Archive for the ‘Straftrecht’ Category

Die Polizei, dein Feind und Opfer

Montag, September 21st, 2009

Gewalt gegen Polizisten-

Die Polizei, dein Feind und Opfer

21.09.2009, 11:23 Uhr. Polizisten werden immer häufiger Opfer von Gewalt. Die Polizei, dein Freund und Helfer – das war einmal. Die Rufe nach härteren Strafen werden lauter.

Von FOCUS-Korrespondentin Margarete van Ackeren

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Die beiden Pärchen streiten so heftig mit dem Sicherheitspersonal auf dem Ostwestfalenplatz in Bielefeld, dass schnell auch Zivilpolizisten auf ihrer Streife aufmerksam werden. Einer der Streithähne geht gleich auf einen der Beamten zu und schreit ihn an „Na, du Scheiß-Zivilbulle!“ Als der Polizist den Mann auffordert, sich auszuweisen, beleidigt der ihn weiter und versucht zu entkommen. Inzwischen sind etwa 100 Gaffer gekommen. Einer aus der Menge brüllt: „Jetzt haut doch endlich die Scheißbullen weg, haut denen doch auf die Fresse!“ Nur mit Hilfe der Sicherheitsbeamten der Diskothek können zwei Männer gestoppt und festgenommen werden. Sie verhindern auch, dass die Beamten bei der Aktion verletzt werden.

20 Prozent Anstieg

Der Fall, wie er im Polizeibericht beschrieben wird, ist typisch für einen Trend. Freund und Helfer, das war einmal. Der Polizist anno 2009 fühlt sich zunehmend als Feind und Opfer. „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, wie es im spröden Bürokratenjargon heißt, nimmt zu. Immer häufiger werden Polizisten dabei Opfer handfester Gewalt. Da auch Feuerwehrleute und Justizbeamte zu den Vollstreckungsbeamten zählen, ist die Statistik nicht leicht zu deuten. Polizeikreise gehen aber davon aus, dass die Gewalt gegen Polizeibeamte in den vergangenen zehn Jahren bundesweit um über 20 Prozent zunahm. Allein bei der Bundespolizei gab es im vorigen Jahr 493 Fälle von Körperverletzung.

Zu Konfrontationen kommt es nicht nur auf Straßen oder in Fußballstadien. Auch im Privaten entwickelt sich die Devise „Wenn zwei sich streiten, kriegt der helfende Dritte die Keile ab“ zu einem Trend. Bei heftigem Ehekrach kriegen Polizisten oft die Wut ab, wenn sie sich mäßigend einschalten wollen.

„Haut die Bullen platt“

„Es kann und darf nicht sein, dass der Staat tatenlos zusieht, wie seine Amtsträger immer häufiger zu Prügelknaben der Nation werden, wie sich schlagende Konfliktparteien gegen die einschreitenden Polizeibeamten verbünden“, klagt Joachim Lautensack, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) von Baden-Württemberg. Parolen wie „Haut die Bullen platt“ oder auch Vokabeln der Reihe „Nazipolizei“, „Rassisten“, „Penner“ gehören längst zum üblichen Sprachschatz bei Attacken gegen Polizisten, heißt es in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift der Bundespolizei.

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Deeskalation oder Stärke zeigen?

Für alle, die ihre Aggression rauslassen wollen, ist der 1. Mai in der Hauptstadt geradezu zum Pflichttermin im Gewalt-Kalender geworden: In diesem Jahr wurden 479 Polizeibeamte verletzt. Zwei von ihnen wurden mit brennbarer Flüssigkeit bespritzt.

Applaus für Krawallmacher

Bei den Krawallen im Hamburger Schanzenviertel Anfang Juli ging es so heftig zur Sache, dass Frank Riebow von der DPolG „eine Gewaltorgie eines enthemmten und rücksichtslosen Mobs“ beklagte. Party- und Szenegänger hätten den Krawallmachern applaudiert. 88 verletzte Kollegen hatten die Polizisten am Ende zu beklagen. Bei der Neuauflage des Festes in der Hansestadt vor etwa einer Woche kam es zu einem neuen Kräftemessen mit dem Staat. 72 Einsatzkräfte erlitten Prellungen und Schnittwunden.

