschef Claus Schmiedel wurde während seiner Rede aus einem Block von rund 300 Menschen mit Eiern und Bananen beworfen. Die Polizei stürmte auf die Bühne. Schmiedel wurde mit Regenschirmen geschützt. Schon zuvor war die Rede des SPD-Politikers durch Trillerpfeifen und Buh-Rufe so vehement gestört worden, dass kaum ein Wort zu verstehen war.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) warb angesichts der Proteste für mehr Verständnis. „Viele Menschen wissen, dass wir sparen und Schulden abbauen müssen“, sagte die CDU-Chefin der „Bild am Sonntag“. „Die Maßnahmen im Arbeitsmarktbereich zielen im Übrigen darauf, deutlich mehr Langzeitarbeitslose als bisher wieder in Arbeit zu bringen.“ Für Bildung, Forschung und Investitionen bleibe aber ohne Sparen zu wenig übrig. dpa/rtr/sei

© Berliner Morgenpost 2010

DNA-Standards - Keine zweite “Phantom”-Panne

Donnerstag, März 4th, 2010

DNA-Standards -
Keine zweite “Phantom”-Panne

Rüdiger Bäßler, veröffentlicht am 03.03.2010

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Stuttgart - Die Bedenkzeit läuft ab. Bis kommenden Montag haben die Innenminister der Länder Zeit, Einwände gegen die unter Verschluss gehaltene Vorschlagsliste der bundesdeutschen Arbeitsgruppe DNA-Standards zu erheben. Bei der anstehenden Innenministerkonferenz unter Leitung des Hamburger Innensenators Christoph Ahlhaus (CDU) soll ein Beschluss zur Umsetzung fallen. Die Arbeit der beim Bundeskriminalamt angesiedelten Arbeitsgruppe, die im Dezember abgeschlossen wurde, hatte einen einzigen Zweck: Die Panne um das “Phantom”, dessen DNA sich nach jahrelanger Jagd als die einer bayerischen Packerin erwiesen hatte, soll sich niemals wiederholen.

Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) hat ein besonderes Interesse an raschen Maßnahmen; das hochgelobte Landeskriminalamt in Stuttgart war es schließlich, das die Panne am stärksten in der Öffentlichkeit zu verantworten hatte. Rech war es auch, der zuerst ankündigte, seinen Polizeiapparat auf Schwachstellen zu überprüfen. So ist es kein Zufall, dass Rech diese Woche als erster seiner Amtskollegen einen der Vorschläge aus der Liste öffentlich machte. Die DNA aller “Tatortberechtigten” innerhalb der Polizei, fordert der Minister, solle anonym erfasst und gespeichert werden. Eingeschlossen sind auch die Mitarbeiter in den Kriminallaboren.

Ob das so einfach ist, wird sich zeigen müssen. Zwar werden schon bis jetzt in der polizeilichen Praxis DNA-Proben von Spurensicherern erhoben, um Fehlinterpretationen auszuschließen, sagt Joachim Lautensack, Landesvorsitzender der Polizeigewerkschaft DPolG, doch das Anlegen einer ganzen Datenbank gehe “ins Intimste rein”. Möglicherweise reiche es, gezielter als bisher Einzelproben von Beamten zu nehmen, sagt Lautensack.

Packer sollen freiwillig DNA abgeben
Diskussionswürdig sind auch noch andere Vorschläge aus dem Expertengremium. Es erörterte nämlich auch, nicht nur die DNA von Polizeibeamten zu sammeln und zu speichern, sondern auch von allen Mitarbeiter der Firmen, die Laborbedarf zur Spurensicherung herstellen und an die Polizei liefern. Doch ohne die freiwillige Mitarbeit der infrage kommenden Personen dürfte das nicht zu machen sein. Ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde bestätigt: “Eine Rechtsprüfung läuft noch.”

Als unbestritten unter den Wissenschaftlern innerhalb der Arbeitsgruppe gilt die Notwendigkeit, Laborartikel nach der Herstellung garantiert frei von DNA zu machen. Möglich ist das mit einer Bedampfung mittels Ethylenoxid. Das toxische Gas tötet nicht nur Bakterien und Pilze ab, sondern zerlegt DNA-Ketten in nicht mehr messbare Fragmente. Die mittlerweile von baden-württembergischen Ermittlern verwendeten Laborwattestäbchen werden allesamt mit Ethylenoxid behandelt, bevor sie ausgeliefert werden. Bezogen werden sie von zwei Herstellern aus Deutschland und der Schweiz.

Schnelltest wird nicht umgesetzt
Auch die Produzenten von Plastikgefäßen und Einwegartikeln wie Handschuhen und Mundschutzmasken sollen laut Vorschlag auf diesen Produktionsstandard eingeschworen werden. Streng befolgt wird innerhalb der Landespolizei die aus dem vergangenen Jahr datierende Anweisung, systematische “Negativkontrollen” zu machen. Im Labor wird dabei jeder Wattetupfer von einem Tatort mit einem unbenutzten Laborstäbchen aus derselben Charge auf DNA untersucht.

Unbeantwortet lässt der Minister Rech bisher den Antrag auf Förderung eines Forschungsprojektes, in dem eine Art Schnelltest für Polizeilabors entwickelt werden soll. Die Idee dazu stammt vom Institut für Rechtsmedizin in Freiburg. Kriminalbiologen sollen die Möglichkeit bekommen, zu überprüfen, ob die angelieferten Laborartikel tatsächlich frei von DNA sind. Eine andere, billigere Idee hat offenbar mehr Chancen auf eine baldige Umsetzung: die Experten der Arbeitsgruppe regen Schulungen für Spurensicherer an. Hauptaugenmerk ist das korrekte Reinigen von mehrfach verwendeten Gerätschaften.

Ganzer Artikel: stuttgarter-zeitung.de

Rechtssituation in Deutschland

Donnerstag, März 4th, 2010

Rechtssituation in Deutschland

Das Strafgesetzbuch regelt den Umgang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie mit kinder- und jugendpornografischen Materialien. Grundlage des strafrechtlichen Umgangs mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie kinder- und jugendpornografischen Materialien sind die Paragraphen 176 bis 176b sowie 182 und 184 – 184d und 184g des StGB.

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Prinzipiell gilt
- Alle sexuellen Handlungen an und in Gegenwart von Kindern unter 14 Jahren sind strafbar.
- Entsprechende Handlungen bei Jugendlichen ab 14 Jahren bis unter 18 Jahren können strafbar sein.
- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Materialien ist strafbar.
- Das “Anklicken” kinder- und jugendpornografischer Darstellungen im Internet gilt als strafbare Handlung.
- Unter kinder- und jugendpornografischen Materialien versteht man alle realen und real wirkenden Darstellungen in Form von Bildern, Texten, Videos, die sexuelle Handlungen durch, an oder in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen wiedergeben.
- Auch Posing-Material fällt unter den Begriff Kinderpornografie (siehe Darstellungen zur sexuellen Erregung).

Im Sinne von §184g StGB sind sexuelle Handlungen nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind, und sexuelle Handlungen vor einem anderen nur solche, die vor einem anderen vorgenommen werden, der den Vorgang wahrnimmt.

Darstellung der einzelnen Paragraphen
Nachstehend findet sich eine Übersicht über die relevanten Paragraphen mit entsprechenden Erläuterungen. Diese sind im Strafgesetzbuch dem 13. Abschnitt “Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung” zugeordnet. Die Übersicht beinhaltet die Gesetzesänderung aufgrund des Rahmenbeschlusses der Europäischen Union von Oktober 2008.

