5. Impressum

Bei dem hier vorliegenden Internetangebot handelt es sich um ein Weblog *). Er wird privat, nicht kommerziell und nicht geschäftsmäßig **) betrieben, um ehrenamtliches Engagement in gemeinnützigen oder mildtätigen Vereinigungen zu fördern.

*) Ein Weblog ist ein auf einer Website geführtes und damit öffentlich einsehbares Tagebuch oder Journal… Ein Blog ist ein für den Herausgeber („Blogger“) und seine Leser einfach zu handhabendes Medium zur Darstellung von Aspekten des eigenen Lebens und von Meinungen zu oftmals spezifischen Themengruppen.

Weiter vertieft, kann es auch sowohl dem Austausch von Informationen, Gedanken und Erfahrungen als auch der Kommunikation dienen. Insofern kann es einem Internetforum ähneln, je nach Inhalt aber auch einer Internet-Zeitung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Blog

**) Bundesdeutsches Telemediengesetz
Der Deutsche Bundestag beschloss am 18. Januar 2007 das neue Telemediengesetz. Da nach dem Gesetzestext auch Weblogs als Telemedien anzusehen sind, sind Weblog- Betreibern damit bestimmte Kennzeichnungspflichten auferlegt.

Dazu zählen unter Anderem die Notwendigkeit eines Impressums, sofern es sich um ein geschäftsmäßiges Weblog handelt. Kritiker bemängeln die Unschärfe des Gesetzestextes, der nicht explizit die Kriterien nennt, ab wann genau ein Weblog als geschäftsmäßig gilt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Blog

 

Verantwortlich nach § 10 MDStV:

als Polizeigewerkschaftsmitglied,
als Ersatzmitglied des Personalrates beim Polizeirevier Magdeburg,
als Mitglied des Soforthilfevereins,
als
Vorstandsmitglied von proCOP (BOS) sachsen-anhalt e.V.

 

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