Die Politik will noch mal einen Anlauf starten, um die Probleme einzudämmen. Die Innenminister lassen die Ursachen und Hintergründe untersuchen, so haben sie bei ihrem letzten Treffen beschlossen. Das Kriminologische Institut Niedersachsen, das das Thema schon einmal untersuchte, soll klären, wie sich Gewalt gegen Polizisten im Dienst entwickelt hat. Dann wollen die Innenpolitiker entscheiden, welche vorbeugenden Schritte sinnvoll sind und ob die Sanktionen verschärft werden müssen.

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Deeskalation oder Stärke zeigen –
Wie soll die Polizei auf die wachsende Gewalt reagieren?

Liegen die Ergebnisse vor, wird es einmal mehr um die alte Grundsatzfrage gehen: Wie viel Härte als Reaktion auf Angriffe ist erlaubt? Deeskalationsstrategien, die im Ergebnis dazu führten, dass Polizisten massiven Gewaltausbrüchen ausgesetzt seien, dürfe es nicht mehr geben, warnt CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach. Wenn Beamte des Bundes für Einsätze angefordert würden, müsse der Bund ein Mitspracherecht bei der Einsatzplanung haben.

Während in einigen Bundesländern weiterhin Deeskalation die Leitlinie ist, setzen andere darauf, dass die Staatsdiener Stärke zeigen. Erst diese Machtgesten schürten die Aggressionen, mahnt die Gegenseite.

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Polizisten fordern härtere Strafen

Die Union will die Strafvorschriften ändern. „Solange Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht als Bagatelle verhandelt wird, bringt alleine die Erhöhung des Strafrahmen nichts“, meint Bosbach. Bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gebe es keine Mindeststrafe, und das höchste Strafmaß betrage zwei Jahre hinter Gittern, wenn kein besonders schwerer Fall vorliege. „Das ist geradezu paradox“, empört sich der Vize-Chef der Union im Bundestag. Bosbach fordert eine Mindeststrafe von drei oder sechs Monaten. Die DPolG und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verlangen seit Monaten härtere Strafen.

Bei ihrer so genannten Herbstkonferenz im Dezember wollen die Innenminister sich wieder mit dem Thema befassen. Ob sie sich nach der Diagnose auch auf eine Therapie einigen können, muss sich dann zeigen.

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Polizisten wurden mit Giftgas angegriffen

Samstag, September 19th, 2009

1. Mai in Berlin
Berliner Polizisten wurden mit Giftgas angegriffen

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19. September 2009 16:37 Uhr. Bei den diesjährigen Krawallen zum 1. Mai sollen Randalierer in Kreuzberg eine Giftgas-Bombe auf Polizisten geworfen haben. 47 Polizisten seien dabei verletzt worden. Die Polizeiführung habe seit längerem gewusst, welche Substanz ausgeströmt sei, erklärt jetzt die Deutsche Polizeigewerkschaft. Der Polizeipräsident weist die Vorwürfe zurück.

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Bei den diesjährigen Berliner Mai-Krawallen sind nach Gewerkschaftsangaben 47 Polizisten durch eine Giftgasbombe verletzt worden. Die Beamten seien in Kreuzberg mit einer Militärgranate aus britischen Beständen angegriffen worden, teilte die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) jetzt mit.

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Der Vorfall hatte sich am Abend in der Nähe des Kottbusser Tores ereignet. Der zu dem Zeitpunkt noch unbekannte Gegenstand war aus einer Gruppe von Randalierer heraus geworfen worden. Den ausströmenden gelben Rauch hatten die Polizisten zunächst für eine normale Rauchbombe gehalten. Kurz darauf aber verloren die Beamten die Orientierung, bewegten sich nur noch kriechend vorwärts. Viele mussten sich zudem übergeben. Das Gutachten über den Sprengsatz liege jedoch erst jetzt vor, schreibt die Bild-Zeitung jetzt.