Der Begriff der “Schriften”
In den Paragraphen wird immer wieder auf den Begriff der “Schriften” verwiesen. Unter “Schriften” in diesem Sinne versteht das Gesetz gemäß § 11 Absatz 3 StGB auch “Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen”.

Kinderpornografie
- § 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften

- § 184c: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften

-  § 184d: Verbreitung pornografischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste

Diese Paragraphen definieren Kinderpornografie und die Strafbarkeit des Umgangs mit kinderpornografischen “Schriften” (s.o.). Als Kinderpornografie wird dabei die Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern nach §176 StGB verstanden. Jugendpornografie stellt sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren dar. Eine Bewertung der Strafbarkeit im Einzelfall kann nur Aufgabe eines qualifizierten Juristen sein.

Die Einschätzung des Alters der dargestellten Personen bezieht sich auf den Augenschein, wie er sich einem “objektiven Betrachter” darstellt. Als kinderpornografische Darstellung versteht der Bundesgerichtshof damit auch pornografische Darstellungen von Personen, die tatsächlich nicht minderjährig sind, auf den Betrachter aber wie ein Kind wirken. Dies gilt auch für “bloß fiktive Personen”.

Der Bundesgerichtshof hat die strafrechtliche Relevanz auch fiktiver Darstellungen ausdrücklich bejaht (BGH, Urteil vom 15.12.1999, Az. 2 StR 365/99). Die Einschätzung fiktiver kinder- und jugendpornografischer “Schriften” ist in der Rechtswissenschaft jedoch umstritten.

Herstellung zur Verbreitung und tatsächliche Verbreitung jeglicher, auch fiktiver kinder- und jugendpornografischer “Schriften” ist strafbar. Auch Tauschen und Anbieten von kinder- und jugendpornografischen Schriften mittels Filesharing-/P2P-Netwerken (Bittorrents, emule etc) sowie über E-Mail und Chaträume ist strafbar. Für den Tatbestand der Verbreitung in diesem Sinne reicht aus, wenn Dateien auf einem Computer für andere abrufbar sind. Gegenstand der pornografischen Schrift können auch Zeichnungen, Texte oder Comics sein. Für die Strafbarkeit kommt es nicht auf die Wiedergabe objektiver Gegebenheiten, sondern auf den Sinngehalt der Schrift an.

Der Besitz und die Besitzverschaffung sind bei solchen Schriften strafbar, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen darstellen. Wirklichkeitsnah ist ein Geschehen dann, wenn ein durchschnittlicher Beobachter nicht sicher ausschließen kann, dass es sich um ein tatsächliches, reales Geschehen handelt. Die Beurteilung im Einzelfall obliegt den Strafverfolgungsbehörden. So wird nicht ausgeschlossen, dass bei entsprechender Technik auch gezeichnete oder am Computer generierte “Schriften” von einem objektiven Betrachter nicht mehr als nicht real eingeschätzt werden können, und somit unter „wirklichkeitsnah“ subsumiert werden müssen.

Posing und Sexueller Missbrauch von Kindern
- § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern

In diesem Paragraphen wird sexueller Missbrauch von Kindern und dessen Strafbarkeit definiert. Dieser Paragraph ist auch für sogenanntes Posing relevant. Hierunter versteht man das aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern. Mit Änderung des Gesetzes zum 31.10.2008 sind von dessen Wortlaut eindeutig auch Handlungen erfasst, die keine Berührung des eigenen Körpers durch das Kind voraussetzen. Posing kann somit als sexueller Missbrauch von Kindern strafrechtlich verfolgt werden. Damit fallen auch Darstellungen, die Posing zum Gegenstand haben, unter § 184b StGB und sind strafbar. Dies entspricht den Vorgaben des EU-Rahmenbeschlusses, der derartige Darstellungen ausdrücklich als Kinderpornografie qualifiziert.

Weiterlesen: kein-taeter-werden-ppk.charite.de

Kinderpornografie ist strafbar!

Donnerstag, März 4th, 2010

Kinderpornografie ist strafbar!

Durch die Paragrafen 184 ff. StGB unter Strafe gestellt sind bestimmte Formen der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes pornografischer Schriften, denen gemäß §11 Abs. III StGB auch Ton- und Bildträger sowie Datenspeicher gleichstehen. Dies bezieht sich zum einen auf „allgemeine” Pornografie (§ 184 Abs. I StGB) und zum anderen auf pornografische Darstellungen, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§184 a, gewalt- oder tierpornografische Schriften, und §184b StGB, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften).

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Durch die Neufassung hat der Gesetzgeber einerseits bisherige Lücken bei der Bekämpfung der Kinderpornografie geschlossen und andererseits den Strafrahmen für den Besitz von kinderpornografischem Material weiter gefasst. Durch die Schaffung eines gesonderten Paragrafen zur Kinderpornografie wurde darüber hinaus verdeutlicht, dass diese Form sexueller Darstellungen anders bewertet wird als die Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Schriften.

Im Bereich der Kinderpornografie wurden am 5. November 2008 in einem neuen Straftatbestand künftig pornografische Schriften unter Strafe gestellt, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen zwischen vierzehn und achtzehn Jahren (Jugendliche) zum Gegenstand haben (§184c StGB, Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften).

Darüber hinaus ist im Jahr 2008 das Posing-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 2006 aufgehoben worden. Seither ist somit auch das so genannte Posing, das aufreizende Zur-Schau-Stellen von Genitalien oder des Schambereichs der Kinder strafbar.

Die in §184b StGB angesprochenen “Begehungsformen” sind ihrer Ausgestaltung sehr komplex, weshalb wir Ihnen nachfolgend nur einen kurzen Überblick der dort angesprochenen Tathandlungen geben können: Die Verbreitung umfasst jede Form der Weitergabe an Dritte, unabhängig davon, ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht. Dazu gehören alle Formen des Tausches, der Miete, der Leihe sowie die kostenlose Überlassung und Vorführung.

Auch hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es für das Verbreiten im Sinne des Abs. III Nr. 1 nicht darauf ankommt, ob bei einer elektronischen Übersendung die Datei auf einem permanenten Speichermedium (z. B. Festplatte oder CD-ROM) gespeichert wird oder nicht. Es genügt, wenn die Datei auf dem Rechner eines Nutzers angekommen ist. Irrelevant bleibt, ob sie vom Versender aktiv geschickt (”upload”) oder vom Nutzer abgerufen wird (”download”) und ob sie “lediglich” in den Arbeitsspeicher geladen wurde oder nicht.

Ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des §184b Abs. I Nr. 2 liegt z. B. dann vor, wenn entsprechende Darstellungen ins Internet eingestellt werden, insbesondere auf einer Internet-Seite, aber auch, wenn sie in so genannten geschlossenen Benutzergruppen angeboten werden.

Die Tathandlungen sollen eine lückenlose Strafbarkeit gewährleisten und umfassen daher in §184 b Abs. I Nr. 3 auch Vorbereitungshandlungen. So macht sich z. B. auch derjenige strafbar, der entsprechendes Material vorrätig hält, um es Dritten künftig zugänglich zu machen.