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Die Polizeigewerkschaft ist dagegen der Ansicht, dass die Berliner Polizeiführung schon seit längerem wisse, was damals explodierte und Gas freisetzte. Dennoch seien die betroffenen Beamten nicht informiert worden, kritisierte der DPolG-Landesvorsitzende Bodo Pfalzgraf. Polizeipräsident Dieter Glietsch habe es versäumt, die notwendige Transparenz herzustellen.

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Polizeipräsident Dieter Glietsch hat Vorwürfe der Gewerkschaft als „haltlos“ zurückgewiesen. Es entbehre jeder Grundlage, dass die Polizisten angeblich nicht informiert wurden und der Vorgang nicht transparent dargestellt wurde, sagte Glietsch. Der Polizeichef verwies darauf, dass der Sachverhalt von der Polizei bereits unmittelbar nach dem 1. Mai umfassend untersucht und ausgewertet worden sei. dpa/hed

© Berliner Morgenpost 2009

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Prozess um Autobahn-Schießerei: Landgericht stellt Verfahren ein

Donnerstag, August 28th, 2008

Vorwurf des versuchten Mordes nicht haltbar
Prozess um Autobahn-Schießerei: Landgericht stellt Verfahren ein

Magdeburg. Der Prozess im Zusammenhang mit Schüssen auf ein Polizeiauto am Landgericht Magdeburg hat gestern mit einer Einstellung des Verfahrens geendet. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft.

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Wegen versuchten Mordes angeklagt war ein 27-jähriger Mann. Mit einem Komplizen hatte er sich im November 2005 auf der Autobahn A 2 einer Polizeiverfolgung durch Schüsse aus einer Maschinenpistole entzogen. Der Angeklagte soll seinen damals 28 Jahre alten Komplizen dazu gebracht haben, nach einem Überfall auf das Einsatzfahrzeug der Polizei zu schießen. Der Schütze hatte sich später im Zuge einer anderen Verfolgung in einer Magdeburger Garagensiedlung erschossen.

Der 27-jährige Täter war Anfang August wegen räuberischer Erpressung zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Beide Männer hatten zwischen 2003 und 2007 sieben Banken und Postfilialen überfallen und rund 620 000 Euro erbeutet. Zur Einstellung des Verfahrens wegen der Schüsse kam es nun, weil ein Gutachten zuvor belegt hatte, dass die Schüsse nicht direkt auf das Polizeifahrzeug, sondern in Richtung Straße abgegeben wurden. Somit entfiel eine direkte Mordabsicht. Die Polizisten hatten nach einigen Treffern am Auto durch abprallende Kugeln die Verfolgung aufgeben müssen.

Quelle: Link

Richter wegen Kinderpornos entlassen

Samstag, August 9th, 2008

Hessen: Über Jahre hinweg hatte der Kasseler Jurist die widerwärtigen Fotos heruntergeladen – dummerweise auf dem PC des Gerichtspräsidenten. Auf die Suspendierung ist am Freitag die logische Entfernung aus dem Dienst gefolgt.

Der wegen des Besitzes von Kinderpornografie vorbestrafte und vorläufig suspendierte Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel ist aus dem Richterdienst entfernt worden. Der 54-Jährige habe ein schweres Dienstvergehen begangen, entschied das Richterdienstgericht in Frankfurt am Main am Freitag. Auf dem Dienstcomputer des Gerichtspräsidenten waren mehr als 1000 kinderpornografische Bilder gefunden worden. Über Jahre hinweg hatte er die Bilder heruntergeladen und gespeichert. Dafür war er vom Amtsgericht Marburg zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

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Mit seinem Verhalten habe er die Achtung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in seine Amtsführung und die Richterschaft beschädigt, entschied das Richterdienstgericht. Eine mildere Entscheidung, etwa eine Verwarnung oder Degradierung, sei nicht möglich gewesen, weil das Vertrauensverhältnis zwischen seinem Dienstherrn, dem hessischen Justizministerium, und ihm endgültig zerstört sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der suspendierte Präsident noch Berufung vor dem Richterdienstgerichtshof einlegen kann. Sollte die Entscheidung der Frankfurter Richter rechtskräftig werden, verliert der 54-Jährige nicht nur seine Richterstelle, sondern auch seine Ruhegeldbezüge.