Der Besitz kinderpornografischer Darstellungen bzw. die Besitzverschaffung, auch zugunsten Dritter, ist weiterhin strafbar, sofern ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergegeben wird. Damit wird auch eine Scheinwirklichkeit erfasst, die nach dem Willen des Herstellers nicht als solche erkennbar sein soll. Zum Besitz gehört auch das Anfertigen entsprechender Darstellungen.

Mit der Ausgestaltung als Unternehmensdelikt wird eine Vorverlagerung der Strafbarkeit erreicht: Strafbar macht sich daher bereits derjenige, der gezielt nach entsprechenden Darstellungen sucht (z. B. durch Surfen im Internet), unabhängig von der Motivation. Daher macht sich auch strafbar, wer im Internet nach Kinderpornografie sucht, um dies der Polizei mitzuteilen. Gesetzlich geregelt ist, dass dies selbstverständlich nicht für bestimmte Berufsgruppen in ausschließlicher Erfüllung ihrer dienstlichen Pflicht gilt.

Quelle: polizei-beratung.de

Knöpfchen gegen Kinderpornos

Donnerstag, März 4th, 2010

Aus Versehen helfen
Knöpfchen gegen Kinderpornos

Private Internetnutzer sollen künftig den Kampf gegen Kinderpornografie im Netz unterstützen. Ein Bündnis aus Politik, Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft stellte dazu ein Zusatzprogramm namens “White IT-Button” vor.

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Dieser Meldeknopf soll helfen, kinderpornografische Fotos und Videos im Internet flächendeckend zu löschen. Das kleine Zusatzprogramm, ein so genanntes Add-On, könne sich jeder Nutzer in seinem Internetbrowser installieren, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Falls man beim Surfen versehentlich auf kinderpornografisches Material stoße, müsse lediglich der installierte Meldeknopf gedrückt werden. Die Seite werde dann automatisch und anonym an eine Beschwerdestelle weitergeleitet und dort geprüft. “Wenn Kinderpornografie im Internet gelöscht werden soll, dann müssen wir auch wissen, wo sie gespeichert wird”, sagte Schünemann.

“Löschen besser als Sperren”
Das Löschen sei der bessere Weg als eine Sperrung von Internet-Seiten, weil dies sehr schnell umgangen werden könne. “Wenn es gelöscht ist, kann man darauf nicht mehr zugreifen.” Die entsprechenden Seiten im Netz müssten aber erst einmal gefunden werden.

Das Bündnis gegen Kinderpornografie im Internet war im vergangenen November gegründet worden. Mitglieder sind unter anderem IT-Unternehmen, der Hightech-Branchenverband Bitkom, der Deutsche Kinderschutzbund und die Leibniz Universität Hannover. Schünemann sagte, das Bündnis werde von der Innenministerkonferenz unterstützt.

Auch Google soll helfen
Der Minister führt auch Gespräche mit dem Suchmaschinen-Riesen Google, damit dieser bei dem Bündnis mitwirkt. In einer Datenbank beim Bundeskriminalamt könnten “digitale Fingerabdrücke” von Kinderporno-Dateien aus den einzelnen Landeskriminalämtern zusammengeführt werden. Anhand dieser “digitalen Fingerabdrücke” sollen kommerzielle Suchmaschinen verbotene Dateien finden und melden.

Das umstrittene Gesetz zur Sperrung einschlägiger Internetseiten war zwar von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet worden. Laut Bundesregierung soll es aber dennoch keinen Aufbau einer Infrastruktur geben. Ein neues Gesetz soll nun zügig auf den Weg gebracht werden, um die Seiten zu löschen.

Quelle: dpa
Ganzer Artikel: n-tv.de

Verdammt in alle Ewigkeit

Sonntag, September 20th, 2009

USA: Umgang mit Sexualstraftätern
Verdammt in alle Ewigkeit

20.09.2009 9:58 Uhr. Amerikas Gesetze für Sexualdelikte erklären verliebte Teenies zu Verbrechern. Die Konsequenz: Drakonische Strafen und Auflagen, elektronische Überwachung per GPS, Veröffentlichung aller persönlichen Daten im Internet - und Obdachlosigkeit unter Autobahnbrücken.

Eine Reportage aus Miami von Jörg Häntzschel

Was genau der 21-jährige Freddy Bravo vor drei Jahren getan hat, ist heute schwer herauszufinden. Er war 18, soviel ist klar. Und seine Freundin war erst 12. Er nahm das Angebot der Staatsanwaltschaft an, bekannte sich schuldig, ihre “Brüste, Geschlechtsbereich, Gesäß oder die diese bedeckenden Kleider auf unzüchtige Weise berührt” zu haben.

Ein Großteil aller Kriminalfälle wird vor amerikanischen Gerichten inzwischen mit solchen “Plea Bargains” entschieden. Wer sich schuldig bekennt, bekommt niedrigere Strafen und muss sich keinem langen Prozess unterziehen, den er mit einem Pflichtverteidiger sowieso nicht gewinnen würde.

13 Monate verbrachte Freddy Bravo im Gefängnis. Nun muss er auf Jahre eine elektronische Fußfessel tragen; sich einmal im Monat bei seinem Bewährungshelfer melden; einmal im Monat einen Drogentest machen; jeden Samstag einen Kurs bei einer Psychologin besuchen; sich einmal im Jahr einem Test mit einem Lügendetektor unterziehen - und für all das selbst bezahlen.

Leben unter der Autobahnbrücke
Er darf den Landkreis nicht verlassen, darf sich Gruppen von Kindern nicht nähern und durfte anfangs selbst mit seinem 11-jährigen Bruder nur dann zusammen sein, solange die Mutter Sichtkontakt zu ihm hatte. Er muss jedem Arbeitgeber und jedem Vermieter mitteilen, dass er verurteilter Sexualstraftäter ist. Doch dass er auf unbegrenzte Zeit unter einer Autobahnbrücke leben werden müsse, damit hatte er nicht gerechnet.

Nach Monaten, die er mit 60 anderen Sexualtätern in einem Raum verbracht hatte, schlief er eine einzige Nacht in seinem eigenen Bett. Am nächsten Morgen kam der Bewährungshelfer und teilte dem Jungen mit, er müsse “unter die Brücke” ziehen - in das Camp auf einer Insel unter dem Julia Tuttle Causeway, dem Bannort für Miamis Sexualstraftäter.

Der Tuttle Causeway ist eine sechsspurige Schnellstraße, die Miami mit dem vorgelagerten Miami Beach verbindet. Hat man, von der Stadt kommend, die erste langgestreckte Brücke passiert, sieht man sie auch schon, die bunten Zelte, die auf der schmalen Insel zu beiden Seiten der Straße stehen. Findet man die Lücke in der Leitplanke, fährt man auf einem Schlammweg zur Zeltstadt.

Leben wie Hunde
Manche der zur Zeit rund 60 Bewohner kampieren zwischen Büschen neben der Brücke. Andere haben Hütten gebaut, mit Türen, die sie im Müll gefunden haben. Wieder andere haben ihren Platz oben direkt unter der Ausfahrtsrampe gefunden. In ihren Betonhöhlen hängen Spiegel, Kleider trocknen an der Leine, einige haben sogar eine Herdplatte.

Vorrang der Öffentlichkeit
Leben wie Hunde: “Wenn wir keinen Mund zum Sprechen hätten, würden sie uns bellen lassen”, sagt der 31-jährige Juan Martin, den sie Rocky nennen. Ohne Wasser und ohne Strom, ohne Heizung und ohne Essen. Wer aufs Klo muss, sucht sich einen Platz im Gebüsch. Dass die Ratten das Camp nicht längst überrannt haben, ist nur den wilden Katzen zu verdanken, die einem bei jedem Schritt um die Beinen streichen.