Quelle: www.netzeitung.de/vermischtes/1119177.htm

Bankraubserie: Zwölf Jahre Haft für 27-jährigen Haupttäter

Samstag, August 2nd, 2008

Sieben Überfälle nachgewiesen / Stephan H. auch wegen MPi-Schüsse auf Polizisten vor Gericht

Das Landgericht Magdeburg hat gestern einen 27-Jährigen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die 5. Strafkammer sah es für erwiesen an, dass Stephan H. für eine der größten Bankraubserien Sachsen-Anhalts verantwortlich ist. Mitangeklagter Andor M. ( 36 ) kam wegen Beihilfe in einem Fall mit einer eineinhalbjährigen Haftstrafe, zur Bewährung ausgesetzt, davon.

Magdeburg. Sieben Banküberfälle in der Börde waren Stephan H. von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden. Diese seien jedoch nur ” die Spitze des Eisbergs ” gewesen, hatte Anklägerin Martina Klein am Prozessbeginn gesagt. Und für das Gericht war es nach 17 Hauptverhandlungstagen erwiesen, dass der 27-Jährige und sein inzwischen durch Selbstmord verstorbener Kumpan Lars N. die Überfälle auch begangen und rund 620 000 Euro erbeutet haben.

Der Vorsitzende Richter Konrad Bastobbe stellte an den Anfang seiner Urteilsbegründung, dass H. während des Prozesses ” keinen Muckser ” gemacht habe. ” Aber obwohl H. in diesem Indizienprozess nichts zur Aufklärung der Taten beigetragen hat, sind wir überzeugt davon, dass er sie begangen hat. ”

Es habe auch so ” einen Haufen von Beweismitteln ” gegeben. Unter anderem sei zweimal DNA von H. gefunden worden. Am 12. November 2003 in einem Ford, der nahe der überfallenen Postfiliale in Erxleben ( Bördekreis ) entdeckt wurde. Polizeihund ” Rex ” hatte die Ermittler von der Post bis zum Auto geführt. Die zweite DNA-Spur fand die Kripo am Volksbankfenster in Osterweddingen ( Bördekreis ).

Auch die Vorgehensweise bei den Überfällen sei ” markant ” und fast immer gleich gewesen : Vor Öffnung der Banken seien die Täter durch Fenster eingestiegen, hätten auf die Mitarbeiter gewartet und sie mit vorgehaltenen Waffen zur Herausgabe von Geld gezwungen. ” Dabei, so haben die Zeugen ausgesagt, seien die Täter betont ruhig und abwiegelnd vorgegangen “, sagte Bastobbe. In fünf Fällen seien die Gangster mit Autos von Angestellten geflüchtet. Beschrieben wurden die Täter als ” ein Kleiner und ein Größerer “, auch die schwarzen Masken gehörten zu ihrem Markenzeichen. ” In sechs von sieben Fällen haben sie versucht, einen ausländischen Akzent vorzutäuschen “, so Richter.

Ein ganz wichtiges Indiz sei die klebebandumwickelte Kalaschnikow gewesen, die von mehreren Bankangestellten beschrieben worden war. Nach dem Überfall in Groß Ammensleben am 18. Mai 2006 und dem folgenden Schusswechsel in einem Garagenkomplex in Magdeburg-Rothensee, bei dem sich Lars N. erschoss und Stephan H. festgenommen wurde, fand die Polizei genau diese Waffe bei den Tätern.

Das Gericht stützte sich zudem auf die Aussagen des mehrfach vorbestraften Drogendealers Ingo K. Der Ex-Knast-Kumpel von Stephan H. hatte Polizei und Staatsanwaltschaft fundierte Tipps gegeben.

Gegen Stephan H. läuft zudem auch ein Prozess wegen der MPi-Schüsse auf zwei Polizisten.

Quelle: Volksstimme.de 2008

Sexualstraftäter entlassen

Donnerstag, Juli 24th, 2008

BGH korrigiert Entscheidung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung – Sexualstraftäter entlassen

DPolG: Schon wieder müssen Polizei und Bevölkerung die Schlampereien der Justiz ausbaden – Justiz muss sorgfältiger arbeiten!

Erst vor einigen Monaten wurde ein gefährlicher Sexualstraftäter in Brandenburg von der Justiz in Freiheit gesetzt, weil nicht rechtzeitig Anklage erhoben worden war. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die nachträgliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung aufgehoben, weil das zuständige Landgericht Dresden in seinem Urteil vor acht Jahren keinen Sachverständigen zur Beurteilung der Gefährlichkeit des Täters hinzugezogen hatte. In beiden Fällen ist die Gefährlichkeit der Täter unzweifelhaft.

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Die Folgen müssen Polizei und Bevölkerung ausbaden, sagt die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG). Jetzt muss die Polizei wieder einmal rund um die Uhr dafür sorgen, dass es keine neuen Opfer gibt, gleichzeitig ist die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt.

In Berlin erklärte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt hierzu:
„Die besten Gesetze nutzen nichts, wenn die Justiz deren Anwendung verweigert oder schlichtweg Schlampereien produziert, für die jetzt wieder einmal andere einstehen müssen. Richterliche Unabhängigkeit bedeutet eben nicht göttliche Unfehlbarkeit.

Auch die Kosten des jetzt fälligen Einsatzes tragen andere. Das geht mal wieder zu Lasten des Polizeietats, der schon klein genug ist. Einer der wesentlichen Gründe dafür ist die weit verbreitete Auffassung der Justiz, dass sie zwar für die Rechtspflege, nicht aber für die Innere Sicherheit in Deutschland zuständig ist. Das ist ein fataler Irrtum, wie sich einmal mehr herausstellt.

In keinem Bundesland hat die Polizei ausrechendes Personal, um die Versäumnisse der Gerichte auszubügeln. Deshalb müssen die Gerichte, auch im eigenen Interesse, die Qualität ihrer Berufs-ausübung verbessern, damit dem Ansehen des Rechtsstaates kein weiterer Schaden zugefügt wird. Es ist leichtsinnig, ohne weitere Prüfung die nicht vorhandenen Fachkenntnisse über den Sachverstand von Experten zu stellen. Wir brauchen erheblich mehr Sorgfalt in der Urteilsfindung im Hinblick auf mögliche Folgen für die Sicherheit der Menschen.“

Quelle: Internet

Telefonüberwachung

Freitag, Juli 18th, 2008

Telefonüberwachung
SPD zufrieden – großer Lauschangriff bleibt aus

Polizei und Staatsanwaltschaft haben im vergangenen Jahr 13 Prozent weniger Leitungen angezapft als 2006. Die SPD zeigt sich erfreut über den Rückgang der Abhöraktionen – sie gibt sich aber skeptisch hinsichtlich der Entwicklung unter Schwarz-Grün.

SPD-Innenexperte Andreas Dressel: “Die befürchtete Inflation bei den Überwachungen ist nicht eingetreten”
Genau 1066 Mal wurden Bürger in Hamburg abgehört – 913 Maßnahmen von der Polizei und 153 Maßnahmen der Staatsanwaltschaft gab es 2007. Das ist weniger als im Vorjahr, wie die Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der SPD zeigt. Denn 2006 gab es noch 1236 Abhörmaßnahmen (1074 von der Polizei und 162 von der Staatsanwaltschaft). Drogendelikte bleiben der wichtigste Grund, warum Ermittler Telefone in der Hansestadt anzapfen.