Während viele apathisch in ihren Zelten liegen oder stundenlang die Angel ins braune Wasser halten, trabt Rocky, der hier Boss und Sprecher ist, mit seinen nackten Füßen unermüdlich auf und ab. Er zerlegt ein Zelt und baut es ein paar Meter weiter wieder auf. Er schleppt säckeweise Müll nach oben an die Leitplanke, in der Hoffnung, dass ihn dort jemand mitnimmt. Während seiner Monologe rudert er mit den Armen, wiegt hin und her. Der Kopf allein reicht nicht, der ganze Körper ist damit beschäftigt, zu verstehen, was hier passiert.

Law-and-Order-Welle
Als Mitte der neunziger Jahre nach Jahren eskalierender Gewalt die große Law-and-Order-Welle über das Land rollte, entdeckten viele Politiker, dass schwere Strafen für Sexualverbrecher Wahlerfolge garantieren. Lawinenartig verschärfte man die Gesetze, angefangen mit einer drastischen Ausweitung der Kriterien für Sexualdelikte.

In fünf Bundesstaaten zählt Sex mit einer Prostitutierten dazu, in 13 das Pinkeln in der Öffentlichkeit; in 29 Staaten Sex unter Minderjährigen, selbst wenn er einvernehmlich geschah, ganz zu schweigen vom Sex zwischen einer 18-Jährigen und einem 17-Jährigen, der Konstellation, die in der Debatte “Romeo und Julia” genannt wird.

Doch es blieb nicht bei der Kriminalisierung von harmlosen Taten, die nun Vergewaltigung und Kindesmißbrauch gleichgestellt waren. Nach und nach führten die Bundesstaaten eine juristische Sonderbehandlung der “Sex Offenders” ein, die deren Rechte auch nach der Haft radikal einschränkt. Sie müssen sich über Jahrzehnte, in 17 Bundesstaaten sogar bis ans Ende ihres Lebens öffentlich registrieren lassen.

Ab 2010 sind diese Datenbanken in allen Bundesstaaten vorgeschrieben. Und weil immer mehr Taten als Sexualdelikte geahndet werden, fallen immer mehr Menschen unter die Registrierungspflicht. So wächst die Zahl der registrierten Sexualstraftäter explosionsartig. 674 000 waren es im letzten Jahr. Kinderschänder und mehrfache Vergewaltiger sind darunter ebenso wie verliebte 19-jährige Mädchen.

Die meisten Staaten veröffentlichen Adresse, Alter, Delikt und ein Foto des Verurteilten im Internet. Doch damit nicht genug. Etliche Bundesstaaten verlangen, dass Sexualstraftäter weiter als 300 Meter von Schulen, Parks, Kindergärten und Bushaltestellen entfernt wohnen müssen.

In Miami, wo man das nicht für ausreichend hielt, legte man einen Mindestabstand von 2500 Fuß fest, knapp 800 Meter. Und wegen dieser 800 Meter müssen Freddy Bravo, Juan Martin und die anderen nun unter der Brücke wohnen. Es stellte sich nämlich heraus, dass es wegen all dieser Auflagen im gesamten Landkreis Dade County praktisch keinen Ort mehr gibt, an dem sie legal wohnen dürften.

Die Menschen sind auf sich gestellt
Zuerst kampierten die Entlassenen auf dem Parkplatz des Gerichtsgebäudes. Dann fand einer von ihnen den Platz unter der Brücke. Okay, warum nicht, meinten die ratlosen Beamten und trugen “Julia Tuttle Causeway Under Bridge” auf den Ausweisen ein. Nun schicken die Beamten Freigelassene direkt unter die Brücke. Erzwungene Obdachlosigkeit ist damit de facto in den Katalog der Maßnahmen zur Verbrechensverhütung aufgenommen. Das Lager ist offiziell sanktioniert, doch an den Bedingungen dort hat sich nichts geändert. Ein paar Kirchen bringen gelegentlich Essen vorbei, ansonsten sind die Menschen dort auf sich gestellt.

Der Mann hinter der 2500-Fuß-Regel heißt Ron Book. Er ist Anwalt und mit einem Jahreseinkommen von acht Millionen Dollar Miamis bestbezahlter Lobbyist. Er ist seit 16 Jahren Chef der Obdachlosenbehörde des Landkreises Dade County. Seit seine Tochter vergewaltigt wurde, führt er einen passionierten Kreuzzug für den Schutz von Kindern an. Was das Camp angeht, spielt er eine schizophrene Doppelrolle: Mit seiner Kampagne für die Wohnsitz-Restriktionen hat er die Sexualstraftäter zu Obdachlosen gemacht. Als Herr der Obdachlosenbehörde entscheidet er, was mit ihnen passiert.

Book, ein Polterer mit kurz geschorenem Vollbart, der in dem teuren italienischen Restaurant rundum Hände schüttelt und Schultern klopft, weist jede Schuld weit von sich. “Ich habe die Leute nicht dorthin geschickt. Die Justiz war einfach zu faul, ihnen Wohnraum zu beschaffen.” Nicht dass er die Situation beschönigen würde: “Es ist wie in der Dritten Welt, es ist ekelhaft. Das Lager muss geschlossen werden.”

Aber nicht aus Mitleid. “Jedes dritte Mädchen, jeder sechste Junge in den USA wird sexuell missbraucht, bevor sie 18 sind. 39 Millionen Opfer von Kindesmissbrauch leben in den USA”, ruft er erregt. “Nein”, ruft er jetzt so laut, dass der Barmann erschrocken aufsieht, “Ich nenne sie Monster, weil sie Monster sind!”

Carlene Sawyer ist Chefin einer Stiftung für klassische Musik, doch als Präsidentin der American Civil Liberties Union (ACLU) in Miami ist sie zu einer der prominentesten Verteidigerinnen der Campbewohner geworden. So vollständig auch sie, selbst Mutter, die Angst von Eltern um ihre Kinder versteht - “eine der Urängste des Menschen, es hat wohl mit dem Kampf für das Überleben der Gattung zu tun” - so entschieden lehnt sie, wie die meisten Strafrechtler und Soziologen, die drakonische Verfolgung der Sexualstraftäter ab.

“94 Prozent aller Kindesmisshandlungen finden im Haus der Eltern statt. In 50 Prozent der Fälle sind Eltern, Geschwister oder Stiefeltern die Täter, in den übrigen 44 Prozent sind es Freunde, Angestellte oder andere Familienangehörige.”

Genau wie im Fall von Ron Books Tochter, die über Jahre vom Kindermädchen missbraucht wurde, ohne dass es dem Vater auffiel. Dagegen helfen auch die schärfsten “residence restrictions” nicht, wie die gesetzlichen Wohnortbeschränkungen heißen.