Die SPD zeigt sich erfreut: „Die von manchen Kritikern befürchtete weitere Inflation bei den Überwachungen ist nicht eingetreten – ein Zeichen, dass bei Polizei und Staatsanwaltschaft sorgsam mit dem Instrument umgegangen wird“, meinen die Innen- und Rechtsexperten der SPD-Fraktion, Andreas Dressel und Jana Schiedek, die Initiatoren der Anfrage. „Wir sind gespannt, wie Schwarz-Grün in diesem sensiblen Feld politisch weiter agieren wird. Bei der Online-Durchsuchung sind die Koalitionäre von einer gemeinsamen Kursbestimmung noch weit entfernt.“

Dem ersten Teil dieser Bewertung mag Kai Voet van Vormizeele, Innenexperte der CDU, noch zustimmen: „Die Telefonüberwachung ist eine von vielen polizeilichen Maßnahmen. Die Zahlen zeigen, dass eine Welle von Generalüberwachungen nicht kommt.“ Es sei auch ein erheblicher personeller Aufwand, eine solche Überwachung durchzuführen. „Man stößt rasch an praktische Grenzen.“ Trotzdem bleibe die Telefonüberwachung ein wichtiges Mittel, gerade bei organisierter Kriminalität.

Dass bei der Online-Durchsuchung CDU und GAL aber nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen, weist van Vormizeele zurück: „Wir haben uns fest vorgenommen, dass wir hohe Sicherheitsstandards einführen werden und auch bei der Online-Durchsuchung einen gemeinsamen Weg finden.“

Drogendelikte sind häufigster Grund für Lauschangriff

Bei den „Deliktsbereichen“, wegen derer eine Telefonüberwachung angeordnet wurde, führen weiter Drogendelikte, mit großem Abstand folgen Menschenhandel, Totschlag, gewerbsmäßige Hehlerei und Bandendiebstahl. Aber auch Fälle von räuberischer Erpressung, Tötungsdelikte und gemeinschaftlicher Raub waren Gründe, die Telefonüberwachung der Polizei zu genehmigen. Bei der Staatsanwaltschaft sind Fälle von gewerbsmäßiger Hehlerei, Bandendiebstahl und Mord die wichtigsten Gründe für eine Telefonüberwachung.

Dressel: „Die Drogenkriminalität ist weiter Anlasstat Nummer eins für die Telefonüberwachung. Ein Beleg mehr, dass die Drogenkriminalität in Hamburg nach wie vor nicht besiegt ist, nur weil sie sich mehr im Verborgenen abspielt.“
Bemerkenswert ist, dass 2007 in 41 Fällen die Bildung einer terroristischen Vereinigung Grund für eine Überwachung war, während es im Vorjahr solche Begründungen nicht gab. Dafür sind andererseits Fälle von gewerbsmäßiger Hehlerei zurückgegangen (von 112 auf 34). Wie Dressel feststellt, ist auch die Gesamtzahl der Betroffenen leicht rückläufig, sie liege erstmals seit Jahren wieder unter 300 Personen.

Bis 2005 hatte laut des stellvertretenden Landesvorsitzenden des Bund Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, Kapazitätsprobleme die Zahl der Telefonüberwachungen begrenzt. Mittlerweile hat das Landeskriminalamt aufgerüstet. Nach internen Prognosen der Polizei ist der Rückgang kein Trend. Bereits für dieses Jahr werden rund 1200 Telefonüberwachungsmaßnahmen prognostiziert.

Quelle: Internet

Urteil gegen U-Bahn-Schläger

Dienstag, Juli 8th, 2008

Urteil gegen U-Bahn-Schläger
Die Zukunft selbst verschenkt

Harte Strafen: Auf Milde konnten die beiden Münchner U-Bahn-Schläger im Prozess nicht hoffen - das Gericht erlässt ihnen nichts von ihrer Verantwortung.
Von Joachim Käppner

Es ist nur ein kleiner Gegenstand, wie ihn die meisten Menschen besitzen; aber er ist fort, und sein Verschwinden erzählt vielleicht mehr über die Abgründe, die im Münchner Verfahren gegen die U-Bahn-Schläger deutlich wurden, als ein Dutzend Beweisanträge. Der frühere Schulleiter Hubert N., 76 Jahre alt, besaß eine kleine Olympus-Kamera, die er stets mitführte. Einmal, am 20. Dezember 2007, hatte er seine alten Freunde und Kollegen aufgenommen, auf der Weihnachtsfeier seiner alten Schule. Gut gelaunt stieg er kurz vor 22 Uhr in einen Wagen der U-Bahn-Linie 4 - und sein Leben veränderte sich für immer.

In der Station Arabellapark traten ihn Spyridon L. und Serkan A. beinahe tot, weil er sie ermahnt hatte, in der U-Bahn nicht zu rauchen. Sie nahmen seinen Rucksack mit, den fand die Polizei - aber die Kamera blieb verschwunden. Als die beiden jungen Männer sich vor Gericht stockend entschuldigten, sagte N., er habe es gehört: “Aber wo ist meine Kamera?” Nein, sie wollten sie nicht gesehen haben. Und weder sie noch ihr Umfeld sind je auf die Idee gekommen, ihm vielleicht eine neue Olympus zu schenken, als kleinen Akt persönlicher Wiedergutmachung - wo sie ihm doch so wichtig war.

Die Gefühle anderer jedoch waren nichts, was im Leben der beiden sogenannten U-Bahn-Schläger eine Rolle gespielt hätte. Und was sie selbst am Dienstag im fensterlosen großen Sitzungssaal des Münchner Landgerichts fühlen, als Richter Reinhold Baier das harte Urteil verkündet - man kann es nur ahnen. Zwölf Jahre nach Erwachsenenstrafrecht wegen Mordversuchs für Serkan A., den hageren Türken mit dem melancholischen Blick. Er schüttelt immer wieder den Kopf; oft schaut er hinauf zum Zuschauerrang, wo seine deutsche Verlobte Natascha mit der kleinen, erst neun Monate alten Tochter sitzt - eine Zukunft, die er selbst verschenkt hat. Und Spyridon L., der junge Grieche, der achteinhalb Jahre Haft nach Jugendstrafrecht absitzen soll: Er nickt vor sich hin wie hospitalisiert, als Richter Baier dem Duo ihre “erbarmungslose, gnadenlose und an roher Gesinnung nicht zu übertreffende Attacke” auf den alten Mann vorhält.

Ein Zwang, der stärker ist

Für seinen Mandaten, für Serkan A., sei das Urteil “vernichtend”, sagt Anwalt Michael Gallus, er befürchte, dass “A. am Rande des Selbstmordes stehe”. Da sind sie nun, zwei junge Männer, abgedriftet in die Gewalt und in die Hoffnungslosigkeit, und paradoxerweise könnte erst jetzt so etwas wie Hoffnung aufkeimen. Zum ersten Mal müssen sie sich mit den Folgen ihrer Lebensweise auseinandersetzen. Zum ersten Mal ist da ein Zwang, der stärker ist als ihr Wille, alle Chancen auszuschlagen, die das Leben jungen Menschen bieten könnte. Es liegt nun in ihrer Hand: Gute Führung, Ausbildung, nachgeholter Schulabschluss, das alles ist im Gefängnis nicht unmöglich.

Denn bisher hat es eines in diesen Leben nicht gegeben: jenes “stürmische Bedürfnis” der meisten Menschen in Schwierigkeiten, wie Robert Musil in “Der Mann ohne Eigenschaften” schrieb, “zurückzukehren zu dem Punkt, der vor der falschen Abzweigung liegt”. Das werden sich viele gewünscht haben nach diesem Verbrechen, nachdem die schockierenden Videobilder, die eine Überwachungskamera von der Tat aufgezeichnet hatte, deutschlandweit gezeigt wurden.

Zuerst die Helfer, die Ämter und Sozialbehörden und Jugendbetreuer in München - sie alle haben Hände ausgestreckt, zu den abdriftenden Jungs und ihren Familien, aber ergriffen wurden die Hände nicht. Es gab aber einen Punkt, zum Beispiel im Leben Serkan A.’s, in seiner verwahrlosenden, von roher Gewalt des Vaters zersetzten Familie, da hätte man ihn dort herausholen und den Eltern das Sorgerecht entziehen müssen. Doch das ist nicht geschehen.

Dann ist da das Opfer, der alte Schuldirektor Hubert N., der sich seither vielleicht tausendmal gefragt hat, ob er die beiden in der U-Bahn wirklich hätte konfrontieren sollen. Nur wenige hätten das getan: zwei hochaggressive, angetrunkene junge Männer zurechtzuweisen, nur um der Ordnung selbst willen: “In der U-Bahn wird nicht geraucht!” N.ist weder in ärztlicher noch in psychotherapeutischer Behandlung; er macht die Sache mit sich aus.