Unerwünschte Effekte
Das andere Problem der gegenwärtigen “Sex Laws” ist, so Sawyer, die pauschale Brandmarkung der “Sex Offenders”: “Ein 19-Jähriger, der mit seiner 15-jährigen Freundin schläft und von deren Eltern bei der Polizei angeschwärzt wird, weil sie etwas gegen ihn haben, wird genau so behandelt wie ein 30-Jähriger, der einen Achtjährigen vergewaltigt hat.” Die “residence restrictions” haben noch andere unerwünschte Effekte. Sie konzentrieren Sexualstraftäter an isolierten Orten, weit entfernt von sozialer Kontrolle. Und sie ersticken, indem sie den Täter zum Outlaw auf Lebenszeit erklären, dessen natürliches

Verantwortungsgefühl für die Gesellschaft.
Kurz: Wer bei seiner Verurteilung kein Monster war, wird es an Orten wie dem Camp unter der Brücke. Denn ohnehin wird ja, zumindest in Florida, jeder Sexualstraftäter vor seiner Entlassung auf seine Gefährlichkeit hin untersucht. Wer eine Gefahr für seine Umgebung darstellt, bleibt weiterhin inhaftiert. Dieselbe Justiz, die einen Täter also als ungefährlich genug einstuft, um ihn aus der Haft zu entlassen, behandelt ihn bis an sein Lebensende wie eine Zeitbombe.

Es ist dunkel geworden, ein Auto nach dem anderen rumpelt durch die Pfützen heran. Wer nicht bis 22 Uhr, wenn die Ausgangssperre beginnt, an seinem Wohnort, der Brücke, eingetroffen ist, riskiert, auf Jahre zurück ins Gefängnis zu gehen. Nur zwei, drei Birnen unter dem großen, vibrierenden Betondach werfen ein bisschen Licht. In ihrem Wohnmobil sieht man die einzige Frau im Camp in ihrer Küche hantieren.

Unendliche Serie von Erniedrigungen
Durch die Tür seiner winzigen Hütte sind, beschienen vom Fernseher, die knochigen Beine von Patrick Weise, dem 48-jährigen Koch ohne Zähne, zu sehen. Einige schlafen schon auf den heruntergeklappten Sitzen ihrer Autos. Doch die meisten der 50 Menschen, die hier jede Nacht verbringen, bleiben von den Schatten verschluckt.

Auch Freddy und sein wie er aus Kuba stammender, drei Jahre älterer Cousin Elui Martinez sind eingetroffen. Freddy war 21, seine Freundin 15. Vor dem Gesetz ist er ein Kinderschänder, auch wenn ihn seine Freundin liebte, wie er sagt. Geplagt von der Angst, zu spät zu kommen, brechen sie jeden Abend schon um neun von ihren Freundinnen und ihren Familien auf. Jetzt stehen sie schüchtern vor ihrem Auto. Erst tun sie so, als sprächen sie kein Englisch. Doch dann sprudelt es aus ihnen heraus.

Sie vermissen ihre Neffen, sagen sie, würden wenigstens Weihnachten gerne zu Hause verbringen, mal auf eine Party gehen. Und sie zeigen die elektronische Fessel an ihren Beinen und das GPS-Gerät, das sie am Gürtel tragen müssen. Die “box” macht sie wahnsinnig, sagen sie, weil sie schon dann piepst, wenn der Satellit sie einen Moment lang aus den Augen verliert: “Gehen Sie SOFORT nach Hause” heißt es dann auf dem Display. Und: “Melden Sie sich UMGEHEND per Telefon”. Und sie müssen jedesmal reagieren.

“Nicht einmal schwimmen können wir mehr gehen”, sagen sie, weil die Fußfessel ab einem Meter Wassertiefe das Signal verliert. So reden sie und reden, um nur nicht das sagen zu müssen, was man ihren entsetzten Gesichtern ablesen kann: Sie werden ihr Leben inmitten eines freien und strahlenden Landes als eine unendliche Serie von Erniedrigungen leben müssen. Und sie werden nie verstehen, warum.

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Bekannter Kinderporno-Ermittler gibt auf

Mittwoch, September 2nd, 2009

In Sachsen-Anhalt müssen Verfahren wegen des Verdachts auf Kinderpornographie eingestellt werden, weil kein Personal zur fristgerechten Sichtung der Beweismittel da ist. Die Politik schiebt den Schwarzen Peter zu den Ermittlern.

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Der Leiter der Zentralstelle im Kampf gegen Kinderpornografie in Sachsen-Anhalt, Oberstaatsanwalt Peter Vogt, hat am Mittwoch den Generalstaatsanwalt um seine Entbindung von dieser Funktion gebeten. Ab 1. Januar 2010 stehe er für die Aufgabe nicht mehr zur Verfügung, sagte Vogt der Nachrichtenagentur AP. Grund seien unhaltbare Zustände in den Polizeidirektionen, die zu einem langen Ermittlungsstau geführt hätten. So müssten Strafverfahren eingestellt werden, weil die Beweismittel wegen Personalmangels bei der Polizei nicht fristgerecht ausgewertet werden könnten, sagte er.

Vor dem Landgericht Magdeburg hat gerade ein Kläger erfolgreich auf die Herausgabe von Datenträgern nach anderthalb Jahren geklagt. Gegen ihn war wegen des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt worden.

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Drei Jahre alte Fälle
Oberstaatsanwalt Vogt sagte weiter, er ziehe seine Konsequenzen aus den Äußerungen von Innenminister und Justizministerin. Diese hatten bestritten, dass das Problem das Ausmaß von mehreren hundert Fällen annehme. Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hatte die Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben: Diese hätte mehr Druck auf die Polizei ausüben müssen.

Am Mittwoch räumte Justitzministerin Angela Kolb (SPD) dann ein, dass allein im Amtsgerichtsbezirk Halle-Quedlinburg-Wernigerode 135 Kinderporno- Verfahren scheitern könnten.

In ganz Sachsen-Anhalt sollen mehrere hundert Ermittlungen aus allen Bereichen der Kriminalität seit mehr als einem Jahr auf Auswertung warten, weil der Polizei Personal fehlt. Das Landgericht Magdeburg hatte kürzlich den Verbleib nicht untersuchter Beweismittel bei der Polizei für eineinhalb Jahre als unangemessen kritisiert. Die Polizeigewerkschaften klagen über den Kräftemangel. Üblich ist es, Datenträger im Zeitraum von sechs bis neun Monaten zu sichten. In Sachsen-Anhalt liegen noch Fälle aus den Jahren 2005 und 2006 bei der Polizei.

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Vogt gilt als bundesweit geachteter Spezialist bei der Klärung von Kinderporno-Delikten. Er hatte gemeinsam mit Fahndern des Landeskriminalamts in den zurückliegenden Jahren mehrere große Ermittlungserfolge erzielt. Dazu gehört die Operation «Marcy», bei der ein Internetring mit 25.000 Tätern aus 166 Ländern der Welt gesprengt worden war. (AP/nz)

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Minister erklären Debakel bei der Polizei für beendet

Freitag, Juli 3rd, 2009

Abschlussbericht nach Kritik der Staatsanwälte liegt nun vor

erstellt 26.06.09, 20:53h, aktualisiert 26.06.09, 21:01h

MAGDEBURG/MZ/MAB. Die durch die Polizeistrukturreform in Sachsen-Anhalt ausgelösten Missstände in der Ermittlungsarbeit sind im Wesentlichen beseitigt. Das erklärten am Freitag Justizministerin Angela Kolb und Innenminister Holger Hövelmann (beide SPD) gemeinsam vor Journalisten. Bereits am kommenden Dienstag soll dem Kabinett ein entsprechender Abschlussbericht der Arbeitsgruppe beider Ministerien zugeleitet werden.

Die Missstände waren im Dezember 2008 durch die MZ bekannt geworden, der ein interner Bericht der Staatsanwälte des Landes vorlag. Diese sahen große Defizite bei der Kriminalitätsbekämpfung, unter anderem wegen zahlreicher Versetzungen von Polizisten und fehlender Spezialisten in den Polizeidirektionen. Daraufhin war eiligst die Arbeitsgruppe des Justiz- und Innenressorts eingesetzt worden, die Problemlösungen erarbeiten sollte. Hövelmann hatte seine Polizeireform schließlich in Teilen mit einem Änderungserlass korrigieren müssen. Seitdem arbeiten zum Beispiel Spezialermittler im Bereich Kinderpornographie oder Umweltkriminalität wieder zentral in den Polizeidirektionen.

Auch Kommunikationsprobleme zwischen Polizei und Staatsanwaltschaften seien nun ausgeräumt, betonte Kolb. Möglicherweise sei der öffentliche Paukenschlag nötig gewesen, um diesen Prozess in Gang zu setzen. “Wir sind auch bei der Aufklärungsquote wieder im normalen Bereich”, ergänzte Hövelmann. Sie sei im Zeitraum von Januar bis Mai 2009 nach oben geklettert und habe mit 56,4 Prozent den Stand wie vor der Polizeistrukturreform erreicht, sagte er.

Mit der Strukturreform zum Januar 2008 sollte die Polizei effektivere Strukturen bekommen. Die Zahl der Polizeidirektionen sank von sechs auf drei. Die Zahl der Reviere verringerte sich von 29 auf 14. Auch die Aufgabenverteilung wurde neu organisiert.

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Kripo fehlen Spezialisten

Mittwoch, Juli 1st, 2009

Kripo fehlen Spezialisten

Bund deutscher Kriminalbeamter beklagt Personalmangel und fordert eine veränderte Ausbildung

05.06.09, 22:04 Uhr. PEISSEN/MZ/LÖ. Sachsen-Anhalt hat zu wenige gut ausgebildete Kriminalisten - das ist die Quintessenz einer Diskussion auf dem gestrigen Landesdelegiertentag des Bundes deutscher Kriminalbeamter (BdK) in Peissen (Saalekreis).

Der Kritik der Generalstaatsanwaltschaft an der Polizeistrukturreform schloss sich der BdK dabei aber nur zum Teil an. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende 2008 in einem Brief an das Justizministerium mangelhafte oder fehlende Ermittlungen in verschiedenen Kriminalitätsbereichen seit Inkrafttreten der Reform vor anderthalb Jahren beklagt.

Mit der Strukturreform sei man jetzt im Großen und Ganzen zufrieden, hieß es gestern. Nach einer kleinen “Delle” würden die Aufklärungsquoten inzwischen wieder steigen, so Johann Lottmann, Präsident der Polizeidirektion Nord. Viele Probleme haben nach Ansicht des Verbandes weniger mit der Reform, sondern eher mit dem Personalmangel bei der Polizei zu tun.

Der führe etwa dazu, dass ein Drittel der Kriminalisten mit Einsatzaufgaben wie der Absicherung von Demos oder Fußballspielen statt mit Ermittlungen beschäftigt sei, sagte Landesvorsitzender Hanno Schulz am Rande einer Diskussion mit den innenpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen von CDU, SPD und FDP. Mit Altersteilzeitregelungen gingen zudem nun verstärkt Spezialisten verloren.

Seit Jahren fordere der Verband die Ausbildung von Spezialisten, um auf neue Formen von Kriminalität zu reagieren, sagte BdK-Vorstandsmitglied Norbert Postler. Es sei müßig, über Polizeistrukturreform, Dezentralisierung oder neue Aufgabenverteilung zu diskutieren: “Wenn Spezialisten fehlen, dann sowohl an der Basis als auch in der Zentrale.” Trotz zunehmender Computer- und Internetkriminalität könne sich eine Dienststelle glücklich schätzen, die eine qualifizierte IT-Fachkraft habe, so Schulz.

“Sie können jeden Euro nur einmal ausgeben. Daher müssen sie an der Stellschraube Qualität drehen”, mahnte BdK-Bundesvorsitzender Klaus Jansen. Der Verband fordert nach der Grundausbildung eine Trennung von Kriminalistik und Schutzpolizei im Studium an der Polizeifachhochschule Aschersleben. Laut Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) soll es mit der Neukonzipierung des Studiums “stärkeres Augenmerk auf Spezialisierung geben”.

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Ein Stich und die Folgen

Samstag, Januar 10th, 2009

Der Fall Mannichl
Ein Stich und die Folgen

08.01.2009, 19:00 Uhr. Als Polizeidirektor Mannichl niedergestochen wurde, schien gewiss: Der Täter ist ein Rechtsextremer. Doch jetzt mehren sich die Zweifel am Tathergang.

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Von A. Ramelsberger, M. Hägler, S. Wimmer und J. Käppner

Zunächst war alles klar in diesem Fall. Alois Mannichl, der Polizeidirektor von Passau, wurde am 13. Dezember 2008 um 17 Uhr 30 im Eingang seines Hauses niedergestochen. Unmittelbar danach rief die Polizei die Fahndung nach einem rechtsradikalen Täter aus.
Am nächsten Tag kam der bayerische Innenminister ans Bett des niedergestochenen Polizeichefs, am zweiten Tag der Ministerpräsident. Spätestens am dritten Tag aber kamen erste Fragen auf.

Es sind Fragen von großer Brisanz, die, falls sie von der Sonderkommission des bayerischen Landeskriminalamts nicht beantwortet werden, zu schweren politischen Verwerfungen führen können. Erfahrene Ermittler sagen: “Irgendetwas passt da nicht zusammen.”

Die Fragen entzünden sich an mehreren Punkten: dem Tathergang, dem angeblichen Täter aus der rechtsradikalen Szene, den unklaren Phantombildern, den Spuren auf dem Messer.

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1. Die Tat
Ein großer rechtsradikaler Mann soll am Haus von Alois Mannichl in Fürstenzell geklingelt und ihn mit den Worten niedergestochen haben: “Schöne Grüße vom nationalen Widerstand. Du trampelst nicht mehr auf den Gräbern unserer Kameraden herum.” So berichtete es der Angegriffene seinen Kollegen von der Polizei. Für den Hergang der Tat gibt es bislang nur einen einzigen Zeugen: das Opfer selbst. Mannichl gab an, am Samstagabend habe es geläutet, er habe geöffnet und sogleich einen Mann mit hasserfülltem Gesicht gesehen. Dann habe der Mann ein Messer gezückt. Mannichl habe die Hand mit dem Messer noch mit beiden Händen erfasst und nach unten drücken können.

Später stellte sich heraus, dass das Messer aus Mannichls Haushalt stammt und angeblich vor dem Haus lag. Unklar ist: Woher sollte der Täter wissen, dass sich vor dem Haus ein Messer befand? Warum sollte er für einen Mordanschlag ein Küchenmesser benutzen? Warum lässt der Täter das Messer am Tatort zurück und geht das Risiko ein, seine DNA zu hinterlassen?

Allenfalls, wenn das Gespräch an der Tür länger gedauert haben sollte, hätte er das Messer entdecken können. Das aber stimmt nicht mit der Aussage von Alois Mannichl überein. Auch DNA-Material des Täters, das bei einer Rangelei an der Kleidung von Mannichl zu finden sein müsste, ist bisher nicht nachgewiesen worden.