Bei den Tätern selbst aber ist der Punkt schwer zu erkennen, an dem ihr Leben aus den Fugen geriet, es ist eher ein Lebensweg, der stets nach unten führt. Die Mutter von Serkan A., sie sitzt nach einem Schlaganfall im Rollstuhl, weint bei der Urteilsverkündung still in ein weißes Taschentuch hinein, Serkans Schwester lehnt zusammengekauert an ihrer Schulter. Er selbst wagt kaum einen Blick hinüber zur Familie. Frau A. hat ihr Bestes für das Kind gewollt, aber ihr Bestes war nicht gut genug.

Sie konnte den Jungen nicht vor dem sadistischen Vater schützen und nicht vor sich, Serkan, selbst. Und Serkans Mittäter Spyridon L. mag, wie dessen Mutter vor Gericht um Fassung ringend sagte, “früher immer so ein liebes Kind gewesen” sein, das erst durch den ungeliebten Umzug von Saloniki nach Deutschland unhaltbar entglitt - es muss aber, wie nach und nach deutlich wurde, schon lange vorher Gewalt und Verlust des kindlichen Vertrauens gegeben haben.

Richter Baier war stets freundlich, aber unbeirrbar. Er hat es abgelehnt, A. nach Jugendstrafrecht zu verurteilen - das ist bei Heranwachsenden unter 21Jahren möglich und wird von vielen Gerichten gewohnheitsmäßig so gehandhabt, so als ob die Schwere einer Tat nur dadurch zu erklären sei, dass der Täter “jugendbedingte Reifeverzögerungen” aufweise. “Er war zur Tatzeit immerhin zwanzigeinhalb Jahre alt”, sagt Baier fest, und seine unkontrollierte Aggressivität sei keineswegs Ausdruck jugendbedingter Unreife, sondern gerade im Gegenteil “ein verfestigtes dissoziales Verhalten”. Mit anderen Worten: Der Angeklagte A. wusste, was er tat, und er kann niemand anderen dafür verantwortlich machen.

“Die bayerische Justiz wollte zeigen, dass sie hart durchgreift”, zürnt dagegen A.’s Verteidiger Florian Wurtinger über das “unverhältnismäßig harte und übertriebene Urteil”. Leider gebe es in Deutschland ähnliche Straftaten “jede Woche, und manches Opfer liegt noch im Koma - und trotzdem fallen die Strafen nicht so aus.” Sagt Wurtinger. Vielleicht hat das Gericht aber auch gezeigt, dass das Jugendstrafrecht nicht dafür da ist, volljährige Straftäter wie verirrte Kinder zu behandeln.

“Auf tiefster sittlicher Stufe”

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe hatte dagegen während des Verfahrens dringlichst plädiert, auch bei A. das Jugendstrafrecht anzuwenden; sie sprach von beiden jungen Männern wie von zwei kleinen Engeln, die zufällig einmal von der Wolke gefallen seien.Es ging also nicht nur um die Höhe der Strafe, sondern auch um die Eigenverantwortung des Einzelnen. An der gab es nichts zu deuteln: Keine Psychose, kein Vollrausch und was noch die Verteidigung aufgefahren hatte, um an der vollen Schuldfähigkeit vorbeizukommen.

Das ist der Kern des Urteils: Man kann den Weg zu dieser Tat psychologisch erklären und begreifen, dass die Münchner U-Bahn-Schläger keine Monster aus Angstphantasien sind, sondern Menschen, deren Leben aufs Schlimmste aus der Bahn gelaufen ist. Das aber befreit sie nicht von der Verantwortung für ihre Tat. Diese war, so Richter Reinhold Baier abschließend, “verachtenswert und auf tiefster sittlicher Stufe stehend”. Sollten Spyridon L. und Serkan A. jemals in die Normalität finden - es wird ein sehr langer Weg sein.

(SZ vom 09.07.2008/wib)