“Ein solches Setting spricht sonst für eine Beziehungstat”, sagt ein erfahrener Polizist. Der oberösterreichische Sicherheitschef Alois Lißl, der an den Ermittlungen beteiligt war, hält jedoch eine rechtsextreme Tat weiterhin für wahrscheinlich. Aber er sagt auch, der Tathergang lasse auf einen bestimmten Charakter des Täters schließen.

“Messerattentäter haben eine andere Philosophie, sie wollen jemanden im Nahkampf besiegen.” Es gehe bei einem solchen Modus operandi um eine sehr persönliche Rache.

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2. Der Täter
Erstaunlich ist, dass Mannichl nur eine sehr ungenaue Personenbeschreibung abgegeben hat. Ein Mann, 1,90 Meter groß, rundes Gesicht, Glatze. Mit niederbayerischem oder oberösterreichischem Akzent sprechend. Eine Zeugin aus der Nachbarschaft hatte dann von auffälligen Tätowierungen gesprochen, die sie bei einem Verdächtigen bemerkt haben wollte, in Form einer Schlange hinter dem Ohr des Täters oder eines Kreuzes im Gesicht.

Phantombilder aufgrund dieser Aussage wurden daraufhin veröffentlicht. Mittlerweile gehen die Fahnder davon aus, dass es diese Männer nicht gibt. “Wenn einer mit so einer Tätowierung einen Anschlag begeht, dann ist das so, als wenn ein Bankräuber mit dem Personalausweis auf der Brust in die Bank marschiert”, sagt einer. “Solche Leute kennt man.” Sie würden innerhalb von Tagen ermittelt.

Die Aussagen der Zeugin halten die Fahnder für nicht wirklich belastbar. Bleibt nur noch Mannichl selbst, ein erfahrener Polizist, seit Jahrzehnten im Dienst. “Die Erfahrung eines Polizeimannes sollte dazu führen, dass die Wahrnehmung die wesentlichen Dinge wie das Aussehen erfasst”, sagt der Rechtspsychologe Martin Schmucker von der Uni Erlangen.

Natürlich könne eine auf einen selbst gerichtete Waffe einen gewissen “Aufmerksamkeitssog” haben und vom Täter ablenken. Aber bei einem Polizisten sei so etwas nicht zu erwarten. Andere Experten widersprechen: Das Trauma, das die erschütternde Erfahrung, zum Opfer einer Gewalttat zu werden, auslösen kann, habe schon zu erstaunlichsten Erinnerungslücken geführt - durch Schock oder Verdrängung. Das könne auch einem Polizisten passieren.

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3. Das Messer
Zunächst hieß es, der Täter habe mit seinem Messer auf Mannichl eingestochen. Dann stellte sich heraus, dass dieses Messer aus dem Haushalt von Mannichl stammt, es soll ein gewöhnliches Haushaltsmesser mit einer 12 Zentimeter langen Klinge sein.

Nach ersten Untersuchungen fanden sich darauf DNA-Spuren, allerdings nicht von Fremden. “Eine Fremdspur wurde bisher nicht eindeutig isoliert”, sagt der Passauer Oberstaatsanwalt Helmut Walch, aber die Überprüfung sei noch nicht abgeschlossen. Nach Informationen der SZ gibt es auch keinerlei Wisch- oder Schleifspuren, die aber erkennbar sein müssten, wenn der Täter das Messer mit einem Handschuh angefasst haben sollte. Denn auch ein Handschuh hinterlässt Spuren.

Das Messer soll auf dem Fensterbrett vor dem Eingang zum Haus der Familie Mannichl gelegen haben - um Lebkuchen abzuschneiden, bei einem Fest, das wenige Tage vorher mit den Nachbarn gefeiert wurde. Bis heute ist nicht klar, ob mit dem Messer jemals Lebkuchen geschnitten wurde.

Der Stich traf Mannichl zwei Zentimeter unterhalb des Rippenbogens und nicht, wie anfangs erklärt wurde, zwei Zentimeter neben dem Herzen. Der Stich soll, wie aus Ärztekreisen zu hören ist, nicht mit Wucht geführt worden sein.

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4. Die rechte Szene
Alois Mannichl beschrieb den Angreifer als einen sehr großen, glatzköpfigen Mann. Ein solcher Mann müsste nach Auskunft verschiedenster Fahnder schnell zu finden sein. Denn Polizei und Verfassungsschutz haben in ihren Dateien jeden Rechtsradikalen - auch mit Bild - verzeichnet. Auch die Österreicher haben ihre Dateien durchforstet, selbst die Tschechen haben recherchiert. “In den Dateien ist dieser Mann nicht”, sagt ein hoher Beamter.

Natürlich kann es sein, dass sich eine sehr kleine Gruppe von Rechtsradikalen zu einer Terrortat verabredet hat. Aber dass diese Gruppe unentdeckt bleibt, dagegen spricht die Erfahrung. Die Fahnder hatten auch die Gruppe um den Münchner Rechtsradikalen Martin Wiese im Visier, als die 2003 gerade erst am Küchentisch saß und über Anschlagspläne auf den Bauplatz der Münchner Synagoge sprach.

Bayerns Fahnder haben ihre Zugänge zur rechtsradikalen Szene ausgebaut. “Es ist unwahrscheinlich, dass uns so eine Gruppe verborgen bleibt”, sagt einer. Außerdem würden sich Rechtsterroristen irgendwann mit der Tat brüsten: Doch es gibt kein Bekennerschreiben, keinen Hinweis, nichts.

Es könnte auch sein, dass ein Täter aus einer anderen Szene den Verdacht bewusst auf die rechte Szene lenken wollte. Mannichl war einst Leiter einer Dienstelle gegen die Organisierte Kriminalität.

Aus dieser Szene kommen immer wieder Drohungen gegen Richter, Staatsanwälte, auch Polizisten. Aber Anschläge aus der OK-Szene laufen in der Regel anders ab als die Messerattacke von Passau. “Da geschieht ein Autounfall, und man kann nichts nachweisen”, sagt ein Fahnder. “Ein Täter aus der OK-Szene kommt nicht unvermummt vor die Tür und greift sich ein Messer, das dort herumliegt.”

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5. Die Ermittlungen
Als die Polizei in Passau erfuhr, dass ihr Chef angegriffen worden war, überprüfte sie sofort alle Rechtsradikalen in Bayern. Noch in der Nacht wurde der Tatort gesichert. Doch wurde auch in alle Richtungen ermittelt?

Bereits im Dezember hatten Polizisten der Passauer Soko im örtlichen Blatt Am Sonntag geklagt, sie könnten Fragen, die jenseits der Theorie vom rechtsradikalen Attentat liegen, allenfalls intern diskutieren: “Wir haben es schließlich mit unserem eigenen Chef zu tun”, wurde ein Soko-Mitglied zitiert. Fahnder aus anderen Städten sagen nun: “Ein guter Ermittler legt sich nicht so früh auf eine Richtung fest.”

Offensichtlich hat sich der politische Hintergrund nie so verdichtet, dass die Generalbundesanwältin einen Anlass sah, den Fall zu übernehmen. Sie war von vornherein informiert. Im Fall des Rechtsradikalen Martin Wiese hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen sofort übernommen.

Der Sprecher des Landeskriminalamts, Detlef Puchelt, erklärt, es gebe momentan keine neuen Erkenntnisse im Fall Mannichl. Man wolle die Sonderkommission in Ruhe arbeiten lassen. Mannichl selbst hatte bei seinem Dienstantritt an diesem Mittwoch erklärt, solche Ermittlungen könnten Wochen, Monate, vielleicht sogar Jahre dauern.

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6. Die Familie
Die Polizei Passau hat nach Informationen der SZ nicht wie sonst in unklaren Tatsituationen schnell das private Umfeld des Opfers aufgeklärt. Die Polizisten ermittelten in erster Linie in Richtung Rechtsradikale, eingehende Befragungen aller Familienmitglieder wurden zunächst nicht vorgenommen. Normales Procedere sei es, von innen nach außen zu ermitteln, sagt ein Ermittler. Ein Drittel der Arbeit sei es, die privaten Verhältnisse zu recherchieren. Das sei hier zu spät erfolgt. Mannichl selbst wurde bereits am 18. Dezember förmlich vernommen, auch seine Frau wurde befragt.

Die Mannichls haben zwei erwachsene Kinder, eine Tochter und einen Sohn, der in Berlin lebt. Die Kinder wurden erst vor ein paar Tagen vernommen, als das Landeskriminalamt die Ermittlungen übernahm. Die Mannichls hatten angegeben, Sohn und Tochter seien zur Tatzeit nicht zuhause gewesen. Alois Mannichl selbst, so sagt Oberstaatsanwalt Walch, habe großes Verständnis, dass nun auch in seinem privaten Bereich ermittelt werde. “Er ist sehr kooperativ.”

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Das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen nun völlig neu aufgerollt.

(SZ vom 09.01.2009/woja)
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Quelle: http://www.sueddeutsche.de/bayern/111/453799/text/

LKA zur Wirtschaftskriminalität

Montag, September 15th, 2008

83 Millionen Euro Schaden

Magdeburg. Die Wirtschaftskriminalität in Sachsen-Anhalt nimmt zu. Im vergangenen Jahr entstand durch einschlägige Straftaten ein Schaden von 83 Millionen Euro, teilte das Landeskriminalamt ( LKA ) gestern in Magdeburg mit.

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Das waren 20 Millionen Euro mehr als im Jahr davor. Die Zahl der festgestellten Delikte stieg ebenfalls um ein Drittel auf 3479, gut 1100 Tatverdächtige wurden ermittelt. Die meisten Schäden – 29 Millionen Euro – entstanden laut LKA durch Insolvenzstraftaten. Es folgen Betrügereien mit Waren im Internet sowie mit Geldanlagen. Die Aufklärungsquote bei Fällen der Wirtschaftskriminalität liegt den Angaben zufolge bei 99, 3 Prozent.

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LKA-Direktor Jürgen Schmökel verwies darauf, dass es bei der Wirtschaftskriminalität eine hohe Dunkelziffer gibt. Häufi g würden solche Taten von den Opfern aus Scham nicht angezeigt. Die registrierten Fälle hätten an der Gesamtkriminalität mit 1, 6 Prozent zwar nur einen relativ geringen Anteil, allerdings seien 2007 durch sie 40 Prozent der von Kriminalität verursachten Vermögensschäden entstanden. Daher stelle Wirtschaftskriminalität für Sachsen-Anhalt ein ernstes Problem dar.

Quelle: Internet

Jugendliche krimineller als angenommen

Donnerstag, September 11th, 2008

Drei von Fünf begehen Straftat vor 18. Geburtstag -
Diebstahl häufigstes Delikt

Duisburg. Drei von fünf Jugendlichen begehen einer Langzeitstudie zufolge mindestens eine Straftat vor dem Erwachsenwerden. Der Wert liege um ein Mehrfaches höher als die bisher bekannten Zahlen zu registrierten Straftaten.

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Wissenschaftler der Universitäten Münster und Bielefeld hatten in der Dunkelfeldstudie seit dem Jahr 2002 in Duisburg jährlich wiederkehrend 3400 Jugendliche zu ihrem Kriminalitätsverhalten befragt, wie die Universitäten am Donnerstag in Duisburg bekanntgaben.

Ähnlich großangelegte Studien zum Dunkelfeld der Jugendkriminalität gebe es in Deutschland bisher nicht, sagten die Forscher. Die hohe Zahl sei nicht in allen Belangen besorgniserregend. Schwere Kriminalität - etwa Handyraub mit Waffengewalt oder Körperverletzung - mache mit knapp einem Drittel den geringeren Teil der Straftaten aus. Wesentlich häufiger seien kleinere Diebstähle.

«In der Jugendphase sind leichte und mittlere Straftaten nicht ungewöhnlich», sagte Prof. Jost Reinecke von der Uni Bielefeld. Bei den meisten Jugendlichen gehe es um das Ausprobieren von Grenzen. Sie lernten dadurch die Geltung von Regeln und Normen. Im Altersverlauf gehe die Kriminalität nach einem steilen Anstieg gegen Ende des Kindesalters auch schon während der Jugend wieder deutlich zurück. Ein Problem seien allerdings Intensivtäter. Die Gruppe sei mit fünf Prozent aller Befragten zwar klein, begehe aber mehr als die Hälfte aller Taten. Allerdings gehe der Anteil der Vergehen mit 16 Jahren schon deutlich wieder zurück und damit viel früher als bislang angenommen.

«Rechtzeitig erfolgende und pädagogisch bewährte Maßnahmen durch das soziale Umfeld, die Jugendhilfe und die Justiz haben hier die größte Chance, eine delinquente Entwicklung zu bremsen», sagte Reinecke. Wichtig seien beispielsweise ein Täter-Opfer-Ausgleich, der Aufbau eines Rechtsbewusstseins und soziale Bindungen neuzugestalten.

Alkohol, Drogen und Gewaltverbrechen liegen auch nach der Duisburger Studie eng beieinander. Je mehr Rauschmittel desto häufiger auch Gewalt, fasst der Münsteraner Kriminologe Prof. Klaus Boers zusammen. Allerdings werde der Alkoholkonsum mit steigendem Alter besser beherrscht. Schon ab 15 zeige die Kurve Alkohol plus Gewalt nach unten.

Ausländische Jugendliche fallen in der Studie nicht mehr auf als deutsche. Lediglich bei der Gewaltkriminalität liege die Rate leicht über der deutscher Jugendlicher. Bei anderen Kriminalitätskategorien liegen ausländische Jugendliche dagegen deutlich unter den Vergleichswerten deutscher Altersgenossen. Grund seien das stärkere Festhalten an traditionellen Werten, die Religiosität und der geringere Alkoholkonsum, sagte Boers. Bei allen Tätergruppen blieb schwere Kriminalität häufig unaufgeklärt, wenn Täter und Opfer sich gut kannten. Opfer täten sich dann schwerer, die Täter anzuzeigen.

Offizielle Kriminalitätsstatistiken legen nach den Ergebnissen der Studie mitunter falsche Schlussfolgerungen nahe. Beispielsweise würden erwischte Mädchen sechs Mal seltener angezeigt als Jungen, und Ausländer mehr als Deutsche. «Mädchen werden häufiger laufengelassen», sagte Boers. Befragt wurden in den vergangenen Jahren junge Menschen zwischen dem 13. und inzwischen 19. Lebensjahr. Die mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) betriebene Studie soll bis zum 30. Lebensjahr der Befragten fortgesetzt werden.

Quelle: Internet